RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 13. Februar HVM - Fremdkassenabrechnung im Ersatzkassenbereich. 2. Krankenversicherung Ausland Hinweise 2008

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1 RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 2 vom 13. Februar HVM - Fremdkassenabrechnung im Ersatzkassenbereich 2. Krankenversicherung Ausland Hinweise Kalender für die Abrechnungsabgabe 4. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema: "Kinderzahnheilkunde" 5. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 6. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes

2 1. HVM Fremdkassenabrechnung im Ersatzkassenbereich Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der Fremdkassenabrechnung im Ersatzkassenbereich auch im HVM ab erfolgt. Auf Bundesebene wurde mit den Ersatzkassen vereinbart, dass auch für diese Kassenart ab dem das Wohnortprinzip bzw. die Fremdkassenabrechnung zur Anwendung kommt. Damit ist ein für alle mal ausgeschlossen, dass Pendlerströme aus Brandenburg weiter zu Lasten des Ersatzkassenbudgets der KZV Berlin gehen. Künftig laufen die Beträge für erbrachte Leistungen ausschließlich gegen das Budget der KZV, die auch die entsprechenden Budgetbeträge von den Ersatzkassen erhält. Für Sie heißt dies konkret, dass ab dem für Ersatzkassen-Versicherte so wie für BKK- und IKK-Versicherte bereits seit 2003 jeweils für die Zuordnung zum HVM der Wohnort des Patienten gilt. Ihre Ansprechpartnerin: Iris Podulski ( kontakt@kzv-berlin.de) 2. Krankenversicherung Ausland - Hinweise 2008 Das Merkblatt über die vertragszahnärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind, wird zukünftig als Hinweise in Form von Übersichten zum Verfahrensablauf an die Praxen verschickt. Somit soll eine zügige und reibungslose Betreuung dieses Patientenkreises erreicht werden. Die Veranstaltung findet am Anlage Als Anlage fügen wir die neuen Hinweise ab diesem Rundschreiben bei. Mittwoch, Ihre Ansprechpartnerinnen: Petra Kretschmann Christina Rost ( kontakt@kzv-berlin.de) 3. Kalender für die Abrechnungsabgabe Wann ist eigentlich der nächste Abgabetermin für die Abrechnungen? RS-Nr. 2/2008 KZV Berlin Als kleine Erinnerung an die Termine zur Abgabe der Abrechnungen in der KZV Berlin haben wir diesem Rundschreiben einen Kalender für das Jahr 2008 mit entsprechenden Hinweisen beigefügt. 4. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema: "Kinderzahnheilkunde" Die KZV Berlin bietet zum Thema "Kinderzahnheilkunde" am Samtag, von 10:00 bis 16:00 Uhr eine Fortbildung an (Referent: Prof. Dr. Johannes Einwag). Der Veranstaltungsort wird Ihnen nach der Anmeldung gesondert mitgeteilt. Bitte benutzen Sie das anliegende Anmeldeformular. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 65,00 Euro. Für die Teilnahme werden entsprechend des Beirates Fortbildung der BZÄK und DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerin: Tina Vehabovic ( kontakt@kzv-berlin.de) 5. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Die Seminarreihe der KZV Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank wird mit dem Thema Sicherung der unverzichtbaren Liquidität fortgesetzt. von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Wir möchten Sie zu diesem Seminar ganz herzlich einladen. Die Einzelheiten zur Anmeldung sowie die Themenschwerpunkte bitten wir der Anlage zu entnehmen. 1 Anlage Anlage Anlage

3 Anlage 6. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen aktuelle Kursangebote des Pfaff Berlin. Bei Interesse bitten wir Sie, sich schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut anzumelden - per Fax über die Nummer: 0 30 / oder alternativ per , die Sie bitte an info@pfaff-berlin.de senden. Telefonisch erreichen Sie das Team des Institutes montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Anlagen zu: Pkt. 2: - Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Pkt. 3: - Kalender 2008 Pkt. 4: - Anmeldeformular zur Fortbildung Pkt. 5: - Anmeldeformular zur Fortbildung Pkt. 5: - Kursangebote des PPI Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog RS-Nr. 2/2008 KZV Berlin 2

4 Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Stand:

5 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Personen, die bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger krankenversichert sind, haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vertragszahnärztliche Versorgung zulasten einer von ihnen gewählten deutschen Krankenkasse. Grundlage hierfür sind zum einen Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene und zum anderen bilaterale Abkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Die Leistungsansprüche, die aus diesen Regelungen resultieren, sind von verschiedenen Faktoren abhängig (z. B. vorübergehender Aufenthalt oder Wohnort in Deutschland). Wir haben die komplexen Rechtsvorschriften in Form von praxisorientierten Übersichten aufbereitet, um Ihnen eine reibungslose Patientenbetreuung zu ermöglichen. Den Übersichten, die als Orientierungshilfe für Ihre tägliche Arbeit gedacht sind, können Sie entnehmen, was im Einzelnen von der Dokumentation bis zur Abrechnung zu beachten ist. Die Übersichten finden Sie auch im Internet unter bzw. > Urlaub in Deutschland > Schnellübersichten für Leistungserbringer > Vertragszahnärztliche Versorgung. Sollten Sie im Einzelfall Fragen zum Leistungsumfang haben, wenden Sie sich bitte an die gewählte deutsche Krankenkasse. Für generelle Auskünfte und Anregungen steht Ihnen Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung telefonisch wie folgt zur Verfügung: - Die KZBV erreichen Sie unter 0221 / (Frau Hücking). Die DVKA steht Ihnen unter 0228 / (Frau Steudter) zur Verfügung. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Köln Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland, Bonn

6 INHALTSVERZEICHNIS 1. Patienten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) vorlegen...1 Anlage 1 - Muster der EHIC...3 Anlage 2 - Muster der PEB...4 Anlage 3 - Muster 80 Ausfertigung für die Krankenkasse/den Vertragszahnarzt...5 Anlage 4 - Muster 81 Ausfertigung für die Krankenkasse/den Vertragszahnarzt Patienten, die einen Erfassungsschein vorlegen Patienten, die eine deutsche Krankenversichertenkarte mit der Ziffer 7 oder 8 im Feld "StatusErgänzung" vorlegen Patienten, die keinen bzw. nicht den richtigen Anspruchsnachweis vorlegen...12

7 Stand: Patienten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) vorlegen Praxis Patient 1. Anspruchsnachweis und Dokumentation prüft, ob Anspruchsnachweis einem der beigefügten Muster entspricht und den Behandlungszeitraum abdeckt legt zur Behandlung einen der folgenden gültigen Anspruchsnachweise vor: - EHIC (vgl. Anlage 1) oder - PEB (vgl. Anlage 2) und - Identitätsnachweis kopiert Anspruchs- und Identitätsnachweis jeweils zweifach; überträgt ersatzweise die Daten in das Muster 80 (vgl. Anlage 3) füllt Muster 81 (vgl. Anlage 4) aus; gibt hier auch die deutsche gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl an prüft, ob Muster 81 ordnungsgemäß ausgefüllt wurde gibt Anspruchs- und Identitätsnachweis an Patient zurück prüft Praxisgebühr und Zuzahlungspflicht; es gelten die gleichen Regeln wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte 2. Leistungsumfang stellt die Sachleistungen zur Verfügung, die während des Aufenthalts in Deutschland unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind 1) stellt ggf. Überweisungen und Verordnungen wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte aus (im Feld "StatusErgänzung" bitte Ziffer 7 eintragen) 1) Eine Versorgung mit Zahnersatz kommt daher allenfalls in Betracht, wenn der Patient beabsichtigt, sich noch längere Zeit in Deutschland aufzuhalten. Ansonsten dürften provisorische Versorgungen als ausreichend anzusehen sein. Wünscht der Patient ausdrücklich Leistungen, die über den durch die EHIC abgedeckten Leistungsumfang hinausgehen, dokumentiert der Zahnarzt die Wahl des Patienten und rechnet die Mehrleistungen auf der Basis der GOZ bzw. GOÄ privat ab

8 verordnet ggf. Krankenhausbehandlung nach den Bestimmungen der gewählten deutschen Krankenkasse informiert den Patienten, dass Heil- und Hilfsmittel ggf. vorab von der gewählten deutschen Krankenkasse genehmigt werden müssen; dies gilt - sofern möglich - auch für Krankenhausbehandlung stellt ggf. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte aus und leitet die Durchschrift an die gewählte deutsche Krankenkasse weiter oder bittet den Patienten, dies zu tun 3. Abrechnung schickt eine Ausfertigung der Unterlagen (Kopien des Anspruchs- und Identitätsnachweises bzw. Muster 80 und Muster 81) unverzüglich an die gewählte deutsche Krankenkasse und bewahrt die zweite Ausfertigung zwei Jahre auf - rechnet die Kosten gesondert zulasten und zu den Bedingungen (Leistungsumfang und Punktwert) der gewählten deutschen Krankenkasse über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung ab; die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen des Ersatzverfahrens - trägt im Feld "StatusErgänzung" die Ziffer 7 ein - 2 -

