Zinsrisikomeldung ERLÄUTERUNGEN I. MERKMALE DER ERHEBUNG

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1 Zinsrisikomeldung ERLÄUTERUNGEN Die Erläuterungen beziehen sich auf die Zinsrisikomeldung sowohl auf der Erhebungsstufe Unternehmung (ZIRU) als auch auf der Erhebungsstufe Konzern (ZIRK). Ein Stern (*) in Angaben mit Bezug zu Formularnamen zeigt an, dass die Angaben unabhängig von der Erhebungsstufe gelten. I. MERKMALE DER ERHEBUNG ERHEBUNGSZWECK Die Erhebung dient der Analyse der Zinsrisiken der einzelnen Institute sowie der Analyse der Zinsrisikosituation insgesamt. ERHEBUNGSGEGENSTAND Angaben zu den Zinsrisiken im Bankenbuch beruhend auf der Erfassung aller wesentlichen Cash-Flows nach Zinsbindung (gemäss FINMA-RS 08/6 «Zinsrisiken Banken»). ERHEBUNGSSTUFE Die Zinsrisikomeldung wird quartalsweise auf der Erhebungsstufe Unternehmung (ZIRU) und halbjährlich auf der Erhebungsstufe Konzern (ZIRK) erhoben. Unter Berücksichtigung von Rz 3 des FINMA-RS 08/6 «Zinsrisiken Banken» kann auf die konsolidierte Betrachtungsweise verzichtet werden. ART Vollerhebung AUSKUNFTSPFLICHT Meldepflichtig sind alle Banken und Effektenhändler in der Schweiz, unter Berücksichtigung von Rz 4 des FINMA-RS 08/6 «Zinsrisiken Banken». PERIODIZITÄT Die ZIRU wird quartalsweise durchgeführt (Stichtag für die Meldung: jeweils der letzte Tag des Quartals); die ZIRK wird halbjährlich durchgeführt (Stichtag für die Meldung: jeweils der letzte Tag des Semesters). EINREICHEFRIST Die Einreichefrist beträgt jeweils 45 Tage. D_ZIRU_ZIRK_Erl.fm/ /Version 1.5 Seite 1/5

