Tätigkeitsbericht 2011

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1 Chance Ausbildung Lippe e.v. Tätigkeitsbericht 2011 Verfasst von: Dr. A. Heinrike Heil Cathrin-Claudia Herrmann Chance Ausbildung Lippe e.v. Felix-Fechenbach-Str Detmold Tel.: / Fax: / Internet:

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Lage am Ausbildungsmarkt in Lippe Die Idee der Verbundausbildung Der Verein Chance Ausbildung Lippe stellt sich vor Zweck Vereinsaktivitäten Gremien Finanzen Ausblick Bisher ausgebildete Berufe Pressespiegel Jahresabschluss Satzung Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

3 1 Lage am Ausbildungsmarkt in Lippe Die Situation auf dem dualen Ausbildungsmarkt in Lippe gestaltete sich zum Abschluss des Ausbildungsjahres im September 2011 folgendermaßen: Die Anzahl der Bewerber stieg im Jahr 2011 um 3,8 % an und die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen sank um 2,8%. Die Ausbildungsplatzlücke vergrößerte sich im Jahr 2011 somit leicht. (Quelle: Bewerber und Berufsausbildungsstellen, Agentur für Arbeit Detmold, September 2011, Erstellungsdatum ). In den Jahren 2002 bis 2007 stieg die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem dualen Ausbildungsmarkt jeweils an. Seit 2008 änderte sich das Bild, die Lücke wurde kleiner. Dieser Trend scheint 2011 in Lippe vorerst gestoppt (vgl. folgende Abbildung). Durch die weiteren Ausbildungsangebote im Kreis Lippe (z.b. schulische Ausbildung, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Bildungsträger) ist zu erwarten, dass sich die Ausbildungslücke zwischen Angebot und Nachfrage langsam schließen wird. Dennoch ist auch festzustellen, dass es Ende September 2011 noch 121 unbesetzte Ausbildungsstellen in Lippe gab. Bei genauerer Betrachtung gibt es für diese Entwicklung im Wesentlichen folgende Gründe: - Viele Absolventen mit Fachoberschulreife entscheiden sich für eine weitere Schullaufbahn, mit dem Ziel eine Fachhochschulreife zu erlangen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

4 - Es gibt einige Berufe, für die keine Bewerber gefunden werden, z.b. Bäcker, Fleischer oder Berufe in der Gastronomie. - Eine größere Anzahl von Bewerbern ist noch nicht ausbildungsreif, muss daher berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen und steht somit noch nicht für die duale Ausbildung zur Verfügung. Neben dieser quantitativen Betrachtung müssen auch qualitative Aspekte berücksichtigt werden. D.h. verstärkt müssen sich die Akteure der Betreuung und Unterstützung von Auszubildenden widmen. Mehrere Akteure am Ausbildungsmarkt bestätigen, dass in den letzten Jahren das Bewerberniveau leicht abgesunken ist. Dies bedeutet für alle Beteiligten, dass in der Zukunft eine intensivere Vorbereitung und Unterstützung vor und während der Ausbildung gewährleistet werden muss. Der Ausbildungsmarkt wird mittelfristig alle zur Verfügung stehenden Bewerber benötigen, um den Fachkräftebedarf in der Region zu sichern. Besondere Beachtung müssen daher z.b. auch folgende Zielgruppen finden: Altbewerber, junge Erwachsene, die nach dem Schulabschluss nicht unmittelbar in eine Ausbildung übernommen wurden. Sie werden oft wegen schlechter Noten und fehlender Qualifikationen von Unternehmen abgelehnt. Hierbei handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene aus den sogenannten Warteschleifen. Junge, alleinerziehende Eltern, die in der freien Wirtschaft oftmals kaum berücksichtigt werden. Jugendliche mit Migrationshintergrund, die oft eine besondere Unterstützung auf dem Weg in die Ausbildung benötigen. Nicht ausbildungsreife Jugendliche, mit Wissens- und Sozialdefiziten mit und ohne Schulabschluss. Damit auch in den nächsten Jahren möglichst viele Jugendliche in Lippe die Chance auf einen dualen Ausbildungsplatz erhalten, müssen auch zukünftig weitere zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche, insbesondere auch für die oben genannten Zielgruppen, geschaffen werden. Der Verein Chance Ausbildung Lippe bietet hier mit seinem Angebot der Verbundausbildung und der damit einhergehenden intensiven sozialpädagogischen Betreuung eine passgenaue Lösungsmöglichkeit an. 2 Die Idee der Verbundausbildung Ein Baustein, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, ist die Ausbildung im Verbund. Mehrere Unternehmen oder Kommunen bilden dabei gemeinsam Jugendliche in einem Beruf aus. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

