Heimatschutzkommission Startveranstaltung. Heimat und Natur schützen ist in / out?
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- Georg Becke
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1 Heimatschutzkommission Startveranstaltung Heimat und Natur schützen ist in / out?
2 Friedhofstrasse Wald
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4 Titelfolie evtl. Fotohintergrund
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6 Folientitel
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16 MIR MÜEND SORG HEBE ZU EUSERE WÄLT!
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21 D SCHWYZ ISCH DOCH CHOGE SCHÖN!
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30 WALD DAS ISCH EUISI HEIMET. DO ISCH ES EUIS WOHL.
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40 UND DAS, ISCH DAS LÄBESQUALITÄT? MÖCHTED SIE DO IHRE KIND AUFWACHSE LOO?
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42 Heimatschutz in Wald ZH Notwendige Gemeindestrukturen
43 Willkommen
44 Begriffs-Wirrwarr Heimatschutz Denkmalschutz Naturschutz Kommission Verein Pflege Fachstelle Abteilung Kanton Bund Gemeinde Private Auf die Namen ist teilweise kein Verlass Manchmal sind offizielle Behörden gemeint Manchmal beratende Kommissionen Manchmal private Vereine oder Verbände
45 0. Wie sieht es bei uns aus.
46 I. Wie sieht es bei uns aus. Bauabteilung Leitung Christian Zwahlen Heiko: verantwortlich Roland Greub Bauausschuss Präsident Rico Croci, Gemeinderat Ressort Raumentwicklung und Bau Mitglied Ernst Kocher, Gemeindepräsident Mitglied Bäre Hess, Gemeinderat Ressort Infrastruktur Gemeinderat Alle Gemeinderäte Heiko Präsident Hans Köchling Fachberater Erich Späh, dipl. Arch. ETH/SIA Mitglieder Frank Gubler, Christian Herter, Rolf Knechtle Vertretung des Gemeinderates Rico Croci Sekretariat / Administration Roland Greub, Bauabteilung BZO Bau- und Zonenordnung, Kernzonen 1 und 2 Kommunales Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte innerhalb und ausserhalb der Kernzone 1 Überkommunales Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte
47 II. Wie sieht es bei uns aus Gemeinde Wald ZH Bauausschuss ist die Baubehörde Baubewilligungen werden ja nach Grösse und Wichtigkeit durch die Bauabteilung, den Bauausschuss und den Gemeinderat (GR) erteilt Je nach Zuständigkeit mit oder ohne kantonaler Entscheide Aber immer unter Berücksichtigung aller Gesetzesstufen Heiko = Heimatschutzkommission ist die beratende Kommission der Baubehörde und des Gemeinderats, welche auch direkt Bauwilligen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung steht.
48 Und übergeordnet Bund Bundesrat Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) ISOS - Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz BLN - Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler Kanton Zürich Regierungsrat Baudirektion Kanton Zürich Kantonale Denkmalpflege und KDK, NHK, AK ARE Amt für Raumentwicklung Ortsbildschutz Ortsbild und Städtebau Thomas Eiermann, Gebietsbetreuer RZO Region Zürich Oberland Überkommunale Inventare, überkommunales Ortsbild Leitstelle für Baubewilligungen (koordinatives Bauverfahren) Private Bund: Schweizer Heimatschutz, Pro Natura Private Kanton: Zürcher Heimatschutz Und Rechte besitzen auch: Nachbarn Einspruchberechtigte Verbände
49 Ablauf Baugesuch
50 Beratungen und Auskünfte Aber bereits vor dem Verfahren Möglichst früh mit Heiko-Sekretär/ Bauabteilung Kontakt aufnehmen - Anfrage Erste Auslegeordnung ist möglich Bereits vorab: Hinweise auf weitere Hürden, wie z.b. Brandschutz, hindernisfreies = behindertengerechtes Bauen etc. Vermittlung an kantonale Stellen für Vorabklärungen Diese Aufwendungen sind üblicherweise für den Bauwilligen kostenlos. Sie ermöglichen ein wesentlich schlankeres Bauverfahren und nützen dadurch allen Beteiligten. Anfrage in die Heiko Vermittlung und Beratung durch Heiko / Fachberater
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52 Baubehörden im Spannungsfeld zwischen Gesetz und Wünschen der Bauherrschaft Christian Zwahlen, Leiter Abt. Raumentwicklung und Bau
