Beratungschance: Betriebliche Altersversorgung

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1 Dr. Stefanie Alt/Dr. Jürgen Voß Beratungschance: Betriebliche Altersversorgung Hintergründe, Auswahl und Praxishinweise zur effizienten Einführung und Nutzung Kompaktwissen für Berater

2 Dr. Stefanie Alt/Dr. Jürgen Voß Beratungschance: Betriebliche Altersversorgung Hintergründe, Auswahl und Praxishinweise zur effizienten Einführung und Nutzung

3 DATEV eg, Nürnberg (Verlag) Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Printed in Germany Mandelkow GmbH, Herzogenaurauch (Druck) Joh. Leupold GmbH & Co.KG, Schwabach (Umschlagdruck) Angaben ohne Gewähr Stand: Oktober 2010 DATEV-Artikelnummer: / wissensvermittlung@service.datev.de

4 Editorial Es gibt kaum einen Satz in der Politik über den so kontrovers diskutiert wurde, wie über diesen: Die Rente ist sicher. Ausgesprochen von dem damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm und erstmals im Wahlkampf 1986 öffentlich breit verwendet. Heute ist man sich jedoch allgemein einig, dass der demografische Wandel eine Art Spielverderber ist, denn eine beständig sinkende Zahl aktiver Arbeitnehmer finanziert im sog. Umlageverfahren eine zunehmende Anzahl an Rentnern. Die Vergreisung unserer Gesellschaft bedroht uns deshalb alle in unserer finanziellen Existenz. Hieraus folgt unmittelbar, dass das staatliche Umlageverfahren durch Systeme der betrieblichen und privaten Altersversorgung ergänzt werden muss. Der Gesetzgeber hat deshalb in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Reformen einen Rahmen geschaffen, der es den deutschen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, selbständig und staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Damit man im Alter also nicht zum Tütenpacken beim Discounter verdonnert ist, muss jeder Einzelne bereits heute die bestehenden Möglichkeiten nutzen. Die betriebliche Altersversorgung spielt hierbei eine gewichtige, da in besonderem Maße effiziente Rolle. Die Lösung für das Problem Altersarmut scheint also auf der Hand zu liegen. Doch so einfach, wie sich das anhört ist es leider auch wieder nicht. Denn die Gestaltung einer effizienten Altersversorgung stellt ein anspruchsvolles Beratungsfeld dar. Nur im Team können Steuerberater, Rechtsanwalt und Finanzberater diese Beratungsleistung erbringen. Die vorliegende Kompaktwissen-Ausgabe zeigt die besonderen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Beratungsfeld demografischer Wandel auf. Dabei soll mehr Wert auf die ganzheitliche Betrachtungsweise als auf die Wiedergabe rechtlicher Details gelegt werden. Nürnberg, im Oktober 2010 Dr. Stefanie Alt Dr. Jürgen Voß 1

5 Der Inhalt im Überblick 1 Warum ist das Thema Alter und Demografie das Beratungsthema der Zukunft? 5 2 Grundaufbau betrieblicher Versorgungssysteme Versicherungsförmige Durchführungswege Die Grundkonzeption Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Vorteile und Nachteile Nicht versicherungsförmige Durchführungswege Die Grundkonzeption Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Vorteile und Nachteile Zusammenfassung und Übersicht 25 3 Versorgungslücken erkennen und quantifizieren 28 4 Der Praxisfall 32 5 Beratungsansätze für Unternehmer und Führungskräfte Versorgungslücken steuereffizient schließen Grundversorgung einrichten Tantiemen und Sonderzahlungen nachgelagert besteuern Besonderheiten für beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer 54 3

6 5.2 Zusammenfassung: Praxisfall Risiken bestehender Versorgungssysteme erkennen und minimieren Risiken erkennen Risiken minimieren 64 6 Beratungsansätze für die Belegschaftsversorgung Versorgungslücken steuereffizient schließen Grundversorgung einrichten Gehaltserhöhungen effizient gestalten Betriebliche Altersstrukturen optimieren Rente mit 67 ohne Akzeptanz Lebensarbeitszeitkonten für einen flexiblen Rentenbeginn Vorgehensweise bei der Einrichtung Erfassung im Jahresabschluss 81 7 Zukunft gemeinsam gestalten 82 8 Anhang 84 4

