Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
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- Christel Brandt
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1 Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger). Die geförderte Wohnung muss der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen und dazu regelmäßig verwendet werden. Der Förderungswerber muss den Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Salzburg gehabt haben (Ausnahmen bei wichtigen Gründen). Folgende Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen) dürfen nicht überschritten werden: 1 Person EUR ,- 2 Personen EUR ,- 3 Personen oder Alleinerzieher + 1 Kind EUR ,- 4 Personen oder Alleinerzieher + 2 Kinder EUR ,- Als Nutzfläche gilt die gesamte Fußbodenfläche einer Wohnung oder eines Wohnheimes. Treppen, Balkone, Loggien, Liftschächte und Terrassen zählen nicht. Gleiches gilt für Keller und Dachböden, sofern diese ihrer Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind. Gefördert werden jedoch nur folgende Nutzflächen: 1 Person 55 m² 2 Personen 65 m² 3 Personen oder Alleinverdiener + 1 Kind 80 m² 4 Personen oder Alleinverdiener + 2 Kinder 90 m² für jede weitere Person 10 m² Die förderbare Nutzfläche beträgt max. 150 m². Wenn eine behindertengerechte Ausführung der Wohnung eine größere Nutzfläche erfordert und darüber ein sozialmedizinisches Gutachten vorliegt, ist eine Erhöhung um bis zu 20 m² möglich. Das gesamte Bauvorhaben muss gesichert sein, was bedeutet, dass sämtliche sachlichen und persönlichen Voraussetzungen geprüft werden. Die Finanzierung des Objektes muss gesichert sein. Seite 1/5, Checklisten-Nr , Stand: März 2005
2 2. Das wird gefördert Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern Errichtung von Wohnungen oder Häusern in der Gruppe Kauf von neu errichteten Wohnungen oder Häusern in der Gruppe Kauf von bestehenden Wohnungen Sanierung von Wohnungen, Einzel- und Mehrfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Häusern in der Gruppe Energiesparende Maßnahmen 3. Neubau Bei Errichtung von Eigenheimen gewährt das Land Salzburg unverzinste, rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit 20-jähriger Laufzeit in der Höhe von EUR 1.000,- je m² förderbarer Nutzfläche Dieser Betrag erhöht sich bei wachsenden Familien mit mind. einem Kind um EUR 200,-/m² bzw. EUR 400,-/m² bei mindestens 3 Kindern und EUR 15,- pro Punkt gemäß Tabelle für ökologische Maßnahmen des Landes. Für energiesparende Maßnahmen, die eine bestimmte Mindestnorm überschreiten, und für die Nutzung heimischer erneuerbarer Energieträger gewährt das Land Salzburg Zuschläge zu den Wohnbauförderungsdarlehen (alternativer Energieträger, wie Heizung mit Biomasse, Heizung mit Wärmepumpe, Sonnenenergie oder Niedrigtemperaturheizung). Jeder Energieträger erhält eine bestimmte Punkteanzahl. Die Förderhöhe errechnet sich wie folgt: förderbare Wohnnutzfläche x Punkteanzahl x EUR 15,- Wichtiger Hinweis: Das Land Salzburg bietet eine kostenlose Energieberatung an, die auch eine produktneutrale Energiesparberatung umfasst. Die Zuschüsse werden für 20 Jahre vergeben, und die Höhe der Zuschüsse erreicht jenen Betrag, um den die jeweilige Annuität des Hypothekardarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt. Ist das bezuschusste Darlehen ein Bauspardarlehen, so können die Zuschüsse auf 21 Jahre gewährt werden. Die Rückzahlung der Annuitätenzuschüsse erfolgt im Rahmen des zumutbaren Wohnungsaufwandes. Seite 2/5, Checklisten-Nr , Stand: März 2005
3 Errichtung von Eigentumswohnungen / Häusern in der Gruppe Unverzinste, rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen werden bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 1.300,-/m² förderbarer Nutzfläche gewährt. Dieser Betrag erhöht sich bei wachsenden Familien mit mindestens einem Kind um EUR 200,- und bei kinderreichen Familien um EUR 400,- je m². Zusätzlich EUR 15,- pro Punkt gemäß Ökopunktetabelle des Landes. Die Zuschüsse werden für 20 Jahre vergeben, und die Höhe der Zuschüsse erreicht jenen Betrag, um den die jeweilige Annuität des Hypothekardarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt. Ist das bezuschusste Darlehen ein Bauspardarlehen, so können die Zuschüsse auf 21 Jahre gewährt werden. Die Rückzahlung der Annuitätenzuschüsse erfolgt im Rahmen des zumutbaren Wohnungsaufwandes. Für die Errichtung von Bauernhäusern gilt es ebenfalls unverzinste, rückzahlbare Annuitätenzuschüsse von bis zu EUR 1.000,- je m² förderbarer Nutzfläche. Dieser Betrag erhöht sich bei wachsenden Familien mit mind. einem Kind um EUR 200,-/m² bzw. EUR 400,-/m² bei mindestens 3 Kindern und EUR 15,- pro Punkt gemäß Tabelle für ökologische Maßnahmen des Landes. 