Mit der IG Metall was für die Rente tun. Mit Beratungsscheck für IG Metall-Mitglieder 10 Fragen zur Tarifrente

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1 Vorstand Mit der IG Metall was für die Rente tun Mit Beratungsscheck für IG Metall-Mitglieder 10 Fragen zur Tarifrente Entgeltumwandlung und altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in der Metall- und Elektroindustrie

2 I N H A L T Inhalt: 1. Warum was für die Rente tun? 2. Was kann ich alles machen? 3. Warum besser betrieblich? 4. Was gibt es im Betrieb? 5. Welche Förderung gibt es? 6. Wohin geht mein Geld? 7. Wie sicher ist die Betriebsrente? 8. Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers? 9. Wie rechnet sich das denn? 10. Wo kann ich mich informieren? 2

3 Impressum IG Metall Vorstand Funktionsbereich Tarifpolitik Gestaltung: Ohrndorf Kommunikation GmbH, Kreuztal Oktober

4 W A R U M W A S F Ü R D I E R E N T E T U N 1. Warum was für die Rente tun? So banal das klingt: Wir werden immer älter. Und: Wir bekommen immer weniger Kinder. Langfristig heißt das, dass es immer mehr Menschen gibt, die Rente bekommen und immer weniger, die dafür einzahlen. Konsequenz: die Rente sinkt. Wenn man nichts tut. Im Jahre 2001 hat die damalige Bundesregierung mit der Riester-Reform darauf reagiert. Aber anstatt die gesetzliche Rente zu stärken, hat sie die zusätzliche Altersversorgung in die Verantwortung jedes Einzelnen gelegt. Gleichzeitig wurden von der damaligen Bundesregierung Anreize für die Altersvorsorge geschaffen. Man kann auf die Sparbeiträge Steuern und Sozialabgaben einsparen oder Riester-Förderung bekommen (siehe 5. Welche Förderung gibt es?). Jeder ist gezwungen etwa 4% seines Einkommens für das Alter zu sparen, will er nicht erhebliche Einbußen seines Lebensstandards oder gar Altersarmut hinnehmen. Um die Möglichkeiten voll auszuschöpfen, haben die Tarifvertragsparteien der Metallindustrie Tarifverträge über die Altersversorgung abgeschlossen. Der Tarifvertrag Entgeltumwandlung gibt jedem betroffenen Arbeitnehmer das Recht, Einkommensbestandteile in eine spätere Betriebsrente umzuwandeln. Im Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) ist geregelt, wie die bisherigen vermögenswirksamen Leistungen (VWL) für die Rente genutzt werden können. 3

5 W A S K A N N I C H A L L E S M A C H E N 2. Was kann ich alles machen? Um zusätzlich etwas für die Altersversorgung zu tun, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können bei Ihrer Bank, Sparkasse oder Versicherung einen privaten Riester-Vertrag abschließen. Sie überweisen dann von Ihrem Privatkonto monatlich in einen Bank- oder Fondssparplan oder eine Versicherung. Der Staat gewährt Ihnen für private Verträge die sogenannte Riester-Förderung (siehe 5. Welche Förderung gibt es?). Vorteil der Privatverträge ist, dass sie unabhängig vom Arbeitgeber laufen und auf die spätere Rente daraus keine Kranken- und Pflegeversicherung fällig wird. Nachteil ist, dass sie meist sehr teuer sind. Die Bankvermittler und Versicherungsvertreter bekommen erhebliche Boni und Provisionen für den Vertragsabschluss, die Sie mit geringerer Rente bezahlen (siehe auch 3. Warum besser betrieblich?). Sie können aber auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Ihr Arbeitgeber ist durch Gesetz und Tarifvertrag verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung einzuräumen. Sie wandeln dabei Teile Ihres Bruttoentgelts (Bruttoentgeltumwandlung) oder des Nettoentgelts (Nettoentgeltumwandlung) in eine spätere Rente um. Bei der Bruttoentgeltumwandlung können Sie dies steuer- und sozialabgabenfrei tun; bei der Nettoentgeltumwandlung erhalten sie die gleiche Riesterförderung wie bei der privaten Riesterrente (siehe 5. Welche Förderung gibt es?). Vorteil der betrieblichen Altersversorgung ist, dass sie im Normalfall deutlich kostengünstiger für Sie ist, da geringere Vertriebs- und Verwaltungsprovisionen anfallen (siehe auch 3. Warum besser betrieblich?). Nachteil ist, dass auf die spätere Rente daraus Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. 4

