BETREUUNGSWEISUNGEN IN DER STADT MÜNCHEN. Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. 04/2007

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1 1 BETREUUNGSWEISUNGEN IN DER STADT MÜNCHEN Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. 04/2007

2 Inhalt: 1. Vorwort Gesetzliche Grundlage Zielgruppe Ausschlusskriterien Zielsetzung Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf... Formelle Aufnahme... Kontaktphase... Durchführungsphase... Schlussphase Betreuungsangebot und Methoden Team Qualitätsmanagement Vernetzung Perspektiven...

3 1. Vorwort: Die Betreuungsweisung (BW) ist ein spezialisiertes Angebot ambulanter Dienstleistungen im Jugendstrafverfahren. Sie ist eine in erster Linie auf Einzelfallhilfe gerichtete Maßnahme und wird vom Jugendgericht angeordnet. Seit 1976 widmet sich die Abteilung Gefährdetenhilfe diesem Bereich der Jugendhilfe. Delinquentes Verhalten Jugendlicher ist oftmals Antwort auf schwierige Lebensverhältnisse und Konflikte, die nicht bewältigt, manchmal nicht erkannt werden. Die Betreuungsweisung bei der Katholischen Jugendfürsorge München e.v. zielt auf eine problem- und handlungsorientierte Bearbeitung der Schwierigkeiten ab, die im Hintergrund einer Straftat stehen können. Wir halten es für erforderlich, auf die Lebenswelt, das soziale Umfeld sowie die persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche der Jugendlichen im pädagogischen Angebot einzugehen. Diese Ziele fördern und sichern wir durch verbindliche und organisatorisch abgesicherte Kooperationsformen mit anderen sozialen Diensten und der Justiz. Mit diesem Konzept stellen wir die gesetzlichen Grundlagen, Grundgedanken, Handlungsfelder und Arbeitsweisen dar. 2. Gesetzliche Grundlage: Die BW ist eine ambulante Maßnahme nach 10 JGG¹. Das Gericht erteilt den Jugendlichen die Weisung, sich für einen bestimmten Zeitraum der Betreuung einer Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen zu unterstellen. Die Betreuung ist gleichzeitig eine intensive Einzelfallhilfe nach 30 KJHG² in Verbindung mit 52 KJHG². Der Zeitraum einer BW bewegt sich in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Die Dauer der Maßnahme kann gegebenenfalls verlängert und verkürzt werden. Die zeitlich zulässige Obergrenze beträgt 2 Jahre. Bei Bedarf bieten wir eine Betreuung sowohl im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens als auch nach Beendigung der BW in Form einer losen (= freiwilligen) Betreuung an. 3. Zielgruppe: Die Betreuungsweisung ist für delinquente Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren vorgesehen. Sie haben oft multiple Problemlagen in den Bereichen Elternhaus, Schule/Beruf, Freundeskreis, Freizeit, Drogen, Schulden u.a. und sind zum Teil wiederholt strafrechtlich auffällig geworden. ¹ 10 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 Jugendgerichtsgesetz ² Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB (Sozialgesetzbuch) VIII

