Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1

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1 Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Ohlenhohn" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 BauGB Vorbemerkung: Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes hat erstmalig im Jahre 2012 öffentlich ausgelegen. Dazu sind die nachfolgenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn eingegangen. Im Zeitraum vom einschließlich erfolgte eine erneute Offenlage aufgrund geänderter Planinhalte. In diesem Zeitraum sind die weiteren Stellungnahmen der Öffentlichkeit Nrn. 19a bis 25 eingegangen. lfd. Eingabensteller/in Datum Betroffenes Kurzinhalte der Anregungen 1 Wehrbereichsverwaltung West 2 Landesbetrieb Wald und Holz 3 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern die zukünftigen Gebäudehöhen eine Höhe über Grund von 20 m nicht übersteigen entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht entfällt Der Planbereich liege über zwei auf Blei, Zink und Eisen verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeldern. Im Plangebiet sei jedoch kein Bergbau umgegangen. 4 RWE entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht

2 5 Bezirksregierung Köln, Abteilung entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. 6 Rheinische Energie AG entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht.. 7 Landwirtschaftskammer entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern durch die Planung keine Kompensationsmaßnahmen erfolgen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 8 Rhein-Sieg-Kreis entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht 9 Deutsche Flugsicherung entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht 10 Deutsche Telekom entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht 12 Landwirtschaftskammer entfällt Es werden weiterhin keine Belange geltend gemacht, sofern durch die Planung keine Kompensationsmaßnahmen erfolgen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 13 Rhein-Sieg entfällt Es werden keine Belange geltend ge

3 Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh macht, wenn die aufgeführten Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Müllentsorgung, insbesondere die Erreich- /Befahrbarkeit mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug, erfüllt werden. 14 Westnetz entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht 15 Bezirksregierung Köln, Abteilung entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. 16 Wehrbereichsverwaltung West 17 Rhein-Sieg-Kreis, Abteilung Regional- / Bauleitplanung entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern die zukünftigen Gebäudehöhen eine Höhe über Grund von 20 m nicht übersteigen entfällt Es wird angeregt, die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche für die einzelnen Nutzungen zu spezifizieren, z.b. "Nahversorgung / Lebensmittel" oder "Getränkemarkt". Ergänzend wird empfohlen, die für Teilflächen beabsichtigte Verkaufsflächenbegrenzung aufzunehmen. Der Anregung nach Spezifizierung der Teilflächen nach konkreten Nutzungen wird nicht entsprochen, da eine zu enge Spezifizierung bei beabsichtigtem oder erforderlichem Wechsel der Nutzung, z.b. wegen Geschäftsaufgabe usw., erneut eine Änderung des Flächennutzungsplan erforderlich machen würde. Im Flächennutzungsplan werden insgesamt zulässige Nutzungen und ihre Größenordnung dargestellt. Mensch Es wird angeregt, die Geräuschimmissionsprognose des TÜV aus dem Jahre 2006 an die geänderte Situation anzupassen und diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Es wurde eine Aktualisierung des Lärmgutachtens seitens des Vorhabenträgers beauftragt und erarbeitet. Die Ergebnisse fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein

4 18 Wahnbachtalsperrenverband entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. 19 Aggerverband Wasser / Boden Durch die geplante bauliche Verdichtung und weitere Versiegelung von Flächen ergeben sich ggf. Änderungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung. Es wird auf notwendige Erlaubnisse im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens aufmerksam gemacht. Das Plangebiet ist im Netzplan der Kläranlage Neunkirchen berücksichtigt Es bestehen keine Bedenken Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen 19a Bezirksregierung Köln, Abteilung entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. 20 Landwirtschaftskammer entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht, sofern durch die Planung keine Kompensationsmaßnahmen erfolgen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 21 Deutsche Flugsicherung entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht 22 Rhein-Sieg-Netz GmbH entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht - 4 -

5 23 Aggerverband entfällt Es werden keine Belange geltend gemacht. Es erfolgen Hinweise in Bezug auf die Einleitung von Niederschlagswässer über die Regenwasserkanalisation in Oberflächengewässer und der damit. verbundenen wasserrechtlichen Verfahren. Ferner wird auf das Pilotprojekt "Lachslaichgewässer" im Draisbachtal hingewiesen. 24 IHK Bonn / Rhein-Sieg entfällt Die Standortverlagerung des Verbrauchermarktes wird begrüßt. Man hätte sich eine Verkleinerung des zentralen Versorgungsbereiches gemäß Scenario 1 der CIMA Beratung + Management GmbH gewünscht. Da diese Verkleinerung jedoch nicht umsetzbar ist, ist man mit der Planung einverstanden. 25 Rhein-Sieg-Kreis, - Raumplanung und Regionalentwicklung entfällt Die im Plan aufgeführte Verkaufsfläche in Höhe von m² spiegelt nicht die Verkaufsflächen des Bestandes wider. Der Stellungnahme wird entsprochen. Im überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes werden sämtliche bestehenden und geplanten Einzelhandelseinrichtungen nach Art, Umfang und Zulässigkeit aufgeführt und in einzelne separate Sondergebiete (SO1 - SO6) differenziert dargestellt

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