9 Anlage 1 Ergänzende Hinweise: Die EHIC wird in der Regel in der jeweiligen Amtssprache ausgestellt und ist nicht mit dem Kartenlesegerät lesbar. Vereinzelt wurden in Österreich Karten ausgestellt, die lediglich im Feld 8 (Kennnummer der Karte) einen gültigen Eintrag enthalten. Alle anderen Felder sind mit Sternchen gefüllt. Diese Karten sind ungültig und berechtigen nicht zur Leistungsaushilfe. Versicherte, die eine solche Karte vorlegen, sollten an die gewählte deutsche Krankenkasse verwiesen werden. Diese fordert bei der zuständigen österreichischen Krankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung an, die zur Leistungsaushilfe berechtigt. Die Versicherten der schweizerischen Krankenversicherungsträger erhalten abweichend vom abgebildeten Muster eine Karte, auf der das europäische Emblem (Kranz aus 12 Sternen) fehlt

10 Anlage 2 BESCHEINIGUNG ALS PROVISORISCHER ERSATZ FÜR DIE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE Gemäß Anhang 2 des Beschlusses Nr. 190 vom 18. Juni 2003 betreffend die technischen Merkmale der Europäischen Krankenversicherungskarte Bezeichnung des Vordrucks Ausgabemitgliedstaat 1. E- 2. Angaben zum Karteninhaber 3. Name 4. Vornamen 5. Geburtsdatum / / 6. Persönliche Kennnummer Angaben zum zuständigen Träger 7. Kennnummer des Trägers Angaben zur Karte 8. Kennnummer der Karte 9. Ablaufdatum / / Gültigkeitsdauer der Bescheinigung Ausgabedatum der Bescheinigung a) vom / / c) / / b) bis / / Stempel des Trägers und Unterschrift d) Herausgeber: DVKA, Bonn Hinweise und Informationen Alle Bestimmungen, die für die sichtbaren Daten auf der europäischen Karte gelten und sich auf die Datenfelder Bezeichnung, Werte, Länge sowie Hinweis beziehen, gelten auch für die Bescheinigung

11 Anlage 3 Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten Der Behandlungsanspruch wurde nachgewiesen durch Europäische Krankenversicherungskarte Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte 80 Durchreise Vorübergehende Aufenthaltsadresse in Deutschland Straße, Hausnummer Herkunftsland (Länderkennzeichen) PLZ Ort Patient (diese Ziffern beziehen sich auf die Datenfelder der Karte bzw. des Scheins) 3 Name 4 Vorname 6 Persönliche Kennnummer 7 Kennnummer des Trägers 8 Kennnummer der Karte 9 Ablaufdatum 5 Geburtsdatum Zusätzliche Angaben bei provisorischer Ersatzbescheinigung Gültigkeitsdauer der Bescheinigung vom Ausgabedatum der Bescheinigung bis Die Identität des Patienten wurde nachgewiesen durch Personalausweis Reisepass Nummer des Ausweises/des Passes Ausstellungsdatum Ausfertigung für die Krankenkasse Vertragsarztstempel / Unterschrift des Arztes Muster 80a (4.2006) - 5 -

12 Anlage 3 Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten Der Behandlungsanspruch wurde nachgewiesen durch Europäische Krankenversicherungskarte Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte 80 Durchreise Vorübergehende Aufenthaltsadresse in Deutschland Straße, Hausnummer Herkunftsland (Länderkennzeichen) PLZ Ort Patient (diese Ziffern beziehen sich auf die Datenfelder der Karte bzw. des Scheins) 3 Name 4 Vorname 6 Persönliche Kennnummer 7 Kennnummer des Trägers 8 Kennnummer der Karte 9 Ablaufdatum 5 Geburtsdatum Zusätzliche Angaben bei provisorischer Ersatzbescheinigung Gültigkeitsdauer der Bescheinigung vom Ausgabedatum der Bescheinigung bis Die Identität des Patienten wurde nachgewiesen durch Personalausweis Reisepass Nummer des Ausweises/des Passes Ausstellungsdatum Ausfertigung für den Vertragsarzt Vertragsarztstempel / Unterschrift des Arztes Muster 80a (4.2006) - 6 -

