Bekanntmachung. Die wesentlichen Maßnahmen sind:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bekanntmachung. Die wesentlichen Maßnahmen sind:"

Transkript

1 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1; Elektrifizierung und teilweiser Ausbau der Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg Ammertalbahn in den Planfeststellungsabschnitten 3 und 4 (PFA 3/4), betroffene Städte/Gemeinden: Tübingen, Ammerbuch, Herrenberg ( Landkreise Tübingen und Böblingen) Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ein Planfeststellungsverfahren für den PFA 3/4 im Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb durch. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit dem Gesamtbauvorhaben Regional-Stadtbahn Neckar-Alb sollen die Städte Tübingen und Reutlingen umsteigefrei mit der Region verbunden werden. In den Innenstädten von Tübingen und Reutlingen ist der Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die an den jeweiligen Bahnhöfen mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verbunden werden sollen. Die Bestandsstrecken der Region werden elektrifiziert, um eine Durchbindung und Erhöhung der Taktfrequenz zu ermöglichen. Teilweise ist auch die Errichtung neuer Haltepunkte Das Modul 1 ist die erste Ausbaustufe des Gesamtbauvorhabens Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und beinhaltet die Elektrifizierung und den Ausbau der Bestandsstrecken Ermstalbahn (Metzingen Bad Urach) und Ammertalbahn (Tübingen Herrenberg). Auf der dazwischen liegenden Neckar-Alb-Bahn sind neue Stationen und einzelne Anpassungen in den Bahnhöfen Tübingen und Metzingen vorgesehen. Gegenstand dieses Planfeststellungsabschnitts 3/4 ist die Bahnstrecke 4633 zwischen dem Hauptbahnhof Tübingen bis zum Bahnhof Herrenberg mit der Elektrifizierung der Strecke, sowie zwei Ausbauabschnitten als Teil der 21,25 km langen Strecke von Tübingen Herrenberg. Gegenstand der Planung sind auch die notwendigen Folgemaßnahmen an bestehenden Bauwerken. Die wesentlichen Maßnahmen sind: Elektrifizierung des Tübinger Hauptbahnhofes (Hbf) (Gleise 13 und 14) und der Strecke nach Herrenberg mit Elektrifizierung und Anpassung des Schlossbergtunnels sowie Gleisabsenkungen beginnend am Schlossbergtunnel und an der Straßenüberführung (SÜ) K1036 bei Gültstein. Durch die Elektrifizierung werden Anpassungen der Oberleitung im Bahnhof Tübingen erforderlich. Im Bahnhof Tübingen ist geplant, künftig im Bedarfsfall auch Fahrten von und nach Gleis 11 durchzuführen. Hierfür wird Gleis 11 mit einem Hauptsignal ausgestattet und in das Stellwerk eingebunden. Die heutige Weiche 44, die das Gleis 9 an Gleis 3 anbindet, wird zurückgebaut und das Gleis 9 aufgegeben. Dafür wird eine direkte Anbindung zwischen Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str Tübingen Telefon Telefax poststelle@rpt.bwl.de Buslinie 2 Haltestelle Regierungspräsidium"

