Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom

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1 Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom Anwendungsbereich Diese Technischen Mindestanforderungen gelten für Strom Messeinrichtungen (auch bei kurzzeitigen Abnahmestellen) im Versorgungsgebiet der BHAG, insbesondere Messeinrichtungen zur direkten Messung bis zu einem Betriebsstrom 60 A Messeinrichtungen mit Wandlermessung mit einem Betriebsstrom 60 A Messeinrichtungen mit Wandlermessung in der Mittelspannung. Grundlage für diese Mindestanforderungen sind die: Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ( TAB 2000) Zusätzliche Bestimmungen der Bad Honnef AG zu den Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB 2000) Metering Code 2004 des VDEW EWG Richtlinie MID (Measuring Instrumentals _Directive) PTB (Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) Anforderungen I. PTB-A 20.1 Elektrizitätszähler und deren Zusatzeinrichtungen II. PTB-A 20.2 Messwandler für Elektrizitätszähler III. PTB-A 50.1 Schnittstellen an Messgeräten und Zusatzeinrichtungen IV. PTB-A 50.7 Anforderungen an elektronische und Softwaregesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. Messeigenschaften gem. IEC bzw. DIN Abmessungen der Messeinrichtungen nach DIN Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Messstelle sind neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik die technischen Anforderungen dieser Anlage beachten. Die in Ziffer I genannten Anforderungen der Bad Honnef AG sind hierbei vom Messstellenbetreiber zu berücksichtigen. Der Messstellenbetreiber stellt sicher, dass an der Messstelle alle Voraussetzungen zur einwandfreien Messung der abrechnungsrelevanten Größen dauerhaft und sicher eingehalten werden. Der Messstellenbetreiber ermöglicht der Bad Honnef AG jederzeit ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zur Messeinrichtung. Der Aufstellort der Messeinrichtung muss zugänglich, belüftet, beleuchtet, witterungsgeschützt und trocken sein. Bei Aufstellung im Freien sind die Anforderungen durch gleichwertige Massnahmen zu erfüllen (z.b. Schutzarten durch Gehäuse). Die Einhaltung der zulässigen Umgebungsund Betriebstemperaturbereiche der Messeinrichtungen und sonstige Anforderungen an den Aufstellort ist sicherzustellen. Die erforderlichen Wand- und Montageabstände (z.b. für Instandhaltungsmassnahmen, Zählerwechsel) sind einzuhalten. Die Messeinrichtung ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ggf. unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bad Honnef AG gegen unberechtigte Energieentnahmen und Manipulationsversuche zu schützen (z.b. durch Plombierung, passiver Manipulationsschutz). Stand September 2008 Seite 1

2 Spannungsebenen Im Bereich des Stromverteilungsnetzes der Bad Honnef AG, wird Strom in zwei Spannungsebenen verteilt: Niederspannung: 230 V/ 400 V 50 Hz Mittelspannung: 6350 V/11000 V 50 Hz Die Spannung wird am Übergabepunkt in den Grenzen der DIN EN bereitgestellt. Als Übergabepunkt zur Kundenanlage gelten im Niederspannungsnetz, gemäß der TAB 2000, die Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens. Im Mittelspannungsnetz wird der Übergabepunkt vertraglich vereinbart. Genauigkeitsklassen In den Genauigkeitsklassen werden die Grenzen für den zulässigen prozentualen Fehler für alle Stromwerte des Messbereiches für den Leistungsfaktor 1 und bei mehrphasigen Zählern mit symmetrischen Strömen festgelegt, wenn der Zähler unter Nennbedingungen betrieben wird. Die jeweils einzuhaltenden Genauigkeitsklassen werden in den folgenden Kapiteln für jede Messeinrichtung angegeben. Steuereinrichtungen und Tarifschaltzeiten Ergibt sich eine Tarifierung des Zählpunktes im Rahmen der Netznutzung oder auf Anforderung des Lieferanten, so ist dies vom Messstellenbetreiber zu berücksichtigen. Soweit keine andere Festlegung getroffen wurde, sind die Tarifschaltzeiten der Bad Honnef AG zu realisieren. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbauchseinrichtungen sind seitens des Messstellenbetreibers vorherige Abstimmungen mit der Bad Honnef AG erforderlich (z.b. bezüglich der Lastschaltung). Messtechnische Anforderungen Eingesetzte Arbeitszähler müssen für die Kundenselbstablesung geeignet sein. Dies gilt als erfüllt, wenn alle erforderlichen Register oder Zählwerke gleichzeitg ablesbar sind ( keine Tastenbedienung oder rollierende Anzeige). In allen anderen Fällen hat eine Einweisung durch den Messstellenbetreiber zu erfolgen. Die Kommunikationseinrichtung zur Fernablesung eines Lastgangzählers, inklusive der Verantwortung für deren Funktionsweise, gehört zum Tätigkeitsumfang des Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetreiber hat Modems mit transparentem Übertragungsmodus und ohne aktiviertem Passwortschutz einzusetzen. Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist. Dabei ist die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselementes (z.b. SH Schalter) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Mittelspannung und in höheren Spannungsebenen ist mit der Bad Honnef AG vorab rechtzeitig abzustimmen. Wandlermessungen sind als Vierleiterschaltung aufzubauen. Stand September 2008 Seite 2