5 Es gibt vier Grundmodelle zur Ausbildung im Verbund: 1. Der Leitbetrieb mit Partnerbetrieb Der Leitbetrieb stellt Auszubildende ein, übernimmt die Verantwortung, die komplette Organisation und koordiniert die Ausbildung mit Partnerunternehmen. Die beteiligten Unternehmen bilden gemeinsam einen Ausbildungsberuf aus und übernehmen unterschiedliche Ausbildungsabschnitte. Die Betriebe tragen die Kosten anteilig. Partner Leitbetrieb Partner 2. Der Ausbildungsverein Ein Ausbildungsverein stellt die Auszubildenden ein und koordiniert die gesamte Ausbildung in den verschiedenen Betrieben. Die Betriebe sind Vereinsmitglieder. Der Ausbildungsverein bietet ein umfassendes Leistungsspektrum an: Beratung zur Wahl der Ausbildung Entlastung beim Einstellungsverfahren Vertragspartner der Azubis Organisation der gesamten Ausbildung Einführung zu Ausbildungsbeginn Betreuung während der Ausbildung Überbetriebliche Ausbildung Prüfungsvorbereitung Abschluss der Ausbildung 3. Die Auftragsausbildung Betriebe entsenden Auszubildende für bestimmte Ausbildungsabschnitte zu anderen Betrieben oder Bildungsträgern. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

6 4. Das Ausbildungskonsortium Unterschiedliche Unternehmen stellen Auszubildende ein, diese werden dann im Rotationsverfahren ausgetauscht. Dieses Modell wird in der Praxis häufig zur Ergänzung von Ausbildungsinhalten genutzt. Die Verbundausbildung ist eine zusätzliche Chance neben den klassischen Ausbildungsalternativen. Sie eröffnet neue Möglichkeiten der Ausbildung mit Vorteilen für jedes Unternehmen: Ausbildungsmöglichkeit für kleine Unternehmen Nachwuchssicherung Verteilung der Ausbildungsinhalte auf mehrere Verbundpartner Kostenentlastung durch Verbundpartner organisatorische Entlastung durch externes Ausbildungsmanagement Entlastung von arbeitsrechtlichen Hemmnissen Ausbildung von speziellen und neuen Berufsbildern Die Verbundausbildung bietet somit kleineren und mittleren Unternehmen die Chance auszubilden, wenn z.b. nicht alle Ausbildungsinhalte abgedeckt werden können. Unternehmen, die bereits ausbilden, können mit Partnern über die Verbundausbildung zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten. Es gilt: Im eigenen Unternehmen ausgebildeter Nachwuchs sichert die erfolgreiche Zukunft jedes Unternehmens. Bilden auch Sie aus! Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

7 3 Der Verein Chance Ausbildung Lippe stellt sich vor 3.1 Zweck Chance Ausbildung Lippe (CAL e.v.) setzt das Modell der Verbundausbildung im Rahmen eines Vereins um. Zweck des Vereins ist es, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, insbesondere durch Einrichtung weiterer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse ( 2 der Vereinssatzung). Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze in Wirtschaft und Kommune Förderung der qualifizierten beruflichen Erstausbildung Ausbildung von Auszubildenden und Koordination einer Teilausbildung in den Betrieben und Kommunen Koordination und Zusammenarbeit mit Kammern, Arbeitsamt, Behörden und Schulen Durchführung ergänzender überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen Förderunterricht und Hilfe bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Betreuung der Auszubildenden alle direkt und indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen. Die Ausbildung erfolgt dabei in den Mitgliedsbetrieben/-kommunen oder in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen unter Wahrung des dualen Ausbildungssystems. 3.2 Vereinsaktivitäten Der Kreis Lippe, die Stiftung Standortsicherung sowie die Stadt Detmold und die GILDE GmbH haben aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt in Zusammenarbeit mit 19 privaten Unternehmen sowie Städten und Gemeinden am 20. Juni 2005 den Verein "Chance Ausbildung Lippe" gegründet, der in ganz Lippe zusätzliche Ausbildungsplätze über Verbundlösungen schafft. Der Verein bietet allen privaten Unternehmen und öffentlichen Trägern die Möglichkeit, sich für die Jugendlichen in Lippe zu engagieren. Ziel des Vereins ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in regulären Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurden, eine Ausbildungsstelle bei einem der Kooperationsbetriebe zu bieten. Die Zielgruppen sind junge Erwachsene aus sog. Warteschleifen, Jugendliche, die z.b. aufgrund ihrer Noten in der freien Wirtschaft nicht berücksichtigt wurden oder auch junge (alleinerziehende) Eltern. Auszubildenden, die in ihrem aktuellen Ausbildungsbetrieb nicht weiter tätig sein können, gibt der Verein ebenfalls die Möglichkeit, ihre Ausbildung bei einem der Verbundpartner zu beenden. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

