Preisblatt Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH zum
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- Linda Krämer
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1 Preisblatt Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH zum Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile Die Preisbestandteile sind im Einzelnen: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Nutzung von Leitungen, Transformatoren etc.), die Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenz- und Spannungshaltung), sowie die Deckung von Verlusten Blindarbeit und -leistung, sofern 50 % der bezogenen Wirkarbeit überschritten werden Preise für die Messung und den Messstellenbetrieb Preise für die Preise für Ersatzbelieferungen Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte Preisbestandteile zugerechnet: Konzessionsabgabe Mehrbelastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV, i. V. m. 9 Abs. 7 KWK-Gesetz Mehrbelastungen nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz werden vom Stromlieferanten geltend gemacht. Preisblatt 1: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit Leistungsmessung, inkl. Systemdienstleistungen und Verluste) Preisblatt 2: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden ohne Leistungsmessung, inkl. Systemdienstleistungen und Verluste) Preisblatt 3: Preise für Messung und Messstellenbetrieb Preisblatt 4: Preise für Preisblatt 5: Preise für Ersatzbelieferungen Preisblatt 6: Preise für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK-G) Preisblatt 7: Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind Nettopreise, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19%). Preisblatt Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch Stand Seite 1 von 10
2 Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Oberkirch Netto Brutto 1) Cent/kWh Cent/kWh für Kunden ohne Leistungsmessung 1,32 1,57 für Nachtstrom 0,61 0,73 Kunden mit einer bezogenen Jahresarbeit größer als kwh/jahr und einer Maximalleistung (1/4 h) größer als 30 kw 0,11 0,13 1) Bruttopreis gerundet inklusive Umsatzsteuer von 19% Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Die Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entnehmen Sie bitte dem Preisblatt 6. Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte gem. 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV: Den erstmalig ab dem Jahr 2012 zu erhebenden Zuschlag entnehmen Sie bitte dem Preisblatt 7. Seite 2 von 10
3 Preisblatt 1: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit Leistungsmessung Wirkleistung und Wirkarbeit: Jahresleistungspreise: Mittelspannung (MS) Jahres- Benutzungsdauer Jahres- Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis ct/kwh < h 2,94 2, h 60,12 0,15 Umspannung < h 3,85 2,28 Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) h 54,35 0,26 Niederspannung (NS) < h 12,48 1, h 53,97 0,33 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im szeitraum gemessene Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich. Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der Gemeinde um 10 % reduziert. Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und (Preisblatt 3+4), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 6) und gem. 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 7) sowie Konzessionsabgabe jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%). Monatsleistungspreise: Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung (MS) 10,02 0,15 Umspannung Mittel-/Niederspannung 9,55 0,25 (USp. MS/NS) Niederspannung (NS) 8,99 0,33 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im szeitraum gemessene Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich. Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und (Preisblatt 3+4), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 6) und gem. 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 7) sowie Konzessionsabgabe jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%). Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahme und Messung: Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt. Entnahme Mittelspannung/Messung Niederspannung 0,04 ct/kwh Seite 3 von 10
4 Blindarbeit: Monatlich wird nur derjenige Teil der Blindarbeit berechnet, der während der HT-/NT-Zeit jeweils 50% der Wirkarbeit übersteigt. Mittelspannung Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannung Preise zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%). 0,92 ct/kvarh 0,92 ct/kvarh 0,92 ct/kvarh Seite 4 von 10
