Praxisabgabe aus steuerlicher Sicht

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1 Gestaltungsmöglichkeiten Praxisabgabe aus steuerlicher Sicht Strategien für Praxisabgeber Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf Stürcke & Blume Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt Heerdter Sandberg 30, Düsseldorf Telefon Huyssenallee 105, Essen Telefon

2 Steuerberater für Mediziner Stürcke & Blume ist eine auf Mediziner spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Düsseldorf und Essen. Wir betreuen eine Vielzahl an ärztlichen Praxen (Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Versorgungszentren und Ärztegemeinschaften) und angestellte Mediziner. Aufgrund unser Qualifikation als Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer können Sie von uns eine ganzheitliche steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich Beratung erwarten. 2

3 Übersicht Laufender Gewinn Keine Begünstigung Keine Begünstigung Freibetrag Übergangsgewinn Veräußerungsgewinn Ermäßigter/ Halber Steuersatz Fünftelregelung 3

4 2. Berechnung Übergangsgewinn Noch nicht gezahlte KV-Abrechnungen per xx Noch nicht gezahlte Privatabrechnungen Noch nicht gezahlte Rechnungen (z. B. Praxisbedarf) Noch zu erwartende Rechnungen/Zahlungen (z. B. Lohnsteuer) Übergangsgewinn Übergangsgewinn wird nicht begünstigt besteuert. 4

5 3. Berechnung Veräußerungsgewinn Veräußerungspreis lt. Kaufvertrag Buchwerte der Praxis Veräußerungskosten Wert der ins Privatvermögen übernommenen Wirtschaftsgüter Veräußerungsgewinn Nur dieser Veräußerungsgewinn wird begünstigt besteuert. 5

6 Freibetrag Voraussetzungen 55. Lebensjahr vollendet oder berufsunfähig Antrag nur einmal im Leben Alle Praxisgegenstände werden veräußert oder entnommen Problem: Verkauf Teilpraxis Problem: Aufnahme Juniorpartner Problem: Immobilie Freibetrag: EUR , aber "Abschmelzung": Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR übersteigt. 6

7 1. Freibetrag Veräußerungsgewinn [EUR] Freibetrag 0 bis Höhe des Gewinns bis EUR bis Der Freibetrag wird um den Betrag gekürzt, um den der VÄ-Gewinn EUR übersteigt. Mehr als Kein Freibetrag Freibetrag [TEUR] Veräußerungsgewinn [TEUR] 7

8 2. Halber /ermäßigter Steuersatz Voraussetzungen 55. Lebensjahr vollendet oder berufsunfähig nur einmal im Leben Antrag Ermäßigter Steuersatz: 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 14%. 8

9 3. Fünftelregelung wenn Voraussetzungen für Freibetrag/ermäßigten Steuersatz nicht vorliegen Jünger als 55 Jahre Nicht berufsunfähig Teil der Praxis verkauft Kann mehrfach angewendet werden, nicht nur einmal im Leben rechnerische Verteilung des VÄ-Gewinns auf 5 Jahre. Günstigerprüfung zu halbem Steuersatz. VAW. 9

10 Beispiel Freibetrag/erm. Steuersatz Verkauf per Verkauf per Laufender Gewinn Übergangsgewinn Veräuß. gewinn Freibetrag Normaler Steuersatz ( ) Steuersatz ermäßigt (330-0 )*42%*56% Summe %*56%* Ersparnis ( ) Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr Hoher Gewinn - > hoher Steuersatz [stark vereinfacht, z. B. ohne SolZ und Kirchensteuer] 10

11 Beispiel Freibetrag/erm. Steuersatz Verkauf per Verkauf per Laufender Gewinn Übergangsgewinn Veräuß. gewinn Freibetrag Normaler Steuersatz ( ) Steuersatz ermäßigt ( )*38%*56% Summe %*56%* Ersparnis ( ,5 ) Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr Hoher Gewinn - > hoher Steuersatz [stark vereinfacht, z. B. ohne SolZ und Kirchensteuer] 11

12 Richtiger Zeitpunkt xx in der Regel der ungünstigste Termin wg. Zusammenballung der Einkünfte in einem Jahr. Im Folgejahr sind die Einkünfte i. d. R. geringer xx in der Regel der günstigere Termin, weil im Folgejahr keine laufenden Gewinne mehr zu versteuern sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe, nicht Vertragsunterzeichnung oder Zahlung des Kaufpreises. 12