8 Das Ausbildungsmanagement des CAL e.v. koordiniert die Ausbildung und übernimmt die gesamte Administration. Der CAL e.v. führt zusammen mit den Betrieben die Vorstellungsgespräche, stellt die Azubis ein, unterstützt die Ausbilder und die Auszubildenden, interveniert bei Konflikten und organisiert Seminare für die Auszubildenden. Durch diese Organisation und die permanente Unterstützung werden die Kooperationspartner entlastet und ihnen somit erleichtert, einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bereitzustellen. Seit der Vereinsgründung hat der Verein 129 Jugendliche eingestellt. Sie verfügen über verschiedene Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss (21 %) über Fachoberschulreife (42 %), Fachhochschulreife (25 %) bis zum Abitur (12 %). 71 % haben keinen Zuwanderungshintergrund, 58 % sind weiblich. Von den 129 Auszubildenden haben 62 Azubis die Ausbildung in der Zwischenzeit erfolgreich abgeschlossen, 19 Azubis haben die Ausbildung abgebrochen. Dieses geschah sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch durch eine Umorientierung im Berufsleben. Drei Azubis haben eine Kündigung erhalten. Trotz vielfacher, intensiver Bemühungen von Seiten des CAL konnten diese jungen Menschen nicht zu einem verlässlichen und eigenverantwortlichen Handeln motiviert werden. Von den 62 Azubis, die ihre Ausbildung erfolgreich beendeten, haben 36 unmittelbar eine Anstellung gefunden. Der größte Teil (75 %) fand eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft, 25% wurden bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt. 17 Azubis haben sich direkt nach der Ausbildung arbeitslos gemeldet. Drei Auszubildende gingen nach Beendigung der Ausbildung in Elternzeit. Vier begannen ein Studium und zwei gingen ins Ausland. Im Jahr 2011 konnten acht neue Betriebe akquiriert werden. Es wurden 19 Auszubildende neu eingestellt bzw. wurden von anderen Betrieben übernommen. Ebenfalls 19 Azubis haben im vergangenen Jahr ihre Ausbildung beendet, davon haben sechs die Ausbildung verkürzt. Von den 19 Azubis haben 12 eine Anschlussbeschäftigung bekommen. Mit dem Stand vom 31. Dezember 2011 bildete der Verein 43 Auszubildende in 17 Berufen aus (ca. ¾ Industrie, ¼ Handwerk). Jahrgang Azubi gesamt Azubis aktuell Azubis bestanden Abbruch der Ausbildung verstorben Gesamt Stand: Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

9 Aus dem Ausbildungsjahrgang 2009 musste einem Auszubildenden wegen vielfacher Regelverstöße fristlos gekündigt werden. Ein anderer Auszubildender unterschrieb auf eigenen Wunsch einen Auflösungsvertrag. Nach langer Krankheit ist er zu dem Entschluss gekommen, nach seiner Genesung eine Ausbildung in einem anderen Beruf zu beginnen. Drei brachen die Ausbildung ab, um sich beruflich umzuorientieren bzw. um das Abitur nachzuholen. Ende des Jahres 2011 wurde von 35 Betrieben in 17 Berufen ausgebildet (insgesamt bisher 37 Berufe, vgl. Liste im Anhang). Der Verein wurde darüber hinaus durch 17 Fördermitglieder unterstützt. Es wurden alle angebotenen Ausbildersprechtage wahrgenommen, um die Leistungsbereitschaft in der Schule sicherzustellen und den Auszubildenden ein entsprechendes Feedback zu geben. Es wurden zwei Rechnungswesen-Seminare (für das erste und das dritte Ausbildungsjahr) und zwei Excel-Schulungen (für das zweite und das dritte Ausbildungsjahr) angeboten. Außerdem fand für die neuen Auszubildenden des Vereins am 02. September das Seminar Einführung in Ausbildung statt, in dem die Auszubildenden ihre Rechte und Pflichten kennenlernten. Am 5. September fand gemeinsam mit den neuen Auszubildenden der Stadt Detmold ein Teamtraining mit gemeinsamen Floßbauen im Becker-Teampark am Möhnesee statt. Mit der HSG Blomberg-Lippe startete im Herbst eine einmalige Aktion, die Offensive Handball OWL OHO. Sponsoren erhalten dabei die Möglichkeit, nicht nur den Spitzensport, sondern auch Nachwuchsleistungssport und soziale Projekte in OWL gezielt zu fördern. CAL e.v. ist dabei einer von sechs Partnern. Über die Zusammenarbeit sollen Netzwerke geknüpft und Synergien geschaffen werden. Verschiedene Aktionen zur gegenseitigen Unterstützung sind bereits in Planung, zum Beispiel eine Praktikumsund Berufsbörse oder ein Trainingscamp mit der HSG. Die HSG wird zudem 20% der über die Offensive gewonnenen Gelder an seine Partner weitergeben. OHO ist ein einmaliges Konzept, das für alle Beteiligten vielschichtige Image- und Sympathiegewinne ermöglicht. 3.3 Gremien Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Vorstand übernimmt die Leitung des Vereins. Er besteht aus Landrat Friedel Heuwinkel (Vorsitz), Bürgermeister Rainer Heller (Vertreter), Bürgermeister Friedrich Ehlert als Vertreter der Städte und Gemeinden sowie Dr. Albert Hüser, Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt, Dr. Eberhard Niggemann, Weidmüller Interface, Karl-Ernst Vathauer, MFS Technik, und Günter Vogt, Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eg, als Vertreter der Unternehmen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

