Wettkampfordnung für Leichtathletik

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1 Wettkampfordnung für Leichtathletik WO 2014 Herausgegeben von Swiss Athletics

2 Wettkampfordnung für Leichtathletik Die Wettkampfordnung regelt in Verbindung mit den Regeln der IAAF, bzw. der deutscher Übersetzung, der IWR (DLV/ÖLV/Swiss Athletics), die Austragung von Leichtathletikveranstaltungen in der Schweiz. Die auf der Website von Swiss Athletics publizierten Datenblätter sind Teil der WO. Bei Widersprüchen zwischen WO und IWR gehen die Bestimmungen der WO vor. Bei Widersprüchen zwischen WO und den Regelungen von International Paralympic Committee gelten die Bestimmungen von IPC. Für die Regelauslegung ist der deutsche Text der WO massgebend. Inhaltsverzeichnis 1 Startberechtigung der Leichtathleten Altersklassen Lizenz Regelung für die Kategorien U14, U12 und U Regelung Schweizer Meisterschaften ausser Stadion Swiss Athletics Membercard Mitgliedschaft und Lizenz Zulässigkeit eines Wechsels der Altersklasse Schutzbestimmungen für U14 / U12 / U Gemischte Startmöglichkeiten 8 2 Startberechtigung für einen Verein und Vereinswechsel Grundsätze Daten für einen Vereinswechsel Voraussetzungen für einen Vereinswechsel Ausnahmebestimmungen bei Wohnortswechsel Freigabe durch den bisherigen Verein Zuzug von im Ausland lebenden Schweizern Verbotene Mitgliederwerbung Dopingkontrollen Sanktionen 10 3 Leichtathletikgemeinschaften (LG) Begriff Bildung einer LG, Startberechtigung Auflösung oder Ausscheiden aus einer LG

3 4 Verbands- und offizielle Veranstaltungen Verbandsveranstaltungen Offizielle Veranstaltungen A-Veranstaltungen: Internationale Meetings B-Veranstaltungen: Nationale Meetings C-Veranstaltungen: Lokale Meetings und Geherwettkämpfe Geschlossene Veranstaltungen Bewilligungs- und Abgabepflicht 14 5 Übrige Veranstaltungen Übrige Meetings oder Veranstaltungen 14 6 Allgemeine Bestimmungen für Meisterschaften Arten der Meisterschaften Vergabe der Meisterschaften Mindestmeldungen Werbebestimmungen Regionen Meisterschaften Nachwuchs Einteilung der Regionen Durchführung Teilnahmeberechtigung Kantonale Meisterschaften Durchführung Teilnahmeberechtigung 16 7 Allg. Bestimmungen für Schweizer Meisterschaften Generelle Regelung Meisterschaften Bahn / Stadion / Halle Einzelmeisterschaften Bahn (Aktive und Masters) Einzelmeisterschaften Bahn (U20 und jüngere) Schweizer Vereinsmeisterschaften (SVM) Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel) Generelle Regelung Meisterschaften ausser Stadion Einzelmeisterschaften ausser Stadion (Aktive und Master) Einzelmeisterschaften ausser Stadion (U20 und jüngere) Schweizer Team Meisterschaften ausser Stadion Ausländische Gäste Limiten Titel Auszeichnungen Auszeichnungen Bahn / Stadion Auszeichnungen ausser Stadion

4 8 Wettkämpfe Bahn / Stadion Einzelwettkämpfe Schweizer Meisterschaften Einkampf Weitere Einzelwettbewerbe Bahn / Stadion Weitere Einzelwettbewerbe Bahn / Stadion, Nachwuchs Staffelwettkämpfe Schweizer Staffelmeisterschaften (SM Staffel) Weitere Staffelwettbewerbe Mehrkämpfe Schweizer Mehrkampf Meisterschaften (SM Mehrkampf) Weitere Mehrkämpfe Bahn / Stadion Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) 28 9 Hallenwettkämpfe Schweizer Hallen Meisterschaften (SM Halle) Einzelwettbewerbe in der Halle Einzelwettbewerbe in der Halle, Nachwuchs Staffelwettkämpfe in der Halle Schweizer Hallen Mehrkampf Meisterschaften (SM Halle Mehrkampf) Weitere Mehrkämpfe in der Halle Wettkämpfe ausser Stadion Schweizer Cross Meisterschaften (SM Cross) Schweizer Strassenlauf Meisterschaften Schweizer Marathon Meisterschaften (SM Marathon) Schweizer Halbmarathon Meisterschaften (SM Halbmarathon) Schweizer 10km Meisterschaften (SM 10km) Schweizer 100km Meisterschaften (SM 100km) Schweizer Berglauf Meisterschaften (SM Berglauf) Schweizer Trail Running Meisterschaften (SM Trail Running) Team SM 10km, Halbmarathon und Marathon Titelvergabe Mannschaftswertungen Cross und Berglauf Schweizer Geher Meisterschaften Bahngehen Strassengehen Berggehen Bahn- oder Strassengehen

5 12 Organisation von Verbands- und andern offiziellen Veranstaltungen im Stadion und in der Halle Schweizer Meisterschaften, Regionen Meisterschaften, Kantonale Meisterschaften (V) Termin und Ausschreibung der Meisterschaften Anmeldung an Meisterschaften Wettkampforganisation Organisation von übrigen Veranstaltungen Bahn / Stadion Wettkampforganisation Lizenzkontrolle Vergessene Lizenz Verschiebungen und Absage von Veranstaltungen Ranglisten Organisation von Meisterschaften ausser Stadion Termin und Ausschreibung Anmeldung an Meisterschaften Wettkampforganisation Bestenlisten, Schweizer Rekorde und Bestleistungen Bestenlisten Schweizer Rekorde und Bestleistungen Schweizer Rekorde Bahn / Stadion Schweizer Rekorde Strassenläufe Schweizer Rekorde Halle Schweizer Bestleistungen Staatsangehörigkeit Anerkennung von Schweizer Rekorden Homologation von Schweizer Rekorden Schlussbestimmungen 45 Anhang Anhang 1 14 (separates Inhaltsverzeichnis) 46 Anhang 15 Abkürzungen 81 Anhang 16 Weitere Reglemente

6 1 Startberechtigung der Leichtathleten 1.1 Altersklassen Die Athleten und Athletinnen werden in folgende Kategorien eingeteilt, Bahn/Stadion und ausser Stadion: Männer / Frauen 20-jährige und ältere U23 M / U23 W 20, 21, 22-jährige U20 M / U20 W 18 und 19-jährige U18 M / U18 W 16 und 17-jährige U16 M / U16 W 14 und 15-jährige U14 M / U14 W 12 und 13-jährige U12 M / U12 W 10 und 11-jährige U10 M / U10 W 9 jährige und jüngere Masters (M / W) M35 / W35 35-jährige und ältere M40 / W40 40-jährige und ältere M45 / W45 45-jährige und ältere M50 / W50 50-jährige und ältere M55 / W55 55-jährige und ältere M60 / W60 60-jährige und ältere M65 / W65 65-jährige und ältere M70 / W70 70-jährige und ältere M75 / W75 75-jährige und ältere M80 / W80 80-jährige und ältere (nur Stadion) Masters Overall M / W 35-jährige und ältere (nur ausser Stadion) Der Übertritt von einer Kategorie in die nächst höhere erfolgt jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, in der die untere Altersgrenze erreicht wird. Die für Masters Veranstaltungen geltenden abweichenden Bestimmungen gegenüber der WO für Männer und Frauen sind im Anhang 9 enthalten. 1.2 Lizenz Athleten und Athletinnen, die an einer Verbands- (WO Art. 4.1), einer offiziellen Veranstaltung (WO Art. 4.2) oder einer internationalen Veranstaltung teilnehmen wollen, müssen im Besitz einer gültigen Lizenz sein, die von Swiss Athletics gegen Bezahlung einer Gebühr abgegeben wird. Jede Person darf nur eine Swiss Athletics Lizenz besitzen. Eine Person kann neben der Schweizer Lizenz auch eine Lizenz für einen ausländischen Verein lösen und für diesen starten. Die Lizenz ist persönlich und muss jedes Jahr erneuert werden. Lizenzen können nur Athleten und Athletinnen erhalten, deren Verein Mitglied von Swiss Athletics ist (ausgenommen Lizenzen kids+athletics )

7 1.2.1 Regelung für die Kategorien U14, U12 und U10 Die Teilnahme an Regionen Meisterschaften, SVM, bewilligten Meetings und Schweizer Finals der Nachwuchsprojekte ist lizenzpflichtig. Auch für den Start in einer höheren Altersklasse (U16 und älter) benötigen Athleten eine Lizenz. Für kantonale Meisterschaften gilt Art. 4.1 b). Lizenzfrei sind hingegen die Ausscheidungen in den Wettkämpfen der Nachwuchsprojekte bis und mit Kantonalfinals Regelung Schweizer Meisterschaften ausser Stadion Die Teilnahme an den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion (Cross, Berglauf, Trail Running, 10 km, Halbmarathon, Marathon, 100km und Gehen) ist lizenzfrei. 1.3 Swiss Athletics Membercard Die Swiss Athletics Membercard ist der Ausweis für die persönliche Mitgliedschaft bei Swiss Athletics. Sie ist Voraussetzung für den Bezug einer Lizenz U16 und älter (siehe 1.4). Teilnehmende mit einer Swiss Athletics Membercard erhalten an Schweizer Meisterschaften ausser Stadion einen Startgeldrabatt. 1.4 Mitgliedschaft und Lizenz Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Lizenz lösen zu können: U16 und älter: a) Verein ist Mitglied bei Swiss Athletics in der Kategorie Vereine. ( Lauftreffs und Eventorganisatoren können keine Lizenzen lösen.) b) Athlet hat eine Swiss Athletics Membercard (siehe 1.3). c) Athlet hat keine offenen Member- oder Lizenzrechnungen aus den Vorjahren. U14 und jünger: a) Für kids+athletics Lizenzen gibt es keine Voraussetzungen. b) Wenn die Lizenz auf einen Verein ausgestellt werden soll, muss der Verein Mitglied bei Swiss Athletics in der Kategorie Vereine sein. Wenn die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Lizenz online bestellt, bezahlt und ausgedruckt werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr ist auch eine Bestellung der Lizenz mit einer Rechnung möglich. 1.5 Zulässigkeit eines Wechsels der Altersklasse Die für eine Altersklasse grundsätzlich zulässigen Wettbewerbe sind in WO Art abschliessend aufgezählt. Es ist jedoch den Athleten und Athletinnen, mit Ausnahme der Kategorien Männer und Frauen gestattet, in einer höheren Altersklasse zu starten. Allerdings ist an der gleichen Meisterschaft die Teilnahme in verschiedenen Kategorien nicht zulässig

8 Ausnahme: Im Falle von WO Art / Absatz 3 können die Betroffenen in den ausgefallenen Disziplinen, für die sie sich ordnungsgemäss angemeldet haben, zusätzlich in der nächst höheren Altersklasse starten, auch wenn sie an der gleichen Veranstaltung noch andere Wettbewerbe in ihrer Altersklasse bestreiten. Dies gilt auch für Staffeleinsätze sowie für Regionen Meisterschaften und kantonale Meisterschaften. Die Startenden sowie ihre Betreuer und Betreuerinnen sind grundsätzlich selbst verantwortlich für einen vernünftigen Wettkampfeinsatz. Die körperliche Entwicklung sollte bei einer Teilnahme in einer anderen Altersklasse für den Entscheid in jedem Fall mitberücksichtigt werden. 1.6 Schutzbestimmungen für U14 / U12 / U10 Für Wettkämpfe im Laufbereich (600m und länger) gelten folgende Schutzbestimmungen: a) U14 und jünger dürfen an von Swiss Athletics bewilligten Wettkämpfen nur folgende maximalen Distanzen laufen: Alter Wettkämpfe Bahn Wettkämpfe Cross/Strasse U m 3 000m U m 2 000m U m 1 000m Swiss Athletics empfiehlt diese Regelung auch allen andern Laufveranstaltern. b) Bei Läufen 600m und länger dürfen U14 und jünger am gleichen Veranstaltungstag nur einmal an den Start gehen. Die Schutzbestimmungen gehen allen andern Regelungen vor. 1.7 Gemischte Startmöglichkeiten Bei allen Veranstaltungen, die auf Leichtathletikanlagen stattfinden, sind gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern nicht erlaubt. Ausnahmen: An Laufwettbewerben von 3000m und länger auf Leichtathletikanlagen können gemischte Wettkämpfe erlaubt werden. Erzielte Rekorde und Leistungen werden anerkannt. Anmerkung: An Laufwettbewerben von 600m bis 2000m an C-Meetings kann der Chef Leistungssport, auf Antrag des Cheftrainers Mittel- /Langstrecken, Ausnahmen bewilligen. Erzielte Resultate werden nicht anerkannt. In technischen Wettbewerben (Sprung- und Wurfbereich) können gemischte Wettbewerbe ausgetragen werden, diese werden wie folgt durchgeführt: Männer 1. Durchgang muss abgeschlossen werden, Frauen 1. Durchgang muss abgeschlossen werden, / usw. bis zum 6. Durchgang. Anmerkung: Bei diesen Wettbewerben sollen getrennte Wettkampfblätter geführt werden. Die Ranglisten sind getrennt nach Männern und Frauen zu erstellen

9 Beim Hoch- / Stabhochsprung können an B- und C-Meetings sowie an Verbandsveranstaltungen gemischte Gruppen nach Anfangshöhen gebildet werden. 2 Startberechtigung für einen Verein und Vereinswechsel 2.1 Grundsätze Grundsätzlich sind alle Athleten und Athletinnen innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein startberechtigt. 2.2 Daten für einen Vereinswechsel Ein Vereinswechsel kann jeweils auf den 1. Dezember mit Startberechtigung für den neuen Verein ab 1. Januar vorgenommen werden. Als zweites Datum ist der 1. April festgelegt. Kids U14 und jünger können mit Freigabebrief auch während des laufenden Jahres den Verein wechseln. 2.3 Voraussetzungen für einen Vereinswechsel Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vereinswechsel vollzogen werden kann: Freigabebrief (Formular Swiss Athletics) des alten Vereins muss spätestens per 30. November bzw. 31. März bei Swiss Athletics eingetroffen sein. Bei einem Vereinswechsel ist das Einverständnis aller beteiligten Parteien erforderlich, es sei denn, es liege ein ordnungsgemässer Austritt aus dem bisherigen Verein per 31. Dezember des Vorjahres vor. Erfolgt von einer Partei diese Zustimmung nicht, hat die betroffene Person bis zum Jahresende für den bisherigen Verein zu starten. Wenn drei aufeinanderfolgende Jahre keine Lizenz gelöst wurde, braucht es für einen Vereinsübertritt keinen Freigabebrief. 2.4 Ausnahmebestimmungen bei Wohnortswechsel Bei einem Wohnortswechsel gemäss schweizerischem Recht (Wechsel der Schriften) kann jederzeit gegen Vorlage des Freigabebriefes und einer Fotokopie der neuen Niederlassungsbewilligung (oder einer Bestätigung der Gemeinde über den Wohnortswechsel) ein Vereinswechsel vorgenommen werden. Bei einem Wohnortswechsel vom Ausland in die Schweiz können Schweizer und Schweizerinnen jederzeit eine Lizenz für einen schweizerischen Verein beantragen. 2.5 Freigabe durch den bisherigen Verein Jeder Verein hat einem Mitglied, das seinen statutenkonformen Austritt erklärt, auf seinen Wunsch innerhalb von 8 Tagen eine schriftliche Freigabeerklärung auszuhändigen. Diese Freigabe kann nur aus folgenden Gründen verweigert werden: a) Das Mitglied schuldet seinem bisherigen Verein noch Beiträge. b) Unerledigte Verstösse des Mitgliedes gegen die Vereinsstatuten

10 c) Das Mitglied hat trotz Mahnung Vereinseigentum (Sportgeräte, Kleider, usw.) nicht zurückgegeben oder bezahlt. d) Verstoss gegen die verbotene Mitgliederwerbung (gemäss WO Art. 2.7) Bei Freigabeverweigerung bzw. bei Verstössen gemäss Abschnitten a) bis d) gibt das Rechtspflegereglement Auskunft. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen a) bis c) tritt bis zur Erledigung automatisch eine Sperre in Kraft. Nachher ist der Athlet/Athletin für den neuen Verein sofort startberechtigt. Bei einem Verstoss gegen die Bestimmung d) bestehen Sanktionsmöglichkeiten. 2.6 Zuzug von im Ausland lebenden Schweizern Im Ausland lebende Schweizer und Schweizerinnen, die nicht im Besitz einer Lizenz sind, können bei einem Aufenthalt in der Schweiz unverzüglich eine Lizenz für einen beliebigen Schweizer Verein lösen. Die Startmöglichkeit besteht erst, wenn die Lizenz ausgehändigt und bezahlt ist. 2.7 Verbotene Mitgliederwerbung Es ist verboten, Mitglieder aus einem Verein mit Ablösesummen zum Übertritt in einen anderen Verein zu bewegen. Die Missachtung dieses Verbotes hat Sanktionen zur Folge. 2.8 Dopingkontrollen Die Bestimmungen gegen Doping im Schweizer Sport gelten grundsätzlich für alle Sporttreibenden, die einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzterem angeschlossenen Verein angehören, die von einer dieser Gruppierungen lizenziert sind oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die einen Bezug zu einer solchen Gruppierung aufweisen Sanktionen Die Sanktionen von Swiss Athletics sind im Rechtspflegereglement festgelegt. 3 Leichtathletikgemeinschaften (LG) 3.1 Begriff Eine Leichtathletikgemeinschaft (LG) ist eine Kooperation von Vereinen, welche in Mannschaftswettkämpfen in gemeinsamen Mannschaften starten und gänzlich oder teilweise gemeinsam trainieren. Ein Verein kann nur einer LG angehören. Eine LG hat keine Lizenzierten. Alle Lizenzen werden in den Stammvereinen geführt. LG werden vom Zentralvorstand aufgrund eines Antrags, in dem die Erfüllung zentraler Erfolgskriterien nachgewiesen wird, genehmigt. Bestehende LG können jederzeit einer Prüfung der Kriterien unterzogen werden