2 MITWIRKENDE Die Daten werden von der Nationalbank im Auftrag der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht erhoben II. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 1. MELDUNG GEMÄSS FORMULAR ZR*01 In der Zinsrisikomeldung sind alle Positionen, die dem Bankenbuch zugeordnet werden, zu melden. Neben den Positionen des Bankenbuchs ist auch die Aktivposition «Handelsgeschäft» abzüglich der Passivposition «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» zu melden. 1.1 ALLGEMEINES ZU DEN ANGABEN IN ZR*01 Die Erhebung des Zinsrisikos beruht auf der Erfassung aller wesentlichen Cash-Flows nach Zinsbindung. Unter Zinsbindung versteht man die Frist bis zur nächsten Festlegung des Zinssatzes. Die Cash-Flows (Rohdaten) werden im Formular ZR*01 erfasst. Die Cash-Flows enthalten immer den Nennwert (Prinzipal) und die Zinszahlungen. Gemeldet werden jeweils die erwarteten (nicht diskontierten) Cash-Flows. Cash-Flow-Zuflüsse werden ohne Vorzeichen und Cash-Flow-Abflüsse mit einem Minuszeichen angegeben. Die Angabe erfolgt immer pro Zeitband. Die Zuordnung auf die Zeitbänder erfolgt über die Zinsbindung. Für die Meldung der Rohdaten werden die nachstehenden 5 Kategorien unterschieden: Kategorie I: Positionen mit bestimmter Zinsbindung Kategorie II: Positionen mit unbestimmter Zinsbindung Kategorie III: Positionen ohne Zinsbindung oder mit arbiträrer Zinsbindung Kategorie IV: Anrechenbare Eigenmittel Kategorie V: Nichtlineare Derivate Für die Positionen der Kategorie I sind zwingend Cash-Flows zu melden. Für alle vorliegenden Positionen der Kategorien II bis IV erfolgt die Meldung der Zinsbindung entweder mit Cash-Flows oder mit Gewichten in Prozent vor Bildung der Monatstranchen. Die Gewichte werden ohne Berücksichtigung der Zinszahlungen angegeben. Bei Meldung der Gewichte werden die Cash-Flows mit den entsprechenden Fristigkeiten durch die SNB generiert, wobei das Replikationsportfolio gemäss den Gewichten in einzelne Monatstranchen zerlegt wird und die entsprechenden Zinszahlungen gebildet werden. Für alle vorhandenen Positionen der Kategorien II bis V sind zusätzlich die Nominalwerte abzüglich allfälliger Einzelwertberichtigungen als absolute Beträge zu melden. Die Meldung eines negativen Betrags ist ausschliesslich bei der Aktivposition «Handelsgeschäft» abzüglich der Passivposition «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» zulässig. 1.2 METHODE FÜR DIE UNTERSTELLUNG DER ZINSBINDUNG Für alle vorhandenen Positionen der Kategorien II IV melden die Institute die intern getroffenen Annahmen zur Zinsbindung. 1.3 WÄHRUNGEN Die Meldung erfolgt für alle Positionen der Kategorien I bis V jeweils in CHF. Alle Fremdwährungsbeträge sind zum Kassakurs des Stichtags in CHF umzurechnen. Das Erhebungsformular enthält eine Währungsliste mit rund 20 Währungen. Beträgt der Anteil der Aktiven oder Passiven an der Bilanzsumme für eine dieser Währungen 10% oder mehr, so ist für jede dieser Währungen ein Formular ZR*01 auszufüllen. Für Positionen lautend auf CHF muss das Formular ZR*01 immer ausgefüllt werden. D_ZIRU_ZIRK_Erl.fm/ /Version 1.5 Seite 2/5

