Bekanntmachung. Die wesentlichen Maßnahmen sind:
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- Elvira Schmidt
- vor 6 Jahren
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1 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1; Elektrifizierung und teilweiser Ausbau der Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg Ammertalbahn in den Planfeststellungsabschnitten 3 und 4 (PFA 3/4), betroffene Städte/Gemeinden: Tübingen, Ammerbuch, Herrenberg ( Landkreise Tübingen und Böblingen) Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ein Planfeststellungsverfahren für den PFA 3/4 im Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb durch. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit dem Gesamtbauvorhaben Regional-Stadtbahn Neckar-Alb sollen die Städte Tübingen und Reutlingen umsteigefrei mit der Region verbunden werden. In den Innenstädten von Tübingen und Reutlingen ist der Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die an den jeweiligen Bahnhöfen mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verbunden werden sollen. Die Bestandsstrecken der Region werden elektrifiziert, um eine Durchbindung und Erhöhung der Taktfrequenz zu ermöglichen. Teilweise ist auch die Errichtung neuer Haltepunkte Das Modul 1 ist die erste Ausbaustufe des Gesamtbauvorhabens Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und beinhaltet die Elektrifizierung und den Ausbau der Bestandsstrecken Ermstalbahn (Metzingen Bad Urach) und Ammertalbahn (Tübingen Herrenberg). Auf der dazwischen liegenden Neckar-Alb-Bahn sind neue Stationen und einzelne Anpassungen in den Bahnhöfen Tübingen und Metzingen vorgesehen. Gegenstand dieses Planfeststellungsabschnitts 3/4 ist die Bahnstrecke 4633 zwischen dem Hauptbahnhof Tübingen bis zum Bahnhof Herrenberg mit der Elektrifizierung der Strecke, sowie zwei Ausbauabschnitten als Teil der 21,25 km langen Strecke von Tübingen Herrenberg. Gegenstand der Planung sind auch die notwendigen Folgemaßnahmen an bestehenden Bauwerken. Die wesentlichen Maßnahmen sind: Elektrifizierung des Tübinger Hauptbahnhofes (Hbf) (Gleise 13 und 14) und der Strecke nach Herrenberg mit Elektrifizierung und Anpassung des Schlossbergtunnels sowie Gleisabsenkungen beginnend am Schlossbergtunnel und an der Straßenüberführung (SÜ) K1036 bei Gültstein. Durch die Elektrifizierung werden Anpassungen der Oberleitung im Bahnhof Tübingen erforderlich. Im Bahnhof Tübingen ist geplant, künftig im Bedarfsfall auch Fahrten von und nach Gleis 11 durchzuführen. Hierfür wird Gleis 11 mit einem Hauptsignal ausgestattet und in das Stellwerk eingebunden. Die heutige Weiche 44, die das Gleis 9 an Gleis 3 anbindet, wird zurückgebaut und das Gleis 9 aufgegeben. Dafür wird eine direkte Anbindung zwischen Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str Tübingen Telefon Telefax poststelle@rpt.bwl.de Buslinie 2 Haltestelle Regierungspräsidium"
2 - 2 - Gleis 3 und Gleis 2 hergestellt. Die Integration der Oberleitung im Schlossbergtunnel erfordert eine Änderung der Trassierung. In der ersten Tunnelhälfte wird nur eine geringfügige Absenkung der Gradiente erforderlich wird, im weiteren Verlauf muss das Gleis um bis zu 15 cm abgesenkt und um bis zu 25 cm seitlich verschoben werden. Gleiswechsel Tübingen Hbf Ostkopf, damit eine zeitgleiche Ein-/ Ausfahrt von und nach Reutlingen in Gleise 1 und 2 möglich ist. Zweigleisige Ausbau bei Unterjesingen Dieser beginnt bei Bahn-km 4,450 hinter den Ammerbrücken und verläuft südlich der bestehenden Strecke. Nach dem Haltepunkt Unterjesingen - Sandäcker endet der zweigleisige