10 Der Vorstand tagte am 16. März 2011 im Kreishaus. Themen waren der aktuelle Status sowie die Planung der Finanzen und des Personals für das laufende Jahr sowie der Stand der Ausbildung im Verein. Darüber hinaus wurde die Mitgliederversammlung 2011 vorbereitet. Über diesen Termin hinaus, erfolgte seitens der Geschäftsführung im Laufe des Jahres fortwährend eine Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Geschäftsführung nahmen Dr. A. Heinrike Heil und Cathrin-Claudia Herrmann gemeinsam wahr. Sie sind hauptamtlich bei der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe und der Stadt Detmold tätig. Die Geschäftsstelle ist im Kreishaus in der Felix-Fechenbach-Straße 5 ansässig. Das ausführende Team bildeten Dunja Weidmann und Svenja Böllert. Dunja Weidmann ist zuständig für alle Sachbearbeitungstätigkeiten (sämtliche Anmeldungen und Eintragung der Azubis, Mitgliederverwaltung, Personalverwaltung, Berichtswesen, Rechnungswesen, Mahnverfahren usw.). Seit dem war Svenja Böllert für die Betreuung der Auszubildenden des CAL e.v. und deren Ausbilder in den Betrieben zuständig. Dazu gehört u.a. Kontaktpflege zu den Berufskollegs, Organisation von Fördermaßnahmen (z.b. ausbildungsbegleitende Hilfen, Prüfungsvorbereitung, Seminare), Betreuung der Partnerunternehmen, Konfliktmanagement, Akquise und Beratung der Unternehmen zur Verbundausbildung, konzeptionelle und organisatorische Aufgaben (z.b. Betreuung der Bewerbungsgespräche, Organisation von Messebesuchen etc.). Frau Böllert hat den Verein zum aus persönlichen Gründen verlassen. Sie wechselte in eine ähnliche Position in die Wirtschaft. Ihre Stelle wurde umgehend intern ausgeschrieben, so dass die Nachfolge sehr zeitnah sichergestellt werden konnte. 1 Der Vorstand wird in seiner Arbeit unterstützt vom Kuratorium, dem im Jahr 2011 folgende Mitglieder angehörten: Axel Martens, IHK Lippe zu Detmold, Klaus Daseking, Kreishandwerkerschaft Lippe (bis ), Werner Günzel, Gildezentrum Detmold (ab ), Prof. Dr. Gunther Olesch, Phoenix Contact, Manfred Kreisel, Lüttfeld Berufskolleg. Der am 16. März geplante Termin konnte aufgrund zahlreicher Absagen leider nicht stattfinden. Die Beteiligten einigten sich darauf, die Kuratoriumsmitglieder zukünftig schriftlich über die Vereinsaktivitäten zu informieren und sie zu allen weiteren Vereinsterminen einzuladen. Mit einzelnen Kuratoriumsmitgliedern steht die Geschäftsführung in engem Kontakt, so dass ein Austausch über die Vereinsaktivitäten gewährleistet ist. Die Mitgliederversammlung fand am 03. Mai 2011 im Kreishaus in Detmold statt. Von den 53 Mitgliedern nahmen 13 Mitglieder sowie 5 Gäste teil. Weitere 20 Mitglieder ließen sich vertreten und übertrugen ihre Stimme. Jahresbericht und Jahresabschluss 2010 wurden vorgestellt. 1 Die Nachfolge von Frau Böllert trat zum Jaqueline Donath an. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