3 Messeinrichtungen 0,4 kv 1) Direktmessung Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG erfolgt die Messung in der Anlage, in denen ein regelmäßig wiederkehrender Betriebsstrom von 60 A zu erwarten ist. Bei Wechselstrom-, Drehstrom-, Drehstrommehrtarifzählern, direkt. Der Anschluss der Messeinrichtungen muss in Bezug auf Reihenfolge der Aussenleiter und Neutralleiter, sowie der Energieflussrichtung, analog dem Anschlussschema im Anhang für Wechselstrom-, Drehstrom-, und Drehstrommehrtarifzählern, erfolgen. Für diese Messeinrichtungen gelten folgende Genauigkeitsklassen: Wechselstromzähler Genauigkeitsklasse 2 Drehstromzähler Genauigkeitsklasse 2 Drehstrommehrtarifzähler Genauigkeitsklasse 2. Das Zählwerk muss 6 Vorkomma- und eine Nachkommastelle anzeigen. 2) Wandlermessung Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG erfolgt die Messung in Anlage in denen ein regelmäßig wiederkehrender Betriebsstrom von 60 A zu erwarten ist, über Messwandlerzähler. Die Bemessungsstromstärke des Messwandlerzählers muss 5A betragen. Der Anschluss der Messwandlerzähler muss in Bezug auf Reihenfolge der Aussenleiter und Neutralleiter, sowie der Anschlusskennzeichnung der Messwandler, analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler, erfolgen. Messwandlerzähler (Wirkverbrauch) Genauigkeitsklasse 1 Messwandlerzähler (Blindverbrauch) Genauigeitsklasse 2 3) Strommesswandler Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Standartwandler zur Niederspannungsseitigen Wandlermessung eingesetzt werden: Spannung 3x230/400 V Stromwandler Primärstrom in A Stand September 2008 Seite 3

4 Sekundärstrom Sekundärstrom in A Konstante P max 120 % kva pn KvA Der Anschluss der Messwandler muss in Bezug auf Reihenfolge der Anschlusskennzeichnung der Messwandler analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler, erfolgen. Die Verbindungsleitungen von den Strommesswandlern zum Messwandlerzähler müssen folgende Mindestquerschnitte aufweisen: Einfache Länge Strom- Messwandlerleitungen Bis 25 m 4 mm² Bis 40 m 6 mm² Bis 65 m 10 mm² Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Genauigkeitsklassen und Nennleistungen für Messwandler eingehalten werden: Niederspannungsnetz Genauigkeitsklasse Nennleistung Strom 0,5 5VA Tarifschaltgeräte Sind mit dem Kunden im Energieliefervertrag Schaltzeiten für Hoch- bzw. Niedertarif vereinbart, so muss bei Einsatz von Mehrtarifzählern ein Tarifschaltgerät installiert werden. Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG sind dies Schaltuhren. Diese dürfen grundsätzlich nur in plombierbarer Ausführung installiert werden. Der Messstellenbetreiber ist alleine verantwortlich für die korrekte Einstellung der Uhrzeit sowie für die aus dem Energieliefervertrag hervorgehenden Schaltzeiten. Für evtl. Fehler bei der Abrechnung, resultierend aus nicht synchroner Uhrzeit oder nicht korrekten Schaltzeiten, haftet der Messstellenbetreiber. Kosten, die der BHAG entstehen, können dem Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Dies können Gerichtskosten ( Kunde, Messstellenbetreiber), Personalkosten, Verwaltungskosten, Forderungsausfallkosten, etc.) sein. Stand September 2008 Seite 4

