zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main

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1 GEBÜHRENSATZUNG zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main Präambel Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am (GVBl. S. 178), der 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24. März 2013 (GVBl S. 134) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S.698), geändert am (GVBL. I S. 207) sowie 90 des Sozialgesetzbuches Nr. 8 neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2022), geändert am (BGBl. I S. 3464) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main in ihrer Sitzung am nachstehende Gebührensatzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main beschlossen: 1 - Allgemeines (1) Für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder haben die Personensorgeberechtigten der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten (vgl. 11 der Benutzungssatzung). Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren gliedern sich in: 1. sgebühr 2. Essensgeld (2) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist der Elternteil gebührenpflichtig, dem die elterliche Sorge vom Familiengericht ganz oder teilweise übertragen ist. Ist eine solche Entscheidung nicht erfolgt und besteht in diesen Fällen eine gemeinsame elterliche Sorge, ist der Elternteil gebührenpflichtig, der Kindergeld oder dem Kindergeld gleichstehende Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 142, 3177), zuletzt geändert vom (BGBl. I S.1293) erhält. Sobald dieser Elternteil nicht termingerecht zahlt, wird der andere Elternteil gebührenpflichtig. (3) Die sgebühr ist für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder zu entrichten. Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Tageseinrichtungen gewährt, erhebt die Stadt Hattersheim am Main keine Gebühren nach dieser Satzung.

2 2 Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung für die tägliche szeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5 Stunden für Ganztagsplätze. Personensorgeberechtigten, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Personensorgeberechtigte, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren wieder gebührenpflichtig. (4) Das Essensgeld wird für die Teilnahme des Kindes am Mittagessen in der Tageseinrichtung für Kinder erhoben. Es wird pauschal für den Monat festgesetzt. (5) Sowohl die sgebühr als auch das Essensgeld sind stets für einen vollen Monat zu entrichten, auch wenn das Kind nur einen Teil des Monats die seinrichtung besucht hat. Es gibt keine Möglichkeit der Rückerstattung der sgebühren und des Essensgeldes. Schließungszeiten sind in den Pauschalbeträgen berücksichtigt. Ausgenommen davon sind die Aufnahmemonate: Kinder, die ab dem 15. eines Monats aufgenommen werden, erhalten für den Aufnahmemonat eine einmalige Ermäßigung in Höhe von 50 % der sgebühren und des Essensgeldes. Ausnahme gelten für die Kinder im Bereich Krippe für die Eingewöhnungszeit, diese beträgt längstens zwei Monate. (6) Für Kinder, die bis zum Tag vor ihrer Einschulung in einer Tageseinrichtung für Kinder angemeldet sind und betreut werden und im Anschluss daran eine städtische Tageseinrichtung für Grundschulkinder besuchen, werden in diesem Monat des Übergangs die s- und Essensgeldgebühren der Kindertagesstätte (Kindergarten) weiter erhoben. Erst im folgenden Monat werden dann die Gebühren für seinrichtungen für Grundschulkinder erhoben. 2 - sgebühren, Essensgeld (1) Gebühren der Kindertageseinrichtungen für den Bereich Kinderkrippe sangebot der städtischen Kinderkrippe Kleine Feldstraße Krippenbetreuung 7:00 15:00 Uhr 403 Die Buchung der szeit ist nur in Verbindung mit einer Teilnahme an Frühstück und Mittagessen möglich. Die monatliche Pauschale für das Essensgeld beträgt 74 Euro. Während der Eingewöhnungszeit der Kinder in der Krippenbetreuung wird kein Essensgeld erhoben, bis maximal zwei Monate nach Beginn der durch die Einrichtung. (2) Gebühren der Kindertageseinrichtungen für den Bereich Kindergarten a) sangebote der städtischen Kindertagesstätten außer Frankfurter Straße und Kleine Feldstraße : Die Buchung der szeit ab 12:30 Uhr ist nur in Verbindung mit einer Teilnahme am Mittagessen möglich. Die Kindertagesstätten Frankfurter Straße und Kleine Feldstraße bieten szeiten bis maximal 15:00 Uhr an.

