Wesentliche Anlegerinformationen ZukunftsPlan II
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- Frauke Hermann
- vor 6 Jahren
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1 Wesentliche Anlegerinformationen ZukunftsPlan II Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds Es handelt sich nicht um Werbematerial Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können (WKN / ISIN: DK1CJ3 / DE000DK1CJ38); verwaltet von Deka Investment GmbH (Deka-Gruppe) Investmentfonds: Vermögensverwaltender Fonds 1 Ziele und Anlagepolitik Das Anlageziel dieses Investmentfonds besteht in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio mit Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds aus dem -Fondsuniversum Das Fondsmanagement wählt ein Sortiment von Zielfonds und vervielfacht damit die Anzahl der verschiedenen Wertpapiere, in die mittelbar investiert wird Auf diese Weise soll die Risikostreuung erhöht und das Spezialistenwissen der Zielfondsmanager genutzt werden Die Struktur des Anlageportfolios aus Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds wird bei vorgegebenem Risiko monatlich neu angepasst Der Anteil der Aktien und Aktienfonds darf insgesamt 90 % des Sondervermögens nicht überschreiten Der Anteil der 2 Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite Geringeres Risiko Typischerweise höhere Rendite Höheres Risiko Der Indikator gibt die Schwankung des Fondsanteilpreises in Kategorien von 1 bis 7 auf der Basis der Entwicklung in der Vergangenheit an Er beschreibt das Verhältnis der Chancen auf Wertsteigerungen zum Risiko von Wertrückgängen, das durch Kursschwankungen der investierten Anlagegegenstände wie auch gegebenenfalls durch Währungsschwankungen oder eine Fokussierung der im Fonds enthaltenen Anlagen beeinflusst werden kann Die Einstufung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung und kann sich im Laufe der Zeit ändern Eine Einstufung in 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine risikofreie Anlage handelt Die Einstufung stellt auch kein Ziel und keine Garantie dar Der Fonds ist in 4 eingestuft, weil sein historischer Anteilpreis als Vermögensverwaltender Fonds mit bis zu 90 % Aktienquote mäßig schwankte und Verlustrisiken und 3 Kosten fest- und/oder variabel verzinslichen Wertpapiere und Rentenfonds darf insgesamt 50 % des Sondervermögens nicht überschreiten Der Anteil der Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds darf insgesamt 50 % des Sondervermögens nicht überschreiten Die Erträge eines Geschäftsjahres werden wiederangelegt (thesauriert) Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen Ertragschancen moderat sind Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen Einfluss, können aber trotzdem von Bedeutung sein: Der Fonds kann über Anlagen in Zielfonds wesentliche Teile in verzinslichen Wertpapieren (Anleihen) überwiegend europäischer Staaten und ergänzend Unternehmensanleihen anlegen Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Teil verlieren Durch den Ausfall eines Ausstellers eines der Finanzinstrumente (Derivate) in Zielfonds kann die Beteiligung an der Entwicklung des Basiswerts ausbleiben oder verringert werden Aufgrund der möglichen Anlage von Teilen des Fondsvermögens der Zielfonds in Schwellenländern können politisch motivierte Maßnahmen der national zuständigen Behörden den Anteilpreis des Fonds negativ beeinflussen Über die Anlage in Zielfonds kann der Fonds durch Fehler der Verwahrstelle der Vermögensgegenstände geschädigt werden Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und 2,00 % Rücknahmeabschläge 0,00 % Dabei handelt es sich um den Höchstsatz, der von Ihrem Anlagebetrag bei Kauf bzw Verkauf abgezogen wird und somit Ihre Rendite mindert Im Einzelfall können diese Kosten niedriger ausfallen Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie jederzeit in Ihrer Sparkasse erfragen Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 2,28 % Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2013 endete Sie können von Jahr zu Jahr schwanken und enthalten weder Kosten für den An- und Verkauf von Wertpapieren (Transaktionskosten) noch ggf anfallende, an die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Sie beinhalten jedoch alle Kosten, die bei der Anlage in andere Fonds anfallen, sofern diese einen wesentlichen Anteil am Fondsvermögen ausmachen (zb bei Dachfonds) Seite 1 von 2
