An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

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1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministenum für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrheln-Westfalen, Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN A4.,Januar 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen Frank Lonny Telefon Telefax frank.lonny@mfkjks.nrw.de Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landes Nordrhein Westfalen Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung Sehr geehrte Frau Präsidentin, beigefügt übersende ich Ihnen 60 Exemplare eines schriftlichen Berichts zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend weiterzuleiten. Der in Bezug genommene HzE Bericht 2013 (Datenbasis 2011) wird jährlich von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Forschungsverbund Deutsches JugendinstituUTechnische Universität Dortmund), dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und dem L VR Landesjugendamt Rheinland herausgegeben und kann unter heruntergeladen werden. Mit freundlichen Grüßen Ute Schäfer Dienstgebäude und Lleferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mfkjks.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: RheInbahn LInien 704, 709, 719 Haltestelle Poststraße

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3 Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen I. Ausgangslage Bundesweit steigt die Anzahl der Hilfen zur Erziehung und damit verbunden auch deren Kosten in den letzten Jahren - insbesondere seit kontinuierlich, wobei die Zahlen für das Jahr 2011 auf eine Konsolidierung der Fallzahlen bzw. der Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen hinweisen. Grund für den Anstieg der Hilfedichte ist zum einen die gestiegene gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit für Fälle von Kindeswohlgefährdung. Zum anderen spielt die Zunahme sozio-ökonomischer Belastungsfaktoren bei Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien (Bezug SGB 11, alleinerziehend, kein oder geringer Bildungsabschluss, Arbeitslosigkeit etc.) eine erhebliche Rolle beim Entstehen von Hilfebedarfen. Hilfen zur Erziehung sind somit auch eine Reaktion auf schwierige gesellschaftliche Lebenslagen für Familien. Den kommunalen Jugendämtern kommt dabei immer mehr die Rolle zu, in den Fällen, in denen die Regeleinrichtungen auffällige Kinder und Jugendliche nicht ausreichend fördern, Maßnahmen der Förderung und Erziehung zu installieren. Durch die Steigerung von Fallzahlen und Kosten werden die kommunalen Jugendämter bereits jetzt im hohen Maße finanziell und organisatorisch gefordert. Die mit der Fallzunahme einhergehende Ausdifferenzierung der Leistungen und pädagogischen Settings sowie das verstärkte in den Blick nehmen der Schnittstellen zu den angrenzenden Regel- und Leistungssystemen stellen zudem höhere Steuerungsanforderungen an die Jugendämter. Die kommunalen Strukturen müssen in die Lage versetzt werden, mit diesen gestiegenen Herausforderungen umgehen zu können. 1 Komdat Heft Nr. 3/ Jg. S. 11 "Konsolidierung oder Verschnaufpause? Aktuelle EntwIcklungen bei den Hilfen zur ErzIehung" 1

4 11. Länderübergreifende politische Diskussion Seit Ende 2011/Anfang 2012 befassten sich die Jugend-und Familienministerkonferenz (JFMK) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und familienbehörden (AGJF) mit dem Thema der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. Dabei besteht Einigkeit, dass die politische Grundentscheidung, für Personensorgeberechtigte einen individuellen Rechtsanspruch auf Unterstützung der familiären Erziehung zu schaffen, nicht zur Disposition steht. Dieser individuelle Rechtsanspruch trägt erheblich dazu bei, eine gelingende Kindheit und Jugend auch unter schwierigen individuellen und sozialen Bedingungen und Beeinträchtigungen zu realisieren. Die aktuelle Diskussion hat deshalb insbesondere Vorschläge und Lösungsansätze für die Weiterentwicklung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung unter fachpolitischen und finanziellen Aspekten zum Inhalt. Zentrales Ziel der Weiterentwicklung von Hilfen zur Erziehung ist es dabei, Hilfs- und Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen und möglichst nachhaltig wirkende Hilfen zu installieren. Ressourcen und Kompetenzen der im sozialen Nahraum vorhandenen Regelangebote sollen hierfür weitgehend genutzt und Übergänge zwischen den Systemen organisiert und begleitet werden. Auf Beschluss der JFMK 2012 hat eine von der AGJF eingesetzte Koordinierungsgruppe unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Vereins und der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe ein Positionspapier zu den aufgeworfenen Handlungsbedarfen erarbeitet. Dieses Papier sieht Handlungsbedarfe und -optionen insbesondere bei der Verbesserung der Steuerungsprozesse, - der Verstärkung von Prävention, - der Ausgestaltung sozialräumlicher Ansätze sowie der Überprüfung ihrer rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen und - dem verbesserten Zusammenwirken von Leistungen nach dem SGB VIII mit Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern sowie von Angeboten der Schule. 2