13 Anlage 4 Erklärung 81 des im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland Deutsch Englisch Datum Ich bestätige, dass ich beabsichtige, mich bis zum in Deutschland aufzuhalten und nicht zum Zweck der Behandlung eingereist bin. Date I confirm that I intend to stay in Germany until and did not enter the country for the purpose of treatment. Französisch Date Je confirme avoir l intention de séjourner en Allemagne jusqu au et de ne pas m y être rendu(e) dans le but d y recevoir des soins. Spanisch Fecha Confirmo que tengo la intención de permanecer en Alemania hasta el y que la entrada a este país no tenía la finalidad de someterme al tratamiento en cuestión. Italienisch Griechisch Polnisch Data Confermo di avere intenzione di trattenermi in Germania fino al e di non essermici recato per sottopormi a trattamento.,. Data Potwierdzam, że zamierzam przebywać w Niemczech do dnia i nie przyjechal/em(am) do Niemiec w celu poddania siȩ leczeniu. Tschechisch Potvrzuji, ze se hodlám zdr zovat a z do Datum v Nĕmecku a ze jsem nep ricestoval/a za ú celem o set rení. Gewählte aushelfende deutsche Krankenkasse Name, Vorname des Versicherten Datum Unterschrift des Patienten Ausfertigung für die Krankenkasse Muster 81a (4.2006) - 7 -

14 Anlage 4 Erklärung 81 des im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland Deutsch Englisch Datum Ich bestätige, dass ich beabsichtige, mich bis zum in Deutschland aufzuhalten und nicht zum Zweck der Behandlung eingereist bin. Date I confirm that I intend to stay in Germany until and did not enter the country for the purpose of treatment. Französisch Date Je confirme avoir l intention de séjourner en Allemagne jusqu au et de ne pas m y être rendu(e) dans le but d y recevoir des soins. Spanisch Fecha Confirmo que tengo la intención de permanecer en Alemania hasta el y que la entrada a este país no tenía la finalidad de someterme al tratamiento en cuestión. Italienisch Griechisch Polnisch Data Confermo di avere intenzione di trattenermi in Germania fino al e di non essermici recato per sottopormi a trattamento.,. Data Potwierdzam, że zamierzam przebywać w Niemczech do dnia i nie przyjechal/em(am) do Niemiec w celu poddania siȩ leczeniu. Tschechisch Potvrzuji, ze se hodlám zdr zovat a z do Datum v Nĕmecku a ze jsem nep ricestoval/a za ú celem o set rení. Gewählte aushelfende deutsche Krankenkasse Name, Vorname des Versicherten Datum Unterschrift des Patienten Ausfertigung für den Vertragsarzt Muster 81a (4.2006) - 8 -

15 Stand: Patienten, die einen Erfassungsschein vorlegen Praxis Patient 1. Anspruchsnachweis und Dokumentation tauscht den Anspruchsnachweis 1) seines ausländischen Krankenversicherungsträgers zunächst bei der von ihm gewählten deutschen Krankenkasse gegen einen Erfassungsschein ein erfasst die Daten des Erfassungsscheins legt den Erfassungsschein zur Behandlung beim Zahnarzt vor prüft Praxisgebühr und Zuzahlungspflicht; es gelten die gleichen Regeln wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte 2. Leistungsumfang stellt Sachleistungen - ggf. auch Zahnersatz - zur Verfügung, dabei sind die ggf. auf dem Erfassungsschein vermerkten Einschränkungen zu beachten attestiert ggf. notwendige Weiterbehandlung durch einen anderen Zahnarzt auf einem Rezept, das der Patient der gewählten deutschen Krankenkasse vorlegen muss 2) - fertigt bei der Versorgung mit Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte an - informiert den Patienten, dass dieser von der gewählten deutschen Krankenkasse zunächst bewilligt werden muss 1) In Betracht kommen: - Vordruck BH 6, D/HR 111, D/RM 111, Ju 6, A/T 11, A/TN 11 bei z. B. Touristen - Vordruck E 112, BH 5, D/HR 112, D/RM 112, Ju 5, A/T 12, A/TN 12 bei Personen, die sich mit Zustimmung ihres ausländischen Krankenversicherungsträgers zur Behandlung nach Deutschland begeben 2) Die Krankenkasse prüft, ob der Behandlungsanspruch des Patienten eine Weiterbehandlung durch einen weiteren Zahnarzt umfasst und stellt ggf. einen weiteren Erfassungsschein aus

