Kinderbetreuung im Land Salzburg

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1 Landesstatistik Kinderbetreuung im Land Salzburg Elterntarife 2014/15

2 Elterntarife Ergebnisse der Befragung 2014/15 Dr. Josef Fersterer Dr. Gernot Filipp AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion Referat 0/03: Landesstatistik Salzburg, im Juli 2015

3 Impressum: Medieninhaber: Herausgeber: Land Salzburg Landesamtsdirektion/Referat 0/03: Landesstatistik vertreten durch: Dr. Gernot Filipp Redaktion: Dr. Josef Fersterer, Dr. Gernot Filipp, Landesamtsdirektion/Referat 0/03 Umschlaggestaltung, Satz und Grafik: Referat 0/03: Landesstatistik Druck: Hausdruckerei Alle Land Salzburg, Postfach 527, 5010 Salzburg Erschienen im Juli 2015 ISBN Rechtlicher Hinweis; Haftungsausschluss: Wir haben den Inhalt sorgfältig recherchiert und erstellt. Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes; insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Eine Haftung der Autoren oder des Landes Salzburg aus dem Inhalt dieses Werkes ist gleichfalls ausgeschlossen.

4 Elterntarife Ergebnisse der Befragung 2014/15 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze Einleitung Betreuungseinrichtungen Betreute Kinder Elterntarife nach Betreuungsformen Elterntarife für die ganztägige Betreuung nach Regionen Soziale Staffelung Geschwisterrabatt Kosten für das Mittagessen... 13

5 Das Wichtigste in Kürze In der Tagesbetreuungs-Verordnung der Salzburger Landesregierung ist geregelt, dass die Rechtsträger für die Kinderbetreuung Kostenbeiträge einzuheben haben, die für eine ganztägige Betreuung 116,0 für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bzw. 72,0 für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nicht unterschritten sowie 440,0 nicht überschritten werden dürfen. Für eine kürzere Betreuung sind die Mindest- und Höchstbeträge im Verhältnis zum Beitrag für die ganztägige Betreuung festzulegen. Für Betreuungen über 40 Wochenstunden hinaus kann ein zusätzlicher Beitrag festgelegt werden. Im Rahmen der Kindertagesheimstatistik 2014/15 wurden neben Informationen über die Betreuungseinrichtungen und die betreuten Kinder auch die maximalen monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung erhoben. In diesem Bericht werden die maximalen Elternbeiträge differenziert nach Betreuungsform und Betreuungsausmaß gegenübergestellt. Informationen darüber, in wie vielen Einrichtungen die Elternbeiträge sozial gestaffelt sind bzw. Geschwisterrabatte gewährt werden und wie hoch die Essensbeiträge sind, runden die Darstellung ab. Für die Gegenüberstellung der Elternbeiträge wurde zunächst überprüft, ob in den angegebenen Elternbeiträgen der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss bereits abgezogen ist. War dies nicht der Fall, wurden die Beiträge um die Landesförderung in Höhe von 12,5 für eine Betreuung bis 30 Wochenstunden und von 25,0 für eine Ganztagsbetreuung ab der 31. Wochenstunde reduziert, die das Land Salzburg im Rahmen des Familienpakets für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren gewährt, die nicht in den Genuss des Gratis-Halbtagskindergartens fallen. Ebenfalls wurden allenfalls in den Beiträgen enthaltene Essensbeiträge herausgerechnet. Dargestellt werden somit die von den Eltern für die Kinderbetreuung regulär zu zahlenden Beiträge nach Abzug des Landeszuschusses und ohne Essensbeiträge. Die mittleren Elternbeiträge unterscheiden sich erwartungsgemäß zwischen den Betreuungsformen sehr deutlich. Am niedrigsten sind die mittleren Elternbeiträge für die ganztägige Betreuung abgesehen von den Horten, die eine Sonderstellung einnehmen im Kindergarten mit 86,0, gefolgt von den alterserweiterten Gruppen mit 160,4 und den Krabbelgruppen mit 256,8. Für die ganztägige Betreuung im Hort sind im Mittel 85,0 zu veranschlagen. Die Unterschiede in den Elternbeiträgen erklären sich zum einen durch den unterschiedlich hohen Betreuungsaufwand in den Einrichtungen. Zum anderen werden die mittleren Elternbeiträge der Betreuungsformen vom Verhältnis der Zahl der öffentlichen Einrichtungen zur Zahl der privaten Anbieter bestimmt. Bei der Differenzierung nach Regionen zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Krabbelgruppen und den alterserweiterten Gruppen zwischen der Stadt Salzburg und den Landregionen. So beträgt der mittlere Tarif bei den Krabbelgruppen in der Stadt Salzburg 385,0, in den Landregionen hingegen nur 116,5 (Flachgau, Tennengau) bzw. 133,0 (Lungau, Pinzgau, Pongau). Die Tarife der alterserweiterten Gruppen liegen mit 415,0 in der Stadt Salzburg und rund 125,0 in den Landbezirken sogar noch weiter auseinander. Bei den Kindergärten gibt es hingegen nur geringe Unterschiede. Einem mittleren Tarif von 86,0 in der Stadt Salzburg stehen 77,5 im Flach- und Tennengau und 70,0 im südlichen Landesteil gegenüber. Bei der Befragung über die Beiträge wurde auch erhoben, ob die Elterntarife in der Einrichtung nach sozialen Kriterien gestaffelt werden und wie hoch die maximale Ermäßigung ist. In 165 der insgesamt 535 Betreuungseinrichtungen, das sind 30,8 %, sind die Tarife sozial gestaffelt, wobei die Ermäßigungen zwischen rund 10 und 100 % variieren. Ebenfalls wurde erhoben, ob Geschwisterrabatte gewährt werden. Konkret bieten 337 oder 63,0 % der insgesamt 535 Einrichtungen solche Geschwisterrabatte an, die von 3 bis 100 % reichen. Dass ein Kind gratis betreut wird, trifft in der Regel aber erst auf das 3. bzw. 4. Kind zu und ist damit sehr selten der Fall. In 467 der insgesamt 535 und damit in der überwiegenden Zahl der Betreuungseinrichtungen besteht die Möglichkeit, das Mittagessen zu konsumieren. Dieses Angebot wird von rund der Hälfte der in diesen Einrichtungen betreuten Kinder in Anspruch genommen. Die durchschnittlichen Kosten für das Mittagessen liegen bei 3,0 pro Tag und rund 60,0 pro Monat

