Nr September 2014 Staatskanzlei Schwyz Telefon Internet:

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1 Amtsblatt Nr September 2014 Staatskanzlei Schwyz Telefon Internet: Kanton Bezirke Gemeinden 2146 Gesetzgebung 2146 Einbürgerungsgesuche 2146 Planungs- und Baurecht 2146 Verkehrsanordnungen 2153 Erbrecht 2154 Gerichtliche Anzeigen 2154 Konkurse 2156 Weitere amtliche Publikationen 2157 Stellenangebote 2162 Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen 2165 Handelsregister

2 Gesetzgebung Genehmigung eines Reglements der Gemeinde Morschach Der Regierungsrat hat das Kurtaxenreglement der Gemeinde Morschach vom 18. Mai 2014 mit einer Änderung genehmigt. Art. 6 des Kurtaxenreglements der Gemeinde Morschach wird wie folgt angepasst: «Gegen Verfügungen und Veranlagungen des Gemeinderates kann gemäss den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 (VRP, SRSZ ) Beschwerde geführt werden.» Schwyz, 9. September 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Einbürgerungsgesuche a) Gesuche Wollerau Christopher William Herms, geboren 27. September 1990, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 15 Jahren, wohnhaft 8832 Wollerau, Lindenstrasse 5. b) Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen ( 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ ). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung ( 8 Abs. 3 KBüG). Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 19. September bis und mit 9. Oktober Baugesuche Planungs- und Baurecht a) innerhalb der Bauzonen Schwyz Bauherrschaft: Stoosbahnen AG, Stooshorn 1, 6433 Stoos; Projekt: BSS-Architekten AG, Herrengasse 42, 6431 Schwyz. Bauobjekt: Parkhaus bei Talstation Stoosbahn, Hinteres Schlattli, Hinteriberg, Ibach, KTN 2379, 2773, 2774 und 2361, Koordinaten / (es wird auf die gleichzeitige Publikation des Rodungsgesuches verwiesen) Nr. 38 / 19. September 2014

3 Arth Bauherrschaft: Paul Müller, Gotthardstrasse 79, 6415 Arth. Bauobjekt: Lärmschutzwand, Gotthardstrasse 79, Arth, KTN 485, Koordinaten / Morschach Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Zingel, vertreten durch Heinz Guggenbühl, Mugerenstrasse 60, 6330 Cham. Bauobjekt: temporäre landwirtschaftliche Erschliessung, Zingel, Morschach, KTN 262, Koordinaten / Lachen Bauherrschaft: Groz-Beckert Beteiligungs- und Grundstücksgesellschaft mbh, Parkweg 2, Albstadt (D). Bauobjekt: temporäre Reklametafel für ein Jahr, Glärnischstrasse 7, Lachen, GB 526, Koordinaten / Altendorf Bauherrschaft: Stiftung Seniorenzentrum Engelhof, Anton Knobel, Engelhofstrasse 1, 8852 Altendorf; Projekt: Itten+Brechbühl AG, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich. Bauobjekt: Erweiterung 2. Obergeschoss, Engelhofstrasse 1, Altendorf, KTN 1182, Koordinaten / (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Noser Bauleitungen, Talstrasse 8, 8852 Altendorf; Grundeigentümerin: Noser Bauleitungen/proprietas AG, Talstrasse 8, 8852 Altendorf. Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung, Tschuopisstrasse 8, Altendorf, KTN 243, Koordinaten / Bauherrschaft: Interessengemeinschaft Stockwerkeigentümergemeinschaft Churerstrasse 58 und 60, Churerstrasse 58 und 60, 8852 Altendorf; Projekt: Fässler Wintergärten, Zürcherstrasse 33a, 8854 Siebnen; Grundeigentümerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft, Churerstrasse 58 und 60, 8852 Altendorf. Bauobjekt: Sitzplatz- Balkon-Verglasung, Churerstrasse 58 und 60, Altendorf, KTN 133, Koordinaten / Galgenen Bauherrschaft: Yves Betz, Buel 27, 8733 Eschenbach. Bauobjekt: Einfamilienhaus, Quellenstrasse, Siebnen, KTN 1362, Koordinaten / Wangen Bauherrschaft: Andrea und Bastien Wessner, Neuhof 6, 8852 Altendorf; Projekt: Paul Rothlin AG, Bauleitung und Planung, Peterliwiese 25, 8855 Wangen. Bauobjekt: Einfamilienhaus mit angebauten Garagen, Zopfstrasse 15, Wangen, GB 1709, Koordinaten / Einsiedeln Bauherrschaft: MedicoPlus Immo AG, Rindermattweg 13, 8840 Trachslau; Projekt: aefa Architekten AG, Wasserwerkgasse 3, 3011 Bern. Bauobjekt: beleuchtete Stehle beim Haupteingang und Firmenanschrift auf Fassade, Spitalstrasse 26a, Ärztehaus MedicoPlus, Einsiedeln, GB 6160, Koordinaten / Bauherrschaft: Ralf Berthold, Gfletz 17, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Autounterstand, Gfletz 17, Einsiedeln, GB 3269, Koordinaten / Nr. 38 / 19. September

