Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 1 Reihe 2.1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Einbürgerungen 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen: 4. Juli 2012, Tabelle 10 korrigiert am Artikelnummer: Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0)611 / ; Fax: +49 (0)611 / ; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Textteil 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse 2 Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen 3 Die einzelnen Rechtsgrundlagen der Einbürgerung 4 Gegenüberstellung alter und neuer Rechtsgrundlagen der Einbürgerung Schaubilder Tabellen Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und Ländern Einbürgerungen 1991 bis 2011 nach bisheriger Einbürgerungen 2011 mit Wohnsitz in Deutschland nach Aufenthaltsdauer und Ländern 1 Bevölkerung insgesamt, ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 1871 bis Ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach Ländern 3a Einbürgerungen 2004 bis 2007 nach bisheriger und Geschlecht 3b Einbürgerungen 2008 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht 4 Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und Altersgruppen 5 Einbürgerungen 2011 nach ausgewählter bisheriger und Familienstand 6 Einbürgerungen 2011 nach Altersgruppen und Familienstand 7 Einbürgerungen 2011 nach Altersgruppen und Aufenthaltsdauer 8 Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und Aufenthaltsdauer 9 I Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und Ländern 9 M Eingebürgerte Männer 2011 nach bisheriger und Ländern 9 W Eingebürgerte Frauen 2011 nach bisheriger und Ländern 10 Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und Rechtsgründen der Einbürgerung 11 Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und ausgewählten Merkmalen 12 Einbürgerungen 2011 nach dem Land der fortbestehenden und nicht fortbestehenden bisherigen 13 Erwerb der deutschen nach Art des Erwerbs und der bisherigen Anhang Karte: Zuordnung der Staaten nach Kontinenten und Teilkontinenten Verzeichnis der Staaten mit Zuordnung zu den jeweiligen Kontinenten und Teilkontinenten Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf den Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland seit dem Die Angaben für das Frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum ; sie schließen Berlin-West ein. Seit 2010 hat Island den Status eines EU-Kandidatenlandes, gleichzeitig gehört es nach wie vor der EFTA/EWR an. Die Zuordnung erfolgt weiterhin zu EFTA/EWR, so wie dies auch bei allen Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments der Fall ist. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

3 Zeichenerklärung = nichts vorhanden. = Zahlenwert unbekannt 0 = Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungen a. = am a.d. = an der BGBI. = Bundesgesetzblatt EU = Europäische Union GG = Grundgesetz GMBI. = Gemeinsames Ministerialblatt i. = im i.d. = in der Reg.-Bez. = Regierungsbezirk D = Deutschland Internetfundstellen Über unsere Internetadresse finden Sie ausführliche Qualitätsberichte für die einzelnen Statistiken. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

4 1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse Einbürgerungen Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik für Sie beruhen auf der jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung der von den Einbürgerungsbehörden der Länder über die Statistischen Ämter der Länder übermittelten Angaben. Es werden die in Deutschland im Laufe des Berichtsjahres vollzogenen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern nach bisheriger, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, Alter, Familienstand und nach fortbestehender bzw. nicht fortbestehender bisheriger nachgewiesen. In einigen Ländern sind Einbürgerungsbehörden mit kreisübergreifender Zuständigkeit eingerichtet worden. In der Regel handelt es sich hierbei um die Regierungspräsidien. Demzufolge ist eine kreisscharfe Zuordnung der Daten derzeit nicht möglich. Deshalb wird bis auf weiteres von einer Darstellung der Ergebnisse auf Kreisebene abgesehen. Als Rechtsgrundlagen für die Einbürgerung sind vor allem das sgesetz, das Gesetz zur Regelung von Fragen der, das Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit und das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer in Deutschland zu nennen. Auch das Grundgesetz (Art. 116 Abs. 2) enthält eine Regel für eine Einbürgerung für frühere deutsche Staatsangehörige mit einem Wohnsitz im Ausland, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden war. Mit der Einbürgerung werden ausländische Personen zu deutschen Staatsbürgern. Sie werden in Statistiken auch dann nicht mehr als Ausländer nachgewiesen, wenn ihre bisherige fortbesteht. Für die Einbürgerungsverfahren der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer sind die Einbürgerungsbehörden der Länder zuständig, für die Einbürgerung im Ausland lebender Personen das Bundesverwaltungsamt in Köln, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Historie: Ab dem Jahr 2000 ist ein neues sgesetz in Kraft getreten, das nunmehr einen detaillierten Nachweis nach den Rechtsgründen der Einbürgerung ermöglicht. Vor dieser Zeit war innerhalb der statistischen Auswertung grundsätzlich nur eine Unterscheidung zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung möglich. Ein wesentlicher Unterscheidungsgrund ist die Tatsache, dass mit dem Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage keine Aussiedler/-innen mehr formal eingebürgert werden, da dieser Personenkreis kraft Grundgesetz bereits als Deutsche angesehen werden und nach Feststellung dieser Eigenschaft als Deutsche die entsprechenden Unterlagen (Identifikationspapiere) ausgehändigt bekommt. Durch das Gesetz zur Reform des srechts vom (BGBl. I S. 1618), das insoweit am in Kraft getreten ist, sind auch die Regelungen über die Anspruchseinbürgerung von Ausländer/-innen wesentlich verbessert worden. Auch bei den Einbürgerungen der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger und bei den Ermessenseinbürgerungen sind vergleichbare Verbesserungen Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