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7 1 Einleitung In der Verordnung der Salzburger Landesregierung betreffend die Durchführung der Tagesbetreuung (Tagesbetreuungs-Verordnung) ist im Paragraf 11 geregelt, dass die Rechtsträger Kostenbeiträge einzuheben haben. Für eine ganztägige Betreuung (31 bis 40 Wochenstunden) dürfen die monatlichen Beträge je Kind (ohne Verpflegung) von 116,0 für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bzw. 72,0 für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nicht unterschritten sowie 440,0 nicht überschritten werden. Für eine Dreiviertelbetreuung (21 bis 30 Wochenstunden), Halbtagsbetreuung (11 bis 20 Wochenstunden) oder Viertelbetreuung (bis 10 Wochenstunden) sind die Mindest- und Höchstbeträge im Verhältnis zum Beitrag für die ganztägige Betreuung festzulegen, doch kann der Rechtsträger unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse davon abweichen. Für eine Betreuung über 40 Wochenstunden hinaus kann ein zusätzlicher Beitrag festgelegt werden. Die Kostenbeiträge können sowohl Einheitstarife als auch nach dem Familieneinkommen und der Zahl im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen abgestufte Tarife sein. In sozialen Härtefällen dürfen die Mindestbeträge auch unterschritten werden. Im Land Salzburg gibt es für Eltern mit Kindern in einer Kinderbetreuungseinrichtung familienentlastende Maßnahmen. Die zwei wesentlichsten Maßnahmen sind zum einen der Gratis-Halbtagskindergarten, bei dem der halbtägige Besuch (bis 20 Wochenstunden) eines Kindergartens oder einer alterserweiterten Gruppe im letzten Jahr vor Schuleintritt seit September 2009 kostenlos ist. Für eine längere Betreuung, Essen, Ferienbetreuung und andere Zusatzleistungen werden Kosten verrechnet. Zum anderen übernimmt das Land Salzburg im Rahmen des Familienpakets für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, die nicht in den Genuss des Gratis-Halbtagskindergartens fallen, 25,0 pro Monat des Elternbeitrags bei Ganztagsbetreuung (ab 31 Wochenstunden) bzw. 12,5 pro Monat des Elternbeitrags bei einer Betreuung bis 30 Wochenstunden. Darüber hinaus können einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg beim Kinderbetreuungsfonds des Landes Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg (ausgenommen letztes verpflichtendes Kindergartenjahr) beantragen. Im Rahmen der Erhebung der Daten zur Kindertagesheimstatistik 2014/15 wurden neben den Informationen zu den Betreuungseinrichtungen und den betreuten Kindern auch Informationen über die maximalen Elternbeiträge pro Monat differenziert nach Betreuungsausmaß und über die Essensbeiträge pro Tag bzw. pro Monat erhoben. In diesem Bericht werden die maximalen Elternbeiträge differenziert nach Betreuungsform und Betreuungsausmaß gegenübergestellt. Informationen darüber, in wie vielen Einrichtungen die Elternbeiträge sozial gestaffelt sind bzw. Geschwisterrabatte gewährt werden und wie hoch die Essensbeiträge sind, runden die Darstellung ab. Am Beginn werden noch allgemeine Informationen über die Betreuungseinrichtungen und die Zahl der betreuten Kinder präsentiert. 2 Betreuungseinrichtungen Im Land Salzburg gibt es im Kindergartenjahr 2014/15 insgesamt 535 Kinderbetreuungseinrichtungen, fast die Hälfte davon, nämlich 230 Einrichtungen, sind Kindergärten. Neben 155 alterserweiterten Gruppen 1 und 128 Krabbelgruppen gibt es noch 22 Horte, die zum überwiegenden Teil in der Stadt Salzburg angesiedelt sind. 1 Dazu zählen die alterserweiterten Gruppen für die gemeinsame Betreuung von Kindern von 0 bis 6 Jahren, die alterserweiterten Kindergartengruppen für die gemeinsame Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern und die Schulkindgruppen. Die Kinderbetreuung ist in Salzburg überwiegend in öffentlicher Hand, denn 368 der 535 Kinderbetreuungseinrichtungen werden vom Bund, vom Land und vor allem von den Gemeinden betrieben. Während bei den Kindergärten und den Horten bei mindestens 8 von 10 und bei den alterserweiterten Gruppen immerhin noch bei mindestens 6 von 10 Einrichtungen die öffentliche Hand als Träger fungiert, gibt es bei den Krabbelgruppen mehr Einrichtungen von privaten als von öffentlichen Anbietern. Da mehr als drei Viertel der privaten Einrichtungen Krabbel