4 Bauherrschaft: Stefan Grätzer, Lärchenweg 1, 8840 Einsiedeln; Projekt: Füchslin Architektur GmbH, Schwanenstrasse 38, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Aufstockung Wohnhaus sowie Fassadenänderungen, Sonnenkollektoren und Anbau Carport, Fabrikstrasse 10, Einsiedeln, GB 2761, 2793 und 6181 (in Mutation), Koordinaten / Küssnacht Bauherrschaft: Ursula und Daniel Erni-Schuler, Hörnligarten 7, 6403 Küssnacht am Rigi; Projekt: Annen Architektur AG, Chli Ebnet 1, 6403 Küssnacht am Rigi; Grundeigentümerin: Ursula Erni-Schuler, Hörnligarten 7, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Aussenpool (Projektänderung), Bürgenstockrain 4, Küssnacht, KTN 3289, Koordinaten / Bauherrschaft: Hofmatt Immobilien AG, Chriesiweg 21, 6405 Immensee; Projekt: bsp Ingenieure + Planer AG, Grepperstrasse 85, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Erweiterung Parkplätze Hausmatt, Schwertweg 3 und 5, Immensee, KTN 4011, Koordinaten / (bereits ausgeführt). Freienbach Bauherrschaft: Landolt Transporte AG, Eichenstrasse 12, 8808 Pfäffikon; Projekt: Feusi + Partner AG, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon; Grundeigentümer: Erben Wild, vertreten durch Urs Wild, Inselweg 47, 8640 Hurden. Bauobjekt: zehn Parkfelder (längs) an der Hurdnerwäldlistrasse, Hurdnerwäldlistrasse, Pfäffikon, KTN 3476, Koordinaten / (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Sharon und Daniel Gutenberg, Inselweg 28, 8640 Hurden; Projekt: Feusi + Partner AG, Schindellegistrasse 36, 8808 Pfäffikon; Grundeigentümerin: Korporation Pfäffikon, Hurdnerwäldlistrasse 27a, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus (Projektänderung zur Publikation im Amtsblatt Nr. 26 vom 27. Juni 2014), Inselweg 28, Hurden, KTN 2847, Koordinaten / Bauherrschaft: Etzel Immobilien AG, Churerstrasse 23, 8808 Pfäffikon; Projekt: Contractplan AG, Felsenstrasse 99, 8832 Wollerau; Grundeigentümerin: Proreal AG, Churerstrasse 23, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Fassadenleuchtreklame, Churerstrasse 23, Pfäffikon, KTN 602, Koordinaten / (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Stutzhalden AG, Stutzhaldenstrasse 6, 8834 Schindellegi; Projekt: Sanjo Management GmbH, Bahnhofstrasse 1, 8852 Altendorf. Bauobjekt: Aufstockung und Liftanbau mit Umgebungsanpassungen (Projektänderung zur Publikation im Amtsblatt Nr. 31 vom 31. Juli 2014), Schützenstrasse 20 und 22, Pfäffikon, KTN 1800 und 1801, Koordinaten / Feusisberg Bauherrschaft: Gemeinde Feusisberg, Ressort Umweltschutz, Dorfstrasse 38, 8835 Feusisberg; Projekt: Simmenstyle AG, Chaltenbodenstrasse 16, 8834 Schindellegi; Grundeigentümerin: Avignon SG AG, Chaltenbodenstrasse 16, 8834 Schindellegi. Bauobjekt: zwei Unterflurcontainer für Hauskehricht, Stutzstrasse, Schindellegi, KTN 53, Koordinaten / (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Schwingklub March-Höfe, Gartenstrasse 7, 8854 Siebnen; Grundeigentümerin: Gemeinde Feusisberg, Dorfstrasse 38, 8835 Feusisberg. Bauobjekt: Terrainveränderung, Solarstrasse, Schindellegi, KTN 37, Koordinaten / Nr. 38 / 19. September 2014

5 b) ausserhalb der Bauzonen Schwyz Bauherrschaft: Franz Xaver von Weber, Laubstrasse 11, 6430 Schwyz; Projekt: Lüscher Architekten AG, Vogelsangstrasse 48, 8006 Zürich. Bauobjekt: Anbau/Erweiterung bei Wohnhaus und Anpassung Stallgebäude, Jauchegrube, Hofzufahrt, Sedlerengasse 4, Sedleren, Schwyz, KTN 2645 und 1063, Koordinaten / (Wohnhaus), / (Stallgebäude) und / (Hofzufahrt). Bauherrschaft: Willi Ehrler, Grundstrasse 124, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Autounterstand bei Wohnhaus, Grundstrasse 124, Schwyz, KTN 3942, Koordinaten / Bauherrschaft: Sonja und Walter Blattner, Gütsch, Mythenhaus, 6432 Rickenbach; Projekt: Frischherz GmbH, Laimgasse 62, 6438 Ibach. Bauobjekt: Holzunterstand, Gütsch, Rickenbach, KTN 2216, Koordinaten / Arth Bauherrschaft: Remo Rickenbacher, Rottannenstrasse 2, 6414 Oberarth; Projekt: Suter Projekt AG, Holzstrasse 1, 6436 Muotathal. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Wohnhaus, Jauchegrube, Quellfassung und Überdachung Abstellplatz, Rottannenstrasse 2, Kaschirand, Oberarth, KTN 1539 und 2146, Koordinaten / Muotathal Bauherrschaft: Stiftung ReNatura, Martin Zumstein, Kreuzmatt 15, 6430 Schwyz; Projekt: Theiler Landschaft GmbH, Alex Theiler, Hellgasse 1, 6460 Altdorf; Grundeigentümer: Kaspar Suter, Hesigen 1, 6436 Ried-Muotathal und Ralf Suter, Hesigen 3, 6436 Ried-Muotathal. Bauobjekt: Renaturierung Hesigenbächli, Ried-Muotathal, KTN 962 und 951, Koordinaten / Morschach Bauherrschaft: Franziskanische Gemeinschaft, Mattli Antoniushaus, Mattlistrasse 10, 6443 Morschach; Grundeigentümerin: Schwyzer Kantonalbank, Bahnhofstrasse 3, 6431 Schwyz. Bauobjekt: Fussweg entlang Mattlistrasse, Morschach, KTN 832 und 538, Koordinaten / Reichenburg Bauherrschaft: Martin Pfyl, Obertafletenstrasse 10, 8864 Reichenburg. Bauobjekt: Abbruch und Wiederaufbau Weidstall, Obertafletenstrasse, Tilgers, Reichenburg, KTN 134, Koordinaten / (ohne Baugespann). Einsiedeln Bauherrschaft: Peter Fässler, Rütistrasse 8, 8840 Euthal; Projekt: Solarwerk GmbH, Moosstrasse 24, 8843 Oberiberg. Bauobjekt: Photovoltaikanlage auf Stalldach, Rütistrasse, Euthal, GB 1781, Koordinaten / (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Jonastrasse 24, 8640 Rapperswil; Projekt: Corponomics GmbH, Höhe 1427, 9428 Walzenhausen. Bauobjekt: Ersatz Erdkabel (Grundversorgung), Wäni, Trachslau, GB 70, 72, 5362, 5365 und 5561, Koordinaten / (ohne Baugespann). Nr. 38 / 19. September