5 vorgenommen worden (z. B. Verkürzung der Fristen einerseits, stärkere Gewichtung der Integrationsanforderungen andererseits). Eine weitere Verbesserung der Einbürgerungsbedingungen ist mit der Reform des sgesetzes vom eingetreten. So werden beispielsweise Integrationsbemühungen der Ausländer/- innen (Besuch von Integrationskursen), die einen Einbürgerungsantrag stellen, durch leichtere Bedingungen (kürzere Aufenthaltsdauer in Deutschland) berücksichtigt. Probleme bei der Ermittlung der bisherigen : Der Nachweis der eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer nach ihrer bisherigen Nationalität bezieht sich auf die gemäß ihren Pass, unter der sie am Auszählungsstichtag im AZR geführt wurden und hiernach ein Einbürgerungsantrag gestellt wurde. Bei Personen aus neu gebildeten Staaten (z. B. auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien) entspricht dies nicht immer den tatsächlichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnissen. Eine den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall entsprechende Änderung der bisherigen kann im Ausländerzentralregister (AZR) jedoch nur dann vorgenommen werden, wenn sie der Registerbehörde bekannt wird. In den Tabellen sind eingebürgerte Personen mit der bisherigen eines nicht mehr existierenden Landes (z.b. der Sowjetunion) nicht gesondert ausgewiesen, jedoch sind entsprechende Angaben indirekt aus den am Tabellenende nachrichtlich aufgeführten Angaben für das gesamte ehemalige Staatsgebiet (z.b. der Sowjetunion) ablesbar. Hinweise zur Tabellengestaltung: Die bisherigen en werden mit Namen des Landes, nicht in Form des Adjektivs aufgenommen. Die Ländernamen sind in Kurzform aufgeführt, so wie sie in Karten oder in der Tagespresse verwendet werden. Eine Zusatzbezeichnung zum Kurznamen erfolgt lediglich zum Vermeiden von Verwechslungen bei Namensgleichheit zweier Länder (z.b. Korea, Kongo). Die bisherigen en sind nach Kontinenten und Ländergruppen zusammengefasst, für die jeweils Teilsummen ausgewiesen werden. In den meisten Tabellen sind nur ausgewählte Länder aufgeführt. Deshalb addieren sich die Werte nicht immer zu den Summen und Teilsummen. Personen mit der bisherigen nicht mehr existierender Länder sind nicht ausgewiesen, sie sind allerdings in der Statistik enthalten. Diese Altfälle werden jedoch mit den Nachfolgestaaten zusammengefasst nachrichtlich für die früheren Staatsgebiete insgesamt ausgewiesen. Dies gilt für die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und für Jugoslawien. Die Einbürgerungsstatistik weist alle im Berichtsjahr eingebürgerten Personen nach. Die erforderlichen Angaben werden in den Einbürgerungsbehörden erhoben und an die statistischen Ämter der Länder und des Bundes weitergeleitet. Für Einbürgerungen im Ausland existiert ein besonderer Berichtsweg. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

6 2 Definitionen von ausgewählten Begriffen und Merkmalen Ausländer und Ausländerinnen: Hierzu gehören alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter. Deutsche, die zugleich eine fremde besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung und können somit nicht eingebürgert werden. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der statistischen Erfassung von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Angehörigen gibt es jedoch außerhalb des Bereichs der Bevölkerungsstatistik Ausnahmeregelungen. : Sie ist eine besondere Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmten Staat zuordnet. Gegenüber allen anderen Staaten ist diese Person Ausländer bzw. Ausländerin. Personen, die keine besitzen, sind staatenlos. Mit der sind Rechte (wie diplomatischer Schutz im Ausland, Wahlrecht) und Pflichten (wie Wehrpflicht) verbunden. Einbürgerungsquote: Die Einbürgerungsquote bezieht die Zahl der Einbürgerungen (ohne Einbürgerungen im Ausland) auf die Zahl der Ausländer/-innen im Inland. Hier wird die Zahl der Ausländer/-innen aus der Bevölkerungsfortschreibung herangezogen, weil diese Datenquelle die Gesamtbevölkerung umfasst. In den Tabellen 2 und 3 ist zur Information zusätzlich die Zahl der Ausländer nach dem Ausländerzentralregister (AZR) angegeben, das als einziges Angaben zur der ausländischen Bevölkerung enthält. Die Zahl der ausländischen Bevölkerung aus beiden Quellen unterscheidet sich um rund ; deshalb ergeben sich für die Quote je nach herangezogener Quelle Differenzen. Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote ist zudem zu beachten, dass ihre Berechnung alle ausländischen Staatsangehörigen einbezieht und nicht danach unterscheidet, ob diese die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential: Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential bezieht die Zahl der Einbürgerungen (ohne Einbürgerungen im Ausland) auf die Zahl der Ausländer/-innen im Inland, die sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten. Damit ist das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential eine echte Quote. Experten setzen eine Aufenthaltsdauer von 10 und mehr Jahren vereinfachend mit dem Sachverhalt gleich, dass alle Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Diese Gleichsetzung wird sicher nicht jedem Einzelfall gerecht; gleichwohl erlaubt sie ein zutreffendes Gesamtbild. Als Bezugsgröße wird die Zahl der Ausländer/-innen nach dem Ausländerzentralregister (AZR) verwendet, die zu Beginn des Berichtsjahres die geforderte Aufenthaltsdauer ausweisen. Das AZR ist die einzige Datenquelle mit Angaben zur Aufenthaltsdauer und zur. Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial wird nach gegliedert ausgewiesen. In den Integrationsindikatoren des Bundes und der Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

