Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
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- Thilo Scholz
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1 Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Elektrotechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166) in der Fassung vom 16. November 2001 (SächsGVBl. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. 16
2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienziele 3 Fächerkombination 4 Studienbeginn 5 Inhalt und Aufbau des Studiums 6 Leistungsnachweise 7 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen 17
3 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des "vertieft studierten Faches" der ersten Gruppe (Erstfach) Elektrotechnik. 2 Studienziele Mit dem Studium des "vertieft studierten Faches" Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik erwerben die Studierenden berufspädagogische, berufs- und fachwissenschaftliche, berufs- und fachdidaktische sowie fachpraktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die als Grundlage für die erfolgreiche Wahrnehmung pädagogischer Aufgaben im Berufsfeld Elektrotechnik und in angrenzenden Tätigkeitsfeldern dienen bzw. die für eine erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtsarbeit im Höheren Lehramt an berufsbildenden Schulen erforderlich sind. Insbesondere wird auf die Gestaltung Beruflicher Bildungsprozesse in der elektrotechnischen Grund- und Fachbildung bzw. Aus- und Fortbildung vorbereitet. 3 Fächerkombination Das "vertieft studierte Fach" Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik als Fach der ersten Gruppe kann im Rahmen der Bestimmungen des 88 Abs. 2 Ziffer 2. LAPO I mit allen an der Technischen Universität Dresden angebotenen Fächern der zweiten Gruppe kombiniert werden (s. auch Rahmenstudienordnung 5 Abs. 3). Eine Kombination mit einem hochaffinen Fach aus der Beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik als Zweitfach wird nicht angeboten. 4 Studienbeginn Das Studium beginnt in der Regel zum Wintersemester. Über einen Beginn zum Sommersemester kann unter Beachtung der Möglichkeiten und nachgewiesener Studienvoraussetzungen des Bewerbers durch die Berufliche Fachrichtung entschieden werden Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Das Studium des "vertieft studierten Faches" Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik umfasst - Grundlagen und Vertiefungsrichtungen der Elektrotechnik
4 - die Berufliche Didaktik Elektrotechnik sowie ihrer Vertiefungsrichtungen bzw. Didaktik der Beruflichen Ausbildung im Berufsfeld Elektrotechnik - praktisch-pädagogische Studien und Blockpraktika. (2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, und ein darauf folgendes fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der 1. Staatsprüfung abgeschlossen wird. Die Lehrveranstaltungen erstrecken sich über 8 Semester und umfassen 78 Semesterwochenstunden () im Pflicht- und Wahlbereich. Das 9. Semester ist Prüfungssemester. Einen Überblick zu den Studienfächern des Grundstudiums vermittelt die Übersicht unter Absatz 8. Nach dem Grundstudium kann zwischen zwei Vertiefungsrichtungen gewählt werden: - Elektroenergietechnik - Informationstechnik. Die Vertiefungsrichtungen umfassen Pflicht- und Wahlpflichtfächer. (3) Pflichtfächer für beide Vertiefungsrichtungen sind - Elektronische Bauelemente - Grundlagen Automatisierungstechnik - Theorie und Praxis Unterrichtsversuche Elektrotechnik III - Berufliche Didaktik Elektrotechnik II. (4) Zu den Wahlpflichtfächern gehören u. a. - in der Vertiefungsrichtung Elektroenergietechnik: Elektroenergieanlagen, Leistungselektronik, Elektroenergiesysteme - in der Vertiefungsrichtung Informationstechnik: Nachrichtentechnik, Leistungselektronik, Mikrorechnertechnik. (5) Das Studium enthält mindestens eine Exkursion zu folgenden Schwerpunkten: - Personal-, Organisations- und Qualifikationsentwicklung in einem Unternehmen der Elektrobranche - berufsspezifische/-übergreifende Aspekte an einem Lernort Beruflicher Bildung in Abhängigkeit von der Vertiefungsrichtung. (6) Zum Studium der Beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik gehören praktischpädagogische Studien im Umfang von mindestens 2 als Voraussetzung für ein 4- wöchiges Blockpraktikum B. (7) Bei fehlender einschlägiger Berufsausbildung ist gegebenenfalls ein Restanteil eines einschlägigen Berufspraktikums im Berufsfeld zu absolvieren, damit die bei der Anmeldung zur 1. Staatsprüfung geforderte Mindestdauer von 12 Monaten nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung über die Anerkennung einer einschlägigen Berufsausbildung oder absolvierter berufspraktischer Tätigkeiten trifft die Berufliche Fachrichtung. (8) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen enthält die nachfolgende Semesterübersicht (zugleich Studienablaufplan im Sinne von 21 Abs. 4 SächsHG). Dabei werden die für ungerade Semesterzahlen (1., 3., usw.) bestimmten Lehrveranstaltungen nur im Wintersemester, die für gerade Semesterzahlen bestimmten nur im Sommersemester angeboten. Der Studienablaufplan enthält das regelmäßige Lehrprogramm; er berücksichtigt nicht die zusätzlichen Lehrveranstaltungen, die einem vertieften und ergänzenden Studium dienen. 19
