AOK belohnt mit Bonustarif gesundheitsbewusstes Verhalten 2. Streit um die Praxisgebühr beim Arzt beigelegt 4. Websites wider besseres Wissen 6

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1 presseservice sg gesundheit Mediendienst des AOK-Bundesverbandes Politik Inhalt psg-interview mit Dr. Hans Jürgen Ahrens AOK belohnt mit Bonustarif gesundheitsbewusstes Verhalten 2 Kompromiss vor dem Bundesschiedsamt Streit um die Praxisgebühr beim Arzt beigelegt 4 Hormontherapie im Internet: Websites wider besseres Wissen 6 Gesetzliche und private Krankenkassen im Vergleich: Prämien der Privaten steigen kräftig 8 psg-grafik: Krankenhaus-Report 2003 Immer mehr Kaiserschnitt-Kinder Krankenhauskosten Extra! Zum Abtrennen: psg Thema Gesundheitsgesetzgebung 2004 Was ändert sich durch die Gesundheitsreform? Was bringt das DRG-System für Krankenhäsuer? Welche Gesetze treten 2004 in Kraft? Was steht 2004 auf der Tagesordnung? Postfach Bonn Thomas Rottschäfer (verantw.), Otmar Müller, Anne Himrich psg@bv.aok.de Tel.: 0228/ Fax: 0228/ Internet:

2 Ausgabe 12 / Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung AOK belohnt mit Bonustarif gesundheitsbewusstes Verhalten (psg). Nach langem parlamentarischen Ringen tritt das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung am 1. Januar 2004 in Kraft. Im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst äußert sich der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, zu Chancen und Risiken der Reform. psg: Am ersten Januar tritt die neue Gesundheitsreform in Kraft. Was ist für die Versicherten besonders wichtig? Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes Ahrens: Die Gesundheitsreform macht es erstmals möglich, Versicherten Bonustarife anzubieten. Die AOK hat dazu interessante Angebote entwickelt, so zum Beispiel die Kombination von Selbstbehalt und Bonus für Vorsorge und Fitness. Auch die Versorgungsqualität lässt sich verbessern auf der Basis des Reformpakets. So wird beispielsweise die integrierte Versorgung gestärkt. Wir können künftig durch neue Verträge mit Hausärzten, Fachärzten und speziellen Krankenhäusern Verhandlungsabläufe und die Zusammenarbeit verschiedener Ärzte gerade bei schweren Erkrankungen optimieren. psg: Wo können sich AOK-Versicherte über die Neuerungen informieren? Ahrens: Die AOK wird Anfang nächsten Jahres eine bundesweite Info-Hotline anbieten, bei der sich AOK-Versicherte ausführlich über alle Änderungen informieren können. Natürlich bekommt man diese Auskünfte auch in den regionalen AOK-Geschäftsstellen oder im Internet unter Eins ist klar: Nur wer gut informiert ist, kann auch die positiven Aspekte dieser Gesundheitsreform nutzen. Viele Kranke mit erheblichen Zuzahlungen können beispielsweise sparen, wenn sie sich in Programme für chronisch Kranke einschreiben, die nach und nach angeboten werden. Und für Versicherte, die selbst auf mehr Wirtschaftlichkeit achten wollen und auch etwas für ihre Gesundheit tun, gibt es die AOK-Bonustarife. 2

