Reglement Bubbleboat - Contest
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1 Reglement Bubbleboat - Contest Allgemein Der Bubbleboat- Contest ist eine Veranstaltung im Zuge der Bubbledays vom Juni Jeder Teilnehmer hat über ausreichende Schwimmkenntnisse zu verfügen. Es ist für jeden Teilnehmer Schwimmwestenpflicht. Schwimmwesten können auch vor Ort vom Veranstalter geliehen werden. Die Starterlaubnis ist von der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen abhängig. Bei der Teilnahme hat jeder Teilnehmer spätestens vor dem zu Wasser lassen des Bootes die Teilnahmebedingungen zu unterschreiben. Darüber hinaus ist die Teilnahme am Briefing Pflicht bzw. bei der Überprüfung des Bootes, welches am.juni 2015 um Uhr am Veranstaltungsgelände statt findet. Die Besichtigung und die Teilnahme liegen in der Eigenverantwortung des jeweiligen Teilnehmers und haben unter Rücksichtnahme auf die Rechte der Anrainer und Grundstückseigentümer zu erfolgen. Für Kinder haften die Eltern bzw. Aufsichtsperson. Startberechtigung Startberechtigung Startberechtigt sind generell alle Personen, die das 7te Lebensjahr vollendet haben. Sollten Kinder unter 14 Jahren teilnehmen, muß eine Erziehungsperson bzw. eine Erwachsene Aufsichtsperson im Team sein. Anmeldung Die Anmeldephase für den Bubbleboat- Contest beginnt am 01. März 2015 und endet am 14. Juni Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen nur berücksichtigt werden können, wenn alle Teilnehmer unter Angabe der vollständigen Daten gemeldet und die Startgebühr vollständig auf dem Konto des Veranstalters eingelangt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Bewerbung als nicht eingetroffen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Onlineanmeldung auf unserer Webseite Alle Anmeldungen, die per Post, Fax oder Telefon einlangen, werden nicht berücksichtigt. Im Laufe der Anmeldefrist wird die aktuelle Startliste mit den bis dahin fixierten Startplätzen auf unserer Homepage veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Startgeld Das Startgeld (10 pro Person) ist unmittelbar nach der Anmeldung zu überweisen. Jeder Teamkapitän wird zur Einzahlung per E- Mail verständigt. Sollte die im E- Mail fixierte Einzahlungsfrist (Verbuchung auf dem Konto des Veranstalters) nicht eingehalten werden, verfällt das Anrecht auf den bis dorthin fixierten Startplatz. Sollte sich ein Team bis 21 Tage vor dem Bewerb von selbigem abmelden, so wird das Startgeld in voller Höhe retourniert. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Rücküberweisung nicht mehr möglich, das Startgeld verfällt zugunsten des Veranstalters. Teilnehmerlimit Die Anzahl der teilnehmenden Teams über die Onlineanmeldung ist mit 100 limitiert. 35 weitere Teams werden über Wildcards zur Veranstaltung zugelassen, sodass das gesamte Teilnehmerfeld 135 Teams umfasst.
2 Qualifikations- Regeln... Kontest - Bewertung Jury- Bewertung Team- Zusammensetzung Es dürfen maximal 4 Teammitglieder per Boot starten. Eigenverantwortung Es liegt im freien Ermessen des jeweiligen Teilnehmers bzw. Teams, seinen Bewerb aufzunehmen, auch wenn das Bewerbskomitee den Bewerb freigibt. Sollte der Startrichter den Bewerb unterbrechen, so ist seiner Anordnung unbedingt Folge zu leisten. Des Weiteren sind auch während der Durchführung des Bewerbes die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten (Bsp. Straßenverkehrsordnung). Gesundheit Mit der Teilnahme bestätigt jeder Teilnehmer, sich in einwandfreiem gesundheitlichem Zustand zu befinden um den Anforderungen des Bewerbes gewachsen zu sein. Strecke Die Strecke führt zu einer künstlichen Insel und teilweise in exponierte Lagen. Es wird daher empfohlen, sich vorab über die Beschaffenheit, den Streckenverlauf und die Gefahren die auf der Strecke lauern können selbst zu informieren. Es ist aber generell Vorsicht geboten! Fragen zu sind beim Briefing zu stellen um Unklarheiten und dadurch falsche Streckenwahl, Benützung von unerlaubten Gewässern / Abkürzungen bzw. Nichtbefahren von Pflichtrouten (usw.) durch das Teammitglied vermieden werden und eine folgliche Disqualifikation hintangehalten wird. Der Veranstalter ist bemüht den Zugang zum Ufer bzw. zum Start für alle Teilnehmer so angenehm wie möglich zu gestalten. Bewerbskomitee Das Bewerbskomitee behält sich vor, die Strecke jederzeit abzuändern, den Bewerb abzusagen oder nur teilweise zu werten. Insbesondere kann das Komitee beim Bewerbsmeeting am Bewerbstag ( :00 Uhr) die Strecke noch kurzfristig abändern. Die offizielle Bekanntgabe der Strecken erfolgt beim Briefing.
