Ein Zerknall der Dosen bei Überhitzung erfolgt auch dann, wenn ihr Inhalt unbrennbar
|
|
- Meike Linden
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterweisung allgemeine Arbeitssicherheit (gem. BGV A1) 1. Brandschutz und Verhalten im Brandfall Brand melden Gefährdete Personen warnen Hilfsbedürftigen Personen helfen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Anweisungen der Brandschutzhelfer und der Rettungsdienste befolgen keine Aufzüge benutzen - diese werden abgeschaltet 2. Betreiben von elektrischen Geräten Arbeiten Sie nur mit geeigneten, sicheren Werkzeugen und Instrumenten. Melden Sie Störungen und Schäden sofort Ihrem Vorgesetzten. 3. Verwenden von Sprühdosen Gefahren beim Umgang können entstehen, wenn: Erwärmung den Innendruck bis zum Platzen der Dose steigert; nach dem Platzen der Dose der brennbare Inhalt sich entzündet; ein brennbarer Sprühstrahl gezündet wird; durch die Verwendung der Dose in engen Räumen explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Ein Zerknall der Dosen bei Überhitzung erfolgt auch dann, wenn ihr Inhalt unbrennbar ist. 4. Freihalten von Verkehrs - und Fluchtwegen Flucht - und Rettungswege sind stets freizuhalten, auf ihnen darf nichts gelagert oder abgestellt werden. 5. Aufenthalt in technischen Bereichen Gefahrstellen die sich daraus ergeben sind z.b. Einzugsstellen, Fangstellen, Quetschstellen, Scherstellen, Schnittstellen oder Stichstellen. Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, verlangt es ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit. Außerdem müssen die Verbots- und Gebotsschilder, sowie die allgemeinen Hinweise auf Gefahren beachtet und befolgt werden. 6. Abfallbeseitigung Die Abfälle sind so zu entsorgen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, z. B. die Gesundheit der Menschen und ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt werden, 7. Rauchen Gewässer, Boden und Nutzpflanzen nicht schädlich beeinflusst werden, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm nicht herbeigeführt werden. 1 von 6
2 Es gibt ein allgemeines Rauchverbot an gekennzeichneten Stellen, Betriebe können zum Schutz der Nichtraucher Rauchverbote aber zusätzlich einführen, z.b. über Betriebsvereinbarungen. 8. Genuss von Alkohol und Drogen Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz. 9. Erste Hilfe, zuständiger Ersthelfer, Durchgangsarzt Erste Hilfe kommt in Betracht bei Arbeitsunfällen im Betrieb, auf Baustellen, bei Montagearbeiten und bei Dienstfahrten, aber auch bei akuten Gesundheitsstörungen. Für den Nachweis als Ersthelfer oder Betriebshelfer reicht die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort nach 8a Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO), d.h. in den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, nicht aus. Durchgangsärzte sind von der Berufsgenossenschaft anerkannte Ärzte. Sie sind berechtigt, einen Arbeitsunfall aufzunehmen. Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall muss grundsätzlich zuerst ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Ärzte in der Ambulanz von Krankenhäusern sind i. d. R. als Durchgangsärzte zugelassen. 10. Meldepflicht bei Unfällen, Verbandbucheintragung Meldepflicht: Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall dem Vorgesetzten beim Kunden und dem Disponenten zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt. Verbandbucheintrag: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen Angaben über Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, hervorgehen. Die Aufzeichnungen sind wie Personalunterlagen aufzubewahren. 11. Aufbewahren von gefährlichen Flüssigkeiten Lagerräume für gefährliche Stoffe müssen verschlossen gehalten werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Lagerräume ausreichend beund entlüftet werden. Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen an Arbeitsplätzen nur in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten notwendig sind. Abfälle und Rückstände sind regelmäßig und gefahrlos zu entfernen; verschüttete Stoffe sind unverzüglich gefahrlos zu beseitigen. Abfälle sind umweltgerecht zu entsorgen. 2 von 6