6 Küssnacht Bauherrschaft: Pirmin Dober, Rotenhof 3, 6403 Küssnacht am Rigi; Projekt: CKW Conex AG, Hirschengraben 33, 6002 Luzern. Bauobjekt: Holzlager mit Photovoltaikanlage, Rotenhof 3, Küssnacht, KTN 723, Koordinaten / (teilweise bereits ausgeführt). Bauherrschaft: Verein Skilift Seebodenalp, vertreten durch Werner Hartmann, Postfach 514, 6403 Küssnacht am Rigi; Projekt: Annen Forstingenieurbüro, Niedermatt 30, 6424 Lauerz; Grundeigentümerin: Korporation Berg und Seeboden, vertreten durch Josef Werder, Seebodenalp 48, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Anpassung Skipiste und Wanderwege, Grodstafel, Seeboden, Küssnacht, KTN 601, Koordinaten / (Auflageverlängerung wegen Rodungsgesuch). Feusisberg Bauherrschaft: Erich Reichmuth, Büeleggstrasse 4, 8835 Feusisberg. Bauobjekt: Teilumnutzung Remise für Agrotourismus, bei Büeleggstrasse 4, Feusisberg, KTN 915, Koordinaten / (ohne Baugespann). c) Auflagen und Einsprachen Die Baugesuche liegen bei der betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirkskanzlei oder Bauverwaltung zur Einsicht auf. Privatrechtliche Einsprachen sind im summarischen Verfahren (gemäss Art. 130 und 252 ZPO, SR 272; 31 Abs. 2 Bst. d JG, SRSZ ) beim Einzelrichter des betreffenden Bezirks, öffentlich-rechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss 80 PBG, SRSZ , 38 ff. VRP, SRSZ 234,110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451) beim betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat einzureichen. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. September bis und mit 9. Oktober Öffentliche Planauflage Gemäss 16 des Strassengesetzes vom 15. September 1999 wird das Bauprojekt Strassenverlegung im hinteren Schlattli, Schwyz, während 20 Tagen auf der Kanzlei der Gemeinde Schwyz öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Bauprojekt beim Baudepartement des Kantons Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 1250, 6431 Schwyz, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Regierungsrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung. Brunnen, 19. September 2014 Baudepartement Öffentliche Planauflage in der Gemeinde Muotathal Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen. Im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf. Gesuchstellerin: Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG, Riedstrasse 17, Postfach 144, 6430 Schwyz Nr. 38 / 19. September 2014

7 Gegenstand: S , Transformatorenstation Bödeli; L , 15-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Bödeli und Wehriwald, Einführung in die neue TS Bödeli; L , 15-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Bödeli und Räselsboden, Einführung in die neue TS Bödeli. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach den Art. 16 Abs. 3 und 4 des Elektrizitätsgesetzes (EleG, SR 734.0), Art. 16 ff. und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA, SR ). Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Muotathal, Bauamt, Hauptstrasse 48, 6436 Muotathal, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist beginnt am 19. September und endet am 20. Oktober Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG, SR 711) zur Folge. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der 30-tägigen Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Schwyz, 19. September 2014 Amt für Raumentwicklung Gemeinde Schwyz / Rodungsgesuch Gesuchstellerin und Grundeigentümerin: Stoosbahnen AG, Stooshorn 1, 6433 Stoos. Ort der Rodung: Hinteres Schlattli, Hinteriberg, Ibach, KTN 2774, Koordinaten / (es wird auf die gleichzeitige Publikation des Bauvorhabens Neubau Parkhaus verwiesen). Rodungsfläche: 512 m 2. Rodungsgrund: Parkhaus bei Talstation Stoosbahn. Ersatzleistung: Ersatzaufforstung beim Stooshorn, Stoos, KTN 4, Fläche 723 m 2. Die Gesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz, Herrengasse 23, Schwyz, zur Einsicht auf. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Gemeinderat Schwyz, Herrengasse 17, Postfach 253, 6431 Schwyz, zu richten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. September bis und mit 9. Oktober Schwyz, 19. September 2014 Der Gemeinderat Gemeinde Morschach / Gestaltungsplan Gestützt auf 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ ) und Art. 12 und 83 ff. des Baureglementes der Gemeinde Morschach wird folgender Gestaltungsplan vom 19. September bis 9. Oktober 2014 öffentlich aufgelegt: Nr. 38 / 19. September

8 «Hotel Klingenstock», Stoos, KTN 143, 688, 828 und 25, Koordinaten / Gesuchsteller: René Koch, Schlapprig 7, 8847 Egg. Planverfasserin: Chrostoph Studer, dipl. Arch USI/SIA, Globalas AG, Bahnhofweg 1, 6405 Immensee. Grundeigentümer: René Koch, Schlapprig 7, 8847 Egg, Stoosbahnen AG, Stooshorn 1, 6433 Stoos, und OAK Schwyz, Brüöl 2, 6431 Schwyz. Die Gestaltungsplanunterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei Morschach zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Morschach Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. September bis und mit 9. Oktober Morschach, 19. September 2014 Der Gemeinderat Gemeinde Morschach / Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG, SR ) und 22 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz vom 19. April 2000 (EGzGSchG, SRSZ ) werden der Schutzzonenplan sowie das Schutzzonenreglement für folgende Anlage vom 19. September bis 20. Oktober 2014 öffentlich aufgelegt: Quellwasserfassung «Ratigen» Wasserversorgung Ratigen, Morschach. Das Auflageverfahren richtet sich nach 25 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ ). Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement liegen auf der Gemeindekanzlei während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Gemeinderat Morschach zu richten und müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. September bis und mit 20. Oktober Morschach, 19. September 2014 Der Gemeinderat Gemeinde Wangen / Änderung eines Gestaltungsplanes Gestützt auf 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ ) und Art. 6 und 68 ff. des Baureglementes der Gemeinde Wangen wird folgende Änderung des Gestaltungsplanes vom 19. September bis 9. Oktober 2014 öffentlich aufgelegt: «RIVARAMA», Ochsenboden, 8855 Wangen, GB diverse, Koordinaten / Planergänzung (Gewässerraumzone) und Anpassung Sonderbauvorschriften. Gesuchstellerin und Planverfasserin: Property One Partners AG, Seestrasse 445b, 8038 Zürich. Grundeigentümer: Diverse. Die Gestaltungsplanunterlagen liegen auf der Bauverwaltung zur Einsicht auf. Wer von der Änderung eines Gestaltungsplanes berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wangen Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten Nr. 38 / 19. September 2014