3 3 Kindergarten 7:00 12:30 Uhr 137 Kindergarten 7:00 14:00 Uhr 164 Kindergarten 7:00 15:00 Uhr 183 Kindergarten 7:00 16:00 Uhr 200 Kindergarten 7:00 17:00 Uhr 220 Die monatliche Pauschale für das Essensgeld beträgt 74 Euro. Ummeldungen sind immer nur zum 1. eines Monats möglich. b) Besitzstandsregelung für bereits angemeldete Kinder der Kindertagesstätten "Frankfurter Straße" und "Kleine Feldstraße" bis maximal : Kindergarten 7:30 13:30 Uhr 136 * Kindergarten 7:00 13:00 Uhr 146 * Kindergarten 7:00 15:00 Uhr 183 * Diese sangebote sind ohne Mittagsverpflegung. Daher beträgt die maximale szeit sechs Stunden täglich. Die monatliche Pauschale für das Essensgeld beträgt 74 Euro. c) Sonderleistungen der städtischen Kindertagesstätten und in Verbindung mit Buchung des splatzes von 7:00 bis 12:30 Uhr an 5 Tagen pro Woche. Die Buchung ist nur ohne zeitliche Lücken möglich. an 2 Tagen an 2 Tagen an 2 Tagen an 2 Tagen zusätzliche szeit verspätete Abholung 12:30 14:00 Uhr* 14 monatlich zuzüglich 37 Essensgeld 12:30 15:00 Uhr 23 monatlich zuzüglich 37 Essensgeld 12:30 16:00 Uhr* 33 monatlich zuzüglich 37 Essensgeld 12:30 17:00 Uhr 42 monatlich zuzüglich 37 Essensgeld 6 pro angefangene Stunde zuzüglich 6 pro Mahlzeit 10 pro angefangene Stunde * Dieser Baustein wird für bestehende sbescheide bis Sommer 2016 angeboten. Die monatliche Pauschale für das Mittagessen beträgt 37 Euro, bei Buchung von zwei Tagen in der Woche.

4 4 an 3 Tagen an 3 Tagen an 3 Tagen an 3 Tagen zusätzliche szeit verspätete Abholung 12:30 14:00 Uhr* 21 monatlich zuzüglich 55 Essensgeld 12:30 15:00 Uhr 35 monatlich zuzüglich 55 Essensgeld 12:30 16:00 Uhr* 48 monatlich zuzüglich 55 Essensgeld 12:30 17:00 Uhr 62 monatlich zuzüglich 55 Essensgeld 6 pro angefangene Stunde zuzüglich 6 pro Mahlzeit 10 pro angefangene Stunde * Dieser Baustein wird für bestehende sbescheide bis Sommer 2016 angeboten. Die monatliche Pauschale für das Mittagessen beträgt 55 Euro, bei Buchung von drei Tagen in der Woche. (3) Gebühren der Tageseinrichtungen für Grundschulkinder Bei der Buchung der Bausteine legen sich die Erziehungsberechtigten für ein Schulhalbjahr fest, Ummeldungen sind nur zum 1. eines Monats möglich. Grundsätzlich gilt: Die szeit der Schulkinder liegt vor und nach den Unterrichtskernzeiten, die durch die jeweilige Grundschule abgedeckt werden. Im Schulkinderhaus Arche Noah liegt die szeit nach der vereinbarten Unterrichtskernzeit, die durch die Regenbogenschule abgedeckt wird. Bei Buchung mehrerer Bausteine sind die Gebühren jeweils zu summieren. a) sangebot der Tageseinrichtungen für Grundschulkinder, außer Schulkinderhaus Arche Noah : splatz 07:30 13:00 Uhr 79 Baustein 1 13:00 14:00 Uhr 35 zuzüglich 74 Mittagessen Baustein 2 14:00 15:00 Uhr 35 Baustein 3 15:00 16:00 Uhr 28 Baustein 4 16:00 17:00 Uhr 28 Baustein 5 07:00 07:30 Uhr 14 Die monatliche Pauschale für das Mittagessen beträgt 74 Euro. b) Sonderleistungen der Tageseinrichtungen für Grundschulkinder, außer Schulkinderhaus Arche Noah : Über die Möglichkeit der Buchung der folgenden sbausteine entscheidet das Fachreferat nach vorhandener Kapazität, unter Berücksichtigung der Betriebs-

