Schulvertrag 2012/2013 der Hovhannes Schiraz Schule
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- Cathrin Bergmann
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1 Schulvertrag 2012/2013 der Hovhannes Schiraz Schule Dieser Schulvertrag wird abgeschlossen zwischen dem Schulerhalter: Armenisch-Apostolische Kirchengemeinde Österreich 1030 Wien, Kolonitzgasse 11 vertreten durch den/die Erziehungsberechtigten Name der Mutter: geboren am: Beruf der Mutter: Adresse der Mutter: der Mutter: Tel./Mobil der Mutter: Name des Vaters: geboren am: Beruf des Vaters Adresse des Vaters: des Vaters: Tel./Mobil des Vaters:
2 2 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Armenisch-Apostolische Kirchengemeinde Österreich (die AAKG ) ist Schulerhalter der Hovhannes Schiraz Schule in Wien ( HS-Schule ) Zweck der HS-Schule ist die Bildung der SchülerInnen in der armenischen Sprache, Religion und Kultur Der/die Direktor(in) der HS-Schule vertritt die HS-Schule gegenüber den SchülerInnen und Erziehungsberechtigten in allen Belangen der HS-Schule. Finanzielle Zusagen der HS-Schule bedürfen, sofern sie über die Regelung des Punktes 4.3 hinaus gehen, der schriftlichen Bestätigung der AAKG. 2. Unterricht 2.1. Die Festlegung des Lehrplanes, des Unterrichtsstoffes und der Klasseneinteilung obliegt der HS- Schule Der/die Erziehungsberechtigte(n) verpflichten sich, dem Charakter der Schule gemäß alles zu tun, was zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele der HS-Schule erforderlich ist Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, die jeweils gültige Schulordnung einzuhalten sowie sich in die Gemeinschaft und Ordnung dieser Schule einzufügen und nach besten Kräften und Fähigkeiten an der Erreichung des Lern- und Erziehungszieles mitzuarbeiten. 3. Vertragsdauer 3.1. Dieser Schulvertrag wird grundsätzlich auf die Dauer von maximal einem Schuljahr (10 Monate) abgeschlossen Für den Schulbesuch des/der Schüler(s)in gilt grundsätzlich die Zeit vom [2.] Samstag im September des vereinbarten Schuljahres bis zum [_]. Samstag des darauffolgenden Juni Das Vertragsverhältnis kann beiderseits unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des ersten Schulsemesters schriftlich ohne Angabe bestimmter Gründe aufgelöst werden Die HS-Schule hat das Recht, den Schulvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn das Schulgeld der ein Teil hievon trotz Mahnung mehr als 2 Monate unberichtigt aushaftet oder ein Festhalten an dem Schulvertrag bis zum Ende des Schuljahres für die AAKG und/oder HS-Schule aus sonstigen Gründen, etwa wegen des Verhaltens des Schülers, unzumutbar ist. 4. Finanzielle Bestimmungen 4.1. Das Schulgeld ist in der Anlage A festgelegt Der/die Erziehungsberechtigte(n) verpflichten sich, das Schulgeld fristgerecht zu leisten, und zwar entweder (i) bis zum [ ]. [ ] 2012 durch Barzahlung oder Banküberweisung oder (ii) durch Ermächtigung der AAKG zur Einziehung des Schulgeldes vom Bankkonto des/der Erziehungsberechtigten, in welchem Fall das Formular Anlage B vollständig ausgefüllt und unterfertigt der HS-Schule zu übergeben ist Sind die Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, das Schulgeld in voller Höhe zu bezahlen, können sie mit dem vollständig ausgefüllten und mit den entsprechenden Nachweisen versehenen Formular Anlage C bei der HS-Schule eine Befreiung oder Herabsetzung des Schulgeldes beantragen. Es steht im freien Ermessen der HS- Schule, ob und inwieweit einem solchen Antrag Folge gegeben wird. Eine solche Befreiung oder
3 3 Herabsetzung wird erst dann und in dem Umfang wirksam, als sie im Formular Anlage C von der HS-Schule festgelegt und vom Direktor der HS-Schule unterfertigt wird Das unterjährige Ausscheiden des/der Schüler(s)in ohne ordnungsgemäße Kündigung entbindet nicht von der Bezahlung des Schulgeldes Im Falle des Zahlungsverzuges stehen der AAKG Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu Ein allfälliger (geplanter oder ungeplanter) Ausfall von Unterrichtsstunden führt zu keiner Minderung des Schulgeldes Mehrere Erziehungsberechtigte haften solidarisch für sämtliche Ansprüche aus diesem Schulvertrag. 5. Haftung 5.1. Sach- und Personenschäden, die durch den/die Schüler(in) verursacht werden, sind unbeschadet einer allfälligen Haftung des/der Schülers(in) von den Erziehungsberechtigten zu ersetzen. 6. Urheberrecht/Datenschutz 6.1. Der/die Schüler(in) sowie der/die Erziehungsberechtigte(n) erteilen die Einwilligung zur uneingeschränkten Verwendung der im Rahmen von Unterricht und Schulveranstaltungen aufgenommenen (analogen und digitalen) Bilder und Filmaufnahmen des/der Schüler(in) sowie der/die Erziehungsberechtigte(n) für Dokumentations- und Werbezwecken der Schule. Eine Entschädigung oder ein Entgelt für die Nutzung der Bilder und Aufnahmen ist nicht zu bezahlen Die Erziehungsberechtigten und SchülerInnen erklären sich damit einverstanden, dass Daten über ihre Personen (elektronisch) gespeichert und verarbeitet werden. 7. Diverses 7.1. Auf diesen Schulvertrag ist das österreichische materielle Recht anzuwenden Sollte sich eine einzelne Bestimmung dieses Schulvertrags als unwirksam herausstellen oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, an Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmung tritt diejenige Regelung, welche dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, in Einklang steht Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Vertragsteile für allfällige Streitigkeiten aus dem Schulvertrag (einschließlich von Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Nichtigkeit und die Auflösung des Schulvertrages) die Zuständigkeit des für den Ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes. Wien, am [ ]. [ ] 2012 (Unterschrift des Schülers/der Schülerin) 1 (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) (Unterschrift der HS-Schule) 1 Falls der Schülerin/der Schüler das 14. Lebensjahr vollendet hat
4 4 Anlage A Schulgeld Das Schulgeld der HS-Schule ist nach der Anzahl der Schüler eines Erziehungsberechtigten wie folgt gestaffelt: 1. Kind 20,00 /Monat (10 Monate) 2. Kind 17,00 /Monat (10 Monate) 3. Kind 15,00 /Monat (10 Monate)
5 5.
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