Evang.-Luth. Diakoniewerk Hohenbrunn Friedrich-Hofmann-Str Riemerling

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Evang.-Luth. Diakoniewerk Hohenbrunn Friedrich-Hofmann-Str Riemerling"

Transkript

1 Besondere Soziale Angelegenheiten Landratsamt München München, Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG und Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Evang.-Luth. Diakoniewerk Hohenbrunn Friedrich-Hofmann-Str Riemerling Geprüfte Einrichtung: Seniorenwohn- und Pflegezentrum "Am Hachinger Bach" Köglweg Taufkirchen In der Einrichtung wurde am eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Am fand eine punktuelle Nachkontrolle statt. An der Prüfung haben teilgenommen: Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA): Koordinator, Verwaltung Pflegefachkraft Von Seiten der Einrichtung: Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung Qualitätsmanagementbeauftragte Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Arzneimittel Mitwirkung Mariahilfplatz München Telefon

2 - 2 - Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Für alte Menschen Angebotene Plätze: 165 davon Plätze für Rüstige: 55 Belegte Plätze: 162 Einzelzimmerquote: 82,98% Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 53,29% II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das Haus verfügt über einen Garten. An den Tagen der Einrichtungsbegehung sitzen viele Bewohner auf der Terrasse der Einrichtung. Durch die große Nähe zum Ortskern Taufkirchen werden den Bewohnern vielfältige Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten eröffnet. Die Pflegeplanungen von vier am überprüften BewohnerInnen befinden sich in einem handlungsleitenden Zustand. Sämtliche bei der Nachkontrolle am überprüften Pflegeplanungen befinden sich in einem handlungsleitenden Zustand. Der Heimbeirat erfüllt seine Aufgaben engagiert. Er trifft sich regelmäßig mit der Einrichtungsleitung und pflegt eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit. In der Zeit zwischen der ersten Begehung am und der Nachkontrolle am sind in der Einrichtung große Anstrengungen unternommen worden, um die mangelbehafteten Sachverhalte zu verbessern. Bei der Nachkontrolle sind in den überprüften Bereichen deutliche Verbesserungen ersichtlich. Am werden in der Einrichtung lediglich 11 Freiheit beschränkende Maßnahmen angewandt. In einem Monat ab dem konnte auf 13 Freiheit beschränkende Maßnahmen verzichtet werden. Bei der Einrichtungsbegehung fällt auf, dass sowohl der Umgang der Mitarbeiter mit den Bewohnern als auch der Umgang der Bewohner miteinander sehr freundlich und vertraut ist. Es ist offensichtlich, dass die Mitarbeiter die Bewohner sehr gut kennen.

3 - 3 - Biographische Pflege und Betreuung findet auch unter enger Einbindung der Angehörigen statt. Der Pflegezustand sämtlicher bei der Pflegekontrolle begutachteten Bewohner weist keine Beanstandungen auf. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Bei der Einrichtung handelt es um ein seit langem bestehendes, gut eingespieltes und sehr persönlich geführtes Wohn- und Pflegeheim. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1 Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1 Sachverhalt: Bei der Begehung am sind für die erste begutachtete BewohnerIn weder eine handlungsleitende Pflegeplanung noch tagesstrukturierende Maßnahmen vorhanden. Es zeigt sich, dass dies für mehrere Bewohner des Wohnbereichs Sternenbogen gilt. Die Einrichtung hatte daher bis zum Gelegenheit, dies nachzuholen. Am sind diese Pflegeplanungen in Bezug auf Vollständigkeit und Handlungsfähigkeit überprüft worden. Hierbei haben sich keine Beanstandungen ergeben, für sämtliche überprüfte Bewohner liegen handlungsleitende Pflegeplanungen vor. III.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.1.3 Selbstpflegedefizite der Bewohner sind fachgerecht zu ermitteln. Hierzu ist zur Sicherstellung der Pflegequalität eine handlungsleitende Pflegeplanung notwendig. Den an der Pflege und Betreuung beteiligten Mitarbeitern wird dringend geraten, Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf ihre Relevanz zu prüfen und den individuellen Ressourcen und Einschränkungen des Bewohners anzupassen. III.2 Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.2.1 Sachverhalt: Bei der ersten begutachteten BewohnerIn wird eine ärztliche Anordnung vom zu einer 2x täglichen Blutdruckmessung, nicht durchgehend eingehalten. An mehreren aufeinanderfolgenden Tagen ist nur 1 RR-Messung erfolgt. Lediglich am ist die ärztliche Anordnung eingehalten. III.2.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.2.3 Ärztliche Vorgaben zur Vitalwertemessung sind einzuhalten. Sollten sich dabei Abweichungen ergeben, wird eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Es wird angeraten, diese Rücksprache nachvollziehbar und aussage-