9 Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. September bis und mit 9. Oktober Wangen, 19. September 2014 Der Gemeinderat Bezirk Küssnacht / Rodungsgesuch Gesuchstellerin und Grundeigentümerin: Korporation Berg und Seeboden, Josef Werder, Seebodenalp 48, 6403 Küssnacht am Rigi. Ort der Rodung: Seebodenalp Küssnacht, KTN 601, Koordinaten / Rodungsfläche: 440 m 2. Rodungsgrund: Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit Skipiste und Wanderweg. Ersatzleistung: 1670 m 2. Die Gesuchsunterlagen liegen beim Ressort Planung, Umwelt und Verkehr zur Einsicht auf. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Bezirksrat zu richten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. September bis und mit 9. Oktober Küssnacht, 19. September 2014 Der Bezirksrat Kantonale Bewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen Illgau Bauherrschaft: Dominik Rickenbacher-Hüsler, Unter Zimmerstalden, 6434 Illgau. Bauobjekt: Balkonanbau Wohnhaus Unter Zimmerstalden, Unter Zimmerstalden, Illgau, KTN 414, Koordinaten / Feusisberg Bauherrschaft: Peter und Franz Nauer, Egglenweg 5, 8834 Schindellegi; Grundeigentümer: Peter und Franz Nauer, Egglenweg 5, 8834 Schindellegi, und Franz und Theresia Nauer-Feusi, Egglenweg 5, 8834 Schindellegi. Objekt: Anbau Treppenhaus und Balkone (Projektänderung), Egglenweg 5, Schindellegi, KTN 6, Koordinaten / Schwyz, 19. September 2014 Verkehrsanordnungen Verkehrsanordnung in Arth Gemäss Beschluss des Gemeinderates Arth vom 25. August 2014, genehmigt vom Tiefbauamt des Kantons Schwyz am 16. September 2014, wird folgende Verkehrsanordnung auf dem Areal der Union AG (KTN 793), Centralstrasse 5c, in Goldau verfügt: «Parkieren mit Parkscheibe» (SSV-Signal Nr. 4.18) mit Zusatztafel «täglich von 8.00 bis Uhr» und dem Vermerk «max. 60 Min.» auf dem Areal der Union AG (KTN 793), Centralstrasse 5c, in Goldau. Nr. 38 / 19. September

10 Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Kanzlei oder Bauverwaltung der Gemeinde Arth während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Nach 37 Abs. 2 Strassengesetz vom 15. September 1999 kann gegen diese Anordnung innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Brunnen, 19. September 2014 Tiefbauamt Erbrecht Auflage des öffentlichen Inventars Das öffentliche Inventar über den Nachlass des Erwin Josef Bodle, geboren 10. Juni 1918, von Deutschland, wohnhaft gewesen Riedgutschstrasse 29, mit Aufenthalt im Alterszentrum Turm-Matt, 8832 Wollerau, gestorben 14. Februar 2014, liegt den Beteiligten bei der unterzeichneten Amtsstelle, im Sinne von Art. 584 Abs. 1 ZGB während einem Monat, d.h. vom 19. September bis 20. Oktober 2014, zur Einsicht auf. Wollerau, 16. September 2014 Notariat Höfe Gerichtliche Anzeigen Fristansetzung zur Stellungnahme Im Verfahren ZES in Sachen Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15, 6431 Schwyz, Gesuchsteller, gegen B.R.E. International GmbH in Liquidation, vormals Schürwiesstrasse 7, 8855 Wangen, nunmehr ohne Domizil, Gesuchsgegnerin, betreffend Ernennung einer Geschäftsführung und eines Domizils, wird die Gesuchsgegnerin aufgefordert, bis Dienstag, 30. September 2014, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesuch vom 20. August 2014, Stellungnahme und Beilagen je im Doppel (vgl. Art. 131 ZPO), einzureichen. Die Gesuchsgegnerin erhält bis zur angesetzten Frist auch die Möglichkeit, ihren rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dabei die fehlenden Organe zu bestellen und diese dem Einzelrichter sowie dem Handelsregister des Kantons Schwyz mitzuteilen. Im Säumnisfall können die Behauptungen der gesuchstellenden Partei als unbestritten dem Entscheid zugrunde gelegt werden (Art. 147 ZPO) und die Gesellschaft würde aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Das Gesuch kann durch die Gesuchsgegnerin bei der Bezirksgerichtskanzlei March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, bezogen werden. Die Gesuchsgegnerin wird für den Säumnisfall vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine neuerliche Entscheidpublikation im Amtsblatt mehr erfolgt und ein Exemplar 2154 Nr. 38 / 19. September 2014

11 des Entscheides auf der Bezirksgerichtskanzlei March zur Abholung bereit liegt (währenddessen aber ein allfälliger Fristenlauf nicht gehemmt wird). Lachen, 15. September 2014 Bezirksgericht March Der Einzelrichter: lic. iur. Mario Pajarola Frist zur Klagebeantwortung und zur Bekanntgabe der Zustelladresse In der Ehescheidungssache Konrad Paul Kuriger gegen Peace Jones Kuriger-Ochuko, geboren 18. Juli 1981, nigerianische Staatsangehörige, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird die Beklagte aufgefordert, innert zehn Tagen ab Publikation im kantonalen Amtsblatt eine schriftliche Klageantwort einzureichen und dem Gericht eine Zustelladresse in der Schweiz schriftlich bekannt zu geben. Im Säumnisfall erfolgt Nachfristansetzung unter Androhung von Rechtsnachteilen. Eine Kopie der Klageschrift vom 3. September 2014 kann bei der Bezirksgerichtskanzlei Einsiedeln, Eisenbahnstrasse 20a, 8840 Einsiedeln, bezogen werden. Einsiedeln, 17. September 2014 Bezirksgericht Einsiedeln Der Einzelrichter: lic. iur. Oswald Rohner Gerichtliches Verbot Auf Antrag von Beat M. Bachmann, Verwaltungsbüro Sunnmatte, Obstgartenstrasse 10, 8703 Erlenbach, wird verfügt: 1. Unberechtigten wird verboten, auf dem Grundstück L Nr. 110, Grundbuch Wollerau, Fahrzeuge zu parkieren oder Gegenstände zu deponieren. Bei jeder Zuwiderhandlung droht Busse bis zu Fr Der Gesuchsteller hat an geeigneten Stellen und gut sichtbar Verbotstafeln anzubringen, auf denen auf dieses Verbot und die angedrohte Strafe hingewiesen wird. 3. Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist beim Gericht Klage einzureichen. Wollerau, 16. September 2014 (ZES ) Bezirksgericht Höfe Der Einzelrichter: Dr. Martin Höfliger Abhanden gekommener Werttitel / Kraftloserklärung Das nachfolgend aufgeführte Wertpapier ist dem unterzeichneten Richteramt innert der anberaumten Frist nicht vorgewiesen worden. Es wird hiermit kraftlos erklärt. Titel: Inhaberschuldbrief. Lastend auf: Liegenschaft Nr Grundbuch Schwyz, Pfandstelle 3, Höchstzinsfuss 10%. Lautend auf: Eigentümer: Markus und Silvia Egli-Kälin, Eichenweg 31a, 6438 Ibach. Nr. des Titels: 23133, Beleg 467 Sz. Nr. 38 / 19. September

