akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht"

Transkript

1 akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)) Allgemeine Angaben Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung SolvV) veröffentlicht, die den bisherigen Grundsatz I abgelöst hat. Die SolvV beinhaltet in Teil 5 Kapitel 2 die quantitativen und qualitativen Offenlegungsvorschriften. Sie ist ein Baustein bei der Umsetzung der Regularien der dritten Säule aus Basel II. In dem Teil Offenlegung der Solvabilitätsverordnung werden die Banken verpflichtet, einmal jährlich Informationen über die Organisationsstruktur, das Risikomanagement und die Risiko- und Kapitalstruktur zu publizieren. Zentrales Ziel dieser Anforderung ist es, die Transparenz über die von den Banken eingegangenen Risiken zu erhöhen, um somit über die Marktdisziplin ein risikobewusstes Management zu erreichen. Die akf bank Institutsgruppe (im Folgenden akf; bestehend aus der akf bank GmbH & Co KG und der ERNST Factoring GmbH) kommt dieser Pflicht in Deutschland mit der Veröffentlichung der Offenlegung bis zum im Internet bzw. elektronischen Bundesanzeiger nach. Alle nachfolgenden Angaben sind in Millionen Euro analog den Meldevorschriften auf konsolidierter Ebene und auf den Stichtag bezogen. Ab 2014 wird die Offenlegung gemäß der Regelungen der Capital Regulation Reguirement (CRR), der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 erfolgen. Dort sind die Offenlegungsvorschriften in Teil 8 ab Artikel 431 enthalten. Dieser Report basiert jedoch noch auf den Offenlegungsvorschriften gemäß SolvV. 1

2 2 Allgemeine inhaltliche Anforderungen der Offenlegung Rechtsgrundlage Beschreibung 322 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken 323 Angaben zum Anwendungsbereich 324 Eigenmittelstruktur 325 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung 326 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen 327 Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute 328 Adressenausfallrisiko Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen 329 Adressenausfallrisiko Weitere Offenlegungsanforderungen 330 Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko 331 Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko 332 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch 333 Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch 334 Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen Darstellung der Offenlegungsanforderungen nach SolvV Um den Instituten die Umsetzung der umfangreichen Offenlegungsanforderungen zu erleichtern, wurde seitens der Aufsichtsbehörden für dieses Thema ein Fachgremium Offenlegung eingerichtet, welches mit Hilfe der Erarbeitung von Anwendungsbeispielen und Mustertabellen mögliche Darstellungsformen zur Umsetzung der Offenlegungsanforderungen aus der Säule III aufzeigt und damit Empfehlungen zur Umsetzung gibt. Die akf orientiert sich bei der vorliegenden Offenlegung an den Vorgaben des Fachgremiums soweit diese für die akf relevant sind und berichtet die nachfolgenden quantitativen Angaben auf dieser Grundlage. Risikomanagement für einzelne Risiken ( 322 SolvV) Die akf betreibt das Investitions- und Ratenkreditgeschäft, das Mietkaufgeschäft, das sonstige Finanzierungsgeschäft sowie den Ankauf von Leasingforderungen und das Einlagengeschäft im Rahmen von Tages- und Termingeldern für Privatkunden im gesamten Bundesgebiet und im kleinen Umfang im Ausland. In 2013 wurden die Geschäftsaktivitäten mit dem Kauf der ERNST Factoring GmbH um das Geschäftsfeld Factoring erweitert. Die Geschäftsführung der akf definiert die risiko- und geschäftspolitischen Ziele und Leitlinien unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation im Rahmen der jährlich überprüften Kreditrisikostrategie. Die Geschäftsführung und der Beirat werden zeitnah durch eine umfassende, objektive Berichterstattung über die Risikosituation der Bank informiert. Unter dem Begriff Risiko wird die Möglichkeit einer negativen Abweichung von einem erwarteten finanziellen Ergebnis verstanden. Die Übernahme von Risiken ist immanenter Bestandteil und wesentlicher Leistungsfaktor des Bankgeschäftes. Den steigenden Anforderungen an das Management dieser Risiken wird von der Bank durch ständige Weiterentwicklung ihrer Instrumente Rechnung getragen, mit deren Hilfe die eingegangenen und zukünftigen Risiken identifiziert, gemessen, kontrolliert und gesteuert werden.