8 Tabelle 1 Betreuungseinrichtungen nach Betreuungsform und Öffnungszeiten, 2014/15 insgesamt ganztags (länger als Uhr) regulär geöffnet: 1) nur vormittags (bis Uhr) nur nachmittags (ab Uhr) Krabbelgruppe öffentlich privat Kindergarten öffentlich privat alterserw. Gruppe 2) öffentlich privat Hort öffentlich privat gesamt öffentlich privat an mindestens zwei Tagen geöffnet diese Gruppe umfasst die alterserweiterten Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgruppen 1) 2) gruppen (69 Einrichtungen) bzw. alterserweiterte Gruppen (59 Einrichtungen) sind, konzentrieren sich private Anbieter vor allem auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Was die Öffnungszeiten betrifft, sind bereits drei Viertel der Einrichtungen ganztags, d.h. länger als bis Uhr, geöffnet, 75 Einrichtungen haben nur vormittags und 54 Einrichtungen haben nur nachmittags offen. Zu den nachmittags geöffneten Einrichtungen gehören überwiegend alterserweiterte Kindergartengruppen und Schulkindgruppen, die eine Betreuung (auch) für Kinder im Schulalter anbieten. Von den 406 länger als regulär bis Uhr geöffneten Einrichtungen schließen 52 bis spätestens Uhr, weitere 37 bis spätestens Uhr und weitere 53 bis spätestens Uhr. Von den 264 Einrichtungen, die länger als Uhr geöffnet sind, haben 77 länger als Uhr geöffnet. Bei den halbtags geöffneten Kindergärten sei noch ergänzt, dass zum Teil eine Nachmittagsbetreuung gemeinsam mit den im selben Gebäude situierten alterserweiterten Gruppen angeboten wird. 3 Betreute Kinder Zum Stichtag 15. Oktober 2014 wurden in Salzburg Kinder institutionell betreut, wobei mehr als zwei Drittel der Kinder in Kindergärten ( Kinder) untergebracht sind. Der Rest verteilt sich auf alterserweiterte Gruppen (3.185 Kinder), Krabbelgruppen (1.848 Kinder) und Horte (988 Kinder). Von den rund betreuten Kindern sind mehr als drei Viertel in öffentlichen und fast ein Viertel in privaten Einrichtungen eingeschrieben. Auch bei der Zahl der betreuten Kinder ist erkennbar, dass sich private Anbieter auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren konzentrieren. Während nur 11,3 % der Kindergartenkinder in privaten Einrichtungen betreut werden wobei mehr als zwei Drittel davon Einrichtungen von katholischen und evangelischen Religionsgemeinschaften sind, sind es bei den Krabbelgruppen 58,2 %. Bei den alterserweiterten - 4 -