5 Messeinrichtungen 11 kv 1) Messwandlerzähler 11 kv Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG erfolgt die Messung im 11 kv Netz über Messwandlerzähler. Die Bemessungsstromstärke des Messwandlerzählers muss 5 A betragen. Es dürfen nur Lastgangzähler mit Viertelstunden genauer Leistungswert Erfassung einschließlich Modem mit Anschluss ans Festnetz eingesetzt werden. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, bzw. nicht wirtschaftlich vertretbar, so ist alternativ ein GSM Modem zulässig. Für die störungsfreie Datenübertragung ist hierbei der Messtellenbetreiber verantwortlich. Der Anschluss der Messwandlerzähler für die Mittelspannung muss in Bezug auf Reihefolge der Aussenleiter und Neutralleiter sowie der Anschlusskennzeichnung der Messwandler, analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler erfolgen. Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Genauigkeitsklassen für Mittelspannungs- Messwandlerzähler eingehalten werden: Messwandlerzähler ( Wirkverbrauch) Genauigkeitsklasse 1 Messwandlerzähler (Blindverbrauch) Genauigkeitsklasse 2 2.) Messwandler 11 kv Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Standartwandler zur Mittelspannungsseitigen Wandlermessung eingesetzt werden: Spannung 3x11.000/ 3V/100/ 3V Spannugskonstante 100 Stromwandler Primärstrom in A Sekundärstrom Sekundärstrom in A Gesamtkonstante P max 120 % kva P n kva Der Anschluss der Messwandler muss in Bezug auf Reihenfolge der Anschlusskennzeichnung der Messwandler analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler erfolgen. Stand September 2008 Seite 5

6 Die Verbindungsleitungen von den Strommesswandlern zum Messwandlerzähler müssen folgende Mindesquerschnitte aufweisen: Einfache Länge Strommesswandlerleitungen Bis 25 m 4 mm² Bis 40 m 6 mm² Bis 65 m 10 mm² Der Spannungsfall auf der Verbindungsleitung zwischen Spannungswandler und dem Messwandlerzähler darf nicht größer als 0,1 der Sekundären Bemessungsspannung betragen. Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Genauigkeitsklassen und Nennleistungen für Messwandler im Mittelspannungsnetz eingehalten werden: Wandlerart Genauigkeitsklasse Nennleistung Stromwandler 0,5 10 VA Spannungswandler 0,5 30 VA Lastgangzähler Bei Anschlussnehmern, bei denen ein jährlicher Strombezug von über kwh zu erwarten ist, muss ein Lastgangzähler mit viertelstündiger, registrierender Leistungserfassung, einschliesslich Modem und Anschluss ans Festnetz, installiert werden. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, bzw. nicht wirtschaftlich vertretbar, so ist als Alternativlösung ein GSM Modem zulässig. Für die störungsfreie Datenübertragung ist hierbei der Messtellenbetreiber verantwortlich. Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bad Honnef AG Bei der Freigabe und Inbetriebssetzung von elektrischen Anlagen sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen, und folgende Vorschriften und Richtlinien, zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. DIN(EN)/VDE Bestimmungen VDEW Richtlinien PTB Richtlinien Stand September 2008 Seite 6