3 Für eine optimale Wirksamkeit ist das Risikomanagementsystem auf das spezielle Risikoumfeld der akf ausgerichtet. Das Unternehmensrisiko der akf wird in vier Gruppen unterteilt: a. Adressenausfallrisiken (inkl. Länderrisiken) b. Marktpreisrisiken (insbesondere Zinsänderungsrisiko) c. Liquiditätsrisiken d. operationelle Risiken Risikostrategie und Risikotragfähigkeit Die Risikostrategie der akf legt die Leitlinien für den professionellen Umgang mit Risiken fest. Sie wird von der Geschäftsführung vorgegeben, jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aufbauend auf dieser Risikostrategie hat die Bank angemessene interne Kontrollverfahren sowie adäquate Risikosteuerungs und Controllingprozesse eingerichtet und umgesetzt. Das Risikomanagement ist als unabhängige Überwachungseinheit implementiert und führt die operativen Aufgaben eines effizienten Risikomanagements aus. Um das Risiko zu begrenzen, wird durch die Geschäftsführung eine Verlustobergrenze unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Bank festgelegt. Erwartete Verluste werden von der Bank durch eine angemessene Risikovorsorge berücksichtigt, sobald sie erkennbar sind. Für unerwartete Verluste wird Eigenkapital als Risikopuffer vorgehalten. Die Überwachung der Risikotragfähigkeit wird quartalsweise im Risikobericht dargestellt. Um die geschäftstrategischen Ziele zu erreichen, hat die akf eine intensive Analyse der zu erwartenden Marktentwicklung vorgenommen und eine Wettbewerbsanalyse durchgeführt. Aus den Ergebnissen dieser Analysen hat sie entsprechende Ziele und Handlungsschritte abgeleitet. 3 I. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko besteht in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls einer von einem Geschäftspartner vertraglich zugesagten Leistung. Der Kreditprozess Der Kreditprozess ist der zentrale Geschäftsprozess der akf. Aus Risikogesichtspunkten ist ihm neben dem Strategischen Management-Prozess die größte Bedeutung zuzumessen. Der Kreditvergabeprozess umfasst die Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von Kreditnehmern, die Durchführung der Kreditentscheidung, die Erfassung der Kundendaten und bei einer positiven Entscheidung die Auszahlung des Kredits. Der Kreditvergabeprozess ist durch genaue Bonitätsanalysen bei der Kreditvergabe dazu geeignet, die Adressenausfallrisiken zu identifizieren und Kredite nur in dem von der Bank geplanten Rahmen zu vergeben. Im Rahmen der Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurden die Überwachungsmechanismen weiter ausgebaut, um eine vollumfängliche Portfolioüberwachung zu erreichen. Die akf setzt für die Portfolioüberwachung und für die Minimierung der Adressenausfallrisiken eine Analysesoftware der Firma Ernst & Young ein.

4 4 Kreditkompetenzstruktur Die Steuerung des Adressenausfallrisikos in der akf basiert auf einer differenzierten Kompetenzstruktur. Für das nicht risikorelevante Kreditgeschäft gilt grundsätzlich das Vier-Augenprinzip, wobei die Kompetenzstufe des jeweils höheren Kompetenzträgers zugrunde gelegt wird. Für das risikorelevante Kreditgeschäft sind zwei Voten erforderlich, ein Votum aus dem Bereich Markt und ein Votum aus dem Bereich Marktfolge. Bei voneinander abweichenden Voten zwischen Markt und Marktfolge wird der Kreditantrag grundsätzlich abgelehnt. Risikoklassifizierung Die akf setzt zur Unterstützung der Kreditwürdigkeitsprüfung ein Kreditanalysesystem (Credit- Factory des Anbieters Ernst & Young) ein. In dieses System fließen alle für eine Entscheidung benötigten Daten, auf deren Grundlage dem Kunden eine Ratingklasse sowie eine einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen werden. Es werden acht Güteklassen und zwei Risikoklassen zugeordnet. Die abschließende Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erfolgt durch die Kompetenzträger. Sicherheiten Die Hereinnahme von Sicherheiten ist in den Organisationsanweisungen der akf geregelt und dokumentiert. Die akf hat eine Reihe von kreditrisikominimierenden Grundsätzen und Prozessen implementiert, in deren Rahmen die Akzeptanz bestimmter Sicherheiten und deren Einfluß auf die Minderung des Kreditrisikos verabschiedet wurden. Es werden alle banküblichen Sicherheiten akzeptiert, wobei die Sicherungsübereignung der jeweils finanzierten Objekte den Schwerpunkt der erhaltenen Sicherheiten darstellt. Risikovorsorge Durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen, pauschalierten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen auf Portfoliobasis wird den Risiken des Bankgeschäfts vollumfänglich Rechnung getragen. Voraussetzung für die Bildung von Wertberichtigungen im Kreditgeschäft sind unzureichende wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers und eine nicht vollständige oder werthaltige Besicherung. Nach Erreichen der höchsten Mahnstufe werden die in Verzug befindlichen Verträge an die Abteilung Forderungsmanagement abgegeben. In der Abteilung Forderungsmanagement wird über eine Kündigung der Verträge entschieden. Auf Basis der vorhandenen Sicherheitenwerte wird die Höhe der zu bildenden Einzelwertberichtigung festgelegt. Ein erheblicher Risikovorsorgebedarf, der nach institutsinternen Kriterien definiert wurde, ist der Geschäftsleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Bildung pauschalierter Einzelwertberichtigungen erfolgt in Abhängigkeit der Volumina in den einzelnen Mahnstufen.