3 12. Lärm Die Versicherten haben die zur Verfügung gestellten Gehörschutzmittel in gekennzeichneten Lärmbereichen (Abb. 1) zu benutzen. Dies gilt auch, wenn die Versicherten außerhalb von gekennzeichneten Lärmbereichen beschäftigt werden, aber der Unternehmer festgestellt hat, daß der personenbezogene Beurteilungspegel 85 db (A) erreichen oder überschreiten kann. 13. Hitze, Dampf Gefahren ergeben sich insbesondere durch das Berühren von heißen Oberflächen und durch den Aufenthalt in Bereichen, in denen mit dem Austritt von Dampf gerechnet werden muss. (Hierzu zählen z.b. Düsen und Spritzwerkzeuge von Spritzgussmaschinen, Anlagen in Gießereibetrieben, Druckgasbehälter und Gashochdruckleitungen) 14. Sturz-, Stoßgefahr Sturzgefahr kann durch verschiedene Umstände hervorgerufen werden. Dazu zählen vor allem: Glatter Bodenbelag, Stolperkanten, Treppen oder auch nicht abgesicherte Bodenöffnungen. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und die PSA (Auswahl der entsprechenden Schutzschuhe) ist empfohlen. Eine Gefahr durch Anstoßen ergibt sich überall da, wo spitze, scharfe oder überstehende Kanten im Allgemeinen eine Anstoßstelle darstellen. Auch hier gilt: Höchste Aufmerksamkeit! 15. Quetsch-, Scherstellen Quetsch- und Scherstellen entstehen beim Betrieb von technischen Einrichtungen wie z.b. Stanzen und Pressen. Auf keinen Fall dürfen bestehende sicherheitstechnische Einrichtungen wie Abschirmungen, Verkleidungen oder Verdeckungen entfernt werden oder Bedienungen verändert werden. Weiterhin gilt: Nicht in Gefahrenbereiche hineingreifen. 16. Späne, Schnittverletzungen Abb.2: Augenschutz benutzen Abb.3: Schutzhandschuhe benutzen Im Bereich der spanabhebenden Bearbeitung muss auf jeden Fall eine geeignete Schutzbrille oder ein Gesichtsschutz getragen werden (Abb.2). Bei Arbeiten mit scharfkantigen Werkstücken o. ä. müssen Schutzhandschuhe getragen werden (Abb.3). 3 von 6
4 Achtung: Beim Bedienen von rotierenden Maschinen (z.b. Bohrmaschine oder Drehbank) dürfen in keinem Fall Handschuhe getragen werden, da hier die Gefahr des Einzugs besteht. 17. Gesundheitsschädliche oder gefährliche Arbeitsstoffe Unter Gefahrstoffen versteht man in erster Linie Stoffe und Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften besitzen wie ätzend, reizend, giftig, brandfördernd, leicht entzündlich; weiterhin Stoffe und Zubereitungen, aus denen beim Umgang gefährliche Stoffe frei werden. Wichtig beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist die Wahrnehmung bzw. Befolgung der Betriebsanweisungen und den auf der Verpackung befindlichen Hinweise auf besondere Gefahren (R- Sätze) und Sicherheitsregeln (S-Sätze). 18. Arbeitsbedingte Gefährdung im Verkehrsbereich Gefährdungen in dem genannten Bereich können aus verschiedenen Gründen auftreten. Zunächst ist es absolut notwendig, im Bereich von fließendem Verkehr besonders aufmerksam zu sein, da sonst mögliche Anweisungen und Warnungen nicht gehört bzw. gesehen werden können. Wenn Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, müssen diese unbedingt beachtet werden. Ebenfalls erforderlich ist auch die ausreichende Kennzeichnung von Baustellen auf Verkehrswegen. 19. Leitern, Tritte, Gerüste, Arbeiten mit Absturzgefahr Grundsätzlich gilt: Es werden nur geprüfte und unbeschädigte Leitern, Tritte und Gerüste verwendet. Weiterhin ist zu beachten: - von Leitern aus nur Arbeiten mit max. 2 Std. ununterbrochen verrichten. - ggf. muss das Abrutschen der Leiter durch Sicherung der Leiterfüße oder durch Sicherung des oberen Anlagepunktes verhindert werden. Für den Fall, dass bei hochgelegenen Arbeitsplätzen (im allg. höher als 2,0 m) keine Geländer, Brüstungen o. ä. vorhanden sind, müssen Absturzsicherungen in Form von einem Anseilschutz benutzt werden. 