16 trägt bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnung die Ziffer 7 im Feld "StatusErgänzung" ein verordnet ggf. Krankenhausbehandlung nach den Bestimmungen der gewählten deutschen Krankenkasse unter Berücksichtigung möglicher Einschränkungen auf dem Erfassungsschein (auf der Verordnung bitte Ziffer 7 im Feld "StatusErgänzung" eintragen) informiert den Patienten, dass Heil- und Hilfsmittel ggf. vorab von der gewählten deutschen Krankenkasse genehmigt werden müssen; dies gilt - sofern möglich - auch für Krankenhausbehandlung stellt rechnet ggf. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kosten zulasten und zu den Bedin- wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte aus und leitet die Durchschrift an die deutsche Krankenkasse weiter oder bittet den Patienten, dies zu tun 3. Abrechnung erstellt nach Abschluss der Behandlung (spätestens am Ende des Quartals) eine Abrechnung nach den Regelungen des Ersatzverfahrens und reicht diese gesondert bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein

17 Stand: Patienten, die eine deutsche Krankenversichertenkarte mit der Ziffer 7 oder 8 im Feld "StatusErgänzung" vorlegen Praxis Patient 1. Anspruchsnachweis und Dokumentation - wohnt in Deutschland und hat den Anspruchsnachweis seines ausländischen Krankenversicherungsträgers zunächst bei der von ihm gewählten deutschen Krankenkasse vorgelegt - erhält von der deutschen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte mit der Ziffer 7 oder 8 im Feld "StatusErgänzung" erfasst die Daten der Krankenversichertenkarte legt die Krankenversichertenkarte zur Behandlung beim Arzt vor prüft Praxisgebühr und Zuzahlungspflicht; es gelten die gleichen Regeln wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte 2. Leistungsumfang stellt alle medizinisch notwendigen vertragszahnärztlichen Sachleistungen zur Verfügung stellt Verordnungen und Überweisungen sowie- Heil- und Kostenpläne wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte aus (bitte Ziffer 7 oder 8 ins Feld "StatusErgänzung" übertragen); alle üblichen Regelungen hinsichtlich Genehmigung bzw. Bewilligung gelten entsprechend stellt ggf. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie für in Deutschland gesetzlich Versicherte aus und leitet die Durchschrift an die deutsche Krankenkasse weiter oder bittet den Patienten, dies zu tun 3. Abrechnung - rechnet die Kosten zulasten und zu den Bedingungen (Leistungsumfang und Punktwert) der deutschen Krankenkasse über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung ab - überträgt die Ziffer 7 oder 8 ins Feld "StatusErgänzung" 11 -

18 Stand: Patienten, die keinen bzw. nicht den richtigen Anspruchsnachweis vorlegen Praxis Patient informiert den Patienten, - dass das Zahnarzthonorar auf Basis der GOZ zunächst privat zu bezahlen ist und auch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nur auf Privatrezept verordnet werden können - dass sich der Patient an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse seiner Wahl wenden kann, um ggf. einen Anspruchsnachweis (PEB, Erfassungsschein, Krankenversichertenkarte) zu erhalten, sodass ihm bei Vorlage dieses Anspruchsnachweises innerhalb von 10 Tagen das Honorar erstattet werden kann kommt aus einem EU-/EWR- 1) oder Abkommensstaat 2) oder der Schweiz und legt zur Behandlung keine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) keinen Erfassungsschein keine Krankenversicherungskarte oder legt zur Behandlung nur einen anderen Anspruchsnachweis seines ausländischen Krankenversicherungsträgers vor Ausnahme: Anspruchsnachweise aus Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei oder Tunesien können den Hinweis enthalten, dass der Zahnarzt in dringenden Fällen bereit sein wird, den Anspruchsnachweis entgegenzunehmen und sich den Erfassungsschein bei der vom Patienten zu wählenden deutschen Krankenkasse selbst (z. B. telefonisch) zu besorgen. Hier entfällt die Honorarzahlung durch den Patienten genauso als ob ein Erfassungsschein vorgelegt würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Patient nur zur Behandlung in Deutschland aufhält bzw. die zu behandelnde Krankheit bereits vor dem Aufenthalt in Deutschland bestanden hat. informiert den Patienten, dass das Arzthonorar auf Basis der GOZ privat zu bezahlen ist und auch Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel nur auf Privatrezept verordnet werden können kommt nicht aus einem EU-/EWR- 1) oder Abkommensstaat 2) oder der Schweiz und legt zur Behandlung keinen Anspruchsnachweis vor 1) EU-/EWR-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (nur griechischer Teil) 2) Abkommensstaaten: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien

19 Januar 2008 Februar 2008 März 2008 April 2008 Mai 2008 Juni Di Neujahr 1 Fr 1 Sa 1 Di 1 Do Chr. Himmelfahrt/Maifeiert. 1 So 2 Mi ZE, PAR u. KB 12/07 2 Sa 2 So 2 Mi 2 Fr KZV geschlossen 2 Mo ZE, PAR, KB 05/08 3 Do 3 So 3 Mo 3 Do 3 Sa 3 Di 4 Fr 4 Mo 4 Di 4 Fr 4 So 4 Mi 5 Sa 5 Di 5 Mi 5 Sa 5 Mo 5 Do 6 So Heilige Drei Könige 6 Mi 6 Do 6 So 6 Di 6 Fr 7 Mo KCH u. KFO IV/07 7 Do 7 Fr 7 Mo KCH u. KFO I/08 7 Mi 7 Sa 8 Di 8 Fr 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 9 Mi 9 Sa 9 So 9 Mi 9 Fr 9 Mo 10 Do 10 So 10 Mo 10 Do 10 Sa 10 Di 11 Fr 11 Mo 11 Di 11 Fr 11 So Muttertag/Pfingstsonntag 11 Mi 12 Sa 12 Di 12 Mi 12 Sa 12 Mo Pfingstmontag 12 Do 13 So 13 Mi 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 14 Mo 14 Do 14 Fr 14 Mo 14 Mi 14 Sa 15 Di 15 Fr 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 16 Mi 16 Sa 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 17 Do 17 So 17 Mo 17 Do 17 Sa 17 Di 18 Fr 18 Mo 18 Di 18 Fr 18 So 18 Mi 19 Sa 19 Di 19 Mi 19 Sa 19 Mo 19 Do 20 So 20 Mi 20 Do Frühlingsanfang 20 So 20 Di 20 Fr 21 Mo 21 Do 21 Fr Karfreitag 21 Mo 21 Mi 21 Sa Sommeranfang 22 Di 22 Fr 22 Sa 22 Di 22 Do Fronleichnam 22 So 23 Mi 23 Sa 23 So Ostersonntag 23 Mi 23 Fr 23 Mo 24 Do 24 So 24 Mo Ostermontag 24 Do 24 Sa 24 Di 25 Fr 25 Mo 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 26 Sa 26 Di 26 Mi 26 Sa 26 Mo 26 Do 27 So 27 Mi 27 Do 27 So 27 Di 27 Fr 28 Mo 28 Do 28 Fr 28 Mo 28 Mi 28 Sa 29 Di 29 Fr ZE, PAR, KB 02/08 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 30 Mi 30 So 30 Mi ZE, PAR, KB 04/08 30 Fr 30 Mo ZE, PAR, KB 06/08 31 Do ZE, PAR, KB 01/08 31 Mo ZE, PAR, KB 03/08 31 Sa

20 Juli 2008 August 2008 September 2008 Oktober 2008 November 2008 Dezember Di 1 Fr 1 Mo ZE, PAR, KB 08/08 1 Mi 1 Sa Allerheiligen 1 Mo ZE, PAR, KB 11/08 2 Mi 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 3 Do 3 So 3 Mi 3 Fr Tag d. Deutschen Einheit 3 Mo 3 Mi 4 Fr 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 5 Sa 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 6 So 6 Mi 6 Sa 6 Mo KCH u. KFO III/08 6 Do 6 Sa 7 Mo KCH u. KFO II/08 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 8 Di 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 9 Mi 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 10 Do 10 So 10 Mi 10 Fr 10 Mo 10 Mi 11 Fr 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 12 Sa 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 13 So 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 14 Mo 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 15 Di 15 Fr Mariä Himmelfahrt 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 16 Mi 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So Volkstrauertag 16 Di 17 Do 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 18 Fr 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 19 Sa 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi Buß- und Bettag 19 Fr 20 So 20 Mi 20 Sa 20 Mo 20 Do 20 Sa 21 Mo 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So Winteranfang 22 Di 22 Fr 22 Mo Herbstanfang 22 Mi 22 Sa 22 Mo 23 Mi 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 24 Do 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi Heiligabend 25 Fr 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 1. Weihnachtstag 26 Sa 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 2 Weihnachtstag 27 So 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 28 Mo 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 30 Mi ZE, PAR, KB 07/08 30 Sa 30 Di ZE, PAR, KB 09/08 30 Do 30 So 30 Di 31 Do 31 So 31 Fr ZE, PAR, KB 10/08 Reformationstag 31 Mi Silvester