5 5 erlaubnis und vorhandener Personalausstattung der Einrichtung. Die Buchung von Bausteinen ist nur ohne zeitliche Lücken möglich. an zwei Tagen in der Woche splatz 07:30 13:00 Uhr 39 Baustein 1 13:00 14:00 Uhr 18 zuzüglich 37 Mittagessen Baustein 2 14:00 15:00 Uhr 18 Baustein 3 15:00 16:00 Uhr 14 Baustein 4 16:00 17:00 Uhr 14 Baustein 5 07:00 07:30 Uhr 8 Die monatliche Pauschale für das Mittagessen beträgt 37 Euro, bei Buchung von nur zwei Tagen in der Woche. an drei Tagen in der Woche splatz 07:30 13:00 Uhr 59 Baustein 1 13:00 14:00 Uhr 26 zuzüglich 55 Mittagessen Baustein 2 14:00 15:00 Uhr 26 Baustein 3 15:00 16:00 Uhr 21 Baustein 4 16:00 17:00 Uhr 21 Baustein 5 07:00 07:30 Uhr 11 Die monatliche Pauschale für das Mittagessen beträgt 55 Euro, bei Buchung von nur drei Tagen in der Woche. c) sangebot des Schulkinderhauses Arche Noah Grundlage für eine Anmeldung ist immer eine von 12:00 bis 14:00 Uhr (splatz) an 5 Tagen in der Woche. Die Buchung der Bausteine ist nur ohne zeitliche Lücken möglich. Bei Buchung mehrerer Bausteine sind die Gebühren jeweils zu summieren. Die monatliche Pauschale für das Mittagessen beträgt 74 Euro. splatz 12:00 14:00 Uhr 59 zuzüglich 74 Mittagessen Baustein 1 14:00 15:00 Uhr 35 Baustein 2 15:00 16:00 Uhr 27 Baustein 3 16:00 17:00 Uhr 27 d) Sonderleistungen des Schulkinderhauses Arche Noah Über die Möglichkeit der Buchung der folgenden sbausteine entscheidet das Fachreferat nach vorhandener Kapazität, unter Berücksichtigung der Betriebs-

6 6 erlaubnis und vorhandener Personalausstattung der Einrichtung. Die Buchung ist nur ohne zeitliche Lücken möglich. Bei Buchung mehrerer Bausteine sind die Gebühren jeweils zu summieren. an zwei Tagen in der Woche; monatliche Pauschale für das Mittagessen 37 Euro. splatz 12:00 14:00 Uhr 30 zuzüglich 37 Mittagessen Baustein 1 14:00 15:00 Uhr 18 Baustein 2 15:00 16:00 Uhr 14 Baustein 3 16:00 17:00 Uhr 14 an drei Tagen in der Woche; monatliche Pauschale für das Mittagessen 55 Euro splatz 12:00 14:00 Uhr 44 zuzüglich 55 Mittagessen Baustein 1 14:00 15:00 Uhr 26 Baustein 2 15:00 16:00 Uhr 21 Baustein 3 16:00 17:00 Uhr 21 e) Ferienbetreuung und zusätzliche szeit in allen seinrichtungen für Grundschulkinder Ferienbetreuung für angemeldete Kinder, 5 Tage in der Woche Ferienbetreuung für angemeldete Kinder, 2 Tage in der Woche Ferienbetreuung für angemeldete Kinder, 3 Tage in der Woche zusätzliche szeit verspätete Abholung sgebühr mit Mittagessen 7:00 17:00 Uhr 70 inklusive 7:00 17:00 Uhr 35 inklusive 7:00 17:00 Uhr 53 inklusive pro Stunde 6 6 pro Mahlzeit pro angefangene Stunde Essensgeld Das Essensgeld in allen Tageseinrichtungen für Kinder wird einheitlich auf 74 Euro pro Monat festgesetzt, ausgenommen davon sind Sonderleistungen.