4 - 4 - kräftig in den dafür vorgesehenen Formblättern oder Verlaufsberichten schriftlich zu belegen. III.3 Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.3.1 Sachverhalt: Einträge des Nachtdienstes über Besonderheiten und Schlafverhalten der ersten begutachteten BewohnerIn sind unzureichend aussagekräftig und mit großen Zeitabständen (10 Tage) dokumentiert. Das Bewohnerwohlbefinden spiegelt sich in den Pflegeverlaufsberichten der zweiten begutachteten BewohnerIn nur unzureichend wider. Ein ca. 1wöchiger Krankenhausaufenthalt bleibt in den Berichten unerwähnt. In den Pflegeverlaufsberichten der ersten überprüften BewohnerIn ist ein PDCA- Zyklus nicht erkennbar, das Bewohnerwohlbefinden ist nur unzureichend beschrieben. Am um Uhr ist im Pflegeverlaufsbericht dokumentiert, dass die Bewohnerin über Schmerzen im rechten Arm bei jeder Bewegung klagt. Um Uhr wird festgestellt, dass sie einen leicht geröteten Intimbereich habe. Ob es auf einen der Einträge Interventionen gegeben hat und wie lange diese Beeinträchtigungen bestanden haben, geht aus den nachfolgenden Berichten nicht hervor. III.3.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.3.3 Um eine gleichmäßig qualitative Pflege durchführen und gewährleisten zu können, wird dringend empfohlen, Aussagen über das Wohlbefinden, Besonderheiten und Veränderungen aussagekräftig und nachvollziehbar unter Berücksichtigung des PDCA-Zyklus in den Pflegeberichten zu belegen. Bei einer akuten Symptomatik wie den beschriebenen Schmerzen und dem geröteten Intimbereich sollen Interventionen eingeleitet werden. Es wird dringend empfohlen, die Symptomatik in ihrem Verlauf zu beobachten, getroffene Maßnahmen (ärztliche Vorgaben) einzuhalten sowie lückenlos und nachvollziehbar (PDCA-Zyklus) zu dokumentieren. III.4 Qualitätsbereich: Arzneimittel III.4.1. Sachverhalt: Im Wohnbereich Sternenbogen wird die Temperatur des Medikamentenkühlschranks nicht täglich nachvollziehbar überprüft. III.4.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.4.3 Um nachvollziehbar sicherzustellen, dass thermolabile Medikamente ordnungsgemäß gelagert werden, ist die regelmäßige Dokumentation der Temperaturkontrolle von großer Bedeutung. Es wird empfohlen, die Temperatur des Medikamentenkühlschranks täglich zu kontrollieren, um bei täglicher Entnahme von Medikamenten die ordnungsgemäße Lagerung sicherzustellen. III.5 Qualitätsbereich: Arzneimittel III.5.1 Sachverhalt: Fast alle Medikamente werden bewohnerbezogen beschriftet. Es finden sich jedoch in den Wohnbereichen im Erdgeschoß und im 1. OG Medikamente, auf denen der Bewohnername nicht notiert worden ist. III.5.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.5.3 Medikamente sind Eigentum der Bewohner. Es wird daher dringend empfohlen, diese bewohnerbezogen zu beschriften. III.6 Qualitätsbereich: Arzneimittel III.6.1 Sachverhalt: Im 2. OG ist auf einer offenen Flasche Novaminsulfon kein Anbruchdatum vermerkt; die Flasche ist am geliefert worden. Bei der Lagerung unterschiedlicher Novaminsulfon-Flaschen im Bereich Kornblume ergeben sich Probleme: Auf einer Flasche ist als Anbruchdatum der ohne