7 Länder wird eine ähnliche Kennziffer verwendet. Hier werden jedoch alle Einbürgerungen (einschließlich jener im Ausland) auf die Ausländer im AZR bezogen, die zu Beginn des Berichtsjahres eine Aufenthaltsdauer von 10 und mehr Jahren aufweisen. Vgl. auch die Ausführungen zur Einbürgerungsquote. sgesetz (StAG): Seit dem regelt diese Rechtsgrundlage die Mehrzahl der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländer. Bis einschließlich 2004 waren diese Einbürgerungen im Ausländergesetz geregelt. Siehe auch die Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtsgrundlagen in der nachfolgenden Übersicht. Gesetz zur Regelung von Fragen der (StAnRegG): Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung von deutschen Volkszugehörigen im Ausland, von ehemaligen Angehörigen der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und von Volkszugehörigen, die zwischen 1938 und 1945 von Sammeleinbürgerungen ausgeschlossen waren. Art. 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes: Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung im Ausland lebender früherer deutscher Staatsangehöriger und deren Nachkommen, denen von 1933 bis 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die entzogen wurde. Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit: Es regelt die Einbürgerung von Staatenlosen, die mindestens seit 5 Jahren in Deutschland leben. Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG): Es regelt die Einbürgerung von heimatlosen Ausländer/-innen, die seit 7 Jahren in Deutschland leben. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

8 3 Die einzelnen Rechtsgrundlagen der Einbürgerung 8 sgesetz (StAG): Einbürgerung von Ausländer/-innen, die sich auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben. 9 sgesetz (StAG): Einbürgerung von Ausländern oder Ausländerinnen mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner. 10 Abs. 1 sgesetz (StAG): Einbürgerung bei Mindestaufenthalt von 8 Jahren in Deutschland. 10 Abs. 2 sgesetz (StAG): Miteinbürgerung des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe. 10 Abs. 3 sgesetz (StAG): Einbürgerung mit Fristverkürzung des Mindestaufenthaltes in Deutschland von 8 auf 7 Jahre und bei Besuch eines Integrationskurses, sowie seit 2007 auch Fristverkürzung auf 6 Jahre bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen. 13 sgesetz (StAG): Einbürgerung im Ausland lebender ehemaliger Deutscher und deren Nachkommen. 14 sgesetz (StAG): Einbürgerung im Ausland lebender Ausländerinnen und Ausländer mit Bindungen an Deutschland. 40 b sgesetz (StAG): Übergangsregelung für in Deutschland geborene ausländische Kinder, die am 1. Januar 2000 das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und einen Antrag gestellt hatten. 40 c sgesetz (StAG): Übergangsregelung für 16 bis 23-Jährige mit einem Mindestaufenthalt von 8 Jahren und einen 6-jährigen Schulbesuch in Deutschland, sowie einer Antragstellung bis März Gesetz zur Regelung von Fragen der (StAnRegG): Einbürgerungen von im Ausland lebenden deutschen Volkszugehörigen und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. 11 Gesetz zur Regelung von Fragen der (StAnRegG): Einbürgerung von deutschen Volkszugehörigen, die von den in den Jahren 1938 bis 1945 vollzogenen Sammeleinbürgerungen aus rassischen Gründen ausgeschlossen waren und die im Inland ihren dauernden Aufenthalt haben. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

9 12 Abs. 1 Gesetz zur Regelung von Fragen der (StAnRegG): Einbürgerung früherer deutscher Staatsangehöriger, die zwischen 1933 und 1955 als politisch, rassisch und religiös Verfolgte eine fremde erworben haben. Art 116 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG): Einbürgerung im Ausland lebender früherer deutscher Staatsangehöriger, denen von 1933 bis 1945 die deutsche aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, sowie die Einbürgerung deren Nachkommen. 21 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG): Einbürgerung heimatloser Ausländer, die seit 7 Jahren in Deutschland leben. Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit: Einbürgerung in Deutschland geborener Staatenloser, die seit 5 Jahren im Inland ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres stellen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

