Vergabeordnung des studentischen Hilfsfonds der Verfassten Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
|
|
- Sofie Rothbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vergabeordnung des studentischen Hilfsfonds der Verfassten Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Beschlossen vom StuPa am Aufgrund 44 Abs. 3 der Satzung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg- Universität Mainz, beschlossen am durch das Studierendenparlament, hat das 61. Studierendenparlament nachfolgende Vergabeordnung beschlossen. Sie löst die Vergabeordnung vom , , , und ab. Art. 1 Rechtsstellung (1) Der Fonds führt den Namen Studentischer Hilfsfonds der Verfassten Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Sein Sitz ist in Mainz. Art. 2 Mittelbeschaffung Die Mittel des Fonds werden über die Beiträge der Verfassten Studierendenschaft Mainz erhoben Zudem werden Spenden angenommen. Der AStA darf für diese jedoch keine Spendenquittungen ausstellen. Art. 3 Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind alle eingeschriebenen Studierenden der Johannes Gutenberg- Universität Mainz, Standort Mainz sowie eingeschriebene Studierende des Internationalen Studienkollegs der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die eine Bedürftigkeit nach Art. 4 und 5 nachweisen können. Insbesondere werden schwangere Studentinnen, Studierende mit Kind, Behinderte, chronisch Kranke, ausländische Studierende, von Studiengebühren Betroffene in der Abschlussphase ihres Studiums und Studierende im Praktischen Jahr berücksichtigt. Studierende, die bereits einen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, können nur einen Antrag auf Darlehen stellen. Bachelor-Absolvent*innen, die in einen Masterstudiengang eingeschrieben sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein rechtlicher Anspruch auf Leistungen des Studentischen Hilfsfonds besteht nicht. Art. 4 Nachweise Antragstellende haben einen geeigneten Nachweis über ihre Antragsberechtigung nach Art. 3 Abs. 1 zu erbringen, das beinhaltet die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises sowie die Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung nach 9 BAföG.
2 Um ihre Bedürftigkeit nachzuweisen, müssen sofern Konto vorhanden, Antragsstellende vollständige Kontoauszüge vorlegen. Der Nachweiszeitraum beträgt mindestens drei Monate. Auch müssen alle Kapitalquellen über die der*die Antragssteller*in verfügt, nachvollziehbar offen gelegt werden. Des Weiteren müssen Nachweise über die regelmäßige Übernahme von Kosten durch Dritte vorgelegt werden. Antragsstellende müssen die ernsthafte Absicht der Fortführung des Studiums durch aktuelle Prüfungsanmeldungsnachweise belegen. Ist dies nicht möglich, so ist eine schriftliche Begründung für das Hindernis des Studienfortschritts einzureichen. Die Begründung kann auf dem Antragsformular erfolgen. Bei verheirateten Antragsstellenden sowie in eingetragenen Lebenspartnerschaften Lebenden sind die in Art. 4 Abs. 1 bis 3 genannten Nachweise der*des Lebenspartners*Lebenspartnerin auch vorzulegen. Antragsstellende müssen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben versichern, des Weiteren müssen sie sich mit der Speicherung ihrer Angaben zur Verarbeitung in einer Datenbank und zum Austausch mit anderen regionalen Förderungseinrichtungen einverstanden erklären. Art. 5 Bedürftigkeit Bedürftig im Sinne dieser Vergabeordnung sind Studierende: deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes und Finanzierung ihres Studiums ausreicht. denen es Aufgrund unverschuldeter finanzieller Belastungen oder einer besonderen Härte nicht möglich ist, aus eigener Kraft für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Art. 6 Höhe und Art der Leistungen Die Höhe der Leistungen legt der*die Sozialereferent*in nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Darlehen werden in der Regel bis zur Höhe des anderthalbfachen BAföG-Höchstsatzes gewährt. Das AStA- Plenum kann nach Feststellung einer hinreichend absehbaren Rückzahlungswilligkeit und -fähigkeit ein Darlehen in Höhe von bis zu drei BAföG- Höchstsätzen bewilligen. Höchstbetrag für Barbeihilfen ist pro Person und alle zwei Semester ein BAföG-Höchstsatz. In besonderen und außergewöhnlichen Notlagen kann das AStA-Plenum eine Barbeihilfe von bis zu drei BAföG-Höchstsätzen gewähren. Höchstbetrag für Sachbeihilfen ist in der Regel pro Person und alle zwei Semester das Anderthalbfache des BAföG-Höchstsatzes. In besonderen und außergewöhnlichen Notlagen kann das AStA-Plenum eine Sachbeihilfe von bis zu drei BAföG-Höchstsätzen gewähren. Der Höchstbetrag für Freitische beträgt 40,00 pro Freitisch. Eine Kombination von Sachbeihilfe, Barbeihilfe und Darlehen ist möglich, darf jedoch insgesamt den doppelten BAFöG-Höchstsatz alle zwei Semester nicht überschreiten. Eine Ausnahme bildet Artikel 7 Absatz 3. In besonderen und außergewöhnlichen Notlagen kann das AStA-Plenum kombinierte Förderungsmittel bis zur Höhe von drei BAföG- Höchstsätzen gewähren.
