Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot

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1 Schifffahrtszeichen Alexander Zsivkovits BGBl. II - Ausgegeben am 12. August Nr. 248 Anlage VERBOTSZEICHEN Allgemeines Überholverbot

2 Begegnungs- und Überholverbot Überholverbot für Verbände untereinander Verbot des Begegnens und Überholens nur für Verbände

3 Wendeverbot Verbot des Durchfahrens oder ein rotes Licht oder schwenken einer roten Fahne Länger andauerndes Durchfahrtsverbot oder zwei rote Lichter oder schwenken zweier roten Fahnen

4 Stilliegeverbot (Ankerverbot und Verbot des Festmachen am Ufer) Stilliegeverbot innerhalb der in Meter angegebenen Breite (gemessen vom Zeichen) Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassen von Ankern, Trossen und Ketten

5 Verbot des Festmachens am Ufer Wendeverbot Wellenschlagen Verboten

6 Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Verbot der Durchfahrt außerhalb des begrenzten Raumes Fahrverbot für Segelfahrzeuge

7 Fahrverbot für Ruderfahrzeuge Verbot des Wasserskifahrens Allgemeines Fahrverbot für Sport-, und Vergnügungsfahrzeuge

8 Fahrverbot für Surfer Radfahren verboten Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten verboten

9 Ende der genehmigten Zone für die Schifffahrt von Sportfahrzeugen mit hoher Geschwindigkeit Verbot Kleinfahrzeuge ins Wasser zu lassen oder herauszuholen Sind in der Nacht zu beleuchten BESONDERE VERBOTSZEICHEN

10 Betreten Verboten Rauchen und offenes Licht verboten Verbot des Stilliegens nebeneinander (einzuhaltende Entfernung in Meter)

11 GEBOTSZEICHEN Gebot, die angegebene Geschwindigkeit(in Km/h) nicht zu überschreiten Vorgeschriebene Fahrtrichtung

12 Fahrwasserseite wechseln nach Backboard Fahrwasserseite wechseln nach Steuerboard Fahrwasserseite halten, Backboard

13 Fahrwasserseite halten, Steuerboard Fahrwasser kreuzen, nach Backboard Fahrwasser kreuzen nach Steuerboard

14 Gebot Anzuhalten Schallzeichen abgeben! Ein langer Ton Besondere Vorsicht!

15 Gebot, nur dann die Hauptwasserstraße einzufahren oder zu Überqueren, wenn dadurch die Fahrzeuge auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen werden, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern Gebot, nur dann die Hauptwasserstraße einzufahren oder zu Überqueren, wenn dadurch die Fahrzeuge auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen werden, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern! Taktlichter

16 Verpflichtung das Funkgerät in Betrieb zu nehmen Verpflichtung, das Funkgerät auf dem gekennzeichneten Kanal, in Betrieb zu nehmen EINSCHRÄNKUNGEN

17 Fahrwassertiefe beschränkt lichte Höhe beschränkt Breite des Fahrwassers ist beschränkt

18 Halten und Erkundungen einholen! Fahrrinne verläuft (10 Meter) vom Ufer entfernt! Achtung Fußgänger

19 Vorgeschriebene Durchfahrt mit Gegenverkehr GEBOTSZEICHEN Empfohlene Durchfahrt ohne Gegenverkehr

20 Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr Empfehlung in Richtung vom Festlicht zum Taktlicht zu fahren Erlaubnis zur Durchfahrt

21 Erlaubnis zur Durchfahrt oder ein grünes Licht oder schwenken einer grünen Fahne Erlaubnis zur Durchfahrt oder zwei grüne Lichter Oder schwenken zweier grünen Fahnen Empfohlene Fahrtrichtung

22 Kennzeichnung Hochspannungsleitung Wehr Rollfähre

23 Fähre Landungsplatz größte Breite des Liegeplatzes in Meter

24 Erlaubnis zum stillliegen auf der Wasserfläche, die durch die zwei in Meter angegebenen Entfernungen, gemessen vom Teichen, begrenzt sind Höchstzahl der Fahrzeuge die nebeneinander liegen dürfen Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung, ausgenommen Fahrzeuge, die bei Tag den blauen od. roten Kegel führen müssen

25 Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung die bei Tag den blauen Kegel führen müssen. Feuergefährliche Stoffe Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung die bei Tag zwei blaue Kegel führen müssen. Giftige Stoffe Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung die bei Tag drei blaue Kegel führen müssen. Explosive Stoffe

26 Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung, ausgenommen Fahrzeuge, bei Tag den blauen od. roten Kegel führen müssen Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung die bei Tag den blauen Kegel führen müssen. Feuergefährliche Stoffe Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung die bei Tag zwei blaue Kegel führen müssen. Giftige Stoffe

27 Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung die bei Tag drei blaue Kegel führen müssen. Explosive Stoffe Liegeplatz für Fahrzeuge mit und ohne Besatzung ausgenommen die bei Tag den blauen od. roten Kegel führen müssen Liegeplatz für Fahrzeuge mit und ohne Besatzung die bei Tag den blauen Kegel führen müssen. Feuergefährliche Stoffe

28 Liegeplatz für Fahrzeuge mit und ohne Besatzung die bei Tag zwei blaue Kegel führen müssen. Giftige Stoffe Liegeplatz für Fahrzeuge ohne Besatzung die bei Tag drei blaue Kegel führen müssen. Explosive Stoffe Erlaubnis, zu Ankern und Anker, Trossen und Ketten schleifen zu lassen