11 3.2 Bildung einer LG, Startberechtigung a) Die Gründung einer LG, die nur aus Vereinen als Mitglieder besteht und keine Einzelmitglieder kennt, muss bis zum 1. November (für Wirkung ab neuem Jahr) bei Swiss Athletics beantragt werden. Das gleiche gilt für den Beitritt eines zusätzlichen Vereins zur LG. Der ZV prüft die Anträge und informiert die Betroffenen über seinen Entscheid. Sie hat die Möglichkeit, einen Antrag abzuweisen, wenn die LG nicht der Zielsetzung gemäss WO Art. 3.1 entspricht oder gegen die bestehenden Reglemente verstösst. b) Die Stammvereine sind verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen, die dem Antrag beizulegen ist. Diese hat mindestens Name, Ziel und Zweck, Startrecht, Organisation und Finanzen zu regeln und ist von den beteiligten Stammvereinen rechtsgültig zu unterzeichnen. c) Die LG nimmt ihre Rechte und Pflichten gegenüber übergeordneten Verbänden über ihre Stammvereine wahr. d) Die für die LG lizenzierten Athleten und Athletinnen müssen Mitglied eines der LG angeschlossenen Stammvereins sein, auf den die Lizenz, unter Anmerkung der Zugehörigkeit zur LG, auszustellen ist. e) Vereinswechsel von Stammverein zu Stammverein innerhalb der LG fallen unter die Bestimmungen von WO Art. 2. f) Für die Team SM starten alle Mitglieder der Stammvereine unter dem Namen der LG. Bei Einzelwettkämpfen starten die Mitglieder mit Lizenz unter dem Namen ihres Stammvereins. 3.3 Auflösung oder Ausscheiden aus einer LG a) Die Auflösung einer LG oder der Austritt eines Vereins aus einer LG ist Swiss Athletics bis zum 1. November mitzuteilen. b) Die Startberechtigung für eine LG erlischt auf den 31. Dezember (ausgenommen Vereinswechsel gemäss WO Art. 2). 4 Verbands- und offizielle Veranstaltungen 4.1 Verbandsveranstaltungen Schweizer Meisterschaften Schweizer Vereins Meisterschaften (SVM) Regionen Meisterschaften Kantonale Meisterschaften a) U16 und älter: Die Verbandsveranstaltungen im Stadion sind grundsätzlich lizenzpflichtig. Durch Integration von lizenzfreien Disziplinen können die Verbände (Kant.- und Regionalverbände) nicht lizenzierten Athleten Startmöglichkeiten anbieten. Die dabei erzielten Resultate werden nicht in die Bestenliste aufgenommen

12 b) U14 und jünger: Die Verbände (Kant.- und Regionalverbände) können einzelne kantonale Meisterschaften bei Bedarf lizenzfrei ausschreiben und durchführen. Die dabei erzielten Resultate werden nicht in die Bestenliste aufgenommen. c) Die Verbandsveranstaltungen ausser Stadion sind grundsätzlich nicht lizenzpflichtig. Swiss Athletics kann weitere Verbandsveranstaltungen mit eigenen Reglementen ausschreiben. 4.2 Offizielle Veranstaltungen Lokale, kantonale, regionale, nationale und internationale Veranstaltungen in der Schweiz, die lizenzpflichtig sind, gelten als offizielle Veranstaltungen (Bahn / Stadion, Halle, Gehen). Nach ihrer Bedeutung werden sie wie folgt eingeteilt, wobei Mischformen zulässig sind: A-Veranstaltungen: Internationale Meetings (laaf- / European Athletics- / übrige internationale Meetings) Bedingungen: a) Absprache von Termin, Kategorien und Disziplinen mit dem Internationalen Verband und Swiss Athletics. b) Beschränkte Teilnehmerzahl (über Abteilung Leistungssport). c) Spesenvergütung an die eingeladenen Athleten und Athletinnen. d) Elektronische Zeitmessung mit Swiss Athletics-Homologation A (Anhang 10). e) Informationspflicht für Sprung-, Stoss- und Wurfwettbewerbe gegenüber dem Publikum (Anzeigetafeln) und den Startenden (Uhren). f) Die Wurf- und Sprungwettbewerbe werden gemäss IWR durchgeführt. Die Startenden müssen vor Beginn des betreffenden Wettbewerbes über die Durchführungsart orientiert werden. g) Programm für Startende, Publikum und Presse. h) Kopie des Rapports für die IAAF / European Athletics innert 10 Tagen an Swiss Athletics (Abteilung Sportservices) B-Veranstaltungen: Nationale Meetings Bedingungen: a) Absprache von Termin, Kategorien und Disziplinen mit Swiss Athletics (Abteilung Sportservices / Leistungssport). b) Beschränkte Teilnehmerzahl (Teilnahmelimiten) und internationale Beteiligung möglich. c) Anmeldung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen nur online oder auf Einladung (keine Lizenzkontrolle auf dem Platz mehr nötig). d) Elektronische Zeitmessung mit Swiss Athletics-Homologation A / B. e) Informationspflicht für Sprung-, Stoss- und Wurfwettbewerbe gegenüber dem Publikum (Anzeigetafeln). f) In den Wurf- und Sprungwettbewerben (ausgenommen Hoch, Stab) wird empfohlen, Vor- und Endkampf gemäss IWR durchzuführen. Die

13 Startenden müssen vor Beginn des betreffenden Wettbewerbes über die Durchführungsart orientiert werden. g) Gedrucktes Programm oder Internet-Programm für Startende, Publikum und Presse mit Teilnehmerverzeichnis und Zeitplan. h) Wird gleichzeitig ein B- und ein C-Meeting durchgeführt, müssen die Disziplinen des B-Meetings in der Ausschreibung deutlich gekennzeichnet und Teilnahmelimiten verlangt werden C-Veranstaltungen: Lokale Meetings und Geherwettkämpfe Bedingungen: a) Absprache von Termin/Kategorie/Disziplin, wenn möglich anlässlich einer Terminsitzung des betreffenden Kantonalverbandes. b) Freie Teilnehmerzahl. c) Anmeldung der Athleten und Athletinnen online und auf dem Platz, somit ist auch eine Lizenzkontrolle nötig. d) Zeitmessung gemäss Anhang 10 e) In den Sprung- und Wurfdisziplinen (ausgenommen Hoch, Stab) wird empfohlen, nach Möglichkeit allen 6 Versuche zu gestatten. Sind weniger Versuche vorgesehen, müssen die Athleten vor Beginn des betreffenden Wettbewerbes orientiert werden. f) Verzicht auf Windmessung für die Kategorien U14 und jünger. Die gemäss diesen Bedingungen erzielten Leistungen werden in die Bestenlisten aufgenommen. Weiter können im Rahmen von C-Veranstaltungen nicht lizenzierte Athleten zugelassen werden. Die einzelnen Disziplinen können gemischt mit lizenzierten und nicht lizenzierten Athleten durchgeführt werden. Die Resultate von nicht lizenzierten Athleten werden nicht in die Bestenlisten aufgenommen. Beim Bewilligungsantrag für ein C-Meeting muss der Organisator angeben, ob das Meeting nur für lizenzierte oder auch für nicht lizenzierte Athleten ausgeschrieben wird, bzw. welche Disziplinen lizenzfrei angeboten werden Geschlossene Veranstaltungen Lizenzpflichtige Veranstaltungen, die einem geschlossenen Kreis von Teilnehmenden vorbehalten sind, z. B. Wettkämpfe zwischen Verbandsauswahlmannschaften oder Vereinen sowie interne Verbandswettkämpfe, können nach den Grundsätzen von A-, B- oder C-Veranstaltungen durchgeführt werden. Sie gelten als offizielle Veranstaltungen

14 4.3 Bewilligungs- und Abgabepflicht Die Verbands- (V) und offiziellen Veranstaltungen (A-C) sind bewilligungsund abgabepflichtig. Organisatoren müssen Mitglied von Swiss Athletics sein. Alle Angaben sind bis spätestens 28 Tage vor der Austragung online über die Swiss Athletics-Website zu melden. Sie werden in den offiziellen Terminkalender aufgenommen und bewilligt. Zu späte Bewilligungseingaben unterliegen einer Gebühr (Gebührenreglement). Ausnahme: Schweizer und Regionen Meisterschaften werden von Swiss Athletics aus angemeldet. 5 Übrige Veranstaltungen 5.1 Übrige Meetings oder Veranstaltungen Interne Vereinswettkämpfe, Trainingsmeetings und spezielle Wettkämpfe (z.b. Quers) sind lizenzfrei möglich. Die an solchen Wettkämpfen erzielten Resultate erhalten keine offizielle Anerkennung durch Swiss Athletics (Bestenliste, Rekorde / Bestleistungen, Limiten / usw.). Diese Veranstaltungen bedürfen keiner Bewilligung. Sie können der Abteilung Sportservices gegen Entrichtung einer Gebühr für die Aufnahme in den Terminkalender gemeldet werden. 6 Allgemeine Bestimmungen für Meisterschaften 6.1 Arten der Meisterschaften Schweizer Leichtathletik Meisterschaften (WO Art ) Schweizer Staffel Meisterschaften (WO Art ) Schweizer Mehrkampf Meisterschaften (WO Art ) Schweizer Team Meisterschaften (WO Art. 8.4) Schweizer Hallen Leichtathletik Meisterschaften (WO Art ) Schweizer Cross Meisterschaften (WO Art. 10.1) Schweizer Strassenlauf Meisterschaften (WO Art Anhang 6) Schweizer 100km Meisterschaften (WO Art Anhang 6.2) Schweizer Berglauf Meisterschaften (WO Art Anhang 7.1) Schweizer Trail Running Meisterschaften (WO Art Anhang 7.2) Schweizer Team Meisterschaften ausser Stadion (WO Art. 10.5) Schweizer Geher Meisterschaften (WO Art Anhang 8) Schweizer Masters Leichtathletik Meisterschaften (Anhang 9) Schweizer Vereins Meisterschaften (SVM) (gemäss besonderem Reglement) Regionen Meisterschaften Nachwuchs (U14 - U18, WO Art ) Kantonalmeisterschaften

15 6.2 Vergabe der Meisterschaften Alle Schweizer und Regionen Meisterschaften werden durch Swiss Athletics, Abteilung Sportservices, bzw. durch den Schweizer Geherverband ausgeschrieben und von Kantonalverbänden oder Vereinen organisiert. Vereine, die Verbandsveranstaltungen (SM / RM) organisieren wollen, müssen Mitglied von Swiss Athletics sein. Die Vergabe der Schweizer Meisterschaften im Stadion erfolgt grundsätzlich durch die Delegiertenversammlung Swiss Athletics. Die Schweizer Meisterschaften Einkampf und Halle (Aktive) werden auf Antrag des ZV durch die DV vergeben. Bewerbungen sind bis zum an die Geschäftsstelle Swiss Athletics zwei Jahre vor der betreffenden Meisterschaft einzureichen. Bewerbungen für Schweizer Leichtathletikmeisterschaften der Männer und Frauen (WO Art ) werden vom Swiss Athletics nur dann der DV vorgelegt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Organisation mindestens einer anderen von der DV vergebenen Veranstaltung innerhalb der letzten drei Jahre Stadion, mit 6-8 Bahnen und die Abnahme nicht älter als 5 Jahre, (gilt auch für Regionen Meisterschaften) Die Vergabe der Schweizer Meisterschaften ausser Stadion erfolgt, auf Vorschlag des Laufkomitees, durch den ZV. Geher Meisterschaften werden durch den Schweizer Geherverband vergeben. 6.3 Mindestmeldungen Eine Regionen oder Schweizer Meisterschaft in irgendeinem Wettbewerb wird nur ausgetragen, wenn bei Meldeschluss mindestens fünf Anmeldungen vorliegen. Ein Meistertitel und andere Auszeichnungen werden nur vergeben, wenn mindestens 3 titelberechtigte Athleten beziehungsweise Staffeln den Wettkampf aufnehmen. Für kantonale Meisterschaften entscheiden die kant. Verbände über die Anzahl der notwendigen Anmeldungen. 6.4 Werbebestimmungen Die Athleten und Athletinnen starten im offiziellen Vereinsdress. Wenn das nicht möglich ist, muss in einem neutralen Dress gestartet werden. Gilt auch für alle bewilligten Veranstaltungen Bahn / Stadion, also auch beispielsweise für C-Meetings). Gilt nicht für SM ausser Stadion. Die Werbebestimmungen sind im Werbereglement geregelt. 6.5 Regionen Meisterschaften Nachwuchs Einteilung der Regionen (nach Kantonen) Westschweiz: BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS Zentralschweiz: AG, BL, BS, LU, NW, OW, SZ, SO, UR, ZG Ostschweiz: AI, AR, GL, GR, SG, SH, TI, TG, ZH, LIE

16 6.5.2 Durchführung Die Regionen Meisterschaften werden in den Kategorien U18 / U16 / U14 ausgeschrieben. Auch im Gehen werden Regionen Meisterschaften durchgeführt (Vergabe durch den Schweizer Geherverband) Teilnahmeberechtigung Es sind nur Athleten und Athletinnen der eigenen Region startberechtigt. Swiss Athletics kann Teilnahmelimiten und andere Bedingungen festlegen. 6.6 Kantonale Meisterschaften Durchführung Der Verband legt die Disziplinen und Kategorien fest (wenn möglich die gleichen wie an den Regionen Meisterschaften, jedoch zusätzlich mit der Kategorie U12). Die Kantonalverbände können auch andere kantonale Meisterschaften durchführen (z.b. Mehrkampf, Staffeln, Cross). Eine regionale Zusammenarbeit (gemeinsame Durchführung) ist gestattet Teilnahmeberechtigung Die Festlegung der Teilnahmeberechtigung ist Sache der Verbände. 7 Allg. Bestimmungen für Schweizer Meisterschaften (SM) 7.1 Generelle Regelung Meisterschaften Bahn / Stadion / Halle a) Alle mit einer gültigen Swiss Athletics Lizenz sind startberechtigt. b) Alle Schweizer und Liechtensteiner Bürger sind titel- und medaillenberechtigt. c) Ausländer sind in den Kategorien Aktive und Masters nicht titel- und medaillenberechtigt. d) Mannschaften und Teams sind in den Kategorien Aktive und Masters titel- und medaillenberechtigt, wenn mindestens die Hälfte der Gewerteten Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sind. e) Die Anzahl gewerteter Ausländer ist nicht relevant für den Auf- / Abstieg Einzelmeisterschaften Bahn (Aktive und Masters) a) Ausländer U20 und jünger sind bei den Aktiven nicht titel- und medaillenberechtigt. b) Begrenzungen in Finals: Für die Finals (A-Final) bei den Aktiven sind unabhängig von der Anzahl qualifizierter Ausländer drei Schweizer oder Liechtensteiner Bürger qualifiziert, sodass die Medaillenplätze im Direktkampf entschieden werden können Einzelmeisterschaften Bahn (U20 und jünger) Alle mit einer Swiss Athletics Lizenz sind titel- und medaillenberechtigt

17 7.1.3 Schweizer Vereinsmeisterschaften (SVM) Es gilt die generelle Regelung Art. 7.1 a), d) und e) Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) Max. zwei Ausländer können starten, wertungsberechtigt ist nur ein Ausländer Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel) In der Kategorie Aktive muss in jeder Runde (Vorläufe, Halbfinals und Final) mindestens die Hälfte der Läufer eines Teams Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein. 7.2 Generelle Regelung Meisterschaften ausser Stadion a) Die Teilnahme an den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion ist gemäss WO lizenzfrei. b) Ausländer sind nicht titel- und medaillenberechtigt Einzelmeisterschaften ausser Stadion (Aktive und Master) Ausländer U20 und jünger sind bei den Aktiven start- aber nicht titelund medaillenberechtigt Einzelmeisterschaften ausser Stadion (U20 und jünger) a) Alle Ausländer sind startberechtigt. b) Alle Ausländer mit einer Swiss Athletics Lizenz sind titel- und medaillenberechtigt Schweizer Team Meisterschaften ausser Stadion (10km, Halbmarathon, Marathon) a) Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein. b) Ausländische U20 und jünger gelten für Mannschaftswertung als Ausländer Mannschaftswertung ausser Stadion (Cross, Berglauf) a) Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein. b) Ausländische U20 und jünger gelten für Mannschaftswertung als Ausländer. 7.3 Ausländische Gäste An Meisterschaften kann Swiss Athletics ausländische Staatsangehörige als Gäste einladen. Die eingeladenen Gäste können weder Schweizer Meister / Meisterin werden noch Medaillen gewinnen. 7.4 Limiten Swiss Athletics (Gehen durch Geherverband) kann für die Teilnahme an allen Schweizer Meisterschaften Limiten und andere Bedingungen festlegen, die bis spätestens am 1. April des laufenden Jahres veröffentlicht werden müssen. Titelverteidiger und von Swiss Athletics aufgebotene Athleten sind in jedem Fall startberechtigt