2 - 2 - Gleis 3 und Gleis 2 hergestellt. Die Integration der Oberleitung im Schlossbergtunnel erfordert eine Änderung der Trassierung. In der ersten Tunnelhälfte wird nur eine geringfügige Absenkung der Gradiente erforderlich wird, im weiteren Verlauf muss das Gleis um bis zu 15 cm abgesenkt und um bis zu 25 cm seitlich verschoben werden. Gleiswechsel Tübingen Hbf Ostkopf, damit eine zeitgleiche Ein-/ Ausfahrt von und nach Reutlingen in Gleise 1 und 2 möglich ist. Zweigleisige Ausbau bei Unterjesingen Dieser beginnt bei Bahn-km 4,450 hinter den Ammerbrücken und verläuft südlich der bestehenden Strecke. Nach dem Haltepunkt Unterjesingen - Sandäcker endet der zweigleisige Abschnitt bei ca. Bahn-km 5,8 kurz vor dem bestehenden Haltepunkt Unterjesingen - Mitte. Am Haltepunkt Unterjesingen Sandäcker wird am neuen Gleis ein zweiter Außenbahnsteig erforderlich. Dieser ist mit einer Länge von 110 m und einer Breite von 2,50 m zwischen den Bahn-km 5,3 bis 5,5 vorgesehen. Zweigleisiger Ausbau Entringen mit Hartwald und Verlegung des Bahnübergangs (BÜ) Reustener Weg und Elektrifizierung Es ist ein zweigleisiger Ausbau vom westlichen Bahnsteigende Entringen bis nach dem BÜ Hartwald vorgesehen. Das zweite Gleis wird auf der Südseite der bestehenden Strecke angeordnet und beginnt am westlichen Bahnsteigende in Entringen, Bahn-km 9,9. In Bahn-km 10,2 befindet sich ein BÜ (Feld- und Wirtschaftsweg). Dieser wird im Zuge des zweigleisigen Ausbaus um 90 m in Richtung Entringen verlegt und an die Straße Mädelsbrück angeschlossen. Die Fußgängerüberführung (FÜ) im Hartwald bei Bahn-km 12,2 entfällt ersatzlos, da bereits heute keine Anbindung an das Wegenetz mehr besteht. Der Ausbau erfordert eine entsprechende Verlegung des bahnparallel verlaufenden Wirtschaftswegs, ebenso erfordert er im Hartwald eine Einschnittsverbreiterung, die als Böschung ausgeführt wird. Zwischen dem Waldrand des Hartwalds und dem BÜ Hartwald ist neben dem neuen Gleis ein 80 cm breiter Rettungsweg vorgesehen. Der Ausbauabschnitt endet westlich des Bahnübergangs Hartwald bei Bahn-km 12,8. Anpassung der bestehenden Bahnsteige entlang der Strecke Neubau von Schaltposten in den Bahnhöfen Tübingen und Herrenberg zur Sicherstellung der Stromversorgung. Zu den Schaltposten wird eine Zufahrt über das öffentliche Straßennetz möglich sein. Bis auf ein Bauwerk bleiben alle vorhandenen Ingenieurbauwerke auch weiterhin bestehen. Die Fußgängerbrücke (FÜ) im Hartwald bei Bahn-km 12,2 wird aufgrund der zu geringen lichten Weite bzgl. des zweigleisigen Ausbaus ersatzlos zurückgebaut. An den sonstigen Bauwerken werden lediglich Anpassungen an der Elektrifizierung notwendig Lärmschutzmaßnahmen sind im Bereich des zweigleisigen Ausbau Unterjesingen in Form von Lärmschutzwänden auf einer Länge von ca. 700 m vorgesehen. An zwei weite-

