Beschluss Nr. 6/99 vom

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1 Brandenburger Kommission gem 93 BSHG - Land Brandenburg Teupitz, den Beschluss Nr 6/99 vom smitteilung für f das Jahr 2000 für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen die nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Klocek Vorsitzende BK 93

2 BSHG (BK 93) vom sermittlung für das Jahr 2000 für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen, die nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind 1 Grundsätze Für diesen Bewohnerkreis, im Regelfall Bestandsfälle, wird wie 1999 die in Anbindung zur vollstationären Pflege ermittelt Die Bemessung der für die Pflegestufen G (geringe Pflege) und K (keine Pflege) erfolgt für das Jahr 2000 nach folgenden Grundsätzen Die direkte (Pflegepersonal) der Pflegestufe G entspricht 50 % der direkten des Pflegesatzes der Pflegestufe 1 Die direkte ergibt sich aus dem Pflegesatz abzüglich der pflegebedingten Betriebskosten (Pfl BK) Die pflegebedingten Betriebskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden zu 100 % in der berücksichtigt Die direkte (Pflegepersonal) der Pflegestufe K entspricht 30 % der direkten des Pflegesatzes der Pflegestufe 1 Die direkte ergibt sich aus dem Pflegesatz abzüglich der pflegebedingten Betriebskosten (Pfl BK) Die pflegebedingten Betriebskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden zu je 90 % in der berücksichtigt 2 Berechnung G = (Pflegesatz PflSt 1 - Pfl BK) x 50 % + Pfl BK + Entgelt U u V K = (Pflegesatz PflSt 1 - Pfl BK) x 30 % + (Pfl BK + Entgelt U u V) x 90 % 3 Grundlage der sberechnung Für die, welche die "Vereinbarung über Gemeinsame Grundsätze für die vollstationärer en nach dem 8 Kapitel des SGB XI für das Land Brandenburg" für das Jahr 2000 anerkennen, erfolgt die Berechnung (Nr 2) der en der Pflegestufen G und K auf Basis der Pflegesätze und Entgelte aus der zuvor genannten Vereinbarung Danach ergeben sich die in der Anlage 1 berechneten en für die Pflegestufe G, die en der Pflegestufe K aus Anlage 2 Für Pflegeeinrichtungen, die im Jahr 2000 nicht die en entsprechend der "Vereinbarung über Gemeinsame Grundsätze für die vollstationärer Pflege-

3 leistungen nach dem 8 Kapitel des SGB XI für das Land Brandenburg" für das Jahr 2000 vereinbaren, erfolgt die Berechnung (Nr 2) der en der Pflegestufen G und K auf Basis der mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger für das Jahr 2000 vereinbarten Pflegevergütungen und Entgelte der vollstationären Pflege nach dem SGB XI Soweit ein Betriebskostensatz nicht explizit vereinbart wird, wird hilfsweise folgende Formel angewandt: Pflegebetriebskosten = (1,37 x Pflegevergütung St 1 - Pflegevergütung St 2) / 0,37 (Die Pflegepersonalvergütung der Stufen 1 und 2 verhalten sich analog der Pflegeminuten (Äquiziffer Stufe 2)) Anlagen

4 Anlage 1 sermittlung für f das Jahr 2000 für f die Bewohner, für f die eine Hilfegewährung in vollstation stationären Pflegeeinrichtungen erforderlich ist, die jedoch nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Gemeinsame Grundsätze 1999 Fortschreibung 2000 Entgelt bei 98 % Entgelt bei 347,7 Tage/Jahr Personalkosten 13,57 DM + 1,25 % 13,74 DM 14,14 DM Sachkosten 7,07 DM + 0,5 % 7,11 DM 7,31 DM Gesamt 20,64 DM 20,85 DM 21,45 DM Vereinbarter Pflegesatz der Pflegestufe 1 für Betten gemäß den Gemeinsamen Grundsätzen für das Jahr ,45 DM ( 65,9 %) plus Betriebskosten 21,45 DM ( 34,1 %) Pflegesatz 62,90 DM ( 100,0 %) vereinbarter Pflegesatz Stufe I 100 % davon 65,9 % davon Betriebskosten (BK) 34,1 % bis 60 Betten 63,49 DM 41,84 DM 21,65 DM Betten 62,90 DM 41,45 DM 21,45 DM ab 151 Betten 61,73 DM 40,68 DM 21,05 DM Daraus ergeben sich folgende en für das Jahr bis 60 Betten davon 50 % plus BK Unterkunft und Verpflegung 63,49 DM 21,65 DM 41,84 DM 20,92 DM 21,65 DM 42,57 DM 28,42 DM 70,99 DM 2 mit Betten en 62,90 DM 21,45 DM 41,45 DM

5 davon 50 % plus BK Unterkunft und Verpflegung 20,73 DM 21,45 DM 42,18 DM 28,17 DM 70,35 DM 3 ab 151 Betten davon 50 % plus BK Unterkunft und Verpflegung 61,73 DM 21,05 DM 40,68 DM 20,34 DM 21,05 DM 41,39 DM 27,50 DM 68,89 DM

6 Anlage 2 sermittlung für f das Jahr 2000 für f Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtunn- gen, die nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Gemeinsame Grundsätze 1999 Fortschreibung 2000 Entgelt bei 98 % Entgelt bei 347,7 Tage/Jahr Personalkosten 13,57 DM + 1,25 % 13,74 DM 14,14 DM Sachkosten 7,07 DM + 0,5 % 7,11 DM 7,31 DM Gesamt 20,64 DM 20,85 DM 21,45 DM Vereinbarter Pflegesatz der Pflegestufe 1 für Betten gemäß den Gemeinsamen Grundsätzen für das Jahr ,45 DM ( 65,9 %) plus Betriebskosten 21,45 DM ( 34,1 %) Pflegesatz 62,90 DM ( 100,0 %) vereinbarter Pflegesatz Stufe I 100 % davon 65,9 % davon Betriebskosten (BK) 34,1 % bis 60 Betten 63,49 DM 41,84 DM 21,65 DM Betten 62,90 DM 41,45 DM 21,45 DM ab 151 Betten 61,73 DM 40,68 DM 21,05 DM Daraus ergeben sich folgende en für das Jahr bis 60 Betten davon 30 % plus BK (90 %) Unterkunft und Verpflegung (90 %) 5 mit Betten 63,49 DM 21,65 DM 41,84 DM 62,90 DM 12,55 DM 19,49 DM 32,04 DM 25,58 DM 57,62 DM

7 en davon 30 % plus BK (90 %) Unterkunft und Verpflegung (90 %) Vergütun tung 6 ab 151 Betten davon 30 % plus BK (90 %) Unterkunft und Verpflegung (90 %) 21,45 DM 41,45 DM 61,73 DM 21,05 DM 40,68 DM 12,44 DM 19,31 DM 31,75 DM 25,35 DM 57,10 DM 12,20 DM 18,95 DM 31,15 DM 24,75 DM 55,90 DM

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

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