53 Gesetzliche Grundlagen - Verordnungen Bundesverfassung Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 Rahmengesetz Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 7. September 1975 über Schutzobjekte müssen Inventare erstellt werden Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 26. Februar 2002, teilrevidiert 2013 Kernzonenplan (blaue Objekte)
54 Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung
55 Kernzonenplan Ausschnitt
56 Ansprüche / Wünsche der Bauherrschaft Besitzanspruch: Gebäude gehört mir / Bauherr erwartet grosse Freiheiten unkompliziertes, schlankes Bewilligungsverfahren Rasche Baubewilligung wenig Auflagen
57 Idealer Verfahrensablauf Idealer Ablauf und Vorgehensweise bei inventarisierten Gebäuden: Grundlagen / Informationen beschaffen: Kernzonenplan / Inventarblatt etc. Schutzziele kennen Abklärung Anforderungen für einzelne Elemente und Bauteile (z.b. Fenster, Läden etc.) beim Bauamt Wald und Heimatschutzkommission ERST JETZT: Offerten anfordern (Unternehmer informieren) Baugesuch einreichen
58 Beiträge der Gemeinde Wald Beiträge der Gemeinde Wald an Renovationen oder Restaurierungen Wichtigste Bedingungen: - Objekt von kommunaler Bedeutung - 10% an subventionsberechtigte Kosten - Gesuch vor Baubeginn einreichen - Abrechnungsunterlagen müssen innert 12 Monaten nach Bauvollendung eingereicht werden - ab einem Gemeindebeitrag von CHF wird ein Grundbucheintrag verlangt - die Ausrichtung der Gemeindebeiträge richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde (Kreditrahmen gemäss Voranschlag) - Ausführung der Bauarbeiten im Einvernehmen mit dem Bauausschuss Wald oder der Heimatschutzkommission
59 Das dürfen Sie nicht vergessen Frühzeitiger Einbezug von 1. Gemeinde 2. Heimatschutzkommission 3. kantonalen Stellen (Ortsbildschutz / Denkmalpflege) 4. Brandschutz / Feuerpolizei Wenn möglich alle Stellen gleichzeitig einbeziehen alle feuerpolizeilichen Ausnahmen müssen von der Gebäudeversicherung bewilligt werden (braucht viel Zeit!)
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61 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Die kantonale Denkmalpflege Rolle und Aufgabe im Bereich des «Heimatschutzes» Heimat schützen ist in/out? Veranstaltungsreihe der Heimatschutzkommission der Gemeinde Wald «Denkmalpflege Heimatschutz» Roger Strub, Stv. kantonaler Denkmalpfleger 61
62 Heimatschutz: einerseits: übergeordneter Begriff der Gesetzgebung, so u.a. im «Heimatschutz» und Denkmalpflege - Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) - III. Titel des Planungs- und Baugesetzes Kt. ZH (PBG): Der Natur- und Heimatschutz andererseits: Eigenname eines Vereins Schweizerischer Heimatschutz (SHS, gegründet 1905) mit 25 kantonalen Sektionen und Mitgliedern, verbandsbeschwerdenberechtigt auf der Ebene von Kanton und Bund
63 Denkmalpflege: Fachstellen der Kantone und einiger Städte / Gemeinden: «Heimatschutz» und Denkmalpflege Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), Art «Die Kantone bezeichnen Fachstellen für den Naturschutz, den Heimatschutz und die Denkmalpflege»
64 Denkmalpflege: Fachstellen der Kantone und einiger Städte / Gemeinden: «Heimatschutz» und Denkmalpflege Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), Art «Die Kantone bezeichnen Fachstellen für den Naturschutz, den Heimatschutz und die Denkmalpflege»
65 «Top 20» Die meist genannten Denkmäler der Schweiz Quelle: Link Institut, im Auftrag des Bundesamtes für Kultur (BAK), im Rahmen der Studie «Heimat-Identität-Denkmal» Juli 2015
66 «Denkmäler sind ortsgebundene Objekte, die geschichtlichen Zeugniswert haben. Denkmäler können Zeugnisse jeglichen menschlichen Wirkens sein, historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerischer Leistungen, sozialer Einrichtungen, technischer Errungenschaften.» Denkmalbegriff Quelle: Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz, Eidg. Kommission für Denkmalpflege (EKD), 2006 Bunker A 4840, Arboretum Zürich, 1940
