Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften
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- Eduard Meyer
- vor 6 Jahren
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1 Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften zwischen evangelischen Pfarrgemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Baden und römisch-katholischen Pfarreien in der Erzdiözese Freiburg Einführung Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften wurde am 27. Mai 2004 anlässlich des ökumenischen Gottesdienstes zur Gebetswoche für die Einheit der Christen in der St. Franziskus- Kirche zu Pforzheim von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch für die Erzdiözese Freiburg und Landesbischof Dr. Ulrich Fischer für die Evangelische Landeskirche in Baden vorgestellt und unterzeichnet. Sie möchte verbindliche Vereinbarungen anregen und unterstützen zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien der Landeskirche und der Erzdiözese. Wünschenswert wäre auch die Einbeziehung von Gemeinden, deren Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg gehören, sowie von benachbarten Gemeinden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Diese Vereinbarung wurde aufgrund der Charta Oecumenica Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa und deren feierliche Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland vertretenen Kirchen während des ersten ökumenischen Kirchentages in Berlin (2003) gestaltet. Sie wurde auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gremien der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Erzdiözese Freiburg und in der ACK Baden-Württemberg beraten. Ihre einzelnen Vereinbarungen werden in den beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien durch konkrete Verabredungen mit Leben gefüllt. So wird das ökumenische Zusammenleben vor Ort bereichert. Weitere Informationen, Materialien und Beratung erhalten Sie über: Evangelische Landeskirche in Baden, Abt. Mission und Ökumene, Blumenstr. 1-7, Karlsruhe, Tel.: 0721/ , Fax 0721/ , Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Ökumene, Herrenstr. 35, Freiburg, Tel.: 0761/ , Fax 0761/ , Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Baden-Württemberg, Stafflenbergstr. 44, Stuttgart, Tel.: 0711/243114, Fax 0711/ ,
2 Seite 2 Vorwort Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Für die Erzdiözese Freiburg Dr. Robert Zollitsch Erzbischof Für die Evangelische Landeskirche in Baden Dr. Ulrich Fischer Landesbischof Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe 27. Mai 2004 Präambel Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus, getragen von der Bitte Jesu, dass alle eins seien (Joh 17, 21), im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt, auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift, in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden verpflichten sich die evangelische Melanchthongemeinde in Malsch und die römischkatholische Seelsorgeeinheit in Malsch mit Ihren Teilgemeinden St.Cyriak Malsch, St. Bernhard Malsch, St. Michael Waldprechtsweier, St. Ignatius Sulzbach und St. Georg Völkersbach zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft und unterzeichnen folgende Vereinbarung: 1) Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, Freiburg/Karlsruhe 1999
3 Seite 3 1. Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein. 2) 2. (Bezug Gottesdienst und Verkündigung) Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung füreinander und miteinander zu beten. Wir wollen bei verschiedenen Gelegenheiten in unterschiedlichen Formen und an verschiedenen Orten miteinander Gottesdienst feiern. Dazu zählen insbesondere: 3) folgende Gottesdienste des Kirchenjahres: Gottesdienst zum Jahresschluss Gottesdienst im Rahmen der Bibelwoche (mindestens ein Gottesdienst) Gottesdienst zum Weltgebetstag Gottesdienst an Christi Himmelfahrt sonstige Gottesdienste und Segensfeiern: Gottesdienst für Groß und Klein (1 x monatlich) Schulgottesdienste ( 3 x jährlich auf Einladung der Schulen) Schülergottesdienste ( 2-3 x jährlich als kirchliches Angebot) Gottesdienste zu besonderen kirchlichen bzw. gesellschaftlichen Anlässen und Gedenktagen (z.b. Ortsjubiläum, Friedensgebete, Nacht der offenen Kirchen, Progromnachtgedenken, ) Segensfeiern zu besonderen Anlässen vor Ort (Einweihungen, Jubiläen, Wegkreuzweihen, Glockenweihen, ) Zu folgenden getrennt konfessionellen, gottesdienstlichen Gelegenheiten wollen wir einander einladen, um gemeinsam unseren Glauben zu praktizieren Gottesdienst im Marienhaus Neben den gemeinsamen Feiern wird künftig eine gemeinsame Tauferinnerung immer wieder Bestandteil in den oben genannten Gottesdiensten sein. 2) Aus Charta Oecumenica, Leitlinie 3 in Kapitel II; hier können die Gemeinden konkrete Vereinbarungen eintragen. Eine Handreichung zur Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften gibt dazu Anregungen. 3) Hier können die Gemeinden konkrete Verabredungen treffen. Als Orientierung soll der ökumenische Kalender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen dienen.
