UNIVERSITÄT HOHENHEIM
|
|
- Elke Schuler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG Universität Hohenheim (900) Stuttgart An die Leiter der Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird sowie alle im Strahlenschutz beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hohenheim Stuttgart-Hohenheim, Bearbeiterin/Bearbeiter Telefon 0711 / Fax 0711 / Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) H. Lenkl lenkl@verwaltung.unihohenheim.de TZ Rundschreiben der Zentralen Verwaltung Nr. 04/2006 Bekanntgabe gem. 34 i. V. m. 117 Abs. 14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hier: Veröffentlichung der Strahlenschutzanweisung Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Novellierung der Strahlenschutzverordnung war die Strahlenschutzanweisung für die Universität Hohenheim neu zu fassen und wird hiermit als Rahmenanweisung veröffentlicht (siehe Anlage). Diese Anweisung ist entsprechend der örtlichen Gegebenheiten von den jeweiligen Strahlenschutzbeauftragten umzusetzen und als örtliche Strahlenschutzanweisung zu erlassen; sie regelt insbesondere zu beachtende Schutzmaßnahmen. Um Kenntnisnahme und Unterweisung Ihrer in Kontrollbereichen tätigen Mitarbeiter wird gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rahmenstrahlenschutzanweisung auch im Intranet der Universität Hohenheim (Hohenheim intern/material der Abteilung 5/Arbeitsschutz/Strahlenschutz) veröffentlicht werden soll. Mit freundlichen Grüßen Funk - Dienstgebäude und Telefon: Lieferanschrift: Vermittlung (0711) Schloß Hohenheim 1 Telex: uniho-d Stuttgart USt-ID-Nr. (VAT) DE Frachtstation: Deutsche Bahn AG Güterabfertigung Kornwestheim Sigelstraße, Kornwestheim Konten: Baden-Württembergische Bank AG, Stuttgart (BLZ ) Konto-Nr Landesgirokasse, Stuttgart (BLZ ) Konto-Nr
2 Anlage 1 Strahlenschutz an der Universität Hohenheim Stand Strahlenschutzverantwortlicher: Rektorat (Kanzler) Bevollmächtigter für Strahlenschutz Zentrale Isotopenlaboratorien und Abfalllager 5 Beauftragte Institutseigene Isotopenlaboratorien 7 Strahlenschutzbeauftragte Troxlersonde Institut Strahlenschutzbeauftragter Flüssigszintillationszähler 10 Stück 3 Beauftragte ECDs (Elektronen- Einfang-Detektoren) 31 Stück 11 Beauftragte Röntgengeräte 7 Stück 3 Beauftragte Störstrahler: Elektronenmikroskope 8 Stück BIO II (120) Pflanzenernährung (330) BIO I (250) Pflanzenzüchtung (350) Tierphysiologie (450) Abfalllager Phytomedizin (360) Tierhaltung (470)
3 UNIVERSITÄT HOHENHEIM Universität Hohenheim (900) Stuttgart Stuttgart-Hohenheim, Bearbeiterin/Bearbeiter Telefon 0711 / Fax 0711 / Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) Dr. Cercasov/H. Lenkl lenkl@verwaltung.unihohenheim.de 1.) ) 0 TZ (00/00) Rahmenstrahlenschutzanweisung für die Universität Hohenheim gemäß 34 StrlSchV 1. Die Organisation des Strahlenschutzes an der Universität Hohenheim ist in Anlage 1 schematisch dargestellt und in Anlage 2 Strahlenschutz an der Universität Hohenheim ausführlich beschrieben. Gemäß dieser Ausführungen erlässt jede/jeder Strahlenschutzbeauftragte für den eigenen Zuständigkeitsbereich eine örtliche Strahlenschutzanweisung. In diese örtlichen Anweisungen sind die folgenden Ziff. 2-7 gemäß der örtlichen Verhältnisse zu übernehmen. 2. Die wichtigsten Betriebsabläufe werden durch die sogenannten Hohenheimer Strahlenschutz-Richtlinien geregelt, die Bestandteile dieser Strahlenschutzanweisungen sind: Richtlinie Nr. 1: Erwerb, Lagerung und Abgabe offener radioaktiver Stoffe Richtlinie Nr. 2: Grundlagen der Strahlenschutzunterweisung Richtlinie Nr. 3: Messungen und Ermittlungen zum Zwecke des Strahlenschutzes (Physikalische Strahlenschutzkontrolle) Richtlinie Nr. 4: Radioaktiver Abfall Richtlinie Nr. 5: Transport radioaktiver Stoffe 3. Zur Ermittlung der Körperdosis nach 40 Abs. 1 StrlSchV ist für alle in den Isotopen (Radionuklid)-Laboratorien beschäftigten Personen die Personendosis mit Dosimetern von einer nach 41 Abs. 1 Satz 4 StrlSchV bestimmten Messstelle zu messen (z.b. GSF-Auswertungsstelle in Oberschleißheim). Dies gilt auch für die Feuchtemesssonde und für die Röntgenanlagen, die keine Vollschutzgeräte sind