3 Alle anderen Währungen, also Währungen, die nicht auf der Währungsliste aufgeführt werden und/oder deren Anteil weniger als 10% der Bilanzsumme beträgt, werden zusammengefasst und als «Übrige Währungen» gemeldet. Dazu ist das Formular ZR*01 separat auszufüllen. Für alle Währungen, die unter «Übrige Währungen» gemeldet werden und deren Anteil mindestens 10% der Bilanzsumme ausmacht, sind in ZR*04 Angaben zur entsprechenden Währung und zum Volumen zu machen. In dieser Erhebung sind nur Währungen zu melden, die von einem Einzelstaat, einem Staatenbund oder einer Währungsunion herausgegeben werden. Edelmetalle sind von der Meldung zur Zinsrisikoerhebung ausgeschlossen. 2. MELDUNG DES INTERN ERMITTELTEN RISIKOMASSES SOWIE ERGÄNZENDE ANGABEN IN DEN FORMULAREN ZR*02 ZR*04 Parallel zur Meldung der Rohdaten gemäss Abschnitt 1 melden die Institute ihr internes, mittels institutsspezifischen Methoden berechnetes Zinsänderungsrisikomass für denselben Stichtag. Folgende Angaben müssen gemäss den Formularen ZR*02 ZR*04 gemeldet werden: Das für die Institute wichtigste interne Zinsrisikomass (aussagekräftige Bezeichnung und Wert in CHF, Jahren oder %). Institute, die die Gapanalyse als ihr wichtigstes Zinsrisikomass verwenden, melden im Feld «in CHF» die entsprechenden Werte auf eine verständliche Art und Weise. Im Formular ZR*02 müssen für alle Währungen (inkl. Währungsgruppe «Übrige Währungen»), für die das Formular ZR*01 ausgefüllt wurde, die Kolonnen 01 und 02 sowie wahlweise eine der Kolonnen 03, 04, oder 05 ausgefüllt werden. Ebenfalls muss die Nettobarwertveränderung der Positionen der Kategorie I bei einer Verschiebung der Zinskurve um +100 Bp und 100 Bp ausgefüllt werden (Kolonnen 08 und 09 in ZR*02). Falls eine entsprechende Berechnung für interne Zwecke erfolgt, ist zusätzlich die Nettobarwertveränderung der Positionen der Kategorien I bis III bei einer Verschiebung der Zinskurve um +100 Bp und 100 Bp auszufüllen (Kolonnen 06 und 07 in ZR*02). Ergänzende Angaben (ZR*03 und ZR*04). Anomaliemeldungen: Treten buchhaltungsmässig und/oder betriebstechnisch bedingte Abweichungen von der vorgesehenen Norm auf (z. B. Vorzeichenfehler), so werden diese Abweichungen als Anomalien bezeichnet. Anomalien bedürfen zwingend erklärender Kommentare seitens der meldenden Institute. Die Anomalien werden in ZR*04 in Kolonne 01, Zeile 05 gemeldet. Angaben zu Währungen, die unter «Übrige Währungen» gemeldet werden und deren Anteil mindestens 10% der Bilanzsumme ausmacht. Diese Währungen werden in ZR*04 in Kolonne 01, Zeile 06 gemeldet. III. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ERHOBENEN POSITIONEN Die Einteilung der Bilanzpositionen in Kategorien basiert auf den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Rechnungslegung der Banken (FINMA-RS 15/1 «Rechnungslegung Banken»). Einteilungen, welche durch das Rundschreiben nicht explizit abgedeckt sind, basieren auf der «Ausführlichen Monatsbilanz», Formulare M011 bis M014 der SNB. KATEGORIE I: POSITIONEN MIT BESTIMMTER ZINSBINDUNG Die Positionen der Kategorie I werden in Formular ZR*01, Seite 1, gemeldet. Forward-Forward-Geschäfte, Swaps, Futures, Forwards und FRAs werden als eine Kombination einer Long- und einer Shortposition behandelt, analog dem FINMA-RS 08/20 «Marktrisiken Banken», Rz 81 87; die Longposition wird als Forderung und die Shortposition als Verbindlichkeit eingetragen. D_ZIRU_ZIRK_Erl.fm/ /Version 1.5 Seite 3/5

4 Bei der Berechnung der Cash-Flows sind die mit den einzelnen Positionen verrechneten Einzelwertberichtigungen abzuziehen. Als eigene Mittel angerechnete nachrangige Anleihen werden nicht der Kategorie I, sondern der Kategorie IV zugeordnet. Folgende Positionen sind in Kategorie I zu melden: «Forderungen gegenüber Banken», exklusive Positionen auf Sicht «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Forderungen gegenüber Kunden» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Hypothekarforderungen» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Finanzanlagen» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Verpflichtungen gegenüber Banken», exklusive Positionen auf Sicht «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) «Kassenobligationen» «Anleihen und Pfandbriefdarlehen», die nicht als Eigenmittel angerechnet werden Lineare Zinsderivate (z. B. Swaps, Futures, Forwards, FRAs) im Bankenbuch «Rückstellungen», die nicht als Eigenmittel angerechnet werden (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) Die Institute können die linearen Zinsderivate, die dem Handelsbuch zugeordnet werden, hier berücksichtigen. Eine allfällige Berücksichtigung dieser Positionen ist im Formular ZR*03 festzuhalten. KATEGORIE II: POSITIONEN MIT UNBESTIMMTER ZINSBINDUNG Die zur Kategorie II gehörenden Positionen sind in fünf Unterkategorien eingeteilt: a) Forderungen auf Sicht b) Verbindlichkeiten auf Sicht c) «Forderungen gegenüber Kunden» (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung) d) «Hypothekarforderungen» (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung) e) «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen», kündbar, aber nicht übertragbar (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung) Die Institute melden in Formular ZR*01, Seite 1, die folgenden Daten: a) Forderungen auf Sicht: Total der Aktivpositionen in dieser Unterkategorie abzüglich direkt mit der einzelnen Position verrechnete Einzelwertberichtigungen «Forderungen gegenüber Banken», Positionen auf Sicht «Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften», Positionen auf Sicht «Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung», Positionen auf Sicht b) Verbindlichkeiten auf Sicht: Total der Passivpositionen in dieser Unterkategorie: «Verpflichtungen gegenüber Banken», Positionen auf Sicht «Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften», Positionen auf Sicht «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung», Positionen auf Sicht «Verpflichtungen aus Kundeneinlangen», Konten ohne Rückzugsbeschränkung sowie übertragbare Konten D_ZIRU_ZIRK_Erl.fm/ /Version 1.5 Seite 4/5

