Inhalt des Vortrags. Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Hygieneverordnung der Länder. Hygiene im Umgang mit multiresistenten Erregern
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- Kirsten Kappel
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1 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Dr. Maren Boyens Herr Max Mustermann, Hamburg Marketing GmbH, 25. Juli 2005 Neue Hygiene-Richtlinien neue Vorschriften mit multiresistenten 15. November Novellierung des Infektionsschutzgesetzes Juli 2010: Ein handfester Klinikskandal schockt München. So wurden in der Sterilgutversorgung des städtischen Krankenhauses Bogenhausen gravierende Hygiene-mängel festgestellt. mit multiresistenten 3 4 August 2010: Auf tragische Weise waren mehrere Säuglinge durch verunreinigte Infusionen an der Universitätsklinik in Mainz schwer erkrankt und 3 dieser Säuglinge verstarben. Bildzeitung am : bis zu Menschen infizieren sich jährlich in deutschen Kliniken an Krankheitserregern und bis zu Patienten sterben jedes Jahr an diesen Infektionen. Quelle: Süddeutsche Zeitung 5 6
2 Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und resistenten Krankheitserregern gezielt verbessern praevention krankenhausinfektionen Wesentliche Änderungen Die Aufgaben des Robert-Koch-Instituts werden erweitert und eindeutiger festgelegt Die Länder sind verpflichtet, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen Verbindlichkeit der RKI-Richtlinien wird deutlicher Zusätzlich zur KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) wird eine Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) eingerichtet (neu gefasst) Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) eingerichtet.. Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblichorganisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. RKI-Richtlinien (neu gefasst) Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder (2) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) eingerichtet.. Die Kommission erstellt Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie, insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern 23 (3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: 1. Krankenhäuser 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren Dialyseeinrichtungen. und weitere Einrichtungen 11 12
3 23 (3) Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind. 13 Das bedeutet: Die Leitungen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen zur Infektionsvermeidung und gegen resistente Erreger durchzuführen. Die Empfehlungen der KRINKO und der ART werden als der hierfür geltende Standard festgelegt. Sofern von den Empfehlungen abgewichen wird, muss nachgewiesen werden können, dass durch die Abweichungen hinsichtlich der Infektionsprävention das gleiche Ziel erreicht wird (5) Die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren,., Dialyseeinrichtungen haben sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. 23 (8) Die Länder werden verpflichtet, bis zum 31.März 2012 Hygieneverordnungen zu erlassen, in denen Maßnahmen zur Infektionsprävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und resistenten Krankheitserregern geregelt sind. mit multiresistenten Hygieneverordnung Hygieneverordnung Zusammenfassung der Inhalte: Hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen Einrichtung einer Hygienekommission Erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten bis spätestens
4 Hygieneverordnung Zusammenfassung der Inhalte: Fort- und Weiterbildung des Hygienefachpersonals sowie Schulung des Personals hinsichtlich Infektionshygiene Surveillance von nosokomialen Infektionen u, resistenten sowie die Information des Personals über erforderliche Hygienemaßnahmen Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten über Maßnahmen zur Infektionsprävention mit multiresistenten RKI: MRSA Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard 2006 (Nephrologische Fachgesellschaften in Abstimmung mit der KRINKO) MRSA Händedesinfektion vor u. nach jedem Kontakt mit dem Patienten und seinem unmittelbaren Umfeld, nach Ablegen der Handschuhe, vor aseptischen Tätigkeiten MRSA Keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften (z. B. Stauschläuchen, Stethoskopen, RR-Manschetten) für verschiedene Patienten Einmalhandschuhe bei möglichem Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder kontaminierten Flächen Tragen von Mund-Nasen-Schutz u. Schutzbrille, wenn Verspritzen von oder Tröpfchenbildung aus Blut, Sekreten oder Exkreten möglich ist Reinigung und Desinfektion aller Geräte und Maschinen und patientennahen Oberflächen nach jeder Behandlungsschicht Räumliche (evtl. zonal)/organisatorische Trennung der Patienten (Kohortenisolierung ist möglich) Tragen von langärmeligen Schutzkitteln, ggfs. Einmalschürzen Ggfs. Tragen von Kopfhauben 23 Eine eigene Dialysemaschine ist nicht erforderlich Flächendesinfektion: Standardmittel (VAH-Listung!) Geschirr wird routinemäßig gereinigt 24
5 25 26 Risikoanalyse* (Patient, Bereich) Screening aller Patienten mit Risiko für eine Besiedlung oder Infektion mit 4 MRGN (Pat. aus Endemiegebieten, Kontaktpatienten) Alert System Basishygiene (3 MRGN Normalbereiche) Isolierung (4 MRGN immer, 3 MRGN Risikobereiche) Sanierung nicht empfohlen * Risikobereiche sind nach individueller Risikoabwägung, z. B. auf Basis des Patientengutes und baulich-struktureller Gegebenheiten festzulegen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Maren.Boyens@Hamburg-Nord.Hamburg.de
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