6 W A R U M B E S S E R B E T R I E B L I C H 3. Warum besser betrieblich? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat 2009 ein wissenschaftliches Gutachten an die Universität Bamberg (Prof. Oehler) vergeben, um die Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen der privaten Altersversorgung zu untersuchen. Die Ergebnisse waren erschreckend: Was ist nun besser: betrieblich oder privat? Etwa die Hälfte aller Anbieter von privaten Riester- Produkten, also Bank-/Fondssparpläne und Lebensversicherungen bieten keine oder nur unzureichende Informationen über die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten. Es gibt also keine echte Vergleichbarkeit der Produkte. Erschreckend ist insbesondere, dass für einen 30jährigen Riestersparer mehr als 90% der staatlichen Förderung durch die Kosten und Gewinne der Anbieter aufgefressen werden. Für einen 45jährigen Sparer sind es 75%. Anders formuliert: der Staat fördert mit unseren Steuergeldern nicht so sehr den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, sondern vielmehr die Gewinne der Banken, Sparkassen und Versicherungen, die private Riesterrenten anbieten. Hier ist dringender politischer Handlungsbedarf zur Begrenzung der Kosten gegeben. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung fallen Kosten für Beratung und Verwaltung an. Allerdings haben fast alle Arbeitgeber mit dem Versicherer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, der üblicherweise bessere Konditionen vorsieht. Am günstigsten fahren die, die ihre Entgeltumwandlung über eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, wie die MetallRente abschließen. Aufgrund der Größe und Marktmacht sind die Kosten hier sehr scharf kalkuliert. Auch private Riesterverträge, wie sie im Tarifvertrag AVWL vorgesehen sind, gibt es über die MetallRente deutlich kostengünstiger. 5

7 W A S G I B T E S I M B E T R I E B 4. Was gibt es im Betrieb? Nach dem IG Metall-Tarifvertrag können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung verlangen. Das heißt, dass er für Sie aus Ihrem Einkommen Beträge in eine zusätzliche Altersversorgung zahlen muss, aus der Sie später eine Rente beziehen können. Praktisch geschieht dies in den meisten Fällen dadurch, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet (siehe 6. Wohin geht mein Geld?). Darüber hinaus haben Sie einen tarifvertraglichen Anspruch auf Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), falls Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. Konkret heißt das, dass er für Sie 319,08 Euro im Jahr zum Zwecke der Altersversorgung anlegen muss. Auszubildende erhalten die Hälfte. Zweckmäßigerweise sollten Sie die AVWL zusammen mit Ihrer Entgeltumwandlung anlegen. Es ist aber auch möglich, einen privaten Riestervertrag darüber abzuschließen. Sie müssen in der Personalabteilung einen Antrag auf Gewährung der AVWL stellen. Dort erfahren Sie dann auch näheres, insbesondere, ob es eine Betriebsvereinbarung über die Verwendung der AVWL gibt. Wenn in Ihrem Betrieb MetallRente angeboten wird und Sie Mitglied der IG Metall sind, füllen Sie den beiliegenden Beratungscheck aus und lassen sich kompetent beraten. 6