12 Saldo/Wert: Fr Ausgestellt am: 3. Dezember Bemerkungen: Proz. ZES Schwyz, 19. September 2014 Bezirksgericht Schwyz Einzelrichter Konkurse Konkurspublikation / Schuldenruf Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinsenlauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolgen (Art. 324 Ziffer 2 StGB) im Unterlassungsfall. Personen, welche Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziffer 2 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Schuldner: Aleksander Pajic (HR), Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina, geboren 7. Januar 1978, Sonnenbergli 4, 6422 Steinen. Datum der Konkurseröffnung: 20. August Konkursverfahren: summarisch. Eingabefrist: 20. Oktober Verwertung der Aktiven: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkursamt Goldau schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als stillschweigend genehmigt. Goldau, 19. September 2014 Konkursamt Goldau c/o Stössel BVL AG 2156 Nr. 38 / 19. September 2014

13 Vorläufige Konkursanzeige Schuldnerin: Not am Mann GmbH, Tschuopisstrasse 21b, 8852 Altendorf. Datum der Konkurseröffnung: 9. September Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Lachen, 19. September 2014 Konkursamt March Einstellung des Konkursverfahrens Schuldnerin: Utb Media GmbH, Tramweg 39, 6414 Oberarth. Datum der Konkurseröffnung: 12. August Datum der Einstellung: 10. September Frist für Kostenvorschuss: 29. September Kostenvorschuss: Fr Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Goldau, 19. September 2014 Konkursamt Goldau c/o Stössel BVL AG Weitere amtliche Publikationen Allgemeinverfügung des Kantonstierarztes der Urkantone / Faulbrut der Bienen Vom 11. September 2014 (ergänzt die Allgemeinverfügung vom 9. September). Anordnung von Sperrmassnahmen im Sperrgebiet, betrifft das Gebiet der Gemeinde Arth, Ortsteil Arth. Sachverhalt In dem Imkereibetrieb mit Bienenstand in der Gemeinde Arth, Ortsteil Arth ist die Faulbrut und nicht die Sauerbrut der Bienen festgestellt worden. Für benachbarte Bienenstände besteht das Risiko einer Verseuchung, weshalb ein Sperrgebiet verfügt wird. Erwägungen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR , TSV). Die gesetzlichen Grundlagen bei Faulbrut-Vorfällen finden sich in Art. 269 ff. der TSV. Bei der Faulbrut handelt es sich um eine zu bekämpfende Bienenseuche, die ansteckend ist und mit massenhaftem Auftreten von bakteriellen Keimen (Paenibacillus larvae) einhergeht. Sie geht immer von einer Infektionsquelle aus und kann unbekämpft zu grossen Völkerverlusten führen. Das Erscheinungsbild ähnelt demjenigen der Sauerbrut. Sie ist für den Menschen ungefährlich. Nr. 38 / 19. September

14 Es drängen sich jedoch tierseuchenpolizeiliche Massnahmen im befallenen Bienenstand und eine Kontrolle der benachbarten Stände auf, welche vom kantonalen Veterinäramt verfügt, vom zuständigen Bezirksbieneninspektor ausgeführt und überwacht sowie vom zuständigen Kantonalen Bieneninspektor koordiniert werden. Die Bienenhalter und Bienenhalterinnen sind zur Mithilfe verpflichtet. Im Sperrgebiet ist der Bienenverkehr eingeschränkt, Hygienemassnahmen gelten und alle Stände müssen betreffend Seuchenanzeichen von den Bieneninspektoren kontrolliert werden. Der Kantonstierarzt der Urkantone verfügt: 1. Im befallenen Stand wurde am 9. September 2014 die Bekämpfung der Faulbrut angeordnet und ein Sperrgebiet festgelegt: 2. Das Sperrgebiet liegt innerhalb eines Kreises mit 2 km Radius um den mit Faulbrut befallenen Stand in der Gemeinde Arth, Ortsteil Arth und kann vom zuständigen Bieneninspektor je nach geographischen Gegebenheiten angepasst werden. 3. Der zuständige Bieneninspektor benachrichtigt die Imkerinnen und Imker im Sperrgebiet. 4. Im Sperrgebiet gilt: Jedes Anbieten, Verstellen, Ein- und Ausführen von Bienen und Waben ist verboten. Gerätschaften dürfen nur nach Reinigung und Desinfektion in einen anderen Bienenstand verbracht werden. Der Bieneninspektor kann im Einvernehmen mit dem Kantonstierarzt Transporte von Bienen innerhalb des Sperrgebietes und die Einfuhr von Bienen unter sichernden Massnahmen bewilligen. Der Bieneninspektor führt unverzüglich eine Kontrolle sämtlicher Völker des Sperrgebietes auf Faulbrut der Bienen durch. 5. Die Bienenstände im ehemaligen Sperrgebiet müssen im folgenden Frühjahr vom Bieneninspektor stichprobenweise nachkontrolliert werden. 6. Die Bienenhalter und Bienenhalterinnen sind bei den Kontrollen und den Probenahmen zur Mithilfe verpflichtet und haben die nötigen Unterlagen (Bestandeskontrolle etc.) bereit zu halten. 7. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. 8. Der Kantonstierarzt hebt die Sperrmassnahmen auf, wenn: die Vernichtung aller Bienenvölker und Waben des verseuchten Standes 30 Tage zurückliegt und wenn die Bienenkästen und Geräte gereinigt und desinfiziert worden sind und die Kontrollen im Sperrgebiet keinen neuen Verdacht erbracht haben; die Vernichtung der erkrankten und verdächtigen Völker 60 Tage zurückliegt und weder die Nachkontrolle des befallenen Standes noch die Kontrollen im Sperrgebiet einen neuen Verdacht erbracht haben. 9. Die Kosten für Labor, Tierarzt und Medikamente übernimmt das Veterinäramt der Urkantone. 10. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Verfügung zuwiderhandelt, wird nach Art. 47 des Tierseuchengesetzes (SR , TSG) bei den Strafverfolgungsbehörden verzeigt. Danach wird mit Busse bis Fr bestraft, wer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels einer an ihn gerichteten Verfügung vorsätzlich zuwiderhandelt. In schweren Fällen kann überdies auf eine 2158 Nr. 38 / 19. September 2014

