[+] ver.di - Landesbezirk Hessen [+] Landesbank Hessen-Thüringen [+] Investitionsbank Hessen (IBH) Personalrat
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1 öffentliche Anhörung Stand: Ausschussvorlagen Ausschuss: WVA, 7. Sitzung Ausschussvorlagen zu Drucksache 18/618: Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen [+] Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Gerhard Grandke [+] Investitionsbank Hessen (IBH) [+] Genossenschaftsverband e. V [+] Wirtschaftsförderung Region Frankfurt RheinMain [+] Landesbank Hessen-Thüringen - Personalrat [+] Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH [+] Wirtschaftsförderung des Schwalm- Eder-Kreises Stephan Wildhirt Alfred Schmidt Hans-Georg Korell [+] ver.di - Landesbezirk Hessen [+] Landesbank Hessen-Thüringen [+] Investitionsbank Hessen (IBH) Personalrat [+] Hessen Agentur GmbH Personalrat [+] DGB Bezirk Hessen-Thüringen Stefan Körzell [+] Bürgschaftsbank Hessen GmbH [+] Arbeitsgemeinschaft Hessischer Industrie- und Handelskammern [+] Arbeitsgemeinschaft Hessischer Handwerkskammern [+] Landestreuhandstelle Hessen Herbert Hirschler [+] Bankenverband Hessen e. V [+] Günter Merl
2 [+] Matthias Kollatz-Ahnen [+] Hessischer Städte- und Gemeindebund [ ] Bundesverband deutscher Banken in Hessen Alexander-A. Schneider [ ] DZ-Bank Andreas Zeiselmeier [ ] Hessen Agentur GmbH [ ] Hessischer Landkreistag [ ] Hessischer Städtetag [ ] Landestreuhandstelle Hessen Personalrat [ ] Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände e. V. [ ] Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Peter Kania
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4 60 IBH Investitionsbank Hessen Investitionsbank Hessen Postfach Frankfurt am Main An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Herrn Clemens Reif, MdL Hessischer Landtag Schlossplatz Wiesbaden Anstalt des öffentlichen Rechts Vorstand Postfach Frankfurt am Main Schumannstr Frankfurt am Main Telefon: (069) Telefax: (069) Bearbeiter/in: Eckhard Hassebrock Geschäftszeichen: V EH/-ze Telefondurchwahl: Telefaxdurchwahl: eckhard.hassebrock@ibhhessen.de Mündliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zur Neuordnung der monetären Wirtschaftsfördering in Hessen am 25. Juni 2009 Datum: 18. Juni 2009 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, bei der Neuordnung der monetären Wirtschaftsförderung haben wir uns intensiv mit der Fragesteilung auseinandergesetzt, ob die Produktivitätsfortschritte der Spezialisierung in der monetären Wirtschaftsförderung innerhalb einer Institution erfolgen soll oder eine Spezialisierung durch Institutionen sinnvoll ist. Wir sind der Meinung, dass die notwendige Spezialisierung durch eine geeignete Aufbauorganisation innerhalb einer Förderbank aufgebaut wird und damit erhebliche Produktivitätszuwächse erzielt werden. Daneben hat der Zusammenschluss zu einer größeren Förderbank die folgenden wesentlichen Vorteile: Die neue Förderbank ist der alleinige Ansprechpartner der monetären Wirtschaftförderung und erhöht somit die Transparenz für Kunden und Auftraggeber (One Stop Agency) Synergien können für eine Wachstumsstrategie eingesetzt werden, sodass eine win-win-situation" für Auftrageber, Kunden und Beschäftigte entsteht. So können auch die in den letzten Monaten stark gestiegenen Anforderungen an die monetäre Wirtschaftsförderung erfüllt werden. Eine größere Förderbank ist kapitalmarktfähig", d.h. sie kann preiswert und schnell größere Volumen am Kapitalmarkt mobilisieren. Damit können Fördersegmente erschlossen werden, die bisher nicht oder nicht in erforderlichem Umfang bedient werden konnten. Ein fusioniertes Förderinstitut hat ein ausgewogenes Geschäftsmodell aus Kredit- und Zuschussgeschäften. Vorstand: Eckhard Hassebrock Peter Kobiela Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dieter Posch Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Sitz: Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRA Ust.-ldNr.DE Steuernummer: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Kto.Nr , BLZ Frankfurter Sparkasse 1822, Kto.Nr , BLZ Frankfurter Volksbank e.g., Kto.Nr , BLZ Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Kto.Nr , BLZ Postbank, Frankfurt am Main Kto.Nr , BLZ SEB AG, Wiesbaden Kto.Nr , BLZ
5 61 -t»' IBH Investitionsbank Hessen Die Verschmelzung auf die LTH - Bank für Infrastruktur hat zudem den Vorteil, dass die Eigentümer kein zusätzliches Eigenkapital aufbringen müssen. Wäre die Risikoaktiva der LTH - Bank für Infrastruktur auf die Investitionsbank Hessen übergegangen, hätte diesem Institut in großem Umfang Eigenkapital zugeführt werden müssen. Wie schon bei der LTH - Bank für Infrastruktur wird ein Wirtschafts- und Infrastrukturbank - Ausschuss" eingerichtet. Durch diesen stellt das Land den notwendigen Einfluss auf die Förderpolitik sicher. Die Investitionsbank Hessen und die LTH - Bank für Infrastruktur unterliegen auch bisher vollumfänglich der Wettbewerbsneutralität und der Diskriminierungsfreiheit der Verständigung II. Die Produkt- und Vertriebspolitik hat sich bisher an diesen EU-rechtlichen Vorgaben gehalten und wird auch zukünftig strikt an diesen Vorgaben ausrichten. Das gilt insbesondere für alle bestehenden Produkte und auch für neu entwickelte Förderprodukte. Durch die Übernahme aller Rechte und Pflichten durch die neue Förderbank besteht höchstmögliche Rechtssicherheit für Auftraggeber, Kunden und Beschäftigte. Da das Gesetz am 31. August 2009 in Kraft tritt, ist die schnelle Umsetzung des Verschmelzungsprozesses sichergestellt. Der Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2009 gewährleistet außerdem, dass keine zusätzlichen Abschlusskosten auf die Institute zukommen. Zusammenfassend stellen wir fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Interessen von Auftraggebern, Kunden und Beschäftigten ausgewogen Rechnung trägt und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche, zielorientierte und effiziente monetäre Wirtschaftsförderung verbessert. Mit freundlichen Grüßen Investitionsbank Hessen gez. Eckhard Hassebrock gez. Peter Kobiela
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