Bilanz des Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Hamburg, zum 31. Dezember 2015

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1 Bilanz des Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Hamburg, zum 31. Dezember 2015 A k t i v a A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Geleistete Investitionszuschüsse , ,76 b) Geleistete Teilauszahlungen , , , ,52 II. Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen , , , ,24 B. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus der Ausgleichsabgabe , ,74 2. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt , ,74 3. Sonstige Vermögensgegenstände , , , ,90 C. Rechnungsabgrenzungsposten 520,00 0, , ,14

2 P a s s i v a A. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen , ,24 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen , ,84 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Zuwendungen/Zuschüssen a) Aus erteilten Bescheiden , ,39 b) Ohne erteilte Bescheide , ,82 2. Sonstige Verbindlichkeiten , , , , , ,14

3 Gewinn- und Verlustrechnung des Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Hamburg, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember Umsatzerlöse ,22 2. Sonstige betriebliche Erträge , ,80 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen ,95 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ,58 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,00 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ,11 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0, ,00 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Jahresüberschuss 0,00

4 Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2015 Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Zugang/Umgl. Abgang Umbuchungen Zugang Abgang Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro I. Immaterielle Vermögensgegenstände Geleistete Investitionszuschüsse , ,48 0, , ,70 0, ,58 0, , , ,76 Geleistete Teilauszahlungen , , , ,03 0,00 0,00 0,00 0, , , , ,21 0,00 0, ,73 0, ,58 0, , , ,52 II. Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen ,72 0, ,36 0, ,36 0,00 0,00 0,00 0, , , , , ,36 0, ,09 0, ,58 0, , , ,24

5 Lagebericht des Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Geschäftsjahr Rahmenbedingungen Das Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SoV Agla) wurde mit dem Gesetz über das Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SoV Agla) vom , zuletzt geändert am , errichtet. Das SoV Agla ist ein Sondervermögen nach 106 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Aufsicht über das Sondervermögen ist in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) im Amt für Soziales angesiedelt. Das SoV Agla verfügt über eine eigene Rechnungslegung und wird vom Integrationsamt bewirtschaftet. Die Rechtsgrundlage der Ausgleichsabgabe findet sich im SGB IX Teil 2 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (SbM)). Primär fördert das SGB IX Teil 2 die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hierzu besteht ein System aus besonderer Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber ( 71, 72 SGB IX), der Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Pflichtplätze ( 77 SGB IX) sowie den besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen. Dazu gehören neben den Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen weitere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, Leistungen an Integrationsfachdienste, Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen, Leistungen an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. 2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 2.1 Geschäftsverlauf und Ertragslage Nach 71 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des 73 SGB IX auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird diese vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigt, ist für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz pro Monat eine Ausgleichsabgabe zwischen 115 und 290 zu zahlen. Gemäß 77 Abs. 4 SGB IX sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Zahlungsverpflichtung im Wege der Selbstveranlagung zu errechnen und bis zum des Folgejahres zu entrichten. Die Erträge aus der Ausgleichsabgabe sind im Jahr 2015 in Hamburg um 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Die Planung sah einen Rückgang der Einnahmen um ca. 3 % vor. Hintergrund des Anstiegs ist die steigende Zahl von Unternehmen in Hamburg, die der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen und Ausgleichsabgabe zahlen. Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Betriebe ist von im Jahr 2010 auf im Jahr 2015 kontinuierlich angestiegen. Die Integrationsämter leiten zum 30. Juni eines jeden Jahres 20 vom Hundert des im Zeitraum vom 1. Juni des vorangegangenen Jahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres eingegangenen Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weiter.

6 Darüber hinaus wird zwischen den Integrationsämtern der Länder ein Finanzausgleich herbeigeführt (Länderfinanzausgleich). Der auf das Integrationsamt eines Landes entfallende Anteil am Aufkommen an Ausgleichsabgabe bemisst sich nach dem Mittelwert aus dem Verhältnis der Wohnbevölkerung im Zuständigkeitsbereich des Integrationsamtes, zur Wohnbevölkerung im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches und dem Verhältnis der Zahl der im Zuständigkeitsbereich des Integrationsamtes in den Betrieben und Dienststellen beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber auf Arbeitsplätzen im Sinne des 73 SGB IX Beschäftigten und der bei den Agenturen für Arbeit arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen zur entsprechenden Zahl der Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs. 2.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beläuft sich zum Jahresende auf ,90 und verringert sich gegenüber dem Eröffnungsbilanzwert von ,14 um ,24. Der aktuelle Buchwert des Anlagevermögens lag zum Jahresende bei ,51 und reduzierte sich somit gegenüber der Eröffnungsbilanz von ,24 um ,73. Das Anlagevermögen setzt sich ausschließlich aus geleisteten Investitionszuschüssen und geleisteten Anzahlungen an Arbeitgeber (immaterielle Vermögensgegenstände) sowie aus gewährten Darlehen zusammen. Diese werden über die Dauer der auferlegten Bindungsfristen abgeschrieben bzw. durch Zahlungen getilgt. Ein Eigenkapital weist das SoV Agla nicht aus, da die vereinnahmte Ausgleichsabgabe einer Zweckbindung gegenüber den im SGB IX Begünstigten unterliegt. In der folgenden Übersicht sind die Zahlen der Bilanz zusammengefasst dargestellt: Aktiva Veränderung Anlagevermögen , , ,73 Forderungen , , ,05 Kassenbestände inkl. Bundesprogramm , , ,54 Rechnungsabgrenzungsposten 520,00 0,-- 520,00 Bilanzsumme , , ,24 Passiva Veränderung Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen , , ,73 Rückstellungen , , ,05 Verbindlichkeiten , , ,56 Bilanzsumme , , ,24