15 Freiheitsstrafe bis zu acht Monaten oder Geldstrafe erkannt werden. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis Fr Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit deren Zustellung Einsprache beim Kantonstierarzt der Urkantone erhoben werden. Die Einsprache ist mit Anträgen zu versehen und zu begründen. 12. Einer allfälligen Einsprache gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Brunnen, 11. September 2014 Veterinäramt der Urkantone Dr. med. vet. Toni Linggi Kantonstierarzt-Stv. Allgemeinverfügung des Kantonstierarztes der Urkantone / Sauerbrut der Bienen vom 16. September Sauerbrut der Bienen/Aufhebung der Sperrmassnahmen vom 8. August 2014 im Sperrgebiet, betrifft das Gebiet der Gemeinde Feusisberg, Ortsteil Feusisberg. Sachverhalt In zwei Imkereibetrieben mit Bienenständen in der erwähnten Gemeinde wurde am 7. August 2014 und am 12. August 2014 die Sauerbrut der Bienen festgestellt. Tierseuchenpolizeiliche Massnahmen in den befallenen Bienenständen wurden angeordnet und ein Sperrgebiet verfügt. Erwägungen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR , TSV). Die gesetzlichen Grundlagen zum Vorgehen bei bösartiger Faulbrut bzw. Sauerbrut der Bienen finden sich in Art. 269 ff. bzw. Art. 273 ff. der TSV. Die verfügten tierseuchenpolizeilichen Massnahmen im befallenen Bienenstand wurden unter Aufsicht des zuständigen Bieneninspektors durchgeführt. Die Kontrolle sämtlicher Bienenvölker in den Sperrgebieten erfolgte innerhalb der gesetzlichen Frist. Der Kantonstierarzt der Urkantone verfügt: 1. Der verfügte Sperrkreis um die betroffenen Bienenstände auf dem Gebiet der Gemeinde Feusisberg, Ortsteil Feusisberg sowie die angeordneten Standsperren werden aufgehoben. 2. Die Bienenstände im ehemaligen Sperrgebiet müssen im Frühjahr 2015 durch den Bieneninspektor stichprobenweise nachkontrolliert werden. 3. Jeder Verdacht von bösartiger Faulbrut oder Sauerbrut der Bienen ist dem zuständigen Bieneninspektor sofort zu melden. 4. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit deren Zustellung Einsprache beim Kantonstierarzt der Urkantone erhoben werden. Die Einsprache ist mit Anträgen zu versehen und zu begründen. Brunnen, 16. September 2014 Veterinäramt der Urkantone Dr. med. vet. Toni Linggi Kantonstierarzt-Stv. Nr. 38 / 19. September

16 Zusammensetzung der Schlichtungsbehörden im Mietwesen in der Amtsperiode Organisation und Zweck Die bezirksweise eingerichteten Schlichtungsbehörden im Mietwesen bestehen aus je einem Präsidenten und Vizepräsidenten, je einem Vertreter der Vermieter (V) und der Mieter (M), zwei Ersatzmitgliedern (VE, ME) und einem Sekretär. Den Schlichtungsbehörden obliegen folgende Aufgaben (Art. 200 ff. Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO): a) Rechtsberatung für Miete und Pacht; b) Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in Streitfällen; c) Unterbreitung eines Urteilsvorschlages oder Fällung eines Entscheides, wo das Gesetz dies vorsieht; d) Erteilung der Klagebewilligung; e) Hinterlegungsstelle für Mietzinse (Art. 259g Abs. 1 OR). Weitere Informationen zu den Schlichtungsbehörden sowie die amtlichen Formulare zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und zur Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen sind auf zu finden. 2. Zusammensetzung in der Amtsperiode Bezirk Schwyz Dr. iur. Reto Wehrli, Präsident lic. iur. Gabriela Koller, Vizepräsidentin lic. iur. Annagreth Fässler, Vizepräsidentin Heinz Hohl, (V) Harald Stockmeier, (M) Tanja Odermatt, (VE) Raphael Ehrler, (ME) Daniela Regli, Sekretariat Postadresse: Postfach 547, 6431 Schwyz Telefon Bezirk Gersau Walter Gamper, Präsident Brigitte Camenzind, Vizepräsidentin Peter Vogel, (V) Thomas Camenzind, (M) Esther Küttel, (VE) Nicole Camenzind-Pawils, (ME) Postadresse: Bezirkskanzlei Postfach 59, 6442 Gersau Telefon Bezirk March Peter Ziltener, Präsident RA lic. iur. Helen Sieber, Vizepräsidentin Gian Pietro Giacomini, (V) 2160 Nr. 38 / 19. September 2014

17 Romy Ruoss, (M) Erwin Felder, (VE) Doris Bänziger, (ME) RA lic. iur. Jolanda Fleischli, Sekretariat Postadresse: Bezirkskanzlei, Postfach 531, 8853 Lachen Telefon Bezirk Einsiedeln Anna Zehnder, Präsidentin Angelina Kälin-Nauer, Vizepräsidentin Angelina Kälin-Nauer, (V) Meinrad Gyr, (M) Erwin Kälin, (VE) Harald Stockmaier-Auf der Maur, (ME) Oliver Reuter, Sekretär Emil Kälin, Landschreiber-Stv., stv. Sekretär Postadresse: Bezirkskanzlei, Postfach 161, 8840 Einsiedeln Telefon Fax Bezirk Küssnacht Heinz Winter, Präsident Patrick Hediger, Vizepräsident Ramona Dober, (V) Monika Seeholzer-Spielmann, (M) vakant (VE) Patricia Gisler, (ME) lic. iur. Ilaria Beringer-Cimolato, Sekretariat Postadresse: Breitfeld 15, 6403 Küssnacht Telefon Fax Bezirk Höfe Yolanda Fumagalli, Präsidentin lic. oec. Brigitte Böni, Vizepräsidentin Urs Flattich, (V) Heidi Zurbuchen, (M) Sabrina Hug-Felder, (VE) Maggie Rinaldi-Reichmuth, (ME) Esterelle Stocker, Sekretariat Postadresse: Roosstrasse 3, Postfach 552, 8832 Wollerau Telefon Fax Schwyz, 16. September 2014 Volkswirtschaftsdepartement Departementssekretariat Nr. 38 / 19. September