20. Gefahren auf dem Arbeitsweg Durch Planung können Termine ohne Zeitdruck und unangemessene Fahrweise sicher eingehalten werden. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist es notwendig den sichersten Weg einzuhalten. Benutzen Sie immer die an Ihrem Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung wie z.b.: Schutzhelm tragen Schutzbrille tragen Gehörschutz tragen 4 von 6
5 Schutzkleidung tragen Schutzhandschuhe tragen Schutzschuhe tragen Tragen Sie keine scharfen oder spitzen Werkzeuge in Ihrer Kleidung. Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit Druckluft: Blasen Sie keine Arbeitskollegen an, auch nicht zum Abstauben der Arbeitskleidung. Die Sicherheitsanweisungen der Vorgesetzten sowie die Betriebs-, Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten und befolgen. Beachten Sie die Sicherheitszeichen und Signale wie z.b.: Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Gefahrzeichen Der Arbeitsbereich ist stets in einem sauberen Zustand zu halten und nach Beendigung der Arbeit aufzuräumen. Benutzen Sie stets sichere Leitern, Arbeitsbühnen und Gerüste. Steigen Sie niemals auf Kisten, Stühle, Tische oder andere gefährliche Unterlagen. Melden Sie jede Verletzung oder Gesundheitsschaden aus Anlass eines Arbeitsunfalls dem Vorgesetzen, der Sicherheitsfachkraft oder dem Sicherheitsbeauftragten. Arbeiten Sie nicht mit Werkzeug, Hilfsmittel oder Maschinen, die defekt oder fehlerhaft sind. Melden Sie dies sofort dem Vorgesetzten. Nehmen Sie vor und während der Arbeitszeit keinen Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich und erscheinen Sie nicht im angetrunkenen oder berauschten Zustand (Restalkohol) an Ihrem Arbeitsplatz. Tragen Sie bei der Arbeit an Maschinen keine Armbanduhr, Ketten, Ringe oder ähnliche Schmuckstücke. Vergewissern Sie sich auf den einwandfreien Zustand der Maschine und führen Sie keine Reparatur selbst durch. Informieren Sie bei Defekten den Vorgesetzten. Arbeiten Sie an Maschinen nur, wenn Sie einen eindeutigen Auftrag dazu haben. 5 von 6
6 Informieren Sie sich über den nächstgelegenen Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Koffer sowie sonstige Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. Augenspüleinrichtung, Krankentrage, Ruheraum) und den nächsten Fluchtweg bzw. Notausgang. Merken Sie sich die angegebenen Notrufnummern und den nächsten Telefonstandort. Beispiele für Rettungsschilder: Krankentrage Erste Hilfe Notausgang Notruftelefon Benutzen Sie nur die vorgesehenen Verkehrswege und seien Sie an Ecken, Einfahrten, Kreuzungsbereichen und ähnlichen gefährlichen Stellen besonders vorsichtig. Heben Sie schwere Lasten mit gebeugten Knien und geradem Rücken an. Nutzen sie Lastentransporteinrichtungen, teilen sie ggf. eine Last in mehrere Transportgänge auf. Betreten Sie keine Betriebsteile, in denen Sie nichts tun haben. Beachten Sie unbedingt die Zutrittsverbote. Dokumentation: Die Grundunterweisung erfolgt vor Beginn der Beschäftigung und danach jährlich. Sie ist in der Personalakte des Unterwiesenen zu archivieren. Name / Unterschrift: Unterwiesener Mitarbeiter Name / Unterschrift: Unterweisender 6 von 6
Empfehlung zur Ersteinweisung neuer Mitarbeiter 01
0 VERKEHRSREGELN im Klinikum Innerhalb des Klinikgeländes hat die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit! Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf allen Verkehrswegen beträgt 30 km/h. Benutzen Sie im
MehrSicherheitszeichen. VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft SP 26.6/1. Die Sicherheitszeichen sind der Berufsgenossenschaftlichen. entnommen.
