Winter im Löwenberger Land Ortsteil Falkenthal
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- Tristan Kohler
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1 Löwenberger Land, den 22. Februar 2012 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang 8. Woche Winter im Löwenberger Land Ortsteil Falkenthal
2 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zum Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten... Seite 3 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermin Monat März Seite 8 3. Informationen der Friedhofsverwaltung Durchführung Rüttelprobe der Grabsteine auf gemeindeeigenen Friedhöfen... Seite 8 4. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Bereitschaftsplan Monat März Seite 9 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat März Seite 9 5. Informationen der ansässigen Sportvereine der Gemeinde Löwenberger Land 3 x 3 für Löwenberger Sportverein... Seite 9 Vereinsmeisterschaften Gerätturnen des Löwenberger Sportvereins... Seite Mitteilung der Waldbauernschule Brandenburg e.v. Weiterbildung Waldbesitzer... Seite Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 11
3 22. Februar 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 Amtliche Bekanntmachungen Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten I. Aufhebung von Exklaven, Gemarkung Nassenheide Flur 10, Flurstücke 38,39,40 und 41 - Exklave Kleiner Nehren II. Gebietsänderung Sachsenhausen Flur 2, Flurstücke 163,164,165,166, Forst und Verkehrsfläche angrenzend an die Gemarkung Nassenheide Forstweg und Am Waldrand Zwischen der Gemeinde Löwenberger Land, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Bernd-Christian Schneck, und einen seiner Stellvertreter Herrn Jörg Reinke / Herrn Manfred Telm Alte Schulstraße. 5, Löwenberger Land, und der Stadt Oranienburg, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hans-Joachim Laesicke, und seine/n Stellvertreterin Frau Kerstin Kausche Schlossplatz 1, Oranienburg wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Neuzuordnung von Gebieten Die Gemeinde Löwenberger Land und die Stadt Oranienburg vereinbaren gemäß 6 Abs. 2 BbgKVerf folgende Änderung des Gemeindegebietes: I. Die Exklave Kleiner Nehren, Gemarkung Nassenheide, Flur 10, Flurstücke 38, 39, 40 und 41 der Gemeinde Löwenberger Land mit einer Gesamtfläche von qm, wird in das Gebiet der Stadt Oranienburg eingegliedert. II. Die Flurstücke 163, 164, 165, 166 der Flur 2, Gemarkung Sachsen hausen, der Stadt Oranienburg in Größe von insgesamt qm werden in das Gebiet der Gemeinde Löwenberger Land eingegliedert. 2 Rechtsnachfolge Die Stadt Oranienburg, zu der nach Wirksamwerden dieses Vertrages das in 1 unter I. bezeichnete Gebiet gehört, tritt in die Rechtsverhältnisse ein, die in Bezug auf dieses Gebiet durch die Gemeinde Löwenberger Land vor Wirksamwerden dieses Vertrages begründet worden sind. Die Gemeinde Löwenberger Land, zu der nach Wirksamwerden dieses Vertrages das in 1 unter II. bezeichnete Gebiet gehört, tritt in die Rechtsverhältnisse ein, die in Bezug auf dieses Gebiet durch die Stadt Oranienburg vor dem Wirksamwerden dieses Vertrages begründet worden sind. Mit Wirksamwerden dieses Vertrages geht die Verwaltungszuständigkeit für die Gebiete nach 1 dieses Vertrages auf die nach 3 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg jeweils zuständige Behörde über. 3 Auseinandersetzung Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt. 4 Ortsrecht Mit Wirksamwerden dieses Vertrages gilt für das Gebiet nach 1 dieses Vertrages das Ortsrecht der jeweiligen übernehmenden Gebietskörperschaft zu I. Stadt Oranienburg, zu II. Gemeinde Löwenberger Land. 5 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Regelungen dem derzeit oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßige Regelung ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt. 6 Genehmigungsvorbehalt Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel. 7 Wirksamwerden der Neuzuordnung Es besteht Übereinstimmung darüber, dass die Neuzuordnung nach dem Vorliegen der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung zum erfolgen soll. Diese Vereinbarung besteht in 4 Ausfertigungen. Eine Ausfertigung erhält die Stadt Oranienburg, die zweite die Gemeinde Löwenberger Land, die dritte Ausfertigung erhält die Genehmigungsbehörde und die vierte Ausfertigung das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Oberhavel. Löwenberger Land, den Bernd-Christian Schneck Jörg Reinke / Manfred Telm Bürgermeister Siegel Stellvertreter Oranienburg, den Hans-Joachim Laesicke Kerstin Kausche Bürgermeister Siegel Stellvertreter/in
4 4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Amtliche Bekanntmachungen 22. Februar 2012
5 22. Februar 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 5 Amtliche Bekanntmachungen
6 6 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Februar 2012 Amtliche Bekanntmachungen