Abschnitt bei ca. Bahn-km 5,8 kurz vor dem bestehenden Haltepunkt Unterjesingen - Mitte. Am Haltepunkt Unterjesingen Sandäcker wird am neuen Gleis ein zweiter Außenbahnsteig erforderlich. Dieser ist mit einer Länge von 110 m und einer Breite von 2,50 m zwischen den Bahn-km 5,3 bis 5,5 vorgesehen. Zweigleisiger Ausbau Entringen mit Hartwald und Verlegung des Bahnübergangs (BÜ) Reustener Weg und Elektrifizierung Es ist ein zweigleisiger Ausbau vom westlichen Bahnsteigende Entringen bis nach dem BÜ Hartwald vorgesehen. Das zweite Gleis wird auf der Südseite der bestehenden Strecke angeordnet und beginnt am westlichen Bahnsteigende in Entringen, Bahn-km 9,9. In Bahn-km 10,2 befindet sich ein BÜ (Feld- und Wirtschaftsweg). Dieser wird im Zuge des zweigleisigen Ausbaus um 90 m in Richtung Entringen verlegt und an die Straße Mädelsbrück angeschlossen. Die Fußgängerüberführung (FÜ) im Hartwald bei Bahn-km 12,2 entfällt ersatzlos, da bereits heute keine Anbindung an das Wegenetz mehr besteht. Der Ausbau erfordert eine entsprechende Verlegung des bahnparallel verlaufenden Wirtschaftswegs, ebenso erfordert er im Hartwald eine Einschnittsverbreiterung, die als Böschung ausgeführt wird. Zwischen dem Waldrand des Hartwalds und dem BÜ Hartwald ist neben dem neuen Gleis ein 80 cm breiter Rettungsweg vorgesehen. Der Ausbauabschnitt endet westlich des Bahnübergangs Hartwald bei Bahn-km 12,8. Anpassung der bestehenden Bahnsteige entlang der Strecke Neubau von Schaltposten in den Bahnhöfen Tübingen und Herrenberg zur Sicherstellung der Stromversorgung. Zu den Schaltposten wird eine Zufahrt über das öffentliche Straßennetz möglich sein. Bis auf ein Bauwerk bleiben alle vorhandenen Ingenieurbauwerke auch weiterhin bestehen. Die Fußgängerbrücke (FÜ) im Hartwald bei Bahn-km 12,2 wird aufgrund der zu geringen lichten Weite bzgl. des zweigleisigen Ausbaus ersatzlos zurückgebaut. An den sonstigen Bauwerken werden lediglich Anpassungen an der Elektrifizierung notwendig Lärmschutzmaßnahmen sind im Bereich des zweigleisigen Ausbau Unterjesingen in Form von Lärmschutzwänden auf einer Länge von ca. 700 m vorgesehen. An zwei weite-
3 - 3 - ren Gebäuden im Bereich Unterjesingen und im Bereich Entringen sind passive Lärmschutzmaßnahmen Die Oberleitungsmaste werden in der Regel in einem Abstand von 3,50 m bis 3,90 m von der Gleismitte errichtet. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten kann dieser Abstand auf 2,50 m bei Hauptgleisen, bzw. 2,20 m bei Nebengleisen reduziert, bzw. auf bis zu 5,00 m vergrößert werden. Die Art der Mastgründung und der Fundamente richtet sich den vorhandenen örtlichen Platzverhältnissen sowie den Baugrundverhältnissen. Umbau und Anpassung von Bahnübergängen Aufgrund des zweigleisigen Streckenausbaus wird an sechs BÜ eine Änderung der technischen Sicherung erforderlich. Um die Begegnung zweier Fahrzeuge zu gewährleisten wird der Bereich der 25 m Räumstrecke aufgeweitet, die Fahrbahnflächen werden asphaltiert. Im Bahnhof (Bf) Herrenberg ist neben der Elektrifizierung der vorhandenen Gleise der Ammertalbahn sowie deren Anschlussgleise auch die vorhandene Weichenverbindung zur Gäubahn zu elektrifizieren. Landschaftspflegerische Maßnahmen Für das Bauvorhaben, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, werden im gesamten engeren Maßnahmenbereich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Darüber hinaus sind auch auf abseits der Trasse liegenden Grundstücken Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dies sind insbesondere: - Wildtierquerung Rappenberghalde Tübingen, Flst.: 3029, 7261, 3410, Gemarkung