Stadt Osnabrück DER OBERBÜRGERMEISTER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Osnabrück DER OBERBÜRGERMEISTER"

Transkript

1 Stadt Osnabrück DER OBERBÜRGERMEISTER Bebauungsplan Nr Overbergschule / St. Joseph-Kirche - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren) Planbereich: zwischen Miquelstraße, Am Riedenbach und Am Wulfekamp Begründung zum Entwurf Stand: A Rahmenbedingungen 1 Planungsanlass Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 beabsichtigt die Stadt Osnabrück unter Wahrung der städtebaulichen Ordnung auf dem Grundstück der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph ein gemeindenahes Wohnen für Menschen mit Behinderung zu schaffen, um hier eine Wohnnutzung für Wohngemeinschaften der vorgenannten Personengruppe zu ermöglichen. Das betreffende Grundstück eignet sich aufgrund seiner Größe und Beschaffenheit dazu. Das in der Örtlichkeit vorhandene Gemeindehaus soll zum Zwecke der Neubebauung abgebrochen werden. Die durch diese Planänderung ermöglichte Innenentwicklung trägt insbesondere zur besseren Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen und zur Vermeidung von Eingriffen in den nicht bebauten Außenbereich bei. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Neubebauung geschaffen werden. Bei den im Geltungsbereich der Änderung im beschleunigten Verfahren getroffenen Festsetzungen soll es sich um zusätzliche bzw. ergänzende Festsetzungen gegenüber dem Ursprungsplan handeln. 2 Ausgangssituation 2.1 Lage im Stadtgebiet Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph, Miquelstraße 25, Am Riedenbach o. Nr. / Am Wulfekamp o. Nr Bestandsanalyse Der Änderungsbereich befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet, dessen Bebauung überwiegend in den 1920er bis 1970er Jahren entstanden ist. Die Gebäude weisen teilweise für die Errichtungszeit typische Satteldächer, auch zum Teil in abgewalmter Form auf. Das westlich angrenzende Wohngebiet hat den Charakter eines Allgemeinen Wohngebiets, wie es auch die Festsetzungen für Teile des Gebietes im Bebauungsplan Nr. 137 vorsehen. Südlich grenzt ein Allgemeines Wohngebiet an, in dem ausschließlich gewohnt wird. Zum Norden, jenseits der Miquelstraße weist der Bebauungsplan Nr. 81 ein reines Wohngebiet aus. In

2 Bebauungsplan Nr Overbergschule / St. Joseph-Kirche - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren) Seite 2 östlicher Richtung grenzt das Gemeindegrundstück an den Villa-Real-Platz bzw. an der Straße Am Riedenbach an, wo allwöchentlich der stadtteilversorgende Wochenmarkt stattfindet. 2.3 Planerische Ausgangslage Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Osnabrück stellt für den Planbereich Wohnbauflächen dar. 2.4 Rechtliche Ausgangslage Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 137 Overbergschule / St. Joseph-Kirche ist seit dem rechtsverbindlich und sieht für die vorhandene Bebauung im Planbereich eine allgemeine Wohngebietsfestsetzung (WA) mit einer Gemeinschaftsbedarfsfläche für kirchliche Zwecke vor, auf der ausnahmsweise Wohnungen mit kirchlicher Zweckbindung (z.b. pastorales Wohnen) in offener Bauweise zulässig sind (GRZ 0,4; GFZ 0,7) Grundbesitz Die Bauflächen im Änderungsbereich befinden sich ausschließlich im Besitz der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph. B Planungsziel Ziel der städtebaulichen Planung ist es, um in diesem Siedlungsbereich ein gemeindenahes Wohnen auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen und um so Nahverdichtungspotenziale im Siedlungsbestand zu nutzen, ohne den Charakter eines offenen und locker bebauten Siedlungsquartiers zu verändern. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Regelungen soll eine geordnete bauliche Entwicklung sichergestellt werden, um die Wohnqualität im Siedlungsbereich aufrecht zu erhalten bzw. möglichst nicht zu beinträchtigen. C Planungsinhalt 1 Städtebauliche Grundidee In dem Grundstücksbereich der Kath. Kirche der Gemeinde St. Joseph soll die planungsrechtliche Möglichkeit für die Errichtung eines Wohngebäudes für gemeindenahes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen werden, um so die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnnutzung für Wohngemeinschaften der vorgenannten Personengruppe über die bisher geltende kirchliche Wohnbindung hinweggehend zu ermöglichen. Zufahrt und Erschließung für die beabsichtigte Wohnbebauung erfolgen über das Grundstück Miquelstraße 25 und Am Wulfekamp o. Nr.. Öffentliche Erschließungsmaßnahmen werden vermieden. 1.1 Planungsalternativen Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit ergibt sich keine sinnvolle Planungsalternative im Planbereich.