4 Besteht die Möglichkeit, dass die Körperdosis durch Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper ein Zehntel des Grenzwertes für die effektive Dosis von 20 Millisievert pro Jahr gemäß 55 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV bzw. ein Zehntel der Organdosisgrenzwerte gemäß 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 StrlSchV überschreitet, sind geeignete Inkorporationsmessungen (Messung der Körperaktivität oder Messung der Ausscheidungen) von einer nach 41 Abs. 1 Satz 4 StrlSchV bestimmten Messstelle durchführen zu lassen (z.b. Universität Tübingen). Eine beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie B darf im Kontrollbereich Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Beginn dieser Tätigkeit von einem ermächtigtem Arzt nach 64 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV untersucht worden ist und dem Strahlenschutzbevollmächtigten eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, dass der Aufgabenwahrnehmung keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Nach Eintragung in einer entsprechenden Datenbank und Benachrichtigung des betreffenden Strahlenschutzbeauftragten werden diese ärztlichen Bescheinigungen am Ende jedes Jahres der Zentralen Verwaltung (Personalabteilung) zur Aufbewahrung für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses übergeben. Für die Beschäftigung schwangerer Frauen in Kontrollbereichen ist Rundschreiben der Verwaltung Nr. 10/2002 vom zu beachten und seine Anwendung sicherzustellen. Für zusätzliche Messungen und Ermittlungen zum Zwecke des Strahlenschutzes wird auf die Richtlinie Nr. 3 verwiesen. 4. Jedes Radionuklidlabor hat ein Betriebsbuch zu führen, in dem u.a. die ausgeführten Tätigkeiten, die beteiligten Personen und die entsprechenden Zeiträume zu verzeichnen sind. Ebenfalls sind mögliche Kontaminationen, Unfälle und Störfälle sowie die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren. 5. Die Strahlenschutzgeräte (Kontaminationsmonitore usw.) sind regelmäßig (jährlich) von der Herstellerfirma Berthold Technologies amtlich zu prüfen und zu warten. Die entsprechenden Wartungs-Prüfprotokolle sollen im jeweiligen Kontrollbereich aufbewahrt werden. Geräte, die ionisierende Strahlen erzeugen, sollen in den von der Herstellerfirma empfohlenen Zeitabständen gewartet und die vorgeschriebenen Prüfungen termingerecht durchgeführt werden. 6. Die örtliche Strahlenschutzanweisung gem. Ziff. 1 enthält einen Plan für regelmäßige Alarmübungen sowie für den Einsatz bei Unfällen und Störfällen, erforderlichenfalls mit Regelungen für den Brandschutz und die Vorbereitung der Schadensbekämpfung nach 53 StrlSchV. Die örtlich geltende Brandschutzordnung (Teil A) ist zu beachten. In jährlichen Unterweisungen ist auf das Verhalten im Brand- bzw. Störfall gesondert einzugehen. Rückfragen hierzu sind mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Universität Hohenheim zu klären
5 7. Mit folgenden Maßnahmen sind Räume und Stoffe gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu schützen: Alle Räume, die zu den Kontroll- und Überwachungsbereichen gehören, sind verschlossen zu halten (Türen, Fenster, sonstige Zugänge). Dies gilt für radioaktive Stoffe entsprechend. Nach Arbeitsende sind radioaktive Stoffe aufzuräumen. Räume, in denen sich Geräte mit fest eingebauten Strahlern befinden, sind zu verschließen. Schlüssel werden nur den im jeweiligen Kontrollbereich beschäftigten Personenkreis zur Verfügung gestellt und Buch darüber geführt. Außerdem ist - soweit nicht bereits erfolgt - jeweils ein im Kesselhaus des Heizwerks (Notschlüssel) und beim Strahlenschutzbevollmächtigten zu deponieren. Verantwortlich für die Schlüsselverwaltung ist der jeweilige Strahlenschutzbeauftragte. gez. Fk 06/04 Funk - 3 -
Strahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung gem. 34 der Strahlenschutzverordnung für den Bereich Didaktik der Physik Fachbereich Physik der Universität Regensburg, Universitätsstr. 31, 93053 Regensburg Stand 01.10.2007, Josef
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von Ni-63- Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) in Gaschromatographen Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von Ni-63-Elektroneneinfang-Detektoren
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung Versuch Gamma-Spektroskopie (FP 18) Versuch Energieverlust von Alpha-Teilchen (FP 2) Versuch Mößbauer-Effekt (FP 30) Institut für Physik, Gebäude Nord, Raum 228 Bei den Praktikums-Versuchen
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für eine nach 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
MehrMathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Strahlenschutzanweisung
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Strahlenschutzanweisung für eine nach 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen 1. Einleitung
MehrVersion 02/2014 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1
Verordnung des s, des Sozialministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach 19 des Atomgesetzes und nach der Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz-Zuständigkeitsverordnung
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Raum 221 in der Physik II (Geb. 5107), E15, Forschungsgelände Garching der TU München Vorbemerkung: Die vorliegende Strahlenschutzanweisung
MehrStrahlenschutzausbildungen in Österreich
Strahlenschutzausbildungen in Österreich ÖVS Herbsttagung 2010 Manfred Ditto Bundesministerium für Gesundheit Überblick Ausbildungen in Österreich Strahlenschutzbeauftragte Ermächtigte Ärzte Medizinphysiker
MehrAusstattung von Heißräumen in der Nuklearmedizin
Ausstattung von Heißräumen in der Nuklearmedizin Komplette Lösungen aus einer Hand Das Handling mit Radiopharmaka oder mit offenen radioaktiven Stoffen in nuklearmedizinischen Einrichtungen muss in einem
MehrÄrztekammer des Saarlandes
Ärztekammer des Saarlandes Merkblatt zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001 Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.07.2001 ist
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den genehmigungspflichtigen Umgang (Montage, Demontage, Wartung und Lagerung) mit Ionisationsrauchmeldern (I-Meldern) und deren Beförderung Strahlenschutzanweisung
MehrWas ist radioaktive Strahlung?
Strahlenschutzbelehrung 10. Febr 2009 Allgemeines zum Strahlenschutz Spezielle Regelungen am Nikolaus-Fiebiger Zentrum 1) Grundlagen- Wie entsteht radioaktive Strahlung, und was sind ihre Gefahren? 2)
MehrStrahlenschutz-Unterweisung
Strahlenschutz-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie Universität Wien Gesetzliche Grundlagen In der jeweils gültigen Fassung:
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
MehrStrahlenschutzanweisung
1 Strahlenschutzanweisung zum Betrieb des Isotopenlabors der Fachbereiche Biologie und Chemie (Bau 22 Räume 134, 136) vom 15. Mai 2012 Strahlenschutzbeauftragte (SSB) für das Isotopenlabor ist: Dr. Ilka
MehrStrahlenschutz-Update
Strahlenschutz-Update Interne Fortbildung Sachverständige ETHZ 23. Januar 2015 Revision Strahlenschutzverordnung und technische Bestimmungen Reto Linder,, Bundesamt für Gesundheit 1 Anlass für die umfassende
MehrAnlage B 5. 5 SSK-Empfehlungen
Anlage B 5 5 SSK-Empfehlungen Alle nachfolgenden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sind auch online über www.ssk.de abrufbar; seit dem 3.11.2009 auch teilweise in englischer Übersetzung. 5.1 Maßnahmen
MehrStrahlenschutz. Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen.