18 7.5 Titel Die Erstplatzierten gemäss WO Art. 7 an sämtlichen Schweizer Meisterschaften erhalten den Titel «Champion» für das betreffende Jahr, die entsprechende Kategorie und Disziplin Auszeichnungen Medaillen und Stoffabzeichen werden von Swiss Athletics gemäss Art und abgegeben. Die weiteren Medaillen, Auszeichnungen sowie Ehrengaben bestimmt der Veranstalter. Die Medaillen dürfen keine Sponsorbezeichnung aufweisen Auszeichnungen Bahn / Stadion Die Veranstalter von Schweizer Meisterschaften sind verpflichtet, folgende Auszeichnungen abzugeben: 1 Swiss Athletics Medaillen (Gold, Silber, Bronze) 2 Swiss Athletics Stoffabzeichen «Champion» 3 Medaillen nach Wahl des Organisators (Gold, Silber, Bronze) 4 Medaillen des Schweizer Geherverbandes (Gold, Silber, Bronze) 5 Auszeichnung des Organisators für das erste Drittel pro Kategorie Meisterschaft Abgabe Schweizer Leichtathletik Meisterschaften Männer / Frauen, U23, U20 X X U18 und U16 X X Schweizer Staffel Meisterschaften Männer / Frauen, U20 (4x100 m, 4x400 m) X X übrige Staffeln: Männer / Frauen bis U16 X X Schweizer Mehrkampf Meisterschaften Männer / Frauen, U23, U20 X X X U18 und U16 X X X Schweizer Team Meisterschaften X Schweizer Leichtathletik Meisterschaften Halle Männer / Frauen, U20 X X U18 und U16 X X Schweizer Mehrkampf Meisterschaften Halle Männer / Frauen, U20 X X U18 und U16 X X Meisterschaft Regionen Meisterschaften Nachwuchs X Kantonale Meisterschaften X Schweizer Masters Meisterschaften (Anhang 9) X Schweizer Geher Meisterschaften (WO Art. 11) X

19 7.5.3 Auszeichnungen ausser Stadion Die Veranstalter von Schweizer Meisterschaften sind verpflichtet, folgende Auszeichnungen abzugeben: 1 Swiss Athletics - Medaillen (Gold, Silber, Bronze) 2 Swiss Athletics - Stoffabzeichen «Champion» 3 Medaillen nach Wahl des Organisators (Gold, Silber, Bronze) 4 Medaillen des Schweizer Geherverbandes (Gold, Silber, Bronze) 5 Erinnerungsgeschenk für alle Finisher Naturalpreis für die drei Bestklassierten Meisterschaft Abgabe Schweizer Cross Meisterschaften Cross und Kurzcross: Männer / Frauen, U23 X X X Cross: U20 X X X Cross: U18 und U16 X X X Cross: Masters M / W Overall X X Schweizer Marathon Meisterschaften Männer / Frauen, U23 X X X Masters M / W35 bis M / W 75 X X Schweizer Halbmarathon Meisterschaften Männer / Frauen, U23, U20 X X X Masters M / W35 bis M / W 75 X X Schweizer 10 km Meisterschaften Männer / Frauen, U23, U20 X X X Masters M / W35 bis M /W 75 X X Schweizer Berglauf Meisterschaften Männer / Frauen, U23, U20 X X X Masters M / W35 bis M /W 75 X X Meisterschaften Schweizer Meisterschaft 100km X X X Schweizer Trail Running Meisterschaften X X X Schweizer Team Meisterschaften 10km, Halbmarathon, Marathon X Schweizer Geher Meisterschaften (WO Art. 11) X

20 8 Wettkämpfe Bahn / Stadion 8.1 Einzelwettkämpfe Schweizer Meisterschaften Einkampf Männer MAN / U23 M U20 M U18 M U16 M (nur MAN) 110 Hü 110 Hü 110 Hü 100 Hü , , , , / 9.14 / / 9.14 / / 9.14 / / 8.5 / Hü 400 Hü 300 Hü 10 91, ,4 7 84,0 45 / 35 / / 35 / / 35 / Steeple 2000 Steeple 2000 Steeple Hoch Hoch Hoch Hoch Stab Stab Stab Stab Weit Weit Weit Weit Drei Drei Drei Drei Kugel Kugel Kugel Kugel 7,26 6,0 5,0 4,0 Diskus Diskus Diskus Diskus 2,0 1,75 1,5 1,0 Hammer Hammer Hammer Hammer 7,26 6,0 5,0 4,0 Speer Speer Speer Speer Rekorde, siehe

21 Frauen WOM / U23 W U20 W U18 W U16 W (nur WOM) 100 Hü 100 Hü 100 Hü 80 Hü 10 84, , ,2 8 76,2 13 / 8.5 / / 8.5 / / 8.5 / / 8 / Hü 400 Hü 300 Hü 10 76, ,2 7 76,2 45 / 35 / / 35 / / 35 / Steeple 2000 Steeple 2000 Steeple Hoch Hoch Hoch Hoch Weit Weit Weit Weit Drei Drei Drei Drei Stab Stab Stab Stab Kugel Kugel Kugel Kugel 4,0 4,0 3,0 3,0 Diskus Diskus Diskus Diskus 1,0 1,0 1,0 0,75 Hammer Hammer Hammer Hammer 4,0 4,0 3,0 3,0 Speer Speer Speer Speer Rekorde, siehe

22 Hinweise: Die SM MAN und WOM gelten als eine Meisterschaft (SM Aktive). Die SM U23 - U16 gelten als eine Meisterschaft (SM Nachwuchs), welche aus organisatorischen Gründen i.d.r. mit zwei Veranstaltern an zwei verschiedenen Orten durchgeführt wird (SM U23/U20 und SM U18/U16). Der Zentralvorstand von Swiss Athletics kann auch eine andere Aufteilung der SM Nachwuchs in mehrere Veranstaltungen beschliessen. Die SM einzelner Disziplinen kann im Rahmen einer separaten Veranstaltung durchgeführt werden (z.b. SM 10000m, SM und Steeple, SM Hammer). Die Geschäftsleitung von Swiss Athletics kann auf Antrag der Abteilung Sportservices Änderungen und Ergänzungen vornehmen, um damit schneller auf internationale Beschlüsse von (IAAF und European Athletics) zu reagieren Weitere Einzelwettbewerbe Bahn / Stadion MAN / U23 M U20 M U18 M U16 M Meile Meile (U23) Stunde Hü 300 Hü 400 Hü 7 91,4 7 91, / 35 / / 35 / / 35 / Steeple Weit (Zone) Ball 200 Bahngehen 5000 / 10' / 10' / Gemäss Reglement UBS Kids Cup

23 WOM / U23 W U20 W U18 W U16 W Meile Meile (U23) Stunde Hü 300 Hü 7 76,2 7 76,2 45 / 35 / / 35 / Steeple Weit (Zone) Ball 200 Bahngehen 5000 / 10' / 10' / Gemäss Reglement UBS Kids Cup Bei Läufen ab 3000m und länger sind gemischte Starts möglich (siehe 1.7)

24 8.1.3 Weitere Einzelwettbewerbe Bahn / Stadion, Nachwuchs Meisterschaftsdisziplinen U14 M U12 M U10 M U14 W U12 W U10 W Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 8 76, , , , / 8 / /7.5/ /7.5/ /7.5/ /7.5/ /7.5/11 die Hürdenhöhe muss in der jeweiligen Ausschreibung publiziert werden Hoch Hoch Hoch Hoch Stab Stab- Weit Stab- Weit Stab Stab- Weit Stab- Weit Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone) Kugel Kugel Kugel Kugel 3,0 2,5 3,0 2,5 Drehwerfen Pneu (ab Linie) Drehwerfen Pneu (ab Linie) Drehwerfen Pneu (ab Linie) Weit (Zone) Drehwerfen Pneu (ab Linie) Diskus Diskus Diskus Diskus 0,75 0,75 0,75 0,75 Hammer Hammer 3,0 3,0 Speer Speer Speer Speer Ballwurf Ballwurf Ballwurf Ballwurf Ballwurf Ballwurf Bahngehen

25 MAN U20 M U18 M U14 M U12 M WOM U20 W U18 W U14 W U12 W MAN U20 M U18 M U16 M WOM U20 W U18 W U16 W 8.2 Staffelwettkämpfe Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel) Staffel 5 x 80 X X 4 x 100 X X X X X X Olympische X X X X X X 4 x 400 X X X X 3 x 1000 X X X X X X X X Américaine X Hinweis: Die Geschäftsleitung von Swiss Athletics kann nach Absprache mit der Abteilung Sportservices Änderungen und Ergänzungen vornehmen, um damit schneller auf internationale Beschlüsse von IAAF / European Athletics zu reagieren Weitere Staffelwettbewerbe Staffel 6 x frei (400m in Bahnen) X X 5 x frei (400m in Bahnen) X X 4 x 200 X X Schweden (Medley Relay) X X X X X X 3 x 800 X X X 4 x 800 X X 3 x 1000 X X X X 4 x 1500 X Anmerkungen : 5 x 80m: Wechsel mit 10m Anlaufstrecke (wie 4 x 100) Schweden Staffel [Medley Relay] ( ), (Datenblatt Staffel) der 300m-Läufer kann nach dem Übergaberaum auf die Innenbahn wechseln Olympische Staffel ( m), Startaufstellung beim 1500m-Start. 3000m-Américaine: Die Staffel setzt sich aus drei Läufern zusammen. Die Zahl der Ablösungen sowie die einzelnen Teilstrecken können von jeder Staffel selbst bestimmt werden

26 8.3 Mehrkämpfe Schweizer Mehrkampf Meisterschaften (SM Mehrkampf) MAN, U23 M, U20 M und U18 M: Zehnkampf (Wertungstabelle: IAAF) 1. Tag: 100m, Weit, Kugel (7.26, 7.26, 6.0, 5.0 kg), Hoch, 400m 2. Tag: 110mH, Diskus (2.0, 2.0, 1.75, 1.5), Stab, Speer (800, 800, 800, 700g), 1500m Hinweise: Kategorie U23 M wird in den Wettkampf der Männer integriert. Die Reihenfolge der U18 M kann je nach Anlage ändern. empfohlene Reihenfolge: 1. Tag: 100m, Diskus (1.5kg), Stab, Speer (700g), 400m 2. Tag: 110mH, Weit, Kugel (5.0kg), Hoch, 1500m U16 M: Sechskampf (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 100mH, Weit, Kugel (4.0kg), Hoch, Diskus (1.0kg), 1000m WOM, U23 W und U20 W: Siebenkampf (Wertungstabelle: IAAF) 1. Tag: 100mH, Hoch, Kugel (4.0kg), 200m 2. Tag: Weit, Speer (600g), 800m Hinweis: Kategorie U23 W wird in den Wettkampf der Frauen integriert. U18 W: Siebenkampf 1. Tag: 100mH, Weit, Speer (500g), 200m 2. Tag: Hoch, Kugel (3.0kg), 800m (Wertungstabelle: IAAF) U16 W Fünfkampf (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 80m, Weit, Kugel (3.0kg), Hoch, 1000m

27 Wertungstabelle: Swiss Athletics Weitere Mehrkämpfe Bahn / Stadion U18 M: Achtkampf, 1. Tag: 100m, Weit, Kugel (5.0kg), 400m 2. Tag: 110mH, Hoch, Speer (700g), 1000m (Wertungstabelle: IAAF) WOM: Zehnkampf: (Wertungstabelle: IAAF) 1. Tag: 100m, Diskus (1.0kg), Stab, Speer (600g), 400m 2. Tag: 100mH, Weit, Kugel (4.0kg), Hoch, 1500m MAN, U23 M, U20 M, U18 M: Fünfkampf Wertungstabelle: Swiss Athletics m, Weit, Kugel (7.26, 7.26, 6.0, 5.0), Hoch, 1000m MAN, U16 M: Fünfkampf Wertungstabelle: Swiss Athletics 10 80m, Weit, Kugel (4.0kg), Hoch, 1000m WOM, U23 W, U20 W, U18 W: Fünfkampf Wertungstabelle: Swiss Athletics m, Hoch, Kugel (4.0, 4.0, 4.0, 3.0 kg), Weit, 1000m U16 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U14 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U12 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U10 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U16 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U14 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U12 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) U10 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g) Bevorzugt werden nebst den Meisterschafts- noch die oben erwähnten Mehrkämpfe, von denen auch Bestenlisten geführt werden. Mehrkämpfe können für alle Kategorien in beliebiger Art aus den Wettbewerben der WO Art und 9.1. zusammengestellt werden. Von allen frei zusammengestellten Mehrkämpfen werden keine Bestenlisten geführt

28 8.4 Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) Meisterschaft für die besten Disziplinenteams der Vereine und LG für Frauen und Männer. Disziplinen ungerade Jahre MAN: 200; 800; 400H; Hoch; Weit; Kugel; Speer WOM: 100; 400; 1500; 100H; Stab; Drei; Diskus; Hammer Disziplinen gerade Jahre MAN: 100; 400; 1500; 110H; Stab; Drei; Diskus; Hammer WOM: 200; 800; 400H; Hoch; Weit; Kugel; Speer Die Schweizer Team Meisterschaften werden nach einem separaten Reglement durchgeführt, welches auf der Website von Swiss Athletics publiziert wird. Die Geschäftsleitung verabschiedet auf Antrag der Abteilung Sportservices jeweils bis eine aktuelle Version für die nächste Saison

29 9 Hallenwettkämpfe 9.1 Schweizer Hallen Meisterschaften (SM Halle) MAN / WOM: 50m / 60m, 200m, 400m, 800m, 1500m(MAN), 3000m, 50m Hürden / 60m Hürden, Hoch, Stab, Weit, Drei, Kugel Swiss Athletics bestimmt beim Nachwuchs (U 20, U18 und U16) welche Disziplinen durchgeführt werden, nach Möglichkeit: 60m, 200m(nur U20/18), 1000m, 60mH, Hoch, Stab, Weit, Drei, Kugel Einzelwettkämpfe in der Halle Männer MAN / U23 M U20 M U18 M U16 M Meile Meile Hü 50 Hü 50 Hü 50 Hü 4 / 106,7 4 / 99,1 4 / 91,4 4 / 84, / 9.14 / / 9.14 / / 9.14 / / 8.5 / Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 5 / 106,7 5 / 99,1 5 / 91,4 5 / 84, / 9.14 / / 9.14 / / 9.14 / / 8.5 / 13 Hoch Hoch Hoch Hoch Stab Stab Stab Stab Weit Weit Weit Weit Drei Drei Drei Drei Kugel Kugel Kugel Kugel 7,26 6,0 5,0 4,0 Bahngehen

30 Frauen WOM / U23 W U20 W U18 W U16 W Meile Hü 50 Hü 50 Hü 50 Hü 4 / 84,0 4 / 84,0 4 / 76,2 4 / 76,2 13 / 8.5 / / 8.5 / / 8.5 / / 8 / Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 5 / 84,0 5 / 84,0 5 / 76,2 5 / 76,2 13 / 8.5 / / 8.5 / / 8.5 / / 8 / 16 Hoch Hoch Hoch Hoch Stab Stab Stab Stab Weit Weit Weit Weit Drei Drei Drei Drei Kugel Kugel Kugel Kugel 4,0 4,0 3,0 3,0 Bahngehen

31 MAN U20 M WOM U20 W Einzelwettbewerbe in der Halle, Nachwuchs U14 M U12 M U14 W U12 W Hü 50 Hü 50 Hü 50 Hü 4 / 76,2 4 / 60-76,2 4 / 76,2 4 / 60-76,2 12 / 8 / / 7.5 / / 7.5 / / 7.5 / Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 5 / 76,2 5 / 60-76,2 5 / 76,2 5 / 60-76,2 12 / 8 / / 7.5 / / 7.5 / / 7.5 / 18.5 die Hürdenhöhe muss in der jeweiligen Ausschreibung publiziert werden Hoch Hoch Hoch Hoch Stab Stab Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone) Kugel Kugel Kugel Kugel 3,0 2,5 3,0 2,5 Bahngehen Staffelwettkämpfe in der Halle Staffel 4 x 200 X X X X 4 x 400 X X X X 3 x 800 X X 4 x 800 X X X Rekorde, siehe

32 9.3.1 Schweizer Hallen Mehrkampf Meisterschaften (SM Halle Mehrkampf) MAN, U23 M, U20 M, U18 M: Hallen Siebenkampf: 1. Tag: 60m, Weit, Kugel (7.26, 7.26, 6.0, 5.0 kg), Hoch 2. Tag: 60m Hü, Stab, 1000m (Wertungstabelle: IAAF) Hallen Fünfkampf: (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) U16 M: 60m, Weit, Kugel (4.0kg), Hoch, 1000m Hinweis: Werden an einer Veranstaltung die Mehrkampfkategorien gemeinsam durchgeführt, kann von der Disziplinreihenfolge der U20 und U18, auch tagübergreifend, abgewichen werden. (Nur in Absprache mit Swiss Athletics auch an einem Tag möglich). WOM, U23 W, U20 W, U18 W: Hallen Fünfkampf: 60m Hü, Hoch, Kugel (4.0, 4.0, 4.0, 3.0 kg), Weit, 800m (Wertungstabelle: IAAF) U16 W: (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 60m, Weit, Kugel (3.0 kg), Hoch, 1000m Weitere Mehrkämpfe in der Halle MAN, U23 M, U20 M, U18 M: Hallen-Fünfkampf: (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 60m, Weit, Kugel (7.26, 7.26, 6.0, 5.0 kg), Hoch, 1000m 10 Wettkämpfe ausser Stadion 10.1 Schweizer Cross Meisterschaften (SM Cross) Sie werden in folgenden Kategorien und Streckenlängen ausgetragen: Datenblatt Cross 10.2 Schweizer Strassenlauf Meisterschaften Schweizer Marathon Meisterschaften (SM Marathon) Kategorien: Männer, Frauen, U23, Masters M/W gemäss Art. 1.1 Der Veranstalter ist berechtigt, das Ziel nach 5 Stunden zu schliessen und die Streckensicherung aufzuheben Schweizer Halbmarathon Meisterschaften (SM Halbmarathon) Kategorien: Männer, Frauen, U23, U20, Masters M/W gemäss Art Schweizer 10 km Meisterschaften (SM 10km) Kategorien: Männer, Frauen, U23, U20, Masters M/W gemäss Art