8 W E L C H E F Ö R D E R U N G E N G I B T E S 5. Welche Förderung gibt es? Ihr Arbeitgeber ist durch den Tarifvertrag AVWL verpflichtet, Ihnen 319,08 Euro im Jahr an altersvorsorgewirksamen Leistungen zu gewähren. Dies ist ein schöner Grundstock, den die IG Metall für Sie tarifvertraglich vereinbart hat. Aber es reicht nicht! Sie sollten zusätzlich im Betrieb die Entgeltumwandlung nutzen. Dies wird durch den Staat gefördert. Im Rahmen der Altersversorgung gibt es zwei Förderarten: Bei der Bruttoentgeltumwandlung zahlen Sie auf den Umwandlungsbetrag keine Steuern und keine Sozialversicherungen, sofern dieser Betrag nicht 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2.640,- Euro/Monat für 2010) übersteigt. Zusätzlich sind Beiträge in Höhe von pro Jahr steuerfrei, wenn kein pauschal versteuerter Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. Bei der Nettoentgeltumwandlung gewährt Ihnen der Staat die Riesterförderung in Form von Zulagen oder eines Sonderausgabenabzugs. Die Höchstsätze betragen: 154,- Euro Grundzulage 185,- Zulage je kindergeldberechtigtem Kind, das vor dem geboren wurde und 300,- für jedes nach dem geborene Kind. 200,- Euro einmaliger Berufseinsteigerbonus, wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Höchstsätze werden gewährt, wenn Sie 4% des Vorjahreseinkommens sparen. Sparen Sie weniger, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Alternativ berechnet das Finanzamt Ihnen einen Sonderausgabenabzug von 2.100,- Euro an, wenn dies für Sie günstiger ist. 7

9 W O H I N G E H T M E I N G E L D 6. Wohin geht mein Geld? Welche Durchführungswege für Sie in Frage kommen, erfahren Sie in Ihrer Personalabteilung bzw. beim Betriebsrat. Ihr Geld fließt in einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der von Ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Es gibt 5 Durchführungswege: 1. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für Sie eine Lebensversicherung bei einem Versicherer ab. Er leitet Ihren Entgeltumwandlungsbetrag an den Versicherer weiter, der ihn anlegt und später die Rente an Sie auszahlt. 2. Eine Pensionskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung, in die der Arbeitgeber Ihre Entgeltumwandlung einzahlt. Einige große Metallunternehmen haben eigene Pensionskassen. Meist greift der Arbeitgeber aber auf die Kasse der MetallRente oder einer Versicherung zurück. Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht. 3. Der Pensionsfonds ist ähnlich organisiert wie eine Pensionskasse. Dabei erlauben die Anlagevorschriften ein höheres Risiko durch einen höheren Aktienanteil. Der Fonds unterliegt auch der Versicherungsaufsicht. 4. Bei einer Direktzusage gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Dies ist die klassische Form der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente. 5. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber dotiert wird. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie nicht an die Grenze der 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2.640,- Euro/Monat für 2010) der Entgeltumwandlung (siehe 5. Welche Förderung gibt es?) gebunden ist. 8

10 B E T R I E B S R E N T E 7. Wie sicher ist die Betriebsrente? Man liest von Horrormeldungen, dass 30 bis 40% der Betriebsrente amerikanischer Rentner durch die Finanzmarktkrise aufgefressen wurden oder gar, dass bei einer Firmenpleite das gesamte Pensionskapital weg war. Wie ist es in Deutschland? Bei Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) und Pensionskassen als Versorgungsträger wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) über die Risiken und Kapitalanlagen dieser Unternehmen. Sollte es trotzdem zu einer Pleite kommen, fängt die brancheninterne Auffanglösung Protector die Direkt-Versicherungsverträge auf. Wenn es dann immer noch zu einer Ausfallsituation kommt, hat letztlich der Arbeitgeber seine Versorgungszusage zu erfüllen. Insgesamt also eine sehr unwahrscheinliche Konstellation, dass alle Sicherungsmechanismen komplett ausfallen. Über 90% der Entgeltumwandlungen werden über versicherungsförmige Wege (Direktversicherung, Pensionskasse) durchgeführt. Die dort geschlossenen Lebensversicherungsverträge müssen eine Mindestverzinsung garantieren. Dieser Garantiezins liegt derzeit bei 2,25%. Dass er durch entsprechend risikoarme Kapitalanlagen auch eingehalten werden kann, wird durch das BAFIN überprüft. Nicht garantiert ist die Überschussbeteiligung, also eine Verzinsung oberhalb des Garantiezinses. Wird der Arbeitgeber insolvent, werden die zugesagten Betriebsrenten aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und dem Pensionsfonds durch den Pensionssicherungsverein (PSV) übernommen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge der Arbeitgeber. 9