9 Tabelle 2 Betreute Kinder nach Betreuungsform und Betreuungsausmaß, 2014/15 insgesamt ganztags Betreuungsausmaß nur vormittags nur nachmittags Krabbelgruppe öffentlich privat Kindergarten öffentlich privat alterserw. Gruppe 1) öffentlich privat Hort öffentlich privat gesamt öffentlich privat diese Gruppe umfasst die alterserweiterte Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgruppen 1) Gruppen werden einschließlich der Kinder in alterserweiterten Gruppen in Kindergärten und in Schulkindgruppen 45,3 % der Kinder in privaten Einrichtungen betreut. Bleiben die Kinder ausgeklammert, die nur nachmittags betreut werden und in der Regel alterserweiterte Kindergartengruppen und Schulkindgruppen besuchen, d.h. werden im Wesentlichen die alterserweiterten Gruppen betrachtet, in denen auch Kinder unter drei Jahren betreut werden, so werden bei den alterserweiterten Gruppen mit 58,8 % ebenfalls wie in den Krabbelgruppen fast 60 % der Kinder in privaten Einrichtungen betreut. Obwohl bereits mehr als drei Viertel der Betreuungseinrichtungen ganztags, d.h. länger als bis Uhr, geöffnet hat, wird mehr als die Hälfte der Kinder nur vormittags betreut. Da rund jedes 10. Kind nur nachmittags betreut wird, bleibt ein Drittel für eine Ganztagsbetreuung. In diesem Zusammenhang gibt es deutliche Unterschiede zwischen den öffentlichen und privaten Betreuungseinrichtungen: Während bei den öffentlichen Betreuungseinrichtungen knapp ein Drittel der Kinder ganztags betreut wird, sind es bei den privaten Einrichtungen rund die Hälfte. Dieser Unterschied ist dadurch zu erklären, dass sich 97 der 167 privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Salzburg und sich weitere 42 Einrichtungen in Gemeinden mit mehr als Einwohnern befinden, wo die Nachfrage und das Angebot nach ganztägiger Betreuung größer ist als in den Landgemeinden. 4 Elterntarife nach Betreuungsformen In diesem Abschnitt wird erörtert, wie hoch die Elterntarife in den Einrichtungen sind. Im Rahmen der Kindertagesheimstatistik 2014/15 wurden nämlich neben Informationen über die Betreuungseinrichtungen und die betreuten Kinder auch die maximalen monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung erhoben. Zunächst wurde überprüft, ob in den angegebenen Elternbeiträgen der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss bereits abgezogen ist. War dies nicht der Fall, wurden die Beiträge um die Landesförderung in Höhe von 12,5 für eine Betreuung bis 30 Wochenstunden und von 25,0 für eine Ganztagsbetreuung ab der 31. Wochenstunde reduziert

10 Ebenfalls wurden allenfalls in den Beiträgen enthaltene Essensbeiträge herausgerechnet. Dargestellt werden somit die von den Eltern für die Kinderbetreuung regulär zu zahlenden Beiträge nach Abzug des Landeszuschusses und ohne Essensbeiträge. Obwohl die Elternbeiträge getrennt für eine halb-, dreiviertel- und ganztägige Betreuung erhoben wurden, erfolgt die Gegenüberstellung der Beiträge für die Ganztags-, die Vormittagsund die Nachmittagsbetreuung. Diese Einteilung entspricht der Auswahl, die in der Kindertagesheimstatistik bei der Anwesenheit des Kindes möglich ist. Dieser Ansatz wurde deshalb gewählt, weil die Betreuungseinrichtungen, die nur vormittags geöffnet haben, in vielen Fällen nur den Halbtagestarif angegeben haben, und das, obwohl die Mehrzahl dieser Kindergärten mehr als 20 Wochenstunden geöffnet hat. D.h. eine Betreuung bis Uhr mit einer wöchentlichen Öffnungszeit zwischen 25 und 30 Stunden wurde bei der Erhebung oftmals als Halbtagsbetreuung angesehen, obwohl es gesetzlich einer Dreiviertelbetreuung (21 bis 30 Wochenstunden) entspäche. Haben die Einrichtungen sowohl den Halbtages- als auch den Dreivierteltagestarif angegeben, wurde aufgrund der wöchentlichen Öffnungszeit entschieden, welcher Tarif für die Analyse passend ist. Für die Berechnung der durchschnittlichen Elternbeiträge wurde zudem darauf geachtet, in welchem Ausmaß die Kinder betreut werden. Konkret wurden Einrichtungen, die Kinder sowohl vormittags als auch ganztags betreuen, bei der Berechnung des mittleren Elternbeitrages sowohl bei der Betreuung vormittags als auch bei der Betreuung ganztags einbezogen. Hat eine Einrichtung alle drei Beiträge angegeben, aber werden die Kinder ausschließlich ganztags betreut, so wird diese Einrichtung nur bei der ganztägigen Betreuung berücksichtigt. Ziel dieser Analyse ist es, ein Bild darüber zu geben, welche Beiträge die Eltern in der Regel für die Kinderbetreuung bezahlen müssen und in welchem Bereich sich diese Beträge bewegen. Da auf der einen Seite einzelne Einrichtungen aufgrund geringer Öffnungszeiten bzw. aufgrund spezieller Unterstützungen besonders niedrige und auf der anderen Seite Einrichtungen wegen besonders langer Öffnungszeiten bzw. besonderer pädagogischer Konzepte hohe Tarife einheben, wurde als Maß für den im Mittel fälligen Elternbeitrag der Median gewählt. Der Median ist jener Wert, bei dem die eine Hälfte der Einrichtungen einen geringeren und die andere Hälfte einen höheren Elternbeitrag einhebt. Als Bandbreite wird angegeben, welche Elternbeiträge bei 80 % der Einrichtungen zu bezahlen sind, so dass damit die zehn Prozent der Einrichtungen mit den niedrigsten und die zehn Prozent der Einrichtungen mit den höchsten Elternbeiträgen ausgeklammert bleiben. In der Tabelle werden zudem die Werte dann nicht ausgegeben, wenn es nur eine geringe Zahl an Einrichtungen gibt bzw. wenn nur eine geringe Zahl an Kindern eine Betreuung in Anspruch nimmt und somit auf Grund allfälliger Zufallsschwankungen seriöse Angaben nicht möglich sind. Die mittleren Elternbeiträge unterscheiden sich erwartungsgemäß zwischen den Betreuungsformen sehr deutlich. Am niedrigsten sind die mittleren Elternbeiträge für die ganztägige Betreuung abgesehen von den Horten, die eine Sonderstellung einnehmen im Kindergarten mit 86,0, gefolgt von den alterserweiterten Gruppen mit 160,4 und den Krabbelgruppen mit 256,8. Für die ganztägige Betreuung im Hort sind im Mittel 85,0 zu veranschlagen. Die Unterschiede in den Elternbeiträgen erklären sich zum einen durch den unterschiedlich hohen Betreuungsaufwand in den Einrichtungen, der in den gesetzlich vorgesehenen und durchschnittlichen Gruppengrößen zum Ausdruck kommt. Während in Kindergärten und Horten 21,9 bzw. 18,7 Kinder durchschnittlich pro Gruppe betreut werden, sind es bei den alterserweiterten Gruppen nur 15,5 und in den Krabbelgruppen sogar nur 8,6. Zum anderen werden die mittleren Elternbeiträge der Betreuungsformen vom Verhältnis der Zahl der öffentlichen Einrichtungen zur Zahl der privaten Anbieter bestimmt. Da private Anbieter überwiegend Krabbelgruppen und die alterserweiterten Gruppen betreiben, schlagen sich die höheren Tarife der privaten Anbieter, die diese im Vergleich zu öffentlichen Einrichtungen einheben (müssen), stärker auf den mittleren Elternbeitrag durch als bei den Kindergärten und Horten mit nur wenigen privaten Einrichtungen