5 5 II. Marktpreisrisiko Der Begriff Marktpreisrisiko umschreibt den potenziellen Verlust aufgrund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern. Das Marktpreisrisiko wird bei der akf vom Zinsänderungsrisiko dominiert. Währungsrisiken werden bei der akf ebenfalls als wesentlich angesehen, sind jedoch von untergeordneter Bedeutung, da sie nur in geringem Umfang getätigt und grundsätzlich durch Devisenswaps abgesichert werden. Die Beurteilung des Zinsänderungsrisikos ist im Wesentlichen auf die festverzinslichen Zinspositionen abzustellen. Hierbei betreffen die zinsreagiblen Posten neben den Forderungen und Verbindlichkeiten an Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auch die im Rahmen von Off-Balance-Transaktionen verkauften Forderungen und die abgeschlossenen Derivate. In geringem Umfang wurden in der Vergangenheit Kredite in Schweizer Franken begeben, die grundsätzlich in entsprechender Höhe währungsgleich refinanziert oder mit Derivaten abgesichert werden. Die Bank verwendet für die Berechnung des Marktpreisrisikos des Anlagebuchs ein Value-at-Risk- Modell (VaR). Das eingesetzte VaR-Verfahren ist die historische Simulation. Auf Basis dieser VaR- Kennziffer wurden Limite für das maximal einzugehende Risiko festgelegt. Mit dem Anheben der Haltefristen von einem auf zehn Tage sowie gesonderten Extremvariationen einzelner Grundannahmen und Parameter (z.b. Maximalverlust der historischen Simulation) können potenzielle negative Auswirkungen auf die Portfolien der Bank ermittelt werden; sie können aber auch als Frühindikatoren für potenzielle Verlustrisiken angesehen werden. Darüber hinaus berechnet die Bank regelmäßig die Auswirkung von standardisierten Zinsschocks. Diese Szenarien beinhalten eine Zinskurvenparallelverschiebung von +200 Basispunkten (BP) beziehungsweise von -200 BP. Die Bank befindet sich in der Risikohöhe in diesem Szenarien unterhalb der 20%-Grenze in Relation zum Eigenkapital, die im 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG in Verbindung mit 25a Abs. 1 KWG festgelegt ist. Weitere hypothetische Stressszenarien sind die Verschiebung mit stark ansteigenden bzw. fallenden kurzfristigen Zinsänderungen (bis 3 Monate +/- 110 BP, bis 5 Jahre +/-60 BP, mehr als 5 Jahre +/-20 BP) und die Drehung der Zinsstrukturkurve, d. h. kurzfristig einen Anstieg der Zinsen und langfristig fallende Zinsen bzw. umgekehrt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, historische Szenarien zu rechnen. Hierzu wird die Änderung der Zinsstrukturkurve mit Parametern der Russlandkrise 1998, der Asien-Krise 1997/1998, dem 11. September 2001 und der Finanzkrise 2008/2009 ermittelt. Interne Berichterstattung der Kredit- und Marktrisiken Die Analyse und Überwachung der Gesamtheit aller Kredite findet im Rahmen einzelner Auswertungen statt. Diese Auswertungen werden zu einem Risikobericht zusammengefasst, der vierteljährlich erstellt wird. Dieser Bericht enthält einen Überblick über die wesentlichen Risikobereiche der Bank und umfasst derzeit insbesondere Analysen zur Branchenstruktur, zur Geschäftsherkunft, zu Engagementgrößenklassen, zu Kundengruppen sowie Auswertungen zu Objektgruppen. Außerdem wird die Geschäftsführung in diesem Bericht über die Marktpreisrisiken informiert. Neben den ermittelten Marktwerten werden die Duration, der Basis-Point-Value, der Value-at-Risk- Wert sowie die Wertveränderungen der beiden im vorigen Abschnitt genannten Zinsszenarios dargestellt.

6 Darüber hinaus wird die Geschäftsleitung monatlich über Engagements informiert, die mit ihrer Inanspruchname und der zugesagten Kreditlinie über liegen und somit für die Bank erhebliche Engagements darstellen. Für das Adressenausfallrisiko werden zudem Szenarioanalysen gerechnet und berichtet. 6 III. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, geschäftspolitische Sondermaßnahmen durchführen oder erhöhte Refinanzierungskosten akzeptieren zu müssen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Eine Liquiditätssituation, die es erlaubt, Vermögenswerte zu finanzieren und Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen, ist deshalb von essentieller Bedeutung. Die akf refinanziert sich über die Aufnahme von Tages- und Termingelder sowie mittel- und langfristiger Darlehen bei anderen Kreditinstituten, den Forderungsverkauf im Rahmen von ABS-Transaktionen und Tages- und Termingeldeinlagen von Privatkunden. Das Volumen des Privatkunden-Einlagengeschäfts konnte im Geschäftsjahr 2013 deutlich erhöht werden. Zum betreute die akf ca Privatkunden mit ca Konten und einem Einlagenvolumen von insgesamt 714,8 Mio. Der Bestand an Termingeldern mit einer Laufzeit von über einem Jahr lag zum bei 286,5 Mio. Die Deckung des Refinanzierungsbedarfs erfolgt mit dem Ziel einer möglichst kongruenten Refinanzierung des Kreditgeschäfts. Die Liquiditätsplanung erfolgt auf täglich rollierender Basis über einen Prognosezeitraum von 90 Tagen und stellt den Finanzbedarf und -überschuss der akf dar. Darüber hinaus werden Liquiditätsablaufbilanzen erstellt und Szenarioberechnungen durchgeführt. IV. Operationelles Risiko Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten, verstanden. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein; beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Mit der im Einsatz befindlichen Software und einer der laufenden technischen Entwicklung angepasster Hardware sind im EDV-Bereich die Voraussetzungen für flexible und sichere Arbeitsabläufe geschaffen worden, die das technische Risiko minimieren. Zur Verringerung des Rechtsrisikos werden soweit wie möglich standardisierte Verträge, Formulare und Vordrucke im Geschäftsverkehr mit Kunden verwendet. Die Betriebsrisiken werden durch verschiedene Einzelmaßnahmen minimiert. Insbesondere ist eine detaillierte Notfallplanung in Kraft gesetzt worden. Um das Risiko einer Betriebsunterbrechung zu vermindern, betreibt die akf derzeit zwei voneinander unabhängige Rechenzentren. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2013 erfolgten Umzugs der Bank in neue Räumlichkeiten wurde das Notfallkonzept umfassend überarbeitet und es wurden außerhalb des neuen Gebäudes zusätzliche Räumlichkeiten angemietet, um hat dort durch die Einrichtung von Arbeitsplätzen eine vollständige Backup-Lösung für den Bankbetrieb geschaft.