Strahlenschutz. Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen. www.arbeitsschutz.nrw.de 1 Inhalt (die Kapitel sind durch Anklicken der Stichworte zu erreichen): Strahlenschutzverantwortlicher 2 Strahlenschutzbeauftragte
MehrMedizin geräte, Röntgen - technik und Stra hl en schutz. Betreiberverantwortung wirtschaftlich wahrnehmen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Industrie Service Mehr Sicherheit. Mehr Wert. Medizin geräte, Röntgen - technik und Stra hl en schutz Betreiberverantwortung wirtschaftlich wahrnehmen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Unsere Leistungen umfassen:
MehrMutterschutz in chemischen Laboratorien
Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52
MehrMusterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung
Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung I. Vorbemerkung Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen
MehrVerteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel. Vollzug des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG)
Postfach 2927 55019 Mainz Landeshochschulkasse Mainz An Schillerstraße 9 Rückgebäude (Wichern Haus) 55116 Mainz Telefon: 06131/393 6711 Verteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel Datum und
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R V E R K E H R U N D I N F R A S T R U K T U R
Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt H Grenzgänger Seite 1 M I N I S T E R I U M F Ü R V E R K E H R U N D I N F R A S T R U K T U R Postfach 103452, 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mvi.bwl.de
MehrBGV C16 Kernkraftwerke
BGV C16 Kernkraftwerke (bisher VBG 30) vom 1. Januar 1987 1 / Fassung 1. Januar 1997 Die Unfallverhütungsvorschrift "Kernkraftwerke" ist nicht anzuwenden, soweit sie mit den den gleichen Gegenstand regelnden
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de FAX: 0711 279-3080
MehrDeckblatt. Versendet / Datum 19.11.2012. Absender. Empfänger. Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter
Deckblatt Betreff des Schreibens Sachstand zu Möglichkeiten der Entsorgung von in der Schachtanlage Asse II vorkommenden radioaktiv kontaminierten Salzlösungen Mein Schreiben vom 24.07.2012, SE 4.31Pz/9Al62252210/1759495
MehrRundschreiben 42/ 721 / 2010
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Bereich des LVR nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Elektronischer Versand: An alle Gasnetzbetreiber
MehrStrahlenschutzkurse in Technik und Forschung
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie Reibung, Verschleiß und Schmierung Elektrotechnik, Elektronik und
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrVorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von
MehrDer Abfallbeauftragte genießt während seiner Amtszeit und bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abberufung einen
Betriebsbeauftragte Dr. Constanze Oberkirch TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Juli 2014 Arbeitsrecht 1 Einführung HI726702 HI2330479 Als Betriebsbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die jeweils erforderliche
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von
MehrCheckliste für Bezirksregierung Düsseldorf
Checkliste für Bezirksregierung Düsseldorf Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig, wenn Sie die Abschlussprüfung Ihrer Berufsausbildung im Regierungsbezirk Düsseldorf, z. B. in Düsseldorf oder Essen,
MehrNeue Rechnungsstellung für Bauleistungen
Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG mit Wirkung vom 01. April 2004 geändert. Konsequenz: Der Rechnungsempfänger
MehrRundschreiben 42/724-2010
40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung/ Kreisverwaltung - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes
MehrGrundzüge des praktischen Strahlenschutzes
Hans-Gerrit Vogt Heinrich Schultz Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes unter Mitarbeit von Jan-Willem Vahlbruch 6., überarbeitete Auflage Mit 161 Abbildungen, 56 Tabellen und 76 Diagrammen HANSER
Mehrpeter.kulass@gkv-spitzenverband.de
Rundschreiben Laufende Nummer RS 2010/564 Thema: Anlass: Für Fachbereich/e: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Teilnehmern an dualen Studiengängen Umstellung der bisherigen Verfahrenspraxis zum Wintersemester
MehrLandesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, 33014 Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße 16 33142 Büren 05.09.2014
MehrRUNDSCHREIBEN 4 / 2013
An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder), ausgenommen Sparkassen Allgemeine und besondere Umlage nach dem Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) Abstimmungsverzeichnis