4 4. Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien und Gründe für die vorzeitige Beendigung der BW sind: Sprachliche Barrieren, die eine ausreichende Verständigung verhindern Massive Beziehungsunfähigkeit z.b. durch psychische Erkrankung, Drogenabhängigkeit Fehlende Motivation 5. Zielsetzung Vorrangiges Ziel der BW ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Jugendlichen. Nur auf dieser Basis sind weitergehende konkrete Formen der Hilfe und Erziehung Erfolg versprechend. Im Mittelpunkt stehen für uns die jeweiligen Bedürfnisse und Ressourcen der Jugendlichen. Die Durchführung einer BW hat das Ziel, die persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der jungen Menschen zu klären. Wichtig ist uns, dass sich die Klientinnen/die Klienten mit ihrer Lebenssituation auseinandersetzen und persönliche und soziale Kompetenzen entwickeln. Gemeinsam mit ihnen werden konkrete Schritte und Handlungsziele erarbeitet und kontrolliert. Die Betreuerin/ der Betreuer fördert eigenständiges Handeln und leistet Unterstützung und Hilfestellung im individuell erforderlichen Umfang. Darüber hinaus hat eine BW auch Vermittlungscharakter. Es besteht ein beständiger Informationsaustausch zwischen Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen, Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe. Des weiteren streben wir in Absprache mit den Jugendlichen eine Vernetzung mit dem sozialen Umfeld, mit Ämtern und mit kooperierenden Einrichtungen und Diensten an. Gemeinsam erarbeiten wir mit den Jugendlichen anhand eines standardisierten Erhebungsbogens die individuellen Ziele, die dann im Laufe der BW ständig überprüft, verändert und angepasst werden können. Bei allen Verfahren und Maßnahmen im Verlauf der BW beziehen wir die unterschiedliche Sozialisation, die unterschiedlichen Lebenssituationen, Lebensweisen und Interessen von Mädchen und Jungen unter besonderer Beachtung ihres kulturellen Hintergrundes mit ein. Die Umsetzung wird mit Instrumenten unserer Qualitätssicherung (z.b. Intervision) überprüft. Leitziele Straffreiheit Reifeförderung, Entwicklung einer sozial- und eigenverantwortlichen Persönlichkeit unter Berücksichtigung genderspezifischer und interkultureller Gesichtspunkte Organisation des Lebensalltags Erarbeitung von Zukunftsperspektiven Stärkung der individuellen und sozialen Kompetenz Hilfe zur Selbsthilfe

5 Handlungsziele Personenbezogene Ziele Verbesserung der kommunikativen und sozialen Fähigkeiten sowie der Handlungskompetenz Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein Hilfe bei der Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung Förderung einer differenzierten Selbst- und Fremdwahrnehmung und der Selbstreflexion Aktivierung eigener Stärken und Ressourcen Verbesserung der Wahrnehmung und des Umgangs mit Gefühlen wie z. B. Lob, Kritik, Misserfolg Auseinandersetzung mit den Schwierigkeiten und Chancen eines Migrationhintergrundes Erkennen der straftat(en)auslösenden Faktoren und Hintergründe Unterstützung beim Erwerb von Einstellungen und Wertevorstellungen Reflexion von Vorbildern und Peergroup Lebens- und alltagsbezogene Ziele Hilfe bei der Bewältigung von Problemen und Krisen Erarbeitung von schulischen und beruflichen Perspektiven Erleben/Aufzeigen alternativer Freizeitgestaltung Weiterentwicklung lebens- und alltagspraktischer Kompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere in den Bereichen Ausbildung / Beruf, Geld und Wohnen Einhalten von Regeln, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten Schuldenregulierung Organisation von Finanzen, Schriftverkehr und Dokumenten Aufzeigen von Handlungsalternativen in Konfliktsituationen Netzwerkbildende Ziele Unterstützung und Vermittlung bei der Erhaltung, Verbesserung und/oder Veränderung des sozialen und familiären Umfeldes Vermittlung u. a. an Schuldnerberatungsstellen, Arbeitsprojekte, Drogenberatungsstellen, ambulante und stationäre Therapien, Erziehungsberatungsstellen und Entgiftungseinrichtungen Vernetzung mit kooperierenden Einrichtungen 6. Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf der Betreuungsweisung Der Ablauf der Betreuungsweisung ist grundsätzlich in vier Phasen gegliedert Formelle Aufnahme Die Aufnahmephase dient dazu, die vom Gericht ausgesprochene Weisung umgehend einzuleiten. Der Ablauf der Aufnahme ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt.