13 Worst case: kein Freibetrag Beispiel: Gynäkologe verkauft seine Praxis mit einem VÄ-Gewinn von TEUR 130, laufender Gewinn TEUR 120, durchschnittlicher Steuersatz 35% Besteuerung mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz Veräußerungsgewinn Freibetrag ermäßigt zu versteuern ermäßigter Steuersatz 35% * 56% = 19,6% Besteuerung ohne Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz Veräußerungsgewinn durchschnittlicher Steuersatz 35% Ersparnis

14 Tätigkeit nach Übergabe Fortführung der ärztlichen Tätigkeit? (in der Praxis gleiche Patienten, gleiche Tätigkeit) <10% Altpatienten unschädlich, Neupatienten schädlich Gleiche Tätigkeit Örtlich örtlicher Wirkungskreis, nicht einheitlich bestimmbar -> Einzelfallbetrachtung Zeitlich innerhalb eines Jahres immer Risiko, mehr als 3 Jahre ausreichend ACHTUNG! Die Tätigkeit gefährdet u. U. sowohl den Freibetrag als auch den ermäßigten Steuersatz. Auch kurzfristige Tätigkeiten sind riskant! 14

15 Tätigkeit nach Praxisverkauf Therapie: Anstellung Die Voraussetzungen einer Anstellung müssen aber vorliegen. Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter muss im Einzelfall geklärt werden 15

16 Tätigkeit nach Praxisverkauf: Beispiel Dr. A (65) ist Inhaber einer Einzelpraxis mit erheblichen KVund Privateinnahmen (gesamt ). Dr. A verkauft seine Praxis an Dr. B, führt aber weiterhin bei den bisherigen Patienten privatärztliche Leistungen (EUR ) aus: Lösung 1. In Anstellung bei Dr. B 2. Als freier Mitarbeiter von Dr. B in der bisherigen Praxis 3. Als selbständiger Arzt in den bisherigen Praxisräumen 1. Steuerlich nicht schädlich wg. Anstellung 2. Problematisch aber nicht abschließend geklärt: Empfehlung verb. Auskunft. 3. Tätigkeit im geringen Umfang möglich (<10%), Risiko: neue Patienten! Achtung: in den Fällen 2 und 3 evt. kein Freibetrag und kein ermäßigter Steuersatz, wenn Praxis in eigener Immobilie betrieben wurde, weil Praxisimmobilie notwendiges Betriebsvermögen der selbständigen Tätigkeit bleibt! SUPER-GAU. 16

17 Vorsicht Falle: Raten-/Rentenzahlung Risiken des Käufers werden übernommen! Raten: weniger als 10 Jahre: Sofortversteuerung! Liquidität vorhanden? Wahlrecht für Rentenzahlung oder Raten mehr als 10 Jahre: Sofortversteuerung des Kapitalwerts, Folge: begünstigte Besteuerung: Freibetrag, ermäßigter Steuersatz, Liquidität? Zuflussbesteuerung: Laufende Besteuerung der Rente, Steuer fällt erst nach Aufzehrung der Buchwerte an. Folge: nicht begünstigt, aber verschoben. Rentenbasis: steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, aber Risiko! Stundung: Achtung Sofortversteuerung. 17

18 Weitere Gestaltungsmöglichkeiten Übergang zur Bilanzierung: Nutzen: Versteuerung des Übergangsgewinns fällt in ein anderes Jahr Übergabe in der Familie Nutzung Freibetrag bei Abgeber und Abschreibungsvolumen beim Übernehmer Praxis in der eigenen Immobilie Überführung zwangsweise ins steuerliche Privatvermögen Therapie: Ehegatte sollte Immobilie erwerben. Umsatzsteuer -> Risiko: VÄ nur KV-Sitz -> Umsatzsteuerklausel 18

19 Der Inhalt dieser Präsentation wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Wegen der Dynamik der Rechtsgebiete, wegen der Vielzahl der letztinstanzlich nicht entschiedenen Einzelfragen und wegen des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann weder von Stürcke & Blume noch vom Referenten irgendeine Haftung übernommen werden. 19

20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Stürcke & Blume Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt Heerdter Sandberg 30, Düsseldorf Telefon Huyssenallee 105, Essen Telefon Kanzlei@Der-Aerzte-Steuerberater.de

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