10 4 Gegenüberstellung alter und neuer Rechtsgrundlagen der Einbürgerung In Tabellen verwendeter Kurztext Rechtsgrundlage ab 2005 Rechtsgrundlage bis 2004 Einbürgerungen von Ausländern im Inland: mit Niederlassung auf Dauer 8 StAG 8 StAG mit 8 Jahren Aufenthalt 10 Abs. 1 StAG 85 Abs. 1 AuslG mit 7 Jahren Aufenthalt und Integrationskurs 10 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. Absatz 1 StAG mit 6 Jahren Aufenthalt und Vorliegen besonderer Integrationsleistungen (Rechtsgrundlage seit 2007, seit 2011 tabellarisch darstellbar) 10 Abs. 3 Satz 2 i.v.m. Absatz1 StAG mit Deutschem als Ehe- oder Lebenspartner 9 StAG 9 StAG Miteinbürgerung von Familienangehörigen 10 Abs. 2 StAG 85 Abs. 2 AuslG Einbürgerung im Ausland: ehemalige Deutsche und deren Nachkommen 13 StAG 13 StAG Ausländer mit Bindungen an Deutschland 14 StAG 14 StAG Alt- und Wiedergutmachungsfälle: deutsche Volkszugehörige im Ausland 9 StAngRegG 9 Abs. 1 StAngRegG 9 Abs. 2 StAngRegG frühere deutsche Staatsangehörige Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG Sammeleinbürgerungen bzw. Wehrmacht 11 StAngRegG 11 StAngRegG 12 Abs. 1 StAngRegG 12 Abs. 1 StAngRegG Übergangsregelungen: für Kinder unter 10 bei Antrag in b StAG 40b StAG 16- bis 23-jährige bei Antrag in c StAG 85 AuslG 86, Abs. 1 AuslG 86, Abs. 2 AuslG (jeweils alte Fassung) Einbürgerung von Staatenlosen und heimatlosen Ausländern Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung der Staatenlosigkeit Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung der Staatenlosigkeit Einbürgerung von heimatlosen Ausländern 21 HAG 21 HAG Einbürgerungen von Ausländern mit 7 und 6 Jahren 10 Abs. 3 StAG Aufenthalt zusammengefasst (Altfälle) Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

11 Einbürgerungen 2011 nach bisheriger und Ländern 1 3,03 Tsd. 5,64 Tsd. Schleswig- Holstein Hamburg 0,78 Tsd. zu Bremen Mecklenburg- Vorpommern 0,51 Tsd. Brandenburg 1,46 Tsd. Bremen 8,00 Tsd. 6,96 Tsd. Niedersachsen Sachsen- Anhalt Berlin 0,65 Tsd. 29,36 Tsd. Thüringen Nordrhein- Westfalen 12,92 Tsd. 0,45 Tsd. 5,28 Tsd. Hessen 0,91 Tsd. Rheinland- Pfalz Sachsen 12,50 Tsd. 1,05 Tsd. 14,22 Tsd. Bayern Saarland Baden-Württemberg Türkei Russische Föderation Kosovo, Montenegro, Serbien sowie ehem. Iran Polen Sonstige Serbien u. Montenegro 2 1 Auswertung nach dem Wohnsitz. 2 Ab August 2006 werden neben der von Serbien und Montenegro auch die en der beiden Nachfolgestaaten " Serbien" und " Montenegro" nachgewiesen. Ab wird Kosovo getrennt nachgewiesen. Quelle: Einbürgerungsstatistik Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

12 Tausend 110 Einbürgerungen nach bisheriger 1 Tausend 110 Reform des srechts Türkei Russische Föderation Polen 20 ehem. Jugoslawien 2 20 Iran Marokko Irak Ukraine Afghanistan Auswertung nach dem Wohnsitz, einschließlich Spätaussiedler bis 31. Juli 1999; ab 2000 Reform des srechts. 2 Gebiet des ehem. Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, ehemaliges Serbien und Montenegro, Slowenien einschließlich Personen mit der des ehem. Jugoslawiens ohne nähere Angabe. 3 Ohne Hamburg. Quelle: Einbürgerungsstatistik Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

13 Einbürgerungen 2011 mit Wohnsitz in Deutschland nach Aufenthaltsdauer und Ländern 3,03 Tsd. 5,64 Tsd. Schleswig- Holstein Hamburg 0,78 Tsd. zu Bremen Mecklenburg- Vorpommern 0,51 Tsd. Brandenburg 1,46 Tsd. Bremen 7,97 Tsd. 6,96 Tsd. Niedersachsen Sachsen- Anhalt Berlin 0,65 Tsd. 29,36 Tsd. Thüringen Nordrhein- Westfalen 12,92 Tsd. 0,45 Tsd. 5,28 Tsd. Hessen 0,91 Tsd. Rheinland- Pfalz Sachsen 12,50 Tsd. 1,10 Tsd. 14,22 Tsd. Bayern Saarland Baden-Württemberg Aufenthaltsdauer von... bis unter... Jahren unter und mehr Quelle: Einbürgerungsstatistik Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

