Recht Teil: Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Schriftliche Prüfungsaufgaben

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1 Recht Teil: Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Schriftliche Prüfungsaufgaben Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft, Vorname: Kandidaten-Nr.: Hilfsmittel Für die Berufsprüfung Basiskompetenz 008 sind im Fach Recht folgende Hilfsmittel zugelassen: - ZGB - OR - SchKG Insbesondere sind auch kommentierte Ausgaben von Gesetzestexten (Gauch/Orell Füssli etc.) erlaubt, mit Leuchtstiftmarkierungen und Seitenrittern, aber ohne handschriftliche Eintragungen / Ergänzungen und ohne separate, persönliche Ergänzungsblätter wie Kopien von Vorlesungsblättern o.ä.. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Verwendung von aus dem Internet heruntergeladenen Gesetzestexten. Zugelassen ist ferner die Broschüre mit dem Titel Miete und Pacht, Ausgabe SVIT, Änderung des OR vom und Verordnung zum Mietrecht (VMWG) vom / Eine Kontrolle der Gesetzestexte durch die Prüfungsorgane bleibt vorbehalten. Seite /

2 Hinweise für die Prüfungskandidaten. Bitte den Kopf jedes Blattes (Kandidaten-Nr.) unbedingt ausfüllen. Auf Zusatzblättern bitte unbedingt nebst der auch den vollständigen n aufführen.. Werden für die Lösungen zusätzliche Blätter benötigt, bitte unbedingt bei der Aufgabe einen entsprechenden Hinweis anbringen. 3. Die Lösungen sind im freien Raum unterhalb der Frage einzutragen. 4. Ihre Lösungen müssen lesbar sein. Aufbau und Darstellung werden in die Bewertung miteinbezogen. 5. Die Teilantworten werden in steigender Reihenfolge bewertet. (Beispiel: Sind 8 Antworten verlangt und 0 Antworten werden aufgelistet, so werden nur die ersten 8 Antworten bewertet.). 6. Verfügbare Lösungszeit: 0 Minuten (für alle 4 Rechtsfächer zusammen) 7. Sämtliche Lösungsblätter und Notizen sind abzugeben. Fehlt die Aufgabe oder Teile davon, erfolgt keine Korrektur. Abkürzungen OR ZGB VMWG LK STWE MWST Schweizerisches Obligationenrecht Schweizerisches Zivilgesetzbuch Verordnung über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen Landesindex der Konsumentenpreise Stockwerkeigentümer Mehrwertsteuer Seite /

3 Aufgaben / Thema ZGB A Rechtsbegriffe, Rechtsgrundsätze, Aufbau der Rechtsordnung 4 Punkte B Personen-, Familien- und Erbrecht 8 Punkte C Grundlagen, Begriffe, Prinzipien des Sachenrechts 8 Punkte D Beschränkte dingliche Rechte 8 Punkte E Grundbuch Punkte OR A OR Einführung und allgemeiner Teil Punkte B OR Besonderer Teil 4 Punkte C OR Gesellschaftsrecht, Spezialgesetzgebung 4 Punkte Schuldbetreibung und Konkurs A Einleitungsverfahren 8 Punkte B Betreibung auf Pfändung, Konkurs und Pfandverwertung 8 Punkte C Betreibung auf Grundpfandverwertung 5 Punkte D Konkursrecht und Konkursverfahren 3 Punkte E Sicherungsmittel in der Zwangsvollstreckung (Arrest, Retention) 6 Punkte Steuerrecht A Natürliche Personen 0 Punkte B Juristische Personen 4 Punkte C Mehrwertsteuer 4 Punkte D Grundstückgewinnsteuer 0 Punkte E Handänderungssteuer Punkte Total 0 Punkte Seite 3/

4 A) EINLEITUNGSVERFAHREN 8 Punkte Aufgabe A Ihr Mitarbeiter will eine Betreibung gegen die Firma Muster AG, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich mit Sitz an der Konradstrasse 58, 8400 Winterthur, einleiten. Die Firma ist in der Treuhandbranche tätig und übt ihre Geschäftstätigkeiten in den Büroräumlichkeit an der Scherzstrasse 58 in 847 Seuzach aus. Auf dem Begehren ist die Adresse Betreibungsamt Seuzach angegeben. Ist das Begehren an das richtige Betreibungsamt adressiert Begründen Sie Ihre Antwort. Entscheid: ja nein Begründung: Aufgabe A Der Zahlungsbefehl gegen Schuldner Z konnte am 7. Juli 008 zugestellt werden. Rechtsvorschlags- und Zahlungsfrist fallen in die Betreibungsferien (5. bis 3. Juli). Welche Auswirkungen hat die Zustellung dieses Zahlungsbefehls auf den Fristenlauf Erläuterungen: Seite 4/

5 Aufgabe A3 4 Der Schuldner hat auf den Zahlungsbefehl hin Rechtsvorschlag erhoben. Der Gläubiger hat einen vom Schuldner unterzeichneten Darlehensvertrag, worin sich dieser verpflichtet, das Darlehen in der Höhe von Fr. 5' per Ende Juli 008 zurückzuzahlen.. Was bedeutet die Erhebung des Rechtsvorschlages für Sie als Gläubiger. Was müssen Sie als Gläubiger unternehmen, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen (Rechtsweg) Ausführliche Antwort mit Rechtsmittel. Frage : Frage : 3 Seite 5/