4 Seite 4 3. Wir wollen als evangelische Pfarrgemeinde und katholische Seelsorgeeinheit gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt. 4) Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen und in folgenden Arbeitsbereichen einander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln: 5) auf dem Gebiet der Bibelarbeit und des theologischen Austauschs: bei der Vorarbeiten und der Durchführung der Bibelwoche (1 x jährlich) bei Veranstaltungen der Erwachsenenbildung in der Fastenzeit bei Abhaltung von Glaubenskurse bei Bildungswerkveranstaltungen in Fragen des kirchlich verantworteten Religionsunterrichts bei Anschaffungen, Materialien, durch eine gemeinsame Position der hauptamtlich Religionslehrenden bei Fragestellungen in der Fachschaft Religion in der Wahrnehmung sozialer Verantwortung: durch Zusammenarbeit in der katholischen Nachbarschaftshilfe durch Zusammenarbeit in der katholisch getragenen, kirchlichen Sozialstation durch Zusammenarbeit im Krankenpflegeverein durch Zusammenarbeit im Hospizdienst durch die Weiterführung der gemeinsamen Erntedankaktion zu Gunsten des Ettlinger Tafelladens im Beziehen gemeinsamer Positionen und gemeinsame Stellungnahmen zu verschiedenen Sachthemen, wie: Fragen zum Sonntagsschutz Ethische Fragestellungen Fragen der Bestattungskultur (Friedhof Friedwald; ) Außerdem wollen wir uns auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit weiter verzahnen und zusammenarbeiten, um unseren Veröffentlichungen noch mehr Gewicht und Aufmerksamkeit zu sichern.. 4) Leitlinie 2 der Charta Oecumenica, Kapitel II 5) Hier treffen die Gemeinden konkrete Verabredungen.
5 Seite 5 4. (eher privat und nach innen in die Kirche gerichtet) Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in der Erzdiözese Freiburg, in der Evangelischen Landeskirche in Baden und in unseren Gemeinden. Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben. 6 ) Wir verpflichten uns, die gemeinsame Trauung konfessionsverbindender Ehepartner den Ehepaaren/Brautpaaren anzuraten und gemeinsam vorzunehmen (Formular C). Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen. Insbesondere vereinbaren wir für unsere Gemeinden Folgendes: 7) die gegenseitige Unterstützung bei Bedarf an Räumlichkeiten oder Arbeitsmitteln (z.b. Konfirmation in St. Bernhard) die gegenseitige, offizielle Einladungen zu konfessionsgebundenen Feiertagen: - Fronleichnam - Buß- und Bettag - sonstige den Austausch von Grußworten an Ostern (gegenseitiges Grußwort zu den Osternachtsfeiern) die Stärkung des ökumenischen Bewusstseins durch gegenseitige Information mit dem Ziel - unterschiedliche Traditionen in der Glaubenspraxis einander nahe bringen (anlassbezogen, zeitnah / z.b. durch Hinweise im Kirchenblättle bzw. Gemeindebrief auf Informationsartikel im Internet) - die gegenseitige Wahrnehmung durch Information zum Gemeindeleben des jeweils anderen zu ermöglichen/ zu stärken Wir wollen uns dazu insbesondere der folgenden Mittel bedienen: - bedarfsbezogene Sonderseiten für Einladungen und Informationen der jeweils anderen Konfession in den Gemeinde-Printmedien (Kirchenblättle und Gemeindebrief) - gegenseitige Auslage der Gemeinde-Print-Medien der anderen Konfession (anlassbezogene Flyer, Gemeindebrief, Kirchenblättle) - Steigerung des Inofrmationsgehaltes unserer elektronischen Medien im Hinblick auf allgemeine Hintergrundinformationen zur Glaubenspraxis die Stärkung des ökumenischen Bewusstseins durch Aktion - aktive Werbung für das Ökumenische Hausgebet im Advent - gemeinsame PublicViewing-Veranstaltungen - gemeinsame Werbung für konfessionelle und ökumenische Kirchentage (nächster 2017) und Publizieren von vorhandenen, gegenseitigen Mitfahrangeboten dazu - Evangelische Mithilfe in der katholischen Sternsinger-Aktion - Fortentwicklung/ Weiterführung der bisherigen ökumenischen Veranstaltungen (Seniorentreff, Nacht der offenen Kirchen, Nachveranstaltungen zum Gottesdienst am Weltgebetstag, ) - regelmäßige, gemeinsame Sitzung der Entscheidungsgremien (Kirchen- und Pfarrgemeinderat) - Zusammenarbeit in einem dauernden, gemeinsamen Ökumeneausschuss aus den Reihen der gewählten Gremien (offen auch für gremienfremde Gemeindeglieder) 6) Leitlinie 2 der Charta Oecumenica, Kapitel II 7) Hier treffen die Gemeinden konkrete Verabredungen.