7 22. Februar 2012 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 7 Amtliche Bekanntmachungen Gebietsänderungsvertrag vom / gemäß 6 Abs. 2 BbgKVerf zur Aufhebung der Exklave Kleiner Nehren, Gemarkung Nassenheide, Flur 10, Flurstücke 38, 39, 40 und 41 sowie Gebietsänderung Sachsenhausen, Flur 3, Flurstücke 163, 164, 165 und 166 Antrag auf Genehmigung vom Genehmigung Gemäß 6 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl. I, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge vom (GVBl. I, Nr. 1) genehmigt der Landrat des Landkreises Oberhavel als allgemeine untere Landesbehörde mit Schreiben vom , Az m 12/03, den zwischen der Gemeinde Löwenberger Land und der Stadt Oranienburg geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen vom / gemäß 6 Abs. 2 BbgKVerf zur Aufhebung der Exklave Kleiner Nehren, Gemarkung Nassenheide, Flur 10, Flurstücke 38, 39, 40 und 41 sowie Gebietsänderung Sachsenhausen, Flur 3, Flurstücke 163, 164, 165 und 166. Der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmigung sind gemäß 6 Abs. 2 Satz 4 BbgKVerf in den betroffenen Gemeinden nach den für Satzungen entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzungen öffentlich bekannt zu machen. Der Nachweis über die erfolgte öffentliche Bekanntmachung ist mir vorzulegen. Die Neuzuordnung der o. g. Flurstücke zum Gebiet der Gemeinde Löwenberger Land bzw. der Stadt Oranienburg wird am nach der öffentlichen Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages und seiner Genehmigung wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, Potsdam, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Sie kann stattdessen auch in elektronischer Form bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Potsdam unter ( eingereicht werden, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen ist. Im Auftrag von Saldern Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel.-Nr.:
8 8 Löwenberg 22. Februar März Nassenheide, Volkssolidarität Frauentagsfeier Fr. Bayer, Tel.: März 2. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungen Löwenberg, Löwenberger SV 35. Löwenberger Lankelauf, EMB Cup-Lauf Hr. Klicks, Tel.: März Nassenheide Trödelmarkt am Museum Fr. Schild, Tel.: Information der Friedhofsverwaltung Zur Prüfung der Standfestigkeit von Grabmahlen Im Frühjahr dieses Jahres führt die Gemeinde Löwenberger Land pflichtgemäß die jährliche Rüttelprobe der Grabsteine auf den gemeindeeigenen Friedhöfen durch. Zeitplan: Löwenberg Montag Uhr Neulöwenberg Montag Uhr Liebenberg Montag Uhr Falkenthal Montag Uhr Häsen / Klev. Häuser Montag Uhr Hoppenrade Montag Uhr Neuendorf Montag Uhr Nassenheide Montag Uhr Grüneberg Dienstag Uhr Grieben Dienstag Uhr Glambeck Dienstag Uhr Alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte auf diesen Friedhöfen haben die Möglichkeit, an der Prüfung ihres Grabsteines teilzunehmen. Es werden alle Bürger, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf einem dieser Friedhöfe besitzen, darauf hingewiesen, die Grabsteine in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Ist die Standsicherheit der Grabsteine gefährdet, hat der Nutzungsberechtigte die Pflicht, erforderliche Maßnahmen zur Standsicherheit der Grabsteine zu treffen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Pflicht nicht nach, kann die Gemeinde Löwenberger Land erforderliche Maßnahmen, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, einleiten. Wird bei der Durchführung der Rüttelprobe eine Gefahr im Verzug festgestellt, können Sicherheitsmaßnahmen von der Gemeinde Löwenberger Land bzw. der beauftragten Firma getroffen werden (z. B. Umlegen von Grabmalen). Um die Aufwendungen möglichst gering zu halten, werden alle Nutzungsberechtigten gebeten, die Standfestigkeit der Grabsteine ihrer Gräber zu prüfen und eventuelle Mängel zu beseitigen. Die Frist für die Wiederherstellung der Standsicherheit beträgt 8 Wochen (spätestens bis zum ) nach Feststellung der Standunsicherheit des Grabmals. Der vom durchführenden Prüfer erstellte Prüfbericht kann bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Löwenberger Land eingesehen werden. Ihre Friedhofsverwaltung
9 22. Februar 2012 Löwenberg 9 4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung März Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung März Datum zu entsorgender Ortsteil 09. KW, Herr P. Gogol, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr U. Werpup, Tel. 0173/ oder 0174/ Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr 11. KW, Herr V. Witt, Tel. 0173/ oder 0173/ KW, Herr H. Schönbeck, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr J. Kant, Tel. 0173/ oder 0172/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag 7.30 Uhr Uhr Dienstag 7.30 Uhr Uhr Mittwoch 7.30 Uhr Uhr Freitag 7.30 Uhr Uhr 9. KW Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 10. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben 11. KW Grieben Grieben Linde, Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg 12. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 13. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 5. Informationen der ortsansässigen Sportvereine 3 x 3 für Löwenberg Drei dritte Plätze sind die Ausbeute der Löwenberger Leichtathleten beim Hallensportfest des SC Potsdam am 25. Januar in der Halle am Luftschiffhafen. Nach Verletzungspause stieg Kevin Dahms in der Jugend U16 mit seinem ersten Wettkampfergebnis in die Hürdensaison (BlauesTrikot). Seine 12,30 s bedeuteten in der Altersklasse Rang 3, im Jahrgang Platz 1. Kugelstoßerin Susanne Resnitschek startete ihr Wettkampfdebüt gleich auf großer Bühne. Mit 7,90 m wurde sie Dritte im Wettbewerb der Frauen. Seniorenhochspringer Carlo Haack sprang mit 1,60 m auf Rang 3 der Männeraltersklasse.