33 Schweizer 100 km Meisterschaften (SM 100km) Kategorien: Männer, Frauen 10.3 Schweizer Berglauf Meisterschaften (SM Berglauf) Kategorien: Männer, Frauen, U23, U20, Masters M/W gemäss Art. 1.1 Die Strecke beträgt für die Kategorien Männer, U23 M, U20 M und Masters M max. 15 km und weist einen Höhenunterschied von mindestens 700 m auf. Der Start dieser Kategorien erfolgt gemeinsam. Die Strecke beträgt für die Kategorien Frauen, U23W, U20 W und Masters W 6 bis 9 km und weist einen Höhenunterschied von 500 bis 800 m auf. Der Start dieser Kategorien erfolgt gemeinsam. Hinweis: Wenn der Organisator für die Kategorien Frauen, U23W, U20W und Masters W keine separate Strecke vorgesehen hat, laufen diese die gleiche Strecke wie die Männer, U23M, U20 M und Masters M Schweizer Trail Running Meisterschaften (SM Trail Running) Kategorien: Männer, Frauen Als SM Trail Running kommen nur 1-Tages-Veranstaltungen in Frage (Start und Zielschluss am gleichen Tag). Die Strecke muss folgende Kriterien erfüllen: Mindestens 2/3 Natur- oder Bergwege, Renndistanz mind. 30km, Höhendifferenz mind m bergauf sowie mind m bergab Team SM 10km, Halbmarathon und Marathon Meisterschaften für die besten Disziplinenteams ausser Stadion der LG und Vereine für Frauen und Männer. Die Teams bestehen aus vier Läufern von denen drei für die Wertung zählen. Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein. Gewertete U20 Ausländer gelten als Ausländer. Die Teamwertung erfolgt durch Zeitaddition der Wertungszeiten der drei zählenden Läufer. Bei Zeitgleichheit entscheidet der bessere Rang des Erstklassierten pro Team. Zur Erstellung der Teamwertung werden die Resultate aus allen Kategorien berücksichtigt, sofern sie dieselbe Distanz auf dem gleichen Parcours absolvieren. Titel und Medaillen werden nur vergeben wenn bei Meldeschluss mindestens fünf Teams gemeldet sind. Je die drei Bestklassierten Teams werden ausgezeichnet und nehmen an den Siegerehrungen teil. Je die erstklassierten Mannschaften der Schweizer Team Meisterschaften Halbmarathon M/W qualifizieren sich für den Club-Europacup- Wettbewerb (European Champion Clubs Cup/ECCC). Teilnahmebestimmungen gemäss Reglement ECCC. LG und Vereine, welche an den Schweizer Team Meisterschaften teilnehmen wollen, melden ihre Teams namentlich bis Mittwoch, Uhr, vor der SM mit dem offiziellen Formular dem Veranstalter (Mail Adresse des Veranstalters angeben). Mutationen sind möglich bis eine Stunde vor

34 dem Start. Meldet eine LG / ein Verein mehrere Mannschaften an, muss für jedes Team eine Teammeldung abgegeben werden. Nicht gemeldete Mannschaften werden für die Schweizer Team Meisterschaften nicht berücksichtigt. Für die Teamwertung kommen nur LG und Vereine in Frage, welche Mitglied von Swiss Athletics sind Titelvergabe Bei den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion (WO Art. 10.1, 10.2, 10.3) werden für die Titel- und Medaillenvergabe der Kategorien Männer und Frauen alle Kategorien berücksichtigt, sofern ein gemeinsamer Start erfolgt und die Streckenlänge identisch ist (Overall-Klassement) Mannschaftswertungen Cross und Berglauf An den Schweizer Meisterschaften Cross (Langdistanz) und Berglauf werden in den Kategorien Männer und Frauen Mannschaftswertungen erstellt. Eine Mannschaft besteht aus maximal 4 (Cross 5) Läufern. In die Wertung gelangen die 3 (Cross 4) besten Resultate. Die Mannschaftswertung erfolgt durch Zeitaddition der Wertungszeiten der 3 (Cross 4) gemeldeten Läufer. Bei Zeitgleichheit entscheidet der bessere Rang des/der Erstklassierten pro Mannschaft. Zur Erstellung der Mannschaftswertung werden die Resultate aus allen Kategorien berücksichtigt, sofern sie dieselbe Distanz auf dem gleichen Parcours absolvieren. Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein. Gewertete U20 Ausländer gelten für die Mannschaftswertung als Ausländer. Je die erstklassierten Mannschaften der SM Cross (Langdistanz) M/W qualifiziert sich für die Club-Europacup-Wettbewerbe (European Champion Clubs Cup/ECCC). Teilnahmebestimmungen gemäss Reglement ECCC. Vereine und LG, welche an der Mannschaftswertung teilnehmen wollen, melden ihre Mannschaften namentlich bis Mittwoch, Uhr, vor der SM mit dem offiziellen Formular dem Veranstalter (Mail Adresse des Veranstalters angeben). Mutationen sind bis eine Stunde vor dem Start möglich. Meldet ein Verein/LG mehrere Mannschaften an, muss für jede Mannschaft eine Mannschaftsmeldung abgegeben werden. Nicht gemeldete Mannschaften werden für die Mannschaftswertung nicht berücksichtigt. Für die Mannschaftswertungen kommen nur Vereine und LG in Frage, welche Mitglied von Swiss Athletics sind

35 11 Schweizer Geher Meisterschaften 11.1 Bahngehen (Männer / Frauen) 10000m Männer 5000m Frauen 11.2 Strassengehen (Männer / Frauen) 20 km Männer, Frauen, U20 M 35 km Männer 50 km Männer 100 km Männer 11.3 Berggehen 6 15 km Männer, Frauen Die Strecke sollte, wenn möglich, keine flachen Abschnitte und kein Gefälle aufweisen Bahn- oder Strassengehen 3000m / 3 km U16 W 5000m / 5 km U20 W, U18 W, U16 M 10'000m /10 km Frauen, U20 M/W, U18 M Für die Organisation sämtlicher Schweizer Geher Meisterschaften gelten die Richtlinien des Schweizer Geherverbandes (Anhang 8). 12 Organisation von Verbands- und anderen offiziellen Veranstaltungen im Stadion und in der Halle 12.1 Schweizer Meisterschaften, Regionen Meisterschaften, Kantonale Meisterschaften (V) Termin und Ausschreibung der Meisterschaften Das Datum der Meisterschaft legt Swiss Athletics unter Berücksichtigung des internationalen Terminkalenders fest. Die Ausschreibung hat spätestens acht Wochen vor der Durchführung zu erfolgen. Die Veröffentlichung resp. Aufschaltung der Ausschreibung für Schweizer Meisterschaften und Regionen Meisterschaften im Internet darf erst nach Genehmigung durch den NTO-Obmann erfolgen Anmeldung an Meisterschaften a) Meldefrist Die Meldefrist für Meisterschaften wird durch die Abteilung Sportservices festgelegt. Bei Meisterschaften auf der Bahn läuft sie i.d.r. am 18. Tag vor Wettkampfbeginn, i.d.r. an einem Dienstag, ab. Die Meldungen für alle Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften aller Kategorien haben durch die Vereine oder durch die Teilnehmenden online über / Athletenanmeldung zu erfolgen (Ausnahme: Team SM). Anmeldungen können von Vereinen oder Athleten direkt vorgenommen werden, aber nur, wenn die Lizenz gelöst ist und die Limiten erfüllt sind

36 Werden Nebenlimiten geltend gemacht, welche nicht online verarbeitet werden können, müssen diese innert der Meldefrist über das Anmeldefenster bei der Online-Athleten-Anmeldung eingegeben werden. Kann eine Disziplin infolge einer zu kleinen Zahl von Gemeldeten nicht ausgetragen werden, sind die Betroffenen durch den Organisator zu benachrichtigen. Es ist ihnen zu ermöglichen, die gemeldete Disziplin in einer höheren Kategorie (mit deren Massen und Gewichten) zu bestreiten. Ebenfalls ist ihnen zu ermöglichen, sich für eine andere Disziplin umzumelden, sofern sie in dieser Disziplin die Limite erfüllen. b) Lizenzkontrolle Durch die Online-Anmeldung erfolgt die Lizenzkontrolle automatisch und entfällt auf manuelle Art. c) Verspätete Anmeldung für Meisterschaften Anmeldungen für Bahn-Meisterschaften nach dem offiziellen Meldeschluss werden jeweils bis Mittwoch (24.00 Uhr) vor dem Wettkampf als verspätete Anmeldung per Mail an die Abteilung Sportservices resp. den Organisator akzeptiert, sofern gleichzeitig pro Disziplin und Athlet/ Athletin die Nachmeldegebühr gemäss Gebührenreglement einbezahlt wird. Nachmeldungen sind nur möglich, wenn die verlangten Limiten, erfüllt sind, genügend Anmeldungen vorliegen und die Disziplin im Wettkampfprogramm aufgenommen wurde. Die Hälfte der Nachmeldegebühr wird dem Organisator für entstandene Umtriebe überlassen. d) Start- und Haftgelder Die Veranstalter sind berechtigt, von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen, Start- und Haftgelder zu erheben. Anmeldungen ohne Einzahlung sind ungültig. e) Abmeldung von Athleten Wer für einen Wettbewerb gemeldet ist und daran nicht teilnimmt, geht des Start- und Haftgeldes verlustig. Bei Abmeldung spätestens am chambre d'appel (Kreuzliliste / Meldebestätigung) bis zum Meldeschluss der betreffenden Disziplin, wird das Haftgeld vom Veranstalter bei Abgabe des Arztzeugnisses zurückerstattet, sofern eine Zahladresse vorhanden ist. Das Startgeld verfällt in jedem Fall Wettkampforganisation a) Veranstaltungsprogramm Das Programm muss spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung online auf der Homepage des Organisators aufgeschaltet werden und beinhaltet mindestens folgende Kapitel: Definitiver Zeitplan Technische Weisungen Qualifikationsmodus und Sprunghöhen Teilnehmerliste (event. auch nach Disziplinen) Liste des Organisationskomitees und der offiziellen Funktionäre

37 Zusätzlich kann der Veranstalter ein gedrucktes Programm erstellen, das frei gestaltet und verschickt oder nur am Anlass aufgelegt werden kann. Die Handhabung soll in der Ausschreibung aufgeführt sein. Wenn ein Programm gedruckt wird, muss die Swiss Athletics - Sponsorenseite erscheinen. Als offizielles Medium gilt aber die Homepage des Veranstalters. Wenn das Programm zum Eintritt berechtigt, gilt die Verteilung: - je Athlet ein Programm - je 5 Athleten oder je Staffel ein Exemplar für die Betreuerperson Die Verteilung ist Sache des Organisators. b) Wettkampfadministration Der Wettkampf muss mit der von Swiss Athletics gratis zur Verfügung gestellten Auswertungssoftware "Athletica" administriert werden, damit die Resultate aller Lizenzierten unmittelbar nach Abschluss des Wettkampfes automatisch in die Bestenliste überführt werden können. c) National Technical Officials (NTO) / Schiedsgericht Jede Schweizer- und Regionen Meisterschaft wird durch einen NTO begleitet. Er ist Mitglied des OK mit Stimm- und Weisungsrecht. Die Wettkampftage werden mindestens durch drei Schiedsrichter betreut. Anmerkung: Ein Schiedsrichter muss vom Veranstalter gestellt werden. (Details siehe Anhang 1) d) Kampfgericht / Starter Die Zusammensetzung des Kampfgerichtes (vgl. IWR) ist abhängig von der Bedeutung der Veranstaltung sowie der Anzahl und Zeitfolge der Wettbewerbe. Für Schweizer Meisterschaften, Länderkämpfe und A- und B- Veranstaltungen müssen die Organisatoren über genügend von Swiss Athletics anerkannte Kampfrichter und Kampfrichterinnen verfügen. Es sind zudem anerkannte Starterexperten einzusetzen. (Details siehe Anhang 1) e) Ranglisten Von jeder Meisterschaft sind die Ranglisten aus Athletica noch am Wettkampftag auf die Website des Organisators aufzuschalten. f) Absage von Meisterschaften Bei Absage und Verschiebung sind einbezahlte Start- und Haftgelder vollständig zurückzuerstatten Organisation von übrigen Veranstaltungen Bahn / Stadion (B und C Meetings) Wettkampforganisation Der Wettkampf muss mit der von Swiss Athletics gratis zur Verfügung gestellten Auswertungssoftware "Athletica" administriert werden, damit die Resultate aller Lizenzierten unmittelbar nach Abschluss des Wettkampfes automatisch in die Bestenliste überführt werden können

38 Lizenzkontrolle An allen offiziellen Veranstaltungen (gem. WO Art. 4), die nicht eine konsequente Online-Anmeldung und somit keine automatische Lizenzkontrolle verlangen, haben die Athleten die Lizenz dem Veranstalter vorzuweisen und auf Verlangen zu deponieren. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Lizenzen zu kontrollieren. Athleten, die keine oder eine ungültige Lizenz vorweisen, darf die Teilnahme am Wettkampf nicht gestattet werden. Bei Differenzen entscheidet das Schiedsgericht. Ausnahme: Wettkämpfe bzw. Disziplinen, die gemäss Art lizenzfrei angeboten werden Vergessene Lizenz Bei vergessener Lizenz kann gegen Bezahlung eines im Gebührenreglement von Swiss Athletics festgelegten Betrages an der Veranstaltung beim Organisator eine vorläufige Startgenehmigung eingereicht werden Verschiebungen und Absage von Veranstaltungen Bei Absage und Verschiebung sind einbezahlte Start- und Haftgelder vollständig zurückzuerstatten Ranglisten Von jeder offiziellen Veranstaltung sind die Ranglisten aus Athletica noch am Wettkampftag auf die Website des Organisators aufzuschalten. 13 Organisation von Meisterschaften ausser Stadion Termin und Ausschreibung Das Datum der Meisterschaft legt Swiss Athletics unter Berücksichtigung des internationalen Terminkalenders fest. Die Ausschreibung hat spätestens acht Wochen vor der Durchführung zu erfolgen. Die Veröffentlichung resp. Aufschaltung der Ausschreibung im Internet darf erst nach Genehmigung durch den NTO-Obmann erfolgen Anmeldung an Meisterschaften a) Meldefrist Die Meldefrist für Meisterschaften wird durch die Abteilung Sportservices festgelegt. Die Anmeldeformalitäten können vom Veranstalter im Einverständnis mit dem NTO von Swiss Athletics bestimmt werden. Vereinsweise Anmeldung muss möglich sein. b) Nachmeldungen Die Teilnehmenden müssen die Möglichkeit haben, sich bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn nachzumelden. Der Organisator kann eine Nachmeldegebühr verlangen. c) Startgelder Siehe Gebührenreglement von Swiss Athletics

39 d) Lizenz, Swiss Athletics Membercard Die Teilnehmenden brauchen grundsätzlich keine Lizenz. Alle Schweizer und Liechtensteiner Bürger sind titel- und medaillenberechtigt. In den Kategorien U20 und jünger sind zusätzlich auch Ausländer mit einer Swiss Athletics Lizenz titel- und medaillenberechtigt (gem. Art ). Teilnehmende mit einer Swiss Athletics Membercard erhalten einen Startgeldrabatt (gem. Art. 1.3) Wettkampforganisation a) Veranstaltungsprogramm Das Programm muss spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung online auf der Homepage des Organisators aufgeschaltet werden und beinhaltet mindestens folgende Kapitel: Definitiver Zeitplan / Startzeit Technische Weisungen Streckenplan mit Höhenprofil eventuell Teilnehmerliste Liste des Organisationskomitees und der offiziellen Funktionäre Anmerkung: Zusätzlich kann der Veranstalter ein gedrucktes Programm erstellen, das frei gestaltet und verschickt oder nur am Anlass aufgelegt werden kann. Die Handhabung soll in der Ausschreibung aufgeführt sein. Wenn ein Programm gedruckt wird, muss die Swiss Athletics - Sponsorenseite erscheinen. Als offizielles Medium gilt aber die Homepage des Veranstalters. b) National Technical Officials (NTO) / Schiedsgericht Jede Schweizer Meisterschaften wird durch einen NTO begleitet. Er ist Mitglied des OK mit Stimm- und Weisungsrecht. Der Wettkampf wird durch zwei Schiedsrichter Experten betreut, welche von Swiss Athletics aufgeboten werden. Ein allfälliges Schiedsgericht setzt sich aus den SR-Experten und dem NTO zusammen. c) Ranglisten Von jeder Meisterschaft sind die Ranglisten nach Weisungen der Abteilung Sportservices zu erstellen und noch am Wettkampftag auf der Webseite des Organisators aufzuschalten. Sind bei Nachwuchskategorien (U23, U20, etc.) weniger als fünf Klassierte pro Kategorie im Ziel, werden sie in der nächst älteren Kategorie rangiert. Sind bei Masterskategorien (M/W 35, M/W 40, etc.) weniger als fünf Klassierte pro Kategorie im Ziel, werden sie in der nächst jüngeren Kategorie rangiert. d) Absage von Meisterschaften Bei Absage und Verschiebung sind einbezahlte Stargelder vollständig zurückzuerstatten. Wenn die Meisterschaft in eine bestehende Veranstaltung integriert ist, gelten die Bestimmung des Organisators