6 B) BETREIBUNG AUF PFÄNDUNG, KONKURS UND PFAND- VERWERTUNG 8 Punkte Aufgabe B Sie haben vom Betreibungsamt eine Pfändungsurkunde erhalten. In dieser Pfändungsurkunde steht, der Personenwagen Marke XXZ, welcher im Eigentum des Schuldners steht, werde als Kompetenzstück ausgeschieden. Was bedeutet das grundsätzlich (rechtliche Begründung) und was könnte der Grund dafür sein, dass der Betreibungsbeamte auf die Einpfändung verzichtet Erläuterungen: Aufgabe B Der Betreibungsbeamte hat in der Betreibung 0689 das Fortsetzungsbegehren heute Morgen erhalten. Am Nachmittag geht er sofort beim Schuldner vorbei und pfändet sämtliche antiken Möbel, welche sich in der Wohnung befinden. Ist das Vorgehen des Betreibungsbeamten korrekt Begründen Sie Ihre Antwort. Entscheid: ja nein Begründung: Seite 6/

7 Aufgabe B3 Beim Vollzug der Pfändung stellt der Betreibungsbeamte fest, dass keinerlei bewegliche Vermögenswerte vorhanden sind. Zudem gibt der Schuldner zu Protokoll, dass er zur Zeit keiner Arbeit nachgehe. Er werde nicht vom Sozialamt unterstützt. Gelegentlich erhalte er von da und dort ein wenig Geld, um sich über Wasser zu halten. Ist kein pfändbares Vermögen vorhanden, so erstellt der Betreibungsbeamte anstelle einer Pfändungsurkunde einen...! Ergänzen Sie den fett gedruckten Satz. Ergänzung: Aufgabe B4 Ergänzen Sie den schematischen Ablauf der ordentlichen Betreibung auf Konkurs. Betreibungsbegehren Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben und durch Gläubiger beseitigt Fortsetzungsbegehren Konkurseröffnung Seite 7/

8 Aufgabe B5 Bei der Betreibung auf Pfandverwertung erhalten Sie nach durchgeführter Verteilung für den ungedeckt bleibenden Forderungsbetrag einen Pfandausfallschein. Nennen Sie die zwei wichtigsten Wirkungen eines Pfandausfallscheins. Wirkung : Wirkung : Seite 8/

9 C) Betreibung auf Grundpfandverwertung 5 Punkte Aufgabe C 3 Eine Ihnen bekannte Person interessiert sich für ein Einfamilienhaus, welches in nächster Zeit durch das Betreibungsamt Winterthur versteigert wird. Diese Person legt Ihnen die Steigerungsbedingungen vor und fragt Sie, was das heisst und rechtlich bedeutet: - Das Grundstück wird nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebotes zugeschlagen, sofern der Mindestzuschlagspreis von Fr. 58' geboten wird. Erläuterungen: Aufgabe C Die gleiche Person bittet Sie, ihm auch noch das System der Pfandsicherheit zu erläutern. Für welche Forderungen besteht die Grundpfandsicherheit Erläuterungen: Seite 9/

10 D) Konkursrecht und Konkursverfahren 3 Punkte Aufgabe D Gegen die Firma Uster AG wurde am 3. August 008 der Konkurs eröffnet. Nach Ihren Nachforschungen wurde beim Konkursrichter die Bilanz deponiert und dieser hat sodann über die Firma Uster AG den Konkurs eröffnet. Wieso wurde über die Uster AG der Konkurs eröffnet Erklärung: Aufgabe D Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einem summarischen und einem ordentlichen Konkursverfahren Beschreiben Sie den Unterschied in - Sätzen. Antwort: Seite 0/

11 E) Sicherungsmittel in der Zwangsvollstreckung (Arrest, Retention) 6 Punkte Aufgabe E Die Voraussetzungen für ein Arrestverfahren nach Art. 7 ff. SchKG sind in einem Ihnen vorliegenden Fall gegeben. Sie überlegen sich, wie überhaupt ein Arrestverfahren und die nachfolgenden betreibungsrechtlichen Schritte ablaufen. Ergänzen Sie das nachfolgende Schema. Eingabe des Arrestgesuches beim Arrestrichter am Ort der gelegene Sache 0.5 Arrestvollzug des Betreibungsamtes nach den Regeln der Pfändung Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben und durch Gläubiger beseitigt Verwertung/Verteilung/Verlustschein Seite /

12 Aufgabe E Sie verwalten eine Geschäftsliegenschaft in Wallisellen (Geschäftsdomizil). Ihr Mieter, die Firma Y mit Sitz in Winterthur, ist im Zahlungsrückstand. Am 4. August 008 hat sich Ihr Mitarbeiter entschlossen, ein Begehren um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses einzureichen. Dem Mieter wurde auf 30. September gekündigt. Der Mietzins ist gemäss Mietvertrag jeweils zum Voraus auf den. eines Monats zu begleichen. Das Begehren liegt nun zur Prüfung und zur Unterschrift bei Ihnen. Das Begehren weißt folgende Positionen auf: Das Begehren ist adressiert an das Betreibungsamt Winterthur. offener Mietzins Juni 007 und Juli 007 offener Mietzins Januar 008 bis August 008 Heizkosten Periode 007/008 laufender Mietzins September 008 bis September Ist das Begehren richtig - Begründen Sie die Antwort. Entscheid: ja nein Begründung: 3 Seite /

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