14 TABELLEN Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

15 1 Bevölkerung insgesamt, ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 1871 bis Stichtag Bevölkerung ausländische Bevölkerung insgesamt insgesamt männlich weiblich nach Bevölkerungsfortschreibung in Nachrichtlich: Ausländische Bevölkerung nach dem AZR Einbürgerungen insgesamt männlich weiblich Einbürgerungsquote nach Fortschreibung ausgeschöpftes Einbürgerungspotential (aep) ² Deutsches Reich ,8 206,8 124,7 82, ,4 290,8 178,9 111, ,1 276,1 157,8 118, ,7 372, ,5 433,3 244,1 189, ,9 486,2 270,9 215, ,2 778,7 464,1 314, , ,6 599,3 429, , ,9 717,0 542, ,6 957,1 485,8 471, ,5 756,8 377,4 379, Früheres Bundesgebiet ,8 686,2 472,7 213, , , ,5 968, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,37. Deutschland , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ³ , , , , , , ³ , , , , , , ³ , , , , , , , , , , , ,57 4, , , , , , ,43 4, , , , , , ,10 3, , , , , , ,92 3, , , , , , ,74 2, , , , , , ,61 2, , , , , , ,72 2, , , , , , ,56 2, , , , , , ,30 2, , , , , , ,34 2, , , , , , ,41 2, , , , , , ,44 2,28 1 Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres; die Daten der Bevölkerungsfortschreibung für 2011 beziehen sich abweichend davon auf den Stand zum aep: Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential: In Abstimmung mit den Integrationsindikatoren des Bundes und der Länder werden die Einbürgerungen auf die Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren und mehr zu Beginn des Berichtsjahres zu bezogen. 3 Einbürgerungen ohne Hamburg. Quelle: Ergebnisse der Volkszählungen; ab 1975 Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung bzw. des Ausländerzentralregisters (AZR), Einbürgerungsstatistik. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

16 2 Ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach Ländern ¹ ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung (BF) nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf BF nach Quote aep ² nach Fortschreibung insgesamt aep ² Ausländer- bezogezentralregister auf (BF) BF Baden-Württemberg ,25 1, ,17 1,88 Bayern ,13 1, ,03 1,88 Berlin ,43 2, ,52 2,92 Brandenburg ,43 1, ,53 2,38 Bremen ,35 4, ,44 4,43 Hamburg ,98 2, ,75 3,58 Hessen ,16 2, ,98 2,98 Mecklenburg-Vorpommern ,00 5, ,13 6,56 Niedersachsen ,05 4, ,04 4,24 Nordrhein-Westfalen ,06 3, ,82 3,07 Rheinland-Pfalz ,11 3, ,76 3,29 Saarland ,39 2, ,38 2,57 Sachsen ,41 1, ,44 2,23 Sachsen-Anhalt ,82 3, ,16 4,55 Schleswig-Holstein ,08 6, ,73 5,7 Thüringen ,73 3, ,81 4,33 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x x x Deutschland ,69 2, ,56 2, ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung (BF) nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf BF nach Quote aep ² nach Fortschreibung insgesamt aep ² Ausländer- bezogezentralregister auf (BF) BF Baden-Württemberg ,12 1, ,02 1,58 Bayern ,14 2, ,11 1,92 Berlin ,73 3, ,62 2,96 Brandenburg ,49 2, ,72 2,72 Bremen ,32 4, ,04 3,55 Hamburg ,86 3, ,59 2,99 Hessen ,95 2, ,05 2,92 Mecklenburg-Vorpommern ,37 8, ,27 6,73 Niedersachsen ,16 4, ,75 3,45 Nordrhein-Westfalen ,92 3, ,71 2,71 Rheinland-Pfalz ,22 4, ,14 3,79 Saarland ,77 3, ,47 2,53 Sachsen ,51 2, ,63 2,71 Sachsen-Anhalt ,14 4, ,01 3,51 Schleswig-Holstein ,85 5, ,63 5,17 Thüringen ,96 4, ,82 3,87 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x x x Deutschland ,64 2, ,51 2,57 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

17 2 Ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach Ländern ¹ ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung (BF) nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf BF aep ² nach Fortschreibung (BF) nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf BF aep ² Baden-Württemberg ,89 1, ,97 1,45 Bayern ,85 1, ,04 1,71 Berlin ,43 2, ,33 2,29 Brandenburg ,63 2, ,69 2,40 Bremen ,89 3, ,71 2,89 Hamburg ,14 2, ,55 2,57 Hessen ,98 2, ,87 2,61 Mecklenburg-Vorpommern ,76 3, ,19 5,16 Niedersachsen ,47 2, ,38 2,63 Nordrhein-Westfalen ,38 2, ,41 2,13 Rheinland-Pfalz ,67 2, ,64 2,79 Saarland ,48 2, ,63 2,72 Sachsen ,64 2, ,63 2,30 Sachsen-Anhalt ,13 3, ,98 2,80 Schleswig-Holstein ,13 4, ,97 3,59 Thüringen ,73 3, ,64 2,75 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x x x Deutschland ,27 2, ,31 2, ausländische Bevölkerung Einbürgerungen ausländische Bevölkerung Einbürgerungen Land nach Fortschreibung (BF) nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf BF aep ² nach Fortschreibung (BF) nach Ausländerzentralregister insgesamt Quote bezogen auf BF aep ² Baden-Württemberg ,00 1, ,09 1,65 Bayern ,01 1, ,00 1,70 Berlin ,17 1, ,41 2,40 Brandenburg ,61 2, ,12 3,71 Bremen ,80 3, ,73 3,00 Hamburg ,19 3, ,28 3,74 Hessen ,05 2, ,84 2,63 Mecklenburg-Vorpommern ,22 4, ,25 4,86 Niedersachsen ,39 2, ,45 2,78 Nordrhein-Westfalen ,50 2, ,53 2,32 Rheinland-Pfalz ,71 2, ,67 2,84 Saarland ,34 2, ,19 2,03 Sachsen ,75 2, ,77 2,55 Sachsen-Anhalt ,27 3, ,45 3,76 Schleswig-Holstein ,10 3, ,03 3,64 Thüringen ,85 3, ,87 3,40 Einbürgerungen vom Ausland... x x x x x x x x Deutschland ,41 2, ,44 2,28 1 Ausländische Bevölkerung nach Bevölkerungsfortschreibung bzw. Ausländerzentralregister (AZR) zum Stand des jeweiligen Jahres; die Daten der Bevölkerungsfortschreibung für 2011 beziehen sich abweichend davon auf den Stand zum aep: Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential: In Abstimmung mit den Integrationsindikatoren des Bundes und der Länder werden die Einbürgerungen auf die Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren und mehr zu Beginn des Berichtsjahres zu bezogen. Quelle: Bevölkerungsfortschreibung, Ausländerzentralregister (AZR) und Einbürgerungsstatistik Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