7 Anerkannte Regeln der Technik Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Technische Mindestanforderungen der Bad Honnef AG sowie die ggf. im Internet veröffentlichten und bei Vertragsabschluss übergebenen, weitergehenden Anforderungen der Bad Honnef AG Bundesimmissionsschutzgesetz Auf der vorgenannten Grundlage sind bei der Freigabe und Inbetriebsetzung von Messeinrichtungen vom Messstellenbetreiber folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Messeinrichtungen in Niederspannung Die Inbetriebnahme der elektrischen Anlage ( inklusive der Messeinrichtung) bis zur ersten Trenneinrichtung nach dem Hausanschluss erfolgt ausschliesslich durch die Bad Honnef AG oder deren Beauftragten nach Vorliegen der Fertigstellungsanzeige des eingetragenen Installationsunternehmenes der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Eine Wiederinbetriebsetzung des Hausanschlusses nach einer Änderung, Wartung oder Instandsetzung der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber erfolgt durch die Bad Honnef AG. 2. Messeinrichtungen in Mittelspannung Die Inbetriebnahme der elektrischen Anlage ( inklusive der Messeinrichtung) bis zur ersten Trenneinrichtung nach dem Übergabeschalter erfolgt ausschliesslich durch die Bad Honnef AG oder deren Beauftragten nach Vorliegen der erforderlichen Errichterbestätigungen. Eine Wiederinbetriebnahme am Netzanschlusspunkt nach einer Änderung, Wartung oder Instandsetzung der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber erfolgt durch die Bad Honnef AG. 3. Plombierung Unangemessene und/oder offene Anlagenteile sind in geeigneter Weise vor unberechtigter Energieentnahme und Manipulation zu schützen. Der Messstellenbetreiber oder dessen Beauftragte führen Plombierungen nur für unmittelbar zur Messeinrichtung gehörende Anlageteile durch (z.b. Klemmdeckel, Zählerplätze). Die Plombierung muss so gestaltet sein, dass ein Rückschluss auf das plombierende Unternehmen möglich ist. Werden im Zuge von Arbeiten Plombierungen anderer Anlageteile entfernt oder beschädigt, so ist die Bad Honnef AG unverzügllich schriftlich zu informieren. Besteht eine Vereinbarung des Installations- bzw. Messstellenbetreiberunternehmens mit der Bad Honnef AG zur Wiederplombierung, so ist die Wiederplombierung unverzüglich durchzuführen. II. Technische Mindestanforderungen im Bereich Gas Anwendungsbereich Die Technischen Mindestanforderungen gelten für Gas Einrichtungen ( auch bei kurzzeitigen Abnahmestellen) im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG ( BHAG). Grundlage für diese Mindestanforderungen sind die: Stand September 2008 Seite 7

8 Technischen Anschlussbedingungen Gas Niederdrucknetz (TAB GNN) der Bad Honnef AG EWG Richtlinie MID (Measuring Instrumentals Directive) PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) Anforderungen - PTB-A 7.64 Messgeräte für Gas, i.v.m. PTB-TR G8,G9 und G13 - PTB A 50.7 Anforderungen an elektronische und Software gesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. DVGW Arbeitsblätter G600,G685 und G2000, Kapitel 5.6 DIN 3374 hinsichtlich der HTB Anforderungen. Grundsätzliche Anforderungen Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Messstelle sind neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik die technischen Anforderungen dieser Anlage zu beachten.von der Bad Honnef AG veröffentlichte weitergehende Anforderungen sind zu berücksichtigen. Der Messtellenbetreiber stellt sicher, dass an der Messstelle alle Voraussetzungen zur einwandfreien Messung der abrechnungsrelevanten Größen dauerhaft und sicher eingehalten werden. Der Messstellenbetreiber ermöglicht der Bad Honnef AG jederzeit ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zur Messeinrichtung. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Bad Honnef AG grundsätzlich für das erforderliche Regelgerät und dessen Betrieb verantwortlich. Der Messdruck wird, sofern nichts anderes vereinbart, durch die Bad Honnef AG vorgegeben. Die Messeinrichtung ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ggf. unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bad Honnef AG gegen unberechtigte Energieentnahmen und Manipulationsversuche zu schützen (z.b. durch Plombierung, passiver Manipulationsschutz). Des Weiteren sind die Rückwirkungsfreiheit der Messeinrichtung auf die Gesamtanlage sowie die Vorgaben hinsichtlich des Explosionsschutzes und des Potentialausgleiches sicherzustellen. Eichung Entsprechenden den gültigen Eichvorschriften und gesetzen, sind im geschäftlichen Verkehr nur zugelassene und geeichte Mess- und Messzusatzgeräte für abrechnungsrelevante Zwecke gestattet. Gasbeschaffenheit Im Bereich der Gasverteilungsrohrnetze der Bad Honnef AG (BHAG) wird Gas der 2. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, verteilt. Die Bad Honnef AG stellt zur Zeit Gas der Gruppe L folgender Kenndaten bereit: Brennwert: Wobbeindex: H o,n von 9,8 kwh/m³ bis 10,4 kwh/m³ W o,n von 12,2 kwh/m³ bis 13,0 kwh/m³ Relative Dichte: d ca. 0,64 Gesamtschwefelgehalt: < 20 mg/m³ Stand September 2008 Seite 8