3 Ein Darlehen ist einer Sachbeihilfe und eine Sachbeihilfe ist einer Barbeihilfe vorzuziehen. Eine Dauerförderung durch den studentischen Hilfsfonds ist ausgeschlossen. Art. 7 Darlehen (1) Darlehen werden gewährt, wenn Antragstellende aufgrund ihrer voraussichtlichen Einkommens- und Studiensituation in der Lage sind, den Betrag innerhalb des folgenden Jahres zurückzuzahlen. Nach Möglichkeit sollte eine Rückzahlung in Raten vereinbart werden. (2) Die Rückzahlung des vollen Darlehens soll spätestens ein Jahr nach Auszahlung erfolgen. Der Fälligkeitstermin ist auf dem Darlehensvertrag festzuhalten. Die Fälligkeit eines laufenden Darlehens schließt die Gewährung eines weiteren aus. Über Ausnahmen entscheidet das AStA-Plenum. (3) Nachdem ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, kann ein neues Darlehen in voller Darlehenshöhe bewilligt werden. (4) Kann der*die Darlehensnehmer*in die Rückzahlung zu dem vereinbarten Fälligkeitstermin nicht einhalten, so kann er*sie bei der Buchhaltung des AStA oder beim Arbeitsbereich für Soziales eine begründete Stundung beantragen. (5) Wird die Rückzahlungsfrist überschritten, ist der*die Darlehensnehmer*in unverzüglich anzumahnen. Die gerichtliche Beitreibung wird von der Buchhaltung, nach Rücksprache mit dem Arbeitsbereich für Soziales in Auftrag gegeben. Vor einer gerichtlichen Beitreibung sollen von der Buchhaltung drei Mahnungen verschickt werden. Auf eine gerichtliche Beitreibung kann verzichtet werden, wenn dies eine besondere Härte für den*die Darlehensnehmer*in bedeuten würde oder eine gerichtliche Beitreibung nicht erfolgsversprechend erscheint. Art. 8 Sachbeihilfen (1) Leistungen des studentischen Hilfsfonds werden als verlorene Zuschüsse ausbezahlt, wenn Antragstellende bedürftig im Sinne von Art. 5 sind und aufgrund ihrer absehbaren Einkommen- und Studiensituation nicht in der Lage sind, den Betrag zurückzubezahlen oder eine Rückzahlung als nicht zumutbar erscheint. (2) Sachbeihilfen in diesem Sinne sind verlorene Zuschüsse, die in Form von zweckgebundenen Zuwendungen, wie zum Beispiel Sachleistungen oder die direkte Zahlung an Gläubiger*innen, erbracht werden. (3) Es muss ein Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der Mittel erfolgen. Erfolgt dieser Nachweis nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zahlungseingang, wandelt sich die Sachbeihilfe in ein zurückzuzahlendes Darlehen gem. Art. 7. (4) Ausgenommen von der Nachweispflicht sind direkte Zahlungen an Gläubiger*innen oder wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Nachweis aus Gründen, welche der*die Antragsteller*in nicht selbst verschuldet hat, nicht erbracht werden konnte.