3 - 3 - ren Gebäuden im Bereich Unterjesingen und im Bereich Entringen sind passive Lärmschutzmaßnahmen Die Oberleitungsmaste werden in der Regel in einem Abstand von 3,50 m bis 3,90 m von der Gleismitte errichtet. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten kann dieser Abstand auf 2,50 m bei Hauptgleisen, bzw. 2,20 m bei Nebengleisen reduziert, bzw. auf bis zu 5,00 m vergrößert werden. Die Art der Mastgründung und der Fundamente richtet sich den vorhandenen örtlichen Platzverhältnissen sowie den Baugrundverhältnissen. Umbau und Anpassung von Bahnübergängen Aufgrund des zweigleisigen Streckenausbaus wird an sechs BÜ eine Änderung der technischen Sicherung erforderlich. Um die Begegnung zweier Fahrzeuge zu gewährleisten wird der Bereich der 25 m Räumstrecke aufgeweitet, die Fahrbahnflächen werden asphaltiert. Im Bahnhof (Bf) Herrenberg ist neben der Elektrifizierung der vorhandenen Gleise der Ammertalbahn sowie deren Anschlussgleise auch die vorhandene Weichenverbindung zur Gäubahn zu elektrifizieren. Landschaftspflegerische Maßnahmen Für das Bauvorhaben, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, werden im gesamten engeren Maßnahmenbereich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Darüber hinaus sind auch auf abseits der Trasse liegenden Grundstücken Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dies sind insbesondere: - Wildtierquerung Rappenberghalde Tübingen, Flst.: 3029, 7261, 3410, Gemarkung Hirschau - Externe Ökokontomaßnahme: Amphibienschutzmaßnahme Pflasterbergle, Flst.: 7421, 7423, 7425, 7426, 7432, 7433, 7435, 7437, 7438, 7440, 7441, 7448, 7570, 7576, Gemarkung Ergenzingen - Retentionsraumausgleich an der Kläranlage Tübingen Flst.: 1086,1087,1088, 1089,1090,1300, 1352, 1353, 1354, 1355,1356,1357,1358,1359,1360,1361, 362,1363, 1364, 1365, 1366, 1367, 1368, 1369, 1370, 1371, 1372, 1373/1, 1373/2, 1374/1, 1374/2, 1375, 1376, 1377, 1378, 1394/1, 1395, 1396,1397,1398,1399, 1400, 1401, 1402, 1403, 1404, 1404/1, 1405, 1408, 1412, 1413, 1414, 1415,1416,1417, 1418, 1419,1420,1421,1422,1423/1,1423/2, 1424,1425,1426, 1427,7247,7248/1,7250, 7251, 7253,7254,7255,7256,7257, Gemarkung Lustnau (hierfür führt die Stadt Tübingen ein separates Planfeststellungsverfahren durch) - Anpflanzen von Feldhecken mittlerer Standorte, Flst. 3919, Gemarkung Altingen - Umwandlung von Acker in Grünland, Flst.3723/3, Gemarkung Altingen - Rückschnitt von flächigen Gehölzbeständen zur Entwicklung von Feldhecken und auf den Stock setzen bestehender Gehölze, Flst. 8244, Gemarkung Tübingen, 2321, Gemarkung Unterjesingen, 4246, 4247, Gemarkung Altingen, 529, 573, 619, 623, Gemarkung Entringen, 1704, 1704/3, 1778/1, 2142, 2161, Gemarkung Pfäffingen Für die Durchführung des geplanten Vorhabens muss anlage- und baubedingt, vorrübergehend, dauerhaft und für LBP-Maßnahmen auch auf Grundstücke Dritter zugegriffen werden. Einzelheiten hierzu sind dem Grunderwerbsverzeichnis und dem Grunderwerbsplan zu entnehmen.

4 - 4 - Die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von Montag, bis einschließlich Mittwoch, bei der Stadt Tübingen, der Gemeinde Ammerbuch (Entringen) und der Stadt Herrenberg, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich Mittwoch, , bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, Tübingen, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss innerhalb der Einwendungsfrist den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen oder Äußerungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Die genannte Frist und der Einwendungsausschluss nach Verstreichen der Einwendungs-/ Äußerungsfrist gilt auch für die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind. Diese werden hiermit von der Auslegung des Plans benachrichtigt. 3. Sofern die Anhörungsbehörde eine Erörterungsverhandlung für geboten hält, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen bzw. Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, Verbänden und Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die vorstehend unter 2. angesprochenen Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbe-

5 - 5 - schluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Von Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). 8. Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des UVP-pflichtigen Bauvorhabens nach 9 und 6 UVPG entsprechend. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Weitere relevante Informationen sind erhältlich bzw. Äußerungen und Fragen können innerhalb der Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen - Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, Tübingen, eingereicht werden. Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie zeitnah auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter: Bekanntmachungen - Planfeststellungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Schienen: Regionalstadtbahn Neckar-Alb, Modul 1 (Landkreise Reutlingen, Tübingen, Böblingen) Die Planunterlagen sind außerdem in den Verwaltungsstellen Unterjesingen, Pfäffingen, Altingen und Gültstein einsehbar. gez. Mock, Regierungspräsidium Tübingen

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg Die Firma Josef Dreps mit Sitz in 34431 Marsberg, Dalheimer

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 8/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 10. März 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren zur Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes der K+S KALI GmbH zum Bau und Betrieb einer Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal, Werra, einschließlich der

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015

Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf/Rappenwört Bürgereinwendungen im Verfahrensablauf Dr. Hansjörg Melchinger und hier: Gliederung Ausgangssituation Einwendungen/Stellungnahmen

Mehr

K 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot

K 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot K 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot Das Straßenbauamt des Landkreises, die Stadt Leutkirch und die Gemeinde Kißlegg haben am 8. April 2013 bei