40 14 Bestenlisten, Schweizer Rekorde und Bestleistungen 14.1 Bestenlisten Swiss Athletics führt für alle Kategorien gemäss WO Art. 1.1 in allen Wettbewerben gemäss WO Art sowie, ausser Stadion, über 10 km, Halbmarathon und Marathon Bestenlisten. Es können nur Resultate von internationalen Begegnungen, Verbands- und bewilligten Veranstaltungen aufgenommen werden, soweit sie unter regelkonformen Bedingungen erzielt worden sind. Stadion: Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn - sie von schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen mit einer Swiss Athletics Lizenz in der Schweiz erzielt worden sind, - sie von schweizerischen Staatsangehörigen mit einer ausländischen Lizenz erreicht worden sind, - sie von ausländischen Athleten, die eine schweizerische und ausländische Lizenz besitzen, eindeutig für den Schweizer Verein oder die Schweiz erzielt wurde (wenn also in der Rangliste der Schweizer Vereinsname oder SUI steht). Nicht berücksichtigt werden Leistungen, wenn - ausländische Staatsangehörige (mit CH-Lizenz) für ihren ausländischen Verein / ihre Nation im Ausland an einem Wettkampf teilnehmen. Ausser Stadion: Leistungen werden nur berücksichtigt wenn, - die Strecken von einem Swiss Athletics oder int. anerkannten Streckenvermesser mit der Jones Counter Methode vermessen sind. Es ist keine Lizenz für die Aufnahme erforderlich

41 14.2 Schweizer Rekorde und Bestleistungen Schweizer Rekorde Bahn / Stadion Swiss Athletics führt für die Kategorien Männer, Frauen, U23 und U20 in folgenden Wettbewerben Schweizer Rekorde: Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W 100 X X X X X X 200 X X X X X X 400 X X X X X X 800 X X X X X X 1000 X X X X X X 1500 X X X X X X 1 Meile X X X X 2000 X X X X 3000 X X X X X X 5000 X X X X X X 10'000 X X X X X X 1 Stunde X X X X 20'000 X X X X 25'000 X X X X 30'000 X X 100 Hü X X X 110 Hü X X X 400 Hü X X X X X X 2000 St X X 3000 St X X X X X X Hoch X X X X X X Stab X X X X X X Weit X X X X X X Drei X X X X X X Kugel X X X X X X Diskus X X X X X X Hammer X X X X X X Speer X X X X X X

42 Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W Mehrkämpfe Siebenkampf X X X Zehnkampf X X X Staffeln 4 x 100 X X X X X X 4 x 200 X X 4 x 400 X X X X X X 4 x 800 X 3 x 1000 X X X X 4 x 1500 X Olympische X X X X Bahngehen '000 X X X X 20'000 X X X X 30'000 X X 50'000 X X Strassengehen 10 km X X 20 km X X X X 50 km X X ) National- und Vereinsstaffeln (übrige nur für Vereinsstaffeln) Schweizer Rekorde Strassenläufe Swiss Athletics führt für die Kategorien Männer, Frauen, U23 und U20 in folgenden Wettbewerben Schweizer Rekorde: Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W 10 km X X X X X X 15 km X X X X X 20 km X X X X 25 km X X X X 30 km X X X X ½ Marathon * X X X X X X ½ Marathon ** X X X Marathon * X X X X X X Marathon ** X X X 100 km X X X X * Rekorde in gemischten Rennen, ** Rekorde in Rennen nur mit Frauen

43 Nettozeiten die durch ein Transpondersystem in Strassenwettbewerben festgestellt worden sind, werden nicht als Rekord anerkannt Schweizer Rekorde Halle Swiss Athletics führt für die Kategorien Männer, Frauen, U23 und U20 in folgenden Wettbewerben Schweizer Rekorde: Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W 50 X X X X X X 60 X X X X X X 200 X X X X X X 400 X X X X X X 800 X X X X X X 1000 X X X X X X 1500 X X X X X X 1 Meile X X X X 3000 X X X X X X 5000 X X 50 Hü X X X X X X 60 Hü X X X X X X Hoch X X X X X X Stab X X X X X X Weit X X X X X X Drei X X X X X X Kugel X X X X X X Staffeln 4 x 200 X X 4 x 400 X X 4 x 800 Mehrkämpfe Fünfkampf X X X Siebenkampf X X X ) National- und Vereinsstaffeln (übrige nur für Vereinsstaffeln)

44 Schweizer Bestleistungen Swiss Athletics führt Schweizer Bestleistungen, die lediglich auf Grund der Ranglisten statistisch erfasst werden, für folgende Kategorien und Wettbewerbe: Männer, Frauen, U23: Restliche Wettbewerbe gemäss WO Art. 8 und 9. U20: Restliche Wettbewerbe gemäss WO Art U18, U16 und U14: Alle Wettbewerbe gemäss WO Art. 8. Gehen gemäss WO Art 8.1 / Art 11 Anmerkung: Auch bei Bestleistungen soll ein Protokoll ausgefüllt und an Swiss Athletics gesendet werden (bessere Aktualität)! Staatsangehörigkeit Schweizer Rekorde und Bestleistungen können nur von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen, die im Besitz einer Swiss Athletics Lizenz sind, erzielt werden. Staffel- Rekorde/Bestleistungen werden nur anerkannt, wenn die den Rekord erzielende Mannschaft vollständig aus schweizerischen Staatsangehörigen besteht Anerkennung von Schweizer Rekorden Für die Anerkennung von Schweizer Rekorden gelten die grundsätzlichen Bestimmungen der IWR sinngemäss. In den Laufdisziplinen werden nur mit von Swiss Athletics anerkannten Zeitmessverfahren (Anhang 10) festgestellte Leistungen berücksichtigt. Rekorde in Mehrkampfwettbewerben: Die Bedingungen haben vollständig denen der jeweiligen Einzelwettbewerbe zu entsprechen, ausgenommen jenen, bei denen die Windgeschwindigkeit gemessen wird und bei denen die Durchschnittswindgeschwindigkeit (basierend auf der Gesamtheit der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht grösser sein darf als + 2m/s. Beispiel: 100m + 4,5m/s; Weit - 1,0m/s; 110mH + 2,5m/s; = + 6,0m/s. (mathematische Summe): 3 = 2,0m/s. Damit ist die Bedingung erfüllt. In Wettbewerben ausser Stadion werden Rekorde nur berücksichtigt, wenn die Strecken von einem Swiss Athletics oder int. anerkannten Streckenvermesser mit der Jones Counter Methode vermessen sind. Es gelten die Bruttozeiten Homologation von Schweizer Rekorden Neue nach IWR und WO aufgestellte Schweizer Rekorde werden von der GL von Swiss Athletics, die die Rekordlisten auch zuhanden der IAAF führt, unter Berücksichtigung nachstehender Kontrollen homologiert. Bei einem Rekord oder der Egalisierung eines bestehenden Rekordes muss das Rekordprotokoll durch den Veranstalter vollständig ausgefüllt dem Chef des Schiedsgerichtes unmittelbar nach dem Wettkampf übergeben werden

45 Bei allen Laufrekorden sind dem Rekordprotokoll die im Anhang 10 (Ziffer 5) aufgeführten Belege mitzugeben. Der Chef des Schiedsgerichtes und der Technische Leiter der Veranstaltung kontrollieren sämtliche Angaben und bestätigen die Richtigkeit durch ihre Unterschriften (Männer / Frauen, U23 und U20). Rekordprotokolle sind durch den Chef des Schiedsgerichtes direkt an die Abteilung Sportservices zu senden. Nach der Kontrolle durch die Abteilung Sportservices erfolgt der entsprechende Antrag an die GL von Swiss Athletics. Im Ausland erzielte Schweizer Rekorde werden aufgrund der Rangliste homologiert, sofern es sich um internationale Meisterschaften oder um von einem Landesverband organisierte Länderkämpfe handelt. Schweizer Rekorde der Kategorien Männer und Frauen, sowie die entsprechenden Schweizer Hallenrekorde (Ausnahme Klubstaffeln) werden nur homologiert, wenn eine Dopingkontrolle vorgenommen und diese negativ ausfiel. Die Verantwortung zur zeitgerechten Kontrolle liegt bei den Athleten (innert 24h). Die Bekanntgabe von homologierten Rekorden erfolgt durch Swiss Athletics auf der Homepage. Swiss Athletics stellt für Schweizer Rekorde Urkunden aus. 15 Schlussbestimmungen Die Wettkampfordnung (WO) und die Anhänge, auch Änderungen, ersetzten alle früheren Ausgaben und treten mit der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung Swiss Athletics vom 15. März 2014 auf den 1. April 2014 in Kraft. Die Revision der WO findet grundsätzlich alle zwei Jahre statt. Swiss Athletics kann die WO/Datenblätter jährlich anpassen, wenn: - Regeltechnische Anpassungen notwendig sind, - die IAAF Regeländerungen beschliesst. Fribourg / Ittigen, den 15. März 2014 Swiss Athletics Hansruedi Müller Thomas Müller Bruno Kunz Präsident Chef Regelwesen Leiter Sportservices Regelkommission: Thomas Müller, Bruno Kunz, Toni Fässler, Hanspeter Feller, Peter Kocher, Fredy Mollet, Kurt Zingg

46 Anhang Diese Anhänge sollen die Organisation von Leichtathletik Veranstaltungen erleichtern sowie der Ausbildung der Schieds- und Kampfgerichte dienen. Sie fallen in die Zuständigkeit von Swiss Athletics. Die Datenblätter im Internet sind Teil der WO, Anhang 2 bis 5 Inhaltsverzeichnis 1. Schiedsgericht Kampfgericht Läufe Kampfgericht Hoch / Stab Kampfgericht Weit / Drei Kampfgericht Stoss / Wurf SM Strassenläufe SM 10km / Halbmarathon / Marathon SM 100km SM Berglauf und Trail Running SM Berglauf SM Trail Running Schweizer Geher Meisterschaften Swiss Masters Athletics (SMA) Elektronische Zeitmessung Windmessung Elektronische, optische Weiten- und Höhenmessung Sicherheit beim Hammerwerfen Gerätekontrollwaage, Messbänder Abkürzungen Weitere Reglemente

47 1. Schiedsgericht Das Schiedsgericht ist für die Einhaltung der Reglemente WO/IWR/SVM verantwortlich. An jedem Anlass wird durch den Schiedsrichter-Chef ein Rapport zuhanden der Aufgebotsstelle und des Organisators ausgefüllt. Dieser muss zwei Tage nach dem Anlass per (allenfalls per A-Post) zugestellt werden. 1.1 Einsatz der Schiedsrichter an Verbandsveranstaltungen und offizielle Veranstaltungen Verbandsveranstaltungen (SVM gemäss eigenem Reglement) und offizielle Veranstaltungen (inkl. C-Meeting, mit mehr als 3 Disziplinen) unterstehen der Aufsicht eines Dreier-Schiedsgerichtes. Der Chef des Schiedsgerichtes wird durch die Aufgebotsstelle bestimmt. C-Meetings mit weniger als 3 Disziplinen, Wettkämpfe U14 / U12 / U10 und Nachwuchsprojekte (Kantonalfinals, Regionalfinals und Schweizer Final) werden mit einem Schiedsrichter / Schiedsrichterin durchgeführt. Meldung und Aufgebot von Schiedsrichter- und Starterexperten Für Regionen- und Schweizer Meisterschaften, Länderkämpfe und A- und B- Meetings muss mit der Anmeldung der Swiss Athletics - Wettkampfmeldestelle (bei Meisterschaften mit dem Vertrag), ein Schiedsrichter/ Schiedsrichterin gemeldet werden. Zwei Schiedsrichter-Experten resp. die Anzahl Starterexperten werden durch die Aufgebotsstellen von Swiss Athletics bestimmt. Für die Staffelmeisterschaften bietet die Swiss Athletics Aufgebotsstelle drei Schiedsrichter-Experten auf, bei diesem Anlass wird ein Vierer- Schiedsgericht eingesetzt. Eine Person wird als Chef/in bestimmt. 1.2 Übrige lizenzpflichtige Veranstaltungen Bei den übrigen lizenzpflichtigen Veranstaltungen muss der Veranstalter selber für zwei Schiedsrichter sorgen. Der Chef des Schiedsgerichtes wird durch die KLV-Aufgebotsstelle bestimmt. Bei C-Veranstaltungen können die vom Veranstalter gestellten Schiedsrichter auch in der Organisation eingesetzt werden. 1.3 Nachwuchsprojekte Bei den Kantonalfinals und Regionalfinals der Nachwuchsprojekte wird der Schiedsrichter durch die KLV-Aufgebotsstelle bestimmt, bei den Schweizer Finals durch die Aufgebotsstelle von Swiss Athletics. 1.4 Geher-Veranstaltungen Bei Geher-Veranstaltungen veranlasst die Wettkampfkommission das Aufgebot von vier oder mehr Gehrichtern. Diese bestimmen durch Losentscheid den Gehrichter-Obmann. Bei den Schweizer Meisterschaften bestimmt die Wettkampfkommission den Gehrichter-Obmann. Der Veranstalter muss die Gehrichter den Gehern und Geherinnen vor dem Start vorstellen

48 1.5 Entschädigungen Der Veranstalter hat den Mitgliedern des Schiedsgerichts, den Startern und den Gehrichtern Spesen gemäss Gebührenreglement auszuzahlen. 1.6 Aufgaben des Schiedsgerichtes Kontrollen vor Veranstaltungs- bzw. Wettkampfbeginn Das Schiedsgericht hat die Pflicht eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung die Anlagen und Installationen zu überprüfen. Überprüfung der Lizenzkontrolle. An Verbandsveranstaltungen mit nur Onlinemeldung: Keine Lizenzkontrolle mehr nötig (Kontrolle bei Anmeldung). An allen weiteren offiziellen Veranstaltungen haben die Athleten und Athletinnen die Lizenz dem Veranstalter vorzuweisen und auf Verlangen zu deponieren. Lizenzdoppel werden nur bei SVM und Staffelmeisterschaften (Mannschaftswettkämpfe) anerkannt. Der Veranstalter ist, an Meetings mit Meldung auf dem Platz, verpflichtet, die Lizenzen zu kontrollieren. Bei Wettkämpfen, die nur für Lizenzierte ausgeschrieben sind, gilt der Grundsatz: Ohne gültige Lizenz keine Startmöglichkeit! Ausnahme: Hat ein Athlet oder eine Athletin die Lizenz nach eigenen Angaben eingelöst, jedoch nicht bei sich, so kann das entsprechende Swiss Athletics-Formular (vergessene Lizenz) ausgefüllt und ein Betrag an den Organisator bezahlt werden, sofern er/sie trotzdem starten will. Der Betrag wird nicht zurückbezahlt; er dient zur Deckung des administrativen Aufwandes. Der Organisator sendet nach der Veranstaltung die ausgefüllten Formulare zur Kontrolle an die Swiss Athletics Geschäftsstelle, es wird geprüft, ob eine Lizenz tatsächlich eingelöst wurde. Besass der/die unter Vorbehalt gestartete Athlet/in am Wettkampftag keine gültige Lizenz, so werden die erzielten Leistungen gestrichen. Bei Wettkämpfen, die für Lizenzierte und Nichtlizenzierte ausgeschrieben sind, gilt der Grundsatz: Ohne gültige Lizenz kein Resultat in der Bestenliste! Weitere Kontrollen Überprüfung der Wettkampfbekleidung der Athleten und Athletinnen gemäss Reglement. Die Teilnahme an Meisterschaften ist nur mit der offiziellen Wettkampfbekleidung jenes Vereins gestattet, für den die Startenden lizenziert sind (Hose, Leibchen, Ein- oder Zweiteiler). Als Ersatz kann eine neutrale Wettkampfbekleidung ohne Aufschrift, Logo oder kommerzielle Farbkombination getragen werden

49 Anmerkung: Die Wettkampfbekleidung ist auch an der Siegerehrung zu tragen, wobei der offizielle Trainingsanzug des betreffenden Vereins bzw. ein neutraler Trainingsanzug ebenfalls gestattet ist. Überprüfen, ob ein Sanitätsdienst installiert ist. Überprüfen, ob die Bestimmungen betreffend Werbung eingehalten werden. Kontrolle der Sicherheitsabsperrungen im Wettkampfbereich Kontrollen während der Wettkämpfe Befinden sich nur im Einsatz stehende Wettkämpfer und Wettkämpferinnen sowie Kampfgerichte im Innenraum? Zusammenarbeit mit Ordnungsdienst des Organisators. Tragen alle ein korrektes Wettkampftenue (gilt auch für Siegerehrungen)? Werden die Startnummern offen und gut sichtbar getragen? Das Schiedsgericht hat das Recht, Startende, die sich ungebührlich benehmen, auszuschliessen. Die Schiedsrichter müssen die Wettkampfblätter während dem Wettkampf stichprobenartig überprüfen. Proteste und Beschwerden hat das Schiedsgericht unverzüglich zu behandeln. Dies muss an einem ruhigen Ort geschehen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Entscheid muss den Betroffenen unverzüglich mitgeteilt werden. Fühlt sich jemand durch den Entscheid benachteiligt, so ist auf die Möglichkeit einer Beschwerde (innert 20 Tagen nach Eröffnung) an die Geschäftsstelle Swiss Athletics hinzuweisen. (Rechtspflegereglement) Nach Beendigung eines Wettbewerbes muss das Kampfgericht die Wettkampfblätter überprüfen und visieren. Bei Rekorden veranlasst der/die Chef/in des Schiedsgerichts, dass der Organisator das nötige Rekordprotokoll erstellt. Der Schiedsrichterobmann hat die Athleten und Athletinnen (Aktivkategorien) im Falle eines Rekordes über die Pflichten zur Dopingkontrolle zu informieren. Die Schiedsrichter müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein. 1.7 Schiedsgericht Bahnläufe Vor Beginn des Wettkampfes hat das Schiedsgericht folgende Kontrollen durchzuführen: Bei Staffelmeetings: sind die Wechselräume richtig markiert? Bei elektronischer Zeitmessung muss das Schiedsgericht die Zeitmessanlage gemäss Anhang 10 überprüfen. Wird der Windmesser richtig bedient, und ist dieser richtig aufgestellt? Bei Hürdenläufen ist die entsprechende Höhe der Hürden zu kontrollieren. Die Distanzen zwischen den Hürden sind zu überprüfen