3 Bebauungsplan Nr Overbergschule / St. Joseph-Kirche - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren) Seite 3 2 Erschließung 2.1 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des Planbereichs erfolgt über das Grundstück Miquelstraße 25 und über die Straße Am Wulftekamp o. Nr. 2.2 Technische Erschließung Die Versorgung des Plangebiets mit Elektrizität, Trinkwasser, Telekommunikationsleitungen u. ä. kann durch Anschlüsse an das bestehende Leitungsnetz sichergestellt werden. Die Versorgung mit Erdgas stellt der Versorgungsträger (Stadtwerke Osnabrück AG) unter Vorbehalt der zu sichernden Wirtschaftlichkeit. Die Löschwasserversorgung erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Regelwerks W 405. Der Grundschutz ist für den Planbereich gesichert. Die Versorgung des im Plangebiet anfallenden Schmutzwassers sowie des Regenwassers erfolgt über das vorhandene Kanalnetz. Auf eine solartechnische Überprüfung wurde aufgrund der unveränderten Bauflächensituation verzichtet. 3 Städtebauliche Festsetzungen 3.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet bleibt in einem Teilbereich die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom (BGBl. I S. 133), in der zurzeit gültigen Fassung, weiterhin unverändert bestehen, in dem ein gemeindenahes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen entstehen soll. In der weiteren Teilbereichsfläche wird das Kirchengrundstück als Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke festgesetzt, sodass Nutzungen die sonst im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, hiermit zukünftig ausgeschlossen sind. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Für den gesamten Planbereich gilt die Zulässigkeit von nur 2 Vollgeschossen. Diese Festsetzung orientiert sich am Bestand der Umgebung und soll die lockere und offene Bebauungsstruktur zur angrenzenden Bebauung aufrechterhalten. Für das Allgemeine Wohngebiet und für die Gemeinbedarfsfläche werden die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,8 in Anpassung an die jetzt gültige BauNVO festgesetzt Gebäudehöhen Mit den getroffenen Regelungen zur Höhenentwicklung des möglichen Gebäudes im Teilbereich des WA-Gebietes wird gewährleistet, dass hier zukünftig nur eine Wohnnutzung möglich ist, welche der umgebenden Wohnbebauung und den allgemeinen Anforderungen für zeitgerechtes Wohnen in vollem Umfang hinsichtlich der Höhenentwicklung entspricht. Insofern werden für das geplante Wohnprojekt entsprechende Trauf- und Firsthöhen festgesetzt, die sich an die Nachbarbebauung zur Straße Am Wulfekamp zum Teil im Traufbereich anlehnt bzw. im Firstbereich deutlich unter der prägenden Nachbarbebauung bleibt.