6 Seite 6 5. Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir das Gespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern 6. Die Partnerschaft unserer Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist allerdings Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg angehört oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist. Abschluss Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. 9) Malsch (Kreis Karlsruhe), den Evangelische Melanchthongemeinde Malsch Katholische Seelsorgeeinheit Malsch Vorsitzende/Vorsitzender Pfarrer Stellvertretende Vorsitzende/Stellvertretender Vorsitzender (Pfarrer) Vorsitzende/Vorsitzender des Pfarrgemeinderats der Seelsorgeeinheit Älteste/Ältester Kenntnisnahme des Evangelischen Oberkirchenrates Genehmigungsvermerk der Erzdiözese 8) Leitlinie 6 der Charta Oecumenica (Dialoge fortsetzen) 9) Aufnahme der Formulierung der Neufassung der Präambel der ACK-BW von 1999/2000
7 Anlage zur Rahmenvereinbarung: Rausgenommen wegen Termingründen Feier des Geburtsfestes der Kirche in einen gemeinsamen Pfingstgottesdienst gemeinsamer Gottesdienst zum ACK-Tag der Schöpfung (1. Freitag imseptember) Rausgenommen aus verschiedenen Gründen: Zusammenarbeit der konfessionellen Gemeinden mit dem Ziel der Einführung eines ökumenischen Religionsunterrichtes in der Johann-Peter-Hebel-Schule Beibehaltung des ökumenischen Religionsunterrichtes in den Klassen 1 und 2 in der Hans-Thoma-Schule Grund: Beide Sachverhalte können von den konfessionellen Gremien nicht beeinflusst werden. Es ist alleine die Entscheidung der Fachschaft Religion an den jeweiligen Schulen, die festlegt, ob und wann im Rahmen einer konfessionellen Kooperation (koko) gemischter Religionsunterricht angeboten wird. gegenseitige Einladung zu Gruppen und Kreise/ Aktivitäten - Männerzeit - Frauentreff - Bibelvorlesemorgen - Fastenessen des Eine-Welt-Kreises - Väter-Kinder-Zelten Grund: da die Kreise größtenteils konfessionell gebunden veranstaltet aber dennoch ökumenisch besucht werden, soll keine regelmäßige Einladungspflicht festgeschrieben werden stattdessen soll nach Rücksprachen mit den Kreisen nur eine regelmäßige Information zu Programm und Inhalt mit dem Hinweis der Konfessionsoffenheit gegeben werden Überwiesen an den Ökumenischen Arbeitskreis zwecks Weiterentwicklung der Ökumene Zusammenarbeit in der kirchlichen Jugendarbeit (gemeinsame Jugendfreizeit bzw. von Jugend-Freizeitaktionen, Jugendgottesdienst) Anlassbezogenes, ökumenisches Gemeindefest ohne Turnus wechselseitige Praktika von (Kon)Firmanden in Gottesdiensten der jeweils anderen Konfession gemeinsamer Stand beim Malscher Weihnachtsmarkt Wiederbelebung der ökumenischen Familienfreizeit Einwirken auf die politische Gemeinde (Flächen etc.), um einen dauerhaften Bibellehrpfad einrichten zu können gemeinsame Aktion (einmalig) beim Malscher Straßenfest
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