50 Das gleiche gilt analog für Steepleläufe. Das Schiedsgericht muss dafür besorgt sein, dass ein Auslauf für die Athleten und Athletinnen nach dem Ziel in genügender Länge vorhanden ist (wichtig bei Hallenwettkämpfen, wo eine Mindestlänge von 15 m gefordert wird). 1.8 Schiedsgericht Schweizer Meisterschaft ausser Stadion Streckenvermessungsprotokoll kontrollieren. Vor Beginn des Laufes ist die Strecke zu inspizieren. Allfällige Unfallgefahren sind durch den Organisator beheben zu lassen. Bei Abkürzungsmöglichkeiten oder Kreuzungen muss während des Laufes eine Person mit entsprechendem Auftrag platziert werden. Beim Zieleinlauf ist darauf zu achten, dass der Auslauf für die Läufer und Läuferinnen in genügender Länge freigehalten wird. Vor Beginn des Laufes sind die Infrastruktur sowie die Verpflegungsposten zu kontrollieren. 1.9 Schiedsgericht Technische Disziplinen Kontrolle der Wettkampfanlagen sowie der Geräte (Gewichtskontrolle). Bei elektronischer, optischer Weitenmessung: Kontrollen gemäss WO Anhang 12. Die für den Wettkampf zugelassenen Geräte müssen durch die Gerätekontrolle mit einem Kontrollzeichen versehen werden. Den Kampfgerichten sind die Anzahl der gestatteten Probeversuche gemäss Richtlinien Swiss Athletics bekanntzugeben. In der Regel werden zwei Probeversuche immer unter Namensaufruf und in der ausgelosten Startreihenfolge durchgeführt. Kontrolle, ob der Windmesser richtig aufgestellt und bedient wird. Bei den Stoss- und Wurfwettbewerben ist darauf zu achten, dass die Geräte nicht zurückgeworfen werden. 2. Kampfgericht Läufe 2.1 Kontrolle der Anlagen und des Materials Kontrolle des Startrevolvers durch den Starter. Kontrolle der Verbindung zur Zeitmessung. Die Kontrolle der elektronischen Zeitmessung erfolgt durch die Spezialisten und das Schiedsgericht (Nullschuss). Kontrolle der Startblöcke durch den Startordner, ab Meetings- Kategorie B und höher sowie an Einkampf - SM sind auch Lautsprecher einzusetzen. Geprüfter Windmesser mit Bedienung (Art. 11). Genügend Stäbe für Staffelläufe vorhanden

51 2.2 Datenblätter Datenblatt Gerade Bahn Datenblatt Rundbahn Datenblatt Staffel Datenblatt Standorte Übergaberichter Datenblatt Protokoll Bahn- und Übergaberichter Datenblatt Fehlstart, Windmessung 3. Kampfgericht Hoch / Stab 3.1 Kontrolle der Anlage und des Materials mindestens 3 Sprunglatten pro Anlage. Sprungmatten: Hoch: Minimalmass, 500x300x50 cm. Stab: min.mass, 500x500x80 cm, Vorkissen: min 200 cm Messlatte: Hoch min. 2.5 m Stab mit Querfuss min. 5 bzw.6 m Elektronische, optische Höhenmessung (Art. 12). Neutralisation (nur Stab): Nach einer vereinbarten Höhe in Absprache mit den Athleten und dem Schiedsgericht (vor Beginn des Wettkampfes) 3.2 Stichkampf Betrifft es den ersten Platz ist in Übereinstimmung mit Regel zwischen diesen Wettkämpfern ein Stichkampf durchzuführen, es sei denn es wird anderweitig nach Vorgaben der Tech. Weisungen, die für die Wettkampfveranstaltung gelten, entschieden. Anmerkung: Wird bei Mehrkampfwettbewerben nicht angewandt. 3.3 Datenblätter Datenblatt Hoch Datenblatt Stichkampf Datenblatt Stab Datenblatt Stab-Weit 4. Kampfgericht Weit / Drei 4.1 Kontrolle der Anlage und des Materials geeichtes Messband (Weitsprung = 10 m, Dreisprung = 20 m). Rechen, Schaufel, Besen, Stecknagel. Einlagebrett

52 Geprüfter Windmesser mit Bedienung (Art. 11). Elektronische, optische Weitenmessung (Art. 12). 4.2 Beschränkung der Anzahl Versuche Bei allen Veranstaltungen kann die Zahl der Versuche in den technischen Wettbewerben, ausgenommen im Hoch- und Stabhochsprung, reduziert werden (IWR 180.5). Die Anzahl Versuche muss in der Ausschreibung und in den Weisungen ersichtlich sein. Bei mehr als 8 Teilnehmenden müssen allen 3 Versuche gewährt werden. Den 8 Besten stehen 3 weitere Versuche, in umgekehrter Rangfolge zu. (IWR 180.5a) 4.3 Datenblätter Datenblatt Weit Datenblatt Drei 5. Kampfgericht Stoss / Wurf 5.1 Kontrolle der Anlage und des Materials Kugelstossen: genügend (min. 3) Kugeln (Gewichtstabelle) geeichtes Messband (25 m), Rechen, Besen, Stecknagel. Kugelstoss, Diskus-, Hammer- und Speerwerfen: genügend (min.3) Geräte geeichtes Messband (100 m), Besen, 20 Stecknägel oder Stecktafeln. Ballwurf: Genügend (min. 3 bis 9) Bälle (Gewichtstabelle) geeichtes Messband (min. 50 m), Stecknägel Event. elektronisch, optische Weitenmessung (Art. 12). Alle Geräte müssen vom Materialverwalter des Veranstalters kontrolliert und pro Wettkampf entsprechend gezeichnet werden Schutzgitter (Diskus und Hammer), Sicherheiten (Art. 13). 5.2 Beschränkung der Anzahl Versuche Siehe Datenblätter Datenblatt Kugel Datenblatt Diskus Datenblatt Drehwurf Datenblatt Hammer Datenblatt Speer Datenblatt Ball

53 6. SM Strassenläufe 6.1 SM 10km / Halbmarathon / Marathon Hinweis auf die WO Die Regeln der WO sind verbindlich. Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee überprüft Strecken SM Strecken sind 10km, Halbmarathon ( km) und Marathon (42.195km) Streckenführung Die Läufe müssen auf befestigten Strassen (grundsätzlich Oberfläche Asphalt, Beton, Pflaster) ausgetragen werden. Lassen der Verkehr oder ähnliche Umstände dies nicht zu, darf die gut markierte Strecke über einen Rad- oder Fussweg entlang der Strasse führen, jedoch nicht über weichen Grund, wie Rasenstreifen oder ähnliches. Start und Ziel können innerhalb einer Leichtathletikanlage liegen oder können sich auch auf Gras oder einem anderen weichen Untergrund befinden. Erlaubt sind Umkehrstrecken, mehrmals zu durchlaufende Rundstrecken entsprechend den örtlichen Situationen oder eine einmal zu absolvierende Strecken. Mindestlänge jeder Runde: Marathon: 10km Halbmarathon: 5km 10km: je nach örtlicher Situation Die Streckenführung muss eindeutig sein und darf dem Abkürzen keinen Vorschub leisten. Eine Höhendifferenz von 150 m soll nicht überschritten werden, wobei jede Steigung zu berücksichtigen ist. Die Strecke muss für den Verkehr gesperrt werden oder durch eine verkehrsarme Gegend führen. Sie darf nicht über Bahnübergänge mit Barrieren führen Durchführungsdatum Ist die SM in einen bestehenden Lauf integriert, richtet sich das Durchführungsdatum nach dem traditionellen Austragungs-Datum des bereits bestehenden Laufes (Vermeidung von Terminkollisionen mit anderen Läufen) Vermessung Die Strecke muss von einem von einem IAAF/AIMS- oder nationalen Streckenvermesser von Swiss Athletics mit der Jones Counter Methode (kalibrierte Fahrrad-Messmethode) vermessen werden. Die Strecke ist entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer nehmen kann. Die Vermessungs- und das Streckenprotokoll müssen den Regeln der IAAF / AIMS oder Swiss Athletics entsprechen

54 Das Streckenvermessungsprotokoll muss am Tag des Laufes dem SR- Obmann zur Verfügung stehen Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO ist Mitglied des OK und hat betreffend SM Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchgeführt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen Laufzeit/Zielschluss Der Veranstalter definiert den Zielschluss. Er kann auch maximale Durchgangszeiten definieren und Teilnehmende, die später ankommen, aus dem Rennen nehmen Haftpflicht Alle Athletinnen und Athleten starten auf eigenes Risiko Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich. Der Aufforderung des mit einer Armbinde gekennzeichneten Wettkampfarztes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten und Athletinnen unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Tragbahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen angepasst sein Persönliche Verpflegung An der SM Halbmarathon und Marathon ist eine persönliche Verpflegung möglich. Diese ist vom Veranstalter an den vom Läufer benannten Stationen bereitzustellen Getränke-/Schwamm- und Verpflegungsstationen Im Start- und Zielbereich müssen Wasser und andere geeignete Verpflegung bereit gestellt sein. Getränke- und Verpflegungsstationen auf der Strecke: 10km: In angemessenen Abständen von 2 3 km sind Erfrischungsstellen (Wasser und Schwämme) einzurichten wenn die Wetterbedingungen dies erfordern. Wassersprühstationen können dann eingerichtet werden wenn sie aus bestimmten organisatorischen und/oder klimatischen Bedingungen erforderlich erscheinen. Halbmarathon, Marathon: Verpflegungsstationen müssen etwa alle 5 km eingerichtet sein. Zusätzlich, etwa in der Mitte zwischen den Verpflegungsstationen, sind Erfrischungsstationen einzurichten, oder wenn die Wetterbedingungen dies erfordern, auch in kürzeren Abständen. Organisation der Verpflegungsstellen: Auf den Tischen 1 und 2 (je nach Grösse des Teilnehmerfeldes) befindet sich die persönliche Verpflegung der Athleten und Athletinnen. Diese muss spätestens zwei Stunden vor dem Start beim Veranstalter deponiert werden

55 (Dopingkontrolle). Das Gefäss muss mit der Startnummer und dem gewünschten Verpflegungskilometer bezeichnet sein (z. B. Nr. 48, km 25). Auf den folgenden Tischen befindet sich die vom Veranstalter gestellte Verpflegung (Tee, Wasser, usw....) Der Veranstalter muss die persönlichen Getränke, mit einer Nummer gekennzeichnet, auf dem dafür bestimmten Tisch deponieren. Bei mehreren Tischen müssen diese deutlich bezeichnet werden, damit sie von weitem sichtbar sind (z.b. Tisch 1, Startnummern 1-50 oder Tisch 2, Startnummern usw...). Die Verpflegung darf von Offiziellen des Veranstalters abgeben (nur an den offiziellen Verpflegungsstellen), selber genommen oder im Raum des Verpflegungsraumes von Betreuern gereicht werden Startzeiten Es wird empfohlen, die SM Marathon während der Monate April, Mai oder September bis einschliesslich Dezember durchzuführen Zwischenzeiten/Distanzangaben Bei den Kilometertafeln , sollen, wenn möglich, Uhren aufgestellt werden, damit sich die Läufer und Läuferinnen über ihre Zwischenzeiten orientieren können. Folgende Distanzangaben sind zu machen: Marathon: Halbmarathon Ziel. Halbmarathon und 10km: jeden vollen Kilometer Zieleinlauf Der Veranstalter hat unmittelbar nach dem Lauf eine Rangliste (mit Kategorie/Rang/Name/Vorname/Jahrgang/Verein und Zeit) zu erstellen Brutto- / Nettozeiten (Transponderzeitmesssystem) An Schweizer Meisterschaften 10km, Halbmarathon und Marathon, bei denen der Veranstalter die Laufleistungen mit einem Transponderzeitmesssystem erfasst, gilt folgende Regelung: - Die Platzierungen und Siegerehrungen der Kategorien Männer und Frauen richten sich ausschliesslich nach den Bruttozeiten. - Die Platzierungen und Siegerehrungen der Kategorien U23, U20 und Masters ab M/W 35 richten sich nach den Nettozeiten. - Die Mannschaftswertung erfolgt durch die Zeitaddition der Nettozeiten, sofern diese ermittelt werden. Werden nur die Bruttozeiten ermittelt, gelten diese für die Platzierungen und Siegerehrungen Begleitung Während des Rennens befinden sich auf der Strecke: ein Wagen oder Fahrrad der Wettkampfleitung (Schiedsgericht). ein Wagen für die Presse

56 ein Radfahrer, der das Feld anführt. ein Schlusswagen (Sanität). Alle Wagen müssen mit ihren Funktionen bezeichnet sein und dürfen die Athleten und Athletinnen in keiner Weise behindern. Athleten und Athletinnen dürfen von niemandem (auch nicht von Radfahrern) begleitet oder verpflegt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Disqualifikation. Der Veranstalter stellt dem Schiedsgericht zwecks Überwachung der Strecke und Einhaltung der Bestimmungen (Verpflegung und Begleitung) einige Kampfrichter zur Verfügung. Im Programm sind die Athleten und Athletinnen sowie ihre Betreuungspersonen auf diesen Umstand aufmerksam zu machen Rollstuhl - Athleten Wenn Rollstuhl - Athleten an einer Strassenlauf SM am Start zugelassen sind, hat der Start vor den Läufern und Läuferinnen zu erfolgen Diverses Es ist darauf zu achten, dass Start, Zieleinlauf und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind. Wenn der Start oder der Zieleinlauf nicht in unmittelbarer Nähe zu den Umkleideräumen befindet, ist der Organisator verpflichtet, gratis einen Autotransport für Athleten und Athletinnen zu organisieren. Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen. 6.2 SM 100 km Hinweis auf die WO Die Regeln der WO sind verbindlich. Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee überprüft Beschaffenheit der Strecke Ist dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Strecke bleibt der Abteilung Sportservices von Swiss Athletics vorbehalten Streckenführung Ist dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Strecke bleibt der Abteilung Sportservices von Swiss Athletics vorbehalten Durchführungsdatum Das Durchführungsdatum soll sich nach dem traditionellen Austragungs- Datum des bereits bestehenden Laufes richten Vermessung Die Strecke muss von einem von einem IAAF/AIMS- oder nationalen Streckenvermesser von Swiss Athletics mit der Jones Counter Methode (kalibrierte Fahrrad-Messmethode) vermessen werden. Die Strecke ist

57 entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer nehmen kann. Die Vermessungs- und das Streckenprotokoll müssen den Regeln der IAAF / AIMS oder Swiss Athletics entsprechen. Das Streckenvermessungsprotokoll muss am Tag des Laufes dem SR- Obmann zur Verfügung stehen Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO ist Mitglied des OK und hat betreffend SM Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchgeführt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen Laufzeit / Zielschluss Der Veranstalter definiert den Zielschluss. Er kann auch maximale Durchgangszeiten definieren und Teilnehmende, die später ankommen, aus dem Rennen nehmen Haftpflicht Alle Athletinnen und Athleten starten auf eigenes Risiko Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich. Der Aufforderung des mit einer Armbinde gekennzeichneten Wettkampfarztes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten und Athletinnen unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Tragbahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen angepasst sein Getränke-/Schwamm- und Verpflegungsstationen Der Veranstalter muss genügend Verpflegungs- und Wasserstationen einrichten. Die Anerkennung der Verpflegung bleibt der Abteilung Sportservices des Swiss Athletics vorbehalten Startzeiten Sind dem Veranstalter überlassen Zwischenzeiten / Distanztafeln Sind dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Zwischenzeiten und Distanztafeln sind der Abteilung Sportservices von Swiss Athletics vorbehalten Zieleinlauf Der Veranstalter hat unmittelbar nach dem Lauf eine Rangliste (mit Kategorie/Rang/Name/Vorname/Jahrgang/Verein und Zeit) zu erstellen Brutto- / Nettozeiten (Transponderzeitmesssystem) An Schweizer Meisterschaften 100km, bei denen der Veranstalter die Laufleistungen mit einem Transponderzeitmesssystem erfasst, gilt folgende Regelung:

58 - Die Platzierungen und Siegerehrungen der Kategorien Männer und Frauen richten sich ausschliesslich nach den Bruttozeiten Begleitung Die Regelung betreffend Begleitung sind dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Regelung bleibt der Abteilung Sportservices von Swiss Athletics vorbehalten Rollstuhl - Athleten Wenn Rollstuhl - Athleten an am Start zugelassen sind, hat der Start vor den Läufern und Läuferinnen zu erfolgen Diverses Es ist darauf zu achten, dass Start, Zieleinlauf und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind. Wenn der Start oder der Zieleinlauf nicht in unmittelbarer Nähe zu den Umkleideräumen befindet, ist der Organisator verpflichtet, gratis einen Autotransport für Athleten und Athletinnen zu organisieren. Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen. 7. SM Berglauf und Trail Running 7.1 SM Berglauf Hinweis auf die WO Die Regeln der WO sind verbindlich. Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee Swiss Athletics überprüft Strecke (Länge, Höhendifferenz) Bezüglich Länge und Höhendifferenz gelten die Kriterien gemäss WO Art Die Länge und die Steilheit richten sich nach den vorhandenen Geländebedingungen. Es soll die Strecke eines bestehenden, sich jährlich wiederholenden Berglaufes sein. Der Lauf muss mindestens schon einmal als Berglauf erfolgreich organisiert und durchgeführt worden sein. Männer Die Renndauer muss mind. 45 Min. und max. 75 Min. betragen, wobei die Streckenlänge max. 15 km betragen darf. Höhendifferenz mind. 700 m. Abweichungen bei den übrigen Kategorien: Frauen, U23 M/W und U20 M: Renndauer: mind. 40 Min., max. 60 Min. Höhendifferenz: mind. 500 m, max. 800 m. U20 W: Renndauer: mind. 20 Min., max. 40 Min. Höhendifferenz: mind. 300 m, max. 500 m

