Ein Zerknall der Dosen bei Überhitzung erfolgt auch dann, wenn ihr Inhalt unbrennbar

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1 Unterweisung allgemeine Arbeitssicherheit (gem. BGV A1) 1. Brandschutz und Verhalten im Brandfall Brand melden Gefährdete Personen warnen Hilfsbedürftigen Personen helfen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Anweisungen der Brandschutzhelfer und der Rettungsdienste befolgen keine Aufzüge benutzen - diese werden abgeschaltet 2. Betreiben von elektrischen Geräten Arbeiten Sie nur mit geeigneten, sicheren Werkzeugen und Instrumenten. Melden Sie Störungen und Schäden sofort Ihrem Vorgesetzten. 3. Verwenden von Sprühdosen Gefahren beim Umgang können entstehen, wenn: Erwärmung den Innendruck bis zum Platzen der Dose steigert; nach dem Platzen der Dose der brennbare Inhalt sich entzündet; ein brennbarer Sprühstrahl gezündet wird; durch die Verwendung der Dose in engen Räumen explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Ein Zerknall der Dosen bei Überhitzung erfolgt auch dann, wenn ihr Inhalt unbrennbar ist. 4. Freihalten von Verkehrs - und Fluchtwegen Flucht - und Rettungswege sind stets freizuhalten, auf ihnen darf nichts gelagert oder abgestellt werden. 5. Aufenthalt in technischen Bereichen Gefahrstellen die sich daraus ergeben sind z.b. Einzugsstellen, Fangstellen, Quetschstellen, Scherstellen, Schnittstellen oder Stichstellen. Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, verlangt es ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit. Außerdem müssen die Verbots- und Gebotsschilder, sowie die allgemeinen Hinweise auf Gefahren beachtet und befolgt werden. 6. Abfallbeseitigung Die Abfälle sind so zu entsorgen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, z. B. die Gesundheit der Menschen und ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt werden, 7. Rauchen Gewässer, Boden und Nutzpflanzen nicht schädlich beeinflusst werden, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm nicht herbeigeführt werden. 1 von 6

2 Es gibt ein allgemeines Rauchverbot an gekennzeichneten Stellen, Betriebe können zum Schutz der Nichtraucher Rauchverbote aber zusätzlich einführen, z.b. über Betriebsvereinbarungen. 8. Genuss von Alkohol und Drogen Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz. 9. Erste Hilfe, zuständiger Ersthelfer, Durchgangsarzt Erste Hilfe kommt in Betracht bei Arbeitsunfällen im Betrieb, auf Baustellen, bei Montagearbeiten und bei Dienstfahrten, aber auch bei akuten Gesundheitsstörungen. Für den Nachweis als Ersthelfer oder Betriebshelfer reicht die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort nach 8a Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO), d.h. in den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, nicht aus. Durchgangsärzte sind von der Berufsgenossenschaft anerkannte Ärzte. Sie sind berechtigt, einen Arbeitsunfall aufzunehmen. Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall muss grundsätzlich zuerst ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Ärzte in der Ambulanz von Krankenhäusern sind i. d. R. als Durchgangsärzte zugelassen. 10. Meldepflicht bei Unfällen, Verbandbucheintragung Meldepflicht: Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall dem Vorgesetzten beim Kunden und dem Disponenten zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt. Verbandbucheintrag: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen Angaben über Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, hervorgehen. Die Aufzeichnungen sind wie Personalunterlagen aufzubewahren. 11. Aufbewahren von gefährlichen Flüssigkeiten Lagerräume für gefährliche Stoffe müssen verschlossen gehalten werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Lagerräume ausreichend beund entlüftet werden. Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen an Arbeitsplätzen nur in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten notwendig sind. Abfälle und Rückstände sind regelmäßig und gefahrlos zu entfernen; verschüttete Stoffe sind unverzüglich gefahrlos zu beseitigen. Abfälle sind umweltgerecht zu entsorgen. 2 von 6