7 Warum ist das Thema Alter und 1 Demografie das Beratungsthema der Zukunft? Die Menschen in unserer Gesellschaft werden immer älter. Zeitgleich sinkt die Zahl der deutschen Bürgerinnen und Bürger beständig. Dieses beobachtbare Phänomen wird als demografischer Wandel bezeichnet und ist weit mehr als ein theoretisches Problem. Die Ursachen liegen in einer konstant zu niedrigen Geburtenrate sowie in einer kontinuierlichen Zunahme der Lebenserwartung. Deutschland vergreist. Während derzeit die Gruppe der 35 bis 49-jährigen den größten Anteil an der Erwerbsbevölkerung stellt, wird dies bereits in naher Zukunft die Gruppe der 50 bis 67-jährigen sein. Die deutschen Rentenversicherungsträger stehen damit unter großem Druck; der Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte steigt. Als Reaktion auf den demografischen Wandel hat der Gesetzgeber bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Fraglich ist, ob diese Maßnahme geeignet ist die strukturellen Defizite zu beseitigen, denn einer repräsentativen Umfrage eines renomierten Forschungsinstituts zufolge lehnen ca. 90 % der Bevölkerung die Rente mit 67 ab. Diese Situation stellt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmer vor eine enorme Herausforderung. Das Thema Alter und Altersabsicherung im Unternehmen gewinnt in der Unternehmens- und Beratungspraxis zunehmend an Bedeutung. Dem Steuerberater erschließt sich ein interessantes Beratungsfeld. Im Fokus des Beratungsansatzes stehen zwei Zielgruppen, die Unternehmensinhaber sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemeinsamer Ausgangspunkt der Beratungsansätze ist die Ermittlung der sog. Renten- bzw. Versorgungslücke. Die Versorgungslücke ergibt sich hierbei als Differenz zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und den zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgung. 5

8 1. Warum ist das Thema Alter und Demografie das Beratungsthema der Zukunft? Auf Basis dieser Ergebnisse gilt es im zweiten Schritt die bestehenden Versorgungslücken durch Komponenten der betrieblichen und privaten Altersversorgung steuereffizient zu schließen. Betriebliche Versorgungssysteme bieten hierzu zahlreiche Möglichkeiten. Die Effekte der Einführung sprechen für sich. Betriebliche Altersversorgungssysteme binden knappe Fach- und Führungskräfte an das Unternehmen und bieten dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auszugleichen. Profitieren auch Sie von diesem Beratungsfeld und informieren Sie Ihre Mandanten in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Chancen und Risiken des Demografiewandels. Bedenken Sie hierbei auch, dass auch Ihre Mandantenstruktur von den Folgen des Demografiewandels geprägt sein wird. Auch hier wird die Gruppe der 50 bis 67-jährigen perspektivisch die stärkste Altersgruppe darstellen. Ein konsequenter, an den Folgen des demografischen Wandels ausgerichteter Beratungsansatz stärkt somit gleichsam die nachhaltigen Ertragspotenziale Ihrer Steuerberatungskanzlei. Ziel der Darstellung ist es nicht, Ihnen die Untiefen des Arbeits-, Steuerund Sozialversicherungsrechts zu vermitteln. Zielsetzung der nachfolgenden Ausführungen ist es vielmehr, konkrete Beratungsansätze im Bereich der betrieblichen Versorgungssysteme aufzuzeigen und Tipps und Hilfestellungen für das praktische Beratungsgespräch an die Hand zu geben. 6

9 2 Grundaufbau betrieblicher Versorgungssysteme Bedingt durch die Reformen der rot-grünen und schwarz-roten Regierungen wird die gesetzliche Rente in Deutschland bei der Sicherung des gewohnten Lebensniveaus nur noch eine Art Grundversorgung darstellen. So mahnt der Rentenversicherungsbericht bereits im Jahr 2005: In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung der privaten Vorsorge genutzt werden, um eine private Vorsorge aufzubauen. Î Hinweis Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet im Umlageverfahren. D. h. die eingenommenen Beiträge werden unmittelbar zur Begleichung der Rentenansprüche herangezogen. Die aktiven Arbeitnehmer finanzieren die Rentner. Hieraus wird unmittelbar ersichtlich, dass der Demografiewandel eine Art Spielverderber ist. Er muss zwangsläufig zu einem weiter absinkenden Rentenniveau führen. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen erreicht die gesetzliche Rente bereits heute lediglich ca. 50 % des Durchschnittseinkommens. Nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund wird das Niveau der gesetzlichen Rente 2020 im Schnitt nur noch bei gut 46 % des Jahresnetto-Gehalts liegen. Tendenz: weiter sinkend. Dazu kommt die kohortenabhängig jährlich steigende Besteuerung der Renten. Nachfolgende grafische Darstellung des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger aus dem Jahr 2004 verdeutlicht diese Entwicklung eindringlich. 7