59 Die Kategorien Männer, Frauen, U23, U20 dürfen die gleiche Strecke benützen, wenn die aufgeführten Vorgaben eingehalten werden. Streckenprofile von im gleichen Jahr stattfindenden Grossanlässen können zur Entscheidungsfindung bei der Vergabe mitentscheidend sein. Entscheidungsbefugnis für nötige Abweichungen hat das Laufkomitee Streckenanpassungen können auf dessen Veranlassung gefordert und umgesetzt werden Streckenführung Der Start muss sich unten und das Ziel oben befinden. Das Ziel ist für alle Kategorien am gleichen Ort. Sie sollen den vorhandenen und natürlichen Wegen folgen. Es sollen asphaltierte Strassen, Natur- oder Bergwege benutzt werden. Flach- und Abwärts-Passagen (nicht steil und gefährlich) sind möglich. Bei unvorhergesehenen Wetterbedingungen (Schnee, starker Regen) muss eine reguläre Durchführung garantiert sein. Eine vorher vom NTO und Disziplinentrainer Berglauf geprüfte und freigegebene Ersatzvariante ist möglich. Die Streckenwahl muss eindeutig sein und darf nicht zu Abkürzungen in Kurven verleiten (sonst muss mit Markierband abgesperrt werden). Bei dichtem Nebel muss die Strecke bzw. die Kennzeichnung den Umständen entsprechend gesichert sein. Für das Rennen muss die Strecke für jeglichen Verkehr gesperrt werden (auch für Mountainbikes). Überholmöglichkeiten müssen auf den ersten Laufkilometern genügend vorhanden sein. Es darf auf der ganzen Strecke keine Absturzgefahr bestehen. Überholmanöver müssen ungefährlich möglich sein Durchführung Das Durchführungsdatum soll sich nach dem traditionellen Austragungs- Datum des bereits bestehenden Laufes richten (Vermeidung von Terminkollisionen mit anderen Läufen). Bei der Vergabe der Schweizer Meisterschaften kann das Austragungsdatum bei der Entscheidungsfindung wichtig sein, da für eine geplante Teilnahme an internationalen Bergläufen (z.b. Alpen Grand-Prix, European- und World-Trophy) die Schweizer Meisterschaften als Selektions- bzw. Vorbereitungslauf benutzt werden und mit diesen keine Terminüberschneidung verursachen darf. Der Berglaufkommission schlägt Swiss Athletics den Ausrichter vor. Der endgültige Entscheid der Vergabe fällt der ZV Swiss Athletics Infrastruktur Ein leistungsfähiges Transportsystem, welches auch bei schlechter Witterung funktioniert, muss vorhanden sein (Zuschauer, Läufer, Presse, Gäste). Im Zielgelände müssen Schutzräume für ankommende Läufer und Läuferinnen vorhanden sein

60 Ein Pressedienst ist zwingend (Infos, Start- und Ranglisten, Betreuung, Büro). Wenn ein Transportdienst vom Ziel zum Start oder zur Garderobe organisiert ist, muss dieser für die teilnehmenden Athleten und Athletinnen gratis sein. Es ist darauf zu achten, dass Start, Ziel und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO hat in Absprache mit dem Disziplinentrainer Berglauf Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchgeführt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen Laufzeit Frühestens zwei Stunden nach dem Einlauf des Siegers oder der Siegerin darf das Ziel geräumt und die Streckenposten eingezogen werden Haftpflicht Alle Athleten und Athletinnen starten auf eigenes Risiko Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich. Der Aufforderung des Sanitätsdienstes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten und Athletinnen unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Tragbahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen angepasst sein Einlauf Nach dem Zieleinlauf müssen den Bedingungen entsprechende Getränke und Erfrischungen zur Verfügung stehen Verpflegung Die Verpflegungsstellen werden in Absprache mit dem NTO festgelegt Effektentransport Der Organisator ist verpflichtet, die persönlichen Effekten der Läufer und Läuferinnen in Plastiktaschen, die mit der Startnummer versehen sein müssen, ins Zielgelände zu transportieren Begleitung Die Begleitung der Athleten und Athletinnen und deren Verpflegung ausserhalb der offiziellen Verpflegungsposten während des Wettkampfes werden mit Disqualifikation geahndet. Zur Durchsetzung dieser Bestimmung stellt der Organisator dem Schiedsgericht zusätzlich einen Kampfrichter zur Verfügung. Diese Information muss in das Wettkampfprogramm aufgenommen werden Diverses Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen

61 7.2 SM Trail Running Hinweis auf die WO Die Regeln der WO sind verbindlich. Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee Swiss Athletics überprüft Strecke (Länge, Höhendifferenz) Bezüglich Länge und Höhendifferenz gelten die Kriterien gemäss WO Art Es soll die Strecke einer bestehenden, sich jährlich wiederholenden Trail Running Veranstaltung sein. Die SM wird nur auf einer Distanz ausgetragen, auch wenn die Veranstaltung verschiedene Distanzen anbietet. In der Regel soll die SM auf der Hauptdistanz erfolgen, d.h. auf jener Strecke, die an der Veranstaltung am meisten Beachtung findet. Der Lauf muss mindestens schon einmal erfolgreich organisiert und durchgeführt worden sein Streckenführung Die Strecke soll den vorhandenen und natürlichen Wegen folgen. Das Ziel ist für alle Kategorien am gleichen Ort. Bei unvorhergesehenen Wetterbedingungen (Schnee, starker Regen) muss eine reguläre Durchführung garantiert sein. Eine vorher vom NTO geprüfte und freigegebene Ersatzvariante ist möglich. Die Streckenwahl muss eindeutig sein und darf nicht zu Abkürzungen in Kurven verleiten. Bei dichtem Nebel muss die Strecke bzw. die Kennzeichnung den Umständen entsprechend gesichert sein. Für das Rennen muss die Strecke für jeglichen Verkehr gesperrt werden (auch für Mountainbikes). Überholmöglichkeiten müssen auf den ersten Laufkilometern genügend vorhanden sein. Es darf auf der ganzen Strecke keine Absturzgefahr bestehen. Überholmanöver müssen ungefährlich möglich sein Durchführungsdatum Das Durchführungsdatum soll sich nach dem traditionellen Austragungs- Datum des bereits bestehenden Laufes richten (Vermeidung von Terminkollisionen mit anderen Läufen) Infrastruktur Ein leistungsfähiges Transportsystem, welches auch bei schlechter Witterung funktioniert, muss vorhanden sein (Zuschauer, Läufer, Presse, Gäste). Im Zielgelände müssen Schutzräume für ankommende Läufer und Läuferinnen vorhanden sein. Ein Pressedienst ist zwingend (Infos, Start- und Ranglisten, Betreuung, Büro). Wenn ein Transportdienst vom Ziel zum Start oder zur Garderobe organisiert ist, muss dieser für die teilnehmenden Athleten und Athletinnen gratis sein. Es ist darauf zu achten, dass Start, Ziel und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind

62 7.2.6 Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO ist Mitglied des OK und hat betreffend SM Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchgeführt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen Laufzeit Der Veranstalter definiert einen Zielschluss. Er kann auch maximale Durchgangszeiten definieren und Teilnehmende, die später ankommen, aus dem Rennen nehmen Haftpflicht Alle Athleten und Athletinnen starten auf eigenes Risiko Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich. Der Aufforderung des mit einer Armbinde gekennzeichneten Wettkampfarztes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten und Athletinnen unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Tragbahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen angepasst sein Einlauf Nach dem Zieleinlauf müssen den Bedingungen entsprechende Getränke und Erfrischungen zur Verfügung stehen Verpflegung Der Veranstalter bietet Verpflegungsstellen an. Auf einzelnen Streckenabschnitten kann auch eine Selbstversorgung durch die Teilnehmenden verlangt werden Effektentransport Der Organisator ist verpflichtet, die persönlichen Effekten der Läufer und Läuferinnen ins Zielgelände zu transportieren Ausrüstung Der Veranstalter kann in Absprache mit dem NTO eine Pflichtausrüstung vorschreiben, welche auf der ganzen Strecke mitgetragen werden muss. Diese kann z.b. folgende Gegenstände umfassen: elastische Binde, Pflaster, langes Oberteil, lange Hose, Mobiltelefon, Stirnlampe (falls Zielschluss bei Dunkelheit). Der Veranstalter muss in Absprache mit dem NTO festlegen, ob bzw. mit welchen Regeln die Verwendung von Running-/Walkingstöcken erlaubt ist Diverses Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen

63 8. Schweizer Geher Meisterschaften 8.1 Hinweis auf die WO und IWR Alle Bestimmungen der WO sind gültig. Alle Wettkämpfe müssen nach den gültigen laaf-reglementen bzw. deren deutschen Übersetzung der IWR durchgeführt werden. 8.2 Spezielle Richtlinien für einzelne Meisterschaften Schweizer Meisterschaften 20 km Strassengehen Entsprechend den Witterungsverhältnissen sollen Erfrischungsstellen - Trinkwasser und Schwammstationen - vom Organisator in vernünftigen Abständen eingerichtet werden Schweizer Meisterschaften im 50- und 100 km Strassengehen Für diese beiden Meisterschaften ist eine Verpflegung, wie an allen Wettbewerben über 20 km, nur an den offiziellen Stellen zulässig. Es werden vom 5.km an alle 5 km oder in jeder Runde Verpflegungsstellen eingerichtet. Die Verpflegung, die entweder vom Veranstalter oder von den Teilnehmern gestellt werden kann, soll an den von diesen bezeichneten Stationen zur Verfügung stehen. Die Verpflegung ist so aufzustellen, dass sie für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen leicht erreichbar ist oder ihnen direkt in die Hand gegeben werden kann. Nimmt jemand Verpflegung ausserhalb der vom Veranstalter eingerichteten Verpflegungsstationen an, erfolgt die Disqualifikation. Zusätzlich soll zwischen diesen Stationen etwa auf halber Strecke für Erfrischungsstellen (Trinkwasser, Schwämme) gesorgt werden. Begleitpersonen müssen mindestens 10 m hinter den Gehern zurückbleiben Zielschluss Der Organisator ist berechtigt, die Zielkontrolle entsprechend der Minimalpunktzahl der SGV - Wertungstabelle zu schliessen. 8.3 Durchführung Die Meisterschaften sind am Samstag oder Sonntag durchzuführen. Einzig die Präsidentenkonferenz oder die Techniker des Geherverbandes können eine Abweichung von dieser Regel beschliessen. 8.4 Kontrolle der Wettkämpfe und der Streckenlängen Die Wettkampfkommission lässt die Streckenlänge in Zusammenarbeit mit dem Organisator kontrollieren und rapportiert dem Geherverband. Die Gehrichter müssen mit den offiziellen Abzeichen und ihrem Material (Fähnchen, Karten für Verwarnung und Disqualifikation sowie Rapportformularen) ausgerüstet sein. Dieses Material befindet sich beim Verantwortlichen der Gehrichtern

64 Anmerkung: Diese Anordnungen gelten für alle Wettkämpfe in der Schweiz. Hinweise: Die Broschüre Conseils aux juges ist das Handbuch der Gehrichter (laaf-geherkommission). Die Regeln sind in IWR Regel 230 enthalten. 9. Swiss Masters Athletics (SMA) Die Bestimmungen der WO finden auch für SMA - Wettkämpfe Anwendung, mit Ausnahme nachstehender Abweichungen. SMA orientiert sich dabei an den Bestimmungen von World Masters Athletics (WMA). 9.1 Disziplinen Männer M35 M40 M45 M50 M55 M60 M65 M70 M75 M80+ 60m X X X X X X X X X X 100m X X X X X X X X X X 200m X X X X X X X X X X 400m X X X X X X X X X X 800m X X X X X X X X X X 1500m X X X X X X X X X X 5000m X X X X X X X X X X 10000m X X X X X X X X X X 60m Hü m Hü m Hü m Hü m Hü m Hü m St m St Hoch X X X X X X X X X X Stab X X X X X X X X X X Weit X X X X X X X X X X Drei X X X X X X X X X X Kugel Diskus Hammer Speer x100 m X X X X X X X X X X 4x400 m X X X X X X X X X X

65 10-kampf X X X X X X X X X X ( keine Bestenlisten ) 5-kampf X X X X X X X X X X 5k - Wurf X X X X X X X X X X Bahngehen 5000m X X X X X X X X X X 10000m X X X X X X X X X X Frauen W 35 W 40 W 45 W 50 W 55 W 60 W 65 W 70 W 75 W m X X X X X X X X X X 100m X X X X X X X X X X 200m X X X X X X X X X X 400m X X X X X X X X X X 800m X X X X X X X X X X 1500m X X X X X X X X X X 3000m X X X X X X X X X X 5000m X X X X X X X X X X 10000m X X X X X X X X X X 60m Hü m Hü m Hü m Hü m Hü m Hü m St X X X X X X X X X X Hoch X X X X X X X X X X Stab X X X X X X X X X X Weit X X X X X X X X X X Drei X X X X X X X X X X Kugel Diskus Hammer Speer x100 m X X X X X X X X X X 4x400 m X X X X X X X X X X 5 kampf X (100mH / Kugel / Hoch / Weit / 800m, mit Bestenlisten ) 5 kampf X X X X X (80mH/Kugel/Hoch/Weit/800m) 7 kampf X (100mH / Hoch / Kugel / 200m / Weit / Speer / 800m, mit Bestenlisten ) 7 kampf X X X X X

66 (80mH/Hoch/Kugel/200m/Weit/Speer/800m, keine Bestenlisten) 5-k - Wurf X X X X X X X X X X Bahngehen 5000m X X X X X X X X X X 10000m X X X X X X X X X X 9.2. Hürdendistanzen Männer 60m Hü M35 / M45 siehe Hürden 13.72/9.14/9.72 M50 und M55 siehe Hürden 13.00/8.50/13.00 M60 und M65 siehe Hürden 12.00/8.00/16.00 M70 + siehe Hürden 12.00/7.00/20.00 M80 + siehe Hürden 12.00/7.00/ m Hü M70 / M75 siehe Hürden 12.00/7.00/19.00 M80 + siehe Hürden 12.00/7.00/ m Hü M50 / M55 siehe Hürden 13.00/8.50/10.50 M60 / M65 siehe Hürden 12.00/8.00/ m Hü M35 / M45 siehe Hürden 13.72/9.14/ m Hü M60 / M65 siehe Hürden 50.00/35.00/ m Hü M70 + siehe Hürden 50.00/35.00/ m Hü M35 bis M45 siehe Hürden 45.00/35.00/40.00 M50 bis M55 siehe Hürden 45.00/35.00/ Frauen 60m Hü W35 siehe Hürden 13.00/8.50/13.00 W40 / W45 siehe Hürden 12.00/8.00/16.00 W50 / W55 siehe Hürden 12.00/7.00/20.00 W60 + siehe Hürden 12.00/7.00/ m Hü W40 / W45 siehe Hürden 12.00/8.00/12.00 W50 / W55 siehe Hürden 12.00/7.00/19.00 W60 + siehe Hürden 12.00/7.00/ m Hü W35 siehe Hürden 13.00/8.50/ m Hü W70 + siehe Hürden 20.00/35.00/ m Hü W50 W65 siehe Hürden 50.00/35.00/ m Hü W35 - W45 siehe Hürden 45.00/35.00/ Schweizer Meisterschaften SMA Die SMA können Schweizer Meisterschaften im Stadion in den Masterskategorien gemäss WO 1.1 ausschreiben. Es gelten dabei die Weisungen von SMA. 9.4 Fehlstartregelung Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Jeder Wettkämpfer, der einen zweiten Fehlstart im gleichen Lauf verur

67 sacht, ist zu disqualifizieren. Dies gilt auch für den Mehrkampf (Fehlstartreglung bei SMA-Wettkämpfen nach den Bestimmungen der WMA). 9.5 Übertritt in eine andere Altersklasse Der Übertritt von einer Kategorie in die nächsthöhere erfolgt national jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres (international gilt das Geburtsdatum). 9.6 Bestleistungen - Rekorde Der Vorstand SMA kann Bestenlisten, Bestleistungen und Rekorde, analog des Europa (EVAA)- und Weltverbandes (WMA) führen. Für die Anerkennung dieser Rekorde sind Dopingkontrollen nicht gefordert. 10. Elektronische Zeitmessung 10.1 Zulassungseinteilungen Alle Zeitmessanlagen, welche die Swiss Athletics-Zulassung erreicht haben, werden je nach deren technischem Stand in die Zulassungsstufen A, B, C oder D eingeteilt. Alle Zeitmessanlagen, welche die Swiss Athletics-Zulassung erreichen wollen, müssen den IAAF Bestimmungen entsprechen und zudem die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, um in die entsprechende Zulassungsstufe aufgenommen zu werden. Eine Liste der vom Swiss Athletics zugelassenen Zeitmessanlagen und ihrer Einteilung in die Zulassungsstufen A, B oder C sind unter > aufgeschaltet. Zulassung A: CCD-Zeilenkamera mit Video- oder PC Zeilenaufzeichnung von mindestens 1000 vertikalen Zeilen/Sekunde und dazu synchronisierte Zeitskala. Zulassung B: Videokamera mit Video-Einzelbildaufzeichnung von mindestens 50 Bilder/Sekunde, dazu synchronisierte Zeiteinblendung und auf die Ziellinie einstellbarer elektronischer Zielstrich. Zulassung C: Lichtschrankenanlage mit mindestens 2 in Reihe geschalteten Lichtschranken mit einem Höhenabstand von 20 cm und einer Lichtstrahlbreite von max. 5 cm auf der ganzen Bahnbreite. Zulassung D: Transponder-Zeitmesssystem nach IWB Regel für Läufe ausser Stadion. Im WO Artikel 4.2 ist ersichtlich, welche Zeitmessanlagen mit der entsprechenden Zulassungsstufe für die diversen LA- Veranstaltungen eingesetzt werden dürfen