11 Die Mitgliederversammlung beschloss, das Ergebnis des Vereins in Höhe von ,62 den Rücklagen zuzuführen. Die Zweckrücklage gem. 58 Nr. 6 AO beträgt damit ,06 und die freie Rücklage gem. 58 Nr. 7a AO ,36. Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2010 durch die Mitgliederversammlung einstimmig entlastet. Bei der jährlich durchzuführenden Wahl von zwei Kassenprüfern wurde Hans Hoppenberg wieder und Rudolf Kaup neu gewählt. Abschließend informierte die Geschäftsführung über die aktuelle Vereinsarbeit, die Planungen 2011 sowie die Vereinsbilanz seit Gründung im Jahr Finanzen Der Verein erzielte im Jahr 2011 durch Spenden der Fördermitglieder Euro Einnahmen, über Beiträge der Ausbildungsbetriebe Euro sowie Euro aus Zuschüssen der Stadt Detmold für die Finanzierung der Geschäftsstelle (vgl. Kap. 7). Sonstige Erträge wurden in Höhe von 1.598,28 Euro erzielt. Diese resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen für den Jahresabschluss, außerordentlichen Erträgen aus Erstattungen für Gebühren von Rücklastschriften aus Vorjahren und Erträgen aus der Auflösung der Einzelwertberichtigung zu Forderungen (Helms/Teutrine). Über die Anlage freier Liquidität wurden 5.098,22 Euro Erträge erwirtschaftet. Demgegenüber standen Ausgaben für Löhne und Gehälter incl. gesetzlichen Sozialaufwendungen von ,32 Euro (davon für Auszubildende ,08 Euro) sowie sonstige Ausgaben in Höhe von insgesamt ,69 Euro. Hierin enthalten sind als größte Posten ,17 Euro Reise- und Fortbildungskosten der Azubis und 4.468,55 Euro Prüfungsgebühren sowie 6.308,20 Euro Buchführungs- und Abschlusskosten. Insgesamt erzielte der Verein einen Mittelüberhang in Höhe von 1.196,49 Euro. Dieser Betrag wurde komplett in die Rücklagen gem. 58 Nr. 6 und 58 Nr. 7a AO eingestellt, um die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke langfristig erfüllen zu können. Der Verein verfügte zum Jahresende über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von ,42 Euro insgesamt. Der Stand des Girokontos belief sich zum auf ,54 Euro, der des Flexkontos auf ,88 Euro. Darüber hinaus waren insgesamt Euro auf drei Festgeldkonten angelegt. 4 Ausblick Bei der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung ist es nach wie vor für die Firmen zwingend notwendig, Auszubildende einzustellen, wollen sie zukünftig nicht einen Nachwuchsmangel erleiden. Der Handlungsbedarf am Ausbildungsmarkt in Lippe bleibt vorläufig bestehen, denn in den nächsten Jahren sind kleine Unternehmen bei der Ausbildung und schwächere Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche zu unterstützen. Zudem stellen größere Betriebe schon jetzt fest, dass ein Mangel an qualifizierten Auszubildenden besteht, wie es in den letzten Jahren noch nicht der Fall war. Insofern will der Verein Chance Ausbildung Lippe auch in den nächsten Jahren mithelfen, die Ausbildungssituation in Lippe zu optimieren. Hierzu bedarf es Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

12 der Unterstützung aller Kräfte in der Region, um den Jugendlichen eine Perspektive zu eröffnen. Unterstützen Sie den Verein bei seinem Bestreben, die Ausbildungschancen für die Jugendlichen in Lippe zu verbessern. Bei dieser Arbeit ist der Verein nicht nur auf die Mithilfe der Vereinsmitglieder, sondern aller an Ausbildung Beteiligten angewiesen. Neben guten Ideen für die Lösung der Probleme am Ausbildungsmarkt ist eine breite Spendenbasis für die Vereinsarbeit notwendig. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unsere ambitionierten Ziele verwirklichen. Helfen Sie also mit, indem Sie einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen oder unsere Arbeit durch eine Spende oder Fördermitgliedschaft unterstützen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

13 5 Bisher ausgebildete Berufe Ausbildungsberufe 1 Anlagenmechaniker Sanitär Heizung Klima 2 Automobilkauffrau/mann 3 Bauzeichner/in 4 Bestattungsfachkraft 5 Bürokauffrau/mann 6 Chemikant/in 7 Elektriker für Energie- u. Gebäudetechnik 8 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 9 Fachkraft für Abwassertechnik 10 Fachkraft für Lagerlogistik 11 Fachkraft im Gastgewerbe 12 Florist/in 13 Friseur/in 14 Holzmechaniker/in 15 Hotelfachfrau/mann 16 IT-Systemelektroniker/in 17 Kauffrau/mann im Einzelhandel 18 Kauffrau/mann für Tourismus u. Freizeit 19 Kauffrau/mann für Bürokommunikation 20 Kauffrau/mann für Marketingkommunikation 21 Kauffrau/mann im Gesundheitswesen 22 Koch/Köchin 23 Konstruktionsmechaniker/in 24 Kraftfahrzeugmechatroniker 25 Kraftfahrzeugservicemechaniker/in 26 Maler- und Lackierer/in 27 Mediengestalter/in 28 Medizinische/r Fachangestellte/r 29 Metallbauer/in 30 Restaurantfachfrau/mann 31 Schornsteinfeger/in 32 Sport- und Fitnesskaufmann/frau 33 Sportfachmann/frau 34 Tierpfleger/in 35 Tischler/in 36 Veranstaltungskaufmann/frau 37 Vermessungstechniker/in Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