4 Art. 9 Barbeihilfen (1) Leistungen des studentischen Hilfsfonds können in Form von Barbeihilfen gewährt werden, wenn die Bedingungen entsprechend Art. 8 Abs. 1 erfüllt sind. (2) Ist ein*e Darlehensnehmer*in bei Fälligkeit des Darlehens in einer Situation, die es rechtfertigt, eine Barbeihilfe auszubezahlen, so kann eine Barbeihilfe auch von dem Sozialplenum auf das fällige Darlehen angerechnet werden. Art. 10 Freitische (1) Freitische im Sinne dieser Vergabeordnung sind digitale Gutschriften auf den elektronischen Geldkarten des Studierendenwerks Mainz. Damit wird der Erwerb von Essen in den Versorgungsbetrieben des Studierendenwerks ermöglicht. (2) Freitische können Antragstellende erhalten, die sich in einer akuten Notlage befinden, auf Grund derer es ihnen vorübergehend nicht möglich ist, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und daher einer schnellen Hilfe bedürfen. (3) Eine Kombination der Freitische mit den drei anderen Förderungstypen ist jederzeit möglich. In diesem Fall findet die in Artikel 6 Absatz 6 genannte Förderungsobergrenze keine Anwendung. Art. 11 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Fonds wird von der AStA-Buchhaltung übernommen. Für die Finanzbewirtschaftung gilt die Finanzordnung der Verfassten Studierendenschaft in der jeweils gültigen Fassung, unter Berücksichtigung der in dieser Ordnung in Art. 6 geregelten Ausnahmefälle. (2) Über die Vergabe von Darlehen, Sachbeihilfen, Barbeihilfen und Freitischen entscheidet der AStA-Arbeitsbereich für Soziales im Einvernehmen mit dem AStA-Arbeitsbereich für Finanzen. Die AStA-Buchhaltung prüft außerdem den Antrag auf noch offen stehende Darlehensrückzahlungen sowie bereits im laufenden Semester gezahlte Barbeihilfen, Sachbeihilfen und Freitische und erstellt eine Empfehlung für den Arbeitsbereich für Finanzen. (3) Wird ein Antrag abgelehnt, so kann der*die Antragstellende das AStA-Plenum anrufen, welches abschließend über den Antrag entscheidet. Das Sozialplenum wird über einen abgelehnten Antrag informiert. (4) Anweisungsberechtigt für die Auszahlung der Darlehen, Barbeihilfen, Sachbeihilfen und Freitische ist der Arbeitsbereich für Finanzen oder ersatzweise zwei sonstige Mitglieder des AStA-Vorstands. Art. 12 Das Sozialplenum Das Sozialplenum besteht aus mindestens 2/3 der Sozialreferent*innen.
5 Art. 13 Schlussbestimmungen (1) Diese Vergabeordnung ersetzt die Vergabeordnung vom sobald sie vom Studierendenparlament beschlossen wird.
Richtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen
Trier, im Oktober 2012 Richtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen Soziale Unterstützungen, Windelstipendien und Freitische können nur insoweit vergeben werden,
MehrRichtlinien für die Vergabe sozialer Leistungen durch das
Richtlinien für die Vergabe sozialer Leistungen durch das Studentenwerk Thüringen Das Studentenwerk Thüringen will bedürftigen Studierenden der ihm zugeordneten Hochschulen, die unverschuldet in eine Notlage
MehrAntrag auf Gewährung eines Darlehens
Marstallhof 1 69117 Heidelberg Deutschland gegen Bürgschaft oder andere Sicherheit nach den Richtlinien für die Vergabe von Darlehen aus dem Darlehensfonds Hiermit beantrage ich ein Darlehen in Höhe von...
MehrProgramm. zur Durchführung der Studienbeihilfe
Programm zur Durchführung der Studienbeihilfe Finanzierung und Rechtsgrundlage Die Finanzierung der Studienbeihilfe erfolgt von den Partnern der Vereinbarung gemeinschaftlich. Die Details sind in der Vereinbarung
MehrStudienbeiträge: Fragen und Antworten
Studienbeiträge: Fragen und Antworten Wer erhebt Studienbeiträge? Die Studienbeiträge werden von der Hochschule Ostwestfalen-Lippe - auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen
MehrDarlehensvertrag. und. Herrn / Frau. Name, Vorname. Geb.-Datum. Staatsangehörigkeit. Studienanschrift: Straße. Postleitzahl, Wohnort
Herrn / Frau Name, Vorname Geb.-Datum Darlehensvertrag zwischen der Studierendenschaft der Universität Paderborn vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), vertreten durch seine/n 1.