11 Tabelle 3 Tarife 2014/15 nach Betreuungsform und Betreuungsausmaß Betreuungsausmaß ganztags nur vormittags nur nachmittags Anzahl 1) % verlangen weniger als % verlangen weniger als % verlangen weniger als Anzahl 1) Anzahl 1) 10 % 50 % 90 % 10 % 50 % 90 % 10 % 50 % 90 % Krabbelgruppe ,0 256,8 415, ,0 127,5 317, ,0 287,5 317,5 öffentlich 42 91,0 107,5 194, ,5 93,6 182,5 1 k.a. k.a. k.a. privat ,0 378,5 415, ,8 311,9 317, ,5 298,4 317,5 Kindergarten ,0 86,0 111, ,0 63,5 87, ,5 60,8 95,0 öffentlich ,0 83,1 100, ,8 59,5 76, ,5 53,5 82,5 privat 31 75,0 105,0 320, ,5 85,5 158,5 1 k.a. k.a. k.a. alterserw. Gruppe 2) 77 91,0 160,4 415, ,0 102,5 317, ,0 84,4 317,5 öffentlich 35 83,0 115,0 161, ,5 92,5 161, ,0 80,0 117,7 privat ,0 345,0 415, ,5 263,5 317, ,0 197,9 336,3 Hort 13 75,0 85,0 85, ,1 85,0 127,0 öffentlich 12 85,0 85,0 85,0 6 23,2 85,0 85,0 privat 1 k.a. k.a. k.a. 4 k.a. k.a. k.a. 1) Die Anzahl gibt an, in wie vielen Einrichtungen Kinder ganztags, nur vormittags bzw. nur nachmittags betreut werden. Die Zahlen weichen von jenen in Tabelle 1 ab, wo die Einrichtungen nach der Öffnungszeit gruppiert wurden. 2) diese Gruppe umfasst die alterserweiterte Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgrupen k.a. (keine Angabe): Auf Grund der geringen Zahl an Anbietern können keine Werte ausgegeben werden. Lesebeispiel: In 106 Krabbelgruppen werden Kinder ganztags betreut. In jeweils 10 % der Einrichtungen liegt der Tarif unter 93,0 bzw. über 415,0 und je die Hälfte der Einrichtungen verrechnet einen Tarif, der unter bzw. über 256,8 liegt.