67 «Schutzobjekte sind: - Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen, Gebäude und Teile sowie Zugehör von solchen, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswürdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung - Park- und Gartenanlagen, Bäume, Baumbestände, Feldgehölze und Hecken» Denkmalbegriff Quelle: Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich, 203 c. und f. Hombrechtikon Hof Wellenberg, 18. Jahrhundert Wetzikon Spinnerei Schönau, 19. Jahrhundert
68 Denkmalbegriff Zürich Geschäftshaus Metropol, 1893 Zürich Kantonsschule Freudenberg, 1955 Zürich Pavillon Le Corbusier, 1964 Zürich Palais Rechberg, 1770
69 Denkmalbegriff Effretikon Ref. Kirche, 1961 Effretikon Schulhaus Watt, 1968
70 Denkmalbegriff Effretikon Ref. Kirche, 1961 Zürich Fernmeldezentrum Herdern, 1978 Zürich Bahnhof Stadelhofen, 1990
71 Zuständigkeit: Kantonale Denkmalpflege Zuständigkeit und Aufgaben Aufgaben: - Erstellen von Inventaren der Schutzobjekte - Bauberatung, einschliesslich Quelle: Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich, 203 c. und f. - hoheitlicher Tätigkeit (Beurteilung von Baugesuchen, Unterschutzstellungen) - Finanzielle Unterstützung (Beiträge/Subventionen) - Dokumentation
72 Kantonale Denkmalpflege Zuständigkeit und Aufgaben Quelle: Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich, 203 c. und f. - hoheitlicher Tätigkeit (Beurteilung von Baugesuchen, Unterschutzstellungen) - Finanzielle Unterstützung (Beiträge/Subventionen)
73 Abteilung Archäologie und Denkmalpflege Organisation
74 Kantonale Denkmalpflege Dokumentation
75 Kantonale Denkmalpflege Inventarisation
76 Kantonale Denkmalpflege Inventar der überkommunalen Schutzobjekte Rund 4000 überkommunale Schutzobjekte im Kanton Zürich, das entspricht ca. 1,4% des Gebäudebestandes Quelle:
77 Kantonale Denkmalpflege Bauberatung Organisation
78 Grundlagen Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (SR ) vom 23. November 1972 (Paris) Kantonale Denkmalpflege Bauberatung Grundsätze Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa (SR ) vom 3. Oktober 1985 (Granada) Charta von Venedig 1964; Internationale Charte über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles vom 31. Mai 1964 Charta von Florenz 1981 (historische Gärten) Quelle: /04298/index.html?lang=de
79 Grundlagen Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz (Eidg. Kommission für Denkmalpflege, 2006) Kantonale Denkmalpflege Bauberatung Grundsätze 1. Das Denkmal 2. Der Umgang mit dem Denkmal 3. Das Handeln am Denkmal Quelle: /81510/eth pdf 4. Planung und Massnahmen 5. Definitionen zu einigen besonderen Massnahmen 6. Zu spezifischen Fragen der archäologischen Bodendenkmalpflege
80 Grundlagen «Denkmäler sind bestimmt durch ihre überlieferte Materie; diese macht die Authentizität der Denkmäler aus.» Kantonale Denkmalpflege Bauberatung Grundsätze «Denkmäler sind bestimmt durch ihren geschichtlichen Zeugniswert; dieser setzt sich aus einer Vielzahl von Eigenschaften zusammen.» «Denkmäler sind Teil des heutigen Lebensraums und damit der heutigen Kultur.» «Voraussetzung für das Festlegen von Massnahmen an Denkmälern ist eine genaue Kenntnis des Objekts.» Quelle: Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz (Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, 2006)
81 Grundlagen «Bei allen Massnahmen hat die Konservierung der bestehenden Substanz Vorrang.» Kantonale Denkmalpflege Bauberatung Grundsätze «Eine angemessene Nutzung begünstigt die langfristige Erhaltung. Jede Nutzung muss sich an der Substanzerhaltung orientieren.» «Alle konservatorischen und restauratorischen Eingriffe sind auf ein Höchstmass an Reversibilität auszurichten.» «Historische Elemente sollen instand gestellt, nicht ersetzt werden.» «Das Denkmal ist so zu bewahren, dass die Spuren seines Alters erhalten bleiben.» Quelle: Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz (Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, 2006) «Regelmässige Pflege ist die schonendste Massnahme zur Erhaltung von Denkmälern.»