3 12. Lärm Die Versicherten haben die zur Verfügung gestellten Gehörschutzmittel in gekennzeichneten Lärmbereichen (Abb. 1) zu benutzen. Dies gilt auch, wenn die Versicherten außerhalb von gekennzeichneten Lärmbereichen beschäftigt werden, aber der Unternehmer festgestellt hat, daß der personenbezogene Beurteilungspegel 85 db (A) erreichen oder überschreiten kann. 13. Hitze, Dampf Gefahren ergeben sich insbesondere durch das Berühren von heißen Oberflächen und durch den Aufenthalt in Bereichen, in denen mit dem Austritt von Dampf gerechnet werden muss. (Hierzu zählen z.b. Düsen und Spritzwerkzeuge von Spritzgussmaschinen, Anlagen in Gießereibetrieben, Druckgasbehälter und Gashochdruckleitungen) 14. Sturz-, Stoßgefahr Sturzgefahr kann durch verschiedene Umstände hervorgerufen werden. Dazu zählen vor allem: Glatter Bodenbelag, Stolperkanten, Treppen oder auch nicht abgesicherte Bodenöffnungen. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und die PSA (Auswahl der entsprechenden Schutzschuhe) ist empfohlen. Eine Gefahr durch Anstoßen ergibt sich überall da, wo spitze, scharfe oder überstehende Kanten im Allgemeinen eine Anstoßstelle darstellen. Auch hier gilt: Höchste Aufmerksamkeit! 15. Quetsch-, Scherstellen Quetsch- und Scherstellen entstehen beim Betrieb von technischen Einrichtungen wie z.b. Stanzen und Pressen. Auf keinen Fall dürfen bestehende sicherheitstechnische Einrichtungen wie Abschirmungen, Verkleidungen oder Verdeckungen entfernt werden oder Bedienungen verändert werden. Weiterhin gilt: Nicht in Gefahrenbereiche hineingreifen. 16. Späne, Schnittverletzungen Abb.2: Augenschutz benutzen Abb.3: Schutzhandschuhe benutzen Im Bereich der spanabhebenden Bearbeitung muss auf jeden Fall eine geeignete Schutzbrille oder ein Gesichtsschutz getragen werden (Abb.2). Bei Arbeiten mit scharfkantigen Werkstücken o. ä. müssen Schutzhandschuhe getragen werden (Abb.3). 3 von 6

4 Achtung: Beim Bedienen von rotierenden Maschinen (z.b. Bohrmaschine oder Drehbank) dürfen in keinem Fall Handschuhe getragen werden, da hier die Gefahr des Einzugs besteht. 17. Gesundheitsschädliche oder gefährliche Arbeitsstoffe Unter Gefahrstoffen versteht man in erster Linie Stoffe und Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften besitzen wie ätzend, reizend, giftig, brandfördernd, leicht entzündlich; weiterhin Stoffe und Zubereitungen, aus denen beim Umgang gefährliche Stoffe frei werden. Wichtig beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist die Wahrnehmung bzw. Befolgung der Betriebsanweisungen und den auf der Verpackung befindlichen Hinweise auf besondere Gefahren (R- Sätze) und Sicherheitsregeln (S-Sätze). 18. Arbeitsbedingte Gefährdung im Verkehrsbereich Gefährdungen in dem genannten Bereich können aus verschiedenen Gründen auftreten. Zunächst ist es absolut notwendig, im Bereich von fließendem Verkehr besonders aufmerksam zu sein, da sonst mögliche Anweisungen und Warnungen nicht gehört bzw. gesehen werden können. Wenn Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, müssen diese unbedingt beachtet werden. Ebenfalls erforderlich ist auch die ausreichende Kennzeichnung von Baustellen auf Verkehrswegen. 19. Leitern, Tritte, Gerüste, Arbeiten mit Absturzgefahr Grundsätzlich gilt: Es werden nur geprüfte und unbeschädigte Leitern, Tritte und Gerüste verwendet. Weiterhin ist zu beachten: - von Leitern aus nur Arbeiten mit max. 2 Std. ununterbrochen verrichten. - ggf. muss das Abrutschen der Leiter durch Sicherung der Leiterfüße oder durch Sicherung des oberen Anlagepunktes verhindert werden. Für den Fall, dass bei hochgelegenen Arbeitsplätzen (im allg. höher als 2,0 m) keine Geländer, Brüstungen o. ä. vorhanden sind, müssen Absturzsicherungen in Form von einem Anseilschutz benutzt werden. 20. Gefahren auf dem Arbeitsweg Durch Planung können Termine ohne Zeitdruck und unangemessene Fahrweise sicher eingehalten werden. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist es notwendig den sichersten Weg einzuhalten. Benutzen Sie immer die an Ihrem Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung wie z.b.: Schutzhelm tragen Schutzbrille tragen Gehörschutz tragen 4 von 6