MehrNeue Röntgenverordnung
Neue Röntgenverordnung Die Richtlinien des Rates der EU 96/29/Euratom (Grundnormen) und 97/43/Euratom (Patientenschutzrichtlinie) waren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die geänderte
MehrDas Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren
Koblenz, im Juni 2011 Das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund häufig gestellter Fragen sehen wir die Notwendigkeit, in einem Rundschreiben über das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren
MehrPhosphor-32 (Nuklidlabor)
Unternehmer/SiFa Arbeitsmediziner/Betriebsrat Seite 1 von 7 Phosphor-32 (Nuklidlabor) Charakterisierung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien kommen überwiegend reine Betastrahler,
MehrG e n e h m i g u n g Nr. U11/12
Entwurf/erstellt von: 28. April 2011 Az.: 55.3-Ar/Km Bearb.1: Herr Kämpfer Raum: 360 Tel.: 2316 B.2/Tlzt.: Raum: Tel.: email: meinolf.kaempfer@bezreg-arnsberg.nrw.de Fax: 2388 Haus: Seibertzstraße 1 Kopf:
MehrVerordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) StrlSchV Ausfertigungsdatum: 20.07.2001 Vollzitat: "Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl.
MehrElektronische Dosimeter aus Sicht einer Messstelle
Titel Elektronische Dosimeter aus Sicht einer Messstelle Frank Busch MPA NRW 15. APT Fortbildungsseminar 2009 Remscheid-Lennep Inhalt Betriebliche elektronische Dosimetrie Betriebliche Einsatzbereiche
MehrArtikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.
Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 An die bundesunmittelbaren 53113 Bonn Sozialversicherungsträger TEL +49 (0) 228 619-1990 FAX +49 (0) 228
MehrAn die Studiobetreiber. Internetanfrage. Sehr geehrte Damen und Herren,
05092012rev.2 TÜV Rheinland LGA Products GmbH 51101 Köln An die Studiobetreiber Ihnen schreibt Michael Comos Tel: 0221 806-4320 Fax: 0221 806-1609 Mail: michael.comos @de.tuv.com Köln, 15. Oktober 2012
MehrErweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
HOCHSAUERLANDKREIS DER LANDRAT Hochsauerlandkreis Der Landrat 59870 Meschede An die Vorstände der Anerkannten Träger nach 75 Sozialgesetzbuch VIII Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich
MehrStrahlenschutzüberwachung
Strahlenschutzüberwachung Instandhaltungsarbeiten in Kontrollbereichen von Kernkraftwerken Strahlenschutzüberwachung Instandhaltungsarbeiten in Kontrollbereichen von Kernkraftwerken K. D. Nieuwenhuizen
MehrRUNDSCHREIBEN D3 14/2010
An die Kassenärztlichen Vereinigungen Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Köhler Herbert-Lewin-Platz 2 10623 Berlin Vorsitzenden und Mitglieder der Beratenden
MehrAbsender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Guten Tag,
Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Guten Tag, den "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" habe ich unterschrieben beigefügt.
MehrHinweise zum Versicherungsschutz
Hinweise zum Versicherungsschutz 1. Versicherungspflicht a) AMG- und MPG-Studien Studien am Menschen zur Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegen einer gesetzlichen Versicherungspflicht
MehrRichtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung (Richtlinie Arbeiten)
Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung (Richtlinie Arbeiten) Vom 15. Dezember 2003 (GMBl. 2004; Nr. 22, S. 418) Str 5.4 Inhaltsverzeichnis
MehrZulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt
Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45
MehrStrahlenschutz bei beruflich strahlenexponierten Personen
Strahlenschutz bei beruflich strahlenexponierten Personen Folgende Dokumente können kostenlos beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestellt oder via Internet direkt heruntergeladen werden: Strahlenschutzgesetz
MehrStrahlenschutzgrundsätze für die Radioiod-Therapie
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Strahlenschutzgrundsätze für die Radioiod-Therapie Empfehlung der Strahlenschutzkommission
MehrSonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen
KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Landkreise und Stadtkreise Jugendämter in Baden-Württemberg Kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Baden-Württemberg Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg
Mehr1. Bestellung eines behördeninternen Datenschutzbeauftragten ( 10a ThürDSG)
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Kommunen Die Bestimmungen des ThürDSG gelten für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Behörden, die Gerichte und die sonstigen öffentlichen
MehrVolksinitiative "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung" Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs.