82 Kantonale Denkmalpflege Bauberatung Interessenskonflikte
83 Fragen Sie uns, sprechen Sie mit uns,?! besuchen Sie uns! Samstag 2. September: Lange Nacht der Museen, in unserem Alterthümermagazin in Zürich-Selnau, Thema: «Von Tür zu Tür zu Tür...» Samstag/Sonntag 9./10. September: Europäische Tage des Denkmals, u.a. in Kemptthal (Maggifabrik), Horgen (Bocken), Winterthur und Zürich Samstag 30. September, Open House, im Waffensaal auf dem Kasernenareal Zürich
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85 Heimat und Natur schützen ist in- ist Heimat- und Naturschutz out? Wald, 24. August 2017
86 Aufbau Zielsetzungen Ortsbildschutz Zuständigkeiten Kanton im Bereich Ortsbildschutz Grundlagen Schnittstelle Kanton-Gemeinde
87 Zielsetzungen Ortsbildschutz Art. 3 Die Kernzonenvorschriften bezwecken die Erhaltung der Eigenart und ermöglichen die qualitätsvolle Weiterentwicklung des gewachsenen Ortskerns. Resultate?
88 Zielsetzungen Ortsbildschutz Ortsbildschutz ist auch Ortsbildentwicklung Substanz- und Strukturerhaltung sind zentrale Anliegen
89 Zielsetzungen Ortsbildschutz Nutzung Identität Bedürfnisse Private Bedürfnisse: Erhalt der Nutzungsart und der Zentrumsfunktionen Bedürfnisse der Menschen des 21. Jahrhunderts ermöglichen Der Ort als Begegnungszentrum, als identitätsstiftendes Element Mehr Wohnraum Dachausbau(Belichtung) Aussenraum (Balkone) Garagen (Vorgärten) Solaranlagen
90 Zuständigkeiten Kanton im Bereich Ortsbildschutz
91 Zuständigkeiten Kanton im Bereich Ortsbildschutz Bauverfahrensverordnung BVV Ziffer Baugesuche innerhalb Perimeter bedürfen kantonale Beurteilung (In Verbindung mit 7 Abs.1 BVV)
92 Zuständigkeiten Kanton im Bereich Ortsbildschutz Was wird durch den Kanton beurteilt?: Planungs- und Baugesetz PBG: 238 Abs. 2: Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen; sie dürfen auch durch Nutzungsänderungen und Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden, für die keine baurechtliche Bewilligung nötig ist. Objete des Natur- und Heimatschutzes?: 203 lit. C) : Schutzobjekte sind: Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen, Gebäude und Teile sowie Zugehör von solchen, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswürdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung
93 Grundlagen kantonale Ebene Kantonales Ortsbildinventar (KOBI): Festlegungen zu Bebauungsstruktur und zu Aussen- und Freiraumstruktur Inventar ist lediglich behördenverbindlich: Umsetzung erfolgt im Kernzonenplan -> Grundeigentümerverbindlich. Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) Ebenfalls Behördenverbindlich, Umsetzung in Nutzungsplanung -> Grundeigentümerverbindlich.