Mehr

Gültig vom 29. Oktober bis 2. November 2010. Ersatzverkehr mit Bussen Tübingen Hbf Herrenberg Ammertalbahn (KBS 764) Bauinformationen Ersatzfahrpläne

Gültig vom 29. Oktober bis 2. November 2010. Ersatzverkehr mit Bussen Tübingen Hbf Herrenberg Ammertalbahn (KBS 764) Bauinformationen Ersatzfahrpläne Gültig vom 29. Oktober bis 2. November 2010 Ersatzverkehr mit Bussen Hbf Herrenberg Ammertalbahn (KBS 764) Bauinformationen Ersatzfahrpläne Die Bauarbeiten Sehr geehrte Reisende, vom Freitag, 29. Oktober

Mehr

Bürgerinformationsveranstaltung 15. Dezember 2011. Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen. Planfeststellungsverfahren Rees Haldern. Herzlich willkommen!

Bürgerinformationsveranstaltung 15. Dezember 2011. Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen. Planfeststellungsverfahren Rees Haldern. Herzlich willkommen! Bürgerinformationsveranstaltung 15. Dezember 2011 Ausbaustrecke Emmerich Oberhausen Planfeststellungsverfahren Rees Haldern Herzlich willkommen! Begrüßung Christoph Gerwers Bürgermeister der Stadt Rees

Mehr

Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Schiene / Tunnel

Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Schiene / Tunnel Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Bürgerbeteiligung in den Planfeststellungsverfahren Schienenhinterlandanbindung und Fehmarnbelt-Tunnel Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Hamburg

Mehr

Dieser Vortrag gibt einen kurzen Überblick über die von der Deutschen Bahn nach eingehender Prüfung zahlreicher Alternativen favorisierte

Dieser Vortrag gibt einen kurzen Überblick über die von der Deutschen Bahn nach eingehender Prüfung zahlreicher Alternativen favorisierte Dieser Vortrag gibt einen kurzen Überblick über die von der Deutschen Bahn nach eingehender Prüfung zahlreicher Alternativen favorisierte Antragstrasse. Die Antragstrasse ging aus einer intensiven Variantenuntersuchung

Mehr

Gültig 24. Mai bis 4. Juni 2009. Ersatzverkehr mit Bussen Tübingen Hbf Herrenberg Ammertalbahn (KBS 764) Bauinformationen Ersatzfahrpläne

Gültig 24. Mai bis 4. Juni 2009. Ersatzverkehr mit Bussen Tübingen Hbf Herrenberg Ammertalbahn (KBS 764) Bauinformationen Ersatzfahrpläne Gültig 24. Mai bis 4. Juni 2009 Ersatzverkehr mit Bussen Hbf Ammertalbahn (KB 764) Bauinformationen Ersatzfahrpläne Die Bauarbeiten ehr geehrte Reisende, in den Pfingstferien werden von onntag, 24. Mai,

Mehr

Jetzt kommt der zweigleisige Ausbau in Alfter-Witterschlick ins Rollen!

Jetzt kommt der zweigleisige Ausbau in Alfter-Witterschlick ins Rollen! Jetzt kommt der zweigleisige Ausbau in Alfter-Witterschlick ins Rollen! Informationsveranstaltung zum Streckenausbau Bonn Euskirchen Dienstag, 25. Juni 2013 Von Juli 2013 bis Dezember 2014 setzt die Deutsche

Mehr

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Richelstraße 3 80634 München Bearbeitung: Sb 1 Telefon: +49 (711) 22816-0 Telefax:

Mehr

Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Tunnelbauwerk

Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Tunnelbauwerk Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) Planfeststellungsverfahren Tunnelbauwerk Bürgerbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren Fehmarnbelt-Tunnel Gliederung 1. Wie läuft das Planfeststellungsverfahren (PFV)

Mehr

Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore»

Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore» Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore» Typischer Projektverlauf eines Windenergieprojektes Flächensicherung Genehmigung Bau Betrieb 2 3 Jahre 0,5 1 Jahr 20 + 5 Jahre 2 Standortauswahl

Mehr

BürgerINFORMATION zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) Herzlich willkommen!