4. Kauf von neu errichteten Wohnungen und Häusern in der Gruppe Das Land gewährt unverzinste, rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen in der Höhe von EUR 2.000,-/m² förderbarer Nutzfläche in der Stadt Salzburg EUR 1.750,-/m² förderbarer Nutzfläche ihn den sonstigen Gemeinden zuzüglich Zuschläge für energiesparende Maßnahmen. Die Annuitätenzuschüsse werden in jenem Betrag ausbezahlt, um den die jeweilige Annuität des aufgenommenen Hypothekardarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt. Die Berechnung und Anweisung erfolgt jeweils für ein Jahr. Die Rückzahlung erfolgt im Rahmen des zumutbaren Wohnungsaufwandes. 5. Kauf bestehender Wohnungen Die Förderung des Ankaufs von alten Eigentumswohnungen erfolgt durch nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen in der Höhe von bis zu EUR 260,- je m² förderbarer Nutzfläche, EUR 150,- je m² förderbarer Nutzfläche ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist, dass das Objekt nicht mit Förderungsmitteln errichtet wurde und mindestens fünf Jahre alt ist. Der Kaufvertrag darf bei Einreichung des Förderanspruches nicht älter als drei Monate sein. Seite 3/5, Checklisten-Nr , Stand: März 2005
4 6. Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern Folgende Sanierungsmaßnahmen werden insbesondere gefördert: Errichtung oder Umgestaltung von gemeinschaftlichen Räumen oder Anlagen (z. B. Wasser-, Strom-, Gasleitungen und Sanitär- oder Heizungsanlagen) Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an die Fernwärme Errichtung oder Umgestaltung von Wasser-, Strom- und Gasleitungen sowie Sanitär- oder Heizungsanlagen in Wohnungen Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärmeschutzes Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder des Energieverbrauches von Zentraloder Etagenheizungen oder Warmwasserbereitungsanlagen Errichtung von Anlagen zur Nutzung alternativer Energiequellen Vereinigung oder Teilung von Wohnungen Behindertengerechte Maßnahmen Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Benützungsbewilligung bereits vor 20 Jahren erteilt wurde (mit Ausnahme von Fernwärmeanschluss und behindertengerechten Maßnahmen). Die Wohnnutzfläche muss zwischen 30 und 150 m² liegen. Das Land Salzburg gewährt bei der Sanierung von Häusern (mit max. zwei Wohnungen) ein rückzahlbares verzinstes Förderdarlehen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre und wird mit 1,5% jährlich verzinst. Die förderbare Summe erhöht sich bei ökologischen Maßnahmen um 2 % je Punkt gem. Ökopunktetabelle des Landes. Eine Erhöhung dieser Beträge ist durch Einbau/Umgestaltung von Personenaufzügen fallweise möglich. Die Darlehenssumme ist abhängig von der Sanierungsmaßnahme und reicht von EUR 2.200,- für den Einbau einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung bis zu EUR ,- für den Einbau einer Biomasseheizung bei Häusern mit maximal zwei Wohnungen. Die förderbare Darlehenssumme von Häusern mit maximal zwei Wohnungen beträgt maximal EUR ,-. Bei Sanierungsmaßnahmen für Wohnungen in anderen Häusern beträgt das maximale Darlehen EUR ,- pro Wohnung. Seite 4/5, Checklisten-Nr , Stand: März 2005
5 7. Energiesparende Maßnahmen Beim Einbau von Solaranlagen und Wärmepumpen gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von EUR 291,- bei Solaranlagen je m² Kollektorfläche: vom 1. bis 6. m²: EUR 140,- /m² vom 7. bis 10. m²: EUR 70,- /m² ab dem 11. m²: EUR 35,- /m² bei Wärmepumpen: einmalig bis zu EUR 291,-. In beiden Fällen ist ein Selbstbehalt von EUR 1.090,- zu berücksichtigen. 8. Wohnbeihilfe Als Wohnbeihilfe wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (außer "Mietkauf") gewährt, wenn die Kosten für das Wohnen einen zumutbaren Teil des Einkommens überschreiten. Sie wird über Antrag nur für Mietwohnungen gewährt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der Größe der Wohnung. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie im Internet unter und auf unseren Checklisten ökologisches Passivhaus (30 225), Energiesparen (30 090), Heizen (30 235) und Dämmen & Wärmeschutz (30 240). Tipp: Auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik finden Sie ein Programm zur Berechnung der Energiekennzahl (Stichwort Energieausweis ). Vielen Dank für Ihr Interesse an Raiffeisen Wohn Bausparen. Unser Gesamtangebot an Checklisten, ausgesuchte Bücher-Tipps für weitere Informationen und den Messebonus mit ermäßigten Eintrittskarten für einzelne Fachmessen finden Sie im Internet unter Seite 5/5, Checklisten-Nr , Stand: März 2005
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