6 6.2. Kontaktphase Die Kontaktphase dient der Kontaktaufnahme zur Klientin/zum Klienten, der Anamnese, der Ist- Stand -Erhebung und ersten Zielsetzungen. Die Dauer beträgt ca. 8 Wochen ab Übernahme, mit möglichst 5 Gesprächskontakten á ca. einer Stunde. Zu Beginn erfolgt die Anlage der Akte mit Übernahmemitteilung an das Gericht und die JGH. Der Ablauf der Kontaktphase ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt. Wenn der Kontakt nicht zustande kommt bzw. aus inhaltlichen Gründen regen wir eine richterliche Anhörung an mit dem Vorschlag zur Umwandlung der Weisung oder Einleitung von Sanktionen Durchführungsphase Die Durchführungsphase umfasst den Zeitraum zwischen Ende der Kontaktphase und Beginn der Schlussphase. Gesprächskontakte sollten 14-tägig á 1 Stunde stattfinden. Ziel: Umsetzung der vereinbarten Ziele unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Anamnese Inhalt: Überprüfung der Ziele und Vorinformationen anhand des aktuellen Wissensstandes Erarbeitung von Lösungsstrategien anhand gezielten Methodeneinsatzes unter Berücksichtigung individueller Ressourcen und Möglichkeiten Formeller Bereich: Regelmäßige Berichterstattung an das Gericht (meist nach 6 Monaten oder klientenspezifischer Veränderung) Fortlaufende chronologische Dokumentation Schriftverkehr mit Kooperationspartnern und Klientinnen/Klienten Gemeinsame Ermittlung/Überprüfung des Ist-Standes mit den KlientInnen Methodischer Bereich: Aufbau einer Beziehung zu den Betreuten Professionelle Unterstützung und Begleitung bei ihren Problemen Den Abschluss der Durchführungsphase bildet die Überprüfung der aktuellen Situation der KlientInnen. Bei Kontaktabbruch, mangelnder Zusammenarbeit oder Notwendigkeit einer Modifikation regen wir eine richterliche Anhörung an, ggf. mit dem Vorschlag zur Umwandlung der Weisung oder Einleitung von Sanktionen.

7 6.4. Schlussphase Die Schlussphase ist der Ablösungsprozess von der Klientin/ dem Klienten. Der Zeitrahmen beträgt ca. einen Monat. In dieser Phase geht es um die abschließende Besprechung und Reflexion der Situation und Verabschiedung der Jugendlichen/des Jugendlichen. Für das Gericht und die JGH erstellen wir einen Schlussbericht, den wir möglichst mit der Klientin/dem Klienten besprechen Sollte der pädagogische Bedarf an einer Weiterführung bestehen, kann das Gericht die Betreuung auf Antrag der Klientin/des Klienten und der Betreuerin/des Betreuers verlängern. Der Ablauf der Schlussphase ist durch die AA im Rahmen des Qualitätsmanagements einheitlich geregelt. 7. Betreuungsangebot und Methoden Wir verstehen die Betreuungsweisung als eine jugendhilfeorientierte, eingriffsintensive sozialpädagogische Maßnahme. Sie soll die Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen unterstützen. Dabei ist uns die Orientierung an den Sozialräumen, der Alltags- und Lebenswelt, den Vorstellungen und Wünschen der Jugendlichen wichtig. Ferner gilt es den Lebensbezug zur Familie zu klären. Im Betreuungsprozess wollen wir die Transparenz des eigenen Handelns in unserer Zwischenstellung zu Betreuten und Justiz wahren. Die Klientin/der Klient soll zu jeder Zeit über Mitteilungen und Berichte, die an das Gericht/JGH bezüglich ihrer/seiner Person oder Situation gegeben werden, informiert sein. Beratungs- und Beziehungsarbeit finden sich wieder in allen unseren Hilfsangeboten. Im einzelnen sind folgende Inhalte zu nennen: Einzelgespräche in den Räumen der Katholischen Jugendfürsorge Kontakte in Form von Hausbesuchen Aufsuchen der Klientin/ des Klienten an anderen Orten, z.b. Arbeitsplatz, andere Jugendhilfeeinrichtung Gemeinsame Gespräche mit Eltern/Partnerinnen/Partnern Hilfestellung bei der Suche nach Wohnmöglichkeiten Hilfestellung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Vermittlung in Jugendarbeitslosenprojekte Gespräche/Termine mit anderen Betreuungspersonen, mit Arbeitgebern bzw. Ausbildern Unterstützung bzw. Begleitung im Umgang mit Behörden (Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wohnen und Migration, Amt für soziale Sicherung etc...) Vermittlung an Suchtberatung oder Schuldnerberatung, Hilfestellung bei der direkten Schuldenregulierung Kooperation mit anderen Diensten wie Jugendgerichtshilfe, Schulreferat, Berufsberatung etc. Mitwirkung im Gerichtsverfahren, wenn es erneut zu einer Verhandlung kommt. U-Haftbetreuung und Mitwirkung bei der Haftentscheidungshilfe Planung und gemeinsame Gestaltung von Freizeitaktivitäten