5 - 5 - Angabe einer Jahreszahl vermerkt. Als Verfallsdatum findet sich die Angabe Verfall: 02/2015, obwohl aus dem Beipackzettel hervorgeht, dass die Tropfen lediglich sechs Monate nach Anbruch haltbar sind. Auf einer anderen Flasche Novaminsulfon ist als Anbruchdatum der vermerkt, als Verfall ist der notiert. Auf der Packung findet sich ein Hinweis, dass die Tropfen sechs Monate haltbar sind. III.6.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.6.3 Arzneimittel insbesondere Salben, Emulsionen und Lösungen verändern ihre Konsistenz mit längerer Lagerung und aufgrund äußerer Einflüsse. So sind Tropfen nach dem Öffnen meist nur begrenzte Zeit haltbar. Um eine gesicherte Abgabe zu gewährleisten, wird dringend geraten, das Anbruchdatum richtig zu vermerken. III.7 Qualitätsbereich: Arzneimittel III.7.1 Sachverhalt: Bei zwölf Bewohnern sämtlicher Wohnbereiche sind nicht alle Medikamentenanordnungen von den behandelnden Ärzten unterschrieben. Aus den Medikamentenanordnungen einer BewohnerIn des EG ist nicht ersichtlich, welche Medikamente aktuell verordnet sind. Nicht für alle im Medikamentenblatt dokumentierten Medikamente liegen ärztliche Anordnungen vor. Manche der auf dem Medikamentenblatt erwähnten Medikamente sind nach Angaben der anwesenden Mitarbeiter bereits wieder abgesetzt. Es findet sich weder eine Verordnung noch die Absetzung. Im Medikamentenblatt einer BewohnerIn des 1. OG haben mehrmals die Pflegekräfte die Absetzung von Medikamenten unterschrieben. Am wird im Zuge einer Nachkontrolle in Bezug auf die Medikamente überprüft, ob die ärztlichen Anordnungen von den behandelnden Ärzten unterschrieben sind. Dies ist bei allen überprüften Bewohnerdokumentationen in sämtlichen Wohnbereichen der Fall. Nicht alle Betäubungsmittel werden entsprechend der ärztlichen Anordnung gegeben: Eine BewohnerIn des 1. OG soll nach einer ärztlichen Anordnung vom alle 72 Stunden ein Pflaster Fentanyl 25µg/h erhalten. Dieses Pflaster hat sie am 24. und dann wieder am erhalten, die ärztliche Anordnung ist nicht eingehalten. Die ärztliche Anordnung über Fentanyl 12µg/h (Pflaster alle 72 Stunden) vom für eine andere Bewohnerin des 1. OG ist vom behandelnden Arzt nicht unterschrieben. Die BewohnerIn hat das Pflaster am erhalten und dann wieder am Eine weitere BewohnerIn des 1. OG hat am die Abend-Tablette Targin 10/5 mg nicht erhalten. Zwei Medikamentenanordnungen für BTM von BewohnerInnen im EG bzw. 1. OG sind nicht vom Arzt unterschrieben. Eine BewohnerIn des EG soll nach einer ärztlichen Anordnung vom Oxygesic 20 in folgender Dosierung erhalten: 1/1/1/0. Am hat sie nach den Aufzeichnungen im BTM-Buch eine Tablette zu wenig erhalten. Auch bei der Gabe der fest angeordneten Medikamente ergeben sich Abweichungen. Im 2. OG soll eine BewohnerIn nach einer ärztlichen Anordnung vom Torasemid in folgender Dosierung erhalten: 0,5/0,5/0/0. Im Blister ist das Medikament jedoch anders gestellt: 0,5/0/0,5/0. III.7.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.7.3 Medikamente dürfen nur genau nach der ärztlichen Anordnung verabreicht werden. Für die Sicherheit der Mitarbeiter ist es von großer Bedeutung, dass die behandeln-