94 Grundlagen kommunale Ebene Bau- und Zonenordnung Inventare: Kantonales Ortsbildinventar KOBI Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS Kernzonenplan
95 Schnittstelle Kanton - Gemeinde Art. 20 Besondere Anforderungen an arch. Gestaltung 238 Abs.2 Besondere Rücksichtnahme BZO: alleinige Kompetenz der Gemeinde Bewilligung erfolgt in ähnlicher Problematik
96 Schnittstelle Kanton - Gemeinde Ortsbildschutzbewilligungen sind kein Top-down Entscheid Kanton unterstützt Gemeinden in der Aufgabe des Ortsbildschutzes Enge Zusammenarbeit Kanton und Gemeinde Koordinierte Bewilligung nötig
97 Schnittstelle Kantonsintern Ortsbildschutz - Denkmalpflege Zuständigkeit kantonale Denkmalpflege Alle Objekte mit Personaldienstbarkeit oder inventarisiert oder formell unter Schutz gestellt Innerhalb Ortsbildperimeter: restliche Bauvorhaben Zuständigkeit Kantonaler Ortsbildschutz
98 Fragen?
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100 Titelfolie evtl. Fotohintergrund Willkommen zum Referat Die Rolle der Heimatschutzkommission Wald 24. August 2017
101 Inhalt des Referats Der Begriff Heimatschutz. Die Präambel der Charta von Venedig. Wie arbeitet die Heimatschutzkommission? Häufige Begriffe der Denkmalpflege: Nach welchen Kriterien werden die Objekte von der HEIKO beurteilt? Renovieren, sanieren aber wie? Die immer wiederkehrenden Themen. Beispiele von Objekten mit Begleitung der HEIKO.
102 Heimatschutz über Eintragungen 24. August 2017
103 Die Präambel der Charta von Venedig 1964 Als lebendige Zeugnisse jahrhundertelanger Tradition der Völker vermitteln die Denkmäler der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit. Die Menschheit, die sich der universellen Geltung menschlicher Werte mehr und mehr bewusst wird, sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihre Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben. 24. August 2017
104 Wie arbeitet die HEIKO? 2016: An 9 Sitzungen ca. 31 Objekte behandelt. 14 zusätzliche Augenscheine. Eingang Anfrage/Baugesuch im Bauamt. Abklärung Bauamt Inventarobjekt? Inventarobjekt Behandlung durch HEIKO. Beizug der Inventarblätter, Diskussion. Allenfalls Begehung/Augenschein des Objekts. Schriftlicher Bescheid an Bauträgerschaft. 24. August 2017
105 Die Inventarblätter der Schutzobjekte 24. August 2017
106 Einige Begriffe der Denkmalpflege Heimatschutz Der Heimatschutz hat das Ziel das Natur- und Kulturerbe ganzheitlich zu schützen bzw. zu erhalten. Der Schweizerische Heimatschutz, gegründet 1905 ist eine private Organisation mit Verbandsbeschwerderecht. Denkmalpflege (Denkmalschutz) Die Aufgaben der Denkmalpflege bestehen in der wissenschaftlichen Erforschung und der Pflege von Kulturdenkmälern. Ziele der Denkmalpflege sind u.a. der Erhalt von historisch wichtigen Objekten und Zeitzeugen. Reparieren Grundsätzlich sollen in erster Linie schadhafte Bauteile ausgebessert bzw. geflickt werden. Die Aura des Alters und die Spuren der Vergänglichkeit bleiben erhalten. 24. August 2017
107 Konservieren Konservieren bedeutet bewahren und unversehrt erhalten, wie z.b. Wiedereindecken des Daches mit den alten, gereinigten Ziegeln oder reinigen und Sichern des alten Fassadenputzes. Renovieren Renovieren bedeutet erneuern, instand setzen, z.b. Ergänzen der Eindeckung des Daches mit neuen Ziegeln oder Ergänzung von grösseren Teilen des Fassadenverputzes und Neuanstrich. Restaurieren Das Wiederherstellen, Ausbessern und Auffrischen z.b. der gesamten Dachhaut mit artgleichen Ziegeln oder das Abschlagen und die Erneuerung des Deckputzes fallen unter den Begriff der Restauration. 24. August 2017