18 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Europa ,5 2,0 EU-Staaten ,4 1,0 Belgien ,4 0,4 Bulgarien ,4 2,8 Dänemark ,0 0,1 Estland ,7 5,2 Finnland ,4 0,9 Frankreich ,3 0,9 Griechenland ,7 0,5 Irland ,5 0,1 Italien ,0 0,4 Lettland ,0 10,1 Litauen ,2 10,1 Luxemburg ,0 0,3 Malta ,5 Niederlande ,8 0,4 Österreich ,6 0,2 Polen ,8 4,6 Portugal ,3 0,3 Rumänien ,2 3,2 Schweden ,7 0,6 Slowakei ,6 6,1 Slowenien ,9 0,6 Spanien ,0 0,1 Tschechien ,9 4,3 Ungarn ,3 1,6 Vereinigtes Königreich ,8 0,3 Zypern ,0 0,8 EU-Kandidatenländer ,1 2,9 Kroatien ,2 0,8 Mazedonien ,2 3,0 Montenegro ²... Türkei ,8 3,2 EWR-Staaten/Schweiz ,3 0,0 Island... Liechtenstein... Norwegen ,0 Schweiz ,7 0,0 Sonstiges Europa ,7 2,8 Albanien ,7 11,0 Bosnien und Herzegowina ,3 1,7 Kosovo ²... Moldau ,8 81,3 Russische Föderation ,4 30,1 Serbien ² (mit und ohne Kosovo)... ehem. Serbien und Montenegro ² ,2 Ukraine ,6 42,4 Weißrussland ,5 27,2 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

19 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Afrika ,4 8,2 Nordafrika ,9 8,1 Ägypten ,3 5,6 Algerien ,6 7,2 Marokko ,7 8,6 Tunesien ,0 8,3 Westafrika ,1 8,6 Ghana ,9 6,9 Nigeria ,5 11,8 Togo ,7 15,1 Zentralafrika ,2 11,8 Kamerun ,9 17,9 Kongo, Demokratische Republik ,6 8,4 Ostafrika ,1 9,3 Äthiopien ,2 7,2 Südliches Afrika ,7 2,6 Südafrika ,6 2,6 Amerika ,7 2,3 Nordamerika ,7 0,2 Vereinigte Staaten (USA) ,9 0,2 Mittelamerika und Karibik ,7 11,7 Südamerika ,4 5,4 Argentinien ,4 5,2 Brasilien ,6 3,4 Chile ,8 2,3 Asien ,6 9,4 Vorderasien ,3 14,0 Armenien ,2 8,4 Aserbaidschan ,8 52,1 Georgien ,6 19,1 Irak ,0 107,8 Iran ,8 14,4 Israel ,8 2,0 Jordanien ,3 5,6 Libanon ,4 7,7 Syrien ,1 12,7 Süd- und Südostasien ,4 5,0 Indien ,2 6,1 Indonesien ,4 1,8 Pakistan ,9 8,6 Philippinen ,4 6,6 Sri Lanka ,8 9,6 Thailand ,3 1,9 Vietnam ,9 2,7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

20 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Ost- und Zentralasien ,2 12,1 Afghanistan ,5 19,1 China ,6 8,5 Japan ,0 0,2 Kasachstan ,9 121,0 Korea, Republik ,0 2,5 Taiwan ,8 3,8 Australien und Ozeanien ,2 0,4 Australien ,4 0,3 Sonstige Ausprägungen ,5 4,1 Staatenlos ,3 9,4 Ungeklärt und ohne Angabe ,2 1,6 Insgesamt ,2 2,8 Nachrichtlich: Gebiet ³ des ehemaligen Jugoslawien ,0 1,1 des ehemaligen Serbien und Montenegro der ehemaligen Sowjetunion ,1 23,6 der ehemaligen Tschechoslowakei ,8 2,1 1 aep: Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential: In Abstimmung mit den Integrationsindikatoren des Bundes und der Länder werden die Einbürgerungen auf die Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren und mehr zu Beginn des Berichtsjahres zu bezogen. 2 Ab August 2006 werden neben der von Serbien und Montenegro auch die en der beiden Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro nachgewiesen. Ab wird Kosovo getrennt ausgewiesen. Serbien ist vor und nach Ausgliederung des Kosovo in den Tabellen zusammen ausgewiesen. 3 Gebiet des ehemaligen Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien einschließlich Personen mit der des ehemaligen Serbien und Montenegro und des ehemaligen Jugoslawiens ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Sowjetunion: Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland (Belarus) einschließlich Personen mit der der ehemaligen Sowjetunion ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei: Tschechische Republik, Slowakei, einschließlich Personen mit der der ehemaligen Tschechoslowakei ohne nähere Angabe. Quelle: Einbürgerungsstatistik. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