5 c) «Forderungen gegenüber Kunden» (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung): Total der Positionen in dieser Unterkategorie abzüglich direkt mit der einzelnen Position verrechnete Einzelwertberichtigungen d) «Hypothekarforderungen» (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung): Total der Positionen in dieser Unterkategorie abzüglich direkt mit der einzelnen Position verrechnete Einzelwertberichtigungen e) «Verpflichtungen aus Kundeneinlagen», kündbar, aber nicht übertragbar (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung): Verpflichtungen aus Kundeneinlagen: Konten mit Rückzugsbeschränkung; nicht übertragbar, d. h. nicht geeignet für den Zahlungsverkehr, wie z. B. Spar- und Anlagekonten, Callgelder. KATEGORIE III: POSITIONEN OHNE ZINSBINDUNG ODER MIT ARBITRÄRER ZINSBINDUNG Die Institute melden in Formular ZR*01, Seite 2, den Betrag für jede der folgenden Positionen: a) Handelsgeschäft «Handelsgeschäft» abzüglich «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» b) «Finanzanlagen» (Anteil ohne Zinsbindung oder mit arbiträrer Zinsbindung): Total abzüglich direkt mit den Positionen verrechnete Wertberichtigungen c) «Beteiligungen»: Total abzüglich mit der Position verrechnete Wertberichtigungen d) «Sachanlagen», «Immaterielle Werte»: Bilanzwert e) «Sonstige Aktiven», «Aktive Rechnungsabgrenzungen»: Total abzüglich direkt mit der einzelnen Position verrechnete Einzelwertberichtigungen f) «Sonstige Passiven», «Passive Rechnungsabgrenzungen» und «Rückstellungen, die nicht als Eigenmittel angerechnet werden» (sofern nicht in Kategorie I berücksichtigt): Summe der drei Positionen. KATEGORIE IV: ANRECHENBARE EIGENMITTEL Die Institute melden in Formular ZR*01, Seite 3, folgende Positionen: a) Anrechenbare Eigenmittel b) davon: Dotationskapital c) davon: als Eigenmittel angerechnete nachrangige Anleihen. Banken, die eine Annahme zur Zinsbindung der Eigenmittel treffen, melden die unterstellten Zinsbindungen. KATEGORIE V: NICHTLINEARE DERIVATE Für nichtlineare Derivate auf Schuldverschreibungen oder Zinssätzen im Bankenbuch melden die Institute in Formular ZR*01 Seite 3 die Kontraktvolumen. Wenn nichtlineare Derivate das Zinsrisiko der Bank signifikant beeinflussen, kann die FINMA detailliertere Angaben über diese Instrumente verlangen. D_ZIRU_ZIRK_Erl.fm/ /Version 1.5 Seite 5/5

6 Herausgeberin Schweizerische Nationalbank Statistik Postfach, CH-8022 Zürich Telefon Fragen zu Datenlieferungen Mitwirkende Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Laupenstrasse 27 CH-3003 Bern Telefon Internet Fragen zu Erhebungen Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch Herausgegeben Im März 2015 Verfügbarkeit Die Formulare, Erläuterungen sowie weitere Informationen zu den Erhebungen der Schweizerischen Nationalbank sind im Internet verfügbar unter Statistiken/Erhebungen. D_ZIRU_ZIRK_Erl.fm/ /Version 1.5

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