Universität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung

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1 Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung

2 Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Bericht an die Generalversammlung 3. Bericht an den Verwaltungsrat / AC 4. Management Letter 5. Zusammenfassung

3 1. Gesetzliche Grundlagen 3 Gesetzliche Vorschriften zur Berichterstattung Ordentliche Revision (Art. 728b und c OR) Umfassender Bericht an den VR Zusammenfassender Bericht an die GV Anzeigepflicht bei Verstössen gegen Gesetz, Statuten, Organisationsreglement (VR, wenn wesentlich GV) Anzeigepflicht bei Überschuldung Eingeschränkte Revision (Art. 729b und c OR) Zusammenfassender Bericht an die GV Anzeigepflicht bei Überschuldung

4 1. Gesetzliche Grundlagen 4 Gesetzliche Vorschriften zur Berichterstattung Art. 731 OR Revisionsbericht muss der GV vor Genehmigung der Jahresrechnung/Konzernrechnung vorliegen Bei ordentlicher Revision muss die Revisionsstelle an der GV anwesend sein Verzicht auf Anwesenheit durch einstimmigen Beschluss der GV

5 1. Gesetzliche Grundlagen 5 Weitere Vorschriften PS 700: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss PS 701: Spezifikation CH bzgl. Vermerk bei ordentlicher Revision PS 705: Modifizierungen des Prüfungsurteils im Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers PS 706: Hervorhebung eines Sachverhalts und Hinweis auf sonstige Sachverhalte durch Absätze im Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Spezielle Vorschriften im Banken- und Versicherungsbereich Vorschriften der Treuhand-Kammer (Standardtext und Abweichungen)

6 1. Gesetzliche Grundlagen 6 Berichterstattung als Teil der Rechnungslegung liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung Offenlegungspflichten der Unternehmung Rechte der Aktionäre Börsenkotierungsvorschriften Erläuterungen an der Generalversammlung Berichterstattung als Teil der Abschlussprüfung liegt in der Verantwortung des Prüfers Berichterstattung über die Prüfung Pflicht zur Verschwiegenheit (Art. 730b OR) Spannungsfeld / Interessenkonflikte

7 1. Gesetzliche Grundlagen 7 Schweigepflicht: Gesetzlich (Art. 730b, Abs. 2 OR): Keine Mitteilung der während der Prüfung gemachten Feststellungen an einzelne Aktionäre oder gegenüber Dritten Auskunftspflicht: Schriftliche Berichterstattung an die GV Mündliche Auskunftspflicht nur an der GV gegenüber den Aktionären Auskunftspflicht hinsichtlich Durchführung der Revision und der im Bericht an die GV gemachten Feststellungen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (Art. 730b, Abs. 2 OR)

8 2. Bericht an die Generalversammlung 8 Zusammenfassender Bericht bei ordentlicher Revision (Art. 728b, Abs. 2 OR): Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung (positive Formulierung) Bestätigung der Existenz eines IKS Angaben zur Unabhängigkeit Angaben zum leitenden Revisor und fachliche Qualifikation Empfehlung zur Genehmigung mit oder ohne Einschränkung bzw. Rückweisung Unterzeichnung

9 2. Bericht an die Generalversammlung 9 Zusammenfassender Bericht bei eingeschränkter Revision (Art. 729b OR): Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung (negative Bestätigung) Angaben zur Unabhängigkeit und evtl. Mitwirkung bei Buchführung und zu anderen Dienstleistungen Angaben zum leitenden Revisor und fachliche Qualifikation Unterzeichnung

10 2. Bericht an die Generalversammlung 10 Aufbau und Inhalt des Vermerks des Abschlussprüfers (1) 1. Überschrift 2. Empfänger 3. Einleitender Absatz Bezeichnung geprüfte Einheit Zusammenfassung der bedeutsamen Rechnungslegungsmethoden Zeitraum des Abschlusses 4. Verantwortung des Managements 5. Verantwortung des Abschlussprüfers

11 2. Bericht an die Generalversammlung 11 Aufbau und Inhalt des Vermerks des Abschlussprüfers (2) 6. Prüfungsurteil Bezugnahme auf gesetzliche, statutarische bzw. aufsichtsrechtliche Vorschriften Beispiel für nicht modifiziertes Prüfungsurteil für statutarischen Abschluss: «Nach unserer Beurteilung entspricht [der Abschluss] für das am [Datum] abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.» 7. Evtl. Hervorhebung eines Sachverhalts