2 Wesentliche Anlegerinformationen ZukunftsPlan II Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: keine 4 Wertentwicklung in der Vergangenheit % Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags und gegebenenfalls anteilig anfallender Kosten der Verwahrung im Kundendepot 5 Praktische Informationen Anteilklassen: keine Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet unter veröffentlicht Verwahrstelle:, Frankfurt am Verwaltungsgesellschaft: Deka Investment GmbH Mainzer Landstr 16, Frankfurt Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bezüglich Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert Der Verkaufsprospekt enthält weiterführende Angaben - abgezogen Die Darstellung der Wertentwicklung der Kalenderjahre basiert auf der Fondswährung EUR Dieser Fonds wurde im Jahr 2009 aufgelegt insbesondere eine detaillierte Beschreibung der Risiken und Kosten, die mit der Anlage in diesem Fonds in Verbindung stehen Die Wesentlichen Anlegerinformationen sollten gegebenenfalls in Verbindung mit dem Verkaufsprospekt verwendet werden Der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedingungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen und die Jahres- und Halbjahresberichte in deutscher Sprache sind jederzeit kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle und bei der sowie im Internet auf erhältlich Sonstige Informationen für die Anleger werden im Bundesanzeiger und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder unter (Suche: DE000DK1CJ38) bekannt gemacht Deka Investment GmbH kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospektes vereinbar ist Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom Seite 2 von 2 DE000DK1CJ38
3 Änderung der Anlagebedingungen der Dachfonds ZukunftsPlan I - IV mit Wirkung zum 21 Januar 2015 Am 22 Juli 2013 ist in Deutschland ein neues Gesetz für Investmentfonds (das Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB) in Kraft getreten Dieses Gesetz erfasst u a alle Investmentfonds, die von Privatanlegern in Deutschland erworben werden können, und legt fest, welche Voraussetzungen mit Bezug auf Management und Vertrieb für diese Investmentfonds erfüllt werden müssen Die Deka Investment GmbH hat nun beschlossen, die bisher als sog Gemischtes Sondervermögen verwalteten Investmentfonds ZukunftsPlan I, ZukunftsPlan II, ZukunftsPlan III und ZukunftsPlan IV an die EU- Fondsrichtlinie (sog OGAW-Richtlinie) anzupassen und somit künftig als sog OGAW-Sondervermögen zu verwalten Ein OGAW-Sondervermögen ist ein europäisch einheitlich geregelter Fondstyp und bietet Privatanlegern den vollen Umfang der europäisch vorgegebenen Anlegerschutzbestimmungen Die Änderung der Gestaltung zum OGAW-Sondervermögen ist mit Anpassungen der Anlagegrundsätze in Bezug auf die Arten zulässiger Zielfonds verbunden So dürfen künftig z B Immobilienfonds sowie Investmentfonds des Typs Sonstiges Sondervermögen (oder vergleichbarer ausländischer Struktur) weder erworben noch im Bestand gehalten werden Als Folge davon werden die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen Ihres Fonds mit Wirkung zum 21 Januar 2015 an die Maßgaben der OGAW- Richtlinie angepasst Da die Anlagepolitik Ihres Fonds bereits bisher weitgehend der OGAW-Richtlinie entspricht, ohne dieser formal unterstellt zu sein, wird die Anpassung die tatsächliche Anlagepolitik trotz der Änderungen der Vertragsbedingungen kaum beeinflussen Diese lässt sich auch unter dem neuen Rechtsrahmen unter Beachtung der o g Einschränkungen ohne größere Veränderungen fortsetzen, da sich z B Immobilienfonds auch bisher nicht in dem Portfolio Ihrer Deka-ZukunftsPlan Classic Anlage befanden Zur Umsetzung vorgenannter Anpassungen werden die Anlagebedingungen (bestehend aus Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen) zum 21 Januar 2015 geändert Den Wortlaut der neuen Anlagebedingungen können Sie auf unter dem jeweiligen Dachfonds nachlesen Außerdem werden die neuen Anlagebedingungen im neuen Verkaufsprospekt abgedruckt Dieser erscheint am 21 Januar 2015 und ist bei der, Mainzer Landstraße 16, erhältlich sowie im Internet unter abrufbar Anleger haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenfrei zurückzugeben Depot