7 Zur Reduzierung von Betrugsrisiken befasst sich eine Arbeitsgruppe mit aktuellen Betrugsfällen, damit weiterem Betrug vorgebeugt werden kann. Durch einen Betrugsindikatorenreport sollen mögliche Betrugsfälle frühzeitig erkannt werden. Grundsätzlich bestehen Frühwarnsysteme zur generellen Vermeidung operationeller Risiken. Durch eine Risikoinventur über ein Self-Assessment wurden wesentliche operationellen Risiken identifiziert und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihrer potentiellen Schadenshöhe bewertet. Des Weiteren wurden die bereits etablierten Gegenmaßnahmen und die für die Weitergabe relevanter Informationen zuständigen Positionen festgelegt. Die akf hat eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Schadensfälle der durch die Risikoinventur festgelegten Risiken werden dem Risikomanagement quartalsweise gemeldet und in einer Schadensfalldatenbank dokumentiert. Die Steuerung der Risiken obliegt den zuständigen Verantwortlichen in den operativen Einheiten der akf. Für die Überwachung operationeller Risiken ist die Abteilung Risikomanagement verantwortlich. Weitere Vorkehrungen wurden unter anderem zum Zwecke der Identifikation von Betrugsrisiken, der Vermeidung von Prozessfehlern und anderer Schwachstellen unternommen. 7

8 Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung nach der Solvabilitätsverordnung ( 323 SolvV) 8 Die Offenlegung gemäß SolvV erfolgt auf aufgrund der Übernahme der ERNST factoring GmbH auf konsolidierter Ebene, da diese in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der akf bank eingebunden wurde. Die akf bank wird außerdem in den Konzernabschluss der Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, einbezogen. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das aufsichtsrechtliche Kapital der akf bank Institutsgruppe ist in die folgenden Bestandteile aufgeteilt: Kernkapital bzw. Tier-I-Kapital, Ergänzungs- bzw. Tier-II-Kapital Bei dem Kernkapital bzw. Tier-I-Kapital handelt es sich um eingezahltes Eigenkapital, das dem Institut dauerhaft zur Verfügung steht. Es besteht aus dem gezeichneten Kapital sowie den Kapital- und den Gewinnrücklagen. Das Ergänzungs- oder Tier-II-Kapital besteht aus dem Genussrechtskapital. Die Zusammensetzung dieser aufsichtsrechtlichen Kapitalbestandteile ist der folgenden tabellarischen Darstellung zu entnehmen: Kernkapital Mio Gezeichnetes Kapital 15,0 Kapitalrücklage 49,2 Sonstige Rücklagen 19,4 Abzugsposten immatrielle Wirtschaftsgüter -0,2 Gesamtes Kernkapital 83,4 Ergänzungskapital Genussrechtsverbindlichkeiten 22,0 Gesamtes Ergänzungskapital 22,0 Gesamtkapital 105,4

9 9 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Für die Beurteilung der Eigenkapitalforderungen aus dem Adressenausfallrisiko hat sich die akf für die Nutzung des Kreditrisikostandardansatzes nach der Solvabilitätsordnung entschieden. Die Engagements werden dabei den folgenden Forderungsklassen des Kreditrisikostandardansatzes zugeordnet: Zentralregierungen Sonstige öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Beteiligungen Sonstige Positionen Überfällige Positionen Die Kapitalanforderungen der akf zum ergeben sich aus der nachfolgenden tabellarischen Darstellung: Kreditrisiko Eigenkapitalanforderung Mio KSA Zentralregierungen 0 KSA Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 KSA Sonstige öffentliche Stellen 0 KSA Multilaterale Entwicklungsbanken 0 KSA Internationale Organisationen 0 KSA Institute 0,3 KSA Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0 KSA Unternehmen 25,6 KSA Mengengeschäft 46,3 KSA Durch Immobilien besicherte Positionen 0 KSA Beteiligungen 0,4 KSA Investmentanteile 0 KSA Sonstige Positionen 2,4 KSA überfällige Positionen 4,8 KSA Summe 79,8 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 5,2 Operationelle Risiken Standardansatz 0 Operationelle Risiken - Ambitionierter Messansatz AMA 0 Operationelle Risiken Summe 0 Marktpreisrisiken 0 Gesamt 85,0 Für die Marktpreisrisiken sind für die akf als Anlagebuchinstitut nur die Währungs- oder Rohwarenrisiken relevant. Rohwarengeschäft betreibt die akf nicht. Die Währungsgesamtposition gemäß SolvV wird regelmäßig ermittelt, aufgrund des geringfügigen Engagements liegt die akf aber regelmäßig unterhalb der Bagatellgrenze.