11 A R B E I T G E B E R W E C H S E L 8. Was passiert bei Wechsel des Arbeitgebers? Der betrieblichen Altersversorgung wird nachgesagt, dass ihr großer Nachteil darin besteht, dass die Rentenansprüche nicht von einem Arbeitgeber zum nächsten mitgenommen werden können. Das stimmt nicht. Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber, bleiben alle Ansprüche aus Ihrer Entgeltumwandlung vom ersten Tag an unverfallbar erhalten. Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, zahlt der Versorgungsträger (Unternehmen, Versicherung) die spätere Rente. Wenn Sie nur wenige Jahre im Unternehmen Entgelt umgewandelt haben, kann der Arbeitgeber Ihren Anspruch allerdings abfinden, wenn die Monatsrente niedriger als 25,55 Euro/Monat ist bzw. mögliche Kapitalleistungen unter 3066,- Euro (beide Werte gelten für 2010) liegen. Wenn Ihre Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds erfolgt, können Sie von Ihrem alten Arbeitgeber verlangen, den entsprechenden Wert Ihrer Ansprüche an den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Der Betrag ist allerdings eingeschränkt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (66.000,- Euro für 2010). Unproblematisch ist die Übertragung, wenn Sie beispielsweise die MetallRente nutzen und Ihr neuer Arbeitgeber diese auch anbietet. Dann läuft Ihr Vertrag direkt weiter, ohne irgendwelche Abstriche oder zusätzliche Kosten. 10

12 W I E R E C H N E T S I C H D A S 9. Wie rechnet sich das denn? Nehmen wir an, Sie sind 30 Jahre alt, verdienen Euro im Monat, sind verheiratet und haben zwei Kinder: Sie sind in der Steuerklasse III und bezahlen keine Kirchensteuer. Der Arbeitgeber gewährte Ihnen bisher 319,08 Euro/Jahr (= 26,59 Euro/Monat) vermögenswirksame Leistungen z.b. für einen Bausparvertrag, die im Bruttoeinkommen versteuert werden. Damit ergibt sich folgendes Bild für das monatliche Entgelt: Vermögenswirksame Leistung + Bruttoentgelt = Steuerpflichtiges Brutto./. Steuern/Sozialabgaben = Nettoentgelt./. Vermögenswirksame Sparanlage = verfügbares Nettoentgelt Sparbeitrag 26,59 Euro 2.500,00 Euro 2.526,59 Euro 649,50 Euro 1.877,09 Euro 26,59 Euro 1.850,50 Euro 26,59 Euro Sie entscheiden jetzt, die 26,59 Euro im Monat als altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) für die Entgeltumwandlung steuer- und abgabenfrei zu nutzen und den Betrag um zusätzliche 100,- Euro im Monat aufzustocken. Ihr verfügbares Nettoentgelt hat sich zwar um 47,90 Euro im Monat reduziert. Sie sparen aber anstatt 26,59 Euro in einen Bausparvertrag 126,59 Euro für Ihre spätere Rente. Altersvorsorgewirksame Leistung + Bruttoentgelt./. Entgeltumwandlung = Steuerpflichtiges Brutto./. Steuern/Sozialabgaben = verfügbares Nettoentgelt Sparbeitrag 26,59 Euro 2.500,00 Euro 126,59 Euro 2.400,00 Euro 597,40 Euro 1.802,60 Euro 126,59 Euro Für 126,59 Euro Entgeltumwandlung im Monat bekommen Sie von der MetallRente Direktversicherung eine garantierte Rente (ab dem Alter von 67) von 315,48 Euro im Monat. Wahrscheinlich gibt es aber eine Überschussbeteiligung, die höher ist als die garantierte Rente. Wenn diese beispielsweise so hoch ist wie für 2010, können sie eine Monatsrente von 541,44 Euro erwarten. 11