7 2.3 Bilanz- und GuV-Planung Zweck des SoV Agla ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mittels der zufließenden Ausgleichsabgabe. Daher besteht grundlegend das Ziel, den hohen Liquiditätsbestand in den kommenden Jahren kontinuierlich abzubauen. Die Aufwendungen für die Kernaufgaben des SoV Agla werden unter Berücksichtigung steigender Fallzahlen und Kosten, z.b. beim Einsatz von Arbeitsassistenzen, hier insbesondere der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und bei Arbeitsmarktprogrammen, angepasst und leicht erhöht fortgeschrieben. Die in dem Modellvorhaben Hamburger Budget für Arbeit geschaffenen positiven Strukturen für den Übergang aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bestehen weiter. Im Jahr 2015 wurden 40 weitere Vermittlungen im Rahmen der Regelförderung realisiert. Da die Mitarbeiter aus den Werkstätten für behinderte Menschen in der Mehrzahl der Fälle dauerhafte Arbeitsbegleitung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benötigen, binden die rechnerisch jährlich um 35 Fälle aufwachsenden Zahlen erhebliche Mittel der Ausgleichsabgabe (pro SbM p.a.). Im Jahr 2021 werden die zusätzlichen dauerhaften Aufwendungen hieraus voraussichtlich T betragen. Für erforderliche Brandschutzmaßnahmen hat eine Hamburger Werkstatt für behinderte Menschen für 2017 einen Bedarf von rd T angemeldet. Hierfür werden für die nächsten 5 Jahre T aus Mitteln der Ausgleichsabgabe eingeplant. Ab 2016 wird die Platzzahl bei den Integrationsprojekten durch Geschäftsausweitungen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung für Einrichtungen zunächst um weitere 15 Plätze erweitert. Ab 2018 wird mit der Erweiterung um weitere 20 Plätze gerechnet. Die damit einhergehenden dauerhaften Mittelbindungen für besonderen Aufwand und Minderleistungsausgleiche von jährlich rd T haben damit eine finanzierbare Obergrenze erreicht. Die Finanzlage stellt sich nach dem Ergebnis der Kapitalflussrechnung wie folgt dar: Kapitalfluss 2015 Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit ,39 Kapitalfluss aus Investitionen ,85 Kapitalfluss II aus Finanzierung 0,00 Kapitalfluss III ,54 Die Kapitalflussrechnung weist im Geschäftsjahr 2015 einen Aufbau der liquiden Mittel um ,54 aus. 3. Voraussichtliche Entwicklung ab 2016 Das SoV Agla geht ab 2016 von einem jährlichen Rückgang des Aufkommens an Ausgleichabgaben um rd. 3 % aus. Dieser Einschätzung liegen das steigende Durchschnittsalter der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und damit verbunden die Zunahme schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter zugrunde, die zu einer langsamen aber stetigen Erhöhung der Beschäftigungsquote und zu einem Rückgang der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe führen wird.

8 Der erwartete Rückgang der Einnahmen aus Ausgleichsabgaben relativiert sich allerdings für das Jahr 2017, da sich nach 77 Abs. 3 SGB IX die Ausgleichsabgabe entsprechend der Veränderung der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV ab dem um 11,07 % über dem Wert von 2012 erhöht hat. Ab dem 1. Januar 2016 haben sich die gestaffelten Beträge folgendermaßen verändert: Erfüllungsquote ab ab bis unter 5 Prozent bis unter 3 Prozent bis unter 2 Prozent Da die Ausgleichsabgabe für 2016 zum Stichtag 31. März 2017 zu entrichten ist, wirkt sich der Liquiditätseffekt aus der Abgabenerhöhung erst im Jahr 2017 aus. 4. Risiken des Betriebes Risiken bestehen insbesondere im Rahmen der Gewährung von Zuschüssen und Zuweisungen, in der Bewilligung von Mitteln die über den Finanzmittelbestand hinausgehen, der zur Mittelbewilligung zur Verfügung steht. Hamburg, den 3. Juni 2016 FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Brigitte Ritter Leiterin des Integrationsamtes Brigitte Ritter

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