18 Betriebsbewilligung als Apotheke Das Amt für Gesundheit und Soziales hat der Burgerstein Apotheke AG, Wollerau, die Betriebsbewilligung als Apotheke im Sinne von 10 HMV erteilt. Schwyz, 9. September 2014 Amt für Gesundheit und Soziales Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Ergotherapeutin Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Susanne Reinhart, Oberägeri, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Ergotherapeutin erteilt. Schwyz, 9. September 2014 Amt für Gesundheit und Soziales Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Physiotherapeutin Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Nicole Bruhin, Wangen, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Physiotherapeutin erteilt. Schwyz, 9. September 2014 Amt für Gesundheit und Soziales Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Podologin Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Helen Zeberg, Hitzkirch, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Podologin erteilt. Schwyz, 9. September 2014 Amt für Gesundheit und Soziales Stellenangebote Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) Der Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) ist für die Reinigung der in seinem Einzugsgebiet anfallenden Abwässer verantwortlich. Er betreibt dazu in Friesencham im Kanton Zug eine moderne Grosskläranlage mit diversen Verbandsanlagen in seinem Einzugsgebiet. Infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Februar 2015 eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter Betriebsunterhalt. Aufgabengebiet: Reinigung und Unterhalt der Betriebsräume der Kläranlage, Raumpflege des Betriebsgebäudes, Unterhalt der Grünzonen, Strassen und Plätze aller verbandseigenen Liegenschaften, einfache Reparaturen, Mithilfe bei Betriebsunterhalt der Kläranlage und den Aussenanlagen, Botengänge. Anforderungsprofil: Handwerkliche Berufslehre (im Baunebengewerbe von Vorteil), Führerausweis Kat. B, initiative, proaktive Arbeitsweise, aufgeschlossene und umgängliche Persönlichkeit Nr. 38 / 19. September 2014

19 Wir bieten Ihnen neben fortschrittlichen Arbeitsbedingungen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, wo Sie Ihre Fähigkeiten einbringen und sich weiterentwickeln können. Die Besoldung und Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Personalgesetz des Kantons Zug. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen inklusive Foto bis 15. Oktober 2014 an: GVRZ, Kläranlage Schönau, Lorzenstrasse 3, 6330 Cham. Für Fragen steht Ihnen unser Betriebsleiter Martin Grob unter der Nummer gerne zur Verfügung. Cham, 19. September 2014 Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee Strafgericht Schwyz Das Straf- und Jugendgericht, Zwangsmassnahmengericht Schwyz sucht per 1. Januar 2015 oder nach Vereinbarung eine/einen Gerichtsschreiberin/Gerichtsschreiber (80 100%) für ein befristetes Anstellungsverhältnis bis Ende Juni 2015 mit der Möglichkeit auf Festanstellung. Das Aufgabengebiet umfasst zur Hauptsache die Vorbereitung und Redaktion von Entscheiden im Straf- und Strafprozessrecht sowie die Mitwirkung an Gerichtsverhandlungen, inklusive Protokollführung. Zur Erfüllung dieser anspruchsvollen Aufgaben verfügen Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Lizenziat oder Master), vorzugsweise über ein Anwaltspatent sowie nach Möglichkeit über Berufserfahrung an einem Gericht. Wir erwarten von Ihnen selbstständige und effiziente Arbeitsweise, breites juristisches Wissen im Strafrecht und insbesondere die Fähigkeit zur präzisen und stilsicheren Redaktion sowie die Bereitschaft, Pikettdienst zu leisten. Es erwarten Sie eine selbstständige und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team, ein modern eingerichteter Arbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten. Anstellungsbedingungen und Entlöhnung richten sich nach dem kantonalen Personalrecht. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gerichtspräsident lic. iur. Ruedi Beeler, Telefon Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Ausbildungsbestätigungen, Zeugnisse, Lebenslauf mit Foto, Referenzen) richten Sie bitte bis Montag, 6. Oktober 2014, an den Präsidenten des Strafgerichts Schwyz, Postfach 2267, 6431 Schwyz. Schwyz, 17. September 2014 Strafgericht Schwyz Kanton Schwyz Das Amt für Gesundheit und Soziales ist als Verwaltungseinheit des Departements des Innern dafür verantwortlich, die Leistungen der Gesundheitsversorgung und der sozialen Sicherheit im Kanton Schwyz optimal zu koordinieren und zu steuern. Infolge Austritts der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir eine versierte und loyale Führungspersönlichkeit als Nr. 38 / 19. September