5 Preise für die Netznutzung: Preisblatt 2: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit Wirkarbeitszählung Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als kwh/jahr oder einer Maximalleistung (¼ h) von weniger als 30 kw/jahr können nach einem Lastprofilverfahren abgerechnet werden. In Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten des Netzkunden erfolgt die Zuordnung zu einer Lastprofilgruppe durch die Stadtwerke Oberkirch. Für Kunden aus dieser Gruppe mit einer Jahresarbeit zwischen kwh/jahr und kwh/jahr kann die Erfassung der Energieabnahme mittels Leistungsmessung vereinbart werden. Arbeitspreis Cent/kWh Entnahme ohne Leistungsmessung Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung 4,63 1,80 1,80 Preise zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%). Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der Gemeinde (Entnahme ohne Leistungsmessung) um 10 % reduziert. Preise zuzüglich Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und (Preisblatt 3+4), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 6) und 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 7) sowie Konzessionsabgabe jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. von Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der prognostizierten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Standardlastprofile wird von den Stadtwerken Oberkirch anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Vergütung für Mehrlieferungen des Lieferanten und Entgelt für Minderlieferungen des Lieferanten: aktuelle Börsenpreise zum Zeitpunkt der. Der Betrag ist für Mehr- und Minderlieferungen gleich. Diese Preise beinhalten lediglich die mehr oder minder gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%. Seite 5 von 10
6 Preisblatt 3: Preise für die Messung und den Messstellenbetrieb Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Spannungsebene Messung /a Messstellenbetrieb /a MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung HS/MS) NS Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) Lastgangzählung 103,34 180,00 103,34 110,00 Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%. Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Messung Messung Messung Messung Messstellenbetrieb jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Jahrespreis Eintarifzähler 1,20 2,40 4,80 14,40 3,27 Zweitarifzähler 1,20 2,40 4,80 14,40 6,00 2-Richtungszähler 1,20 2,40 4,80 14,40 6,00 Smart Meter 1,20 2,40 4,80 14,40 40,00 Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%. Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. Seite 6 von 10
7 Preisblatt 4: Preise für die Die Preise für die beinhalten die Leistungen zur kaufmännischen Bearbeitung der Zählerdaten sowie Kosten für die Beibringung fälliger Entgelte für die Netznutzung und Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Spannungsebene jährlich /a MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung HS/MS) NS Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 96,00 96,00 Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%. Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Eintarifzähler 8,00 16,00 32,00 96,00 Zweitarifzähler 8,00 16,00 32,00 96,00 2-Richtungszähler 8,00 16,00 32,00 96,00 Smart Meter 8,00 16,00 32,00 96,00 Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%. Seite 7 von 10
8 Preisblatt 5: Preise für Ersatzbelieferungen Entnimmt ein Kunde elektrische Energie aus dem Netz, ohne dass alle Voraussetzungen für die Belieferung durch einen Lieferanten vorliegen, so erfolgt eine entgeltliche Belieferung durch den Netzbetreiber. Gleiches gilt im Falle der Insolvenz des Lieferanten des Kunden. Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Marktkonditionen und den realisierbaren Einkaufskonditionen für kurzfristige ungeplante Beschaffung. Diese können je nach Marktlage bedeutend höher sein als die Preise von langfristigen Bezugsverträgen. Zusätzlich werden die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte gemäß den Preisblättern 1 bis 4, 6 und 7 sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 19%) berechnet. Seite 8 von 10
9 Preisblatt 6: Preise für das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK-G) Preise ab Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden) Netto Cent/kWh Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/jahr) Letztverbrauch <= kwh/jahr je Abnahmestelle 0,002 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/jahr, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh/jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch der über kwh/jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,002 0,05 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/jahr, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh/jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch der über kwh/jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) 0,002 0,025 Alle Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer. Die Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher gem. 9 Abs. 7 KWK-G. Seite 9 von 10
10 Preisblatt 7: Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Preise ab Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden) Netto Cent/kWh Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/jahr) Letztverbrauch <= kwh/jahr je Abnahmestelle 0,151 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/jahr, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh/jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch der über kwh/jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,151 0,050 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/jahr, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh/jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch der über kwh/jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) 0,151 0,025 Alle Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer. Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 19 Abs. 2 Satz 5 StromNEV in Verbindung mit 9 Abs. 7 KWK-G. Seite 10 von 10
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