10 2. Grundaufbau betrieblicher Versorgungssysteme Entwicklung des Rentenniveaus In Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners, Deutschland 1978 bis 2018 Prozent ,5 58,4 57,6 51,9 50,2 50,5 58,1 56,4 56,3 55,0 54,7 53,1 53,3 53,6 52,8 52,9 52,4 Netto-Rentenniveau vor Steuern 50,9 51,0 51,0 50,7 50,2 50,0 49,7 48,5 48,5 48,5 48,2 48,3 48,1 47,0 47,5 47,5 47,2 46,1 46,5 44,7 43,7 43,5 43,4 43,2 42,4 Brutto-Rentenniveau Jahr Quelle: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Stand: Bundeszentrale für politische Bildung Um diese enorme Differenz auszugleichen muss sich eine solide Altersversorgung auf alle Möglichkeiten der Altersversorgung stützen. Nur eine Kombination aller möglichen Bausteine gewährleistet eine ausreichende Gesamtversorgung bei Erreichen der Altersgrenze. Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die drei Schichten der Altersversorgungssysteme in Deutschland. Seite 40 3 Schichten der Altersvorsorge III. Schicht: Kapitalanlageprodukte (Private ungeförderte Rente) II. Schicht: Geförderte Zusatzversorgung (Betriebliche Altersversorgung, Zulagenrente) I. Schicht: Geförderte Basisversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente) 8

11 2. Grundaufbau betrieblicher Versorgungssysteme Die betriebliche Altersversorgung (II. Schicht) ist damit ein wichtiger Bestandteil der gesamten sozialen Sicherung der deutschen Erwerbsbevölkerung. Da die betriebliche Altersversorgung vom Gesetzgeber in hohem Maße gefördert wird, stellt diese ein besonders interessantes Instrument der Eigenvorsorge dar. Während die private Altersversorgung (III. Schicht) aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen finanziert wird, kann bei der betrieblichen Altersversorgung aus dem Brutto- Einkommen gespart werden. Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf Grund des bestehenden Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu. Diese umfassen neben den Versorgungsleistungen im Alter (Altersrenten), häufig auch Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit (Invalidität) bzw. des Todes (Hinterbliebenenversorgungen). Die Versorgung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert werden. Finanziert der Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung selbst, dann wird dies als Entgeltumwandlung bezeichnet. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer zu Gunsten einer Altersversorgung auf Barlohn. Î Hinweis Arbeitnehmer haben seit dem einen individualrechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch ist in 1a des Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. In der betrieblichen Altersversorgung stehen fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse) für die Ausgestaltung der Versorgung bereit. Auf Grund der Vielzahl von Gestaltungsoptionen wirkt das betriebliche Versorgungswesen in Deutschland sehr komplex. Vereinfachend ist es jedoch möglich die Durchführungswege zwei Hauptgruppen zuzuord- 9

12 2. Grundaufbau betrieblicher Versorgungssysteme nen, den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen (Pensionszusage, Unterstützungskasse). Während die versicherungsförmigen Durchführungswege nach 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, stellen Ansprüche aus Pensionsund Unterstützungskassenzusagen keine steuerbaren Einnahmen dar. Nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Pensionszusage 2.1 Versicherungsförmige Durchführungswege Die Grundkonzeption Die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds stellen die versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dar. Die betriebliche Altersversorgung wird in diesen Durchführungswegen stets von einem externen Versorgungsträger durchgeführt. Dies hat gerade für kleine und mittlere Unternehmen große Vorteile. So müssen die Unternehmen die Versorgungsrisiken (z. B. Langlebigkeit oder plötzliche Berufsunfähigkeit) nicht selbst tragen. Insbesondere kleine Unternehmen profitieren davon, dass die komplexe Verwaltung der Betriebsrenten bei diesen Durchführungswegen durch den externen Versorgungsträger, d. h. einem Spezialisten durchgeführt wird. 10

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