Helga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG).

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1 Aufgabe 13: Helga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG). Sie haben (zulässigerweise) die Zusammenveranlagung nach 26b EStG gewählt. 1. Einkünfte Helga: a) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ( 19 EStG): Bruttolohn ( 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) = Arbeitnehmerpauschbetrag ( 9a Nr. 1 EStG)./

2 WK oder Arbeitnehmer-Pauschbetrag? Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Als Werbungskosten können gemäß 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgezogen werden: 120 (Tage) [1 (km) 0,30 ] = 36,00 Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrages besser Ansatz in voller Höhe, obwohl nur 6 Monate Tätigkeit b) Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG): Zinseinnahmen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG)** % 2/12 (2 Monate) = 100 Werbungskosten ( 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)./. 200./. 100./

3 c) Einkünfte aus Leibrenten ( 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG): Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: = steuerpflichtiger Anteil: 50% ( 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) % = Werbungskosten-Pauschbetrag 9a Nr. 3 EStG./

4 d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ( 22 Nr. 2 i.v.m. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:) Fristen: Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist steuerpflichtig Anschaffungskosten der Aktien: 40 Aktien 50 /Aktie = Veräußerungserlös aus Aktienverkauf: 40 Aktien 30 /Aktie = Veräußerungsgewinn gem. 23 Abs. 3 i.v.m. 3 Nr. 40 Buchst. j, 3c Abs. 2 EStG: 50% des Veräußerungserlöses 600./. 50 % der Anschaffungskosten./ Veräußerungsverlust./. 400 Beachte: 23 Abs. 3 Sätze 8, 9 EStG: grundsätzlich keine Verlustverrechnung, jedoch Verlustvorbzw. -rücktrag; aber horizontaler Verlustausgleich zwischen Ehegatten zulässig! 4

5 2. Einkünfte Günther: a) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ( 19 EStG): Bezüge ( 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) = Pension ( 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) = Abfindung ( 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 Nr. 10 EStG) ; steuerfrei bis = Versorgungs-Freibetrag ( 19 Abs. 2 EStG) 40% = ; max / Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag./

6 Werbungskosten (siehe Rechnung unten) ( 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)./ WK oder Arbeitnehmer-Pauschbetrag? Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Als Werbungskosten können gemäß 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgezogen werden: 150 (Tage) [25 (km) 0,30 ] = Aufwendungen für Arbeitsmittel ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG; R 44 EStR) Ansatz der tatsächlichen WK, da höher als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ( = ) 6

7 b) Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG): Zinseinnahmen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Werbungskosten ( 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)./. 30 (Ansatz Pauschale nicht zulässig, da tatsächliche Werbungskosten bei Helga angesetzt) = /. Sparerfreibetrag ( 20 Abs. 4 Sätze 2, 3)./ /. von Helga übertragener Sparerfreibetrag./

8 c) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG): Mieteinnahmen = Abzgl. Werbungskosten: Beachte: Abzug nur i.h.v. 25% (vermieteter Teil) Grundsteuer (25% 500 ) =./.125 Gebäudeversicherung (25% 400 ) =./. 100 Renovierung (25% ) =./. 250 Reparaturen (25% 500 ) =./. 125 Sonstige Betriebskosten (25% ) =./. 500 AfA (25% ) =./. 500 Kreditzinsen (für selbst genutzten Teil)

9 d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ( 22 Nr. 2 i.v.m. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:) Fristen: Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist steuerpflichtig Anschaffungskosten der Aktien: 60 Aktien 50 /Aktie = Veräußerungserlös aus Aktienverkauf: 60 Aktien 70 /Aktie = Veräußerungsgewinn gem. 23 Abs. 3 i.v.m. 3 Nr. 40 Buchst. j, 3c Abs. 2 EStG: 50% des Veräußerungserlöses /. 50 % der Anschaffungskosten./ /. 50% der Werbungskosten 25 Veräußerungsgewinn 575 9

10 Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig, weil er die Freigrenze von 512 überschreitet; es ist jedoch ein Verlustausgleich mit den Verlusten des Ehegatten durchzuführen (575./. 400 ) = 175 Beachte: Aufwendungen für Hamburger Abendblatt sind nicht als WK anzusetzen (Tageszeitung); das Abo dient nicht überwiegend der Einkunftserzielung (H 44 EStH) Summe der Einkünfte Günther und Helga: Einkunftsart Helga Günther Ehegatten 19 EStG EStG./ EStG EStG EStG./ Gesamt

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