Sicherheitszeichen Die Sicherheitszeichen sind der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8) entnommen. SP 26.6/1 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrInformation über das Verhalten von Fremdfirmen / Besucher in der Villas Austria GmbH / Villas Energie GmbH
Allgemeine Sicherheitsvorschriften - Villas Austria GmbH 1. Allgemeines Information über das Verhalten von Fremdfirmen / Besucher in der Villas Austria GmbH / Villas Energie GmbH 1. Anmeldung beim Portier,
MehrUmgang mit Lasern. Tipps
Tipps Laser müssen vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Laserklassen eingeteilt werden, aufsteigend von Klasse 1 (ungefährlich) bis Klasse 4 (sehr gefährlich). Machen Sie sich mit
MehrFremdfirmenregelung Seite 1 von 5
Fremdfirmenregelung Seite 1 von 5 Vertragliche Regelungen beim Einsatz von Fremdfirmen Als Mitarbeiter unseres Auftragnehmers haben Sie die Pflicht, alle Maßnahmen zu unterstützen, die der Arbeitssicherheit,
MehrBild Datei Piktogramm-Name Bild Datei Piktogramm-Name. 1-1 Alarmhorn 1-16 Feuerlöscher. 1-2 Bauschutzklappe 1-17 Feuerlöscher
Brandschutz Teil - Alarmhorn - 6 Feuerlöscher - Bauschutzklappe - 7 Feuerlöscher - 3 Brandmauer - 8 Feuerleiter - 4 Feuerlöscher - 9 Löschschlauch FEUERWEHR - 5 Achtung Feuerwehr - 0 Mittel und Geräte
MehrPrüf- und Bestellliste
NEU! Prüf- und Bestellliste für Sicherheitskennzeichen Gültig für 2014 Mit Perforation einfach abreißen und bestellen! Jetzt e Piktogramme verwenden! Neue ÖNORM EN ISO 7010 ersetzt ÖNORM Z 1000 www.kroschke.at
MehrSicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen
Herzlich willkommen Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen 1 Sehr geehrte Mitarbeiter von Partnerfirmen, wir begrüßen Sie herzlich bei Boehringer Ingelheim. Am Standort Deutschland arbeiten
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrBaustellenordnung für Baustellen der TenneT TSO GmbH
STAND 08/2013 Baustellenordnung für Baustellen der TenneT TSO GmbH A. Allgemeines 2 1. Lage der Baustelle 2 2. Anschriften und Rufnummern (Siehe Anlage) 2 3. Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit
MehrSchneider-Kennzeichnung GmbH Lehmfeldstraße 7, 70374 Stuttgart. E-Mail Internet. verkauf@schk.de www.schk.de
2 Rettungsschilder Checkliste Sicherheitskennzeichnung ÈSafetyMarking Rettungsweg Notausgang links DIN 4844-2 D-E009 ASR A1.3 E009 Notausgang links DIN EN ISO 7010 E001 ASR A1.3 E001 Rettunsgweg Notausgang
MehrÜbersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2
Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Nr.: 04 lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsmittel Tätigkeit Bereich: Küche Gefährdung/Belastung Maßnahmen/Schutzziel Regelwerk Prüfliste 1 Mängel
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrSpaß bei der Sicherheitsunterweisung. Mit einem Kartentrick die Unterweisung lebhaft gestalten und zu einem wirklichem Erfolg machen.
Spaß bei der Sicherheitsunterweisung Mit einem Kartentrick die Unterweisung lebhaft gestalten und zu einem wirklichem Erfolg machen. Andreas Reinhardt Braun GmbH Werk Walldürn Seite 1 Gefahrstoffe: Fragen
MehrGefahrenstoffe in Haushalt und Werkstatt
Gefahrenstoffe in Haushalt und Werkstatt Wenns drauf ankommt. Gefahrenstoffe in Haushalt und Werkstatt Zwei Drittel aller Brände entstehen da, wo Menschen leben. Viele dieser Brände liessen sich unter
MehrHINWEIS-, GEBRAUCHS- u. SICHERHEITSSCHILDER KENNZEICHNUNGEN
PL ANEN TRANSP ARENTE DIGIT ALDRUCKE. WERBEKLEBER WERBET AFELN KLEBESCHRIFTEN HINWEIS-, GEBRAUCHS- u. SICHERHEITSS KENNZEICHNUNGEN 2015 Stempel- und Schildererzeugung Stempel -Heinzel Gesellschaft m.b.h.
MehrSicherheitskennzeichnung Fluchtwegkennzeichnung
Arbeitssicherheit Sicherheitskennzeichnung Fluchtwegkennzeichnung Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung Ier öfter hören wir Berichte von Katastrophen und Notsituationen. In solchen Fällen muss unsere
MehrSicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen
Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Hauptzufahrt Uferstrasse 3 33 5 6 33 3 4 4 5 8 7 3 4 6 7 4 3 50 60 70 Tor 4 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Herzlich willkommen bei Voith Turbo Lokomotivtechnik!
MehrArbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum
Arbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum Sicherheitsreferentin des FB Physik der Philipps-Universität Marburg Renthof 7, Zi. 319, Tel.: 24109 Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Versicherungsschutz, Arbeits- und Wegeunfälle Erste Hilfe Brandschutz Notfallorganisation Ansprechpartner
MehrBrandschutz / Evakuierung
Fakultät Informatik Institut für Systemarchitektur Arbeitsschutzbelehrung Datum: 12.7.2007 Brandschutz / Evakuierung 20-Jan-11 Dr. Gütter, 12.7.2007 1 TUD Büro für Arbeitssicherheit Brandschutzordnung
MehrM8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung
M8-DE.4 Brandschutz Einführung Das Brandrisiko von Bankgebäuden scheint niedrig zu sein, es sollte aber in keinem Fall vernachlässigt werden. Der Zweck dieses Kapitels ist es, Ihre Fähigkeiten zu verbessern,
MehrBrandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen für alle Hochschulangehörigen und Studierenden ohne besondere Brandschutzaufgaben
MehrBrandschutzordnung. Fassung vom 25.04.2005. Universität Flensburg Auf dem Campus 1. 24943 Flensburg
Brandschutzordnung Fassung vom 25.04.2005 Universität Flensburg Auf dem Campus 1 24943 Flensburg 1. Allgemeines 1.1 Die bei einem Brandausbruch erforderlichen Maßnahmen werden durch diese Brandschutzordnung
MehrBetriebspraktikum. Zeitraum des Praktikums. Ort des Praktikums. Mein Praktikumsbetreuer heißt. Mein betreuender Lehrer
Betriebspraktikum Name Schule Klasse Zeitraum des Praktikums bis Ort des Praktikums Mein Praktikumsbetreuer heißt Mein betreuender Lehrer. 1 Inhaltsverzeichnis Praktikumsmappe Angaben zur Person Merkblatt
MehrHHLA ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT BESTIMMUNGEN FÜR FREMDFIRMEN. Hamburger Hafen und Logistik AG
HHLA ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT BESTIMMUNGEN FÜR FREMDFIRMEN Hamburger Hafen und Logistik AG INHALT DER UNTERWEISUNG - Ziele - Die Ansprechpartner - Arbeitsdurchführung - Arbeitsschutz - Gefahrstoffe - Feuergefährliche
MehrBrandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:
MehrHilfsmittel für die Praxis. Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen
Hilfsmittel für die Praxis Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Betrieb: Bereich: Ansprechpartner für Arbeitsschutz Berufsgenossenschaft Energie
MehrFKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015
FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 Herzlich Willkommen zum FKT-OWL Fortbildung der Firma Buschenhofen! Sehr geehrte Teilnehmer/innen, Wir wünschen Ihnen eine angenehmen Fortbildung! Grundlage VB Baulicher
MehrBrandschutzordnung (Teil B, DIN 14096)
Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Brandverhütung Allgemeines Diese Brandschutzordnung enthält Regeln zur Brandverhütung, sowie Anweisungen zum Verhalten und zu erforderlichen Maßnahmen bei Ausbruch
MehrBetriebsordnung für Fremdfirmen Arbeiten an Gebäuden der Stadtwerke Solingen GmbH und deren Außenanlagen
Betriebsordnung für Fremdfirmen Arbeiten an Gebäuden der Stadtwerke Solingen GmbH und deren Außenanlagen 1. Allgemeine Hinweise Diese Betriebsordnung ist eine Hilfe für alle Fremdfirmen, die im Auftrag
MehrUnterweisungsmodul. Brandschutz
Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz
MehrSicherheitsbelehrung für das Physikalisch-Chemische Praktikum
Sicherheitsbelehrung für das Physikalisch-Chemische Praktikum Lehrstuhl für Physikalische Chemie Chemisches Institut Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Stefan Becker Übergreifende Grundlage Generelle
MehrCrewCheck Unterweisung Arbeiten bei Produktionen und Veranstaltungen
CrewCheck Unterweisung Arbeiten bei Produktionen und Veranstaltungen Name des Unterweisenden: Name des Unterwiesenen: Datum: Ort: Organisation Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
MehrUmgang mit Gabelstaplern
T I P P S Umgang mit Gabelstaplern Ein Gabelstapler ist kein PKW und trotzdem brauchen Sie eine spezielle Fahrerlaubnis. Dies wird häufig vergessen und deshalb heißt es dann in der Unfallmeldung Dritte
MehrBrandschutzordnung der Philipps-Universität Marburg