5 Schutzkleidung tragen Schutzhandschuhe tragen Schutzschuhe tragen Tragen Sie keine scharfen oder spitzen Werkzeuge in Ihrer Kleidung. Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit Druckluft: Blasen Sie keine Arbeitskollegen an, auch nicht zum Abstauben der Arbeitskleidung. Die Sicherheitsanweisungen der Vorgesetzten sowie die Betriebs-, Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten und befolgen. Beachten Sie die Sicherheitszeichen und Signale wie z.b.: Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Gefahrzeichen Der Arbeitsbereich ist stets in einem sauberen Zustand zu halten und nach Beendigung der Arbeit aufzuräumen. Benutzen Sie stets sichere Leitern, Arbeitsbühnen und Gerüste. Steigen Sie niemals auf Kisten, Stühle, Tische oder andere gefährliche Unterlagen. Melden Sie jede Verletzung oder Gesundheitsschaden aus Anlass eines Arbeitsunfalls dem Vorgesetzen, der Sicherheitsfachkraft oder dem Sicherheitsbeauftragten. Arbeiten Sie nicht mit Werkzeug, Hilfsmittel oder Maschinen, die defekt oder fehlerhaft sind. Melden Sie dies sofort dem Vorgesetzten. Nehmen Sie vor und während der Arbeitszeit keinen Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich und erscheinen Sie nicht im angetrunkenen oder berauschten Zustand (Restalkohol) an Ihrem Arbeitsplatz. Tragen Sie bei der Arbeit an Maschinen keine Armbanduhr, Ketten, Ringe oder ähnliche Schmuckstücke. Vergewissern Sie sich auf den einwandfreien Zustand der Maschine und führen Sie keine Reparatur selbst durch. Informieren Sie bei Defekten den Vorgesetzten. Arbeiten Sie an Maschinen nur, wenn Sie einen eindeutigen Auftrag dazu haben. 5 von 6

6 Informieren Sie sich über den nächstgelegenen Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Koffer sowie sonstige Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. Augenspüleinrichtung, Krankentrage, Ruheraum) und den nächsten Fluchtweg bzw. Notausgang. Merken Sie sich die angegebenen Notrufnummern und den nächsten Telefonstandort. Beispiele für Rettungsschilder: Krankentrage Erste Hilfe Notausgang Notruftelefon Benutzen Sie nur die vorgesehenen Verkehrswege und seien Sie an Ecken, Einfahrten, Kreuzungsbereichen und ähnlichen gefährlichen Stellen besonders vorsichtig. Heben Sie schwere Lasten mit gebeugten Knien und geradem Rücken an. Nutzen sie Lastentransporteinrichtungen, teilen sie ggf. eine Last in mehrere Transportgänge auf. Betreten Sie keine Betriebsteile, in denen Sie nichts tun haben. Beachten Sie unbedingt die Zutrittsverbote. Dokumentation: Die Grundunterweisung erfolgt vor Beginn der Beschäftigung und danach jährlich. Sie ist in der Personalakte des Unterwiesenen zu archivieren. Name / Unterschrift: Unterwiesener Mitarbeiter Name / Unterschrift: Unterweisender 6 von 6

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