10 10 Die folgende Übersicht zeigt die Kapitalquoten der akf zum : Gruppenunternehmen Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % akf bank GmbH & Co. KG 9,88 % 7,81 % Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Für Zwecke der Ermittlung der Kapitaladäquanz und zur Einrichtung und Überwachung von Kreditlimiten benutzt die akf die Marktbewertungsmethode (Marktwert plus einen schematischen Add-On für etwaige Veränderungen des Marktwertes in der Zukunft). Der Abschluß von derivativen Geschäften erfolgt ausschließlich zur Absicherung von Marktpreisrisken im Anlagebuch. Auf die Bereitstellung von Sicherheiten wurde bisher bei allen abgeschlossen derivativen Geschäften verzichtet. Das anzurechnende Kontrahentenausfallrisiko bezogen auf derivative Ausfallrisikopositionen berechnet nach der Marktbewertungsmethode ergibt für die akf am Jahresende 2013 (Angaben in Mio ): Laufzeitmethode Marktbewertungsmethode Standardmethode Internes Modell Kontrahentenausfallrisikoposition 11 Adressenausfallrisiken Kreditrisiko allgemein ( 327 SolvV) Ein Kredit gilt dann als in Verzug, wenn der Schuldner gegenüber der akf seiner fälligen, materiellen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und die Kriterien für die Anwendung des Mahnverfahrens erfüllt sind. Ein Kredit wird dann als ausgefallen bezeichnet, wenn dessen Werthaltigkeit oder Rückzahlung aufgrund sonstiger Umstände zweifelhaft ist und bei denen der Wert der Sicherheit nicht den gesamten Kreditbetrag plus aufgelaufener Zinsen und Kosten deckt. Diese Kredite sind an die Rechtsabteilung abgegeben oder haben eine Mahnstufe von 4 erreicht. Die Mahnstufe 4 wird nach maximal 51 Tagen Zahlungsverzug erreicht.

11 Zur Beschreibung der Verfahren, die für die Bildung der Risikovorsorge angewendet werden ( 327 Abs. 1 SolvV), wird an dieser Stelle auf die unter der Darstellung zu 322 SolvV gemachten Ausführungen verwiesen. Risikovorsorge: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Risikovorsorge zum (Angaben in Mio ): 11 Risikovorsorge Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch Umbuchung Endbestand der Periode EWB 21,6 9,4 2,4 4,0 0 24,6 Pauschale EWB 4,5 1,1 0 0,7 0 4,9 Bankrisiken 340f HGB ,0 6,0 PWB 9,5 0, ,0 4,3 Summe 35,6 11,3 2,4 4,7 0 39,8 Gesamtes Bruttokreditvolumen: Im Bestand der akf sind kreditrisikotragende Instrumente der Kategorien bilanzielle Forderungen, ausserbilanzielle Geschäfte und Forderungen aus Derivaten enthalten. Die ausserbilanziellen Bestände setzen sich aus offenen, noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen zusammen. Bilanziell Mio Ausserbilanziell Mio Derivate Mio Gesamtes Bruttokreditvolumen Durchschnittsbetrag des gesamten Bruttokreditvolumens im Berichtszeitraum

12 12 Geographische Hauptgebiete: Die folgende Tabelle zeigt die Untergliederung der Forderungen aufgeteilt nach kreditrisikotragenden Instrumenten und geographischen Hauptgebieten (Angaben in Mio ): Geografische Hauptgebiete bilanziell ausserbilanziell Derivate Deutschland West Deutschland Süd Deutschland Ost Deutschland Nord EWU andere EU-Länder andere europäische Länder Sonstige Gesamt Hauptbranchen: Die Forderungen nach Hauptbranchen und nach kreditrisikotragenden Instrumenten zeigt die folgende Übersicht (Angaben in Mio ): Hauptbranchen Bilanziell ausserbilanziell Derivate Banken Bund, Länder, Gemeinden sonst. öffentl. Haushalte Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energie- und Wasserversorgung, Bergbau Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Finanzierungsinstitutionen und Versicherungsunternehmen Dienstleistungen, Grundstückswesen und Gesundheitswesen wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbscharakter Sonstige keiner Branche zugeordnet Gesamt

13 13 Vertragliche Restlaufzeiten: Eine Unterteilung der Forderungen nach vertraglichen Restlaufzeiten und nach kreditrisikotragenden Instrumenten zeigt die folgende Darstellung (Angaben in Mio ): Vertragliche Restlaufzeiten Bilanziell ausserbilanziell Derivate kleiner 1 Jahr Jahr bis 5 Jahre größer 5 Jahre unbefristet / täglich fällig Gesamt