6 - 6 - den Ärzte die Medikamentenverordnungen unterzeichnen: Die Verabreichung (Anwendung) von Arzneimitteln durch nichtärztliche Heimmitarbeiter ist von offensichtlichen Bagatellfällen abgesehen ohne Vorliegen einer entsprechenden schriftlichen ärztlichen Anweisung nicht erlaubt; die Mitarbeiter würden sich im Sinne des 1 Heilpraktikergesetz der unerlaubten Ausübung der Heilkunde strafbar machen. Zur Beachtung dieses Gesetzes wird dringend geraten, 1. eine schriftliche Verordnung aller für die Behandlung eines Bewohners vorgesehenen Medikamente durch einen Arzt vorzuhalten und 2. dass sich die Mitarbeiter der Einrichtung an diese Verordnungen genau halten. Abweichungen sind ohne nachvollziehbare Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nicht möglich. III.8 Qualitätsbereich: Arzneimittel III.8.1 Sachverhalt: Bei der Gabe von Bedarfsmedikamenten finden sich mehrmals zu ungenaue ärztliche Anordnungen. Nicht für alle Bedarfsmedikamente finden sich aussagekräftige Indikationen. Eine Angabe der Indikation fehlt bei zwei Medikamenten im 1. OG sowie bei den ärztlichen Anordnungen diverser Bewohner im Erdgeschoß. Eine BewohnerIn im EG soll zwei verschiedene Medikamente bei Obstipation erhalten. Eine Unterscheidung zwischen den Medikamenten ist nicht erfolgt. Eine andere Bewohnerin des EG soll Novaminsulfon bei Schmerzen erhalten. Für die Gabe von Ibu 600 einer BewohnerIn des 2. OG sind im Blatt Behandlungspflege sechs Gaben dokumentiert, die sich auch im Verlaufsbericht finden. Darüber hinaus sind drei Gaben im Verlaufsbericht dokumentiert, die sich nicht im Blatt Behandlungspflege finden. Bei diesen 9 Gaben ist lediglich eine Wirksamkeitskontrolle nachvollziehbar erfolgt. Eine andere BewohnerIn des 2. OG hat nach den Angaben im Blatt Behandlungspflege seit dem Mal ein Bedarfsmedikament bekommen. Acht Gaben sind im Verlaufsbericht dokumentiert, für zwei Gaben gibt es eine Wirksamkeitskontrolle. Eine dritte BewohnerIn im 2. OG hat seit dem laut dem Blatt Behandlungspflege 6 Mal ein Bedarfsmedikament erhalten. Eine Wirksamkeitskontrolle hat nicht nachvollziehbar stattgefunden. Im 1. OG ist nicht bekannt, dass Gaben von Bedarfsmedikamenten im Blatt Behandlungspflege dokumentiert werden müssen. Daher findet sich dort auch keine entsprechende Dokumentation. Im Verlaufsbericht einer BewohnerIn des 1. OG ist eine Gabe von Tilidin dokumentiert, eine Wirksamkeitskontrolle ist nicht nachvollziehbar erfolgt. In der Medikamentenschütte einer anderen BewohnerIn im 1. OG befindet sich eine Packung Metamizol, die am geliefert worden ist. Eine Tablette fehlt. Es ist weder ein Anbruchdatum noch eine Gabe dokumentiert. Es ergibt sich ein Fehlbestand von einer Tablette Metamizol. Eine weitere BewohnerIn des 1. OG hat eine Tablette Tavor erhalten, eine Wirksamkeitskontrolle hat nicht stattgefunden. Eine BewohnerIn des EG hat am eine Tablette Tramal erhalten (Angaben im Verlaufsbericht und im Blatt Behandlungspflege). Eine Wirksamkeitskontrolle hat nicht nachvollziehbar stattgefunden. III.8.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.8.3 Daher wird dringend empfohlen, ärztliche Anordnungen auch bei der Gabe von Bedarfsmedikamenten strikt einzuhalten, Einrichtungsleitung und Mitarbeiter sind nicht zur eigenmächtigen Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln befugt. Um das zu erreichen, sollten ärztliche Anordnungen die Darreichungsform, die Dosierung, die genaue Bezeichnung des Medikaments und eine genaue Indikation enthalten. Es wird dringend geraten, die Indikation so zu gestalten, dass die Mitarbeiter einen kla-

