Güterverkehr Anpassung des Mautsystems für den Güterverkehr Antrag der SPD-Fraktion vom

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1 Sitzungsvorlage Nr. 215/2013 Verkehrsausschuss am zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung / VA Zu Tagesordnungspunkt 4 Güterverkehr Anpassung des Mautsystems für den Güterverkehr Antrag der SPD-Fraktion vom Zu dem in der Anlage 1 dargestellten Antrag der SPD-Regionalfraktion hat die Regionalversammlung am beschlossen, dass die Geschäftsstelle verfügbare Informationen zum Mautausweichverkehr zusammenstellen soll, damit der Verkehrsausschuss auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen beraten kann. I Sachvortrag Lkw-Maut Bei der Lkw-Maut handelt es sich um eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge. Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt. Die Höhe der Maut einer Fahrt hängt neben der Streckenlänge, die auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegt wird, von der Anzahl der Achsen und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges ab. Die Mautsätze betragen zwischen 14,1 und 28,8 Cent je km. Der Durchschnitt liegt bei ca. 17 Cent je km. Die Lkw-Maut wurde am 1. Januar 2005 zunächst nur auf den Bundesautobahnen eingeführt. Um Maut- Ausweichverkehre zu vermeiden, wurden in wenigen Bundesländern für bestimmte Streckenabschnitte abseits des Autobahnnetzes Nachtfahrverbote bzw. allgemeine Fahrverbote für Lkw angeordnet (viele dieser Anordnungen sind jedoch bereits wieder aufgehoben). Zudem wurden im Jahr 2007 drei Bundesstraßenabschnitte an der B 4, B 9 und B 75 mit besonders hohem Aufkommen an Maut-Ausweichverkehren mautpflichtig. Um weitere Maut-Ausweichverkehre zu vermeiden und die Mauteinnahmen zu erhöhen, stand in der Folge eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in der Diskussion. Wegen zahlreicher Proteste wurden diese Überlegungen eingestellt. Die Verkehrsminister haben sich daraufhin auf eine Regelung verständigt, die im Jahr 2011 in das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) aufgenommen wurde. Auf der Grundlage dieser Regelung wurde am 1. August 2012 die Lkw-Maut auf Bundesstraßen oder Abschnitten von Bundesstraßen eingeführt, für die der Bund Träger der Baulast ist, die keine Ortsdurchfahrten (im Sinne des 5 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes) sind, die mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut sind, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben,

2 - 2 - die eine Mindestlänge von 4 Kilometern aufweisen und die jeweils unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind. Diese Regelung betrifft bundesweit 85 Streckenabschnitte mit einer Länge von insgesamt rund km. In Baden Württemberg wurde die Lkw-Maut auf rund 100 km Bundesstraßen eingeführt. In der Region Stuttgart trifft dies auf folgende Bundesstraßenabschnitte zu (s. Abbildung): B 10 Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen B 10 / B 27 Anschluss Stuttgart-Zuffenhausen (Friedrichswahl) (Länge ca. 6,5 km) B 27 Anschluss Stuttgart-Möhringen/südl. Sigmaringer Str. Regionsgrenze (- Tübingen) (Länge insgesamt ca. 34 km) B 313 Anschluss Plochinger Dreieck Anschluss Oberensingen (Länge ca. 9,3 km) Maut-Ausweichverkehr In der Phase der Einführung der Lkw-Maut auf den Autobahnen wurden vielerorts starke Verlagerungen von Lkw-Verkehren in das nachgeordnete Straßennetz befürchtet. Simulationsrechnungen und Verkehrsbefragungen zeigten jedoch, dass nur wenige Bundesstraßen stark von mautbedingten Ausweichverkehren betroffen waren. Als problematisch wurde eine Lkw-Zunahme durch Maut-Ausweichfahrten von über 250 Lkw / d angesehen. Dieser Wert wurde in Baden-Württemberg an 12 der 160 Zählstellen übertroffen. Drei dieser 12 Streckenabschnitte liegen in der Region Stuttgart. Dabei handelt es sich um die B 10 bei Vaihingen a. d. Enz (+ ca. 800 Lkw/d bzw %), B 10 bei Göppingen (+ ca. 370 Lkw/d bzw %) und B 14 bei Strümpfelbach (+ ca. 260 Lkw/d bzw %). Die Lkw-Mehrbelastungen an den anderen Zählstellen in der Region Stuttgart reichten von 30 bis 210 Lkw / d (B 10 bei Zuffenhausen + 30 Lkw/d bzw. + 4 %, B 14 bei Korb + 40 Lkw/d bzw. + 4 %, B 27 bei Walheim + 80 Lkw/d bzw %, B 466 bei Lauterstein + 90 Lkw/d bzw %, B 29 bei Grunbach Lkw/d bzw. + 7 %, B 27 bei Kornwestheim Lkw/d bzw. + 8 % und B 10 bei Plochingen Lkw/d bzw. + 8 %).