8 Für unser methodisches Handeln ist grundsätzlich die Frage der Vertrauensbildung wichtig. Dabei kommen der Schweigepflicht und dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Bei den oben erwähnten Betreuungsangeboten greifen wir u.a. auf folgende Ansätze methodischen Arbeitens zurück: Verschiedene Formen der Gesprächsführung Krisenintervention Lerntechniken und Strategien nach Lerntheorien Alltagsorientierte soziale Arbeit Casemanagement (Unterstützung, Koordination, Vermittlung) Motivationstechniken Evaluation Empowerment Unseren Grundsatz möglichst kontinuierlicher Betreuung pflegen die Mitglieder des Teams, indem sie auch Bewährungsaufsichten übernehmen. 8. Team Die Teamsitzungen, die 14-tägig á 2 Stunden stattfinden, sind zeitlich in zwei Schwerpunkte aufgeteilt: in einen arbeitspraktischen und einen strukturellen Bereich. Der arbeitspraktische Bereich beinhaltet die kollegiale Fallbesprechung zur Verbesserung und Reflexion der Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Fallarbeit und in aktuellen Krisensituationen. Der strukturelle Teil dient der Bearbeitung und ständigen, qualitätssichernden Weiterentwicklung arbeitsübergreifender Aufgaben. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Praktikantinnen/ Praktikanten, Fallverteilung (über Teamleitung), Aussenkontakte, Konzeptarbeit, Konfliktmanagement, Mitsprache bei Neueinstellungen sowie Qualitätssicherung. 9. Qualitätsmanagement Das Leitbild der Katholischen Jugendfürsorge bildet die Grundlage für unsere Planungen und Aktivitäten. Es beschreibt die Rahmenbedingungen für das Selbstverständnis des Vereins und bestimmt die Normen, Werte und Visionen unserer sozialen Dienstleistungen. In diesem Kontext betreibt die KJF-München ein trägerweites Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO Wir betrachten Qualitätsmanagement als wichtige Methode, die Qualität unserer sozialen Dienstleistungen zu sichern und zu überprüfen Aus den Ergebnissen dieser Überprüfung werden fortlaufend Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet und umgesetzt.

9 10. Vernetzung Die Katholische Jugendfürsorge verfügt über zahlreiche interne Ressourcen. Dies sind u.a. Jugendhilfeangebote wie ISE, Betreutes Wohnen, Erziehungsberatungsstellen, Psychologische Beratungsstelle, Hausaufgabenhilfe. Zudem bestehen weitere externe Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Trägern und Institutionen, z.b. dem Jugendamt, Amt für soziale Sicherung, Bundesagentur für Arbeit, Kreisverwaltungsreferat, Jugendgericht, mit Schuldnerberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, psychologischen Beratungsstellen, Arbeitsprojekten und Jugendfreizeitstätten. Diese stehen unserem Team zum fachlichen Austausch, als ergänzende Maßnahme und/oder als Anschlusshilfe zur Verfügung. Auf diese Art können wir situativ und schnell reagieren. 11. Perspektiven Die Qualität unserer sozialen Dienstleistungen wird, wie oben (siehe Punkt 9) schon erwähnt, regelmäßig hinterfragt und wenn nötig, nachgebessert. Künftig werden wir regelmäßig in der Abteilung an unserer "Zukunftswerkstatt" weiterarbeiten, um innovative Formen und Methoden sozialer Arbeit in den beruflichen Alltag integrieren und umsetzen zu können. Wir werden trotz bzw. gerade wegen der allgemein knappen Finanzlage weiterhin neue Ideen entwickeln und in unsere Arbeit einfließen lassen. Katholische Jugendfürsorge Abt. Gefährdetenhilfe Adlzreiterstr München Tel. 089 / Fax 089 / gefaehrdetenhilfe@kjf-muenchen.de

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