7 - 7 - ren Anhalt haben, wann welche Medikamente verabreicht werden sollen. Um einen ordnungsgemäßen Umgang mit Bedarfsmedikamenten zu gewährleisten wird dringend empfohlen, die einzelnen Medikamentengaben zu dokumentieren. Hierbei ist großer Wert auf die Dokumentation von Verläufen bzw. die Wirksamkeitskontrolle zu legen. Es ist auch um den Anforderungen des PfleWoqG in Bezug auf eine Pflege nach dem aktuellen Stand fachlicher Erkenntnisse gerecht zu werden (Expertenstandard Schmerz) von großer Bedeutung, dass die Gabe von Bedarfsmedikation nachvollzogen werden kann. III.9 Qualitätsbereich: Freiheit beschränkende Maßnahmen III.9.1 Sachverhalt: Am liegen nicht für alle angewandten Freiheit beschränkenden Maßnahmen (FeM) gültige Legitimationen vor: im 1. OG fehlen diese für drei BewohnerInnen, im Erdgeschoß für zwei BewohnerInnen. Bei der Nachkontrolle am zeigt sich, dass die Mitarbeiter alle Freiheit beschränkenden Maßnahmen überprüft haben. Für sämtliche angewandte Freiheit einschränkende Maßnahmen liegt am eine Legitimation vor. III.9.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.9.3 Bei widerrechtlicher Fixierung handelt es sich um Freiheitsberaubung nach 239 StGB; die widerrechtliche Anwendung von Freiheit einschränkenden Maßnahmen ist somit strafbar. Für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Freiheit einschränkenden Maßnahmen wird daher dringend geraten, bei allen Bewohnern, bei denen Freiheit einschränkende Maßnahmen angewandt werden, aktuelle Legitimationen (Beschluss des Amtsgerichts, aktuelle Unterschriften) einzuholen. III.10 Qualitätsbereich: Freiheit beschränkende Maßnahmen III.10.1 Sachverhalt: Am ist in der gesamten Einrichtung bei keinem Bewohner eine Alternative zur Freiheit beschränkenden Maßnahme nachvollziehbar geprüft worden. Bis zur Nachprüfung am sind viele Alternativen geprüft worden, so dass auch auf mehrere Freiheit beschränkende Maßnahmen verzichtet werden konnte. Es zeigt sich jedoch, dass im Erdgeschoß und im 2. OG nicht bei allen Alternativenprüfungen ersichtlich ist, wer wann welche Alternative überprüft hat und warum diese keinen Erfolg gebracht hat. III.10.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.10.3 Freiheit beschränkende Maßnahmen dürfen nur nach gewissenhafter Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten unter Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung angewendet werden und stellen immer das letzte Mittel der Wahl dar. Sollten ausnahmsweise doch Freiheit beschränkende Maßnahmen zur Anwendung gelangen, wird dringend geraten, die schonendste und die am wenigsten in die Freiheit des Betroffenen eingreifende Maßnahme anzuwenden. Daher wird dringend geraten, dass vor der Anwendung Freiheit beschränkender Maßnahmen Alternativen nachvollziehbar geprüft werden. Nach den Vorgaben der Münchner Empfehlungen sollte diese Prüfung bei jeder relevanten Veränderung des Bewohners, spätestens jedoch nach drei Monaten erfolgen. III.11 Qualitätsbereich: Freiheit beschränkende Maßnahmen III.11.1 Sachverhalt: Auch im Bereich der Pflegeplanungen in Bezug auf die Freiheit beschränkenden Maßnahmen ergeben sich am Beanstandungen: Bei sechs BewohnerInnen (EG, 2. OG) findet sich in der Pflegeplanung kein Hinweis auf eine angewandte Freiheit beschränkende Maßnahme. Bei fünf BewohnerInnen ist die FeM in der Anamnese erwähnt, eine diesbezügliche Maßnahmenplanung erfolgt jedoch nicht.

8 - 8 - Für die Freiheit beschränkenden Maßnahmen von zwei BewohnerInnen des 1. OG gibt es eine Pflegeplanung. Hier ist jedoch als Ziel nicht aufgenommen, dass in Zukunft auf die FeM verzichtet werden soll. Bei der Nachprüfung am sind sämtliche FeM in den Pflegeplanungen erwähnt. Die Maßnahmenplanung und die Zieldefinierung sind bei den meisten Bewohnern aussagekräftig und nachvollziehbar. Bei einer BewohnerIn des 2. OG findet sich keine ausreichende Zieldefinierung. Auch in der Pflegeplanung einer BewohnerIn des EG ist die Zielformulierung nicht zutreffend beschrieben: Mit Bew. gesprochen, möchte keine Alternativen. III.11.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um III.11.3 Freiheit beschränkende Maßnahmen stellen immer ein Pflegeproblem dar (erhöhter Beobachtungsbedarf). Daher wird dringend geraten, diese in der Pflegeplanung zu thematisieren. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass sich der tatsächliche Bewohnerzustand in der Pflegeplanung widerspiegelt. Ziel in der Pflegeplanung einer Freiheit beschränkende Maßnahme sollte sein, dass die Bewohnersicherheit zukünftig auch ohne Freiheit beschränkende Maßnahme gewährleistet wird. Die Maßnahme sollte daher ausschließlich mit Kurzzielen geplant werden. Durch die regelmäßige Prüfung der Alternativen soll die nötige Bewohnersicherheit auch ohne Freiheit beschränkende Maßnahmen erreicht werden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise

9 - 9 - dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei beim Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, München einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: München, Bayerstraße 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: München, Bayerstraße 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm I Postfach 1451 I 85264 Pfaffenhofen Seniorenheim Röhrich GmbH Ziegelstraße 11 85283 Wolnzach Soziales, Senioren Dienstgebäude: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm

Mehr

Maria Stadler Haus ggmbh Salmdorfer Straße Haar

Maria Stadler Haus ggmbh Salmdorfer Straße Haar Besondere Soziale Angelegenheiten Maria Stadler Haus ggmbh Salmdorfer Straße 2 85540 Haar München, 27.09.2011 Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß

Mehr

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Landratsamt Altötting Pater-Joseph-Anton-Str. 14 84503 Altötting Gegen PZA BRK-Kreisverband Altötting Z.Hd. Herrn Josef Jung Raitenharter Str. 8 84503

Mehr

51-PfleWoqG

51-PfleWoqG Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 Per Postzustellungsurkunde BRK Kreisverband gesetzlich

Mehr

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen (stets angeben) Pfaffenhofen a.d.ilm, 20/

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen (stets angeben) Pfaffenhofen a.d.ilm, 20/ Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm I Postfach 1451 I 85264 Pfaffenhofen Seniorenzentrum Hohenwart GmbH Goethestraße 18 86558 Hohenwart Soziales, Senioren Dienstgebäude: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH Gravelottestr. 8 81667

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Josefi-Spitalstiftung verwaltet d. d. Stadtverwaltung Bad Tölz Frau Furmanek Am Schlossplatz 1 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben

Mehr

Prüfbericht 2. In der Einrichtung wurde am von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Prüfbericht 2. In der Einrichtung wurde am von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 16.07.2012 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Pur Vital Pflegeeinrichtung

Mehr

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Landratsamt Garmisch-Partenkirchen FQA Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentw. und Aufsicht- Landratsamt Postfach 1563 82455 Garmisch-Partenkirchen Postzustellungsurkunde Bellevue

Mehr

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013 2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz

Mehr

... Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D Bad Tölz

... Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D Bad Tölz ... Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Josefi-Spitalstiftung verwaltet d. d. Stadtverwaltung Bad Tölz Frau Furmanek Am Schlossplatz 1 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.

Mehr

in der Einrichtung wurde am von 9.00 Uhr bis13.30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

in der Einrichtung wurde am von 9.00 Uhr bis13.30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Briefkopf Landratsamt Roth, 91152 Roth AWO Kreisverband Roth Schwabach Wittelsbacher Str. 2 Herrn Mosandl 91126 Schwabach Datum Unser Zeichen Auskunft erteilt Telefon Fax E-Mail Zi.Nr. Ihr Schreiben vom

Mehr

Ihre Zeichen / Ihre Nachricht vom Bitte in der Antwort angeben Starnberg Ergebnisprotokoll

Ihre Zeichen / Ihre Nachricht vom Bitte in der Antwort angeben Starnberg Ergebnisprotokoll L a n d r a t s a m t S t a r n b e r g P o s t f a c h 1 4 6 0 8 2 3 1 7 S t a r n b e r g Behandlungszentrum Kempfenhausen Geschäftsführung Am Milchberg 21 82335 Berg Fachbereich Sozialwesen Fachstelle

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505- Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] B

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505- Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] B Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Lebenshilfe Bad Tölz-Wolfratshausen Geschäftsleitung Herr Gulder Prof.-Max-Lange-Platz 8 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben vom

Mehr

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Unser Zeichen / Schreiben: Ihr Schreiben / Zeichen: Datum: III/322/HA/10/ Juli 2011

Unser Zeichen / Schreiben: Ihr Schreiben / Zeichen: Datum: III/322/HA/10/ Juli 2011 Stadt Erlangen Stadt Erlangen Postfach 3160 91051 Erlangen Waldkrankenhaus St. Marien ggmbh Herrn Günther Brütting Rathsberger Str. 57 91054 Erlangen Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Abt. Ordnungs- und

Mehr

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG

Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG ;Stadt Regensburg, Postfach 110643, 93019 Regensburg Regensburger Wohnstätten Gemeinnützige GmbH der Lebenshilfe Regensburg e.v. Wolkeringer Straße 3 93083 Gebelkofen Seniorenamt Fachstelle für Pflege-

