LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Harry Glawe, Fraktion der CDU Finanzierung der Tagespflege im Land und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Ausgestaltung der Kindertagesförderung und damit auch der Tagespflege ist nach 14 KiföG M-V und 2 Abs. 2 KV M-V eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land beteiligt sich nach 18 Abs. 1 und 2 KiföG M-V an den Kosten der Kindertagesförderung mit einem Festbetrag. Die Verteilung der Landesmittel und der von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nach 19 Abs. 1 KiföG zur Verfügung zu stellenden Mittel an die Tagespflegepersonen im Land ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Für Tagespflege sind nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) keine leistungsbezogenen Entgelte zu verhandeln. Nach 23 Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wird die Höhe der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Diese umfasst für Tagespflegepersonen die Erstattung der angemessenen Kosten für Sachaufwand, einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung und die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Das Landesjugendamt nimmt gemäß 8 Abs. 2 AGKJHG-Org grundsätzlich die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach 69 Abs. 1 und 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahr. Es hat keine Aufsicht über die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Nach 85 Abs. 2 SGB VIII ist es Aufgabe des Landesjugendamtes, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Dies beinhaltet nicht die Überprüfung der Festlegung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen. Die Sozialministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2005 beantwortet.

2 Drucksache 4/1536 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Daher liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber weder dem Landesjugendamt noch dem Sozialministerium vor. Einige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mittlerweile gleichwohl Auskünfte zur Höhe der laufenden Geldleistung erteilt, die die Grundlage für die folgende Beantwortung bilden. Da die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom (Drucksache 4/1484) keinerlei konkret bezifferte Aussagen zu den leistungsbezogenen Entgelten für die jeweilige Tagespflege im Land sowie zu den einzelnen finanziellen Beteiligungen für die Tagespflege im Land enthält, frage ich die Landesregierung erneut verbunden mit der Bitte um einzelne Beantwortung. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere darauf verweisen, dass das Land als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 69 Abs. 1, 3 SGB VIII ein Landesjugendamt hat, das als obere Landesbehörde sehr wohl in der Lage sein müsste, einen umfassenden Überblick über die Finanzierung der Tagespflege im Land zu geben. Denn es ist nicht begründbar, dass sich das Land einerseits an der Finanzierung der Tagespflege beteiligt, andererseits aber die Landesregierung und die ihr direkt unterstellte obere Landesbehörde keinerlei Kenntnis über die Kosten- bzw. Entgeltsituation bei der Tagespflege im Land haben, also keinerlei Angaben zur konkreten Mittelverwendung sowohl für die Vergangenheit als auch für die Gegenwart im konkreten Einzelfall machen können. 1. Wie hoch sind die leistungsbezogenen Entgelte für die jeweilige Tagespflege im Land seit (bitte einen umfassenden, detaillierten tabellarischen Überblick über sämtliche leistungsbezogene Entgelte für die Tagespflege im Land geben, geordnet nach Landkreisen, Gemeinden sowie Tagespflegepersonen und zudem Angaben machen, ob das KiföG M-V im jeweiligen Einzelfall bereits vollständig umgesetzt wurde)? Der Landkreis Bad Doberan hat die Höhe der laufenden Geldleistung für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 nach 23 Abs. 2 TAG wie folgt festgesetzt: für Kinder von 0 bis 3 Jahren für Kinder von 6 Jahren bis für Grundschüler 420,85 Euro 405,00 Euro - 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wie hoch waren die leistungsbezogenen Entgelte für die jeweilige Tagespflege im Land bis zum (bitte einen umfassenden, detaillierten tabellarischen Überblick über sämtliche leistungsbezogene Entgelte für die Tagespflege im Land geben, geordnet nach Landkreisen, Gemeinden sowie Tagespflegepersonen und zudem Angaben machen, ob das KiföG M-V im jeweiligen Einzelfall bereits vollständig umgesetzt wurde)? Folgende Angaben zur Höhe der laufenden Geldleistung in den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen der Landesregierung vor: Landkreis für Kinder von 0 bis 3 Jahren für Kinder von 3 Jahren bis für Grundschüler Bad Doberan * 420,85 Euro 405,00 Euro - Parchim 420,85 Euro 420,85 Euro 252,76 Euro Rügen 412,60 Euro 412,60 Euro 247,60 Euro Güstrow 412,60 Euro 412,60 Euro 247,80 Euro Die Hansestadt Wismar hat mit Satzung vom die Höhe der laufenden Geldleistung wie folgt festgelegt: 1. Kostenpauschale für Sachaufwendungen von 61,00 Euro bis 123,00 Euro nach Anzahl der betreuten Kinder; 2. Maximaler Erstattungsbeitrag für eine Unfallversicherung: 5,00 Euro pro Monat; 3. Maximaler Erstattungsbeitrag für eine angemessene Alterssicherung: 31,00 Euro pro Monat; 4. Beiträge zur Anerkennung der Förderleistung bei der Einhaltung der vorgeschriebenen 20 Stunden Fortbildung jährlich: - keine pädagogische Grundausbildung: 210,00 Euro pro Monat, - keine pädagogische Grundausbildung und Ausbildung zur Tagespflegeperson von mindestens 160 Stunden: 262,50 Euro pro Monat, - pädagogische Grundausbildung: 315,00 Euro pro Monat, - pädagogische Grundausbildung und Ausbildung zur Tagespflegeperson von mindestens 160 Stunden: 267,50 Euro pro Monat, - pädagogische Grundausbildung, Ausbildung zur Tagespflegeperson von mindestens 160 Stunden und zusätzlich neue Methoden und Konzepte der Eltern- und Familienbildung: 420,00 Euro pro Monat, - pädagogische Grundausbildung, Ausbildung zur Tagespflegeperson von mindestens 160 Stunden und zusätzlich neue Methoden und Konzepte der Eltern- und Familienbildung sowie Einsatz von anerkannten Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der qualitativen Arbeit: 451,50 Euro pro Monat. * Stand: , gültig ab