14 14 Notleidende und in Verzug geratene Forderungen je Hauptbranche: Notleidene Kredite sind im Sinne der Solvabilitätsverordnung als ausgefallene Forderungen definiert. Kredite im Verzug sind definiert als Kredite, die nicht ausgefallen sind, sich jedoch im Zahlungsverzug befinden und somit einer Mahnstufe zugeordnet wurden. Eine Aufteilung der notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen auf die Hauptbranchen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (Angaben in Mio ): Hauptbranchen Bestand EWB Bestand PWB und pauschale EWB Bestand Rück- stellungen Nettozuführung / Auf-lösungen von EWB/ Rückstellungen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtinanspruchnahme aus Krediten in Verzug Banken Bund, Länder, Gemeinden sonst. öffentl. Haushalte Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energie- und Wasserversorgung, Bergbau Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Finanzierungsinstitution und Versicherungsunternehmen Dienstleistungen, Grundstückswesen und Gesundheitswesen wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbscharakter Sonstige Gesamt Erfolgt eine Aufteilung notleidender und in Verzug geratener Forderungen nach geografischen Hauptgebieten, so ergibt sich folgende Übersicht (Angaben in Mio ):

15 15 Gesamt- Bestand Bestand Gesamtinanspruchnahme EWB PWB inanspruchnahme Geografische Hauptgebiete aus notleidenden aus Krediten Krediten in Verzug Deutschland West Deutschland Süd Deutschland Ost Deutschland Nord EWU andere EU-Länder andere europäische Länder Sonstige Gesamt Adressenausfallrisiko Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen Kreditrisiko Standardansatz ( 328 SolvV) Die Höhe der Forderungen im Standardansatz gegliedert nach den geltenden aufsichtsrechtlichen Risikogewichten (pro Risikoklasse) ergibt sich aus nachfolgender Darstellung (Angaben in Mio ): Gesamtsumme der ausstehenden Positionswerte Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung (*) 0% % % % % Gesamt (*) Die akf wendet zur Berechnung der Solvabilitätskennziffer per keine Kreditrisikominderungstechniken an. Marktrisiken ( 330 SolvV) nach Solvabilitätsverordnung Zu detaillierten Informationen in Bezug auf die Handhabung der Marktrisiken der akf verweisen wir auf den Abschnitt mit dem zu 321 SolvV gemachten diesbezüglichen Ausführungen. Für die Eigenkapitalunterlegung werden die Standardverfahren der SolvV angewendet.

16 16 Operationelle Risiken ( 331 SolvV) Detaillierte Informationen in Bezug auf die Handhabung der operationellen Risiken der akf können dem auf den 322 SolvV bezogenen Abschnitt entnommen werden. Für operationelle Risiken wird die Eigenkapitalanforderung nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Die Beteiligungen der akf nach 332 SolvV, die in der Bilanz ausgewiesen sind, weisen folgende Buchwerte auf (Angaben in Mio ): Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Beteiligungen 5 - davon an Kreditinstitute - davon börsennotiert - davon diversifiziert, nicht börsengehandelt - davon sonstige 5 Im Berichtsjahr 2013 gab es keine Veränderungen im Beteiligungsbestand der akf, die Einfluss auf latente Neubewertungsgewinne/-verluste bzw. realisierte Gewinne/Verluste und unrealisierte Neubewertungsgewinne/-verluste gehabt hätten. Bei der Beteiligung an Kreditinstiute handelt es sich um eine Pflichtbeteiligung an der Liquiditäts-Konsortialbank, Frankfurt, die von der Deutschen Bundesbank und weiteren Unternehmen des deutschen Kreditgewerbes gegründet wurde. Die Bewertungsgrundlage für diese Beteiligung sind die historischen Anschaffungskosten. Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch ( 333 SolvV) Monatlich wird eine Zinsablaufbilanz erstellt, die die Kreditengagements auf Basis des kontrahierten Kapitalflusses berücksichtigt. Positionen ohne feste Zinsbindung werden als täglich fällig berücksichtigt. Die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf Basis einer Verschiebung der aktuellen Zinskurve um +200 bzw Basispunkte. Währung Barwertänderung bei Zinsschock positiver Zinsschock (+ 200 BP) negativer Zinsschock (- 200 BP) T Gesamt

17 17 Verbriefungen ( 334 SolvV) Durch den Verkauf von Kundenforderungen reduziert die akf regelmäßig das Adressenausfallrisiko aus Kreditforderungen über SPVs an Dritte. Am wurden Kreditforderungen in Höhe von 314,9 Mio. verwaltet, die im Rahmen von Asset-Backed-Commercial-Paper-Transaktionen (ABCP) veräußert wurden. Darüber hinaus wurden Forderungen in Höhe von 280,0 Mio. verwaltet, die als traditionelle Verbriefungstransaktion ohne Bilanzabgang an eine Verbriefungszweckgesellschaft verkauft wurden. Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegungen für KSA und IRBA ( 336 SolvV) Die Kreditsicherheiten werden auf die vereinbarte Vollständigkeit, die Einhaltung der genehmigten Bewertungsverfahren und auf die im Notfall zur Kreditdeckung ausreichende und mögliche Verwertbarkeit hin ständig überwacht. Eine turnusmäßige Neubewertung wird grundsätzlich alle zwei Jahre vorgenommen. Hierbei werden entsprechende zeitaktuelle Nachweise wie Kontoauszüge, Depotauszüge oder Kurswertberechnungen, Rückkaufwertbestätigungen, Saldenbestätigungen oder ähnliche Nachweise eingeholt. Die Neubewertung erfolgt zu den festgesetzten Wertansätzen. Im Rahmen der regulatorischen Kreditrisikominderung werden grundsätzlich keine Sicherheiten berücksichtigt, da die vorhandenen Sicherheiten nach der Solvabilitätsverordnung für die akf als KSA-Institut nicht anrechnungserleichternd berücksichtigungsfähig sind. akf bank GmbH & Co KG Wuppertal, 30. April 2014 Mudersbach Jäger Weyer

akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht

akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht 1 akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)) Allgemeine Angaben Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung

Mehr

Offenlegung der akf bank GmbH & Co KG gemäß Solvabilitätsverordnung. Allgemeine inhaltliche Anforderungen der Offenlegung

Offenlegung der akf bank GmbH & Co KG gemäß Solvabilitätsverordnung. Allgemeine inhaltliche Anforderungen der Offenlegung 1 Offenlegung der akf bank GmbH & Co KG gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) Allgemeine Angaben Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen

Mehr

akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht

akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht akf bank GmbH & Co KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)) Allgemeine Angaben Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011 Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Bank of China Niederlassung Frankfurt die Offenlegungsanforderungen nach 26a Abs. 1 KWG in Verbindung mit 319 bis

Mehr

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica per 31.12.2008 gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. RISIKOMANAGEMENT... 3 3. ANWENDUNGSBEREICH...

Mehr

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken Basel II Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken 25 a Absatz 1 KWG Kreditinstitute sind

Mehr

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008 S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Säule-III Bericht nach Basel II) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) -

Mehr

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Beschreibung Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...4 4 Adressenausfallrisiko...6

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Anwendungsbereich 3. Risikomanagement 4. Eigenmittelstruktur 5. Eigenmittelausstattung und

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte } Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Version 6.1 Stand 19.03.2013 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013-1 - Inhalt 3 Beschreibung Risikomanagement Eigenmittelstruktur Angemessenheit der Eigenmittelausstattungen 4 Offenlegungsanforderungen zu derivativen

Mehr

Offenlegungsbericht. zum 31.12.2011. nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. zum 31.12.2011. nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht zum 31.12.2011 nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung Inhalt 1. Erweiterte Offenlegung gemäß Basel II... 3 2. Anwendungsbereich der Offenlegung

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

ETRIS Bank GmbH, Wuppertal

ETRIS Bank GmbH, Wuppertal ETRIS Bank GmbH, Wuppertal Offenlegung gemäß 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV zum 31.12.2013 ETRIS Bank GmbH Dieselstr. 45 42389 Wuppertal Tel.: 0202/6096-1500 Fax: 0202/6096-70500 Geschäftsleitung Joachim

Mehr

Bankmanagement II Übung WS 2009/10

Bankmanagement II Übung WS 2009/10 Systematische Risiken sind im Bankgeschäft unvermeidbar (Gefahr eines Bank Run) Delegierter Schutz von Gläubiger Interessen ist effizienter Gefahr eines internationalen Wettbewerbes um laxe Regulierungsstandards

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011-1 - Inhalt 3 Beschreibung Risikomanagement Eigenmittelstruktur Angemessenheit der Eigenmittelausstattungen 4 Offenlegungsanforderungen zu derivativen

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3

Mehr

Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen

Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Michael Mertens Inhalt Einleitung... 1 Spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen... 1 Anwendungsbereiche... 3 Berücksichtigung

Mehr

Close Brothers Seydler Bank AG. Offenlegung. gemäß. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und. Kreditwesengesetz (KWG) für das Geschäftsjahresende

Close Brothers Seydler Bank AG. Offenlegung. gemäß. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und. Kreditwesengesetz (KWG) für das Geschäftsjahresende Close Brothers Seydler Bank AG Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) und Kreditwesengesetz (KWG) für das Geschäftsjahresende Close Brothers Seydler Bank AG (im folgenden CBSB ) Offenlegungsvorschriften

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1. Rundschreiben Nr. 44/2003

DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1. Rundschreiben Nr. 44/2003 DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1 Rundschreiben Nr. 44/2003 An alle Kreditinstitute Bankenstatistik Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten,

Mehr

Offenlegungsbericht 2008

Offenlegungsbericht 2008 Offenlegungsbericht 2008 Nach 26a KWG zum 31. Dezember 2008 1.Einleitung...3 2. Beschreibung des Riskomanagements ( 322 SolvV)...4 2.1 Geschäfts- und Risikostrategie...4 2.2 Risikosteuerung...4 2.3 Risikotragfähigkeit...5

Mehr

Offenlegungsbericht 2014

Offenlegungsbericht 2014 Offenlegungsbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines... 1 Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 2 Angaben zum Risikomanagement (Art. 435 Abs. 1 CRR)... 2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 Abs.

Mehr

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011 Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.

Mehr

Offenlegungsbericht. zum 31.12.2013. nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. zum 31.12.2013. nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht zum 31.12.2013 nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung Inhalt 1. Erweiterte Offenlegung gemäß Basel II... 4 2. Anwendungsbereich der Offenlegung

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

China Construction Bank Corporation Niederlassung Frankfurt. Solvabilitätsbericht zum 31.12.2011 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff.