Mehr

Am Ostwall Krefeld Geschäftsführer: Herr Joseph A. Devadas

Am Ostwall Krefeld Geschäftsführer: Herr Joseph A. Devadas Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf Gegen Postzustellungsurkunde Margarethenhof GmbH Herrn Geschäftsführer Joseph A. Devadas Am Ostwall 11-19 47798 Krefeld Ihr Zeichen: Ihre Nachricht

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales Heimaufsicht

Landesamt für Gesundheit und Soziales Heimaufsicht Landesamt für Gesundheit und Soziales Heimaufsicht Seniorenheim Haus Hartwig Dorotheenstr. 2 14109 Berlin Geschäftszeichen (bitte immer angeben) II B 3 - Heimaufsicht Dienstgebäude: Turmstraße 21, Haus

Mehr

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen...

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen... Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Würzburg - Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße

Mehr

Seestraße Wurmannsquick

Seestraße Wurmannsquick Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages 40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des

Mehr

Ergebnisbericht Wohngruppe "Lavendelgarten" nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht Wohngruppe Lavendelgarten nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht:

Mehr

Stellungnahme. zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG. Begehung am 31.5.2011

Stellungnahme. zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG. Begehung am 31.5.2011 Maria-Stadler-Haus Seniorenheim Salmdorferstr. 2 85540 Haar Stellungnahme zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG Begehung am 31.5.2011 Sehr geehrte Frau Timmerer-Maier und Team der FQA, vielen Dank für die Übersendung

Mehr

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

in der Einrichtung wurde am von 14:30 bis 19:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen:

in der Einrichtung wurde am von 14:30 bis 19:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen: - Sachgebiet Soziales und Senioren QQualitätsentwicklung und Aufsicht Traunstein, 12.09.2011 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Lebenshilfe Traunstein e.v. Geschäftsführung Frau Funke Salzburger

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in

Mehr

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3.

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Landratsamt Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Sachbearbeiter: Magdalenum Seniorenheime GmbH Am Schulberg 4 84094 Margarethenthann Bitte bei Antwort angeben Ihre Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,

Mehr

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Auditoren Bereich Südbayern Pflegefachtag REDUDOK in Nürnberg, 13.05.2014 Dominique Labouvie Teamkoordinator 2 Projekt

Mehr

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012 . Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTGDVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTGDVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTGDVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Landratsamt Altötting Pater-Joseph-Anton-Str. 14 84503 Altötting BRK Kreisverband Altötting Raitenharter Str. 8 84503 Altötting Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen

Mehr

Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG;

Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Heimaufsicht, Gesundheitsförderung und Prävention München, 14.11.2014 Landratsamt München Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger

Mehr

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 22.04.2016 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Servicestelle für Senioren und Menschen mit Behinderung

Servicestelle für Senioren und Menschen mit Behinderung Servicestelle für Senioren und Menschen mit Behinderung Landratsamt Regensburg ǀ Postfach 120329 ǀ 93025 Regensburg Mit Postzustellungsurkunde Internationaler Bund (IB) Süd - Region Nordbayern Freier Träger

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG-DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft

Anlage 2 zu 4, 5 WTG-DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Anlage 2 zu 4, 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig

Mehr

Rossmarkt 29, Aschaffenburg

Rossmarkt 29, Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg Diakonisches Werk Untermain z.h. Herrn Engeroff Rossmarkt 29 63739 Aschaffenburg Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege- und

Mehr

Pflegedokumentation in der Langzeitpflege

Pflegedokumentation in der Langzeitpflege Dir vertraue ich Pflegedokumentation in der Langzeitpflege CONCORDIA, Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG Luzern Annemarie Kaspar, dipl. Pflegefachfrau HF, Fachexpertin Pflegeheim Pflegedokumentation

Mehr

Vollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen

Vollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen I. Öffentliche Bekanntmachung an alle Betreiber einer Kabelanlage in analoger Technik in Bayern II. Per Postzustellungsurkunde Adressaten gemäß Anlage Unser Zeichen: 1.5/16.1 e-cf l Kosten-Nr.: l Telefon:

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 69 - NHALTSVERZECHNS Seite: Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig

Mehr

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de

Mehr

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 1462 93303 Kelheim Postzustellungsurkunde Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str. 109 93309 Kelheim Sachbearbeiter/in Thomas Luft Telefon