14 6 Pressespiegel Im Jahr 2011 wurde in der Presse mehrfach über den Verein berichtet. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der Pressestimmen. >> Lippe aktuell, 16. Februar 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

15 >> Rathaus inform, April 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

16 >> Lippische Neuste Nachrichten, 23. Juli 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

17 >> LippeMagazin, September 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

18 >> Lippische Landes-Zeitung, 26. Oktober 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

19 >> Lippische Landes-Zeitung, 27. Oktober 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

20 >> Lippische Landes-Zeitung, 17. November 2011 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

21 7 Jahresabschluss 2011 AKTIVA Bilanz in Euro Chance Ausbildung Lippe e.v. zum A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 896,23 2. kurzfristige sonstige Vermögensgegenstände 3.864,05 II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1. Guthaben bei Kreditinstituten , ,70 ========= PASSIVA A. Eigenkapital I. Rücklagen Rücklage gem. 58 Nr. 6 AO ,14 Rücklage gem. 58 Nr. 7a AO ,77 II. Mittelüberhang 0,00 B. Rückstellungen 1. Sonstige Rückstellungen ,00 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 278,75 2. sonstige Verbindlichkeiten 1.710,04 D. Rechnungsabgrenzungsposten , ,70 ========= Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

22 Gewinn- und Verlustrechnung Chance Ausbildung Lippe e.v. vom bis I. Ideeller Bereich A. Einnahmen 1. Spenden Fördermitglieder ,00 B. Ergebnis ideeller Bereich ,00 ======== II. Zweckbetrieb A. Einnahmen 1. Beiträge Ausbildungsbetriebe ,00 2. Zuschüsse ,00 3. sonstige Erträge 1.598, ,28 B. Ausgaben 1. Löhne und Gehälter ,62 2. Ges. Sozialaufwendungen ,70 3. Sonstige Ausgaben , ,01 C. Ergebnis Zweckbetrieb ,73 ======== III. Vermögensverwaltung A. Einnahmen 1. Zinsen Tagesgeldkonto 5.098,22 B. Ergebnis Vermögensverwaltung 5.098,22 ======== Gesamtergebnis Verein 1.196,49 ======== Gewinnrücklagen am ,42 Entnahme/Einstellung in die Betriebsmittelrücklage nach 58 Nr. 6 AO -502,92 Einstellung in freie Rücklage nach 58 Nr. 7a AO 1.699,41 Gewinnrücklagen am ,91 ========= Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

23 8 Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Chance Ausbildung Lippe e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Detmold einzutragen. 3. Der Verein hat den Sitz in Detmold. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist es, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, insbesondere durch Einrichtung weiterer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse. 2. Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze in Wirtschaft und Kommune Förderung der qualifizierten beruflichen Erstausbildung Ausbildung von Auszubildenden und Koordination einer Teilausbildung in den Betrieben und Kommunen Koordination und Zusammenarbeit mit Kammern, Arbeitsamt, Behörden und Schulen Durchführung ergänzender überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen Förderunterricht und Hilfe bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Betreuung der Auszubildenden alle direkt und indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen. Die Ausbildung erfolgt in den Mitgliedsbetrieben/-kommunen oder in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen unter Wahrung des dualen Ausbildungssystems. 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

24 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 5. Hinsichtlich der Vermögensbildung ( 55 Abs. 1 Nr. 4 AO) bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks wird auf 19 Abs. 2 der Satzung verwiesen. 4 Mitgliedschaft 1. Jede volljährige natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts kann Mitglied werden. 2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. 3. Es gibt Mitglieder, die aktiv bei der Ausbildung mitwirken (Vollmitglieder) und fördernde Mitglieder. 5 Beiträge 1. Insbesondere zur Finanzierung aller Maßnahmen im Sinne des Satzungszweckes ( 2) sowie der allgemeinen Verwaltungskosten werden Mitgliedsbeiträge erhoben. 2. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beiträge werden im voraus für das folgende Geschäftsjahr festgelegt. Die Höhe der allgemeinen Beiträge kann jedoch nicht gegen die Mehrheit der Vollmitglieder festgesetzt werden. Bei Eintritt unvorhergesehener Umstände kann der Vorstand die Beitragshöhe jederzeit mit einer Rückwirkung von bis zu drei Monaten an die Umstände anpassen. 3. Die Höhe der Beiträge fördernder Mitglieder kann gesondert festgelegt werden. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder sind berechtigt, an der Willensbildung des Vereins durch Ausübung ihres Antrags- und Stimmrechtes in der Mitgliederversammlung mitzuwirken. Sie sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die von den zuständigen Organen ordnungsgemäß beschlossenen Beiträge oder Umlagen, fristgerecht zu bezahlen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