10 10 Löwenberg 22. Februar Informationen der ortsansässigen Sportvereine Vereinsmeisterschaften der Abteilung Geräteturnen des Löwenberger Sportvereins Am 18. Januar fanden die diesjährigen Vereinsmeisterschaften des Löwenberger Sportvereins im Bereich Geräteturnen statt. Zur Zeit trainieren 28 Kinder, im Alter von 6 16 Jahren, aus Löwenberg, Linde, Grüneberg, Teschendorf, Grieben, Falkenthal, Neulöwenberg, Hoppenrade, Großmutz, Neuendorf, Liebenwald, Großwoltersdorf sowie Zehdenick und Gransee einmal in der Woche, am Mittwoch, von bis Uhr. Auf den Wettbewerb haben sich die Turnerinnen und Turner unter der Anleitung der Übungshelfer intensiv vorbereitet. Die Turnerinnen und Turner mussten an vier Gräten ihr Können unter Beweis stellen. Dabei konnten sie maximal 10 Punkte erreichen. Punktabzug gab es bei Stürzen, Unsicherheiten oder wenn Hilfeleistungen notwendig wurden. Beim Sprung konnten die Kinder zwei verschiedene Sprünge zeigen. Am Balken und am Boden mussten jeweils mindestens fünf Elemente geturnt werden. Je nach Altersklasse turnten die Mädchen und Jungen am Reck, Stufenbarren oder Barren 3 bzw. 4 Elemente. Jeder Teilnehmer der Vereinsmeisterschaften erhielt eine Urkunde. Den drei Besten jeder Altersklasse wurde eine Medaille überreicht und die Erstplazierten erhielten für besonders gute Leistungen einen Pokal. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an die Sponsorin Frau Ludwig vom Frisurenshop Egelkraut aus Löwenberg. Unser Dank richtet sich auch an alle Übungsleiter, Kampfrichter und Helfer, die zum Gelingen des Wettkampfes beigetragen haben und an alle Eltern und Großeltern, die die jungen Sportlerinnen und Sportler jede Woche zum Training nach Löwenberg bringen. Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften 2012 Jahrgang Name Punkte Grete Nägel 34,8 2. Lea Schwarz 31,6 3. Leah Schweda 31,1 2003/ Lara Aue 36,7 2. Sarah Suleiman 35,2 3. Sophie-Chr. Rawald 33,4 4. Paula Schwarz 33,1 5. Sophie Woitschehofsky 33,0 6. Julie Lepke 32,6 7. Stella-Sophie Lange 31,6 8. Phoebe Engel 28,8 2001/ Julia Woitschehofsky 37,8 2. Soraya Bär 35,8 2. Sophie Wollank 35,8 4. Alina Trochim 35,4 4. Lilian Hauner 35,4 6. Julika Gutsche 34,1 7. Chelsea Ganschow 33,1 8. Celine Reichelt 32,5 1999/ Marie Heiduk 36,7 2. Antonia Trochim 30,9 3.Seraphine Bär 29,8 1994/ Emma-Luise Thiele 36,9 2. Lisa Heiduk 36,5 3. Alexandra Trochim 34, (J) 1. Alexander Tetz 42,3 6. Mitteilung der Waldbauernschule Weiterbildung für Waldbesitzer Am 9. und 10. März veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e.v. im Großraum Löwenberger Land eine Weiterbildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen. Schulungsthemen sind ungepflegte + instabile Waldbestände, Methoden zur eigenen Ermittlung von Vorrat/Altersstruktur/Baumartenverteilung/Zuwachs, Aktuelles 2012 Holzmarkt/Forstschutzsituation/Steuern/Förderung/Berufsgenossenschaft, neue Geschäftsfelder für Waldeigentümer und Edellaubholz. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Die Schulungen finden am 9. März von 16:00-19:30 Uhr sowie am 10. März von 8:30-15:30 Uhr in der Gaststätte Zu den drei Linden, Dorfanger 44 in Grüneberg statt. Da die Veranstaltung nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden kann, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter , per waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Weitere Termine in anderen Orten finden Sie unter Schulungen.