13 W O K A N N I C H M I C H I N F O R M I E R E N 10. Wo kann ich mich informieren? Zuallererst sollten Sie sich bei Betriebsrat oder Personalabteilung informieren, was in Ihrem Betrieb angeboten wird. Wenn Sie IG Metall-Mitglied sind und in Ihrem Betrieb MetallRente angeboten wird, nutzen Sie den beiliegenden Beratungscheck für ein persönliches Gespräch mit dem für Sie zuständigen MetallRente-Berater. Unter finden Sie vielfältige Informationen über das gemeinsame Versorgungswerk der Metallindustrie und die zusätzliche Altersversorgung. Dort finden Sie auch den Versorgungslückenrechner, zur Ermittlung Ihrer persönlichen Rentenlücke, Förderrechner, der aufzeigt, ob Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung für Sie die vorteilhaftere Alternative ist. Betriebsrentenrechner, der Ihnen für die Durchführungswege der MetallRente die zu erwartende Rente ausrechnet, Rechner für die private Riester-Rente und die Berufsunfähigkeits-Rente. Informationen finden Sie auch unter:

14 Beitrittserklärung *Name *Vorname *Land *PLZ *Straße Mitgliedsnummer (wird von der IG Metall eingetragen) *Wohnort *Geburtsdatum Tag Monat Jahr Telefon ( dienstl. privat) *Hausnr. *Staatsangehörigkeit ( dienstlich privat) *Geschlecht M=männlich W=weiblich beschäftigt bei/plz/ort Ich bestätige die Angaben zu meiner Person, die ich der IG Metall zum Zwecke der Datenerfassung im Zusammenhang mit meinem Beitritt zur Verfügung stelle. Ich bin darüber informiert, dass die lg Metall zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften personenbezogene Angaben über mich durch organisatorische Personengruppen der IG Metall sowie mit Hilfe von Computern verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt. Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich widerruflich die IG Metall, den jeweils von mir nach 5 der Satzung zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag von 1 % des monat lichen Bruttoverdienstes bei Fälligkeit zu Lasten meines angegebenen Girokontos einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann ich nur schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gegenüber der IG Metall widerrufen. Änderungen meiner Daten werde ich unverzüglich der IG Metall mitteilen. Bankverbindung *Bruttoeinkommen Beitrag *Kontoinhaber/in Beruf/Tätigkeit/Studium/Ausbildung Vollzeit* Teilzeit* befristet beschäftigt Leiharbeitnehmer/in/Werkvertrag Falls Leiharbeitnehmer/in: Wie heißt der Verleihbetrieb? ab bis geworben durch (Name, Vorname) Mitglieds-Nummer Werber/in *BLZ *Konto-Nr. *Bank/Zweigstelle *Ort/Datum/Unterschrift Bitte abgeben bei IG Metall-Betriebsräten/-Vertrauensleuten, der IG Metall-Verwaltungsstelle oder schicken an: IG Metall-Vorstand, FB Mitglieder/Kampagnen, Frankfurt am Main *Pflichtfelder, bitte ausfüllen Stand: April 2010 Weitere Informationen unter An die Metallrente Beratungseinheit Bitte diesen Beratungsscheck ausgefüllt bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat abgeben. Ich bin Mitglied der IG Metall 1 ) und möchte für meine Altersvorsorge die MetallRente 2 ) nutzen. Bitte beraten Sie mich, welche Möglichkeiten mir der Tarifvertrag Altersvorsorge Metall- und Elektroindustrie bietet: Name, Vorname Abteilung Geburtsdatum Personalnummer Bitte hier abtrennen! Ort, Datum Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, von MetallRente ein unverbindliches Angebot zu erhalten. 1) Auch wenn Sie nicht Mitglied der IG Metall sind, können Sie das Beratungsangebot nutzen, wenn Sie die anhängende Beitrittserklärung ausfüllen und an Ihren Betriebsrat geben. 2) Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, MetallRente anzubieten. Erkundigen Sie sich vorher, ob MetallRente im Betrieb angeboten wird.

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