20 Vorsteherin/Vorsteher Amt für Gesundheit und Soziales. In dieser verantwortungsvollen und herausfordernden Kaderposition sind Sie für folgende Hauptaufgaben zuständig: administrative und personelle Leitung des Amtes; effiziente und effektive Organisation des Amtes; Unterstützung der Departementsvorsteherin in Bezug auf die Aufgabenschwerpunkte des Amtes; Sicherstellung und Koordination der Rechtssetzung und der Rechtspflege sowie des Vernehmlassungs- und Mitberichtsverfahrens. Wir erwarten: Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Recht und/ oder Betriebswirtschaft; mehrjährige Führungserfahrung im öffentlich-rechtlichen Umfeld; Erfahrung in den Fachbereichen Gesundheit oder Soziales; Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck; hohe Sozialkompetenz, sicheres Auftreten; Zuverlässigkeit und Belastbarkeit. Sind Sie interessiert? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Telefon Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Foto richten Sie bitte bis 3. Oktober 2014 an das Personalamt Kanton Schwyz, Ref. AV-AGS, Postfach 1234, 6431 Schwyz. Das Sicherheitsdepartement ist für die Sicherheit im Kanton Schwyz verantwortlich. Bei der Kantonspolizei Schwyz ist die Stelle eines/einer Gruppenleiters/Gruppenleiterin Prävention neu zu besetzen. Stellenantritt per 1. Dezember 2014 oder nach Vereinbarung. Arbeitsort Seewen. Ihre Aufgaben: Führung der Mitarbeiter der Verkehrs- und Kriminalprävention, Präventionsreferate in den Primar- und Sekundarstufen, Sensibilisierung der Lehrkräfte, Eltern und Behörden in Fragen der Prävention, Mitarbeit bei der Erarbeitung von Unterlagen für Präventionstätigkeiten, Laufende Beurteilung und Analyse der Entwicklung im Präventionsbereich. Anforderungen: mehrjährige Berufserfahrung als Polizist/Polizistin, Freude im Umgang mit Jugendlichen, Eltern und Behörden, gute mündliche und schriftliche Kommunikation, Erfahrungen in Instruktions- und Vortragstätigkeiten, Führungserfahrung erwünscht. Sind Sie interessiert? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Adj Florian Grossmann, Chef Information und Prävention, Telefon Ihre vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien und Referenzen senden Sie bitte bis 17. Oktober 2014 an Kantonspolizei Schwyz, Gabi Rust, Leiterin Kommandosekretariat, Postfach 1212, 6431 Schwyz. Das Bildungsdepartement ist für alle Fragen rund um das Bildungswesen im Kanton Schwyz verantwortlich. Im Amt für Berufs- und Studienberatung suchen wir per 1. Dezember 2014 oder nach Vereinbarung für den Empfang in Pfäffikon eine/einen Kauffrau/Kaufmann (70%) Nr. 38 / 19. September 2014

21 Ihre Aufgaben: organisatorische Verantwortung für den Empfang, Entgegennehmen aller eingehenden Anfragen und Anmeldungen (online, Telefon, Schalter), Bearbeitung aller Anmeldungen, Koordination und Kooperation mit zahlreichen Schnittstellen intern, Betreuung und Einarbeitung von Lernenden, allgemeine Administrationsaufgaben. Anforderungen: Kauffrau/Kaufmann EFZ, mit einigen Jahren Berufserfahrung, Erfahrung in Empfangsaufgaben erwünscht, selbstständige, zuverlässige, belastbare, organisationsstarke und teamfähige Persönlichkeit, sehr gute IT-Kenntnisse (MS-Office). Sind Sie interessiert? Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Vorsteherin des Amtes für Berufs- und Studienberatung, Edith Schönbächler oder die BIZ-Leiterin Sandra Bogenmann, Huobstrasse 9, 8808 Pfäffikon, Telefon Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Foto schicken Sie bis 30. September 2014 an oben stehende Adresse. Schwyz, 19. September 2014 Personalamt Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen Bezirk Schwyz / Ausschreibung Krankentaggeldversicherung per 1. Januar 2015 Auftraggeber: Bezirk Schwyz, Bezirkskassieramt. Beschaffungsstelle/Organisator: ARISCO Versicherungen AG, Versicherungsbroker, zuhanden von Ronald Bruhin, Ibelweg 18a/Postfach 2560, 6302 Zug, Telefon , Fax , ronald.bruhin@arisco.ch, Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: PERSÖNLICH/VERTRAULICH, Bezirk Schwyz, Bezirkskassieramt, Ausschreibung Krankentaggeldversicherung, zuhanden von Ernst Steiner, Brüöl 7/Postfach 60, 6431 Schwyz, Telefon , Fax , ernst.steiner@bezirk-schwyz.ch. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 3. Oktober Fragen können per an die Bezugsstelle der Unterlagen (beauftragter Broker: ARISCO Versicherungen AG/ronald.bruhin@arisco.ch) gerichtet werden. Das Risiko der korrekten/rechtzeitigen Zustellung der Fragen liegt beim Anbieter. Frist für die Einreichung des Angebotes: 31. Oktober 2014, Uhr. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Die Angebote sind verschlossen einzureichen und auf dem Umschlag zwingend mit dem Vermerk «Ausschreibung Krankentaggeldversicherung» zu adressieren. Datum der Offertöffnung: 3. November 2014, an der Adresse des Auftraggebers. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Das Protokoll der Offertöffnung (ohne Rechnungskontrolle und ohne Prüfung auf Vollständigkeit) wird den Anbietern zugestellt. Verfahrensart: offenes Verfahren. Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: ja. Art des Dienstleistungsauftrages: Andere Dienstleistungen, Dienstleistungskategorie CPC: [6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte. Projekttitel der Beschaffung: Bezirk Schwyz, Ausschreibung Krankentaggeldversicherung per 1. Januar Nr. 38 / 19. September

22 Gemeinschaftsvokabular: CPV , Freiwillige Krankenversicherungen. Detaillierter Aufgabenbeschrieb: Krankentaggeldversicherung für das Personal des Auftraggebers für die Periode vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember Ort der Dienstleistungserbringung: 6431 Schwyz. Aufteilung in Lose: nein. Werden Varianten zugelassen: nein. Werden Teilangebote zugelassen: nein. Ausführungstermin: Beginn 1. Januar 2015 und Ende 31. Dezember Versicherungsvertrag gemäss VVG, mit stillschweigender Verlängerung um jeweils ein Jahr. Generelle Teilnahmebedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Kautionen/Sicherheiten: keine. Zahlungsbedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Einzubeziehende Kosten: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Eignungskriterien, geforderte Nachweise und Zuschlagskriterien: aufgrund der Unterlagen. Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis 17. Oktober 2014, keine Kosten. Sprache für Angebote: Deutsch. Gültigkeit des Angebotes bis 31. Dezember Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: ARISCO Versicherungen AG, Versicherungsbroker, zuhanden von Ronald Bruhin, Ibelweg 18a/Postfach 2560, 6302 Zug, Telefon , Fax , www. arisco.ch. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar vom 19. September bis 17. Oktober Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch. Verhandlungen: Es werden keine Verhandlungen geführt. Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001 (IVöB, SRSZ ) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ ). Öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz werden nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB). Résumé en langue française Pouvoir adjudicateur: Bezirk Schwyz, Bezirkskassieramt. Service organisateur/entité organisatrice: ARISCO Versicherungen AG, Versicherungsbroker, à l attention de Ronald Bruhin, Ibelweg 18a/Postfach 2560, 6302 Zug, téléphone , fax , ronald.bruhin@arisco.ch, www. arisco.ch Nr. 38 / 19. September 2014

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