3 psg: Wie funktioniert so ein Bonustarif? Ahrens: Wer im Krankheitsfall bereit ist, im Jahr zwischen 200 und 300 Euro an Arzneimittel- und Krankenhauskosten selbst zu tragen und außerdem etwas für die Gesundheit tut indem er etwa an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, einen zertifizierten Fitness- Test macht oder ein Sport-Abzeichen vorweisen kann der erhält bis zu 300 Euro Bonus im Jahr. Je nach AOK können sich die Programme etwas unterscheiden. Mit unseren Tarifen wollen wir unseren Versicherten Anreize für ein gesünderes Leben geben. psg: Kaum war die Gesundheitsreform beschlossen, wurde bereits darüber gestritten, ob die gesetzliche Krankenversicherung künftig eine Bürgerversicherung sein soll oder man sie auf ein Kopfpauschalensystem umstellen sollte. Ahrens: Wir brauchen eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind tatsächlich neue Konzepte gefragt. Die politische Diskussion über Kopfpauschalen und Bürgerversicherung ist aber viel zu sehr polemisch zugespitzt. Das mag für Wahlkampfzwecke attraktiv sein. Wir müssen uns aber immer wieder an das Ziel erinnern und fragen: Welche Reformvorschläge bringen wirklich eine nachhaltige Stabilisierung der Kassenfinanzen? Die AOK setzt sich für eine sachorientierte Diskussion ein, bei der die Vor- und Nachteile der jeweiligen Reformvorschläge nüchtern gegeneinander gestellt werden. Bei einer Bürgerversicherung wären auch Beamte und Selbständige versicherungspflichtig. Das würde die Einnahmebasis vergrößern. Neben Arbeitseinkommen würden auch Mieteinnahmen, Aktiengewinne oder Zinseinnahmen beitragspflichtig. Beim Kopfpauschalenmodell müssten alle Pflichtversicherten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens einen festen Beitrag pro Monat zahlen. Versicherte mit niedrigem Einkommen bekämen staatliche Unterstützung. Alle Neuregelungen der Gesundheitsreform im Überblick: Das Foto von Hans Jürgen Ahrens finden Sie online beim AOK-Bilderservice: 3

4 Kompromiss vor dem Bundesschiedsamt Streit um die Praxisgebühr beim Arzt ist beigelegt (psg). Ärzte und Krankenkassen haben sich auf ein Verfahren zum Einzug der Praxisgebühr ab Januar 2004 geeinigt. Danach müssen die Patienten die Gebühr in Höhe von zehn Euro direkt in der Praxis bezahlen. Zahlt ein Patient nicht, schickt ihm der Arzt eine Mahnung. Reagiert der säumige Zahler nicht, leitet die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ein Mahnverfahren ein. Hilft auch das nicht, trägt die Krankenkasse das Restrisiko. Die Ärzte erhalten für das Einbehalten der zehn Euro keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Die neue Praxisgebühr ist Teil der Gesundheitsreform. Ab 1. Januar 2004 müssen alle Patienten ab 18 Jahren eine Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen, wenn sie das erste Mal in einem Quartal zu einem Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten gehen. Alle weiteren Behandlungen bei diesem Arzt sind im gleichen Quartal kostenfrei. Im nächsten Quartal wird die Gebühr erneut fällig, erläutert Christof Süss, Experte für Leistungsrecht beim AOK-Bundesverband. Wer im gleichen Quartal zu einem anderen Arzt geht, muss auch in dessen Praxis zehn Euro für die erste Behandlung bezahlen. Der Besuch bleibt jedoch zuzahlungsfrei, wenn der Patient eine Überweisung für das laufende Quartal mitbringt. Der Arztbesuch bleibt außerdem zuzahlungsfrei, wenn es sich um eine Vorsorgeuntersuchung (z.b. Krebsvorsorge) oder eine Schutzimpfung handelt. Auch die jährliche Prophylaxeuntersuchung beim Zahnarzt bleibt gebührenfrei. Kinder und Jugendliche sind von der Praxisgebühr wie von allen anderen Zuzahlungen generell befreit. Notfälle darf kein Arzt abweisen Die Praxisgebühren werden laut Gesetz mit den ärztlichen Honoraren verrechnet. Im Prinzip erhält der Arzt dadurch sogar eine Art Vorschuss auf sein Honorar, sagt Udo Barske, Sprecher der AOK-Bundesverbandes. Doch was passiert, wenn ein Patient nicht zahlt? Dann kann der Arzt die Behandlung verweigern. Das darf er aber auf keinen Fall tun, wenn es sich um einen Notfall handelt, betont Barske. 4 Postfach Bonn Thomas Rottschäfer (verantwortlich, psg@bv.aok.de