7 7 4 - Ermäßigung der sgebühren (1) Besuchen gleichzeitig zwei Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder leben) im Stadtgebiet Hattersheim am Main einen Kindergarten, eine Krippe oder eine seinrichtung für Grundschulkinder (Schulkinderhaus bzw. Hort) und liegt das Familienbruttojahreseinkommen unter Euro können die sgebühren für das Kind mit der niedrigeren sgebühr bei Aufnahme in eine Tageseinrichtung für Kinder auf Antrag um 50 % ermäßigt werden. Bei Gleichheit der Gebühren können die Benutzungsgebühren für das ältere Kind auf Antrag um 50 % ermäßigt werden. Bei der Berechnung des Familienbruttojahreseinkommens bleibt das Kindergeld unberücksichtigt. Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist, dass für alle Geschwisterkinder einer Familie Benutzungsgebühren erhoben werden. Für die Sonderleistungen Zusätzliche szeit und das Angebot Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird keine Geschwisterermäßigung gewährt. (2) Besuchen ein drittes oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig im Stadtgebiet Hattersheim am Main einen Kindergarten, eine Krippe oder eine seinrichtung für Grundschulkinder (Schulkinderhaus bzw. Hort) und liegt das Familienbruttojahreseinkommen des Kalenderjahres unter Euro, können für ein drittes oder weiteres Kind mit der niedrigsten sgebühr bei Aufnahme in eine Tageseinrichtung für Kinder auf Antrag keine sgebühren erhoben werden. Bei Gleichheit der Gebühren können die sgebühren für das älteste Kind, die ältesten Kinder auf Antrag um 100 % ermäßigt werden. Bei der Berechnung des Familienbruttojahreseinkommens bleibt das Kindergeld unberücksichtigt. Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist, dass alle Geschwisterkinder sgebühren erhoben werden. Sind nur zwei Geschwisterkinder gebührenpflichtig, können die sgebühren für das Kind mit der niedrigeren sgebühr bei Aufnahme in einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder auf Antrag um 50 % ermäßigt werden. Bei Gleichheit der Gebühren können die sgebühren für das ältere Kind auf Antrag um 50 % ermäßigt werden. Für die Sonderleistungen Zusätzliche szeit und das Angebot Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird keine Geschwisterermäßigung gewährt. (3) Die Ermittlung des Familieneinkommens erfolgt nach den entsprechenden Regelungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung. (4) Wer eine Ermäßigung der sgebühren beantragt hat oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Ermäßigung maßgeblich sind. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Ermäßigung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen sind alle Unterlagen über die Höhe des Familienbruttoeinkommens vorzulegen und ihrer Vorlage durch Dritte zuzustimmen. (5) Grundsätzlich gilt: Der Antrag auf Ermäßigung der sgebühren kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Ermäßigung der sgebühren ist nicht möglich. Bis zum Nachweis der Voraussetzungen der Gebührenermäßigung sind gegebenenfalls die Regelgebühren zu zahlen. (6) Im Falle einer Gewährung der Geschwisterermäßigung, erfolgt die Bewilligung maximal bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Ein Weitergewährungsantrag ist von den

8 8 Erziehungsberechtigten jährlich zu stellen. Die Voraussetzungen dafür sind jeweils wieder nachzuweisen. 5 - Gebührenabwicklung (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem in der Anmeldung verbindlich festgelegten Datum und erlischt nur durch ordnungsgemäße Abmeldung oder Ausschluss des Kindes. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Tageseinrichtung für Kinder fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. (2) Die sgebühr und das Essensgeld sind am 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Stadtkasse zu überweisen. (3) Die Gebühren (sgebühr und Essensgeld) sind bei vorübergehender Schließung der Tageseinrichtung für Kinder (z. B. Ferien, Feiertage, Fortbildung und Streik) und bei Abwesenheit der Kinder (z. B. Urlaub, Krankheit) weiterzuzahlen. (4) In den seinrichtungen für Grundschulkinder müssen auch bei Fehlzeiten des Kindes und während der Schulferien die Gebühren (sgebühr und Essensgeld) entrichtet werden, die sonst während der Schulzeit erhoben werden. (5) Über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse entscheidet der Magistrat nach Maßgabe der 163, 227 der Abgabenordnung. (6) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. 6 - Gebührenübernahme In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der sgebühren beim zuständigen Kreisjugendamt des Main-Taunus-Kreises beantragt werden. 7 - Verfahren bei Nichtzahlung Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Hessischen Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz (HVwVG) beigetrieben. 8 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt grundsätzlich am 1. März 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird hiermit die Gebührensatzung zur Satzung der über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Hattersheim am Main vom 28. Juni 2012 außer Kraft gesetzt. Hattersheim am Main, 18. Dezember 2014 gez. Antje Köster Bürgermeisterin

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