12 Für die ganztägige Betreuung in einer Krabbelgruppe wird im Mittel ein Tarif von 256,8 eingehoben mit einer Bandbreite von 93,0 bis 415,0. Die Betreuung in einer öffentlichen Einrichtung ist im Mittel mit 107,5 wesentlich günstiger als in einer privaten Einrichtung mit 378,5. Dass die Betreuung am Vormittag mit 127,5 nur die Hälfte der Ganztagsbetreuung kostet, ist darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zur Ganztagsbetreuung die Vormittagsbetreuung wesentlich stärker von öffentlichen als von privaten Einrichtungen durchgeführt wird und sich damit die öffentlichen Tarife stärker im Durchschnitt niederschlagen. Werden nämlich die mittleren Tarife der öffentlichen und privaten Einrichtungen separat betrachtet, so sind diese für die Vormittagsbetreuung nur um 12,9 % (öffentliche Träger) bzw. 17,6 % (private Anbieter) niedriger als für die ganztägige Betreuung. Eine ausschließliche Betreuung am Nachmittag wird de facto nur von privaten Einrichtungen angeboten und kostet mit 298,4 ähnlich viel wie die ausschließliche Betreuung am Vormittag. In Abbildung 1 ist die Verteilung der maximalen Elterntarife nach Tarifgruppen dargestellt. Die Verteilung ist mit Ausnahme der 15 Einrichtungen in der mittleren Tarifgruppe U förmig mit 40 Einrichtungen im unteren (unter 150,0) und 36 Einrichtungen im oberen ( 350,0 und mehr) Tarifspektrum, wobei sich im unteren Segment mehr die öffentlichen und im oberen Segment mehr die privaten Einrichtungen platzieren. Abbildung 1 Verteilung der Elterntarife 2014/15 für die ganztägige Betreuung in Krabbelgruppen privat öffentlich 20 1 Anzahl Im Kindergarten kostet die Ganztagsbetreuung im Mittel 86,0 mit einer relativ schmalen Bandbreite von 51,0 und 111,7. Die Vormittagsbetreuung ist je nach Anbieter im Mittel um 20 bis 30 % billiger als die Ganztagsbetreuung, und die reine Nachmittagsbetreuung, die de facto ausschließlich in öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen wird, kostet wiederum ähnlich viel wie die Vormittagsbetreuung. Der Unterschied in den Tarifen zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen ist wesentlich geringer als bei den Krabbelgruppen und den alterserweiterten Gruppen. Der Grund für diesen geringen Unterschied dürfte darin liegen, dass mehr als zwei Drittel der privaten Kindergärten von katholischen und evangelischen Religionsgemeinschaften geführt werden, deren Tarife in der Regel im unteren Segment angesiedelt sind

13 Die Verteilung der maximalen Elterntarife für die ganztägige Betreuung in Kindergärten, die in Abbildung 2 dargestellt ist, ist annähernd glockenförmig, wobei knapp über 40 % der Einrichtungen zwischen 80,0 und unter 100,0 verrechnen. Weitere rund 40 % der Einrichtungen liegen mit ihrem Tarif unter 80,0, und die verbleibenden rund 20 % der Einrichtungen verrechnen 100,0 oder mehr. Die wenigen privat betriebenen Kindergärten verteilen sich mehr oder weniger gleichmäßig über das ganze Tarifspektrum. Abbildung 2 Verteilung der Elterntarife 2014/15 für die ganztägige Betreuung in Kindergärten privat öffentlich Anzahl Bei den alterserweiterten Gruppen ist der mittlere Tarif für eine Ganztagsbetreuung mit 160,4 deutlich niedriger als jener der Krabbelgruppen, die Spannweite von 91,0 bis 415,0 deckt sich aber mit jener der Krabbelgruppen. Der im Vergleich zu den Krabbelgruppen niedrigere mittlere Tarif ergibt sich zum einen dadurch, dass es bei den alterserweiterten Gruppen anteilig mehr öffentliche Einrichtungen als bei den Krabbelgruppen gibt. Zum anderen ist die Betreuung in privaten Einrichtungen bei den alterserweiterten Gruppen im Mittel günstiger als bei den Krabbelgruppen. Werden die Tarife der von öffentlichen Rechtsträgern betriebenen alterserweiterten Gruppen und Kindergärten miteinander verglichen, zeigt sich, dass der mittlere Tarif für eine Ganztagsbetreuung bei den alterserweiterten Gruppen um rund 30,0 höher ist als bei den Kindergärten. Dies lässt sich dadurch erklären, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindesttarif für Kinder unter drei Jahren mit 116,- deutlich höher ist als für Kinder über drei Jahren mit 72,-. Die Vormittagsbetreuung ist bei den öffentlichen Einrichtungen um rund 20 % und bei den privaten Einrichtungen um rund 25 % günstiger als für die Ganztagsbetreuung. Bei den öffentlichen Einrichtungen ist der mittlere Tarif wieder um rund 30,0 höher als bei den Kindergärten. Für die ausschließliche Nachmittagsbetreuung, die überwiegend von Schulkindern besucht wird, werden im Mittel 80,0 von den öffentlichen und 197,9 von den privaten Einrichtungen eingehoben. Die Verteilung der maximalen Elterntarife für die ganztägige Betreuung in alterserweiterten Gruppen (Abbildung 3) nimmt wieder eher eine U förmige Form an, wobei sich die Mehrzahl der Einrichtungen im unteren Tarifspektrum (unter 200,0) befindet. Analog zu den Krabbelgruppen gilt, dass in der Regel die öffentlich betriebenen Einrichtungen in den unteren Tarifgruppen und die privat betriebenen Einrichtungen in den oberen Tarifgruppen liegen