21 Anlage zum Rundschreiben Nr. 2/2008 Rückfax an KZV-Berlin Frühjahrsfortbildung: Kinderzahnheilkunde Referent: Prof. Dr. Johannes Einwag Ich bestätige meine Teilnahme an der Frühjahrsfortbildung der KZV am Samstag, dem 19. April 2008, 10:00 bis 16:00 Uhr Der Veranstaltungsort wird Ihnen mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr von 65,00 von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Anmeldeschluss ist: 29. Februar 2008 Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/ DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Name/n/Teilnehmer:... Absender: Datum/Unterschrift Praxis- bzw. Nummernstempel

22 Anlage zum Rundschreiben Nr. 2/2008 Fax-Antwort an die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (bitte an die Fax-Nr faxen) Anmeldung zum Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 12. März 2008 von 15:00 bis ca. 19:00 Uhr Zur Teilnahme an dem Seminar am 12. März 2008 melde ich mich verbindlich an. Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen MwSt 50,00. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank: Kontoinhaber: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Kontonummer: BLZ: Sofern eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Es werden keine gesonderten Teilnahmebestätigungen verschickt. Für die Teilnahme werden, gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK, 4 Fortbildungspunkte vergeben. Anmeldeschluss ist der Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank als Veranstalter nach Durchführung des Seminars mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Fröhlich, Telefonnummer: Name des/der Teilnehmer/innen Datum Anschrift Unterschrift des Praxisinhabers

23 ANMELDEFORMULAR Bitte per Fax an 030 / Seite 1 von 2 (Bitte wenden!) CURRICULARE FORTBILDUNG am Philipp-Pfaff-Institut Titel: CURRICULUM FÜR HYPNOSE UND KOMMUNIKATION IN DER ZAHNHEILKUNDE Kursnummer: Erster Termin: 22./ Uhrzeiten: Freitag jeweils von 14:00 20:00 Uhr Samstag jeweils von 09:00 18:00 Uhr Referenten : Dr. Horst Freigang, Dr. Gerhard Schütz (Berlin); Dr. Albrecht Schmierer (Stuttgart) Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 2.775, Punkte: 96 Fp. gemäß der Empfehlung von BZÄK und DGZMK Supervision: Ab Teil 2 werden jeweils freitags von 10:00 13:00 Uhr Supervisionen angeboten, die einzeln buchbar sind. Die Teilnahmegebühr je Supervision beträgt 145,. Titel: CURRICULUM ENDODONTIE Kursnummer: Erster Termin: 14./ Uhrzeiten: i.d.r. Freitag jeweils von 14:00 19:00 Uhr i.d.r. Samstag jeweils von 09:00 17:00 Uhr Moderator : Prof. h.c. Dr. Norbert Linden (Meerbusch-Büderich) Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 3.325, Frühbucherrabatt: 2.995, bei Anmeldung bis zum und Zahlung bis zum Punkte: 96 Fp. gemäß der Empfehlung von BZÄK und DGZMK Titel: CURRICULUM ALLGEMEINE ZAHNHEILKUNDE Kursnummer: Erster Termin: 11./ Uhrzeiten: i.d.r. Freitag jeweils von 14:00 19:00 Uhr i.d.r. Samstag jeweils von 09:00 18:00 Uhr Moderator : Prof. Dr. Georg Meyer - Greifswald Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 5.200, Frühbucherrabatt: 4.680, bei Anmeldung bis zum und Zahlung bis zum Punkte: 96 Fp. gemäß der Empfehlung von BZÄK und DGZMK Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für das angekreuzte Curriculum an. Für Rückfragen erreichen Sie das Team vom Pfaff Berlin unter 030 / Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax Kennziffer: KZV_RS_ Ort, Datum Unterschrift Die vollständigen Kursbeschreibungen finden Sie auf

