Die unendlich lange währende Ignoranz der EBK/FINMA bezüglich krimineller IPCO-Geschäfte erschöpfte sich schliesslich in bundesamtlicher Arroganz.
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- Friedrich Hartmann
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1 Was die FINMA schon seit 2002 wusste, leugnete sie mit ihrer Superprovisorischen Verfügung vom 22. August Die FINMA (bis Ende 2008: EBK) will vom IPCO-Skandal auch erst erst durch einen Hinweis von Unter su chungs richter Roland Flüeler vom 11. August 2005 vernommen haben, obwohl schon im März/April 2004 schweizweit darüber berichtet wurde (vgl. S. 9-13). Tatsache ist: Die Voraussetzungen zu einem sofortigen Eingriff der EBK/FINMA waren spätestens im Sommer 2002 vollständig gegeben. Am 7. August 2002 z.b. wurde sie mit einem 3-seitigen Brief der spanischen Nationalen Wertpapier-Kommission CNMV im Detail über die dubiosen Millionen-Transfers der IPCO, sowie über die zweifellos kriminelle Verwendung der Gelder in Spanien orientiert (vgl. S In ihrer Superprovisorischen Verfügung steht zu diesem Schreiben aus Spanien aber kein Wort. Vermutlich wurde es durch die Putzfrau versehentlich entsorgt. Dafür wird ein Briefwechsel mit IPCO von 1998 erwähnt, der sich darin erschöpfte, dass die FINMA Behauptungen der IPCO nicht überprüfte, die sich nun als falsch herausstellten. Die Gleichgültigkeit der FINMA im Fall IPCO spricht Bände. In der Verfügung der Eidgenössischen Banken-kommission vom 26. Oktober 2005 (vgl. S ) wird das Schreiben aus Spanien ebenfalls mit keinem Wort erwähnt. Dafür wird dort der aktuelle Stand der Untersuchungen so dargestellt, als hätte dies nicht das Büro für Wirtschaftskriminalität der Schwyzer Staatsanwaltschaft, sondern die EBK/FINMA untersucht. Auch unter Pkt. 26 (vgl. S. 21) wird lauthals von Feststellungen des Untersuchungsbeauftragten (der EBK/FINMA) gesprochen. Dabei wurde der FINMA- Liquidator erst per Ende Oktober 2005, d.h. mit dem Datum dieser Verfügung eingesetzt. Scheinheilig erinnert sich die EBK/FINMA in ihrer Superprovisorischen Verfügung von Ende Oktober 2005 unter Punkt 11 an ihre eigenen Vorgaben (vgl. S. 5), die sie im August 2002 aber noch vergass: (...) ist es zulässg, dass Kunden Gelder, die zum Devisenhandel verwendet werden sollen, direkt auf ein Abwicklungskonto des Devisenhändlers überweisen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gesellschaft, welche die Gelder entgegennimmt, die Devisengeschäfte auch über das entsprechende Konto abwickelt. Unzulässig ist hingegen die Entgegennahme von Geldern aus dem Publikum zur Sammlung und anschliessenden Platzierung bei einer Drittpartei, welche die Devisentransaktionen über ihr eigenes Abwicklungskonto realisiert (...) Mit ihrer scheinheiligen Verfügung setzte sie ohne jegliche Rückfrage beim Schwyzer Verhöramt, das zu diesem Zeitpunkt schon seit 16 Monaten untersuchte, einen eigenen Untersuchungsbeauftragten, nämlich EBK/FINMA-Liquidator Eugen Fritschi ein. Dieser sollte fortan allein für die IPCO handeln und deren Organen entsprechende Weisungen erteilen. Wörtlich: Nur so kann sichergestellt werden, dass die bisherigen Organe ohne Zustimming des Untersuchungsbeauftragten (also Fritschi) nicht mehr über Aktiven und Passiven der IPCO verfügen können. Tatsächlich hatte der Schwyzer Untersuchungsrichter die IPCO-Konten bereits Ende April 2004 gesperrt. Und weiter: Eine Reduktion der Gefährdung von Gläubiger- und Anlegerinteressen verlangt darüber hinaus, sämtliche Konten- und Depotbeziehungen der IPCO zu sperren und der IPCO ab sofort jegliche Entgegennahme von Publikumseinlagen zu verbieten. Dies wurde aber schon mit der Kontensperrung von Ende April 2004 erreicht. Unter Pkt. 17 (vgl. S. 6) zierte sich die um Jahre verspätete Superprovisorischen EBK/FINMA-Verfügung: Die Kosten des Untersuchungsbeauftragten (Fritschi) sind der IPCO aufzuerlegen und von ihr zu bevorschussen. Effektiv machte sich EBK/FINMA-Liquidator Fritschi aber an der Konkursmasse zulasten der Gläubiger gütlich. Bis die EBK/FINMA superprovisorisch verfügte, hatten die IPCO-Täter die Konten längst geleert. Die unendlich lange währende Ignoranz der EBK/FINMA bezüglich krimineller IPCO-Geschäfte erschöpfte sich schliesslich in bundesamtlicher Arroganz. Interessen-Gemeinschaft IPCO Scheinheilige FINMA / Bankenkommission 1
2 Scheinheilige FINMA / Bankenkommission 2
3 Scheinheilige FINMA / Bankenkommission 3
4 Scheinheilige FINMA / Bankenkommission 4
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Flüeler in Sachen IPCO vermeiden. Störi wurde untersagt, bei Flüeler Infos einzuholen, Flüeler unterstand einem faktischen Rede- und Berufsverbot.
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