29 Erlaubnis am Ufer Festzumachen Liegeplatz, der für das Laden und entladen von Landfahrzeugen Wendeplatz

30 Die benützte Wasserstraße trifft auf eine Nebenstraße Die benützte Wasserstraße trifft auf eine Nebenstraße Die benützte Wasserstraße trifft auf eine Hauptwasserstraße

31 Die benützte Wasserstraße trifft auf eine Hauptwasserstraße Ende eines Verbotes oder Gebotes, das nur in einer Richtung gilt, oder Ende einer Einschränkung Trinkwasserzapfstelle

32 Fernsprechstelle Erlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Erlaubnis für Sport- Vergnügungsfahrzeuge

33 Erlaubnis zum Wasserschifahren Erlaubnis für Fahrzeuge unter Segel Erlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren

34 Erlaubnis für Segelbretter Genehmigte Zone für die Schifffahrt von Sportfahrzeugen mit hoher Geschwindigkeit Genehmigung, Kleinfahrzeuge ins Wasser zu lassen oder herauszuheben

35 Möglichkeit, über Funk nautische Informationen auf dem Zeichen angegebenen Kanal zu erhalten Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten erlaubt Beginn eines Treppelweges

36 Ende eines Treppelweges Radfahren erlaubt Treppelweg vorübergehend gesperrt

37 Bojen, Tonnen und Lichtzeichen am Ufer BEI TAG UND BEI NACHT Rechte Seite des Fahrwassers Bei Nacht: rote Taktfeuer Zeichen in der Wasserstraße zur Bezeichnung der Begrenzung des Fahrwassers

38 Linke Seite des Fahrwassers Gefahrenzeichen linkes Ufer Die Zeichen zeigen Gefahrenstellen am linken Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke); sie können auch bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte bezeichnen Gefahrenzeichen rechtes Ufer Die Zeichen zeigen Gefahrenstellen am rechten Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke); sie können auch bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte bezeichnen

39 Bei Tag: zwei weiße, dreieckige Tafeln, Spitzen zueinander, die obere mit rotem Rand, die untere mit grünem Rand. Bei Nacht: Weißes Gleichtaktfeuer Die Zeichen können an Inselenden angebracht sein, an denen sich die Fahrrinne teilt sowie an Einmündungen von schiffbaren Kanälen und Nebenflüssen Fahrwasserspaltung Tonnen, vorzugsweise kugelförmig, Schwimmer oder Spieren jeweils mit waagrechten roten und grünen Streifen. Nicht kugelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem kugelförmigen Toppzeichen mit waagrechten roten und grünen Streifen versehen Bei Nacht: weiße Gleichtaktfeuer Die Zeichen bezeichnen die Spaltung oder die Vereinigung der Fahrrinne und Gefahrenstellen in der Fahrrinne. Talfahrer wie Bergfahrer können diese Zeichen bei der Vorbeifahrt entweder an Backbord oder Steuerbord lassen

40 Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der Rechten Seite der Fahrrinne Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der Rechten Seite der Fahrrinne Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der linken Seite der Fahrrinne

41 Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der linken Seite der Fahrrinne Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schifffahrtszeichen Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer Rechtes Ufer Bei Tag: rote quadratische Tafeln mit weißen waagrechten Streifen am oberen und unteren Rand Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schifffahrtszeichen Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer Rechtes Ufer Bei Nacht: rote Taktfeuer Die Zeichen zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schifffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem rechten Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte

42 Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schifffahrtszeichen Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer Linkes Ufer Bei Tag: auf der Spitze stehende quadratische Tafeln, deren obere Hälfte grün und deren untere Hälfte weiß ist Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schifffahrtszeichen Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer Linkes Ufer bei Nacht: grüne Taktfeuer Die Zeichen zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schifffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem linken Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte Beispiel

43 Kenzeichnung von Übergängen Bei Tag: gelbe quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen. Zusätzlich zu den Zeichen Rechtes Ufer und linkes Ufer kann durch eine besondere Bezeichnung der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum anderen angezeigt sein Kenzeichnung von Übergängen Bei Nacht: gelbe Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel. Zusätzlich zu den Zeichen Rechtes Ufer und linkes Ufer kann durch eine besondere Bezeichnung der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum anderen angezeigt sein Kenzeichnung von Übergängen Bei Tag: gelbe, auf der Spitze stehende quadratische Tafeln mit einen schwarzen senkrechten Mittelstreifen. Zusätzlich zu den Zeichen Rechtes Ufer und linkes Ufer kann durch eine besondere Bezeichnung der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum anderen angezeigt sein

44 Kenzeichnung von Übergängen Bei Nacht: gelbe Blitzfeuer, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel. Die Zeichen zeigen am linken Ufer den Beginn bzw. das Ende des Überganges der Fahrrinne zum bzw. vom rechten Ufer an. Zusätzlich zu den Zeichen Rechtes Ufer und linkes Ufer kann durch eine besondere Bezeichnung der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum anderen angezeigt sein Beispiel: Einfache Angabe eines Überganges Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen Rechte Seite Bei Tag: zwei gelbe Tafeln (vordere und hintere Tafel) hintere große Tafel vordere kleine Tafel Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an

45 Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen Rechte Seite Bei Nacht: gelbe Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel. vorderes Feuer hinteres Feuer Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen Linke Seite Bei Tag: zwei gelbe Tafeln hintere große Tafel vordere kleine Tafel Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen Linke Seite Bei Nacht: vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes Festfeuer vorderes Feuer hinteres Feuer Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an

46 Beispiel: Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen /Anlage-8/index.html /Anlage-7/index.html

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