25 7 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet 1. bei natürlichen Personen durch Tod 2. bei juristischen Personen durch Beendigung oder Verlust der Rechtsfähigkeit 3. durch Abschluss der Ausbildung bei Vollmitgliedern mit Ende des Monats, in dem der Auszubildende die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat 4. durch Kündigung und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende. Die Kündigung ist solange ausgeschlossen, wie das Mitgliedsunternehmen/die Mitgliedskommune im Auftrag des Vereins eine(n) Auszubildende/n beschäftigt; eine Kündigung innerhalb der Ausbildungszeit einer/s Auszubildenden ist ebenfalls nicht möglich. Die Kündigung ist durch eingeschrieben Brief auszusprechen und zwar gegenüber der/dem Vorsitzenden, 5. durch Ausschluss durch den Vorstand, wenn das Mitglied a) die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft verloren hat oder b) gegen die Satzung verstoßen und dadurch die Belange des Vereins trotz vorheriger Abmahnung gefährdet hat. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied ein Widerspruchsrecht zu. Das Widerspruchsrecht ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ausschlussbescheides gegenüber der/dem Vorsitzenden schriftlich geltend zu machen. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung, wobei das auszuschießende Mitglied in der Mitgliederversammlung zu hören ist. Die endgültige Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen, Umlagen, Verbindlichkeiten, die vor rechtswirksamer Beendigung der Mitgliedschaft ordnungsgemäß beschlossen worden sind, entfällt durch die Beendigung der Mitgliedschaft nicht. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vermögen oder irgendwelche anderen Rechte des Vereins. 8 Organe Die Organe des Vereins sind 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

26 9 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und soll bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres abgehalten sein. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins nach Auffassung des Vorstandes erfordert oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder deren Einberufung verlangen. Über die jeweilige Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Hierzu hat die Versammlung eine(n) Protokollführer/in zu wählen. Das Protokoll ist von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen. Alle Mitgliederversammlungen werden von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Einbehaltung einer Frist von mindestens 4 Wochen durch Rundschreiben einberufen und geleitet. Die Einladungsfrist beginnt mit dem Tage der Aufgabe des Einladungsschreibens zur Post. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Anträge, die sich auf eine Ergänzung der Tagesordnung beziehen, sind spätestens sieben Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand zuzuleiten. Über eine Ergänzung der Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung 10 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung Der Mitgliederversammlung sind alle Aufgaben vorbehalten, die nicht anderen Organen durch die Satzung zugewiesen sind. Ihr obliegen insbesondere a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes und des Jahresrechnungsabschlusses, b) Entlastung des Vorstandes c) Wahl des Vorstandes d) Wahl des Kuratoriums e) Wahl der Kassenprüfer f) Festsetzung der Vereinsbeiträge g) Satzungsänderungen h) Auflösung des Vereins Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

27 11 Vorstand Der Vorstand besteht aus bis zu sieben Personen, und zwar aus dem Landrat des Kreises Lippe, sowie Vertretern der Mitglieder; wobei max. vier Mitglieder aus der Gruppe der Unternehmen und max. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Städte und Gemeinden zu wählen sind. Vorstand im Sinne von 26 BGB sind die/der Vorsitzende und ihr/sein Stellvertreter, die alleinvertretungsberechtigt sind. Der Vorstand wählt jeweils eine(n) Vorsitzende/n und eine(n) Vertreter/in. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der gewählte Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand während einer Amtsperiode aus, kann ein Nachfolger vom Restvorstand kooptiert werden, der in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Der Vorsitzende beruft den Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern ein. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. In dringenden Fällen können Beschlüsse durch die/den Vorsitzende/n auf schriftlichem oder fernmündlichem Wege herbeigeführt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder mit einem solchen Verfahren einverstanden sind. Die schriftlichen oder fernmündlich gefassten Beschlüsse sind allen Vorstandsmitgliedern unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die auf den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse werden protokolliert und vom Vorsitzenden sowie dem Protokollführer unterzeichnet. 12 Aufgaben des Vorstandes 1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Hierbei ist er an die Bestimmungen der Satzung und an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. 2. Der Vorstand bestellt zur Ausübung der Tätigkeit eine(n) Geschäftsführer/innen und ihren/seinen Vertreter/in. Er ist berechtigt, Verträge abzuschließen und Maßnahmen zu veranlassen, die dem reibungslosen Ablauf und dem Zweck des Vereins dienen. 3. Der Vorstand ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