5 Der Streit zwischen Krankenkassen und Ärzten um die Praxisgebühr hatte sich vor allem an der Frage des Inkasso-Risikos entzündet. Außerdem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Bearbeitungsgebühr von einem Euro pro Praxisgebühr verlangt immerhin stolze zehn Prozent, erläutert AOK-Sprecher Barske. Mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes vom 8. Dezember können nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes beide Seiten leben. Eine Bearbeitungsgebühr erhalten die niedergelassenen Mediziner danach nicht. Barske: Dadurch werden Ärzte nicht besser gestellt als andere Leistungserbringer. Auch Apotheker, Krankengymnastinnen oder Ergotherapeuten ziehen seit Jahren Patientenzuzahlungen ein und verrechnen sie mit den Krankenkassen. Dafür ist das Schiedsamt den Ärzten bei der Inkasso-Frage entgegen gekommen. Vier Euro Mahngebühr Der einzelne Arzt muss einen zahlungsunwilligen Patienten zwar zunächst mahnen, kann das Verfahren dann aber seiner Kassenärztlichen Vereinigung übertragen. Bei der ersten Mahnung erhöht sich die Rechung für die Patienten um die Portokosten hinzu. Bei der zweiten Mahnung werden zusätzlich vier Euro Mahngebühr fällig. Reagieren Patienten trotz zweifacher Mahnung nicht, bleibt deren Krankenkasse auf den Kosten sitzen. 5

6 psgpresseservice psgpolitik psgpresseservice gesundheit Mediendienst des AOK-Bundesverbandes Hormontherapie im Internet Websites wider besseres Wissen (psg). Die Gefahren der Hormontherapie für Frauen in und nach den Wechseljahren werden auf Internetseiten von Ärzten vielfach verharmlost. Nach einer in der Dezemberausgabe des AOK-Magazins Gesundheit + Gesellschaft veröffentlichten Analyse der Uni Bremen wird auf 68 Prozent der analysierten Ärzte-Websites die Hormontherapie weiter befürwortet. Auf keiner Website wurde die Therapie abgelehnt. In Einzelfällen werden die aktuellen Befunde zu Risiken sogar bagatellisiert. Knapp 100 Websites gynäkologischer Praxen hat das Zentrum für Public Health der Uni Bremen im Auftrag des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ausgewertet. Dabei richteten die Wissenschaftler ihren Blick vor allem auf die jeweiligen Empfehlungen zur Hormontherapie und auf die Berücksichtigung aktueller Studien zu Risiken der Hormontherapie, darunter die WHI-Studie (siehe Randspalte). Obwohl die meisten Seiten aus dem Jahr 2003 stammen, nehmen nur 24 Seiten Bezug auf die WHI- Studie, heißt es in der Analyse der Uni Bremen. Dort,wo es Infos zur Studie gebe, seien diese selten objektiv: Die Risiken werden verharmlost, der Nutzen überbetont. Die Ergebnisse der neuen wissenschaftlichen Studien werden als statistische Spielerei oder Pressekampagne abqualifiziert. Das nüchterne Recherche-Resultat: Nur vier Praxen nehmen die WHI- Ergebnisse ernst und betonen, dass eine Hormontherapie sorgfältig abgewogen werden muss und nur in den seltensten Fällen angezeigt ist. Umdenken lässt auf sich warten Die meisten Ärzte empfehlen sich als diejenigen, die als einzige die wissenschaftliche Evidenz beurteilen können. Den Patientinnen wird nahe gelegt, dem Urteil des Arztes zu vertrauen und sich nicht durch Medienberichte irritieren zu lassen, heißt es in der Studie der Uni Bremen weiter. Das Fazit der Website-Tester: Wer geglaubt hat, die Veröffentlichung solider Ergebnisse reiche aus, um ein Umdenken bei niedergelassenen Ärzten in Gang zu setzen, sieht sich getäuscht. Dass Informationen von Ärzten bereit gestellt werden,die als seriöse Experten gelten,ist allein noch Hormontherapie: Noch immer nehmen mehr als drei Millionen Frauen in Deutschland in und nach den Wechseljahren Hormonpräparate ein. Sie werden vielfach auch zur Vermeidung von Herzinfarkt und Schlaganfall oder zur Osteoporose- Vorbeugung verordnet. Das WIDO warnt seit langem vor Gesundheitsgefahren. Brisanz erhielt die Kritik durch die Ergebnisse der Women s Health Initiative (WHI-Studie) in den USA. Sie wurde im Mai 2002 wegen zu großer Risiken vorzeitig abgebrochen. Im August 2003 hat eine britische Studie bestätigt, dass langjährige Hormoneinnahme das Brustkrebsrisiko erhöht. 6