MehrR I C H T L I N I E N. für die Vergabe von Darlehen für bedürftige Studierende durch den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks (DSW)
R I C H T L I N I E N für die Vergabe von Darlehen für bedürftige Studierende durch den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks (DSW) Für die Antragstellung, die Bewilligung, den Vertragsschluss, die Auszahlung
Mehr2 Bundesausbildungsförderung
2 Bundesausbildungsförderung 2.1 BAföG und Mehrbedarf Da die Förderung nach dem BAföG ausschließlich auf den Ausbildungsbedarf des Auszubildenden abzielt, wird ein Mehrbedarf wegen Schwangerschaft in diesem
MehrÖrtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung
Örtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung Gemäß 110 Abs. 2 und 111 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167, mehrfach geändert durch Artikel
MehrAntragsberechtigte: Einzureichende Unterlagen:
Anlässlich des Geburtstags des Kanzlers der Universität Erlangen-Nürnberg wurden Spenden für ein Stipendienprogramm zugunsten ausländischer Studierender gesammelt, die an ausländische Studierende gezahlt
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 51 Darlehensordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (DAO) vom 06. August 2014 Herausgeber: Präsidium
MehrRuhr-Universität Bochum. Studienbeiträge. Ein Wegweiser. www.rub.de
Studienbeiträge Ein Wegweiser Vorstellung AG Studienbeiträge Zentrale Studienberatung Dezernat 1 (Angelegenheiten der Selbstverwaltung, Hochschulstruktur und -planung) Dezernat 6 (Informations- und Kommunikationsdienste;
MehrHäufig gestellte Fragen und Antworten zu Studiengebühren und Studienfinanzierung
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Studiengebühren und Studienfinanzierung Inhaltsverzeichnis 1. Ab wann erheben die Hamburger Hochschulen Studiengebühren? 2. Wie hoch ist die Studiengebühr? 3. Was
MehrDarlehen der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKKW zu Fortbildungskosten für Erwachsenenbildung
Darlehen der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKKW zu Fortbildungskosten für Erwachsenenbildung Sie wollen sich selbst weiterbilden oder eine/n Mitarbeitende/n qualifizieren und sind an einem
MehrDie Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
Die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz Rahmenvorgaben für die Beantragung und Gewährung von BONUSGUTHABEN gemäß 10 der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten [stk-034;
MehrOskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen
Allgemeine Studienberatung Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe
MehrIMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1.
IMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1. Januar 2015 1. Was ist das Ziel der Förderung?... 3 2. Wer kann
MehrHochschule Bonn-Rhein-Sieg
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Infoblatt zur Beantragung eines Darlehens 1. Das Darlehen: Jede(r) Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg kann ein zinsloses Darlehen der Studierendenschaft beantragen. Die
MehrPräambel. 1 Beitragspflicht
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 08. November 2011 Präambel Der Rat der Stadt Köln hat
MehrReglement für die Gewährung von Stipendien und Darlehen an der ETH Zürich (Stipendienreglement ETH Zürich)
RSETHZ 380 Reglement für die Gewährung von Stipendien und Darlehen an der ETH Zürich (Stipendienreglement ETH Zürich) vom 16. Dezember 2008 (Stand 1.August.2014) Die Schulleitung der ETH Zürich, gestützt
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrRichtlinien für die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien zuletzt genehmigt mit GZ 54.120/0024-WF/VI/6a/2014 am 18. September 2014 1 Zweck 1.1. Zur Förderung ordentlicher Studierender, die an einer im
MehrZulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik
Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt. Semesterticket-Satzung der Studierendenschaft der Beuth Hochschule für Technik Berlin (BeuthHS) vom 12. 10.
Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 32 28. November 2011 Seite 1 von 6 Inhalt Semesterticket-Satzung der Studierendenschaft der Beuth Hochschule für Technik Berlin (BeuthHS) vom 12. 10. 2011 Herausgeberin:
MehrSatzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung
Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt. 35. Jahrgang, Nr. 13. Sozialfonds-Satzung der Studierendenschaft der Beuth-Hochschule für Technik Berlin. Vom 31.01.