12 2. Bericht an die Generalversammlung 12 Aufbau und Inhalt des Vermerks des Abschlussprüfers (3) 8. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Angaben zur Unabhängigkeit und fachlicher Befähigung Bestätigung der Existenz des IKS Übereinstimmung des Antrags über die Verwendung des Bilanzgewinnes mit Gesetz und Statuten Empfehlung, ob die Jahresrechnung oder die Konzernrechnung genehmigt oder zurückgewiesen werden soll

13 2. Bericht an die Generalversammlung 13 Aufbau und Inhalt des Vermerks des Abschlussprüfers (4) 9. Evtl. Sachverhalte, die das Prüfungsurteil nicht beeinflussen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Hinweise auf Gesetzes- oder Statutenverstösse 10. Unterschrift des Abschlussprüfers 11. Datum des Vermerks des Abschlussprüfers 12. Ort des Abschlussprüfers 13. Abschluss als Beilage oder Kennzeichnung

14 2. Bericht an die Generalversammlung 14 Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Prüfungsurteil Übereinstimmung mit den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen in allen wesentlichen Punkten OR-Vorschriften für eine AG Impliziert Offenlegung von Änderungen und Auswirkungen Falls Rechnungslegung auf true & fair ausgerichtet: Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes (gemäss dem gewählten Regelwerk)

15 2. Bericht an die Generalversammlung 15 Abweichungen vom Standardtext (1) Sachverhalte, die das Prüfungsurteil beeinflussen Eingeschränktes Prüfungsurteil ( Qualified opinion ) Nichtabgabe eines Prüfungsurteils ( Disclaimer of opinion ) Versagtes Prüfungsurteil ( Adverse opinion )

16 2. Bericht an die Generalversammlung 16 Abweichungen vom Standardtext (2) Sachverhalte, die das Prüfungsurteil nicht beeinflussen Sachverhalte, die den Abschluss beeinflussen Gefährdete Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wesentliche Unsicherheit Sachverhalte, die den Abschluss nicht beeinflussen Zusatzinformationen, z.b. im Zusammenhang mit OR 725 Hinweise auf wesentliche Gesetzes- oder Statutenverstösse ausserhalb der Buchführung und Rechnungslegung (Anzeigepflicht gemäss Art. 728c und 729c OR)

17 2. Bericht an die Generalversammlung 17 Genehmigungs- oder Rückweisungsempfehlung Empfehlung der Revisionsstelle ist eine Entscheidungshilfe für die Aktionäre Eingeschränktes Prüfungsurteil Empfehlung zur Genehmigung trotzdem möglich (Begründung) Genehmigung der Jahresrechnung durch GV trotz Empfehlung zur Rückweisung (-> Niederlegung des Mandates) Versagtes Prüfungsurteil führt in der Regel zu einer Rückweisungsempfehlung

18 3. Bericht an den Verwaltungsrat / AC 18 Umfassender Bericht an den Verwaltungsrat / das Audit Committee (Art. 728b, Abs. 1 OR) Nur bei ordentlicher Revision vorgeschrieben Umfassender Bericht an den Verwaltungsrat mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision Bericht geht an den VR, d.h. ist den Aktionären und den Gläubigern nicht zugänglich, aber: Kenntnisnahme durch Management U.a. auch Darlegung der Sachverhalte, die der Prüfer anders beurteilt als das Management Muss mit den anderen Berichten konsistent sein

19 4. Management Letter 19 Grundlagen: Zusammenfassung von Prüfungsergebnissen, Hinweisen, Anregungen und Empfehlungen für die Geschäftsleitung Zusätzlicher Nutzen aus der Prüfung Ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung

20 4. Management Letter 20 Möglicher Inhalt (abhängig und in Absprache mit dem Kunden): Informationen über die Prüfungsergebnisse, insbesondere auch über die Prüfung des IKS Hinweise auf Risiken und Anregungen zur Risikobeurteilung Anregung zur Gestaltung der Bilanzpolitik oder zu rechtlichen oder steuerlichen Gestaltungsfragen Analyseinformationen zur Unternehmenssteuerung und - kontrolle Informationen über ablauf- und/oder aufbauorganisatorische Schwachstellen sowie Anregungen zur Verbesserung

21 5. Zusammenfassung 21 Gesetzlich vorgeschrieben: Zusammenfassender Bericht an die GV Standardtext mit fester Struktur Abweichungen: Einschränkungen, Zusätze, Hinweise Empfehlung zur Genehmigung oder Rückweisung Umfassender Bericht an VR/AC (bei ordentlichen Revisionen) Rechnungslegung, IKS, Revision Prüfungspraxis: Schlussbesprechung Management Letter, falls Inhalte nicht in umfassenden VR- Bericht dargelegt

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