7 keine Garantie dafür, dass die Informationen auch tatsächlich zuverlässig sind. Die Autoren der Studie forden deshalb bessere und unabhängige Fortbildungsangebote. Zwar habe bei Ärztekammern und auch bei medizinischen Fachgesellschaften inzwischen ein Umdenken eingesetzt, doch dauere es zu lange, bis das Wissen an die Basis gelange. Ärzte müssten deshalb vor allem lernen, wie man zum Beispiel über das Internet schnell an pharmaunabhängige, wissenschaftlich aussagekräftige Informationen kommen könne. Mangelhafte Pflichtangaben Ein weiteres Ergebnis der Web-Recherche: Die meisten Internetseiten enthalten unvollständige Pflichtangaben. Laut Teledienstegesetz müssen Webseiten Name, Anschrift und -Adresse der Praxis, zuständige Ärztekammer und gegebenenfalls Kassenärztliche Vereinigung nennen. Doch nur auf 37 Prozent der untersuchten Webseiten fanden sich die notwendigen Angaben vollständig. Ein Viertel der Praxen erwähnt ihre zuständige Ärztekammer nicht. Nur knapp 40 Prozent nennt die entsprechende Kassenärztliche Vereinigung. Dies ist nach Darstellung der Uni Bremen um so erstaunlicher, als ein Verstoß gegen das Teledienstegesetz mit Geldstrafen bis zu Euro geahndet werden kann und die Ärztekammern ihren Mitgliedern Hilfen bei der Umsetzung des Gesetzes anbieten. Auch weitere Qualitätskriterien erfüllen die analysierten Websites laut Studie nur zum Teil. So finde sich ein Aktualisierungsdatum nur auf jeder vierten Website. Ein Drittel der Praxen biete im Internet Links zu kommerziellen Anbietern, in der Regel zu Pharmafirmen oder Anti-Aging-Instituten. Auch lasse sich nur selten herausfinden, wer die Seiten finanziert hat: Oft seien es Agenturen, deren Finanzquellen aber nicht benannt würden. Die Studie der Uni Bremen, aktuelle Verordnungszahlen für Hormonpräparate und viele weitere Informationen zum Thema: 7

8 Gesetzliche und private Krankenkassen im Vergleich Prämien bei den Privaten steigen kräftig (psg). In der Debatte um steigende Krankenkassenbeitrage geht es fast immer um die gesetzlichen Kassen. Doch müssen gerade privat Versicherte immer tiefer in die Tasche greifen. Die Prämien der privaten Krankenkassen sind von 1992 bis 2001 um rund 57 Prozent gestiegen. In der gesetzlichen Krankenversicherung fiel der Anstieg im gleichen Zeitraum mit 35 Prozent bedeutend moderater aus. Die Zahlen nennt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in ihrer Antwort auf eine Anfrage des CSU-Gesundheitsexperten Horst Seehofer zum Verhältnis von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die gestiegenen Beiträge spiegeln einen deutlichen Zuwachs bei den Ausgaben beider Versicherungssysteme. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) haben sich die Ausgaben der privaten Krankenversicherung (PKV) für jedes vollversicherte Mitglied von 941 Euro im Jahr 1992 auf Euro im Jahr 2001 erhöht. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Ausgaben je Versicherten im gleichen Zeitraum von Euro auf Euro gestiegen. Deutlich sparsamer sind die gesetzlichen Krankenkassen laut BMGS bei den Verwaltungskosten. Während die privaten Krankenversicherer 2001 durchschnittlich 366 Euro je Versicherten für Verwaltungskosten ausgegeben habe, seien dies bei den gesetzlichen Kassen nur 108 Euro für jeden Versicherten gewesen. Anders ausgedrückt: Während die PKV etwa 13 Prozent ihrer Einnahmen für die Verwaltung ausgibt, sind es in der GKV nur 5,8 Prozent. Kassenwechsel bei Privaten schwierig Als deutlich eingeschränkt bewertet das Bundesgesundheitsministerium die Wechselmöglichkeiten für privat Krankenversicherte. Versicherte einer GKV können innerhalb bestimmter Fristen jederzeit ihre Kasse wechseln.wie alt jemand ist und welche Krankheiten er hat, spielt dabei keine Rolle. Rechtlich gesehen, so das BMGS, bestehe diese Möglichkeit auch für privat Versicherte. In der Realität rentiere sich ein 8 Postfach Bonn Thomas Rottschäfer (verantwortlich, psg@bv.aok.de