108 Sanieren Sanieren bedeutet heilen, gesund machen, den heutigen Verhältnissen anpassen, wie z.b. die Dämmung des Daches, Einbau eines Unterdaches und der Neueindeckung oder der Fensterersatz mit Isolierverglasung. Rekonstruieren Rekonstruieren bedeutet wieder aufbauen oder nachbilden. Ein historisches Gebäude wird detailgetreu mit originalen Materialien wieder aufgebaut, Dacheindeckung mit historischen Ziegeln, Fenster mit Einfachverglasung und Sprossen, traditioneller Verputz und dgl. 24. August 2017
109 Die Beurteilungskriterien der HEIKO? Die äussere Gesamterscheinung. Die architektonische Qualität. Der denkmalpflegerische Wert. Der bauliche Zustand. Der Stellenwert im Orts- und Landschaftsbild. Die Konstruktionsdetails. Das Materialkonzept, die Materialisierung. Die Farbgestaltung, das Farbkonzept. 24. August 2017
110 Anregungen zum Thema Farbgestaltung Farbe als Schutzanstrich Farbe als Signal Farbe als Schmuck Farbe als Gestaltung Farbe als Stimmungsträger Farbe im Innenraum Farbe im Ortsbild 24. August 2017
111 24. August 2017
112 Gleiche Farbe unterschiedliche Wirkung 24. August 2017
113 24. August 2017
114 Renovieren, sanieren aber wie? Äusseres: Konstruktionsdetails der Bauweise entsprechend, Leicht-/Massivbau, etc. Materialisierung dem Gebäudetypus adäquat, Wohnhaus, Nebengebäude, Ökonomiebau und dgl. Dimensionierung der Trauf- und Ortabschlüsse erhalten. Anstriche mineralisch und ökologisch. Fenster in Holz mit aussenliegenden Sprossen. Fensterläden in Holz mit beweglichen Brettli. 24. August 2017
115 Inneres: Layout/Grundrisstypologie beachten. Gebäudegerechtes Konstruktionskonzept. Dem Gebäude entsprechendes Materialkonzept. Boden-/Wandaufbauten in Leichtbauweise. Dem Gebäude entsprechende Heizkonzepte (Holzofen, Radiatoren, Warmluft, keine Bodenheizung). Mineralische d.h. atmungsaktive Anstriche applizieren. 24. August 2017
116 Die immer wiederkehrenden Themen der HEIKO Das Dach, die 5. Fassade. Die Sonnenenergie Kollektoren und Photovoltaik (PV). Fenster Holz/Metall oder in Kunststoff, Sprossen wie und wo? Klappläden in Metall oder sogar in Kunststoff, bewegliche Lamellen. Die Farbe als Gestaltungsmittel, Mut zur Farbe? August 2017
117 Beispiele von Dachlandschaften 24. August 2017
118 Beispiele von Dachlandschaften 24. August 2017
119 Beispiele von Dachlandschaften 24. August 2017
120 Beispiele von Dachbelichtungselementen 24. August 2017
121 Beispiele von Dachbelichtungselementen 24. August 2017
122 Verschiedene Dachaufbauten/Dacheinschnitte 24. August 2017
123 Beispiele von Dachaufbauten 24. August 2017
124 Auszug aus den Richtlinien für Solaranlagen an schutzwürdigen Bauten in der Gemeinde Wald Einleitung und Bemerkungen In der Schweiz geht man davon aus, dass nur ca. 2-4 % aller Gebäude geschützte oder potentielle Schutzobjekte sind. Somit liegt der Gedanke nahe das Potential der übrigen 96% der Gebäude zuerst d.h. vor den denkmalpflegerischen Bauten, auszuschöpfen. Bevor Solaranlagen ins Auge gefasst werden, müssen die ökologischökonomischen Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung der Gesamtenergiebilanz