4 Seite 2 Unabhängig von der Änderung der Anlagepolitik erhalten die Dachfonds ZukunftsPlan I - IV von Deka- ZukunftsPlan Classic zum 21 Januar 2015 eine neue Kostenstruktur Das neue Kostentableau bewirkt, dass Ihr Altersvorsorgevertrag auf Dauer insgesamt günstiger wird Die Konditionenänderungen im Überblick: Dachfonds ZukunftsPlan I ZukunftsPlan II ZukunftsPlan III ZukunftsPlan IV Verwaltungskosten Dachfondsebene (p a) Ausgabeaufschlag (einmalig) 0,70 % (bislang 0,90 %) 0,60 % (bislang 0,80 %) 0,50 % (bislang 0,70 %) 0,40 % (bislang 0,60 %) Beispiel für ein Jahr: durchschnittlicher Anlagebestand 10000, Euro und monatliche Sparleistung von 100, Euro + Ersparnis Verwaltungskosten: 20, Euro Höherer Ausgabeaufschlag: 12, Euro = Kostenvorteil 8, Euro Der dargestellte Kosteneffekt ist abhängig von Ihrer Sparrate und dem durchschnittlichen Anlagebestand Bei einem laufend besparten Vertrag mit anfänglich geringem Anlagebestand kann die Konditionenänderung zunächst zu einem Kostennachteil führen Mit wachsendem Anlagebestand steigt die Ersparnis der Verwaltungskosten Dadurch wirkt sich der höhere Ausgabeaufschlag der Sparleistung zunehmend weniger aus Fazit: Je länger Ihr Deka-ZukunftsPlan Classic läuft und der Anlagebestand wächst, desto mehr können Sie durch die Konditionenänderung über die gesamte Laufzeit sparen Depot
5 Seite 2 Verschiebung der bereits angekündigten Änderung der Anlagebedingungen (OGAW-Umstellung) der Dachfonds ZukunftsPlan I - IV auf den 27 April 2015 Die Ihnen bereits avisierte Änderung der Anlagebedingungen (OGAW-Umstellung) der Dachfonds ZukunftsPlan I IV kann aufgrund von Verzögerungen im Genehmigungsprozess nicht zum geplanten Termin am 21 Januar 2015 umgesetzt werden Vielmehr erfolgen diese Änderungen nun mit Wirkung zum 27 April 2015 Durch die verzögerte Umstellung der vertraglichen Anlagebedingungen entsteht Ihnen kein Nachteil, wir bedauern die erforderliche Verschiebung Folgend geben wir Ihnen die bereits übermittelten Hintergründe der Änderung nochmalig wieder Am 22 Juli 2013 ist in Deutschland ein neues Gesetz für Investmentfonds (das Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB) in Kraft getreten Dieses Gesetz erfasst u a alle Investmentfonds, die von Privatanlegern in Deutschland erworben werden können, und legt fest, welche Voraussetzungen mit Bezug auf Management und Vertrieb für diese Investmentfonds erfüllt werden müssen Die Deka Investment GmbH hat nun beschlossen, die bisher als sog Gemischtes Sondervermögen verwalteten Investmentfonds ZukunftsPlan I, ZukunftsPlan II, ZukunftsPlan III und ZukunftsPlan IV an die EU- Fondsrichtlinie (sog OGAW-Richtlinie) anzupassen und somit künftig als sog OGAW-Sondervermögen zu verwalten Ein OGAW-Sondervermögen ist ein europäisch einheitlich geregelter Fondstyp und bietet Privatanlegern den vollen Umfang der europäisch vorgegebenen Anlegerschutzbestimmungen Die Änderung der Gestaltung zum OGAW-Sondervermögen ist mit Anpassungen der Anlagegrundsätze in Bezug auf die Arten zulässiger Zielfonds verbunden So dürfen künftig z B Immobilienfonds sowie Investmentfonds des Typs Sonstiges Sondervermögen (oder vergleichbarer ausländischer Struktur) weder erworben noch im Bestand gehalten werden Als Folge davon werden die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen Ihres Fonds mit Wirkung zum 27 April 2015 an die Maßgaben der OGAW-Richtlinie angepasst Da die Anlagepolitik Ihres Fonds bereits bisher weitgehend der OGAW-Richtlinie entspricht, ohne dieser formal unterstellt zu sein, wird die Anpassung die tatsächliche Anlagepolitik trotz der Änderungen der Anlagebedingungen kaum beeinflussen Zur Umsetzung vorgenannter Anpassungen werden die Anlagebedingungen (bestehend aus Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen) zum 27 April 2015 geändert Den Wortlaut der neuen Anlagebedingungen können Sie auf unter dem jeweiligen Dachfonds nachlesen Außerdem werden die neuen Anlagebedingungen im neuen Verkaufsprospekt abgedruckt Dieser erscheint am 27 April 2015 und ist bei der, Mainzer Landstraße 16, erhältlich sowie im Internet unter abrufbar Anleger haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenfrei zurückzugeben Unabhängig von der Änderung der Anlagepolitik und wie Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt, erhalten die Dachfonds ZukunftsPlan I - IV von Deka-ZukunftsPlan Classic eine neue Kostenstruktur mit Wirkung zum 21 Januar 2015 Depot
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