4 Bebauungsplan Nr Overbergschule / St. Joseph-Kirche - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren) Seite Bauweise Innerhalb des Planbereiches ist überwiegend eine Bebauung in offener Bauweise zulässig. Nur für den südwestlichen Teilbereich wird eine abweichende Bauweise aufgrund des langgestreckten Baukörpers (möglichen Gebäudelänge größer 50 m) festgesetzt. Durch die festgelegte Bauweise soll sich das Gemeindegrundstück weiterhin von dem eigentlichen Siedlungsbereich abgrenzen. 3.4 Überbaubare Grundstücksflächen Das Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet bleibt gegenüber dem Ursprungsplan unverändert, um so einen Gebäudeabstand zu den Nachbargrundstücken zu gewährleisten, der über die bauordnungsrechtlich zulässigen Mindestanforderungen hinausgeht, womit so eine Abschirmung zwischen den angrenzenden Wohngärten und dem geplanten Wohnvorhaben erreicht werden soll. Zusätzlich wird in dem Bereich des zukünftig geplanten Wohnprojektes sich innerhalb der überbaubaren Fläche eine Höhenbegrenzung zur übrigen Bebauung ergeben. 3.5 Pkw-Stellplätze Die notwendigen Pkw-Stellplätze sollen innerhalb der überbaubaren Fläche im Vorplatzbereich der Kirche, des Pfarrheimes sowie des Kindergartens nachgewiesen werden. 4 Örtliche Bauvorschriften Gemäß 84 Abs. 6 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), in der zurzeit gültigen Fassung, sind im Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften als Festsetzungen aufgenommen. 4.1 Dächer Die Vorgabe, als Dachform ein Walm- oder Satteldach zu errichten, soll sicherstellen, dass sich das neue Gebäude in die umliegende Bebauung zu den angrenzenden Baudenkmälern integriert. Extravagante und damit auch nur kurzlebige Dachfarben sind im Planbereich durch die Festlegung aus einem aus der Nachbarschaft zum Baudenkmal Kirche und Pfarrhaus abgeleiteten Farbkanton ausgeschlossen. 5 Nachrichtliche Übernahmen 5.1 Kampfmittelverdachtsflächen Im Rahmen der Bauleitplanung wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Zentralen Polizeidirektion Hannover zwecks Luftbildauswertung für das Plangebiet beteiligt. Es ist aber vorbehaltlich dieser Beteiligung davon auszugehen, dass im Zuge der konkreten Baumaßnahme detaillierte Informationen für mögliche Kampfmittel im Boden eingeholt werden müssen. 5.2 Frühgeschichtliche Bodenfunde Auf dem überplanten Bereich sollen sich archäologische Funde aus der Römischen Kaiserzeit befinden, die in den frühen 1930er Jahren dort gesichtet wurden. Vor Beginn der Bauarbeiten

5 Bebauungsplan Nr Overbergschule / St. Joseph-Kirche - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren) Seite 5 soll von daher die Fund- und Befundsituation von der Stadt- und Kreisarchäologie untersucht werden. 6 Umweltbelange Im Rahmen des Änderungsverfahrens sind die aus naturschutzfachlicher und stadtgestalterischer Sicht erhaltenswerten Bäume eingemessen und im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt worden. Das erstellte spezielle artenschutzrechtliche Gutachten legt dar, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht berührt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass mit den Baumaßnahmen einschließlich der Räumung des Baufeldes (Beseitigung der Bäume) während der Brut- und Aufzuchtzeit begonnen wird; dieser Auflage wird durch einen Hinweis entsprochen. Die geplante Änderung führt daher insgesamt zu keinen erkennbaren erheblichen Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Schutzgüter. Umweltbelange sind von der Planänderung allenfalls unwesentlich berührt. Verwiesen wird auf den Hinweis aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, wonach die Fassade des zu errichtenden Gebäudes so gestaltet werden sollte, dass sie Brutmöglichkeiten für Gebäudebrüter aufweist (z.b. Niststeine, Schwalbennester).

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos - 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek

Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung Nettelkrögen Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Stand: 01.12.2009 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt,

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

Melben/Träufle-Hengst, Nord Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt

Mehr

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

Mehr

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

Begründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe

Begründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Anlage 4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Verfahrensstand: Satzungsbeschluss/Rechtsverbindlichkeit gem. 10 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben...2 1.1

Mehr

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11. F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Satzung. nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt)

Satzung. nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt) Satzung nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt) Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)

Mehr

"Gesunde" Siedlungen

Gesunde Siedlungen "Gesunde" Siedlungen Rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf Eigentümer- und Nutzungsstrukturen Referent: Rechtsanwalt Henning J. Bahr, LL.M. AnwälteHaus, Osnabrück 28.05.2011 - Haus der Insel -

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Nr. 27 Sonderdruck Jahrgang 38 15. September 2012 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven

Mehr

An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte. Einladung. Sehr geehrte Damen und Herren,