28 13 Geschäftsführung 1. Der Verein hat eine(n) Geschäftsführer/in und eine/n Vertreter/in. 2. Zu den laufenden Geschäften gehören alle Aufgaben, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Organe vorbehalten sind. Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Geschäftsführung: a) Planung der Ausbildungsabläufe b) Verwaltung der finanziellen Mittel c) Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen und zur Berufsschule d) Organisation und Durchführung des Auswahlverfahrens der Bewerber/innen e) Akquisition und Beratung weiterer Mitgliedsbetriebe/-kommunen f) Betreuung der Mitgliedsbetriebe/-kommunen g) Sonstige operative Aufgaben 14 Kuratorium 1. Das Kuratorium unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführung bei der Erledigung ihrer Aufgaben in dem es Empfehlungen und Hinweise gibt. 2. Zu diesem Zwecke wird das Kuratorium mindestens einmal jährlich bzw. auf besonderen Wunsch des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung einberufen. 3. Das Kuratorium kann bestehen aus: Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer u.a.), Bezirksregierung (Dezernat Wirtschaft), Agentur für Arbeit, Berufskollegs, Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften) und weiteren Mitgliedern. Über die Besetzung des Kuratoriums entscheidet die Mitgliederversammlung. 4. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. 15 Kassenprüfer 1. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei ehrenamtliche Kassenprüfer/innen, von denen eine(r) ständige(r) Kassenprüfer/in sein kann. Die/der andere Kassenprüfer/in kann jeweils nur zwei aufeinanderfolgende Jahre als Kassenprüfer/in tätig sein. Ihre/seine Wiederwahl ist nach 4-jähriger Pause möglich. 2. Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung des gesamten Rechnungswesens und des Finanzplanes. Zu diesem Zweck sind alle Buchungsunterlagen und Belege sowie der gesamte Schriftwechsel und sonstige Schriftstücke vorzulegen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

29 3. Die Kassenprüfer sind nur Mitgliedern gegenüber zur Auskunft über das, was sie als Kassenprüfer erfahren haben, berechtigt. Jedes Mitglied des Vereins hat eine Stimme. 16 Stimmrecht Es kann sich in der Mitgliederversammlung durch eine(n) mit schriftlicher Vollmacht versehene(n) Vertreter/in vertreten lassen. Die Vollmacht kann gegenüber dem Verein nicht darauf beschränkt werden, das Stimmrecht in bestimmter Weise auszuüben. 17 Wahlen Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden und vertretenden Stimmberechtigten hat. Bei Stimmengleichheit findet Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die/der Vorsitzende zieht. 18 Satzungsänderung Die Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung des Vereins nur dann beschließen, wenn diese form- und fristgerecht angekündigt war und mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Zur Wirksamkeit eines die Satzung ändernden Beschlusses sind 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Ist die Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, so kann die/der Vorsitzende eine weitere Mitgliederversammlung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zwischen der beschlussfähigen Mitgliederversammlung und der weiteren Mitgliederversammlung muss eine Zeitspanne von mindestens einem Monat liegen. Sie darf aber nicht größer als drei Monate sein. Auf die veränderten Beschlussvoraussetzungen muss in der Einladung zu dieser weiteren Mitgliederversammlung hingewiesen werden. 19 Auflösung Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins nur dann beschließen, wenn diese form- und fristgerecht angekündigt war und mindestens ¾ der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Zur Wirksamkeit der Auflösung des Vereins sind ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Grundsätzlich darf die Auflösung des Vereins aber nur erfolgen, wenn in den Mitgliedsbetrieben/-kommunen kein(e) Auszubildende/r mehr beschäftigt ist. Ist die Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, so kann die/der Vorsitzende eine weitere Mitgliederversammlung einberufen, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

30 die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zwischen der beschlussfähigen Mitgliederversammlung und der weiteren Mitgliederversammlung muss eine Zeitspanne von mindestens einem Monat liegen. Sie darf aber nicht größer als drei Monate sein. Auf die veränderten Beschlussvoraussetzungen muss in der Einladung zu dieser weiteren Mitgliederversammlung hingewiesen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fließt das Vereinsvermögen der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Ausbildung zu verwenden hat. Friedel Heuwinkel Rainer Heller (1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender) Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

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