9 Wechsel innerhalb der PKV aber nur in den ersten Jahren. Ein Grund:Von den monatlichen Prämien eines Versicherten bildet die PKV Rückstellungen für das Alter.Wenn ein Patient im Laufe der Zeit mehr Behandlungskosten verursacht, greift seine Versicherung auf diesen Kapitalstock zurück.wer von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln möchte, verliert bisher diese Rückstellungen, weil er sie nicht in die neue Versicherung übertragen kann. Bei einem Wechsel innerhalb der PKV muss sich der Versicherte zudem erneut einer Risikoprüfung unterziehen eine weitere Hürde, die vor allem älteren und kranken Versicherten Probleme bereitet. Wer krank ist oder ein höheres Risiko trägt, krank zu werden, muss zusätzlich zur normalen Prämie Zuschläge zahlen. Zudem kann es eine private Krankenkasse auch ablehnen, jemanden zu versichern. Innerhalb der GKV ist ein Kassenwechsel ohne Risikoprüfung möglich. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind zudem nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert in der PKV dagegen muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. 9

10 Immer mehr Frauen in Deutschland bringen ihre Kinder per Kaiserschnitt zur Welt. Zwischen 1998 und 2001 ist die Zahl der Kaiserschnittentbindungen um 11,3 Prozent gestiegen. Dabei gibt es jedoch deutliche regionale Unterschiede. Laut Krankenhaus-Report 2003 liegt der Anteil der Kaiserschnitt-Geburten in den fünf ostdeutschen Bundesländern durchweg unter 20 Prozent. In Bremen und im Saarland erblickt dagegen schon jedes dritte Kind per Kaiserschnitt das Licht der Welt. Als einen Grund für die wachsende Zahl von Kaiserschnittentbindungen in den letzten Jahren nennt der soeben erschienene Krankenhaus-Report 2003 die so genannte Wunschsectio: Einerseits wünschen immer mehr Frauen eine Kaiserschnittgeburt, andererseits schlagen Ärzte diese Möglichkeit häufiger vor als früher. Bestellhinweis: Klauber, J./Robra, B./ Schellschmidt, H. (Hrsg.): Krankenhaus-Report Schwerpunkt: G-DRGs im Jahre 1. Stuttgart Seiten, kart. mit zahlreichen Abb., Tab. und CD- ROM. Preis: 49,95 Euro. ISBN: Mehr Infos: Die Grafik kann bei Quellenangabe AOK-Mediendienst kostenfrei verwendet/heruntergeladen werden: (AOK-Bilderservice / Auswahl: Krankenhaus) 10 Postfach Bonn Thomas Rottschäfer (verantwortlich), Grafik: Fanny Hagel psg@bv.aok.de

11 Dialog-Fax: 0228/ Telefon: 0228/ psgpresseservice gesundheit Politik Redaktion AOK-Mediendienst Presseservice Gesundheit Postfach Bonn Name:... Redaktion:... Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Fax: Adressenänderung Bitte senden Sie den psg Ratgeber künftig an folgende Adresse: Name:... Redaktion:... Straße:... PLZ/Ort:... Tel./Fax:... Ich will den Informationsvorsprung von drei Tagen nutzen. Bitte senden Sie mir den psg Ratgeber künftig nicht mehr per Post, sondern per Ich interessiere mich auch für die Politik-Ausgabe des PSG: Bitte schicken Sie mir den psg Politik per Post an die oben angegebene Adresse. Bitte schicken Sie mir den psg Politik per an folgende Bitte streichen Sie mich aus dem Verteiler für den psg Ratgeber. Sonstige Wünsche und Bemerkungen:

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