Hirschau - Externe Ökokontomaßnahme: Amphibienschutzmaßnahme Pflasterbergle, Flst.: 7421, 7423, 7425, 7426, 7432, 7433, 7435, 7437, 7438, 7440, 7441, 7448, 7570, 7576, Gemarkung Ergenzingen - Retentionsraumausgleich an der Kläranlage Tübingen Flst.: 1086,1087,1088, 1089,1090,1300, 1352, 1353, 1354, 1355,1356,1357,1358,1359,1360,1361, 362,1363, 1364, 1365, 1366, 1367, 1368, 1369, 1370, 1371, 1372, 1373/1, 1373/2, 1374/1, 1374/2, 1375, 1376, 1377, 1378, 1394/1, 1395, 1396,1397,1398,1399, 1400, 1401, 1402, 1403, 1404, 1404/1, 1405, 1408, 1412, 1413, 1414, 1415,1416,1417, 1418, 1419,1420,1421,1422,1423/1,1423/2, 1424,1425,1426, 1427,7247,7248/1,7250, 7251, 7253,7254,7255,7256,7257, Gemarkung Lustnau (hierfür führt die Stadt Tübingen ein separates Planfeststellungsverfahren durch) - Anpflanzen von Feldhecken mittlerer Standorte, Flst. 3919, Gemarkung Altingen - Umwandlung von Acker in Grünland, Flst.3723/3, Gemarkung Altingen - Rückschnitt von flächigen Gehölzbeständen zur Entwicklung von Feldhecken und auf den Stock setzen bestehender Gehölze, Flst. 8244, Gemarkung Tübingen, 2321, Gemarkung Unterjesingen, 4246, 4247, Gemarkung Altingen, 529, 573, 619, 623, Gemarkung Entringen, 1704, 1704/3, 1778/1, 2142, 2161, Gemarkung Pfäffingen Für die Durchführung des geplanten Vorhabens muss anlage- und baubedingt, vorrübergehend, dauerhaft und für LBP-Maßnahmen auch auf Grundstücke Dritter zugegriffen werden. Einzelheiten hierzu sind dem Grunderwerbsverzeichnis und dem Grunderwerbsplan zu entnehmen.
4 - 4 - Die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von Montag, bis einschließlich Mittwoch, bei der Stadt Tübingen, der Gemeinde Ammerbuch (Entringen) und der Stadt Herrenberg, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich Mittwoch, , bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, Tübingen, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss innerhalb der Einwendungsfrist den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen oder Äußerungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Die genannte Frist und der Einwendungsausschluss nach Verstreichen der Einwendungs-/ Äußerungsfrist gilt auch für die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind. Diese werden hiermit von der Auslegung des Plans benachrichtigt. 3. Sofern die Anhörungsbehörde eine Erörterungsverhandlung für geboten hält, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen bzw. Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, Verbänden und Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die vorstehend unter 2. angesprochenen Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbe-
5 - 5 - schluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Von Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). 8. Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des UVP-pflichtigen Bauvorhabens nach 9 und 6 UVPG entsprechend. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Weitere relevante Informationen sind erhältlich bzw. Äußerungen und Fragen können innerhalb der Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen - Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, Tübingen, eingereicht werden. Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie zeitnah auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen: Regionalstadtbahn Neckar-Alb, Modul 1 (Landkreise Reutlingen, Tübingen, Böblingen) Die Planunterlagen sind außerdem in den Verwaltungsstellen Unterjesingen, Pfäffingen, Altingen und Gültstein einsehbar. gez. Mock, Regierungspräsidium Tübingen
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