BürgerINFORMATION zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) Herzlich willkommen! BürgerINFORMATION zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planfeststellungsabschnitt 3.1 Düsseldorf Unterrath bis Düsseldorf-Angermund Herzlich willkommen! Bild: Gudrun Olbertz Agenda BürgerINFORMATION 1. 2. 3. 4.

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1302 18. Wahlperiode 13-11-18

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1302 18. Wahlperiode 13-11-18 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1302 18. Wahlperiode 13-11-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr

Mehr

1. Begrüßung. 2. Vorstellung des Ablaufs der Veranstaltung. 3. Das Achsenkonzept Hamburg/ Schleswig-Holstein. 4. Erläuterung des Gesamtprojekts

1. Begrüßung. 2. Vorstellung des Ablaufs der Veranstaltung. 3. Das Achsenkonzept Hamburg/ Schleswig-Holstein. 4. Erläuterung des Gesamtprojekts Informationsveranstaltung Henstedt-Ulzburg, 25.11.2015: Programmübersicht 1. Begrüßung Frau von Bressensdorf/ Herr Seyb (AKN AG) 2. Vorstellung des Ablaufs der Veranstaltung Herr Märtens (Moderator) 3.

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Mainzer Ring. Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd

Mainzer Ring. Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd Mainzer Ring Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd Gemeinsame Sitzung - des Park- und Verkehrsausschusses, - des Ausschusses für Umwelt,

Mehr

Rechtsanwälte Günther

Rechtsanwälte Günther Rechtsanwälte Günther Partnerschaft Rechtsanwälte Günther Postfach 130473 20104 Hamburg Michael Günther * Hans-Gerd Heidel * 1 Dr. Ulrich Wollenteit * 2 Martin Hack LL.M. (Stockholm) * 2 Clara Goldmann

Mehr

Reaktivierung des SPNV WLE Strecke Sendenhorst - Münster Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Sendenhorst am 22.9.

Reaktivierung des SPNV WLE Strecke Sendenhorst - Münster Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Sendenhorst am 22.9. Reaktivierung des SPNV WLE Strecke Sendenhorst - Münster Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Sendenhorst am 22.9.2015 25.09.2015 1 Gliederung Plangrundlagen zum Projekt Reaktivierung

Mehr

Information zum Ausbau zur viergleisigen Weststrecke Abschnitt Linz Marchtrenk

Information zum Ausbau zur viergleisigen Weststrecke Abschnitt Linz Marchtrenk Information zum Ausbau zur viergleisigen Weststrecke Abschnitt Linz Marchtrenk JÄNNER 2015 Ein Blick zurück Aktuell: Umweltverträglichkeit wird geprüft Die weiteren Schritte Foto: Harald Eisenberger Das

Mehr

AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R.

AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R. AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R. Schwerdhelm INHALTSVERZEICHNIS Übersicht über die Bahnübergänge Rechtliche

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18. Februar 2014 Seite 1. Niederschrift

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18. Februar 2014 Seite 1. Niederschrift Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18. Februar 2014 Seite 1 Beginn: 18.30 Uhr Ende: 20.45 Uhr Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18. Februar 2014 im Sitzungssaal

Mehr

Umleitung und Haltentfall RB und S-Bahn MA-Seckenheim und MA Rangierbahnhof

Umleitung und Haltentfall RB und S-Bahn MA-Seckenheim und MA Rangierbahnhof Umleitung und Haltentfall RB und S-Bahn MA-Seckenheim und MA Rangierbahnhof Schienenersatzverkehr RE-Züge Heidelberg Mannheim Sa, 02.10. (22:00 Uhr) bis So, 03.10.2010 (14:00 Uhr) Sa, 09.10. (22:00 Uhr)

Mehr

Gehweg-Set 3 Bahnübergänge

Gehweg-Set 3 Bahnübergänge Gehweg-Set 3 Bahnübergänge Die Modelle des vorliegenden Ergänzungs-Sets wurden auf Wunsch einiger Anwender erstellt. Es handelt sich dabei um diverse gerade Ausgleichsmodule um Lücken in einem geschlossenen

Mehr

Übersicht über die Kehrbezirke im Landkreis Tübingen

Übersicht über die Kehrbezirke im Landkreis Tübingen Übersicht über die Kehrbezirke im Landkreis Tübingen Kehrbezirk Nr 1 Roman DECKER Rotfeldstraße 16 70794 Filderstadt Tel.: 0711-77 75 282 Fax: 0711-22 05 883 Handy: 0171-40 32 304 Gemeinde Dettenhausen