Mehr

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Stadt Amberg Postfach 21 55 92211 Amberg Palatia Seniorenpflege GmbH Junkerstraße 52 06847 Dessau Amt für soziale Angelegenheiten Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung

Mehr

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn Heimaufsicht, Gesundheitsförderung und Prävention München, 08.10.2014 Landratsamt München Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung:

Mehr

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München Stadt Ingolstadt - 85047 Ingolstadt Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee 25 80939 München Amt für Soziales FQA / Heimaufsicht Telefon (0841) 3 05-0 Telefax (0841) 3 05-16 29 E-Mail fqa@ingolstadt.de

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Einrichtung: Perthes-Haus Geschwister-Scholl-Str. 25 58769 Nachrodt 02352/540390 pertheshaus.nachrodt@pertheswerk.de;

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung. 1 In der bis zum geltenden Fassung.

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung. 1 In der bis zum geltenden Fassung. Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI 1 über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering. Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/

Mehr

In der Einrichtung wurde am von 9.15 h bis h eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

In der Einrichtung wurde am von 9.15 h bis h eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560-63885 Miltenberg Sozialamt Ihr Ansprechpartner: Stiftungsamt Aschaffenburg Fr. Schmidt-Hartig Stiftsgasse 7 63739 Aschaffenburg Zimmer Telefon: 09371 / 501 0 Fax:

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Einrichtung: www.pertheswerk.de Seniorenzentrum Amalie-Sieveking-Haus Annabergstr.53

Mehr

für Menschen mit Behinderungen e.v. Ortsvereinigung Böblingen

für Menschen mit Behinderungen e.v. Ortsvereinigung Böblingen für Menschen mit Behinderungen e.v. Ortsvereinigung Böblingen Schloßberg 3 71032 Böblingen Tel. 07031/233897 Fax 07031/775217 www.lebenshilfe-boeblingen.de lebenshilfe-boeblingen@web.de Verbindliche Anmeldung

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XI

Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XI Bewertung der Prüfung nach 8 Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) für Einrichtungen nach SGB XI Angaben zur Einrichtung: "Haus am Goldberger See" Am Badestrand 1A 19399 Goldberg Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Mehr

Dienstgebäude: Fachdienst: Zimmer: F Auskunft erteilt: Herr Schöler Telefon: / Fax: /

Dienstgebäude: Fachdienst: Zimmer: F Auskunft erteilt: Herr Schöler Telefon: / Fax: / D E R L A N D R A T Kreis Olpe, Postfach 1560, 57445 Olpe Dienstgebäude: Fachdienst: Westfälische Str. 75, 57462 Olpe Finanzielle soziale Hilfen, WTG-Behörde Seniorenzentrum St. Liborius Bieketurmstr.

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren

Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten, Ihr Prüfungsergebnis im Wege der Klage oder im Rahmen

Mehr

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Deutsche Botschaft Stand: Januar 2015 REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn: Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung

Mehr

MDK-Simulationsauswertung

MDK-Simulationsauswertung Auswertung MDK-Simulationsauswertung Pflege und medizinische Versorgung Umgang mit demenzkranken BewohnerInnen Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene Gesamtergebnis:

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK

Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungsziel Zielgruppe Zeitrahmen Schulungsinhalt Dokumente Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Pflegefachkräfte,

Mehr

Bescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas

Bescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560-63885 Miltenberg Gegen Postzustellungsurkunde Fa. Kraftwerk Obernburg GmbH Herrn Dr. Beugholt Glanzstoffstr. 1 63906 Erlenbach Immissionsschutz Ihre Ansprechperson:

Mehr

Ergebnisbericht 2015 für Tagespflege im Friederike-Fliedner-Haus

Ergebnisbericht 2015 für Tagespflege im Friederike-Fliedner-Haus Ergebnisbericht 2015 für Tagespflege im Friederike-Fliedner-Haus Prüfung von Gasteinrichtungen durch die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Nach 41 Wohn- und Teilhabegesetz

Mehr

Bewertungskriterien für die Pflegequalität der stationären Pflegeeinrichtungen

Bewertungskriterien für die Pflegequalität der stationären Pflegeeinrichtungen Bewertungskriterien für die Pflegequalität der stationären Pflegeeinrichtungen Übersicht Qualitätskriterien Anzahl der Kriterien 1. Pflege und medizinische Versorgung 35 2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern

Mehr

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Achim Lange, Sachgebietsleiter der Heimaufsicht 1 Übersicht und Schwerpunkte I.

Mehr