9 Damit freigesetztes Erdgas bemerkbar ist, wird das Gas mit Tetrahydrothiophen (THT) in einer Konzentration von etwa 20 mg/m² odoriert. Das Erdgas wird am Übergabepunkt mit einem Effektivdruck von 22 mbar mbar bereitgestellt. Gas Messeinrichtungen Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG werden folgende Zähler eingesetzt: G 4 und G 6: Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung, Anschlussgröße R 1 Aussen- gewinde, Zählwerk 5 Stellen vor und 3 Stellen nach dem Komma. G 10 und G 16: Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung, Anschlussgröße R 1 ½ Aussen- Gewinde, Zählwerk 6 Stellen vor und 2 Stellen nach dem Komma. G 25: Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung, Anschlussgröße R 2 Aussen- Gewinde, Zählwerk 6 Stellen vor und 2 Stellen nach dem Komma. G 40: Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung mit Flansch DN 80 PN 10 Anordnung vertikal, Zählwerk 6 Stellen vor und 2 Stellen nach dem Komma. > G 40: Drehkolbenzähler, EG 1:20. Ausser in Sonderfällen ist die Durchflussrichtung: links rechts oder unten oben. Zählwerkskopf 9-stelliges Zählwerk ausserhalb des mit Gas gefüllten Raumes. Jeder Drehkolbenzähler muss vor Verunreinigung durch ein Feinsieb oder einen Filter vom Messstellenbetreiber geschützt werden. Alle neu installierten Zähler müssen den Anforderungen des EnWG, 3 a + 3 b genüge tun.weiterhin müssen alle Messgeräte über eine DVGW - Zulassung und eine gültige amtliche Eichung verfügen. Die Auswahl des geigneten Zählers muss oberhalb der Baugröße G65 mit der Bad Honnef AG im Einzelfall abgestimmt werden. Die Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen. Lastprofilzähler Bei Anschlussnehmern, bei denen ein jährlicher Gasbezug über 1,5 mio. kwh zu erwarten ist, oder bei einer Gesamtanschlussleistung über 500 kw ist die Messanlage zusätzlich mit einem Leistungsregistriergerät einschl. Modem mit Anschluss an das Festnetz (Speicherkapazität der Daten min Stunden Werte) auszurüsten. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, bzw. nicht wirtschaftlich vertretbar, so ist als Alternativlösung ein GSM Modem zulässig. Für die störungsfreie Datenübertragung ist hierbei der Messstellenbetreiber verantwortlich. Die Bennenung der Dateien folgt einer Namenskonvention, die vom Netzbetreiber bekannt gegeben wird. Es sind für die Zählerfernauslesung folgende Hard und Software zu verwenden: Stand September 2008 Seite 9

10 Leistungsmessgeräte der Firma Elster, Typ: DL 240 mit Modem und Festnetzanschluss. Soweit die Regulierungsbehörde abweichende Festlegungen oder Vorgaben macht, werden sich die Parteien über eine entsprechende Anpassung verständigen. Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen Ab einem Messdruck von 50 mbar ist der Einsatz von Mengenumwertern durch den Messstellenbetreiber zu prüfen und mit der Bad Honnef AG abzustimmen. Die Anforderungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zum Einbau von Leistungsbzw. Lastgangmessungen sind zu beachten. Zusatzeinrichtungen zur Speicherung von Lastprofilen müssen zugelassen sein. Es muss sichergestellt sein, dass in der Zusatzeinrichtung die gesetzliche Zeit abgebildet wird. Die Speichertiefe bei stündlicher Speicherung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Zählerstände sollten setzbar sein. Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung der PTB mit Plombenplänen und die zur Geräteauslesung erforderliche Software bereitzuhalten. Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen zur Fernablesung und Direktauslesung über die von der Bad Honnef AG vorgegebenen Schnittstellen und Übertragungsprotokolle verfügen. Je nach Einsatz der Geräte ist es notwendig, dass die Daten mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind. Die Übertragungsprotokolle sind dazu offenzulegen. Bezugsdokumente EnWG Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 GasNZV Gasnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 DIN EN 1359 Gaszähler, Balgengaszähler DIN EN 1776 Erdgasmessanlagen Funktionale Anforderungen DIN EN Metallische Erzeugnisse Arten von Prüfbescheinigungen DIN EN Gaszähler, Turbinenradgaszähler DIN EN Gaszähler, Elektronische Zustands-Mengenumwerter DIN EN Gaszähler, Drehkolbengaszähler DIN Bauteile in Anlage der Gasversorgung PTB TR G 13 Einbau und Betrieb von Turbinenradgaszählern PTB Prüfregel Bd. 30, Hochdruckprüfung von Gaszählern DVGW G 485 Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) DVGW G 486 Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen, Berechnung und Anwendung DVGW G 488 Anlagen für die Gasbeschaffenheitsmessung, Planung, Errichtung, Betrieb Stand September 2008 Seite 10