3 - 3 - Die durch die Einführung der Lkw-Maut auf den Autobahnen im Jahr 2005 hervorgerufene Verlagerung von Lkw-Fahrten von den Autobahnen in der Region Stuttgart auf die Bundesstraßen in der Region ist in dem nachfolgenden Diagramm deutlich erkennbar (Anm.: in dem Diagramm sind die an allen Dauerzählstellen in der Region erhobenen Lkw-Fahrten differenziert nach den Straßenklassen aufsummiert). Großen Nachfragerückgängen vom Jahr 2004 auf das Jahr 2005 auf den Autobahnen (der mittlere Rückgang je Zählstelle beträgt ca Lkw / d) steht eine deutliche Belastungszunahme auf den Bundesstraßen (im Mittel ca Lkw / d je Zählstelle) gegenüber. Für die Landesstraßen wurde hingegen eine gemäßigte Belastungszunahme von im Mittel ca Lkw / d je Zählstelle erhoben. 2005: Einführung Lkw-Maut auf Autobahnen Die Ergebnisse der Dauerzählstellen zeigen aber auch auf, dass die z. T. aus anfänglichen Maut-Ausweichverkehren resultierenden Zusatzbelastungen auf den Bundesstraßen inzwischen mehr als kompensiert wurden: In der Summe über alle Zählstellen an Bundesstraßen ging die Lkw-Belastung von 2005 bis 2012 um rund 11,1 % zurück (im Mittel ca Lkw / d je Zählstelle). An fast allen Bundesstraßenzählstellen liegt dadurch die Lkw-Belastung in etwa im Bereich oder sogar deutlich unterhalb der Belastung des Jahres also noch vor Einführung der Lkw-Maut. Dies gilt auch für die B 10 bei Vaihingen a.d.enz. Hier wurde (trotz der erheblichen Belastungszunahme von 2004 auf 2005 s. o.) im Jahr 2012 eine um ca. 7 % niedrigere Lkw-Belastung als im Jahr 2004 erfasst. Ausschlaggebend hierfür ist neben der generellen verkehrlichen Entwicklung mit Rückgängen im Lkw-Verkehr in der Region Stuttgart (insbesondere seit der Wirtschaftskrise 2009) vor allem das zur Reduzierung des Maut-Ausweichverkehrs im Korridor B 10 / B 35 Stuttgart Bruchsal angeordnete Lkw- Durchfahrtverbot in den Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese Regelung, aber auch die Fortschritte beim Ausbau der A 8 Karlsruhe - Leonberg haben zu Rückverlagerungen von Lkw-Fahrten zwischen der A 81 und der A 5 auf die nun wieder attraktivere Route über die Autobahnen geführt, so dass die auf der B 10 mautbedingte Lkw-Zunahme in der Nacht fast vollständig wieder auf die Lkw-Verkehrsstärke vor Einführung der Lkw-Maut gesenkt werden konnte. Lediglich auf der B 10 bei Göppingen wurde im Jahr 2012 eine höhere Lkw-Belastung als 2004 ermittelt (+370 Lkw / d bzw %). Bei dieser Zählstelle ist jedoch zu berücksichtigen, dass hier (im Gegensatz