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221
MehrRundschreiben Nr. 42/661-2009
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich
MehrStrahlenschutzverantwortlicher, -bevollmächtigter und -beauftragter und ihr Beitrag zur betrieblichen Sicherheit
13. Seminar For more papers of this publication click: www.ndt.net/search/docs.php3?mainsource=64 Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes - Vortrag 06 Strahlenschutzverantwortlicher,
MehrPhysikalisches Grundpraktikum Abteilung Kernphysik
K0 Physikalisches Grundpraktikum Abteilung Kernphysik Strahlenschutz Die radioaktiven Präparate werden NUR vom zuständigen Assistenten in die Apparatur eingesetzt. Die Praktikumsteilnehmer dürfen NICHT
MehrRUNDSCHREIBEN 2/ 2010
An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder) 1. Umstellung der Finanzierung der Beamtenversorgung im allgemeinen Bereich auf das Kapitaldeckungsverfahren zum 01. Januar 2011 2. Höhe der
MehrStrahlenschutzbelehrung zum Umgang mit radioaktiven Quellen im Physikalischen Fortgeschrittenen-Praktikum. Strahlenart Versuch Energie
Strahlenschutzbelehrung zum Umgang mit radioaktiven Quellen im Physikalischen Fortgeschrittenen-Praktikum Strahlenarten im F.-Praktkum Strahlenart Versuch Energie α-teilchen (Energieverlust) E α < 6 MeV
Mehr{l (1".-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l""'_. d.\.\., April 2014
Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im
MehrAnlagen: - Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis und Formblättern
Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt am Main Frankfurt/Main, den 08.10.2015 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt) Ausschreibung
MehrKürzung des (anteiligen) Pflegegeldes
Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Argumentationshilfe für Eltern behinderter Kinder, die in Wohnheimen der Eingliederungshilfe leben (z.b. Internat der Heimsonderschule, Wohnheim) - Kombination von
MehrHausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena. Vertreter. Anmeldernummer Vertreternummer Zustelladressnummer
Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 0773 Jena Antrag auf Eintragung in das Musterregister ( 7 Geschmacksmustergesetz) (2) Zeichen des Anmelders/s
MehrAntrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Kassel nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO)
An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Kassel Karthäuserstraße 5a 34117 Kassel Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Kassel nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Anlagen: 1. Aktueller
MehrRHEINISCHE FRIEDRICH - WILHELMS - UNIVERSITÄT BQNN DER KANZLER
- I ;, -, RHEINISCHE FRIEDRICH - WILHELMS - UNIVERSITÄT BQNN DER KANZLER Universität Bann Postfach 2220 53012 Bann An die Geschäftsführenden Direktorinnen und Direktoren der Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
MehrInformationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes
Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Neue Berechnungsmethode der Pflegekassen führt zu Abschlägen bei tageweiser Pflege von vollstationär betreuten Pflegbedürftigen im häuslichen
MehrETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH
ETL Vermögensverwaltung GmbH Essen Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der ETL Vermögensverwaltung GmbH Steinstr. 41, 45128 Essen ISIN DE000A0LRYH4 // WKN A0LRYH an die Inhaber der
MehrMinisterium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. An die unteren Gesund heitsbehörden
lt I 3I Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA Nordrhein-Westfalen. 40190 Düsseldorf An die unteren Gesund heitsbehörden über die Bezirksregierungen
MehrDienstvereinbarung Organisation des Arbeitsschutzes
Dienstvereinbarung Organisation des Arbeitsschutzes Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Abkürzungen 3. Geltungsbereich 4. Verantwortung für den Arbeitsschutz 4.1. Kanzler/in und Fachvorgesetzte 4.2. Personalrat
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV) Richtlinie Arbeitsmedizinische
MehrLWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr
MehrVerfahrensanweisung. Zahnarztpraxis Dr. Mustermann. Element: 06 Management der Mittel Revision: A VA-06-02 Röntgen Seite 1 von 7.