11 DVGW G 491 DVGW G 492 DVGW G 495 DVGW G 600 DVGW G 685 DVGW G 2000 Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar, Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb. Gas Messanlagen für einen Betriebsdruck bis einschliesslich 100 bar, Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung. Gasanlagen Instandhaltung Technische Regeln für Gas Installationen, DVGW TRGI 1986/1996 Gasabrechnung Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen im Gasnetz der Bad Honnef AG Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung von gastechnischen Anlagen sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen, und folgende Vorschriften und Richtlinien, zu beachten: Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) DIN (EN)-Bestimmungen DVGW Regelwerk, insbesondere TRGI PTB Vorschriften Jeweilige Landesbauordnung Anerkannte Regeln der Technik Technische Mindestanforderungen der Bad Honnef AG sowie die ggf. im Internet veröffentlichten und bei Vertragsabschluss übergebenen weitergehenden Anforderungen der Bad Honnef AG Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bundesimmissionsschutzgesetz Auf der vorgenannten Grundlage sind bei der Freigabe und Inbetriebsetzung von Messeinrichtungen vom Messstellenbetreiber folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Freigabe und Inbetriebnahme der Messeinrichtungen Die Inbetriebnahme des Netzanschlusses und gegebenenfalls des Druckregelgerätes erfolgt ausschliesslich durch die Bad Honnef AG oder deren Beauftragten nach erfolgtem Einbau der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber oder dessen Beauftragten. Die Inbetriebnahme der Messeinrichtung erfolgt durch den Messstellenbetrei- Stand September 2008 Seite 11

12 ber oder dessen Beauftragten im Rahmen der Inbetriebnahme des Netzanschlusses. Die Inbetriebnahme der Gasinstallationsanlage erfolgt duch ein eingetragenens bzw. zertifiziertes Installationsunternehmen. Erforderliche terminliche Abstimmungen sind zwischen Messstellenbetreiber, Installationsunternehmen, Bad Honnef AG oder dem jeweils Beauftragten rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Arbeiten an der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber eine Ausserbetriebnahme des Hausanschlusses erfordern, so ist für die Wiederinbetriebnahme des Hausanschlusses nach Durchführung aller Arbeiten eine schriftliche Fertigstellungsanzeige für die Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber erforderlich. 2. Plombierung Unangemessene und/oder offene Anlageteile sind in geeigneter Weise vor unberechtigter Energieentnahme und Manipulation zu schützen. Der Messstellenbetreiber oder dessen Beauftragte führen Plombierungen nur für unmittelbar zur Messeinrichtung gehörende Anlageteile durch ( z.b. Klemmdeckel, Zählerplätze). Die Plombierung muss so gestaltet sein, dass ein Rückschluss auf das plombierende Unternehmen möglich ist. Werden im Zuge von Arbeiten Plombierungen anderer Anlageteile entfernt oder beschädigt, so ist die Bad Honnef AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Besteht eine Vereinbarung des Installations- bzw. Messstellenbetreiberunternehmens mit der Bad Honnef AG zur Wiederplombierung, so ist die Wiederplombierung undverzüglich durchzuführen. Stand September 2008 Seite 12

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