Amtliche Mitteilung 35. Jahrgang, Nr. 13 16.07.2014 Seite 1 von 8 Inhalt der Studierendenschaft der Beuth-Hochschule für Technik Berlin Vom 31.01.2014 Herausgeberin: Präsidentin der Beuth-Hochschule Redaktion:
MehrAusschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1.
Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Bewilligungsjahr 2015/16 Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrErgänzender Fragebogen für für Studenten und Auszubildende Falls bekannt, bitte eintragen! Wohngeldnummer
Eingangsvermerke Ergänzender Fragebogen für für Studenten und Auszubildende Falls bekannt, bitte eintragen! Wohngeldnummer Antragsdatum Angaben zum/zur Wohngeldberechtigten (Antragsteller/in) Name, Vorname
MehrReglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung
MehrAntrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Amtsgericht Halle (Saale) -Insolvenzabteilung- Thüringer Str. 16 06112 Halle Name, Vorname (Geburtsdatum) Straße PLZ, Ort Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ich beantrage über mein Vermögen das
MehrRichtlinien. (Stand 1. April 2014) des VDVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. zur Zertifizierung
Richtlinien (Stand 1. April 2014) des VDVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. zur Zertifizierung a) Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.) b) Zertifizierte/r
MehrR i c h t l i n i e n. I n h a l t s v e r z e i c h n i s
R i c h t l i n i e n für die Einrichtung von Kommunikationssystemen für ältere oder kranke Personen in der Gemeinde Kriftel Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel hat in ihrer Sitzung am 20. November
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrLeistungen für Auszubildende
Gesetzestext Seite 1 27 27 Leistungen für Auszubildende (1) Auszubildende im Sinne des 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrBenutzungs- und Entgeltsordnung für die Volkshochschule vom 20.02.2012
Benutzungs- und Entgeltsordnung für die Volkshochschule vom 20.02.2012 Aufgrund der Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des Kiek in AöR der Stadt Neumünster vom 20.02.2012 wird nach Beschluss der
MehrAntrag auf Ausstellung eines Diploma Supplement im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Hochschule Technik und Wirtschaft STUDIENGANG WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN Antrag auf Ausstellung eines Diploma Supplement im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Name: Vorname: Matrikel-Nr.: SPO-Version:
MehrStipendien. Vergabe-Richtlinie von Stipendien des Landkreises Leer für Studierende der Humanmedizin. Mehr Informationen unter www.aerzte-fuer-leer.
Stipendien Vergabe-Richtlinie von Stipendien des Landkreises Leer für Studierende der Humanmedizin 1. DAS STIPENDIENPROGRAMM 2. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR EINE STUDIENBEIHILFE 3. DAUER UND HÖHE DER STUDIENBEIHILFE
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrDie Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1
Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1 Ingrid Dorschner-Wittlich 2 Für die Ausbildungen nach dem PsychThG zum Psychologischen Psychotherapeuten
MehrAusgabe 31 25.11.2014. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 31 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Ausland-/Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang
MehrDer Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,
Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen (FHSG), gestützt auf die Fachhochschulverordnung (FHV) vom 11. September
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung
MehrAntrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrags aus sozialen Gründen!!! Druckbuchstaben verwenden!!! Hinweise auf der Rückseite beachten!!!
An den AStA der TU Darmstadt Verkehrsreferat Hochschulstr. 1 64289 Darmstadt Eingangsdatum: Antrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrags!!! Druckbuchstaben verwenden!!! Hinweise auf der Rückseite beachten!!!
MehrZulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre
Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre Vom 13. Mai 2013 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S.