An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte. Einladung. Sehr geehrte Damen und Herren, Ortsbürgermeisterin Melle-Mitte Melle, den 09.08.2013 An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, zur 12. Sitzung des Ortsrates Melle-Mitte lade ich Sie hiermit

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet Infrastruktur der Stadt Zwingenberg Die älteste Stadt an der hessischen Bergstraße kann mit ihrer zentralen Lage punkten. Optimal sind die Verkehrsanschlüsse auf Straße und Schiene durch den direkten Autobahnanschluss

Mehr

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de

Mehr

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung

Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Mit der neuen bayerischen 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs.

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Bebauungsplan 1194V. südlich Lüttringhauser Straße. Begründung. Planverfasser. Anlage 02 zur VO/1072/15. Ressort Bauen und Wohnen

Bebauungsplan 1194V. südlich Lüttringhauser Straße. Begründung. Planverfasser. Anlage 02 zur VO/1072/15. Ressort Bauen und Wohnen Ressort Bauen und Wohnen Anlage 02 zur VO/1072/15 Bebauungsplan 1194V südlich Lüttringhauser Straße Begründung Zur Offenlegung gemäß 3 Absatz 2 BauGB 28.01.2015 Planverfasser Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk

Mehr

Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee

Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee Anlage 01 zur VO/0660/13 Ressort Bauen und Wohnen 2. Änd. Bebauungsplan 938 Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee Begründung Offenlegungsbeschluss Stand: Juli 2013 Begründung: 2. Änd. Bebauungsplan 938

Mehr

Gemeinde Roetgen. 'Privatschule Conventz' Bebauungsplan Nr. 24. Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008

Gemeinde Roetgen. 'Privatschule Conventz' Bebauungsplan Nr. 24. Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008 Gemeinde Roetgen Bebauungsplan Nr. 24 'Privatschule Conventz' Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008 Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@ bkr-ac.de Auftraggeber

Mehr

zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost

zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost BEGRÜNDUNG zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost Bearbeitung: B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbh Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH Stand:

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT 381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................

Mehr

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 599 - Gebiet: Lenneper Straße, Mixsiepen

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 599 - Gebiet: Lenneper Straße, Mixsiepen DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung BEGRÜNDUNG Gem. 9 (8) i. V. mit 2a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt

Mehr

Stadt Wetter (Ruhr) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg« Begründung. im Stadtteil Volmarstein. Bearbeitung im Auftrag:

Stadt Wetter (Ruhr) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg« Begründung. im Stadtteil Volmarstein. Bearbeitung im Auftrag: Stadt Wetter (Ruhr) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg«im Stadtteil Volmarstein Begründung Bearbeitung im Auftrag: STADT WETTER (RUHR) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg«Begründung Seite 2 Inhalt 1. Anlass

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache

Mehr

Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls

Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls Anlage 1 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) nach Anlage 2 BauGB zum Bebauungsplan XX-256a für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg

Mehr

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2) Aufgabe 1 54 Punkte In der Stadt Musterhausen wurde am Ortsrand ein neues Baugebiet ausgewiesen. Dieses Gebiet soll durch eine Baulandumlegung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland werden. Der Stadtrat

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BU 7 1. Änderung

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BU 7 1. Änderung STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BU 7 1. Änderung Trimmelter Hof gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, August 2015 Stand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

blumquadrat GmbH connekt - Schätzung der Strukturgrößen als Grundlage für die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens

blumquadrat GmbH connekt - Schätzung der Strukturgrößen als Grundlage für die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens Bebauungsplan Nr. 106 connekt Technologiepark Kitzingen Schätzung der Strukturgrößen (Zahl der Arbeitsplätze/Beschäftigten) als Grundlage für die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens Zur Ableitung

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang

Mehr

BEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009

BEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009 Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße 1 77694 Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener

Mehr

Bodenschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover

Bodenschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Baugrund, Boden- und Grundwasserschutz Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Workshop 2 01.09.2011 1 Einleitung Beim

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02.098 Gewerbequartier Hohefeld