sorgfältig geklärt werden. Dabei geht es u.a. darum, den Energiehaushalt eines Gebäudes zu optimieren, d.h. sämtliche Energiesparmöglichkeiten, wie zusätzliche Wärmedämmungen, Fensterersatz, haustechnische Verbesserungen zu berücksichtigen. Verträglichkeit von Solaranlagen und Baudenkmälern und pot. Schutzobjekten Auf Schutzobjekten mit besonderer historischer, kunsthistorischer, ortsbaulicher oder landschaftsprägender Bedeutung sowie wertvollen sakralen Bauten, ist eine besonders gute Einpassung von integrierten Solaranlagen erforderlich und das Objekt nicht beeinträchtigen. 24. August 2017
125 Im Übrigen ist von Fall zu Fall zu prüfen, inwieweit das Anbringen einer Solaranlage die historisch bauliche oder ortsbildliche Situation unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gestaltungskriterien beeinträchtigt. Gestaltungskriterien Allgemein ist bei der Installation einer Solaranlage eine gute kompositorische Gesamtwirkung anzustreben, die ein ruhiges und harmonisches Erscheinungsbild zum Ziel hat. Zudem ist die Einsehbarkeit der Anlage von wichtiger Bedeutung. Eine Beeinträchtigung im näheren Sichtbereich von weiteren Schutzobjekten, geschützten Ensembles und Ortsbildern ist zu vermeiden. Die Solaranlagen müssen sich gestalterisch als optischer Teil des Gebäudes und/oder baulich als Gebäudeteil gut in das Schutzobjekt integrieren. Bei der Montage von Anlagen auf Steildächern ist zu berücksichtigen, dass das Dach die 5. Fassade eines Hauses darstellt und dem entsprechend ebenso mit grösster Beachtung und äussersten Sorgfalt wie die übrigen, herkömmlichen Fassaden behandelt bzw. gestaltet werden muss. 24. August 2017
126 Es gelten die gleichen architektonischen und formalen Anforderungen und Kriterien wie für die primären Fassaden. Eine ruhige, ungestörte und harmonische Dachlandschaft muss angestrebt werden. Formal: Vollflächige Anlagen sind möglichst bündig zum Ort- bzw. Fassadenrand zu platzieren Form und äusseres Erscheinungsbild möglichst unauffällig Einfache, verdeckte Eigenstruktur Farblich gut in bestehende Dacheindeckung integriert, homogene Farbgebung Geringer Glanz und geringe Spiegelung 24. August 2017
127 Konstruktiv: Keine Beeinträchtigung oder Verminderung der historischen Bausubstanz beim Einbau Indachsysteme integrieren sich besser in die Dachlandschaft als Aufdachsysteme Photovoltaikelemente in Folienform v.a. auf Flachdächern Massnahmen zum Brandschutz Sicherheitsvorkehrungen gemäss SUVA müssen gestalterisch gut integriert werden Kombinierte Anlagen Solarkollektoren und Photovoltaik sind formal gut abzustimmen Materialtechnisch: Material abgestimmt auf die vorhandene Dacheindeckung Substitutionslösungen anstelle von Panels Solarziegel oder Solarschiefer abklären 24. August 2017
128 Beispiele Sonnenkollektoren und PV 24. August 2017
129 Beispiele Photovoltaikanlagen 24. August 2017
130 Beispiele Photovoltaikanlagen 24. August 2017
131 Beispiele Photovoltaikanlagen 24. August 2017
132 Fenster, Jalousien 24. August 2017
133 Fenster, Jalousien, Klappläden 24. August 2017
134 Jalousien, Klappläden 24. August 2017
135 Sanierung Zustand vor der Sanierung. nach der Sanierungen 24. August 2017
136 Einige von der HEIKO begleitete Objekte 24. August 2017
137 24. August 2017
138 24. August 2017
139 24. August 2017
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