68 10.2 Anwendung An allen internationalen Begegnungen A-Veranstaltungen (gemäss WO 4.2), Einkampf-Länderkämpfen sowie an folgenden Schweizer Meisterschaften ist elektronische Zeitmessung mit Zeitmessanlagen der Zulassung A obligatorisch: Schweizer Leichtathletik Meisterschaften - Männer und Frauen - U23 / U20 und U18 und U16 Schweizer Staffelmeisterschaften An Mehrkampf-Länderkämpfen, den übrigen Schweizer Meisterschaften und Verbandsveranstaltungen gemäss WO 4.1 sowie B-Veranstaltungen gemäss WO 4.2 dürfen elektronische Zeitmessanlagen der Zulassung B eingesetzt werden. Bei C-Veranstaltungen gemäss WO Artikel 4.2 sowie den übrigen Veranstaltungen ist die Art der Zeitmessung freigestellt. Die gemessenen Zeiten werden als elektronische Werte anerkannt, wenn die entsprechende Zeitmessanlage der Zulassung C entspricht Zulassung a) Alle Zeitmesssysteme, die an Veranstaltungen gemäss Artikel 4.2 eingesetzt werden oder bei denen die Rekordanerkennung gewährleistet sein soll, müssen vom Swiss Athletics zugelassen sein. b) Alle Zeitmesssysteme, die an C-Veranstaltungen gemäss WO Artikel 4.2 und den übrigen Veranstaltungen eingesetzt werden und deren Zeiten als elektronische Werte anerkannt werden sollen, müssen vom Swiss Athletics zugelassen sein Überprüfung der Zeitmessanlage vor dem Wettkampfbeginn Vor jeder Leichtathletikveranstaltung muss die Zeitmessanlage durch ein Mitglied des Schiedsgerichts mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn nach den nachfolgend aufgeführten Richtlinien überprüft werden. Für die richtige Funktion der Zeitmessanlage ist in jedem Fall der Zeitmessverantwortliche der Veranstaltung zuständig. Der Begriff Elektronische Zeitmessung hat nur Gültigkeit, wenn die Zeiten durch ein vollautomatisches Messverfahren registriert worden sind. Alle anderen Zeitmessverfahren fallen unter den Begriff Handzeitnahme Zulassung A Elektronische Zeitmessung mit CCD-Zeilenkamera, mit Video- oder PC-Zeilenaufzeichnung von mindestens 1000 vertikalen Zeilen/Sekunde und dazu synchronisierte Zeitskala. a) Überprüfung des Revisionsdatums. b) Die Verlängerung der Ziellinie bis zum Standort der Kamera muss vermessen sein

69 c) Für die Überprüfung muss die Anlage auf die höchstmögliche Zeilenzahl/Sekunde (mind. 1000) eingestellt sein. d) Auslösen der Zeit von Hand (über die Tastatur). Auf der Zeitskala und auf allen Anzeigen dürfen nun 1/10 Zeitmarkierungen erscheinen. e) Bei aktiviertem Lauf- und Zeitaufzeichnungssystem einen Start durch Abgabe eines Schusses mit dem, auf die Ziellinie gelegten Startrevolver auslösen. Zunächst ist zu kontrollieren, ob alle Geräte angelaufen sind. Dies muss bei jeder Anlage sichtbar sein. Anschliessend lässt man einen Läufer durch das Ziel laufen und kontrolliert dann folgendes: - Erscheinen der Rauch (Blitz) des Startrevolvers und der Beginn der Zeitskala auf dem Monitor synchron? (Toleranz 1/1000 Sekunde). - Stimmen die Zeiten des Läufers auf dem Monitor mit den Zeiten des Druckers und der Grossanzeige überein? Kleine Differenzen sind möglich, da die Zeiten des Druckers und der Grossanzeige durch die Lichtschranke ausgelöst werden. f) Betrachten eines Einlaufes auf dem Monitor. Alle Bahnmarkierungen müssen schwarz erscheinen; andernfalls ist die Kamera nicht richtig auf die Ziellinie ausgerichtet. g) Eine Zeit mit einem Tausendstel auswerten (z.b ). Beim Runden auf die Hundertstel muss es ergeben (in der Leichtathletik werden alle Zeiten aufgerundet). Wird dieser Tausendstel auf gerundet, so ist die Software falsch eingestellt, z.b. eine falsche Sportart Zulassung B Elektronische Zeitmessung mit Videokamera mit Video- Einzelbildaufzeichnung von mindestens 50 Bilder/Sekunde und dazu synchronisierter Zeiteinblendung a) Überprüfen des Revisionsdatums. b) Die Verlängerung der Ziellinie bis zum Standort der Kamera muss vermessen sein. c) Der elektronische Zielstrich auf dem Monitor muss mit dem Laufbahnzielstrich auf der ganzen Breite übereinstimmen. d) Auf dem Bildschirm muss sichtbar sein, ob der Startimpuls von Hand oder durch das Startsignal erfolgte. e) Die Anlage durch einen als Startimpuls abgegebenen Schuss starten. Überprüfen durch einen als Stoppimpuls abgegebenen Schuss. Die Zeit des Druckers und der Grossanzeige darf nicht schlechter sein als die, mit dem Rauch (Blitz) sichtbare Zeit auf dem Bildschirm. Bei der Auswertung von Laufzeiten ist zu beachten, dass bei diesem Zeitmesssystem nur Zeiten vergeben werden dürfen, die auf dem Monitor auch abgelesen werden können. Das heisst, bei 50 Bil

70 der/sekunde sind nur Zeiten mit geraden Hundertstelsekunden möglich Zulassung C Elektronische Zeitmessung mit Lichtschranken a) Überprüfen des Revisionsdatums. b) Das Startsignal muss die Anlage automatisch auslösen. c) Die Stoppimpulse müssen durch die Lichtschranke ausgelöst werden. Die Lichtschranke muss folgende Bedingungen erfüllen: - Lichtschrankenabstand in der Höhe: 20 cm. mindestens 2fach. - Lichtstrahlbreite auf der ganzen Bahn: max. 5 cm. d) Nach Beendigung des Laufes müssen alle Zeiten am Zeitmesssystem abgelesen werden können. e) Auf dem Druckerstreifen muss sichtbar sein, ob der Startimpuls von Hand oder automatisch erfolgte. f) Nach dem Lauf muss ein Speicher (eine Uhr) noch frei sein, damit die Möglichkeit besteht, nochmals eine Zeit zu stoppen Schweizer Rekorde Schweizer Rekorde werden anerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Die eingesetzte Zeitmessanlage besitzt die Swiss Athletics- Zulassung A oder B. b) Folgende Belege müssen vorhanden sein: b1) Elektronische Zeitmessung mit CCD-Zeilenkamera und Video- Zeilenaufzeichnung. - Videoband mit der Aufzeichnung des Laufes. - Videoband mit der Aufzeichnung der Schussüberprüfung. b2) Elektronische Zeitmessung mit CCD-Zeilenkamera und PC-Zeilenaufzeichnung. - Diskette oder Bildausdruck mit der Aufzeichnung des Laufes. - Diskette oder Bildausdruck mit der Aufzeichnung der Schussüberprüfung. b3) Elektronische Zeitmessung mit Videoband und Video- Einzelbildaufzeichnung. - Videoband mit der Aufzeichnung des Laufes. - Videoband mit der Aufzeichnung der Schussüberprüfung und dem Druckerbeleg der Schussüberprüfung

71 10.6 Revision Sämtliche Zeitmessanlagen mit Swiss Athletics - Zulassung müssen alle vier Jahre revidiert werden, damit ein einwandfreier Einsatz gewährleistet ist. Über jede Revision muss ein Protokoll erstellt werden. Dieses wird bei der Zeitmessanlage aufbewahrt und dient dem Schiedsgericht als Beleg für die Einhaltung der Vorschriften Kontrolle Der Swiss Athletics - Verantwortliche für Zeitmessanlagen ist jederzeit befugt, die vorhandenen Zeitmess-Einrichtungen zu kontrollieren und zusammen mit der Abteilung Sportservices des Swiss Athletics die notwendigen Weisungen zu erlassen. 11. Windmessung 11.1 Die Windgeschwindigkeit ist durch ein vom Swiss Athletics anerkanntes Messgerät festzustellen Es muss ein Revisions- oder Messprotokoll vorhanden sein Für die regelgerechte Aufstellung und Bedienung des Windmessgerätes ist der Wettkampfleiter der Veranstaltung verantwortlich Bei Läufen in Stadien ist der Windmesser ca. 50 m vor der Ziellinie neben der Geraden (links der Laufbahn, im Innenraum) und beim Weitund Dreisprung 20 m vor dem Absprungbalken (wenn möglich auf der linken Seite der Anlaufbahn) aufzustellen. Das Messgerät soll nicht mehr als zwei Meter von der Bahn oder der Anlaufbahn entfernt stehen. Die Distanz zwischen Boden und Gerätemesseinheit soll 1.22 m betragen. Die Gerätemesseinheit muss horizontal und parallel zur Laufrichtung ausgerichtet sein. Während der Messdauer darf sich niemand vor oder seitlich des Windmessgerätes aufhalten. Bei Geräten mit Fernbedienung darf sich während der Messdauer niemand näher als 2 m beim Gerät aufhalten Das Resultat des gemessenen Windes wird in Meter/Sekunde auf eine Kommastelle genau angegeben: Bei alten Geräten mit Zwei-Kommastellen-Anzeige muss der Wert auf die nächste Ein-Kommastelle aufgerundet werden. (Beispiel: 1.21 m/s = 1.3 m/s) + gleich Rückenwind (RW) - gleich Gegenwind (GW) 11.6 Messzeiten. Bei Kurzstreckenläufen ist die Windgeschwindigkeit während der folgenden Zeitdauer kontinuierlich zu messen: 80 m/100 m 10 Sekunden ab Startsignal 80 m Hü 10 Sekunden ab Startsignal 200 m 10 Sekunden ab Beginn Schlussgeraden 100 m Hü/110 m Hü 13 Sekunden ab Startsignal

72 Beim Weit- und Dreisprung ist die Windgeschwindigkeit während des Anlaufs der Springer oder Springerinnen, beginnend bei einer neben der Anlaufbahn anzubringenden Markierung, während 5 Sekunden kontinuierlich zu messen. Die Markierung befindet sich beim Weitsprung 40 m und beim Dreisprung 35 m vor dem Absprungbalken. Ist der Anlauf kürzer, ist ab Beginn des Anlaufes zu messen. Bei sämtlichen U14 und jünger wird kein Wind gemessen Das Gerät muss anzeigen, wenn es sich im Messzustand befindet Während der ganzen Messzeit soll keine Ablesung möglich sein Die Messzeit muss jederzeit neu gestartet werden können Sämtliche Windmessgeräte mit Swiss Athletics - Zulassung müssen alle vier Jahre revidiert werden, damit ein einwandfreier Einsatz gewährleistet ist. Über jede Revision muss ein Protokoll erstellt werden. Dieses wird beim Windmessgerät aufbewahrt und dient dem Schiedsgericht als Beleg für die Einhaltung der Vorschriften Der Swiss Athletics - Verantwortliche für Windmessanlagen ist jederzeit befugt, die vorhandenen Windmesseinrichtungen zu kontrollieren und zusammen mit der Abteilung Sportservices des Swiss Athletics die notwendigen Weisungen zu erlassen. 12. Elektronische, optische Weiten- und Höhenmessung Die Messgeräte müssen von Fachleuten bedient werden Elektronische, optische Weitenmessung (Kugel, Speer, Diskus, Hammer) a) Es ist für jede Disziplin und auf jeder Anlage ein dauernd gesetzter Kontrollpunkt zu setzen und mit dem Messgerät und mit einem Stahlmessband auszumessen. Dieses Resultat muss durch die Person am Messgerät schriftlich festgehalten werden. b) Zur Absicherung, dass sich während dem Vorkampf an der Messanlage nichts verändert hat, muss vor Beginn des Endkampfes, eine Kontrollmessung auf den dauernd gesetzten Kontrollpunkt durchgeführt werden. c) Das Zeichen zum Entfernen des Reflektors vom Landepunkt des Wurfgerätes gibt der Verantwortliche des Kampfgerichtes und nicht die Person am Messgerät. Zuvor muss das Resultat beim Kampfgericht eintreffen (wichtig auch bei einem Rekord). d) Bei einem Rekord erfolgt keine Nachmessung mit dem Stahlmessband. Der Schiedsrichter muss die Rekordweite ablesen und nachher eine Kontrollmessung auf den dauernd gesetzten Kontrollpunkt durchführen lassen. Es muss das gleiche Resultat angezeigt werden wie bei der Einmessung. Somit ist die Sicherheit gegeben, dass das Instrument nicht verstellt wurde

73 12.2 Elektronische, optische Weitenmessung (Weitsprung, Dreisprung) a) Es sind vor jeder Disziplin einige Weiten mit dem Messgerät und mit dem Stahlmessband zu messen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Messungen an den Extrempunkten der Sprunggrube vorgenommen werden. b) Für jede Disziplin und auf jeder Anlage ist ein während dem Wettkampf, weder durch das Kampfgericht noch durch Athleten und Athletinnen, nicht verrückbarer Kontrollpunkt am Grubenrand zu setzen und nachzumessen. c) Das Zeichen zum Entfernen des Reflektors oder des Stecknagels vom Landepunkt des Athleten oder der Athletin gibt der Verantwortliche des Kampfgerichtes und nicht die Person am Messgerät. Zuvor muss das Resultat beim Kampfgericht eintreffen (wichtig auch bei einem Rekord). d) Während des Wettkampfes muss, vor dem Endkampf eine Kontrollmessung auf den dauernd gesetzten Kontrollpunkt durchgeführt werden. e) Bei einem Rekord erfolgt keine Nachmessung mit dem Messband. Der Schiedsrichter muss die Rekordweite ablesen und nachher eine Kontrollmessung auf den dauernd gesetzten Kontrollpunkt durchführen lassen. Es muss das gleiche Resultat angezeigt werden wie bei der Einmessung. Somit ist die Sicherheit gegeben, dass das Instrument nicht verstellt wurde Elektronische, optische Höhenmessung (Stabhochsprung) a) Die Verschiebungsebenen der Ständer (0 bis +80 cm) müssen genau horizontal sein. b) Die Ständer müssen genau senkrecht stehen. Zusätzlich ist an die aufgelegte Sprunglatte ein Lot zu hängen. Bei der Nullstellung der Ständer muss das Lot über der oberen Kante des Einstichkastens stehen. c) Vor Wettkampfbeginn misst der Schiedsrichter mit der Messlatte eine Höhe (z.b m) ein. Dabei müssen die Ständer auf der Nulllinie stehen. Diese Höhe wird anschliessend mit dem Messgerät gemessen. Es muss den gleichen Wert anzeigen. d) Bei einem Rekordversuch kontrolliert der Schiedsrichter (nach dem Einstellen der Ständer und der Sprunghöhe) das Resultat am Messgerät vor dem Sprung. e) Nach dem Rekordsprung kontrolliert der Schiedsrichter die Sprunghöhe am Messgerät, in der Stellung der Ständer in der der Springer oder die Springerin die Latte übersprungen hat

74 13. Sicherheit beim Hammerwerfen 13.1 Einleitung Hammerwerfen ist nicht nur eine spektakuläre, sondern auch eine nicht ganz ungefährliche Disziplin der Leichtathletik. Es kommt immer wieder zu Beinahe-Unfällen, manchmal auch zu schweren Unfällen mit tragischen Folgen. Die grundsätzliche Gefahr, welche von fliegenden, aber auch rutschenden oder springenden Hämmern ausgehen kann, darf nicht unterschätzt werden. Deshalb ist bei Hammerwurfwettkämpfen dem Aspekt der Sicherheit der beteiligten Wettkämpfer, Schieds- und Kampfgerichte sowie des Publikums grosses Gewicht bei zu messen Flugverhalten des Hammers Die Reglemente enthalten keine Erläuterungen zum Flugverhalten eines Hammers. Insbesondere wird nicht erwähnt, dass sich der Anfangspunkt einer Hammerflugbahn weit ausserhalb des Wurfkreises befindet. Die neben stehende Skizze (Abbildung 1) zeigt die Situation für rechtshändige Werfer (Drehung im Gegenuhrzeigersinn). Rechts und Links beziehen sich auf die Wurfrichtung. SR : SL : MA : M : FR : FL : AR : AL : Sektorlinie rechts Sektorlinie links Mittelachse, Winkelhalbierende zwischen SR und SL Schnittpunkt von MA mit der Ringkante (extrem) mögliche Flugbahn rechts (extrem) mögliche Flugbahn links Abwurfpunkt des Hammerkopfes, der zu FR gehört AR ist von M ca. 1,20 m entfernt (Schätzung!) Abwurfpunkt des Hammerkopfes, der zu FL gehört AL ist von M ca. 1,80 m entfernt (Schätzung!)

75 Abbildung 1 Flugverhalten des Hammers Aufenthaltszone für Werfer, Schieds- und Kampfgericht

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