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02.098 Gewerbequartier Hohefeld Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02.098 Gewerbequartier Hohefeld 4 Inhaltsverzeichnis 1.0 Räumlicher Geltungsbereich 5 2.0 Planungsanlass 6 3.0 Planungsziele und Erforderlichkeit der Planung 6 4.0 Übergeordnete

Mehr

Exposé. Technische Universität Berlin Abteilung Gebäude- und Dienstmanagement - IV D Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin

Exposé. Technische Universität Berlin Abteilung Gebäude- und Dienstmanagement - IV D Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Technische Universität Berlin Abteilung Gebäude- und Dienstmanagement - IV D Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Exposé Pascalstraße 7, Heisenbergstraße 1, 3, 5 und Schlesingerstraße ohne Nummer 10587

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung

Mehr

Telefon: 033971/ 62491-92 Telefax: 033971/ 62409 E-Mail: gutachter@o-p-r.de Internet: www.gutachterausschuesse-bb.de/opr/index.php

Telefon: 033971/ 62491-92 Telefax: 033971/ 62409 E-Mail: gutachter@o-p-r.de Internet: www.gutachterausschuesse-bb.de/opr/index.php Auszug aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin Herausgeber: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin c/o Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Perleberger Straße 21 16866

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung

Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung Anlage 2 Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Mehr

Angebot für ein Erbbau-Grundstück der Adelhausenstiftung Freiburg i.br.

Angebot für ein Erbbau-Grundstück der Adelhausenstiftung Freiburg i.br. Angebot für ein Erbbau-Grundstück der Adelhausenstiftung Freiburg i.br. Ansprechpartner: Katharina Schumann Telefon: 0761 2108 187 Fax: 0761 2108 199 Email: schumann.k@sv-fr.de Exposé Baugrundstück für

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt

Mehr

VISION WIRD REALITÄT

VISION WIRD REALITÄT VISION WIRD REALITÄT MANNHEIMS NEUES STADTQUARTIER AM HAUPTBAHNHOF 23. April 2013 FORUM "Transferwerkstatt Stadtumbau West" Dipl. Volkswirt Ottmar Schmitt Leiter Projektkoordination Glückstein-Quartier

Mehr

Windkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth

Windkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Windkraftanlagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Informationsveranstaltung am 18.09.2014 in Falkenberg Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen

Mehr

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006 Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2

Mehr

Solln - perfektes Süd-Westgrundstück mit Altbestand

Solln - perfektes Süd-Westgrundstück mit Altbestand Solln - perfektes Süd-Westgrundstück mit Altbestand Objektkennung 150007 Deutschland-81477 München Solln Frank & Frank Real Estate Maximilianstrasse 2, 80539 München 1/15 Eckdaten Objektart Baugrund für

Mehr

EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg

EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg Baugemeinschaft EinDach GbR Wir suchen neue Mitglieder! Das sind wir: Unsere Baugemeinschaft möchte sich den Wunsch

Mehr

Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf

Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf Nr. 1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.03.2015 Der Marktgemeinderat

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Gemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9

Gemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen

Mehr

Projekte aus der Region Nord. aurelis. Wir entwickeln Potenziale.

Projekte aus der Region Nord. aurelis. Wir entwickeln Potenziale. Projekte aus der Region Nord aurelis. Wir entwickeln Potenziale. aurelis. Wir entwickeln Potenziale. aurelis verfügt deutschlandweit über ein vielfältiges Portfolio citynaher Flächen, der überwiegende

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung. (beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB)

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung. (beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Stadt Lüdenscheid Fachbereich 4 Planen und Bauen Fachdienst 61 Stadtplanung und Verkehr B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung (beschleunigtes

Mehr

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Duben Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner(in): Landkreis Dahme-Spreewald Dezernat V - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement (GIM)

Mehr

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2010 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - - 133 -

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2010 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - - 133 - Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2010 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - - 133 - Jahresabschluss 2009 und Entlastung der Betriebsleitung

Mehr

Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen

Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen Tagung Recht, Versicherung und Finanzierung von Solarenergieanlagen Leuphana Universität Lüneburg, 28.09.2011 Rechtsanwalt Andreas Große, Fachanwalt für