Mehr

WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Oberurseler Straße 55-57 61440 Oberursel

WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Oberurseler Straße 55-57 61440 Oberursel WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und den Ergänzenden

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Nummer 5 Salzgitter, den 07. März 2013 40. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung 19 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 49 Salzgitter Wolfenbüttel anlässig der Wahl zum

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. KG -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 23.06.2014 1 Veröffentlichung: Die

Mehr

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Überblick Das Verfahren zum Ausbau des deutschen Stromnetzes lässt sich in fünf Schritte unterteilen: Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Die Bahn in München und Oberbayern: Zahlen, Daten, Fakten

Die Bahn in München und Oberbayern: Zahlen, Daten, Fakten Verkehrsknotenpunkte Die Bahn in München und Oberbayern: Zahlen, Daten, Fakten - Hauptbahnhof München pro Tag 450.000 Reisende und Besucher (Bayerns größter Bahnhof) alle Bahnsteige barrierefrei erreichbar

Mehr

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;

Mehr

Vereinbarung über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur ABS Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

Mehr

Bauüberwachung Deutsche Bahn AG

Bauüberwachung Deutsche Bahn AG Blinklichtprogramm 2015 9 Bahnübergänge 6,7 Mio Anlage 2 HOAI seit 2015 Leitender Bauüberwacher Bahn Fb/ KIB LST/ 50 Hz BÜ km 10,8 Radebeul-Naundorf (Kötitzer Straße) BÜ km 89,9 Garsebach Strecke 6248

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz - Planfeststellungsbehörde -

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz - Planfeststellungsbehörde - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz - Planfeststellungsbehörde - Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Alternative A Verbindung A14 und A1 mit nördlicher Umfahrung Lauteracher Ried

Alternative A Verbindung A14 und A1 mit nördlicher Umfahrung Lauteracher Ried Alternativen im Straßennetz Arbeitspaket 3 Aufgabe T R T Untertunnelung L 202 zwischen City-Tunnel und Rheinquerung Ausbau L 203 zwischen Hard und Lustenau Aufgabe des Arbeitspaketes 3 ist es, Alternativen

Mehr

11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)

11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Vom 10.10.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 19.10.2001

Mehr

UNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE

UNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE UNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE Genehmigungsplanung Ausbau der Strohgäubahn PFA 5, Heimerdingen Strecke: Korntal - Heimerdingen Bahn-km: 15+3.30 16.6+12 für Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB

Regierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Abt. IV/F Dez. 43.1 Sabine Vogel-Wiedler 1 Genehmigungserfordernis Windkraftanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten. im eigenen Wirkungskreis

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten. im eigenen Wirkungskreis Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis Der Markt Bad Abbach erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung

Mehr

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft

Satzung der Jagdgenossenschaft Satzung der Jagdgenossenschaft 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Völkersbach und hat ihren Sitz in Malsch. 2 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft

Mehr

Die U12 kommt! Stadtbahnlinie U12 Wallgraben Dürrlewang Newsletter 01, März 2013. Newsletter 01

Die U12 kommt! Stadtbahnlinie U12 Wallgraben Dürrlewang Newsletter 01, März 2013. Newsletter 01 Die U12 kommt! Stadtbahnlinie U12 Wallgraben Dürrlewang Newsletter 01, März 2013 Newsletter 01 Umbaumaßnahme an der Bestandsstrecke Linie U3 / U8 / U12 Zeitraum April Juli 2013 Zwischen dem 02.04. und

Mehr

Bekanntmachung. über die Erörterungstermine

Bekanntmachung. über die Erörterungstermine Generaldirektion Wasserstraßen und Würzburg, 07.03.2016 Schifffahrt - Außenstelle Süd Telefon: 0931 4105-393 Wörthstraße 19, 97082 Würzburg 3600P-143.3-Do/89 Bunwasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein hat in ihrer Sitzung am 14. Februar 2011 diese Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Rechtsschutz gegen Richtlinien des Bundes Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsschutz

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID BVerwG 9 A 60.02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Juni 2003 durch