VA-06-02 Röntgen Seite 1 von 7 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Zweck 3 Begriffe 4 Zuständigkeiten 5 Regelung 5.1 Allgemeines 5.2 Benutzung der Röntgenanlage 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten 5.4
MehrUnterweisungsmodul. Röntgen
Unterweisungsmodul Röntgen Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungspunkte Verantwortlichkeiten Qualifikation Anzeigeverfahren Prüfungen und Arbeitsanweisungen Weitere Verpflichtungen
Mehr- Rundschreiben Nr. 43/2008. Recht. Entscheidungen des BGH und des LG Düsseldorf
Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner
MehrBayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz (ApoG) Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name Vorname. Name und Anschrift der Versandapotheke:
MehrVerordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung (Röntgenverordnung RöV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung (Röntgenverordnung RöV) vom 30. April 2003 (BGBI. I S. 604) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen I n h a l t s ü b e r s i c h t Abschnitt
MehrXetra-Rundschreiben 048/08
Xetra-Rundschreiben 048/08 An alle an der Frankfurter Wertpapiperbörse zugelassenen Handelsteilnehmer und Vendoren Empfänger: Handel, Technik, Sicherheitsadministratoren, Systemadministratoren, Benannte
MehrBestandsaufnahme zur Personendosisüberwachung und Inkorporationskontrolle in kerntechnischen Anlagen
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Bestandsaufnahme zur Personendosisüberwachung und Inkorporationskontrolle in kerntechnischen
MehrBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Anke Reich TEL +49 (0)2 28 99 68 45-2550 FAX +49 (0)2 28
MehrVeröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches
6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte
Mehr(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle
(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren
MehrExpositionsmessungen an tragbaren Röntgenfluoreszenzanalysatoren
15. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes - Vortrag 08 Expositionsmessungen an tragbaren Röntgenfluoreszenzanalysatoren Thomas Ludwig 1), Frank Börnsen 1), Dirk Höwekenmeier
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die Träger von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen
MehrLeitbild Sicherheitskultur
Leitbild Sicherheitskultur 1 Betätigungsfeld Wir sorgen für eine sachgerechte und sichere Handhabung der uns anvertrauten radioaktiven Materialien. 2 Umwelt und Sicherheit Wir tragen durch ressourcenschonende
MehrVerpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer
Verpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer In letzter Zeit kam es von der Mitgliederseite vermehrt zu Anfragen,
MehrExcalibur Capital AG. Angebot zum Aktienrückkauf
Excalibur Capital AG Weinheim WKN 720 420 / ISIN 0007204208 Angebot zum Aktienrückkauf In der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft vom 17.12.2010 wurden unter anderem folgende Beschlüsse
MehrMutterschutz in medizinischen Laboratorien
Mutterschutz in medizinischen Laboratorien A. Gesetzliche Grundlagen Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen,
MehrRundschreiben Nr. 06/2013
Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122
MehrVom 17.02.2015 (Az.: 615.31/01)
Stellenanteile für örtlich Beauftragte/Betriebsbeauftragte für den Datenschutz DS-St 855.19 Rundschreiben Nr. 3/2015 des Landeskirchenamtes an die Ev. Kirchenkreise, Superintendentinnen und Superintendenten,
MehrAufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen
Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen Nahezu alle ärztlichen Dokumente sind aufzubewahren - gemäß 10 (Dokumentationspflicht) Absatz 3 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen Länger
MehrKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT HELMUT P. KRAUSE RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT: KÜNDIGUNGSSCHUTZRECHT
KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT HELMUT P. KRAUSE RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT: KÜNDIGUNGSSCHUTZRECHT Rechtsanwalt Krause Frühlingstrasse 29 82178 Puchheim Polizeiinspektion
MehrWerdende und stillende Mütter an Tankstellen
Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
Mehr