China Construction Bank Corporation Niederlassung Frankfurt. Solvabilitätsbericht zum 31.12.2011 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. China Construction Bank Corporation Niederlassung Frankfurt Solvabilitätsbericht zum 31.12.2011 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Inhaltsverzeichnis Vorwort Beschreibung Risikomanagement ( 322 SolvV)

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Seite 2. 1.2. Organisation des Risikomanagements. 2. Risikoidentifikation und Messung

Seite 2. 1.2. Organisation des Risikomanagements. 2. Risikoidentifikation und Messung Offenlegung von Risikostruktur und Risikomanagement der AUMA KREDITBANK GMBH & CO. KG Bank für Finanzierungen für das Geschäftsjahr 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Organisation des Risikomanagements

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang

Finanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Siemens Bank GmbH. Aufsichtsrechtlicher Risikobericht. zum 30. September 2012 Offenlegungsbericht. Financial Services

Siemens Bank GmbH. Aufsichtsrechtlicher Risikobericht. zum 30. September 2012 Offenlegungsbericht. Financial Services Aufsichtsrechtlicher Risikobericht zum 30. September 2012 Offenlegungsbericht Financial Services Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 4 1. Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung

Mehr

Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten

Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Fast jeder Unternehmer und Kreditkunde verbindet Basel II mit dem Stichwort Rating. Dabei geraten die Sicherheiten und ihre Bedeutung - vor allem für die Kreditkonditionen

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG der zum 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323) 4 3 Risikomanagement ( 322) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324) 4 5 Eigenmittelausstattung

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) RAIFFEISENBANK VOLKMARSEN EG

OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) RAIFFEISENBANK VOLKMARSEN EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) RAIFFEISENBANK VOLKMARSEN EG Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 6 Marktrisiko... 8 Operationelles

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

ETRIS Bank GmbH, Wuppertal

ETRIS Bank GmbH, Wuppertal ETRIS Bank GmbH, Wuppertal Offenlegung gemäß 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV zum 31.12.2011 ETRIS Bank GmbH Dieselstr. 45 42389 Wuppertal Tel.: +49 (0) 202/6096-1500 Fax: +49 (0) 202/6096-70500 Geschäftsleitung

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...5

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009 Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 29 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort... 2 2. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 2 3. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 2 4. Eigenmittelstruktur ( 324

Mehr

Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Beschreibung Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 Anwendungsbereich der Offenlegung ( 323 SolvV) 4 Angaben

Mehr

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL RICHTLINIE 2006/48/EG (es sei denn RL 2006/49/EG ist explizit genannt) KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL Standardansatz Art. 80 Abs. 3, Anhang VI, Teil 1, Ziff. 24 Art. 80 Abs. 7 Art. 80 Abs.

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Sophia Völkl 01.02.2010 1 / 19 Übersicht 1 Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 2 Ziele und

Mehr

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn Ermittlung des Änderungsbedarfs für die SAB aus der MaRisk-Novelle 2010, insbesondere hinsichtlich Stresstests, unter Beachtung der Spezifika einer Förderbank Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 13 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

TXS Collateral Allocation Management

TXS Collateral Allocation Management TXS Collateral Allocation Jederzeit Collaterals effizient nutzen www.txs.de TXS Collateral Allocation Aus der Praxis entwickelt TXS hat gemeinsam mit Banken in Deutschland und Österreich präzise die Anforderungen

Mehr

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 5 3 Adressenausfallrisiko... 7 4 Marktrisiko... 11 5 Operationelles

Mehr

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE

AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE AAA RATED ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE Anfang September 2004 hat Standard & Poor s den Öffentlichen Pfandbriefen der Düsseldorfer Hypothekenbank das Langfrist- Rating»AAA«verliehen. Wir freuen uns, Sie über

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Siemens Bank GmbH. Aufsichtsrechtlicher Risikobericht. zum 30. September 2013 Offenlegungsbericht. Financial Services

Siemens Bank GmbH. Aufsichtsrechtlicher Risikobericht. zum 30. September 2013 Offenlegungsbericht. Financial Services Aufsichtsrechtlicher Risikobericht zum 30. September 2013 Offenlegungsbericht Financial Services Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 3 1 Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013 Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 5 Marktrisiko...

Mehr

Spar-u.Kredit-Bank eg Gemünden

Spar-u.Kredit-Bank eg Gemünden Spar-u.Kredit-Bank eg Gemünden Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko...

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** KAPITEL I WIRD GEÄNDERT. ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2010

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2010 Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Risikomanagement... 4 3 Eigenmittel...

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG. i.v.m. den Artikeln 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. zum 31.12.2014

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG. i.v.m. den Artikeln 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. den Artikeln 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zum 31.12.2014 Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt Seite : 1 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG...

Mehr

Vom Inventar zur Bilanz

Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13 Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung Zweckverbandssparkasse Duderstadt per Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2010 Gemäß 26a KWG i.v. m. 319 SolvV

Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2010 Gemäß 26a KWG i.v. m. 319 SolvV Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2010 Gemäß 26a KWG i.v. m. 319 SolvV Seite 1 von 12 Inhalt 1 Grundlagen... 3 2 Konsolidierungskreis ( 323 SolvV)... 3 3 Risikomanagement ( 322 SolvV)... 4 4 Risikostrategie

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Seite 1/10 Risikomanagement

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Atypische Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT

Mehr

Taschenguide. Forderungsverkauf. Wie Sie Ihre Liquidität sichern. Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland

Taschenguide. Forderungsverkauf. Wie Sie Ihre Liquidität sichern. Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland Taschenguide Forderungsverkauf Wie Sie Ihre Liquidität sichern Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland Neuausgabe 2007. Buch. 96 S. ISBN 978 3 448 08589 1 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels-

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr