Wie immer sind Sie herzlich eingeladen, Anregungen, Hinweise oder auch Fragen an zu senden. Ihre Meinung ist uns wichtig!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wie immer sind Sie herzlich eingeladen, Anregungen, Hinweise oder auch Fragen an zu senden. Ihre Meinung ist uns wichtig!"

Transkript

1 GEB-Newsletter Juli 2014 Liebe Eltern, bevor sich die Türen der Kinderzentren für die Sommerpause schließen, erhalten Sie noch eine GEB-Lektüre. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dieses Mal auf dem Thema Kinderschutz, genauer auf dem Konzept, das bei Kita Frankfurt erarbeitet wurde, um eine (mögliche) Kindswohlgefährdung abzuwenden. Wie immer sind Sie herzlich eingeladen, Anregungen, Hinweise oder auch Fragen an zu senden. Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gute und erholsame Sommerzeit! Im Namen des GEB grüßt Sie herzlich Daniela Wehrstein (Gesamtelternbeiratsvorsitzende) Vorsitzende: Dr. Daniela Wehrstein Grüne Straße Frankfurt Tel.: Vorsitzende: Sabine Klapper Nell-Breuning-Straße Frankfurt am Main Tel.:

2 Inhalt des Newsletters GEB-intern... 2 Kita Frankfurt... 4 Termine... 4 GEB-Mitglieder 2013/ GEB-intern Am 08. Juli 2014 fand eine öffentliche GEB-Sitzung im Kinderzentrum 119 (Hanauer Landstraße 17, Frankfurt) statt. Elke Kronenberger (Kita Frankfurt) stellte den anwesenden Eltern das Schutzkonzept von Kita Frankfurt vor und erläuterte die Abläufe, die in einem Fall von Kindswohlgefährdung greifen: Kindswohlgefährdung hat verschiedene Facetten 1 : So kann es sich dabei um psychische und körperliche Vernachlässigung von Kindern handeln oder um psychische und körperliche Misshandlungen bzw. um sexuellen Missbrauch gehen. Kinder können häuslicher Gewalt ausgesetzt sein oder aber durch Entzug von Chancen in ihrer Entwicklung und Förderung eingeschränkt werden. Die pädagogischen Fachkräfte sind nun gesetzlich verpflichtet, derartige Gefährdungsrisiken zu erkennen und abzuschätzen. Nehmen sie gewichtige Anzeichen wahr, die auf eine solche Gefährdung hinweisen, müssen die Abläufe, die im Schutzkonzept von Kita Frankfurt festgehalten sind, greifen. Grundlage und Ausgangspunkt dieses Schutzkonzepts ist der gesetzliche Auftrag, Kinder zu schützen ( 8a SGB VIII). Der Kinderschutz hat in der Kinder- und Jugendhilfe einen hohen Stellenwert. Er wurde vor dem Hintergrund von schweren Fällen von Vernachlässigung, Misshandlungen und Tötung von Kindern gesetzlich überarbeitet bzw. erweitert, zuletzt im Jahr So werden jetzt konkrete Verfahrenswege vorgegeben, welche verlangen, dass bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung präzise Handlungsabläufe vorgegeben sind. Wenn eine pädagogische Fachkraft bei Verhaltensweisen oder Äußerungen eines Kindes oder aber in dessen Interaktion mit den Eltern gewichtige Anzeichen beobachtet, die auf 1 Ein Urteil des Bundesgerichtshofs beschreibt die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen als eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434). (Kindler H./Lillig S./Blüml H./Meysen T./Werner A. (Hrsg.), Handbuch Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), München, Deutsches Jugendinstitut e.v., 2006, 73. 2

3 seine Gefährdung hinweisen, muss die pädagogische Fachkraft umgehend die Leitung der Einrichtung informieren. Daraufhin sorgt diese dafür, dass es zu einer kollegialen Beratung im Team kommt. Diese Teamberatung ist sehr wichtig, um Sichtweisen verschiedener Personen auf das Kind zusammen zu erörtern und unterschiedliche Meinungen und Beobachtungen zu hören. Im Anschluss an diesen Austausch entscheidet die Leitung mit Beteiligung des Teams, ob von einem Gefährdungsrisiko für das Wohl des Kindes auszugehen ist. In diesem Fall greift der gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweg und es muss eine insoweit erfahrene Fachkraft 2 von Kita Frankfurt beratend hinzugezogen werden. (Die betreffende Regionalleitung wird über den Vorgang ebenfalls informiert.) Diese insoweit erfahrene Fachkraft gehört zur Fachstelle Beratung und Entwicklung von Kita Frankfurt. Sie übernimmt den betreffenden Fall entweder selbst oder beauftragt den Kooperationspartner Deutscher Kinderschutzbund. Das KiZ-Team wird bei der Fallreflexion unterstützt und angeleitet. Mithilfe eines Verfahrens zur Risikoabschätzung wird gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden. Es werden der Handlungsbedarf präzisiert, die nächsten Schritte und Zuständigkeiten sowie Termine und Kriterien für die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen festgelegt. All dies wird in einem individuellen Schutzplan festgehalten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Fachkräfte bei der Gefährdungseinschätzung die Eltern einbeziehen. Dies geschieht in aller Regel in Form eines Gesprächs. Hier legen die Fachkräfte ihre Anhaltspunkte und Einschätzungen dar und regen an, gemeinsam mit den Eltern zu überlegen, welche Maßnahmen und Hilfen zum Wohl des Kindes erforderlich sind. Die Eltern werden über Hilfsmöglichkeiten informiert. Können diese beispielsweise nur vom Jugendamt gewährt werden, werden die Eltern entsprechend beraten. Im Idealfall mündet dieses Gespräch darin, dass verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, die dem Kind und den Beteiligten helfen sollen, das Gefährdungsrisiko abzuwenden. Sind die Eltern bereit, sich einzubringen und zu kooperieren und offen, Hilfen anzunehmen, kann gemeinsam, auch mit Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkraft, erarbeitet werden, welche Schritte nun gegangen werden sollen. Zeigt sich jedoch, dass Eltern (oder Personensorgeberechtigte) Hilfen nicht annehmen, Maßnahmen wirkungslos bleiben, die Grenzen der Möglichkeiten für das Kinderzentrum erreicht werden oder andere Verschlechterungen eintreten und so die Gefährdung für das Kind unabwendbar erscheint, muss die 2 Die insoweit erfahren Fachkraft muss nach 8a (4) Satz 2 SGB VIII als externe Instanz beratend hinzugezogen werden, um das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen. Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt, berät und begleitet - ggf. auch in der Folgezeit noch - dabei, gemeinsam ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen (Wikipedia, Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz), abgerufen am ). Weiterführende Informationen: Fachstelle Kinderschutz, Die insoweit erfahrene Fachkraft, 3

4 Leitung das Jugendamt mündlich und schriftlich informieren. Eltern (oder Personensorgeberechtigte) müssen über diesen Schritt informiert werden außer, wenn sich dadurch eine Gefährdung für das Kind ergeben würde. Auch die Regionalleitung wird darüber informiert, dass der Fall nun an das Jugendamt übergeben wurde. Personelle Veränderungen: Josip Horvat scheidet nach den Sommerferien aus dem GEB aus. Er hat an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (JHA) teilgenommen und war mehrere Jahre Mitglied der GEB-Essens-AG, die u.a. den Wechsel von Sodexo zu apetito fachlich begleitet hat. Ebenso scheidet Corinna Kertel nach der Sommerpause aus. Beiden GEB- Mitglieder danken wir für ihr Engagement! Inken Cuffee, bisher die Stellvertreterin von Josip Horvat, wird bis zur Neuwahl des GEB an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen. Leider konnte das nun damit frei gewordene Amt der Stellvertretung für den JHA noch nicht besetzt werden. Kita Frankfurt Sonnenschutz: Für die heißen Sommertagen, die sich vorrübergehend scheinbar verabschiedet haben, greift eine Regelung zum Thema Sonnenschutz, die es so seit mehrere Jahren bei Kita Frankfurt gibt: Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bei Sonnenwetter morgens einzucremen. Am Nachmittag werden die Kinder dann im Kinderzentrum eingecremt. Der Sonnenschutz wird von den Kinderzentren finanziert, außer, es handelt sich um ein Kind mit Allergie und/oder Eltern möchten nicht, dass ihr Kind mit dieser Creme des Kinderzentrums einen Sonnenschutz erhält. In diesen Fällen bringen die Eltern den entsprechenden Sonnenschutz für ihr Kind mit. Termine Die nächste öffentliche GEB-Sitzung findet statt am Dienstag, den 16. September, um Uhr. Der Sitzungsort steht noch nicht fest. Er wird spätestens mit der Einladung bekannt gegeben. 4

5 GEB-Mitglieder 2013/2014 Vorsitzende Wehrstein, Dr. Daniela KiZ 124, Region III Stellvertreterin Klapper, Sabine KiZ 14, Region V Beisitzer_innen Cuffee, Inken Lang, Burkhard Liebholz, Anne KiZ 53, Region VI KiZ 61, Region I KiZ 100, Region IV Weitere Mitglieder Bah, Mamadou Moustapha Bartoschek, Stefan Gabriel, Alena Kraus, Jessica Metz, Christina Molter, Brigitte Möser, Daniela Stephan, Birgit KiZ 56, Region II KiZ 147, Region IV KiZ 28, Region VI KiZ 82, Region I KiZ 96, Region VII KiZ 101, Region II KiZ 139, Region VIII KiZ 83, Region VI 5

GEB-Newsletter Juli 2015. Liebe Eltern,

GEB-Newsletter Juli 2015. Liebe Eltern, GEB-Newsletter Juli 2015 Liebe Eltern, seit der Märzausgabe des Newsletters liegen ereignisreiche Wochen hinter uns. Der Streik war in dieser Zeit beherrschend und belastend. Doch auch andere Themen wie

Mehr

Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen

Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln

8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig

Mehr

wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)

wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten) Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,

Mehr

Aufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz

Aufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme

Mehr

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich

Mehr

Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.

Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt. Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung

Mehr

Kindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015

Kindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015 Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder

Mehr

Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen

Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)

Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:

Mehr

Fenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern. Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd.

Fenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern. Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd. Fenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd. (FH) Walter Appel Für die heutige Veranstaltung wurde ich gebeten, den Aufgabenbereich

Mehr

Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit

Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit SJR Stuttgart e.v. - Kindeswohlgefährdung (F1) Schutzauftrag in der Jugendverbandsarbeit Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit - Grundlagen

Mehr

Christine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen, 29.11.2013

Christine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen, 29.11.2013 Vielfalt im Kinderschutz 7. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte 29.11.2013 Die Kinderschutzfachkraft - mehr als eine Unterstützerin bei der Risikoeinschätzung! Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe

Mehr

Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a

Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im

Mehr

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,

Mehr

Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz

Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis

Mehr

Nicht von schlechten Eltern?!

Nicht von schlechten Eltern?! Jugenddelinquenz als Kindeswohlgefährdung: Das Familiengericht als Kooperationspartner von Jugendamt und Polizei Nicht von schlechten Eltern?! Polizei & Sozialarbeit XIX Dr. Thomas Meysen Frankfurt a.m.,

Mehr

hrdung was ist zu beachten?

hrdung was ist zu beachten? Kindeswohlgefährdung hrdung was ist zu beachten? Fachtag des lokalen Netzwerkes für Kinderschutz Dessau-Roßlau November 2012 Heinz Kindler Jenny - in Fallbeispiel Jenny (5 J.) ist in der Kita gegenüber

Mehr

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt - 1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang

Mehr

Struktur Soziale Dienste

Struktur Soziale Dienste Struktur Soziale Dienste Leiter Soziale Dienste Herr Trümper Erziehungs- und Familienberatungsstelle Frau Hainke Allgemeiner Sozialdienst Frau Schloßhauer Jugendgerichtshilfe (noch zu klären) Adoptions-

Mehr

Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe

Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe Dokumentationssystem zu 8a SGB VIII -Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- Ausgangslage: In 8a SGB VIII, Abs. 2 heißt es In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe

Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.

Mehr

MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?

MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement

Mehr

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 23.02. 24.02.2010 Bad Urach 2. Seminarblock 10.03. 11.03.2010 Stuttgart 3. Seminarblock 14.06. 15.06.2010 Stuttgart Beginn:

Mehr

Leitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015

Leitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015 Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg Stand 1/2015 Referat Kindertageseinrichtungen Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Inhalt

Mehr

Kinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt

Kinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Mo am nheim Rhe ptst in adt für K Hau inde r Monheim Stadt am Rhein Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Impressum Herausgeber: Stadt Monheim am Rhein Der

Mehr

LRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER

LRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende

Mehr

Kindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII

Kindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII Ablauf 1. Rechtliche Grundlagen 2. Definition 3. Verfahren Rechtliche Grundlagen Art 1 (1) Würde GG Art 2 (1, 2) Entfaltung/Unversehrtheit Art 6 (2) Pflege und Erziehung

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung

Mehr

Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch

Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für Kindergärten und andere Kindertagesstätten im Landkreis München Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen

Mehr

Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern

Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern 30.11.2007 Birgit Averbeck Jugendamt Dortmund 1 2 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe,

Mehr

Erklärung und Selbstverpflichtung

Erklärung und Selbstverpflichtung Erklärung und Selbstverpflichtung Stand: 09.09.2010 1 Wirkungsbereich der Erklärung und Selbstverpflichtung, allgemeine Hinweise (1) Dieses Dokument definiert die vom Leitungsteam der ju care Kinderhilfe

Mehr

Fachtagung Irre gut aufwachsen

Fachtagung Irre gut aufwachsen Fachtagung Irre gut aufwachsen Kindesschutz in Wolfsburg Referenten: Anne-Regine Halbes Hartmut Engelland Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung Körperliche Gewalt / physische Misshandlung Seelische

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen

Mehr

RECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ. RAin Claudia Dittberner

RECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ. RAin Claudia Dittberner RECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ RAin Claudia Dittberner 15.05.2014 Überblick Bundeskinderschutzgesetz In Kraft seit 1. Januar 2012 Artikelgesetz Einführung/Änderung mehrerer Gesetze: Neu: Gesetz

Mehr

Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma

Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte

Mehr

Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf 12. Rheinische Jugendhilfekonferenz Kinderschutz - erfolgreiche Konzepte der frühen Förderung - Peter Lukasczyk Abteilungsleiter

Mehr

Handlungsleitfaden für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Kindertagesstätten nach 8a SGB VIII (Stand 14.10.2013)

Handlungsleitfaden für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Kindertagesstätten nach 8a SGB VIII (Stand 14.10.2013) Handlungsleitfaden für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Kindertagesstätten nach 8a SGB VIII (Stand 14.10.2013) Handlungsleitfaden KiTa 8a Landkreis Friesland 1 Grundlage für das Handeln in Fällen

Mehr

SICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

SICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN SICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Ziel meines Inputs ist es, unseren Trägern und Einrichtungen einen ersten Anschub zu geben, damit die praktische Verwirklichung der Rechte von

Mehr

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 10. 11.09.2012 Bad Urach 2. Seminarblock 22. 23.10.2012 Gültstein 3. Seminarblock 10. 11.01.2013 Bad Urach Seminarzeiten jeweils:

Mehr

-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?

-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden? -Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung

Mehr

Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von

Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)

Mehr

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) - update

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) - update VCP Bundeszentrale. Wichernweg 3. 34121 Kassel An die Landesbüros des VCP Bundesleitung z.k. Bundesrat z.k. Verband Christlicher Pfadfinderinnen Bundeszentrale Gunnar Czimczik Generalsekretär Tel.: +49

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag Kindertagespflege Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die

Mehr

Vernetzte Hilfen zur Förderung psychischer Gesundheit von Kindern

Vernetzte Hilfen zur Förderung psychischer Gesundheit von Kindern Paulo dos Santos Vernetzte Hilfen zur Förderung psychischer Gesundheit von Kindern Dr. Sabine van Eyck, Essen, 29.10.2014 Folie 1 Vernetzte Hilfen zur Förderung der psychischen Gesundheit bei Kindern Statistische

Mehr

Relevanz des Bundeskinderschutzgesetzes für die Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Relevanz des Bundeskinderschutzgesetzes für die Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Relevanz des Bundeskinderschutzgesetzes für die Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Matthias Fink Die dramatischen Kindstötungen u.a von Kevin in Bremen führten 2005 zu der Reformierung

Mehr

Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen

Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen Fachtagung Kooperation bei Frühen Hilfen im Spannungsfeld zwischen Informationsbedarf und Datenschutz Bonn-Bad Godesberg, 16. März 2009

Mehr

Sicherung der Rechte von Mädchen und Jungen in pädagogischen Einrichtungen

Sicherung der Rechte von Mädchen und Jungen in pädagogischen Einrichtungen Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sicherung der Rechte von Mädchen und Jungen in pädagogischen Einrichtungen Inhouse-Veranstaltungen zur Umsetzung

Mehr

1 Zweck Die Geschäftsordnung dient der Ausgestaltung und Ergänzung der in den 26 bis 41 BetrVG enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen.

1 Zweck Die Geschäftsordnung dient der Ausgestaltung und Ergänzung der in den 26 bis 41 BetrVG enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen. Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Firma KiB e.v Lange Straße 58 in 26122 Oldenburg hat in seiner Sitzung am 17.10.2014 gemäß 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen. 1 Zweck Die Geschäftsordnung

Mehr

Gesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen. Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII

Gesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen. Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII Gesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII Umsetzung eines Q-Ansatzes eines Berliner Jugendamtes Heike

Mehr

Kinderschutz bei Concordia Albachten

Kinderschutz bei Concordia Albachten Kinderschutz bei Concordia Albachten (Stand 08.04.2013) Präambel: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen

Mehr

Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)

Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans

Mehr

Fachtagungen/Weiterbildung 2011 (Angaben ohne Gewähr)

Fachtagungen/Weiterbildung 2011 (Angaben ohne Gewähr) Fachtagungen/Weiterbildung 2011 (Angaben ohne Gewähr) Zeit Ort Thema Anbieter/Informationen 28.3.- 01.04.11 Fraueninsel/ Chiemsee Hochschule für Säuglinge und Kleinkinder Was kann die Krippe leisten? Wege

Mehr

Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte

Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte Interview mit Katrin Tönnissen, Leiterin der BiS-Bildungsakademie in Wuppertal, die die Zertifikatskurse für Kinderschutzfachkräfte

Mehr

2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit. Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013

2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit. Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013 2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013 Anne geht nicht zur Schule. Mit knapp 13 Jahren gilt sie als notorische Schulverweigerin. Die Mutter findet

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Gemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung. Fachtag am 23. Juli 2014 in Augsburg

Gemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung. Fachtag am 23. Juli 2014 in Augsburg Bayerisches Staatsministerium der Justiz Gemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung Fachtag am 23. Juli 2014 in Augsburg Es gilt das gesprochene Wort Telefon:

Mehr

Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder. für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft)

Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder. für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft) Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft) 1 Wir von Adelante begreifen es als eine unserer Aufgaben die Traumatisierungen an Kindern und

Mehr

Arbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de

Arbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei der Gefährdung

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei der Gefährdung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 38/07 AF VII 19. Dezember 2007 Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei

Mehr

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM

Mehr

Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe

Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung

Mehr

Sozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext

Sozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich

Mehr

Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz

Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz zwischen der Schule: und - nachfolgend Schule genannt - dem Landkreis Offenbach,

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - strafrechtliche Aspekte aus anwaltlicher Perspektive - Beantwortung rechtlicher Fragen zu möglichen strafrechtlichen Aspekten im Kinderschutz Bündnis

Mehr

Kinderschutz und Datenschutz

Kinderschutz und Datenschutz Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kinderschutz und Datenschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. August 2011 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,

Mehr

Themen: 1. Begrüßung, Film Kinderschutzkongress 2. Blitzlichtrunde: Vorstellung und Erwartungen der Teilnehmenden für das Forum Kinderschutz

Themen: 1. Begrüßung, Film Kinderschutzkongress 2. Blitzlichtrunde: Vorstellung und Erwartungen der Teilnehmenden für das Forum Kinderschutz P R O T O K O L L Forum Kinderschutz Datum: 27.01.2012 Zeit: 9:00-11:30 Uhr Ort: Rathaus, IV/013 Teilnehmer/-innen: Viviane Röhr (Koordinatorin Netzwerk für Kinderschutz) Angelika Göckeritz (Sozialpädiatrisches

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft

Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen

Mehr

Aufbau der Frühen Hilfen

Aufbau der Frühen Hilfen Ein Überblick Aufbau der Frühen Hilfen Start 2006 Auftrag Jugendhilfeausschuss: Entwicklung eines Konzeptes zur Gefahrenabwehr Frühwarnsystem Hintergrund: Situationsbericht Obere Sieg aktuell bekannt gewordenen

Mehr

Ergebnis des Expertinnen- und Expertengespräch zum Fall Morsal - 15.06.2009 im Deutschen Jugendinstitut in München -

Ergebnis des Expertinnen- und Expertengespräch zum Fall Morsal - 15.06.2009 im Deutschen Jugendinstitut in München - Ergebnis des Expertinnen- und Expertengespräch zum Fall Morsal - 15.06.2009 im Deutschen Jugendinstitut in München - Einleitung Im Sinne des Lernens aus problematischen Kinderschutzverläufen kann die Auswertung

Mehr

Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht

Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und

Mehr

Kindeswohlgefährdung. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.