MehrProgramm zur Durchführung der Studienbeihilfe
Programm zur Durchführung der Studienbeihilfe KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Beilage zu den KVS-Mitteilungen, Heft 1/2009 2 Das Programm zur Durchführung der Studienbeihilfe ist als Anlage 1 Bestandteil
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrStudienvertrag MBA. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1
Studienvertrag MBA Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Name Vorname ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit geboren am in
MehrAntrag H3 auf Berücksichtigung eines Härtefalles wegen wirtschaftlicher Notlage im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen
Universität Trier. 54286 Trier Antrag H3 auf Berücksichtigung eines Härtefalles wegen wirtschaftlicher Notlage im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen nach 14 Abs. 4 der Landesverordnung
MehrAnlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls
HAUPTABTEILUNG 4 Studienangelegenheiten Technische Universität Kaiserslautern Anlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls Gebäude 47 Gottlieb-Daimler-Straße 67663 Kaiserslautern Telefon (0631)
MehrMarktgemeinde Stainach - Pürgg Hauptplatz 27, 8950 Stainach
Seite 1 Marktgemeinde Stainach - Pürgg Hauptplatz 27, 8950 Stainach Parteienverkehr: Montag - Freitag: 8:00-12:00 Uhr Tel.: +43 (0)3682-24800, Fax: +43(0)3682-24800-19 Internetadresse: www.stainach-puergg.gv.at
MehrIV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994)
Reglement betreffend Ausbildungsbeiträge (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994) 1. Allgemeines 1 Grundsatz Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt verfügt über einen Stipendienfonds
MehrDas Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt:
Informationsblatt Zum zinslosen Darlehen nach 3 des Familienpflegezeitgesetzes Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt: POSTANSCHRIFT Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen
MehrRichtlinie für die Vergabe von Stipendien durch die Kind Steinmüller-Stiftung
Seite - 1 - von - 5 - Richtlinie für die Vergabe von Stipendien durch die Kind Steinmüller-Stiftung I. Präambel Die Kind-Steinmüller-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissenschaft, Forschung und
MehrFachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock
Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am
MehrFörderrichtlinien. Allgemeines
Förderrichtlinien Allgemeines 1. Die Gesellschaft der Freunde Universität Heidelberg e.v. (GdF) verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie fördert die Ruprecht- Karls-Universität
MehrAntrag auf Anderung der Semesterticket-Satzung- Semesterticket-Satzung inkl. eingearbeiteter Veränderungen
- Antrag auf Neufassung der Semesterticket-Satzung an das Studierendenparlament Neufassung von $ 2 (3) (Teil-) Befreiung Anderung in: [...] Liegt der Abgabe- bzw. Entwertungszeitpunkt in den ersten drei
MehrAmtliches Mitteilungsblatt Nr. 23/05
FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Inhalt Seite Satzung nach 18a Abs. 5 BerlHG (Sozialfonds-Satzung) 145 der Studierendenschaft der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Fachhochschule für Technik
MehrDer Zweck des Darlehens wird in 8,9 der Finanzordnung des Studierendenrates regelt.
Kreditrichtlinie Artikel I Anwendungsbereich Diese Kreditrichtlinie regelt den Verfahrensweg zur Ausreichung von Krediten an Studierende und Vereine aus Finanzmitteln der Studierendenschaft entsprechend
MehrSatzung der Medizinischen Hochschule Hannover für die Vergabe von Deutschlandstipendien
Stipendiensatzung der MHH vom12.06.2013 Satzung der Medizinischen Hochschule Hannover für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 12.06.2013 Die vorliegende Satzung regelt auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
Richtlinien für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom
MehrAntrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende
Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen
MehrPädagogische Hochschule Weingarten Seite 2. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeines 3
Stand: März 2011 Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 1.1 Wer muss zahlen? 3 1.2 Wie hoch ist die Studiengebühr? 3 1.3 Zu welchem Zeitpunkt muss ich die Gebühr
MehrSatzung über die Gewährung von Praxis- und Forschungsfreisemestern an der Fachhochschule Lübeck (Praxis- und Forschungsfreisemester) vom 14.
