Die goldenen Buchhaltungsregeln

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1 Die goldenen Buchhaltungsregeln Buchhaltung kann einen manchmal zum Verzweifeln bringen. Ständig ändern sich die Anforderungen und das Regelwerk hierzu. Kaum einer behält hierbei den Überblick es sei denn man selbst ist der Steuerberater. Dabei muss man lediglich einige Tipps und Tricks beachten und schon klappt es mit der Buchhaltung und der eigene Steuerberater freut sich! Wir haben für euch etwas ganz Besonderes vorbereitet unsere goldenen Buchhaltungsregeln helfen euch den Überblick bei eurer Buchhaltung zu behalten. Los geht s! #1 1. Grundsatz der Richtigkeit Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Die Geschäftsvorfälle sollten möglichst genau in der Buchhaltung erfasst bzw. korrekt abgebildet werden, so dass man sie einfach nachvollziehen kann hier solltet ihr die wahrscheinlichste Annahme verwenden (Willkürfreiheit). Beispiel: Ihr bucht eine Rechnung am über 148,95 Euro. Das heißt, dass ihr die Rechnung spätestens bis Ende des Geschäftsjahres buchhalterisch erfasst mit dem genauen Betrag und nicht auf 149 Euro aufrundet. Wenn es sich um einen Bewirtungsbeleg handelt, den ihr bar bezahlt habt und euch nicht mehr sicher seid, wie viel Trinkgeld ihr gegeben habt, geht ihr vom Wahrscheinlichsten aus. Das heißt, wenn ihr immer 10 Prozent Trinkgeld gebt, bucht ihr das auch entsprechend.

2 #2. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (Nachprüfbarkeit) Die Buchführung muss klar und übersichtlich durchgeführt werden, so dass ein sachverständiger Dritte die Geschäftsvorfälle nachvollziehen kann. Eure Buchhaltung muss geordnet sein, damit sich ein Sachverständiger innerhalb kurzer Zeit einen Überblick über die Buchungen und die Lade des Unternehmens verschaffen also nachprüfen kann. Beispiel: Ihr erfasst die Buchungen von Oktober. Auf dem Kontoauszug sind die Buchungen nach Datum geordnet. Also müsst ihr auch die Belege entsprechend dem Kontoauszug ordnen und dahinter abheften, damit ein Betriebsprüfer den Bewirtungsbeleg vom auch sofort findet, wenn er ihn sucht. #3. Grundsatz der Einzelbewertung Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Jeder Posten muss einzeln aufgeführt werden. Das hat den Hintergrund, dass die Aktiv- und Passivseite der Bilanz klar voneinander getrennt werden können. Die gute Nachricht: Es gibt Ausnahmen zum Beispiel bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die regelmäßig ersetzt werden. Beispiel: Ihr kauft ein Auto, Winterreifen, neue Felgen, etc. All diese Vermögensgegenstände führt ihr extra auf. Wenn ihr aber Tonnen von Sand, hunderte Schrauben, Drähte, etc. habt, müsst ihr nicht alle extra wiegen und zählen, sondern dürft schätzen. Der Gesetzgeber hält eine Einzelbewertung für unzumutbar.

3 #4. Stichtagsprinzip Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag zu bewerten. Der letzte Tag eures Geschäftsjahres ist der Stichtag. Zu diesem Tag werden alle eure Vermögensgegenstände wie Handys, Computer, Fahrzeuge mit ihrem Wert erfasst. Beispiel: Am 31. Dezember 2016 steht das Smartphone mit einem Buchwert von 500 Euro in der Bilanz. Am 1. Januar 2017 geht das Handy kaputt, aber trotzdem muss der Wert des Handys zum Stichtag am 31. Dezember 2016 noch für das alte Geschäftsjahr berücksichtigt werden. #5. Grundsatz der Vollständigkeit Alle erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Es dürfen keine Geschäftsvorfälle weggelassen oder hinzugefügt werden. Jede Buchung muss so dargestellt werden, wie sie tatsächlich war auch die Kontoangaben müssen stimmen. Beispiel: Ihr habt einen Beleg, den ihr bar bezahlt habt. Beim Rausgehen aus dem Laden fällt euch der Beleg auf den Boden und die Beträge sind unleserlich. Den Beleg könnt ihr so nicht mehr einreichen, da er gegen den Grundsatz der Vollständigkeit verstößt. Unser Tipp: Eigenbeleg ausstellen und den unleserlichen Beleg dazu heften.

4 #6. Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden. Wie der Satz oben schon sagt, müsst ihr alle Belege eures Geschäftsjahres chronologisch sortiert verwalten. Als Orientierung gilt, dass Geschäftsvorfälle, die nicht mit Bargeld bezahlt wurden, innerhalb von zehn Tagen erfasst werden müssen. Beim Kassenbuch gilt eine tagesaktuelle Regelung. Beispiel: Ihr habt einen Laden und führt Kassenbuch. Die einzelnen Verkäufe und daraus resultierenden Einnahmen müsst ihr chronologisch erfassen und abends buchen. #7. Grundsatz der Sicherheit Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden. Ihr müsst eure Buchhaltung so organisieren, dass sie nicht verloren gehen kann. Wir empfehlen dafür eine digitale Lösung ;-) Denn sogar bei unverschuldetem Verlust von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen seid ihr nicht von der ordnungsmäßigen Buchführung befreit. Darum müsst ihr eure Daten sichern und zwar 10 Jahre lang. Der Gesetzgeber nennt das auch organisatorische Maßnahmen zur Sicherung aller Aufnahmen und Unterlagen. Beispiel: Ihr habt einen Wasserschaden oder einen Brand im Büro und die Belege werden zerstört. Habt ihr die Buchhaltung elektronisch erfasst, ist das kein Problem. Wenn aber keine Datensicherung vorliegt, habt ihr gegen den Grundsatz der Sicherheit verstoßen und müsst dafür haften. Das Gleiche gilt, wenn ihr beim Ausmisten die Ordner von vor fünf Jahren schreddert.

5 #8. Belegprinzip Ziemlich einfach: Keine Buchung ohne Beleg. Stimmt. Unser Lieblings-Grundsatz, da er so einfach zu verstehen und manchmal doch so schwer einzuhalten ist. Jeder kennt das Problem von herum liegenden Belegen, also haltet Ordnung und Übersicht oder geht das Ganze professionell und halbautomatisiert an. Beispiel: Ihr kauft beim Rewe Kaffee für 12,95 Euro. Ihr bucht 12,95 Euro als Ausgaben für Büroausstattung/Bewirtung und fügt den Originalbeleg dazu. Dir gefallen unsere goldenen Buchhaltungsregeln? Sei gespannt auf mehr! Jede Woche veröffentlichen wir eine neue Buchhaltungsregel, welche dir bei deiner Buchhaltung weiter hilft. Unterstütze uns mit deinem Like auf Facebook, Twitter oder Google Plus Ihr habt noch weitere Fragen zu orbnet, unserer Rechnungssoftware oder unserem Content? Schreibt uns doch eine an: Wir freuen uns! Bis dahin Euer Team von

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