Kindeswohlgefährdung. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung Leitgedanken Jedes Kind oder jeder Jugendlicher soll vor Gefahren für sein Wohl wirksam geschützt werden. Jeder Hinweis

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6586 20. Wahlperiode 25.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 17.01.13 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Dienstanweisung für das Informationsmanagement bei Kindeswohlgefährdung

Dienstanweisung für das Informationsmanagement bei Kindeswohlgefährdung Dienstanweisung für das Informationsmanagement bei Kindeswohlgefährdung I. Grundsätzliches Diese Dienstanweisung regelt das Handeln innerhalb der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte für den Fall

Mehr

Das Freiburger Modell der Kooperation Jugendhilfe Schule

Das Freiburger Modell der Kooperation Jugendhilfe Schule Das Freiburger Modell der Kooperation Jugendhilfe Schule 1. Wo stehen wir heute? 2. Geschichte der Entwicklung Struktur der Arbeitsprozesse 3. Vertiefung ausgewählter Arbeitsbereiche 4. Gelingensfaktoren

Mehr

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Arbeitskreis Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe LVR Landesjugendamt, Horion Haus Köln, am 06.12.2012 Hinrich Köpcke Jugendamt der Landeshauptstadt

Mehr

Schulsozialarbeiter/innen als Kinderschutzfachkräfte?!

Schulsozialarbeiter/innen als Kinderschutzfachkräfte?! Vielfalt im Kinderschutz Gelsenkirchen 29.11.2013 Schulsozialarbeiter/innen als Kinderschutzfachkräfte?! LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen als BerufsgeheimnissträgerInnen 1 4 Beratung und Übermittlung

Mehr

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung. Prof. Dr. Brigitta Goldberg

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung. Prof. Dr. Brigitta Goldberg Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung Prof. Dr. Brigitta Goldberg Gliederung Einführung Aktuelle Diskussion zur Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung:

Mehr

Die Rolle der Väter im Begleiteten Umgang

Die Rolle der Väter im Begleiteten Umgang Die Rolle der Väter im Begleiteten Umgang am Beispiel des Begleiteten Umgangs im Zentrum Aktiver Bürger Nürnberg beim 13. Offenen Forum Familie zum Thema Die Väterdiskussion - Ansätze für ein neues Verständnis

Mehr

Netzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!

Netzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung

Mehr

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Mehr

Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch?

Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch? Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch? Gelingende Kooperation im Kinderschutz Fachtagung des JA Mannheim Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)

Mehr

1. Berufung wird durch Beschluss verworfen

1. Berufung wird durch Beschluss verworfen Für den im Berufungsverfahren tätigen Anwalt gibt es mehrere Möglichkeiten, die Terminsgebühr zu verdienen. von RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Bonn Der folgende Beitrag zu Gebühren im Berufungsverfahren

Mehr

Verfahrensbeistand ( 158 FamFG)

Verfahrensbeistand ( 158 FamFG) Seite 1 von 5 Stand 01.10.09 Zuordnung des Angebotes Verfahrensbeistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Allgemeine Beschreibung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. September 2012. in dem Kostenfestsetzungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. September 2012. in dem Kostenfestsetzungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IV ZB 3/12 BESCHLUSS vom 12. September 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 2 Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt

Mehr

Aufbau 1 - Zertifikatskurs

Aufbau 1 - Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Aufbau 1 - Zertifikatskurs 20.-21. Januar und 16.-17. Februar 2016 in Augsburg Modul 1: Aufsichtspflicht und Haftung - Baustein

Mehr

Netzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Netzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Netzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Einführung Netzwerk Früher Hilfen 8a SGB VIII Netzwerk Herzlich Willkommen im Leben Prävention Matthias Müller Katja Berger Janine Gaster

Mehr

Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?

Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung

Mehr