11 22. Februar 2012 Löwenberg Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg Liebe Gemeinden! Seit einem Jahr sind wir nun ein neuer, größerer Kirchenkreis. Langsam fragt man sich, wo das noch alles hinführen soll. Die neue Kirchenprovinz Nordelbien z. B. reicht von Greiswald bis nach Hamburg. Und heute schreibt die Presse, dass unser Ministerpräsident Platzeck für eine neue kommunale Gebietsreform eintritt natürlich mit noch größeren Landkreisen die, so meint er schon im Voraus, keine Freude machen wird, aber eben unvermeidlich sei. Nun denn Unser neuer Kirchenkreis heißt: Oberes Havelland und reicht von Dannenwalde bis hinter Oranienburg von Templin bis Lindow. Das ist ein Verwaltungsgebiet! Leben und arbeiten kann man als Kirchenkreis so nicht. Deswegen sind wir momentan gerade dabei, eine lebens -und arbeitsfähige Region zu schneidern, die unseren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht. So ungefähr könnte die dann aussehen: Gransee mit Menz im Norden; im Süden bis Löwenberg mit Teschendorf; im Westen Lindow mit Herzberg und im Osten bis Zehdenick mit Falkenthal. Ob auch Liebenwalde noch dazu kommen soll, ist bisher offen. Entscheiden wird natürlich die Synode am 17. März. Wichtig ist es uns, dass wir gemeinsame Aktionen und Projekte organisieren und die Mitarbeiter vernetzen. Aus unserer Sicht läuft das hier bei uns schon seit Jahren ganz gut. Ich nenne nur Christi Himmelfahrt, den Johannistag, das Reformationsfest, Hubertusgottesdienst, Konzerte, Kindertage oder der ganz normale Gottesdienstbesuch über den eigenen Pfarrsprengel hinweg. Da Löwenberg-Grüneberg-Teschendorf nun mal fast genau in der Mitte des neuen Kirchenkreises liegen, und dazu noch am Schnittpunkt zweier Fernverkehrsstraßen, können wir feststellen, dass auch unser Bürgerhaus und die kirchlichen Gemeindehäuser immer öfter als Tagungs- und Versammlungsorte gewählt werden. Wir sind gerne Gastgeber. Das spüren auch die Gäste. Löwenberg: (So): 10 Uhr Gottesdienst (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag in Gutengermendorf (So): 14 Uhr Gottesdienst (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung (Sa): 09 Uhr Kreissynode (Sa): 16 Uhr Passionsspiel des EV. Gymnasiums Neuruppin in der Kirche (So): 10 Uhr Gottesdienst Jeden Donnerstag im März, bis Sonntag Palmarum, ist 14 Uhr Passionsandacht. Linde: (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag in Gutengermendorf (So): 14 Uhr Gottesdienst Grüneberg: (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag in Gutengermendorf (So): 10 Uhr Gottesdienst (Di): 19 Uhr GKR-Sitzung (Do): 14 Uhr Frauenkreis (So): 10 Uhr Gottesdienst Teschendorf: (So): 14 Uhr Gottesdienst (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag in Gutengermendorf (Mo): 19 Uhr GKR-Sitzung (So): 10 Uhr Gottesdienst (Di): 14 Uhr Frauenkreis (So): 14 Uhr Gottesdienst All diese Strukturüberlegungen haben aber nur dann einen Sinn, wenn sie Menschen erreichen und mit dem Glauben an Gott in Jesus Christus in Berührung bringen. Gelebter und aktiver christlicher Glaube in einer lebendigen und starken Kirche das ist unser Wunsch. Dafür wollen arbeiten. Eine wunderbare Tageslosung für den heutigen Tag dazu: Wir wolln uns gerne wagen, in unsern Tagen der Ruhe abzusagen, die s Tun vergisst. Wir wolln nach Arbeit fragen, wo welche ist, nicht an dem Amt verzagen, uns fröhlich plagen (!!!!!!) und unsre Steine tragen aufs Baugerüst. (Nikolaus Ludwig von Zinzendorf, * ) Ihr Pfarrer Gerhard Gabriel (Tel.: 80766)
Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.
Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015
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