14 Abbildung 3 Verteilung der Elterntarife 2014/15 für die ganztägige Betreuung in alterserweiterten Gruppen 25 privat öffentlich 20 3 Anzahl Für die ganztägige Betreuung in Horten, die Großteils von einem öffentlichen Rechtsträger betrieben werden und in der Stadt Salzburg angesiedelt sind, ist ein Tarif in Höhe von 85,0 zu veranschlagen. 5 Elterntarife für die ganztägige Betreuung nach Regionen In Tabelle 4 werden die Elterntarife für die ganztägige Betreuung nach Regionen differenziert. Da eine Auswertung der Tarife in einzelnen Bezirken auf Grund der geringen Anzahl an Einrichtungen nicht möglich war, wurden der Flachgau und der Tennengau sowie der Lungau, der Pinzgau und der Pongau zusammengefasst. Tabelle 4 zeigt, dass es vor allem bei den Krabbelgruppen und den alterserweiterten Gruppen deutliche Unterschiede zwischen der Stadt Salzburg und den Landregionen gibt. So beträgt der mittlere Tarif bei den Krabbelgruppen in der Stadt Salzburg 385,0, in den Landregionen hingegen nur 116,5 (Flachgau, Tennengau) bzw. 133,0 (Lungau, Pinzgau, Pongau). Bei den alterserweiterten Gruppen liegen die Tarife mit 415,0 in der Stadt Salzburg und rund 125,0 in den Landbezirken sogar noch weiter auseinander. Der Grund für diese Differenz ist darin zu finden, dass das Angebot an Krabbelgruppen und alterserweiterten Gruppen in der Stadt Salzburg de facto ausschließlich von privaten Anbietern abgedeckt wird, während es am Land auch bei diesen Betreuungsformen mehr öffentliche als private Einrichtungen gibt. Es sind aber auch die mittleren Tarife der privaten Anbieter in der Stadt Salzburg deutlich höher als jene am Land. Dies ist darin begründet, dass das Betreuungsausmaß hinsichtlich der geöffneten Stunden pro Woche bzw. Wochen pro Jahr in der Stadt Salzburg tendenziell höher ist als im Rest des Landes

15 Tabelle 4 Tarife 2014/15 für die ganztägige Betreuung nach Betreuungsform und Regionen Flachgau, Lungau, Pinzgau, Stadt Salzburg Tennengau Pongau Anzahl Tarif (Median) Anzahl Tarif (Median) Anzahl Tarif (Median) Krabbelgruppe , , ,0 öffentlich 3 k.a , ,0 privat , , ,0 Kindergarten 61 86, , ,0 öffentlich 38 86, , ,0 privat ,0 3 k.a. 5 88,0 alterserw. Gruppe 1) , , ,5 öffentlich 1 k.a , ,0 privat , , ,0 1) diese Gruppe umfasst die alterserweiterten Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgruppen Lesebeispiel: In der Stadt Salzburg gibt es 47 Krabbelgruppen mit ganztägiger Betreuung, wobei je die Hälfte der Einrichtungen weniger bzw. mehr als 385,0 verrechnet. Bei den Kindergärten gibt es hingegen nur geringe Unterschiede. Einem mittleren Tarif von 86,0 in der Stadt Salzburg stehen 77,5 im Flach- und Tennengau und 70,0 im südlichen Landesteil gegenüber. Die Tarife der von privaten Einrichtungen betriebenen Kindergärten sind sowohl in der Stadt als auch am Land um rund 20,0 höher als die Kindergärten öffentlicher Rechtsträger. Da Horte de facto ausschließlich in der Stadt Salzburg betrieben werden, ist kein regionaler Vergleich möglich. 6 Soziale Staffelung In der Befragung über die Beiträge wurde auch erhoben, ob die Elterntarife in der Einrichtung nach sozialen Kriterien gestaffelt werden und wie hoch die maximale Ermäßigung ist. In 165 der insgesamt 535 Betreuungseinrichtungen, das sind 30,8 %, sind die Tarife sozial gestaffelt, wobei die Ermäßigungen zwischen rund 10 und 100 % variieren. Tabelle 5 Soziale Staffelung nach Betreuungsform, 2014/15 insgesamt Betreuungseinrichtungen mit sozialer Staffelung Anteil in % durchschn. maximale Ermäßigung in % Krabbelgruppe ,4 59,0 Kindergarten ,3 89,2 alterserw. Gruppe 1) ,5 60,8 Hort ,3 98,2 gesamt ,8 72,6 öffentlich ,7 82,2 privat ,3 60,9 diese Gruppe umfasst die alterserweiterten Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgruppen 1)