4 - 4 - zu den anderen Dauerzählstellen) zu Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 keine Abnahme der Lkw- Belastung zu verzeichnen war. Zudem trägt an dieser Zählstelle nicht nur ggf. auftretender Maut-Ausweichverkehr zur Belastungszunahme im Lkw-Verkehr bei, sondern vor allem auch die höhere Bündelungswirkung der B 10, die durch deren Ausbau im Filstal erreicht wurde. Die an den Dauerzählstellen ermittelten empirischen Daten zum Lkw-Verkehr in der Region Stuttgart liefern somit keine Belege für dauerhaft und in größerem Ausmaß auftretende Maut-Ausweichverkehre auf Bundesstraßen. Zudem können die Zählwerte als Hinweis darauf gewertet werden, dass die anfänglichen Maut-Ausweichverkehre zumindest z. T. wieder auf die Autobahnen rückverlagert wurden, da der Rückgang des Lkw-Verkehrs an den Bundesstraßenzählstellen von 2005 bis 2012 trotz einiger Neu- und Ausbaumaßnahmen, wie z. B. an der B 10 im Filstal und in Stuttgart sowie der B 14 in Richtung Backnang mit - 11,1 % stärker ausfielen als der Rückgang an den Zählstellen an der A 8 und A 81 mit rund - 10,1 %. Aus Sicht des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) sowie des Kooperationszentrums Logistik e.v. (KLOK) weist der Maut-Ausweichverkehr in der Region Stuttgart derzeit keine problematischen Ausmaße auf. Sowohl dem MVI als auch dem KLOK liegen aktuell keine Informationen über Problemlagen im Gebiet der Region Stuttgart infolge starker Maut-Ausweichverkehre vor. Fazit Vor dem Hintergrund der oben dargestellten empirischen Ergebnisse und Zusammenhänge ist derzeit kein Bedarf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßen in der Region Stuttgart erkennbar. Die anfänglichen Maut-Ausweichverkehre wurden insbesondere an den Stellen mit sehr hohem Aufkommen an Ausweichfahrten (vor allem B 10 bei Vaihingen a.d.enz) zum Teil wieder auf die Autobahnen rückverlagert. Dies wurde u. a. durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie z. B. das Durchfahrtverbot in den Nachtstunden im Korridor B 10 / B 35, erreicht. Daneben kann unterstellt werden, dass Anteile des anfänglichen Maut-Ausweichverkehrs aufgrund von Fahrzeitvorteilen, die zum Teil auch durch die Ausbaumaßnahen an der A 8 und A 81 erreicht werden konnten, wieder auf die Autobahnen rückverlagert wurden. Zudem hat die generelle Verkehrsentwicklung in der Region Stuttgart, die vor allem seit der Wirtschaftskrise 2009 durch Rückgänge im Lkw-Verkehr gekennzeichnet ist, dazu beigetragen, dass der Maut-Ausweichverkehr aktuell kein nennenswertes Problem darstellt. Diese Einschätzung wird von Seiten des MVI und des KLOK geteilt. Durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf einige Bundesstraßen (B 10, B 27, B 313) am 1. August 2012 haben zudem einige potenzielle Ausweichrouten an Attraktivität verloren. Dies trifft beispielsweise auf die Route von der A 8 bei Wendlingen zur A 5 bei Bruchsal über die B 313 und B 10 zu. Eine Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßen würde darüber hinaus die Kostenbelastung vor allem einheimischer Unternehmen erhöhen, die für ihre Transporte auf die Benutzung der in Frage kommenden Bundesstraßen in der Region angewiesen sind und aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nicht von der Maut ausgenommen werden könnten. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei einer Ausweitung der Lkw-Maut auf zusätzliche Bundesstraßen eine weitere Verdrängung von Lkw-Verkehren in das nachgeordnete Netz der Landes- und Kreisstraßen mit einem hohen Anteil an Ortsdurchfahrten nicht ausgeschlossen werden kann (weshalb viele Städte die Ausweitung der Maut auf vierstreifige Bundesstraßen kritisch beurteilt hatten). Als ein Hinweis darauf, dass solche Verdrängungen bereits heute in gewissem Maße stattfinden, können die Ergebnisse der Dauerzählstellen an den Landesstraßen in der Region gewertet werden. Hier sind von 2005 bis im Gegensatz zu den Autobahnen und Bundesstraßen - an

5 - 5 - den meisten Zählstellen nur marginale Rückgänge der Lkw-Belastungen in Höhe von 2 % bis 4 % zu verzeichnen. Auf der L 1142 bei Hegnach wurde sogar eine Zunahme um rund 24 % ermittelt (ob und zu welchen Anteilen dieser Anstieg aus Maut-Ausweichfahrten resultiert, geht allerdings aus den Zählergebnissen nicht hervor). Angesichts der Ausgangslage in der Region Stuttgart erscheinen verkehrsbeschränkende Regelungen besser zur Rückverlagerung von Maut-Ausweichverkehr geeignet als eine Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere / alle Bundesstraßen in der Region Stuttgart. Die Verkehrsbeschränkungen können von den Straßenverkehrsbehörden optimal auf die Problemlage vor Ort abgestimmt werden (z. B. Begrenzung auf diejenigen Zeiträume, in denen der Ausweichverkehr hauptsächlich auftritt oder zu Beeinträchtigungen führt). Dadurch können unerwünschte Folgewirkungen, wie z. B. Zusatzkosten für einheimische Firmen und eine weitere Verdrängung von Lkw-Fahrten in das nachgeordnete Netz, weitestgehend vermieden werden. Die Wirksamkeit solcher Beschränkungen ist durch die positiven Erfahrungen mit dem nächtlichen Durchfahrverbot an der B 10 bei Vaihingen a.d.enz belegt. Bei einer Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Straßen in der Region wäre hingegen eine Feinabstimmung auf die lokale Situation nicht im selben Ausmaß möglich, da die Regelungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes u. a. hinsichtlich der mautpflichtigen Fahrzeuge als auch der Mautsätze übernommen werden müssten. II Beschlussvorschlag 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Informationen über die Lkw-Maut und den Mautausweichverkehr zur Kenntnis. 2. Der Antrag der SPD-Regionalfraktion vom 22. Oktober 2012 wird für erledigt erklärt.

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