in Vollmacht und Vertretung weiterer natürlicher Personen unter Staatlicher Selbstverwaltung Tel.: 0049/375/ , Fax 0049/375/
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- Dorothea Hartmann
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1 STAATLICHE SELBSTVERWALTUNG NACH DER VERFASSUNG VON 1949 UND GEM. UN RESOLUTION A /RES/56/83 DER NATÜRLICHEN PERSON NACH BGB 1 Birgit Elfriede F a z e k a s Niederhohndorfer Str D Zwickau in Vollmacht und Vertretung weiterer natürlicher Personen unter Staatlicher Selbstverwaltung Tel.: 0049/375/ , Fax 0049/375/ Zwickau, An die Adressaten Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter der Russischen Föderation Vladimir M. Grinin Botschaft der Russischen Föderation Unter den Linden per Fax: 030 / WU Hongbo Botschafter der VR China Botschaft der VR China Märkisches Ufer Berlin per Fax:
2 Botschafter der Französischen Republik Maurice Gourdault-Montagne Französische Botschaft in Deutschland Pariser Platz 5 per Fax: Philip D. Murphy Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Amerikanische Botschaft Pariser Platz Berlin per Fax: (030) Sir Michael Arthur Botschafter des Vereinigten Königreiches von Großbritannien Britische Botschaft Wilhelmstr per Fax 030/ Ali Reza Sheikh Attar Botschafter der Islamischen Republik Iran Präsident Mahmud Ahmadinedschad/ Teheran Podbielskiallee Berlin per Fax 030/ Ali Omar El-Baraq Botschafter der Libysch-Arabischen Dschamahirija Oberst Muammar al-gaddafi/ Tripolis Podbielskiallee Berlin
3 per Fax 030/ zur Kenntnisnahme und Weiterleitung an IHRE Körperschaften Bundespräsident der Bundesrepublik Christian Wulff Schloß Bellevue Spreeweg Berlin per Fax 030/ Bundeskanzleramt der Bundesrepublik Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Willy Brandt - Straße Berlin per Fax 030/
4 Erklärung der Anfechtung der BRD nach 143 BGB Mit der Klage vom , eingegangen am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, ICC) in Den Haag am , wurde die auf dem Gebiet Deutschlands tätige Verwaltungsorganisation, die als Bund, Bundesrepublik Deutschland, Bundesrepublik Deutschland- Finanzagentur mit beschränkter Haftung oder irreführend als Deutschland auftritt, gemäß 142 BGB wegen Usurpation der Macht in Deutschland gegen die gesamtdeutsche Verfassung vom , angefochten. 142 BGB Wirkung der Anfechtung (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es von Anfang an als nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen mußte, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen. Als Anfang des Rechtsgeschäftes Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Art. 133 Bonner Grundgesetz, ist der (Verkündung Grundgesetz der Westzonen) anzunehmen, da der zweite Entwurf der gesamtdeutschen Verfassung bereits am durch den Deutschen Volksrat (400 Abgeordnete aus allen Besatzungszonen) einstimmig angenommen wurde, also bekannt war. Zumindest aber der , dem Tag der Bestätigung der Verfassung durch den 3. Deutschen Volkskongreß (2010 Delegierte aus allen Besatzungszonen) mit einer Gegenstimme. Der späte Termin der Inkraftsetzung der Verfassung am , nur in der sowjetischen Besatzungszone, ist bereits als Auswirkung der Verweigerungshaltung der westdeutschen Politiker von Anfang an gegen die Wiederherstellung eines gesamtdeutschen Staates als Demokratische Republik anzusehen. Diese Verweigerung der deutschen Nachkriegsverfassung vom verhinderte bis heute den Abschluß eines Friedensvertrags. Die Verhinderung dieses Friedensvertrags mit Deutschland, als grundsätzliches Ziel der Bundesregierung, wurde vom ehemaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher im Dokument Nr. 354 B, Anlage 2 vom 17. Juli 1990 der 4+2 Verhandlungen zu Protokoll gegeben. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Anfechtung der Verwaltungsorganisation BRD ein Friedensangebot der Deutschen unter staatlicher Selbstverwaltung an alle Völker der in der UNO zusammengefaßten ehemaligen Feindstaaten des Deutschen Reiches. Die Unterzeichnenden bitten die aufgeführten Adressaten der Botschaften um eine zeitnahe Terminierung, zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwecks Vorbereitung eines Friedensvertrages gemäß der Dreimächtekonferenz von Berlin mit den auf deutschem Boden handelnden Arbeitsgemeinschaften natürlicher
5 Personen in Selbstverwaltung gem. UN RESOLUTION A /Res/56/83. Für die Staatliche Selbstverwaltung Birgit Elfriede Fazekas u.a.: Birgit Elfriede F a z e k a s -natürliche Person- Für die Verwaltungsgemeinschaft Vogtland-Westsachsen: Horst-Günter Emil H a g e m a n n -natürliche Person - Dammsteinstraße Reichenbach im Vogtland Tel Fax Für die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen: Peter F r ü h w a l d -natürliche Person- Pfingstweide Leipzig Tel Fax
Feststellungsklage/ Anzeige mit Strafverfolgungsantrag
Natürliche Person nach BGB 1 und UN Resolution A/Res/56/83 Birgit Elfriede F a z e k a s Niederhohndorfer Str. 64 - D-08058 Zwickau in Vollmacht und Vertretung weiterer natürlicher Personen in Selbstverwaltung
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