16 Differenziert nach dem Rechtsträger ergibt sich, dass der Anteil bei den öffentlichen Einrichtungen mit 24,7 % zwar deutlich niedriger ist als bei den privaten Einrichtungen mit 44,3 %, die durchschnittliche maximale Ermäßigung liegt aber bei den öffentlichen Einrichtungen mit 82,2 % deutlich über jener der privaten Einrichtungen mit 60,9 %. Dies schlägt sich auch in der Betrachtung der Betreuungseinrichtungen nieder: Der Anteil der Einrichtungen mit sozialer Staffelung ist bei den Krabbelgruppen und alterserweiterten Gruppen zwar höher als bei den Kindergärten, bei der durchschnittlichen prozentuellen maximalen Ermäßigung ist es jedoch umgekehrt. Bei den Horten wird der Großteil von der Stadt Salzburg betrieben, was den hohen Anteil an Einrichtungen mit sozialer Staffelung und den hohen maximalen Ermäßigungssatz erklärt. Von den insgesamt 535 Betreuungseinrichtungen wird also von fast einem Drittel der Einrichtungen eine durchschnittliche maximale Ermäßigung von 72,6 % gewährt. Es gibt allerdings keine Informationen darüber, wie viele Kinder bzw. deren Eltern tatsächlich in den Genuss eines sozial ermäßigten Tarifes kommen bzw. wie hoch diese Ermäßigungen tatsächlich sind. 7 Geschwisterrabatt Neben der sozialen Staffelung der Elterntarife werden von Kinderbetreuungseinrichtungen mitunter Geschwisterrabatte gewährt. Konkret bieten 337 oder 63,0 % der insgesamt 535 Einrichtungen solche Geschwisterrabatte an, die von 3 bis 100 % reichen. Dass ein Kind gratis betreut wird, trifft in der Regel aber erst auf das 3. bzw. 4. Kind zu und ist damit sehr selten der Fall. Tabelle 6 Geschwisterrabatt nach Betreuungsform, 2014/15 insgesamt Betreuungseinrichtungen mit Geschwisterrabatt Anteil in % durchschn. maximaler Geschwisterrabatt in % Krabbelgruppe ,0 28,0 Kindergarten ,0 36,6 alterserw. Gruppe 1) ,4 32,8 Hort ,9 47,5 gesamt ,0 34,6 öffentlich ,8 39,5 privat ,5 23,8 diese Gruppe umfasst die alterserweiterten Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgruppen 1) Geschwisterrabatte werden damit in mehr als doppelt so vielen Einrichtungen gewährt wie eine soziale Staffelung der Tarife. Außerdem zeigt sich, dass der Anteil der öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Geschwistertarife vergeben, mit jeweils etwas über 60 % in etwa gleich hoch ist. Der durchschnittliche maximale Geschwisterrabatt ist aber bei den Einrichtungen öffentlicher Rechtsträger mit 39,5 % wiederum höher als bei den privaten Anbietern mit 23,8 %. Allerdings gibt es auch für diese Thematik keine Informationen darüber, in welchem Ausmaß und in welcher Höhe tatsächlich Geschwisterrabatte gewährt werden

17 8 Kosten für das Mittagessen In 467 der insgesamt 535 und damit in der überwiegenden Zahl der Betreuungseinrichtungen besteht die Möglichkeit, das Mittagessen zu konsumieren. Dieses Angebot wird von rund der Hälfte der in diesen Einrichtungen betreuten Kinder in Anspruch genommen. Tabelle 7 Durchschnittliche Kosten für das Mittagessen nach Betreuungsform, 2014/15 insgesamt Einrichtungen Kosten Mittagessen in 1) mit Mittagessen Anteil in % pro Tag pro Monat Krabbelgruppe ,4 2,9 58,6 Kindergarten ,7 2,9 57,7 alterserw. Gruppe 2) ,3 3,3 64,3 Hort ,0 2,6 55,0 gesamt ,3 3,0 59,8 öffentlich ,5 2,9 57,7 privat ,4 3,2 64,1 bei einem fehlenden Monatswert wurde der Tageswert mit 20 multipliziert bzw. vice versa. diese Gruppe umfasst die alterserweiterten Gruppen, die alterserweiterten Kindergartengruppen und die Schulkindgruppen 1) 2) Die Möglichkeit, das Mittagessen in der Einrichtung zu konsumieren, ist bei den Kindergärten mit 81,7 % am niedrigsten. Dies kann durch den vergleichsweise hohen Anteil von nur vormittags geöffneten Einrichtungen bei den Kindergärten erklärt werden. Die durchschnittlichen Kosten für das Mittagessen liegen bei 3,0 pro Tag und rund 60,0 pro Monat und variieren zwischen den Betreuungsformen von 2,6 bis 3,3 pro Tag bzw. 57,7 bzw. 64,1 pro Monat. Unterschiede gibt es auch zwischen den öffentlichen und privaten Einrichtungen. Der Anteil der Einrichtungen, in denen Mittagessen ausgegeben wird, und die Kosten des Mittagessens sind bei Einrichtungen privater Träger etwas höher als bei Einrichtungen öffentlicher Träger

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