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

Schienenersatzverkehr (SEV) Schweinfurt Schweinfurt Stadt Haßfurt

Schienenersatzverkehr (SEV) Schweinfurt Schweinfurt Stadt Haßfurt Würzburg Hbf Schweinfurt Hbf Bamberg Kursbuchstrecke 810 Gültig am 8. November 2015 (bis 14.30 Uhr) Schienenersatzverkehr (SEV) Schweinfurt Schweinfurt Stadt Haßfurt Mainfrankenbahn Erläuterungen zum SEV-Symbol

Mehr

Vorschläge für Schienenverkehrswege im BVWP 2015

Vorschläge für Schienenverkehrswege im BVWP 2015 1 Dorfstrasse 34, CH-9223 Halden Telefon 0041 71 642 19 91 E-Mail info@bodensee-s-bahn.org www.bodensee-s-bahn.org Vorschläge für Schienenverkehrswege im BVWP 2015 Priorität Projekt Bemerkung 1 Untergruppe

Mehr

Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)

Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) 1 2/2015 Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) (mit Musterschreiben) Naturschutzverbände und Einzelpersonen stehen oft vor dem Problem, z. B. aus der Presse von einem bevorstehenden oder bereits

Mehr

Praktische Informationen Projektmanagementseminar Beispiele guter Praxis in internationalen Kapazitätsaufbauprojekten

Praktische Informationen Projektmanagementseminar Beispiele guter Praxis in internationalen Kapazitätsaufbauprojekten Praktische Informationen Projektmanagementseminar Beispiele guter Praxis in internationalen Kapazitätsaufbauprojekten Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, 9./10. Juli 2014, Sankt Augustin 1. Tagungsort Tagungsort

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in de r Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55, 159) in Verbindung mit 25 Abs.

Mehr

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Rückfragen der Bürger der Informationsveranstaltung vom 09.08.2011 im Rathaus Erkner

Rückfragen der Bürger der Informationsveranstaltung vom 09.08.2011 im Rathaus Erkner Rückfragen der Bürger der Informationsveranstaltung vom 09.08.2011 im Rathaus Erkner Am 09.08.2011 führte die DB ProjektBau GmbH (im Folgenden DB PB ) eine Informationsveranstaltung für die Bewohner der

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING ORTSRECHT DER STADT FREILASSING Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Freilassing Auf Grund von Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) vom

Mehr

25.10. (ca. 11 Uhr) 3.11.14 (1:30 Uhr) Samstag - Montag

25.10. (ca. 11 Uhr) 3.11.14 (1:30 Uhr) Samstag - Montag München Buchloe Kursbuchstrecke 970 25.10. (ca. 11 Uhr) 3.11.14 (1:30 Uhr) Samstag - Montag Schienenersatzverkehr (SEV) 25.10. (vormittags) 30.10 Geltendorf Kaufering 31.10. 2.11. Geltendorf Buchloe Geänderte

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro erhoben.

Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro erhoben. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber (Kostensatzung) vom 28. August 2009 Die Große Kreisstadt Rothenburg

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 33 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 16. April 2015 Nr. 4 Inhaltsübersicht Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Programm der Ammertalbahn zur Herstellung von Barrierefreiheit

Programm der Ammertalbahn zur Herstellung von Barrierefreiheit Programm der Ammertalbahn zur Herstellung von Barrierefreiheit Inhalt 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 2 Zielsetzung 4 3 Historie Ammertalbahn 5 4 Die einzelnen Bahnhöfe und Haltepunkte 6 4.1 Tübingen

Mehr

Sächsische Ökokonto-Verordnung

Sächsische Ökokonto-Verordnung Sächsische Ökokonto-Verordnung Begründung Allgemeines Mit der vorliegenden Verordnung werden die Ermächtigungen der 9a Abs. 2 und 9b Abs. 2 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der am

Mehr

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 65/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 06.11.2015 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Neckar 6, Flst. 6/48 - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Aibling (Kostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Aibling (Kostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Aibling (Kostensatzung) Die Stadt Bad Aibling erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes

Mehr

Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz)

Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) Vom 14. August 1963 (BGBl I S. 681), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert

Mehr

Weiterbildungsvertrag

Weiterbildungsvertrag Weiterbildungsvertrag zwischen Akupunktur-Ausbildungen-Berlin Claudia Kuhly Wiesbadener Str. 82 12 161 Berlin Telefon : 030 / 82 70 66 70, Fax: 030 / 81 82 66 74 und dem/der Teilnehmer/in Vorname: Name:

Mehr

A n t r a g auf Erlaubnis von

A n t r a g auf Erlaubnis von Veranstalter (Name, Anschrift und Telefon) A n t r a g auf Erlaubnis von Landratsamt Rhön-Grabfeld Straßenverkehrsbehörde Siemensstraße 10 97616 Bad Neustadt a.d.saale Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 167 2014 Verkündet am 12. März 2014 Nr. 51 Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsänderung für den Verkehrslandeplatz Bremerhaven Gemäß 6 Absatz 5 des Luftverkehrsgesetzes

Mehr

Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz

Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz Pfalz) unter Einbeziehung der Broschüre Tageseinrichtung für Kinder in katholischer Trägerschaft im Bistum Limburg Zwischen: dem Träger der Kindertageseinrichtung...

Mehr

Umgestaltung Bahnübergang E.-Thälmann-Straße in Senftenberg

Umgestaltung Bahnübergang E.-Thälmann-Straße in Senftenberg Umgestaltung Bahnübergang E.-Thälmann-Straße in Senftenberg 02.09.2014 Schwerpunktthemen 1. Veranlassung 2. Historie 3. Planung / Variantenuntersuchung 4. Kosten 5. Variantenbewertung 1. Veranlassung:

Mehr

Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle

Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle von Eingegangene Stellungnahme Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen Transnet BW (17.02.2014)

Mehr

BERICHTERSTATTUNG BAHNPROJEKT STUTTGART ULM

BERICHTERSTATTUNG BAHNPROJEKT STUTTGART ULM BERICHTERSTATTUNG BAHNPROJEKT STUTTGART ULM STUTTGART 21 BAUMAßNAHMEN IM BEREICH WANGEN 05. DEZEMBER 2012 DIE PRÄSENTATION STEHT ONLINE AUF WWW.BAHNPROJEKT STUTTGART ULM.DE ZUR VERFÜGUNG 1 INHALTE 1. 2.

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Elektrifizierung Hof Marktredwitz

Elektrifizierung Hof Marktredwitz Elektrifizierung Hof Marktredwitz Ausbaustrecke Nürnberg Marktredwitz Hof/ Grenze D/CZ ( Prag) Das Projekt Maßnahmen Nutzen Bürgerbeteiligung Umweltschutz Die Basis der Zukunft. DB Netze Das Projekt In

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw. Vom 13. November 1979

Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw. Vom 13. November 1979 S 094.039 Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw Vom 13. November 1979 * in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom 19.04.2000 vom 13.02.2004 Die Stadt

Mehr

Roth Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) Kursbuchstrecke 890.2. Gültig in den Nächten 20./21. bis 22./23. und 27./28. bis 29./30.

Roth Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) Kursbuchstrecke 890.2. Gültig in den Nächten 20./21. bis 22./23. und 27./28. bis 29./30. Roth Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) Kursbuchstrecke 890.2 Gültig in den Nächten 20./21. bis 22./23. und 27./28. bis 29./30. Mai 2016 Schienenersatzverkehr (SEV) Nür-Frankenstadion Feucht Erläuterungen

Mehr

BESCHREIBUNG ANFAHRTEN. München. Seminarort: Mein Arbeits(t)raum Businesscenter, Freibadstr. 30, 81543 München

BESCHREIBUNG ANFAHRTEN. München. Seminarort: Mein Arbeits(t)raum Businesscenter, Freibadstr. 30, 81543 München BESCHREIBUNG ANFAHRTEN München Mein Arbeits(t)raum Businesscenter, Freibadstr. 30, 81543 München Mit dem Auto: Vom Mittleren Ring Höhe Candidstraße nach Südosten Richtung Schönstraße fahren und links abbiegen

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neu-Ulm. - Kostensatzung - Vom 07.12.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neu-Ulm. - Kostensatzung - Vom 07.12. 9/2 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neu-Ulm - Kostensatzung - Vom 07.12.2001 Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der z.zt. geltenden Fassung, des 45 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG)

Mehr