Uwe Kiebart Versicherungsfachmann Generalagenturleiter Volksfürsorge AG / Bezirksdirektion Stade. Sehr geehrtes IDG/IRJGV-Mitglied,

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1 Uwe Kiebart Versicherungsfachmann Generalagenturleiter Volksfürsorge AG / Bezirksdirektion Stade Kleiner Hucken Estorf-Gräpel Telefon: Fax: Mobil: Mail: uwe.kiebart@service.volksfuersorge.de Internet: Sehr geehrtes IDG/IRJGV-Mitglied, vielen Dank für Ihr Interesse an der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung der Generali. Anbei übersende ich Ihnen den Antrag und ein Informationsblatt mit Ausfüllhinweisen. Falls Bedarf besteht, finden Sie anbei auch einen Antrag auf Hunde-Kranken-OP-Versicherung. Gern informiere ich Sie auch über die anderen Produkte der Generali und deren Produktpartner. Von A-wie Automobil-, über R-wie Rentenversicherungen oder Z-wie Zahnzusatzversicherungen. Hier wurde der Tarif Central-Prodent Testsieger. (Ausgabe 12/2008 Stiftung Warentest-Finanztest). Rufen Sie mich einfach an, ich rufe auch zurück. Sie finden mich auch im Internet unter oben angegebener Adresse. Vielen Dank für Ihr Interesse und freundliche Grüße

2 Wichtige Hinweise zu Ihrer Hundehalter-Haftpflicht Bitte aufbewahren Vielen Dank für das Interesse an einer Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung der Generali. Die Versicherungssummen entsprechen den Angaben auf dem Antrag. Es besteht keine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Sie können den Versicherungsbeginn maximal 1 Jahr im voraus datieren. Eine Kündigungsbestätigung einer eventuell vorhandenen Vorversicherung benötigen wir nicht. Vergessen Sie nicht Ihre Mitgliedsnummer, Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und die Unterschrift. Wenn Sie Neu-Mitglied beim IDG/IRJGV sind und noch keine Mitgliedsnummer haben, vermerken Sie bitte auf dem Antrag im Feld Mitgliedsnummer: Ist beantragt. Diese müssen Sie dann nicht nachreichen. Die Zahlweise ist immer jährlich und der Beitrag bei unter jährigem Versicherungsbeginn anteilig. Die Prämie pro Tier und pro vollem Kalenderjahr beträgt 32,40 zzgl. 19%Versicherungssteuer. Bitte senden Sie den Antrag, möglichst in Blockschrift, vollständig ausgefüllt an folgende Adresse Volksfürsorge Vertriebs AG Uwe Kiebart Kleiner Hucken Estorf-Gräpel oder per Fax an oder als Datei an uwe.kiebart@service.volksfuersorge.de Sie erreichen mich unter Tel.: Mobil WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG Um Ihnen einen optimalen Service zu bieten, wird die Police durch die zuständige Direktion bei Ihnen vor Ort zugestellt. Sollte sich wider Erwarten die Zustellung verzögern oder Sie keine Police erhalten haben, können Sie sich unter 040/ eine Policen-Kopie zusenden lassen. In diesem Fall empfehlen wir dringend unseren Kunden mit der Zahlweise Überweisung, sich dann gleich die Rechnungsdaten durchgeben zu lassen, damit kein Zahlungsverzug entsteht. Bei allen weiteren Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag wie z. B. Änderung der Bankverbindung, Adressänderung, Fragen zum Abbuchungsbetrag, Nachweise für Behörden, Auskunft der Vertragsnummer, Kündigung des Vertrages etc. wenden Sie sich bitte immer direkt an das Service-Center der Generali unter 040/ Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Sie Fragen zu unseren weiteren Versicherungsprodukten, rufen Sie mich gerne unter angegebenen Telefonnummern an oder kontaktieren Sie mich per Mail Oder im Internet: Vielen Dank und freundliche Grüße

3 Deckungsauftrag zur Hundehalter- Haftpflichtversicherung / SA Achtung: Kampfhunde können nicht versichert werden! VD Bez. Betreuung Vermittler Name, Vorname, Titel Straße, Haus-Nr. PLZ Geburtsdatum Wohnort Telefon Mitgliedsnummer IDG-IRJGV Versicherungsbeginn - mittags 12 Uhr - Vertragslaufzeit: jährlich Hauptfälligkeit ist jeweils der eines jeden Jahres. Es gilt die vereinbarte Versicherungsdauer. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr, sofern der anderen Vertragspartei nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Die Haftung des Versicherers beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert, er Beitrag aber unverzüglich gezahlt wird. Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür die Haftung. Endet die Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers im Verein IDG-IRJGV, so entfällt die Grundlage für die Sonderkonditionen und es ist ab der nächsten Hauptfälligkeit der normale Tarifbeitrag zu zahlen. Beantragt wird Versicherungsschutz für Hundehalterhaftpflichtversicherung Versicherungssummen je Schadenereignis: EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden EUR für Mietsachschäden (in der Versicherungssumme enthalten) Die Gesamtleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Versicherungssummen. Anzahl der Hunde: Beitrag je Hund 32,40 EUR zuzüglich Versicherungsteuer. Zur Beitragsberechnung heranzuziehen sind alle im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhandenen Hunde. Name des Hundes Rasse Chipnummer, Tätowierung Ein Unternehmen der Generali Deutschland Generali Versicherung AG Adenauerring 7, München; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Dr. Wilhelm Kittel (Vorsitzender), Jörn Stapelfeld (stv. Vorsitzender), Frank Karsten, Karl Pfister, Dr. Norbert Rollinger, Volker Seidel Sitz: München Registergericht: Amtsgericht München HRB 7731