3 Schlechtwetter Variante Der Bubbleboat Contest findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollte der Bewerb aufgrund welcher Umstände auch immer (Wetter, usw. ) nicht mehr ausreichend sicher sein, so wird der Bewerb verlegt, verkürzt, nur teilweise gewertet oder komplett gestrichen. Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt von der individuellen Situation ab. Offizielles Personal Den Anweisungen des offiziellen Personals des Veranstalters (Startrichter, Kontestleitung Schiedsrichter, Wasserpolizei,Torrichter, Jury, Streckenposten, Ärzte, etc) ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte eine Anweisung nicht befolgt werden, wird der entsprechende Teilnehmer mit Punkteabzug belegt oder disqualifiziert. Dies gilt insbesondere, wenn ein Arzt bzw. Sanitäter den Teilnehmer aus Gründen die weitere Teilnahme untersagt. Weiters hat eine Disqualifikation zur Folge wenn aufgrund verschiedenster Umstände der Start durch ein offizielles Personal des Veranstalters unterbrochen wird aber dennoch der Bewerber startet oder der jeweilige Bewerb fortgesetzt wird. Hilfsmittel Die Verwendung von Hilfsmitteln (motorisierte Fortbewegungshilfen sowie Fremdhilfen jeglicher Art sind strengstens verboten. Paddel oder Ruder können ebenfalls gefertigt werden und werden in die Jury- Bewertung Komerzielle Paddel sind erlaubt Fairness Unfaire oder gefährliche Aktionen jeglicher Art gegenüber anderen Teilnehmern führen zur sofortigen Disqualifikation. Wertung Teams, bei denen alle Kriterien ordnungsgemäß absolviert wurden, werden in die Wertung aufgenommen. Zeit- Plan Bootsabnahme Bewerbsmeeting Briefing...
4 Um 14:00 ist offizieller Start des Bewerbes. Die Teilnehmer werden auf einer Rampe für den Start freigegeben. Um 15:30 werden alle Teams,die bis dahin die Rampe nicht erreicht haben, im Massenstart zur Insel bzw. zur Bewertungsjury geschickt. Offizielles Kontestende ist um 17:00 Uhr. Wer nach diesem Zeitpunkt die Insel bzw. die Bewertungsjury erreicht, wird weder in die Wertung aufgenommen. Zusatz: Durch etwaige Verschiebungen (z.b. witterungsbedingt) oder Alternativrouten können diese Zeitlimits verändert werden. Die Athleten werden von Kontestleitung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Sponsorflächen Es ist jedem Teilnehmer untersagt, jegliche Sponsorfläche des Veranstalters (Startnummern, Transparente, etc.) zu verdecken bzw. zu entfernen. Das Anbringen von veranstaltungsfremden Sponsoren am Veranstaltungsgelände ist verboten. Weiters dürfen die Startnummern nicht von eigenen Sponsoren verdeckt werden. Umwelt Die Strecke führt teilweise in öffentliches Gelände. Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltungsbereich bzw. die umliegende Landschaft so gering wie möglich belastet wird. Kontestkomitee / Protestkomitee Über alle strittigen Fragen entscheidet ausschließlich das Bewerbskomitee. Proteste sind am Kontesttag bis spätestens Uhr im Rennbüro gegen eine Gebühr von 200,- schriftlich einzureichen. Wird dem Protest Folge gegeben, wird die geleistete Gebühr erstattet, andernfalls verfällt die Protestgebühr zugunsten einer karritativen Einrichtung. Das Rennkomitee entscheidet über den Protest bis spätestens 19:00 endgültig in schriftlicher Form. Gegen die abschließende Entscheidung des Kontestkomitees ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig. Mitglieder des Bubbleboat Contest Komitees Bewerbskomitee- Gesamtleitung: Stefan Steffel - Kontestleiter, Startrichter Sebastian Buchta Toros Daniel - Kontestleitung Bildrechte Jeder Teilnehmer erteilt mit der Teilnahme am Bubbleboat Contest dem Veranstalter, der Red Bull GmbH sowie den übertragenden TV- und Radio- Anstalten und Fotografen das unwiderrufliche Recht, die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bubbleboat Contest gemachten Aufnahmen (Audio- und Video) entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens für jeden erlaubten Zweck (insbesondere auch für Marketingzwecke) auszuwerten und zu veröffentlichen.
5 Haftung Die Teilnahme am Bubbleboat Contest ist mit gewissen und ungewissen Gefahren für die Teilnehmer verbunden. Durch die Unterfertigung der Teilnahmebedingungen erklärt der Teilnehmer, dass er, falls ihm ein Schaden entstehen oder er sich verletzen sollte, weder gegenüber dem Veranstalter, den für die Bewerbe verantwortlichen Vereinen noch gegenüber der Bubbledays GmbH oder den mit ihr verbundenen Gesellschaften Ersatzansprüche welcher Art auch immer geltend machen wird. Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer durch die Unterfertigung der Teilnahmebedingungen, dass er über eine aufrechte persönliche Haftpflichtversicherung und eine aufrechte persönliche Freizeitunfallversicherung verfügt, die seine Teilnahme am Red Bull Dolomitenmann abdeckt. Der Teilnehmer wird den Veranstalter, die Bubbledays GmbH und die mit ihr verbundenen Gesellschaften für alle Schäden schad- und klaglos halten, die ihnen aufgrund seiner Teilnahme am Bubbleboatcontest entstehen. Hinweis: Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor in Einzelfällen auch gegen das Reglement zu entscheiden. Diese Entscheidungen haben dabei keinen Einfluss auf das Gesamtreglement und finden so nur in diesem speziellen Fall Anwendung. Änderungen Das Rennkomitee behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit abzuändern bzw. zu ergänzen. Eventuelle Änderungen werden über die Website des Veranstalters kommuniziert. Offizielle Webseite Aktuelle Informationen aktuell unter Infos: Satz- und Druckfehler bzw. Änderungen vorbehalten! Diverses: Bank-Konto für Teilnehmer
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