Mehr

Denkmalschutz in der Immobilienbewertung

Denkmalschutz in der Immobilienbewertung Denkmalschutz in der Immobilienbewertung FORUM BULDING SCIENCE 2015 6. Mai 2015, Krems KR Dr. Mag. (FH) Gerald Hubner MRICS REV Innsbrucker Bundesstraße 67 A 5020 Salzburg Tel.: +43 662 83 00 43-17 Fax:

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

B E G R Ü N D U N G - Entwurf

B E G R Ü N D U N G - Entwurf B E G R Ü N D U N G - Entwurf zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Roth gem. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück,

Mehr

Ebmatingen Gemeinde Maur am Pfannenstiel, oberhalb des Greifensees

Ebmatingen Gemeinde Maur am Pfannenstiel, oberhalb des Greifensees 1 Zu verkaufen in Ebmatingen Gemeinde Maur am Pfannenstiel, oberhalb des Greifensees Grundstück 739 m 2 mit Einfamilienhaus (Abbruch-/Sanierungsobjekt) www.rls-zh.ch Bauzone Wohnzone W1/Maur (www.maur.ch)

Mehr

Bebauungsplan Nr. III/4/55.00. Wohngebiet Lessingstraße. Teilplan 2. Begründung. Satzung

Bebauungsplan Nr. III/4/55.00. Wohngebiet Lessingstraße. Teilplan 2. Begründung. Satzung Bebauungsplan Nr. III/4/55.00 Wohngebiet Lessingstraße Teilplan 2 Begründung Satzung C 29 Gliederung: 1. Planungsanlass, übergeordnetes Ziel der Erstaufstellung des Bebauungsplans Nr. III/4/55.00 - Teilplan

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

[ ] Hierbei sind die folgenden Punkte zu prüfen: 1. Rechtliche Absicherung gegen die unerwünschte spätere Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe

[ ] Hierbei sind die folgenden Punkte zu prüfen: 1. Rechtliche Absicherung gegen die unerwünschte spätere Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8124-20 der Stadt Bonn als 2. Änderung des Bebauungsplanes 8124-20 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Bechlinghoven zwischen der neu errichteten

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE für das Gebiet beiderseits der Dorfstraße und südlich der Landesstraße (L 105) in der Ortslage Appen-Etz INHALT: 1 Allgemeines... 3 1.1 Planungsanlass...

Mehr

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung TEIL I KURZEINFÜHRUNG PLANUNGSRECHT - GEMENGELAGEN IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH Dr. Nikolaus Birkl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf -

Gemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf - Gemeinde Stockelsdorf Bebauungsplan Nr. 68 Für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße

Mehr

Flächennutzungsplanänderung 03106 Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals. Große Kreisstadt Dachau. - Entwurf - Stand: 02.06.

Flächennutzungsplanänderung 03106 Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals. Große Kreisstadt Dachau. - Entwurf - Stand: 02.06. Große Kreisstadt Dachau Flächennutzungsplanänderung 03106 Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals - Entwurf - Stand: 02.06.2010 Verfasser: Stadt Dachau / Abt. Stadtplanung und Hochbau Dipl.-Ing.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 3 Salzgitter, den 06. Februar 2014 41. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan. Sprudelgärten, Bad Vilbel

Begründung zum Bebauungsplan. Sprudelgärten, Bad Vilbel Der Magistrat Begründung zum Bebauungsplan gemäß 2a S.1 BauGB Sprudelgärten, Bad Vilbel 01. August 2013 Verfahrensstand: Bebauungsplan-Entwurf zur Offenlage gem. 3 (2) BauGB Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 13. Jahrgang Ausgabetag: 06.1.011 Nr. 33 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 im Bahnhofsumfeld Weilerswist Beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung

Mehr

Exposé Investobjekt. 07937 Zeulenroda

Exposé Investobjekt. 07937 Zeulenroda OBJEKTdaten Objektart Einkaufszentrum Baujahr 1900 Saniert / Modernisiert 1962 / 1995 / 2001 Grundstücksfläche 4.635 m² Vermietbare Fläche 5.539 m²» Gewerbefläche / Wohnfläche 5.207 m 2 / 332 m 2 Vermietungsstand»

Mehr