5 Der weitere Diskurs auf Bundesebene wird vom MFKJKS aktiv begleitet werden. Dabei können Erkenntnisse aus den Anfang des Jahres 2014 mit den kommunalen Jugendämtern stattfindenden Regionalkonferenzen wichtige Impulse setzen. Auf Grundlage einer Bitte der AGJF in ihrer Sitzung am 26./ haben die Länder Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zudem das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht mit einem Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung in den Ländern beauftragt. Die JFMK 2013 hat zudem die AGJF beauftragt, der JFMK 2014 einen weitergehenden Bericht zur Frage, ob und ggf. welche organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung von Hilfen zur Erziehung bestehen, vorzulegen Handlungsschritte in NRW Anliegen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport ist es, die bisherigen Erkenntnisse und Lösungsansätze bei der Weiterentwicklung von Hilfen zur Erziehung für die kommunalen Gebietskörperschaften gemeinsam mit den Jugendämtern unter Beteiligung von Trägern und Wissenschaft zu erörtern und zu prüfen, welche Folgerungen und Veränderungen daraus transferiert und abgeleitet werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Handlungserfordernisse derzeit noch durch die AGJF geprüft und geklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Frage, in welcher Form Hilfen zur Erziehung organisatorisch, rechtlich und finanziell im sozialen Nahraum verankert und ausgestaltet werden können. Bei der Weiterentwicklung von HzE darf es aber nicht in erster Linie um die Frage von rechtlichen und finanziellen Änderungen gehen. Zunächst muss genau geprüft werden, wo Änderungen z. B. in der Steuerung, der Abstimmung mit Einrichtungen und vorhandener Strukturen bei der Hilfegewährung selber in welchem Ausmaß erforderlich und sinnvoll sind. Mit ausgewählten Jugendämtern wurden diesbezüglich bereits Gespräche geführt. In einem nächsten Schritt sind Regionalkonferenzen mit allen Jugendämtern in NRW 3

6 geplant, um eine flächendeckende landesweite Diskussion zu befördern. Auch soll eine zentrale Veranstaltung mit den freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden. IV. Aktuelle Zahlen I Entwicklung der HzE in NRW Nach dem HzE-Bericht 2013 (auf der Datenbasis von 2011) ergeben sich folgende aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung: Aktuell kaum Anstieg der Fallzahlen gegenüber Vorjahr Die Zahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt, inklusive der Erziehungsberatung, ist in den Jahren 2008 bis 2011 von auf angestiegen. Dies entspricht rd. 9 % Zuwachs, wobei die Fallzahlensteigerung von 2010 auf 2011 nur noch bei 1 % lag (zum Vergleich: Steigerung von 2008 auf %, von 2009 auf %). Die Erziehungsberatung macht dabei mehr als die Hälfte aller Hilfen aus. Lässt man diese außen vor, so haben junge Menschen eine Hilfe erhalten. Höchststand bei den Ausgaben, aber: Verlangsamung des Anstiegs Seit dem Jahr 2000 haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) in etwa verdoppelt (von auf ). Allerdings deutet sich für die letzten Jahre eine Verlangsamung des Ausgabenan- -stiegs an. Lag der Ausgabenzuwachs zwischen 2009 und 2010 noch bei knapp 8 % und den Jahren davor sogar bei 15 % bzw. 12 %, so liegt er von 2010 auf 2011 noch bei rd. 5 0/0. Gründe für die Anstiege sind neben der Zunahme der Fallzahlen auch die Kosten pro Hilfe, die in den letzten Jahren stärker gestiegen sind als die allgemeine Preisentwicklung. Das Geschlechterverhältnis des Adressatenkreises der HzE bleibt unverändert Hilfen zur Erziehung werden wie im Vorjahr von 55 % männlichen und 45 % weiblichen jungen Menschen in Anspruch genommen. Die geringste Differenz ist bei der Vollzeitpflege zu beobachten (51 % männliche Adressaten), der höchste Jungenanteil ist bei ambulanten Maßnahmen gegeben (Tagesgruppenerziehung: 74 0/0, Soziale Gruppenarbeit 68 % und Betreuungshilfen 68 %). 4

7 .. Inanspruchnahme für junge Menschen mit ausländischer Herkunft unter.. durchschnittlich Die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung liegt bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens einem Elternteil ausländischer Herkunft unter deren Anteil in der Bevölkerung insgesamt (der Bevölkerungsanteil liegt bei 36 %, 32 % der jungen Menschen mit ausländischer Herkunft erhalten eine Hilfe) Der Anteil der Hilfen ist bei den Kindern und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft bei den ambulanten Leistungen mit 34 % (25 0/0). höher als im stationären Bereich.. Die Fallzahlen bei der Erziehungsberatung sind rückläufig - Verschiebungen ergeben sich im Altersspektrum und bei der Geschlechterverteilung Bei der Erziehungsberatung ist nach einem Anstieg bis in die Mitte der 2000er Jahre in den Jahren 2008 bis 2011 ein Rückgang zu verzeichnen. Da demografisch auch die Zielgruppe abgenommen hat, zeigt sich bei der Inanspruchnahmequote trotzdem ein kleiner Zugewinn, allerdings allein bei den Mädchen und jungen Frauen. Der Anteil der Jungen ist weiterhin erheblich höher als der der Mädchen... Die Zahlen bei den Eingliederungshilfen gemäß 35 a SGB VIII (für seelisch behinderte Kinder) steigen weiter an Die Zahl der Eingliederungshilfen hat sich zwischen 2008 und 2011 um 37 % erhöht (von auf ). Eingliederungshilfen werden hauptsächlich von Jungen in Anspruch genommen. V. Entwicklung aus sozio-ökonomischer Sicht Hilfen zur Erziehung erhalten überwiegend Familien in prekären Lebenslagen sind 61 % aller Familien in Nordrhein-Westfalen, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch 'nehmen (ohne Erziehungsberatung), auf Transferleistungen angewiesen. Bei den Alleinerziehenden erhöht sich der Anteil auf 74 0/0. Ganz anders stellt sich dies bei den Eingliederungshilfen gemäß 35 a SGB VIII dar: Hier erhalten lediglich 26,4 % der Hilfeempfänger gleichzeitig auch Transferleistungen. 5

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