Leitfaden. Schülerparlament
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- Gerd Hummel
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1 Leitfaden Schülerparlament Leitfaden Schülerparlament Seite 1 von 5 Version 1.1 / rbu und iho Genehmigung: in Kraft ab:
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. ZIELSETZUNG RECHTE DES SCHÜLERPARLAMENTS PFLICHTEN DES SCHÜLERPARLAMENTS AUFGABEN DES SCHÜLERPARLAMENTS FUNKTIONEN UND ÄMTCHEN BETREUUNG DURCH ERWACHSENE BEGLEITPERSONEN SITZUNGEN SITZUNGSVERLAUF INFORMATIONSFLUSS... 5 Leitfaden Schülerparlament Seite 2 von 5
3 1. Zielsetzung Durch ihre Vertreter im Schülerparlament gestalten die Schüler und Schülerinnen das Schulleben mit. 2. Rechte des Schülerparlaments Antragsrecht zu Handen der Lehrerkonferenz, Schulleitung und Schulpflege Bei bestimmten Traktanden: Beisitz an der Lehrerkonferenz Recht, jedes Thema zu diskutieren, Fragen zu stellen Verfügungsrecht über bestimmtes Budget (per Budget 2016: 1'000.00) Recht auf Sitzungstermine während der Unterrichtszeit Recht auf Betreuung der Konferenz durch erwachsene Person Recht auf Unterrichtszeit mindestens einmal zwischen zwei Sitzungen für Anfragen und Rückmeldungen in der Klasse Mitsprache bei Organisation von Schulanlässen Recht auf Vernehmlassung bei schulpolitischen Angelegenheiten 3. Pflichten des Schülerparlaments Teilnahmepflicht an Sitzungen Informationspflicht gegenüber der eigenen Klasse Offenheit für jedes Thema Protokollführung Einholen und Vertreten der Klassenmeinung Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder Organisationskomitees 4. Aufgaben des Schülerparlaments Jahresprogramm erstellen Sammeln und thematisieren der Bedürfnisse der Schülerschaft Organisation von Schüleranlässen in der unterrichtsfreien Zeit Mithilfe bei der Organisation von Schulanlässen Begrüssung, Führung und Begleitung von neu eintretenden Schülerinnen und Schüler 5. Funktionen und Ämtchen Präsident/Präsidentin - Sitzungsleitung - Sitzungsvorbereitung zusammen mit der Begleitperson: Traktandenliste erstellen - Repräsentative Aufgaben - Wahl durch die Parlamentarier zu Beginn des Schuljahres - Die Stellvertretung wird ebenfalls bei der ersten Sitzung gewählt Aktuar/Aktuarin - Verantwortlich für das Protokoll, die Pendenzenliste und die Präsenzliste - Wahl durch die Parlamentarier zu Beginn des Schuljahres Klassenvertreter/Klassenvertreterin - Vertreten der Klassenmeinung durch zwei SchülerInnen pro Klasse - Nach Möglichkeit sollen ein Mädchen und ein Junge gewählt werden Leitfaden Schülerparlament Seite 3 von 5
4 - Wahl durch die Schülerinnen und Schüler der Stammklasse in der zweitletzten Woche vor den Sommerferien oder bei den neueintretenden Erstklässler nach den Sommerferien vor der ersten Sitzung Alle Parlamentarier haben Stimmrecht, die Schulvertretung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil Sämtliche Funktionen werden jeweils für ein Schuljahr gewählt Wertschätzung des Mitmachens: - Alle Mitglieder des Schülerparlaments erhalten am Ende des Schuljahres ein Diplom. - Die Teilnahme am Schülerparlament wird im Zeugnis festgehalten. Speziell erwähnt wird die Funktion des Präsidiums und das Amt des Aktuars/der Aktuarin. - Als Wertschätzung für ihre Arbeit erhalten sie einen Kinogutschein. - Ein gemeinsamer Ausflug findet entweder zur Teambildung am Anfang des Schuljahres oder zur Abrundung des Einsatzes am Ende des Schuljahres statt. 6. Betreuung durch erwachsene Begleitpersonen 7. Sitzungen Die Begleitung des Schülerparlaments wird durch den Schulsozialarbeiter wahrgenommen. Die Aufgaben beinhalten: Betreuung der Sitzungsleitung Prozess in Gang halten Abläufe unterstützen Begleitung der Arbeit als kritischer Freund/kritische Freundin Festlegen der Sitzungsdaten in Absprache mit dem Schülerparlament Das Parlament tagt ca. alle drei Wochen. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen stattfinden. Daraus ergeben sich gesamthaft Sitzungen pro Jahr. In der Woche vor der Sitzung treffen sich der Präsident/ die Präsidentin mit dem Lehrervertreter, um die Sitzung vorzubereiten. Die Traktandenliste wird erstellt. Spätestens am Vortag der Sitzung hängt die Begleitperson Erinnerungen für den Sitzungstermin an die Hauptdurchgänge. Die Sitzungen finden während der Unterrichtszeit statt. Die Lehrpersonen setzen während den Sitzungslektionen keine Prüfungen an und planen den Unterricht so, dass keine gravierenden Stoffinhalte verpasst werden. Die Sitzungen finden nicht immer während derselben Lektion statt, um ein gehäuftes Ausfallen einer bestimmten Lektion zu verhindern. 8. Sitzungsverlauf Begrüssung durch den Präsidenten/ die Präsidentin Protokoll der letzten Sitzung wird genehmigt und verdankt Traktanden werden behandelt Verschiedenes Pendenzenliste Feedback Leitfaden Schülerparlament Seite 4 von 5
5 9. Informationsfluss Die Klassenvertreter informieren die Klasse während der Unterrichtszeit über die Entscheide und Beschlüsse der Schülerkonferenz. Die Schulleitung, die Klassenlehrpersonen, der Hausdienst und die Vertreter des Schülerparlaments erhalten ein Protokoll (letztere in Papier in ihren Schubladenstock im Sitzungszimmer, die anderen Empfänger per Mail eine PDF-Version). Dieser Leitfaden Schülerparlament wurde an der Teamsitzung vom genehmigt und tritt per in Kraft. Er ersetzt den bisherigen Leitfaden vom SEKUNDARSCHULE BIRMENSDORF-AESCH Schulleitung I. Hochschorner Leitfaden Schülerparlament Seite 5 von 5
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