Einführung von CFC-Regeln in Russland. 1. CFO Konferenz der Deutsch-Russischen AHK in Krasnodar, 10. Oktober 2014

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1 Einführung von CFC-Regeln in Russland 1. CFO Konferenz der Deutsch-Russischen AHK in Krasnodar, 10. Oktober 2014

2 Was sind CFC-Regeln? CFC-Gesetzgebung dient dem Ziel Steuerhinterziehung, und zwar die Speicherung der sogenannten passiven Einkünfte der Gesellschaft im Ausland zu vermeiden. Gewinn der kontrollierbaren ausländischen Tochtergesellschaft wird als Gewinn der Muttergesellschaft-Residenten eines oder anderen Staaten für Besteuerungszwecke präsumiert. Staaten, die CFC-Regeln eingeführt haben Deutschland (1972), Kanada (1972), Japan (1978), Frankreich (1980), Großbritannien (1984), Neuseeland (1988), Schweden (1990), Australien (1990), Norwegen (1992), Finnland (1995), Spanien (1995), Indonesien (1995), Portugal (1995), Dänemark (1995), Korea (1996), Ungarn (1997), Mexiko (1997), Estland (2000), Italien (2000), Israel (2002) und sonstige. -2-

3 Einführung von CFC-Regeln in Russland Nach Angaben der Zentralbank Russlands wurden in 2007 direkte Investitionen von Nichtbankkorporationen aus der Russischer Föderation in Ausland ihv 46,3 Mrd. $ ausgeführt, darunter: Republik Zypern: 15,3 Mrd. $ Königreich der Niederlande: 12,7 Mrd. $ Bermuda: 2,7 Mrd. $ Großbritannien: 2,4 Mrd. $ -3-

4 Der laufende Status des Gesetzentwurfs Entwurf des Föderalgesetzes «Über Änderungen in den ersten und zweiten Teil des Russischen Steuergesetzbuches (bzgl. Besteuerung des Gewinns von kontrollierbaren ausländischen Gesellschaften und Einkünfte der ausländischen Unternehmen)» vom NEUE FASSUNG (erstellt vom Finanzministerium, bei der Staatsduma eingereicht) Vermutliches Datum des Inkrafttretens ab dem 01. Januar 2015 Der erste Gesetzentwurf des Antioffshore-Gesetzpakets -4-

5 Einführung von CFC-Regeln in Russland Ziele des Gesetzentwurfs: Gewinn der Fremdgesellschaften, die den russischen Residenten unterstehen, zu besteuern; Die russische Steuerbasis vor Auslösung zu schützen; Die Transparenz von Fremdstrukturen, die den russischen Residenten unterstehen, zu erhöhen; Die Verpflichtung von russischen Residenten, ihre Fremdstruktureinheiten offenzulegen, vorzusehen. -5-

6 Definitionen (1) Kontrollierbare ausländische Gesellschaft (CFC)/ Controlled Foreign Corporation (CFC): Kein Steuerresident Russlands gemäß SteuerGB und dem internationalen Abkommen und ihre kontrollierende Personen Steuerresidenten der RF; oder Struktur (unter anderem, Fond, Partnerschaft, Personengesellschaft, Trust, andere Form der kollektiven Investierung) ohne Gründung der juristischen Person, wenn Begünstigte oder kontrollierende Personen russische Steuerresidenten sind; In keine «weißen» Listen eingeschlossen. -6-

7 Definitionen (2) In der neuen Fassung des Gesetzentwurfes wurden «weiße» Listen der Gesellschaften, die keine CFC sind, verbreitet, unter anderem sind keine CFC: Ausländische gemeinnützige Unternehmen, die kein Gewinn verteilen; oder Banken und Versicherungsgesellschaften mit dem permanenten Sitz im Staat, der den Informationsaustausch mit Russland gewährt (gemäß Liste der russischen Steuerbehörde); oder Öffentliche Gesellschaften (ausländische Unternehmen, deren Aktien börsennotiert wurden und laut den Listen von der Zentralbank der RF, Finanzministerium oder wenn die indirekte Beteiligung durch solche Unternehmen realisiert wird in Börsenumlauf zugelassen sind); oder Ausländische Unternehmen mit Sitz in dem Mitgliedstaat EAWG; oder Ausländische Unternehmen mit Sitz in dem Staat, der den Informationsaustausch mit Russland gewährt (gemäß Liste der Russischen Steuerbehörde) plus effizienter Satz der Steuer auf Gewinn/Ertrag mehr als 15%; oder und den anderen Kriterien des Pkt. 6 Art des Russischen StGB in Fassung des Gesetzentwurfes entspricht. -7-

8 Definitionen (3) Kontrollierende Personen: Steuerresidente der RF, die die Kontrolle dieses Unternehmens ausüben, darunter: Selbstständig oder mit ihren Affiliierten den Anteil der direkten oder indirekten Beteiligung von mehr als 25% haben (10% in bisheriger Fassung des Gesetzentwurfes vom , Übergangsbestimmungen: bis zum %); oder Den Anteil von mehr als 10% haben, wenn Anteil der direkten oder indirekten Beteiligung aller Steuerresidenten gesamt mit ihren Affiliierten an CFC 50% überschreitet (nach dem г.). -8-

9 Definitionen (4) Anerkennung der ausländischen Gesellschaften als Steuerresidenten der RF (Ort der tatsächlichen Verwaltung RF), wenn: Mehr als die Hälfte von Vorstandssitzungen während eines Kalenderjahres in Russland durchgeführt werden; und Geschäftsführende Verwaltung aus Russland ausgeübt wird; und Geschäftsführer der Gesellschaft die Tätigkeit vorrangig in Russland ausüben. Die ausländische Gesellschaft wird als Steuerresident der RF nicht anerkannt, wenn: sie das eigene Personal und Aktiva im Staat des Sitzes hat oder man Beschlüsse vorbereitet/fasst, die zur Kompetenz der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung der Aktiengesellschaft gehört dies gilt als geschäftsführende Verwaltung nicht -9-

10 Definitionen (5) Zusatzgründe der Bestimmung des Ortes der tatsächlichen Führung der ausländischen Gesellschaft, wenn sie den Ort der tatsächlichen Führung in mehreren Staaten hat: buchhalterische Erfassung und Management Reporting in der RF; Geschäftsordnung in der RF; Erlass von Verordnungen und sonstigen organisatorisch-verfügenden Unterlagen in Russland; Operative Verwaltung des Personals in der RF. -10-

11 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage = Gewinn von CFC > 10 Mio.RUB. - Ausgeschüttete Dividenden Dokumentarische Bestätigung (Finanzberichterstattung, Berichte des Wirtschaftsprüfers, Legalisierung und Übersetzung), wirtschaftliche Motivierung von Aufwänden, die von CFC bei Gewinnerziehlung gemäß Verordnung des Plenums von dem OWG der RF 53; Konvertierung des Gewinns der CFC nach Wechselkurs der Zentralbank der RF zum Rubel am letzten Datum des Kalenderjahres; Laut geltender Fassung erstrecken sich CFC-Regeln auf die Gesellschaften, die Einkünfte sowohl aus aktiver, als auch aus passiver Tätigkeit auf dem Territorium des fremden Staates erzielen, wobei Einkünfte aus der passiven Tätigkeit um Ausgaben reduziert werden können; Gewinn der CFC > 10 Mio. RUB (50 Mio. RUB ab 2015, 30 Mio. RUB ab 2016). -11-

12 Bemessungsgrundlage (2) Gewinn von CFC wird bei der kontrollierenden Person verhältnismäßig dem Anteil dieser Person in CFC, sowie der Periode, in welcher solche Person CFC kontrolliert, solange diese Periode kürzer als eine Steuerperiode ist, berücksichtigt Bei Unmöglichkeit der Bestimmung des Gewinnanteils von CFC, dem Gewinnbetrag ausgehend, auf den der Steuerzahler das Recht im Fall der Gewinnausschüttung unter den Personen, die auf diesen Gewinn/ Einkünfte tatsächlich berechtigt sind, hat/haben wird (in vorherigen Fassung - im vollen Umfang) -12-

13 Steuersatz Zur Bemessungsgrundlage, die von Steuerzahlern kontrollierenden Personen nach Erträgen in Form von Gewinn der CFC bestimmt wird, wird der Steuersatz von 20% für juristische Personen und 13% für natürliche Personen angewendet -13-

14 Benachrichtigung Benachrichtigung über CFC Spätestens bis zum 20. März des Jahres, das nach Steuerperiode folgt Strafe bei Nichtbenachrichtigung / einer mangelhaften Benachrichtigung) Rubel Benachrichtigung über Beteiligung an ausländischen Gesellschaften (bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von mehr als 10% (bis zum %, bisherige Fassung 1%) oder bei Beteiligung an Strukturen, darunter Trusts, Fonds und anderen) (wird nicht eingereicht, wenn die Benachrichtigung über CFC in Bezug auf dieselbe Organisation eingereicht wird) Benachrichtigung über Gesellschafter der ausländischen Gesellschaft /Strukturen ohne Gründung der juristischen Person, die nach Eigentumsrecht über Immobilien in der RF verfügen Spätestens in 1 Monat ab Datum des Eintritts/der Änderung von Gründen, spätestens bis zum 20. März des Jahres, das nach Steuerperiode folgt Strafe bei Nichtbenachrichtigung / einer mangelhaften Benachrichtigung Rubel -14-

15 Haftung Unterlassung der Entrichtung/nicht vollständige Entrichtung der Steuer wegen Nichteinschließung des Teils des Gewinns der CFC in Steuerbasis Strafe 20% von der rückständigen Steuer, mindestens ,00 Rubel Sanktionen nach Art des RF StGB treten ab 2018 in Kraft Anrechnung von rückständigen Abgaben und Verzugszinsen neben der Strafe -15-

16 Strafrechtliche Haftung von CFC Gesetzentwurf , der die Änderungen in Art. 199 des russischen Strafgesetzbuches vorsieht, ist von einer Gruppe von Mitgliedern des Föderationsrates bei Staatsduma am eingereicht 2 Qualifikationskriterien laut Teil 3 Art. 199 des russischen Strafgesetzbuches (Steuerhinterziehung bei einer Gesellschaft): Begehung dieser Straftat mit Nutzung von Scheingesellschaften; Begehung dieser Straftat mit Verheimlichung oder Verzerrung von Daten bzgl. kontrollierbarer internationalen Gesellschaften oder kontrollierbarer Geschäfte (Teil 4 Art. 199 des Russischen StGB) -16-

17 Empfehlungen Prüfung der Übereinstimmung der korporativen Struktur der Gesellschaft mit den CFC-Regeln; Analyse der korporativen Struktur des Unternehmens; Verfolgung der Änderungen im Gesetzentwurf. -17-

18 Kontaktinformation Viktoria Sedova Juristin und Steuerberaterin Pokrovskij Bulvar, 4/ Moskau Mob.: +7 (926) Tel.: +7 (495) Fax: +7 (963)

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