Brandschutzordnung der Philipps-Universität Marburg Inhaltsübersicht ( Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B) 1. Vorwort 2. Teil A Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Personen, die sich in einem
MehrArbeitssicherheitsanweisungen für Fremdfirmen
Seite 1 von 8 1 Ziel und Zweck Die Arbeitsanweisung für Fremdfirmen dient dem Schutz der eingesetzten Fremdfirmenmitarbeiter, sowie der Bleistahl-Beschäftigten, der Umwelt und den bei Bleistahl vorhandenen
MehrArbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen
Arbeitsschutz-Merkblatt für Angehörige von Fremdfirmen Renolit SE, Horchheimer Straße 50, 67547 Worms 1. Allgemeines In unseren Werken legen wir großen Wert auf Arbeits-, Brand- und Umweltschutz. Aus diesem
MehrVerhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge
Verhalten bei Bränden und Unfällen Erstinformation und Aushänge Ausgabe 2010 1 Herausgeber : Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion : Tino Stöveken, Dez. 1 Stand :
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung
MehrUnterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz. Brandschutz 2014. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz Brandschutz 2014 Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Inhaltsverzeichnis: Seite: Punkt 1. Einleitung 3 Punkt 2. Verhalten im Brandfall
MehrSicherheitsregeln für Betriebsfremde. SCHOTT in Mainz
Sicherheitsregeln für Betriebsfremde SCHOTT in Mainz 2 Verhaltens- und Sicherheitsregeln Für den Aufenthalt in unseren Betriebsstätten gelten die behördlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsund
MehrGefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510
Gefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510 (Stand: 01.01.2012) inkl. Checklisten für die täglichen, wöchentlichen und monatlichen Kontrollen und Betriebsanweisung
MehrAG Checkliste Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Teil 1 - Grundanforderungen
AG Checkliste Teil 1 - Grundanforderungen Schnittstellen 1. Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten 1.1 Allgemeine Unfall- und Gesundheitsgefahren durch
Mehr8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8.
Atemschutz Checkliste Atemschutz Rechtsverweise: 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) Verordnung über
MehrJMB IDENTIFICATION 13 RUE COURBET 54000 NANCY TEL 0033383678101 FAX 0033383678102 WWW.JMBIDENTIFICATION.COM
VBG 125... 4 Verbotsschilder...25-30 Info Tafel... 4 Warnschilder...31-37 Materialien... 5 Gefahrgutkennzeichnung... 38 Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung.. 6,7,15 Begrenzte Räume...39,40 Fluchtwegkennzeichnung...8,9
MehrNotruf an der Hochschule Fulda
Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte
MehrSicherheit im Kehrichtheizkraftwerk
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk Lesen Sie die Sicherheits- und Verhaltensregeln aufmerksam durch. Halten Sie alle Bestimmungen ein. Tragen Sie auf dem Areal des Kehrichtheizkraftwerks dieses Merkblatt
MehrLandesgesetzblatt für Wien
Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2000 Ausgegeben am 18. Juli 2000 39. Stück 39. Verordnung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten; CELEX-Nr.
MehrInformation und Motivation zum sicheren und gesunden Arbeiten in Kindertageseinrichtungen
EFAS informiert: Information und Motivation zum sicheren und gesunden Arbeiten in Kindertageseinrichtungen - Die richtige Unterweisung - Nachher ist man schlauer. Ein Unfall oder eine bei der Arbeit erworbene
MehrFES GmbH und Töchter. ANLAGE : Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen. Werksicherheit Arbeitssicherheit Umweltschutz. Inhaltsverzeichnis
FES GmbH und Töchter ANLAGE : Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen Werksicherheit Arbeitssicherheit Umweltschutz Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 2 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. VERSORGUNG... 3 1.2. WAND-
MehrMutterschutz in chemischen Laboratorien
Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52
MehrSiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze
1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und
MehrEindeutig gefährlich.
Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,
Mehr1 Ziel und Zweck... 2. 2 Geltungsbereich... 2
Unternehmensrichtlinie Dok.-Nr.: Fremdfirmenordnung Version: 2 Datum: 05.03.2015 Seite 1 / 7 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ziel und Zweck... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Festlegungen... 2 3.1 Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien...
MehrRegelungen und Hinweise für Fremdfirmen in den inländischen Werken und Betriebsstätten der Bosch Thermotechnik GmbH
Regelungen und Hinweise für Fremdfirmen in den inländischen Werken und Betriebsstätten der Bosch Thermotechnik GmbH (Grundlage: Arbeitsschutzgesetz 8 und Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 6) 1 Rechtliche
MehrUnfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)
Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3
MehrMuster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein
Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch
MehrOffenbach am Main. Merkblatt. Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen?
Offenbach am Main Merkblatt Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? Merkblatt: Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? 2 Inhaltsverzeichnis Selbstschutz im Haus...3 Kennen
Mehrfür die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen
nach DIN 14 096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal,
MehrUnterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern. Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz
Unterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Vorschrift Leitern im Sinne dieser Informationen sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen
MehrNeun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage
Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrGrundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen
Merkblatt Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen Grundsätzlich ist jeder, der einen Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
MehrKassel. Fachblatt. Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Stand 12/2014. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz
Fachblatt Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Stand 12/2014 Kassel Ihr Ansprechpartner: Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Torsten Krone Wolfhager Straße 25 torsten.krone@kassel.de 34117 Kassel
MehrDas Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell
Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften
MehrRWE Dea SICHERHEIT AN BORD DER MITTELPLATE
RWE Dea SICHERHEIT AN BORD DER MITTELPLATE 2 Sicherheit an Bord der Mittelplate Sicherheit an Bord der Mittelplate 3 BITTE MACHEN SIE SICH ZU IHRER EIGENEN SICHERHEIT MIT FOLGENDEN DINGEN AUF DER MITTELPLATE
MehrDisposition Zeitarbeit: sicher, gesund, erfolgreich. Teil A. PETAZ - Gefährdungsfaktoren VBG
PETAZ - Gefährdungsfaktoren Disposition Zeitarbeit: sicher, gesund, erfolgreich Teil A PETAZ Disposition Zeitarbeit: sicher, gesund, erfolgreich - Beispiele für Gefährdungsfaktoren Mechanisch Ungeschützt
MehrArbeitssicherheit. Sicherheitskennzeichnung, Rohrmarkierung, Lockout/Tagout, Logistische Markierung, Absperr- und Markierungssysteme
Arbeitssicherheit Sicherheitskennzeichnung, Rohrmarkierung, Lockout/Tagout, Logistische Markierung, Absperr- und Markierungssysteme Inhalt Sicherheitskennzeichnung...3 Rohrmarkierung....69 Lockout Tagout....87
MehrDie Aufgaben. der. Berufsgenossenschaft
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft Das duale System im Arbeitsschutz Duales AS-System Staat Träger der der gesetzlichen Unfallversicherung erlässt erlässt laut SGB VII 15 Gesetze Unfallverhütungsvorschriften
MehrBRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT
12 4 2014 GESETZE / VORSCHRIFTEN BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT Mit der Neuordnung des Baurechts (in Berlin ab September 2005) werden die Belange des Arbeitsschutzes nicht mehr im Rahmen des bauaufsichtlichen
MehrGefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen
Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen B.01.17 Biologische Arbeitsstoffe Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Musterbetriebsanweisungen
MehrSicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
MehrLSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern
LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften
MehrLABORORDNUNG. des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern
LABORORDNUNG des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern Für die am 11. April 1990 vom Fachbereichsrat Chemie der TU Kaiserslautern beschlossene Laborordnung gilt ab 6. 9. 2010 die folgende aktualisierte
MehrHallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried
Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Die Gemeinde Ried hat erhebliche Mittel für den Bau einer Schulturnhalle aufgewendet. Zudem werden erhebliche
Mehr3.2.1 Fachbereich Chemie. Nr. Prüfkriterium ja / nein Rechtsgrundlagen Schutzziel. Handlungsbedarf Wer / Wann
Handlungsbedarf Bemerkungen / Maßnahmen Realisierung Bitte folgende Checklisten auch hinzuziehen: 2.2 Verkehrswege, Böden 2.3 Wände, Stützen 2.4 Fenster, Türen 2.5 Verglasungen 2.6 Flucht-Rettungswege/Notausgänge
MehrHausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller
Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller 1. Allgemeines 1.01 Sorgfalt Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen zu verhindern. Schäden,
MehrBGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher VBG 70) vom 1. April 1998 I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für 1. den bühnentechnischen
MehrMODUL 13 ABFALLSAMMLUNG
MODUL 13 ABFALLSAMMLUNG Im hr 2008 wurde die gemeinsame deutsche Arbeitsschutz strategie (GDA) etabliert. Sie verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der
MehrStörfall-Information der Topocrom GmbH Information der Öffentlichkeit 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
Störfall-Information der Topocrom GmbH Information der Öffentlichkeit 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 1 Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber uns beauftragt, Sie über die Gefahrstoffe
MehrBrandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01
Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Wasserwerk Obermaubach Stand: Dezember 2009 Erstellt durch: IW01 Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene
MehrSicherheitsdatenblatt
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Lecksuchfarbe Gelb Artikel-Nr.: 1800505 EG-Nr.: 217-669-5 CAS-Nr.: C.I. 19140 1.2 Relevante
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrHandlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen Tierheim
1 Es lohnt sich! Ein kleiner Aufwand mit großem Nutzen! Mit dem Anwenden dieser Handlungshilfe erhalten Sie als Unternehmer ein Führungsinstrument für ein sicheres und gesundes Arbeiten Ihrer Mitarbeiter.
MehrSicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen
Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen Arbeitsschutz Umweltschutz Datenschutz Umweltpolitik Inhalt: 1. Allgemeines 2. Erprobung von Einrichtungen 3. Bau- und Montagearbeiten 4. Maschinen, Werkzeuge, Geräte
MehrWas tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz
Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn
MehrArbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12
Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30
Mehrwenn Gefährdung möglich, wurden geeignete Maßnahmen getroffen
Gefährdungsgruppen 1 1 Gefährdungen durch Arbeitsumgebung - Raumklima (Temperatur, Zugluft, ) - Lichtverhältnisse (Beleuchtung, Sonne) - Lärm - Elektromagnetische Felder - Arbeitsplatzanordnung (Platzbedarf)
MehrLeitfaden für die Betriebliche Unterweisung Informationen für den Vorgesetzten
Leitfaden für die Betriebliche Unterweisung Informationen für den Vorgesetzten Warum Unterweisungen? Wer ist zuständig? Wie geht man vor? Erfolgskontrolle Vorwort Unterweisung ist die Bezeichnung für einen
MehrHYGIENE- UND UNFALLSCHUTZ- VORSCHRIFTEN
Für Fremdfirmen und Vertragsunternehmen Seite: 1 von 8 HYGIENE- UND UNFALLSCHUTZ- für Fremdfirmen und Vertragsunternehmen Mat.-Nr. 500382 Version 001 EHS-RL-S 1-005 (Anlage 2) Für Fremdfirmen und Vertragsunternehmen
MehrBrandschutzordnung. Fa. Mustermann. Musterstr. Musterort. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Dienststellenleitung. Greffen, den xxxxxxxx
Fa. Mustermann Brandschutzordnung Musterstr. Musterort Genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Dienststellenleitung. Greffen, den xxxxxxxx ---------------------------- -------------------------------
MehrVerfassungs-/Änderungsdatum: 01.10.2013. Verkehrssicherheit innerhalb des Betriebsgeländes. Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift:
Seite: 1/7 Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Änderungen: Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Rita Unterschrift: Index Vers.nr Änderung Datum Geändert
Mehrvon: Schule: Klasse: Betriebspraktikum vom bis
von: Schule: Klasse: Betriebspraktikum vom bis Meine Praktikumsmappe 0 Inhaltsverzeichnis Seite Infos zu meinem Praktikumsbetrieb... 1 Mein Steckbrief...2 Zielvereinbarung zwischen mir und meinem Lehrer
MehrSicherheitsdatenblatt gemäss 91/155/EWG
Sicherheitsdatenblatt gemäss 91/155/EWG Erfasst am: Geändert am: 29.05.2006 14:13:01 1. Stoff- /Zubereitungsbezeichnung Artikel-Nr: 1010 Produkt: NITROVERDÜNNER N-79 2. Zusammensetzung / Angaben zu den
MehrVerordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung
Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel
Mehr