1 Satzung über die Gewährung von Praxis- und Forschungsfreisemestern an der Fachhochschule Lübeck (Praxis- und Forschungsfreisemester) vom 14. Juli 2008 Aufgrund des 70 Absatz 2 des Hochschulgesetzes vom
MehrANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR MASTER-PRÜFUNG Formblatt 1
ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR MASTER-PRÜFUNG Formblatt 1 Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Master-Prüfung (gem. 26 Abs. 3 Neufassung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium im
MehrInformationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)
Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)
MehrGebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung der Universität Ulm
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 07.08.2014, Seite 245-249 Gebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrSatzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien
Satzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 18. Mai 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli
Mehr- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds
- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - studirat@hff-potsdam.de www.studirat.de Antrag auf Zuschuss aus dem nach der -Satzung des Studierendenrats der HFF Potsdam Konrad Wolf Bitte
Mehr1 Zweck, Geltungsbereich
Neubekanntmachung der Satzung der Technischen Universität Dortmund über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und Hochschulgebühren vom 28. September 2006, zuletzt geändert durch die Vierte
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 4.2 A. Jugendarbeit Im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Cloppenburg, übernimmt
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINES DARLEHENS
Studierendenwerk Stuttgart Telefon: +49 711 / 95 74-438 Darlehen & Versicherung Telefax: +49 711 / 95 74-448 Postfach 150151 E-Mail: darlehen@sw-stuttgart.de 70075 Stuttgart www.studierendenwerk-stuttgart.de
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrFACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum
KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger
MehrBewerbung für finanzielle Unterstützung durch das KHG-Stipendium für Studierende mit Flüchtlingshintergrund
Bewerbung für finanzielle Unterstützung durch das KHG-Stipendium für Studierende mit Flüchtlingshintergrund Persönliche Daten: Frau / Herr Name, Vorname: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefonnummer für Rückfragen:
MehrSatzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig
UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig Vom xx.xx. 2013 Aufgrund des Gesetzes
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 2 GZ. RV/0095-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, inxy, vom 10. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrLesefassung vom 5. Juni 2014
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 5. Juni 2014 Lesefassung vom 5. Juni 2014
MehrRechtsschutzordnung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB Landesverbandes Brandenburg e.v.
Rechtsschutzordnung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB Landesverbandes Brandenburg e.v. Geltungsbereich / Grundlage 1 (1) Diese Rechtsschutzordnung gilt für den Landesverband Brandenburg
MehrRichtlinien für die Gewährung von Studienabschlussdarlehen
Bayerische Studentenwerke Darlehenskasse Richtlinien für die Gewährung von Studienabschlussdarlehen der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.v. Leopoldstraße15 80802 München Tel. (089) 38196-285
MehrÜber die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.
Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch
MehrA. Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss- Stipendien für (Teilzeit)studierende in der Studienabschlussphase
A. Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss- Stipendien für (Teilzeit)studierende in der Studienabschlussphase zuletzt genehmigt von BMWF mit GZ 54.120/0019-I/8a/2008 am 3. Juni 2008 Zweck 1.1.
MehrDuisburg. Foto: Margot Kessler/pixelio. Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen
Foto: Margot Kessler/pixelio Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen Inhaltsverzeichnis Besteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem jobcenter? Bin ich als Vermieter antragsberechtigt?
MehrZu den Antragsunterlagen gehören: Name der Krankenkasse/-verband. Ansprechpartner. Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort
Name der Krankenkasse/-verband Ansprechpartner Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung nach 60 SGB I
MehrGEBÜHRENORDNUNG. für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius
Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung GEBÜHRENORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius Wintersemester
MehrPraktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.
Anlage 3 zur Studienordnung Praktikumsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Ziele 3 Dauer der Praxisphase 4 Ausbildungsbetrieb/-vertrag 5 Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen 6 Status
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Bestattungskostenunterstützungsvereinigung (BKUV) von MSB e.v. (Muslimischer Sozialer Bund e.v.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bestattungskostenunterstützungsvereinigung (BKUV) von MSB e.v. (Muslimischer Sozialer Bund e.v.) Die Bestattungskostenunterstützungsvereinigung (BKUV) des MSB e.v. ist
MehrGrundsätze der Thüringer Stiftung HandinHand für die Vergabe von Hilfen für Schwangere in Not
Grundsätze der Thüringer Stiftung HandinHand für die Vergabe von Hilfen für Schwangere in Not (gültig ab 1. Januar 2016) 1. Zweck der Leistungen Schwangere, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle
MehrZugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18.
3172 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18. November 2011 Aufgrund der 2 Abs. 4, 49 Abs. 7, 64 Abs. 1 des Gesetzes
MehrAntrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden am gewerblichen Betrieb
Muster B Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden am gewerblichen Betrieb Schadensereignis am: Firma: Straße: PLZ, Ort: Ortsteil: Telefon: Rechtsform: Reg.-Bez.:
MehrMerkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester
MehrAMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN
AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 1270 495 2009 Ausgegeben am 12. Mai 2009 Nr. 59 Inhalt Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Pflegeeltern
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen
1 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge Energietechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Produktion und Logistik, Biomedizintechnik,
MehrÄnderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 35 18.12.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge
Mehr