5 1. Grundstudium Studienfächer und empfohlener Ablauf: Studienfach 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Ges. V/S/P V/S/P V/S/P V/S/P Mathematik 1 6/4/0 4/4/0 L 18 Elektrotechnik /2/0 4/2/0 2/2/1 0/0/2 ZP 17 Elektroenergietechnik 2/1/0 0/0/1 L 4 Elektrische Netzwerke 2/2/0 ZP 4 Berufliche Didaktik Elektrotechnik I 2/0/0 L 2 Theorie und Praxis Unterrichtsversuche ET I + II 0/1/1 0/1/1 L 4 49 V/S/P: V: Vorlesung S: Seminar/Übung P: Praktikum ZP: Zwischenprüfung L: Leistungsnachweis 2. Hauptstudium Die Belegung der Lehrveranstaltungen im Hauptstudium ist individuell nach dem Angebot zu regeln. Für beide Vertiefungsrichtungen (gesamt 11 ) - Elektronische Bauelemente 3 L - Grundlagen Automatisierungstechnik 4 L - Theorie und Praxis Unterrichtsversuche Elektrotechnik III 2 L - Berufliche Didaktik Elektrotechnik II 2 Vertiefungsrichtung Elektroenergietechnik Pflichtfächer (gesamt 9 ) - Elektrische Maschinen und Antriebe 5 L, SP - Berufliche Didaktik Elektroenergietechnik / Projektseminar 4 L, SP Wahlpflichtfächer (gesamt 9 ) 2 SP nach Wahl - Elektroenergieanlagen - Leistungselektronik - Elektroenergiesysteme und weitere Studienfächer der Vertiefungsrichtung 20
6 Empfohlener Ablauf: Studienfach 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. 9.Sem. Ges. V/S/P V/S/P V/S/P V/S/P Elektronische Bauelemente 2/1/0 L 3 Grundlagen AT 2/02 L 4 Elektr.Maschinen und Antriebe 2/2/1 x) L SP 5 Elektroenergieanlagen 2/1/1 x) SP 4 Leistungselektronik 2/2/1 x) SP 5 Berufliche Didaktik ET II 1/1/0 BD Elektroenergietechnik 0/1/0 0/1/0 L Projektseminar 0/2/0 L SP 6 Theorie und Praxis Unterrichtsversuche ET III 0/1/1 L 2 29 V/S/P: V: Vorlesung S: Seminar/Übung P: Praktikum SP: Staatsprüfung L: Leistungsnachweis x) anteilig als Komplexpraktikum Vertiefungsrichtung Informationstechnik Pflichtfächer (gesamt 10 ) - Schaltungstechnik 6 L, SP - Berufliche Didaktik Informationstechnik / Projektseminar 4 L, SP Wahlpflichtfächer (gesamt 8 ) 2 SP nach Wahl - Nachrichtentechnik - Mikrorechnertechnik - Leistungselektronik und weitere Studienfächer der Vertiefungsrichtung 21
7 Empfohlener Ablauf: Studienfach 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. 9.Sem. Ges. V/S/P V/S/P V/S/P V/S/P Elektronische Bauelemente 2/1/0 3 Grundlagen AT 2/0/2 L 4 Schaltungstechnik 4/2/0 L SP 6 Mikrorechnertechnik 1) 2/0/0 0/0/2 SP 4 Nachrichtentechnik 2) 2/1/0 SP 3 Leistungselektronik 3) 2/2/0 SP 4 Berufliche Didaktik ET II 1/1/0 BD Informationstechnik 0/1/0 0/1/0 L Projektseminar 0/2/0 L SP 6 Theorie und Praxis Unterrichtsversuche ET III 0/1/1 L 2 28 / 29 V/S/P: V: Vorlesung S: Seminar/Übung P: Praktikum SP: Staatsprüfung L: Leistungsnachweis 1),2),3) davon sind 2 Fächer zu absolvieren 6 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den Lehrveranstaltungen und sind Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende eines Studienabschnittes. Die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. (2) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind nach 21 der Zwischenprüfungsordnung folgende Nachweise vorzulegen: 1. Ein Leistungsnachweis in Mathematik 1 2. Ein Leistungsnachweis in Elektroenergietechnik 3. Ein Leistungsnachweis in Theorie und Praxis Unterrichtsversuche Elektrotechnik I + II 4. Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zur Beruflichen Didaktik Elektrotechnik I. Der Leistungsnachweis in Mathematik 1 ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. (3) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist nach 96 der Lehramtsprüfungsordnung I im Hauptstudium aus folgenden Gebieten je ein Leistungsnachweis zu erbringen: 22
8 1. in der Vertiefungsrichtung Elektroenergietechnik a) Elektrische Maschinen und Antriebe b) Elektronische Bauelemente (Grundlagen Elektronik) c) Grundlagen Automatisierungstechnik 2. in der Vertiefungsrichtung Informationstechnik a) Elektronische Schaltungstechnik b) Grundlagen Automatisierungstechnik c) Grundlagen Elektroingenieurtechnik. In beiden Vertiefungsrichtungen ist ein Leistungsnachweis zur Beruflichen Didaktik Elektrotechnik, resultierend aus dem erfolgreichen Abschluss - zur Beruflichen Didaktik Elektroenergietechnik oder Informationstechnik - zum Projektseminar und - zur Theorie und Praxis Unterrichtsversuche Elektrotechnik III zu erbringen. Zusätzlich ist die Teilnahme an Praktika in der Beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden nachzuweisen. 7 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Höheren Lehramtes an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Dresden vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 LAPO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof.Dr.rer.nat.habil. Mehlhorn 23
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