4 Drucksache 4/1536 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode 3. Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung des Landes nach 18 KiföG M-V, wie hoch die finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 19 KiföG M-V und wie hoch die finanzielle Beteiligung der Gemeinde nach 20 KiföG M-V sowie wie hoch ist der jeweilige Elternbeitrag nach 21 KiföG M-V für die jeweilige Tagespflege im Land seit (bitte einen umfassenden, detaillierten tabellarischen Überblick über die jeweilige Höhe der finanziellen Beteiligung aller an der jeweiligen Tagespflege im Land geben, geordnet nach Landkreisen, Gemeinden und Tagespflegepersonen und zudem Angaben machen, ob das KiföG M- V im jeweiligen Einzelfall bereits vollständig umgesetzt wurde)? Der Landesregierung liegen folgende Angaben zur Verteilung der vom Land, von dem örtlichen Jugendhilfeträgern, Gemeinden und bereitgestellten Mittel der Kindertagesförderung sowie zur Höhe der Elternbeiträge im Bereich der Tagespflege ab 1. Januar 2005 vor: 1. Landkreis Bad Doberan 1.1 ganztags- für Kinder von 0 bis 3 Jahren 1.2 ganztags- für Kinder von 3 Jahren bis 2. Hansestadt Greifswald ganztags 134,50 Euro 38,74 Euro 123,81 Euro 80,00 Euro 38,74 Euro 143,13 Euro 143,13 Euro 32,75 Euro 9,43 Euro 203,91 Euro 203,91 Euro 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wie hoch war die finanzielle Beteiligung des Landes nach 18 KiföG M-V, wie hoch die finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 19 KiföG M-V und wie hoch die finanzielle Beteiligung der Gemeinde nach 20 KiföG M-V sowie wie hoch war der jeweilige Elternbeitrag nach 21 KiföG M-V für die jeweilige Tagespflege im Land bis zum (bitte einen umfassenden, detaillierten tabellarischen Überblick über die jeweilige Höhe der finanziellen Beteiligung aller an der jeweiligen Tagespflege im Land geben, geordnet nach Landkreisen, Gemeinden und Tagespflegepersonen und zudem Angaben machen, ob das KiföG M-V im jeweiligen Einzelfall bereits vollständig umgesetzt wurde)? Der Landesregierung liegen folgende Angaben über die Höhe der Elternbeiträge bis zum 31. Dezember 2004 vor: Elternbeitrag Kinder von 0 bis 3 Jahren Kinder von 3 Jahren bis Grundschüler Bad Doberan * 123,81 Euro 143,13 Euro - Rügen 74,30 Euro Parchim ** bis 130,70 Euro bis 130,70 Euro bis 130,70 Euro Neubrandenburg 136,37 Euro 136,37 Euro 81,30 Euro Güstrow 74,30 Euro Wismar 193,44 Euro 193,44 Euro 100,47 Euro * ** Stand: , gültig ab sozialverträgliche Staffelung. 5

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