21 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Europa ,9 2,0 EU-Staaten ,6 1,0 Belgien ,3 0,3 Bulgarien ,5 4,0 Dänemark ,1 0,2 Estland ,8 5,7 Finnland ,6 1,2 Frankreich ,7 0,8 Griechenland ,0 0,5 Irland ,4 0,5 Italien ,3 0,4 Lettland ,2 9,9 Litauen ,0 6,4 Luxemburg ,0 0,1 Malta ,0 4,1 Niederlande ,3 0,4 Österreich ,6 0,1 Polen ,4 5,4 Portugal ,2 0,4 Rumänien ,3 6,7 Schweden ,0 0,5 Slowakei ,1 10,4 Slowenien ,3 0,3 Spanien ,1 0,1 Tschechien ,2 3,0 Ungarn ,7 1,6 Vereinigtes Königreich ,7 0,5 Zypern ,7 1,8 EU-Kandidatenländer ,8 2,2 Kroatien ,3 0,7 Mazedonien ,3 2,6 Montenegro ²... Türkei ,3 2,5 EWR-Staaten/Schweiz ,3 0,1 Island ,2 Liechtenstein... Norwegen ,1 Schweiz ,3 0,0 Sonstiges Europa ,1 4,0 Albanien ,8 8,6 Bosnien und Herzegowina ,0 1,5 Kosovo ²... Moldau ,2 59,0 Russische Föderation ,8 28,3 Serbien ² (mit und ohne Kosovo)... ehem. Serbien und Montenegro ² ,5 11,7 Ukraine ,8 27,0 Weißrussland ,0 20,3 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

22 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Afrika ,4 9,5 Nordafrika ,5 9,0 Ägypten ,9 10,2 Algerien ,3 6,1 Marokko ,3 9,4 Tunesien ,4 9,2 Westafrika ,0 10,7 Ghana ,3 8,4 Nigeria ,3 16,2 Togo ,6 12,2 Zentralafrika ,8 14,0 Kamerun ,1 29,6 Kongo, Demokratische Republik ,1 9,2 Ostafrika ,0 9,9 Äthiopien ,0 8,0 Südliches Afrika ,8 4,6 Südafrika ,2 4,0 Amerika ,9 2,8 Nordamerika ,4 0,1 Vereinigte Staaten (USA) ,2 0,1 Mittelamerika und Karibik ,2 13,6 Südamerika ,2 6,7 Argentinien ,0 8,5 Brasilien ,9 4,4 Chile ,6 3,4 Asien ,0 10,8 Vorderasien ,3 16,2 Armenien ,9 5,8 Aserbaidschan ,3 51,9 Georgien ,6 14,0 Irak ,2 143,3 Iran ,5 14,2 Israel ,3 3,1 Jordanien ,8 9,2 Libanon ,0 8,0 Syrien ,4 15,3 Süd- und Südostasien ,1 5,3 Indien ,4 7,3 Indonesien ,1 2,6 Pakistan ,7 10,4 Philippinen ,3 6,4 Sri Lanka ,1 10,8 Thailand ,1 1,5 Vietnam ,6 2,7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

23 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Ost- und Zentralasien ,2 16,0 Afghanistan ,2 16,6 China ,0 9,2 Japan ,0 0,3 Kasachstan ,6 136,4 Korea, Republik ,4 2,5 Taiwan ,5 4,0 Australien und Ozeanien ,5 0,6 Australien ,8 0,4 Sonstige Ausprägungen ,3 5,8 Staatenlos ,6 14,1 Ungeklärt und ohne Angabe ,2 2,4 Insgesamt ,9 2,8 Nachrichtlich: Gebiet ³ des ehemaligen Jugoslawien ,7 1,8 des ehemaligen Serbien und Montenegro 11,7 der ehemaligen Sowjetunion ,5 26,5 der ehemaligen Tschechoslowakei ,6 3,0 1 aep: Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential: In Abstimmung mit den Integrationsindikatoren des Bundes und der Länder werden die Einbürgerungen auf die Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren und mehr zu Beginn des Berichtsjahres zu bezogen. 2 Ab August 2006 werden neben der von Serbien und Montenegro auch die en der beiden Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro nachgewiesen. Ab wird Kosovo getrennt ausgewiesen. Serbien ist vor und nach Ausgliederung des Kosovo in den Tabellen zusammen ausgewiesen. 3 Gebiet des ehemaligen Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien einschließlich Personen mit der des ehemaligen Serbien und Montenegro und des ehemaligen Jugoslawiens ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Sowjetunion: Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland (Belarus) einschließlich Personen mit der der ehemaligen Sowjetunion ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei: Tschechische Republik, Slowakei, einschließlich Personen mit der der ehemaligen Tschechoslowakei ohne nähere Angabe. Quelle: Einbürgerungsstatistik. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

