zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt
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- Markus Lang
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1 Landkreis Rostock zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 20.Juli 2016 Aufgabe/Betreff Beschluss zur Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock für Anträge auf Förderung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei gleichzeitiger Aufhebung des Beschlusses VI - JHA Prioritätenliste vom Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock für die Anträge auf Förderung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gemäß dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom entsprechend der beigefügten Anlage zu dieser Beschlussvorlage. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. VI - JHA vom aufgehoben. Begründung Mit dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom gewährt der Bund aus dem Bundesvermögen "Kinderbetreuungsausbau" Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Mit diesem Programm sollen Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren dienen und die ab den begonnen wurden. Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne des Gesetzes sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. Durch die vom Jugendamt durchgeführten Prüfungen der vorliegenden Anträge entsprechend des 2. Entwurfes der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder unter 3 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung ist eine Änderung der am beschlossenen Prioritätenliste erforderlich. Die detaillierten Prüfergebnisse stellen sich wie folgt dar: (bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifügen)
2 Landkreis Rostock Drucksache Nr.: Vl-JHA Finanzielle Auswirkungen 0Ja Teilhaushalt [XI Nein Produkt Ergebnishaushalt [X] Nein Haushaltsjahr(e) Finanzhaushalt [X] Nein Haushaltsjahr(e) Erläuterungen zur finanziellen Auswirkungen (falls noch nicht mit der Begründung gegeben) Bearbeitungsvermerk Dezernent
3 Neufassung der Prioritätenliste zum Investitionsprogramm " Kinderbetreuungsfinanzierung" lfd. Nr. neu lfd. Nr. alt Kindertageseinrichtung / Tagespflegeperson Antragsteller Kapazität der Einrichtung gemäß Betriebs - erlaubnis Baumaßnahme neu zu schaffende bzw. nach dem geschaffene Plätze vom Jugendamt anerkannte zusätzliche Plätze vom Jugendamt anerkannte vom Wegfall bedrohte Plätze Kita "Knirpsenland" in Satow Gemeinde Satow 42 Plätze Ersatzneubau Kita "Kattenkorf' in Kavelstorf Auf der Tenne e. V. 60 Plätze Umbau/Ersatzbau Kita "Bummi" in Neubukow Institut Lernen und Leben 36 Plätze Ersatzneubau MGH Vorbeck Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbh 6 Plätze Neubau K t "K.. G.. SGK Sport und Gesundheits - 1 a anguru in us t row Kita GmbH 28 Plätze *2 Bau I Ausstattung Kita "Sanitzer Sternenkinder" in Sanitz Frau Martina Ballhausen 18 Plätze Bau I Ausstattung 7.. Kita "Storchennest" in Sargeshagen RV der Arbeiterwohlfahrt Bad Doberan e. V. 28 Plätze Neubau / Anbau *2 in der vorliegenden Kapazität sind bereits die neu geschaffenen Plätze enthalten
4 lfd. Nr. 2 der Prioritätenliste v Kita Selpiner Sternenkinder'' in Selpin Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen ohne wichtigen Grund bei Ausstattungsinvestitionen von Einrichtungen der Kindertagesförderung den Wert von Euro und bei anderen Investitionen in Einrichtungen den Wert von Euro nicht unterschreiten. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Einrichtung die Mindestinvestitionshöhe bei Ausstattung und anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung ist nicht dargelegt worden und auch nicht erkennbar. Die lfd. Nr. 2 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 3 der Prioritätenliste v Kita in Kritzmow Der Antrag auf Förderung wurde mit Schreiben vom zurückgenommen. Die lfd. Nr. 3 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 6 der Prioritätenliste - MGH Vorbeck Es erfolgte zwischenzeitlich eine Bedarfsanalyse für den Einzugsbereich des Amtes Schwaan. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Schaffung von 6 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren für den Einzugsbereich ausreichend ist. Damit verändert sich die Anzahl der zu fördernden Plätze von auf 6. Für die lfd. Nr. 6 der Prioritäten liste wird die Anzahl der zu fördernden Plätze auf 6 Plätze reduziert. lfd. Nr. 7 der Prioritätenliste v Tagespflegeperson Frau Sandra Meyer Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen zur Förderung von Kindertagespflegestellen ohne wichtigen Grund den Wert von 900 Euro im Einzelfall nicht unterschreiten. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Tagespflegeperson die Mindestinvestitionshöhe bei Ausstattung und anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung ist nicht dargelegt worden und auch nicht erkennbar. Die lfd. Nr. 7 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 8 der Prioritätenliste v Tagespflegeperson Herr lbold Die eingereichten Antragsunterlagen waren unvollständig. Fehlende Unterlagen wurden abgefordert, jedoch nicht eingereicht. Somit kann der Antrag keine Berücksichtigung finden. Die lfd. Nr. 8 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 9 der Prioritätenliste v Kita Känguru" in Güstrow Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen ohne wichtigen Grund bei Ausstattungsinvestitionen von Einrichtungen der Kindertagesförderung den Wert von Euro und bei anderen Investitionen in Einrichtungen den Wert von Euro nicht unterschreiten. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Einrichtung die Mindestinvestitionshöhe bei anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung wurde nicht dargelegt und ist auch nicht erkennbar. 1
5 Bei der lfd. Nr. 9 der Prioritätenliste werden die Baukosten gestrichen, die Ausstattung verbleibt auf der Prioritätenliste. lfd. Nr. 11 der Prioritätenliste v Tagespflegeperson Frau Gast Die eingereichten Antragsunterlagen waren unvollständig. Fehlende Unterlagen wurden abgefordert, jedoch nicht eingereicht. Somit kann der Antrag keine Berücksichtigung finden. Die lfd. Nr. 11 wird von der Prioritätenliste gestrichen. 2
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