24 ANMELDEFORMULAR Bitte per Fax an 030 / Seite 2 von 2 (Bitte wenden!) FORTBILDUNGSKURSE am Philipp-Pfaff-Institut Titel: WIRKUNGSVOLL PRÄSENTIEREN MIT LAPTOP UND BEAMER Kursnummer: Termin: ; 09:00 17:00 Uhr Referent: Dipl. Ing. Dipl. Päd. Gert Schilling - Berlin Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 235, Punkte: 8 Titel: ERSCHEINUNGSBILD, KÖRPERSPRACHE UND ZEITGEMÄSSE UMGANGSFORMEN Knigge in der Zahnarztpraxis Kursnummer: Termin: ; 09:00 17:00 Uhr Referentin: Yaman Betül - Freiburg Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 195, Titel: Qualitätsmanagement - Teambesprechung Kursnummer: Termin: ; 14:00 19:00 Uhr Referentin : Mechthild Wick - Ansbach Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 195, Punkte: 8 Titel: Homöopathie II Kursnummer: Termin: ; 14:00 19:00 Uhr ; 09:00 17:00 Uhr Referent : Dr. Heinz-Werner Feldhaus - Hörstel Veranstaltungsort: Berlin Kursgebühr: 285, Punkte: 14 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für den/die angekreuzte/n Kurs an. Für Rückfragen erreichen Sie das Team vom Pfaff Berlin unter 030 / Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax Kennziffer: KZV_RS_ Ort, Datum Unterschrift Die vollständigen Kursbeschreibungen finden Sie auf

25 Anmeldeformular Bitte per Fax an 030 / UPDATES 2008 am Philipp-Pfaff-Institut Update Praxisführung ( ) Termin: Ort: Berlin Kursgebühr: 65, Punkte: 8 09:00--10:30 Uhr Was Kennzahlen und BWA über Ihre Praxis verraten -- der diagnostische Röntgenblick auf Ihre Selbständigkeit WP Dr. Michael Droege (Berlin) 10:30--12:00 Uhr EDV in der Zahnmedizin -- zwischen MPG, Forensik und elektronischer Gesundheitskarte Dipl.-Ing. Thomas Käfer (Würselen) 12:30--14:00 Uhr Zahnärztliche Praxisführung: Mehr Mut zum Anderssein -- warum gute Zahnärzte heute professionelles Marketing brauchen Prof. Dr. Gerhard Riegl (Augsburg) 14:00--15:30 Uhr Der Zahnarzt als Arbeitgeber -- worauf Sie als Chef achten sollten RÄ Monika Birnbaum (Berlin) Update Interdisziplinär ( ) Termin: Ort: Berlin Kursgebühr: 95, Punkte: 8 Interdisziplinäre Behandlungskonzepte zur Lösung komplexer Fälle in der Zusammenarbeit: Funktionstherapie -- Kieferorthopädie -- Implantatchirurgie -- Prothetik -- Zahntechnik Dr. Wolfgang Boisserée (Köln); ZT Manfred Läkamp (Ostbevern); Dr. Werner Schupp (Köln); Dr. Dr. Knut Schuppan (Köln) Kursinhalte: Die Kommunikation in der interdisziplinären Zusammenarbeit / Der Ablauf interdisziplinärer Diagnostik / Systemische Therapieplanung / Aktuelle Aspekte zur Ästhetik und dentofazialen Analyse / Das ästhetische Behandlungsziel als Wegweiser für die gesamte Behandlungsplanung / Möglichkeiten moderner Kieferorthopädie durch Invisalign / Vorwegnahme des prothetischen Behandlungsziels durch Wax-up und Mock-up / Minimalinvasive ästhetische Korrekturen durch kieferorthopädische Vorbehandlung / Aktuelle Aspekte zur Funktionsdiagnostik / Interdisziplinäre Funktionstherapie unter Einbeziehung des Gesamtorganismus / Möglichkeiten moderner Implantatchirurgie / Planung optimaler Implantatpositionierung / Implantologie und Prothetik Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax Ort, Datum Unterschrift Kennziffer: KZV_RS_ Weitere Infos auf oder telefonisch unter 030 /

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