24 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Europa ,3 2,1 EU-Staaten ,7 1,0 Belgien ,0 0,5 Bulgarien ,0 4,1 Dänemark ,0 0,1 Estland ,4 4,0 Finnland ,0 1,0 Frankreich ,5 0,8 Griechenland ,9 0,7 Irland ,4 0,3 Italien ,1 0,3 Lettland ,3 9,2 Litauen ,0 5,5 Luxemburg ,0 0,1 Malta ,9 3,4 Niederlande ,6 0,4 Österreich ,5 0,1 Polen ,2 5,2 Portugal ,7 0,4 Rumänien ,4 5,2 Schweden ,3 0,6 Slowakei ,6 8,9 Slowenien ,1 0,4 Spanien ,0 0,1 Tschechien ,3 2,6 Ungarn ,1 2,5 Vereinigtes Königreich ,2 0,4 Zypern ,0 2,2 EU-Kandidatenländer ,0 2,3 Kroatien ,8 0,9 Mazedonien ,9 2,5 Montenegro ² ,0 Türkei ,5 2,4 EWR-Staaten/Schweiz ,6 0,1 Island ,0 0,8 Liechtenstein ,0 0,9 Norwegen ,7 0,1 Schweiz ,2 0,0 Sonstiges Europa ,2 4,7 Albanien ,9 12,4 Bosnien und Herzegowina ,4 1,4 Kosovo ²... Moldau ,6 46,8 Russische Föderation ,3 19,9 Serbien ² (mit und ohne Kosovo) ,9 ehem. Serbien und Montenegro ² ,2 4,9 Ukraine ,0 26,3 Weißrussland ,0 20,8 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

25 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Afrika ,4 9,2 Nordafrika ,4 8,9 Ägypten ,8 10,1 Algerien ,5 7,0 Marokko ,3 9,2 Tunesien ,9 8,6 Westafrika ,3 9,8 Ghana ,0 7,1 Nigeria ,2 14,4 Togo ,8 11,7 Zentralafrika ,3 12,8 Kamerun ,3 32,2 Kongo, Demokratische Republik ,4 7,3 Ostafrika ,4 10,1 Äthiopien ,3 8,2 Südliches Afrika ,2 3,7 Südafrika ,1 3,7 Amerika ,4 3,1 Nordamerika ,1 0,2 Vereinigte Staaten (USA) ,2 0,2 Mittelamerika und Karibik ,8 13,8 Südamerika ,3 7,4 Argentinien ,2 9,5 Brasilien ,4 6,3 Chile ,0 2,9 Asien ,2 9,8 Vorderasien ,6 14,4 Armenien ,1 7,1 Aserbaidschan ,7 45,9 Georgien ,4 11,3 Irak ,8 68,7 Iran ,0 12,1 Israel ,7 3,0 Jordanien ,5 6,3 Libanon ,0 8,3 Syrien ,8 16,6 Süd- und Südostasien ,3 5,0 Indien ,5 7,4 Indonesien ,2 2,8 Pakistan ,0 8,5 Philippinen ,3 7,1 Sri Lanka ,9 9,3 Thailand ,9 1,3 Vietnam ,1 2,8 Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

26 3 Einbürgerungen 2004 bis 2011 nach bisheriger und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Anteil der Frauen in % aep ¹ Ost- und Zentralasien ,3 14,4 Afghanistan ,3 13,9 China ,3 9,6 Japan ,0 0,3 Kasachstan ,9 81,7 Korea, Republik ,8 2,0 Taiwan ,8 3,3 Australien und Ozeanien ,9 0,3 Australien ,7 0,1 Sonstige Ausprägungen ,9 6,4 Staatenlos ,1 14,6 Ungeklärt und ohne Angabe ,6 3,0 Insgesamt ,4 2,8 Nachrichtlich: Gebiet ³ des ehemaligen Jugoslawien ,6 2,4 des ehemaligen Serbien und Montenegro ,2 6,4 der ehemaligen Sowjetunion ,5 22,4 der ehemaligen Tschechoslowakei ,8 2,8 1 aep: Ausgeschöpftes Einbürgerungspotential: In Abstimmung mit den Integrationsindikatoren des Bundes und der Länder werden die Einbürgerungen auf die Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren und mehr zu Beginn des Berichtsjahres zu bezogen. 2 Ab August 2006 werden neben der von Serbien und Montenegro auch die en der beiden Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro nachgewiesen. Ab wird Kosovo getrennt ausgewiesen. Serbien ist vor und nach Ausgliederung des Kosovo in den Tabellen zusammen ausgewiesen. 3 Gebiet des ehemaligen Jugoslawien: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien einschließlich Personen mit der des ehemaligen Serbien und Montenegro und des ehemaligen Jugoslawiens ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Sowjetunion: Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland (Belarus) einschließlich Personen mit der der ehemaligen Sowjetunion ohne nähere Angabe. Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei: Tschechische Republik, Slowakei, einschließlich Personen mit der der ehemaligen Tschechoslowakei ohne nähere Angabe. Quelle: Einbürgerungsstatistik. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1,

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