4 Antragsfragen: Besteht oder bestand bereits Versicherungsschutz für die zur Versicherung beantragten Sachen oder Risiken? Ja Nein Art der Versicherung Gesellschaft Versicherungsnummer Ablauf Hatten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person innerhalb der letzten 5 Jahre bereits Schäden, gegen die jetzt Versicherungsschutz beantragt wird? Anzahl Art der Schäden Schadenhöhe gesamt Beitragszahlung: jährlich Überweisung Abruf Abruferlaubnis: Ich ermächtige die Generali Versicherung AG widerruflich, die fälligen Beiträge vom nachstehenden Konto abzurufen und verpflichte mich, insoweit ein gedecktes Konto zu unterhalten. Kontonummer Bankleitzahl Geldinstitut Datum Unterschrift des Kontoinhabers Datum Unterschrift des Antragsstellers Ein Unternehmen der Generali Deutschland Generali Versicherung AG Adenauerring 7, München; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Dr. Wilhelm Kittel (Vorsitzender), Jörn Stapelfeld (stv. Vorsitzender), Frank Karsten, Karl Pfister, Dr. Norbert Rollinger, Volker Seidel Sitz: München Registergericht: Amtsgericht München HRB 7731

5 Produktinformationsblatt Tierhalterhaftpflichtversicherung Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick zum angebotenen Versicherungsschutz geben. Die nachfolgenden Informationen sind daher nicht abschließend. Bitte beachten Sie rechtlich verbindlich bleiben: der Antrag der Versicherungsschein mit seinen eventuellen Nachträgen die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln sowie die eventuell getroffenen besonderen Vereinbarungen die gesetzlichen Vorschriften Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Vertragsbestimmungen zu lesen. pk Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2007 Fassung 2008) sowie alle weiteren genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen, die sich aus dem Antrag in Verbindung mit der Tarifinformation/ Produktbeschreibung ergeben. 2. Tierhalterhaftpflichtversicherung Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. Dies gilt auch für Schadensfälle, die bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten entstehen. Im Rahmen des Versicherungsschutzes regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, wehren unbegründete Schadensersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) abgeschlossen werden. Demgegenüber sind Schäden durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Vögel bereits durch die Privathaftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über Ihre Jagdversicherung versichert, während gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie diesen bezahlen? Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Aufgrund des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes sowie der vorliegenden weiteren Informationen, können wir folgende Angaben machen (bitte beachten Sie, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können): Beitrag, einschließlich Versicherungsteuer Beitragsfälligkeit/Zahlungsweise erstmals zum Versicherungsbeginn am Tag Euro 1/1-1/2-1/4-jährlich oder monatlich Monat Jahr Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Zudem können wir bis zum Zahlungseingang vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der folgenden Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir dann den Vertrag auch kündigen. Wenn Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Ziffer 8 der beigefügten AHB. 4. Was ist nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen, die Ihnen durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen oder beim Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursacht wurden. Es können darüber hinaus auch solche Schäden nicht reguliert werden, die aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes oder eines Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in einer Vereinigung jeglicher Art entstehen. Das gilt auch für Schäden durch ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 4 der beigefügten AHB.

6 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie alle im Antragsformular und zusätzlichen Schriftstücken gestellten Fragen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls können wir unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag aufheben (Rücktritt/Anfechtung) und gegebenenfalls Leistungen für eingetretene Versicherungsfälle verweigern bzw. den Vertrag kündigen bzw. den Vertrag anpassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 5 und 6 der beigefügten AHB. 6. Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrages zu beachten? Einmal im Jahr fragen wir nach, ob und welche Änderungen Ihres Risikos gegenüber den bisherigen Angaben eingetreten sind. So kann der Versicherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragrechnung erfolgen. Auf die in Ziffer 8.2 der AHB beschriebenen Rechtsfolgen einer Verletzung der genannten Pflichten weisen wir ausdrücklich hin. 7. Welche Verpflichtungen haben Sie zu beachten, wenn ein Schaden eingetreten ist? Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Auf die in Ziffer 6.3 AHB beschriebenen Rechtsfolgen einer Verletzung der benannten Pflichten weisen wir ausdrücklich hin. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Beginn der Versicherung: Tag Monat Jahr Ablauf der Versicherung: Tag Monat Jahr Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des ersten Beitrages rechtzeitig erfolgt. Der Versicherungsschutz endet bei regelmäßiger Beitragszahlung in der Regel nicht vor Aufhebung des Vertrages. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Beträgt die vereinbarte Dauer mehr als 3 Jahre, können Sie den Vertrag zum Ende des dritten und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 7 der beigefügten AHB. 9. Wie kann Ihr Vertrag vorzeitig beendet werden? Der Vertrag kann vorzeitig beendet/gekündigt werden, insbesondere im Versicherungsfall von Ihnen oder von uns (wenn wir eine Schadenersatzzahlung geleistet, eine fällige Entschädigung verweigert haben oder der Haftpflichtanspruch rechtshängig geworden ist); von uns bei Obliegenheitsverletzung. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 7 der beigefügten AHB. pk

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